Positionspapier 2013 - Wasserverbandstag eV
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WASSERVERBANDSTAG E.V.<br />
BREMEN, NIEDERSACHSEN, SACHSEN-ANHALT<br />
Seite - 8 -<br />
dass auch Erneuerungsmaßnahmen an den Netzen, welche vor Inkrafttreten des<br />
KAG-LSA existierten, zum Herstellungstatbestand zählen. Die Bedeutung kann daran<br />
gemessen werden, dass diese in Sachsen-Anhalt entwickelte Rechtsauslegung<br />
bei der Änderung des Kommunalabgabengesetzes in Brandenburg mit der Einführung<br />
des Herstellungsbeitrages II zu Grunde gelegt wurde. Damit bestehen die wirtschaftlichen<br />
Notwendigkeiten hinsichtlich der Implementierung von Erneuerungsbeiträgen<br />
für leitungsgebundene Einrichtungen gemäß <strong>Positionspapier</strong> 2004 nicht mehr<br />
im gesamten Umfang. Gleichwohl soll diese Position nicht grundsätzlich aufgegeben<br />
werden, da es auch unter Anwendung der Kalkulationsregelung zum Herstellungsbeitrag<br />
II zu einer beitragsseitigen Deckungslücke kommt, während die Problematik<br />
der Nichtanwendbarkeit der Erneuerungsbeiträge bei leitungsgebundenen Einrichtungen<br />
weiterhin besteht.