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Positionspapier 2013 - Wasserverbandstag eV

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WASSERVERBANDSTAG E.V.<br />

BREMEN, NIEDERSACHSEN, SACHSEN-ANHALT<br />

♦ Hinweis:<br />

Seite - 34 -<br />

⇒ An dieser Stelle wird auf das neu eingeführte Wasserentnahmeentgelt (WEE) verwiesen.<br />

Auch hier erfordert es eines qualifizierten und straff organisierten Vollzuges.<br />

Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass es sich beim Wasserentnahmeentgelt<br />

genau so wie die Abwasserabgabe um gebührenfähige Kosten im Sinne<br />

des Kommunalabgabengesetzes handelt, die in die zu kalkulierenden Benutzungsgebühren<br />

einfließen.<br />

3.5 Maßnahmen in den sonstigen Gesetzen und Vorgängen<br />

3.5.1 Gleichstellung von Klärgas und Biogas im Gesetz für den Vorrang Erneuerba-<br />

rer Energien (EEG)<br />

Die Kläranlagen nehmen neben ihrer Funktion zur Abwasserbehandlung immer mehr<br />

auch Aufgaben zur Energieherstellung wahr. Dabei wurde die Technologie der Vergasung<br />

der Klärschlämme mittels Faulung in den vergangenen Jahren weiterentwickelt,<br />

so dass die heutigen Anlagentypen einen höheren Wirkungsgrad aufweisen als<br />

noch vor 20 Jahren. Zukünftig werden an dieser Stelle noch weitere Entwicklungsmöglichkeiten<br />

gesehen, welche eine verstärkte Energieausbeute sowohl in kleineren<br />

Anlagen erkennen lässt wie auch unter Hinzunahmen von anderen Substraten in<br />

Form einer Co-Vergärung. Bei der wirtschaftlichen Bewertung einer solchen Technologie<br />

ist der erzielbare Strompreis dieser erzeugten Energie, die Höhe der Einspeisevergütung,<br />

ein maßgeblicher Einflussfaktor. Insofern hängen die Realisierbarkeit und<br />

die Fortentwicklung von Faulanlagen maßgeblich von der Höhe der Einspeisevergütung<br />

ab. Chemische Unterschiede in der Gaszusammensetzung zwischen Faulgas<br />

aus Kläranlagen (Klärgas) und Faulgas aus Biogasanlagen (Biogas) sind nicht zu<br />

erkennen. Dennoch sind Klärschlämme i. S. der Klärschlammverordnung und Klärgas<br />

gemäß § 3 Abs. 6 und 11 Biomass<strong>eV</strong> nicht als Biomasse anerkannt.<br />

In der Folge bestehen erhebliche Unterschiede in der Höhe der Einspeisevergütung<br />

nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien. Während die Einspeisevergütung<br />

für Strom aus Klärgas gemäß § 25 EEG für die kleinste Anlage bei

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