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Positionspapier 2013 - Wasserverbandstag eV

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WASSERVERBANDSTAG E.V.<br />

BREMEN, NIEDERSACHSEN, SACHSEN-ANHALT<br />

Seite - 22 -<br />

3.2.2 Degressive Trink- und Abwassergebühren<br />

Großabnehmer im Trinkwasserbereich bzw. Großeinleiter im Abwasserbereich tragen<br />

durch die hohen Mengen in einem erheblichen Maße zur Kostendeckung bei.<br />

Demgegenüber bietet § 5 Abs. 3a Satz 2 KAG nur die Möglichkeit der Degression in<br />

der Abwassergebühr und dies nur im eng eingeschränkten Bereich des öffentlichen<br />

Interesses. Hier sollten für die Aufgabenträger bessere Möglichkeiten einer Degression<br />

sowohl im Abwasser wie auch im Trinkwasser eröffnet werden. Letztendlich sollen<br />

die Aufgabenträger eigenverantwortlich und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse entscheiden können, ob Gebührendegressionen geschaffen<br />

werden sollen oder nicht.<br />

Die verschiedenen bisherigen Formulierungsvorschläge der Fraktionen sind immer<br />

daran gescheitert, dass eine Belastung der übrigen Gebührenschuldner verhindert<br />

werden soll. Diese sehr punktuelle Sichtweise verliert aus dem Blick, dass Anreize<br />

zur Neuansiedlung geschaffen werden sollen, von denen alle Anschlussnehmer profitieren.<br />

Insoweit ist bereits allein durch die Schaffung zusätzlicher Abnehmer eine<br />

Entlastung auch der bestehenden Anschlussnehmer verbunden.<br />

Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, eine Gebührendegression in dem Maße<br />

einführen zu können, wie sich durch hohe Mengenabnahmen Kostendegressionen<br />

einstellen. Hiermit würde der Deckungsbeitragsgedanke in die Regelung einfließen.<br />

Denn Großabnehmer oder Großeinleiter tragen auch mit einer degressiv gestalteten<br />

Gebühr zur Kostendeckung der Systeme bei und stützen somit die zentrale Gebühr<br />

positiv. Diese Möglichkeit ist in seiner Wirkung im direkten Zusammenhang mit der<br />

Kompensation der demografiebedingten zurückgehenden Wasser- und Abwassermengen<br />

zu sehen. Mit der Schaffung eines Instruments der Bindung der gewerblichen<br />

und industriellen Wasser- und Abwasserkunden an die zentralen Systeme kann<br />

eine Kompensierung der Rückläufigkeit der Wasser- und Abwassermengen in den<br />

zentralen Systemen erzielt werden (siehe hierzu auch Kap. 5, Seite 42).

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