Positionspapier 2013 - Wasserverbandstag eV
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WASSERVERBANDSTAG E.V.<br />
BREMEN, NIEDERSACHSEN, SACHSEN-ANHALT<br />
Seite - 30 -<br />
3.4 Maßnahmen im Wirkungsbereich des Abwasserabgabengesetzes<br />
3.4.1 Modernisierung der Abwasserabgabe<br />
Mit der Umsetzung der Abwasserbeseitigungskonzepte, welche bis zum 31. Dezember<br />
2006 erstmalig aufzustellen waren, ist damit zu rechnen, dass der erstmalige<br />
Ausbau der kommunalen und industriellen Abwasserbehandlungsanlagen nach dem<br />
Stand der Technik im Wesentlichen abgeschlossen ist, womit die im Abwasserabgabengesetz<br />
bezweckte Lenkungsfunktion hinsichtlich der Errichtung funktionsfähiger<br />
Anlagen ihre Wirkung verliert. Anreize zur Betriebsoptimierung sieht das Gesetz<br />
praktisch nicht vor und die im Gesetz festgeschriebenen Sanktionsmechanismen<br />
sind als überzogen zu beurteilen. Darüber hinaus gestaltet sich der Vollzug des AbwAG<br />
(Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer) als bürokratisch<br />
äußerst aufwändig. Insbesondere die Verrechnungsmodalitäten sowie die<br />
Erklärungsvorgänge und das damit verbundene Bescheidwesen belasten sowohl die<br />
Vollzugsbehörde wie auch Aufgabenträger selbst. Moderne Messmethoden könnten<br />
dabei zu einer realitätsnahen Frachterfassung führen. Darüber hinaus sollte die Lenkungsfunktion<br />
auf die heutigen aktuellen Anforderungen in der Abwasserbeseitigung<br />
in Bezug auf den Erhalt der Systeme und den demografischen Wandel ausgerichtet<br />
werden.<br />
Daneben stellt die Verrechnung und Abwälzung der Kleineinleiterabgaben die Anwender<br />
vor kaum vermittelbare und die Rechtsprechung vor kaum lösbare Probleme.<br />
Nicht zuletzt führte dies dazu, dass sich der Landesgesetzgeber in der Vergangenheit<br />
ständig gezwungen sah, Korrekturen am Ausführungsgesetz vornehmen zu<br />
müssen, welche aber nicht zu zufriedenstellenden und anwendungsfreundlichen Lösungen<br />
geführt haben.<br />
♦ Fazit:<br />
⇒ Mit der Umsetzung der Abwasserbeseitigungskonzepte verliert das AbwAG weitgehend<br />
seine bezweckte Lenkungsfunktion. Der Vollzug des AbwAG stellt sich<br />
mit seinen Ausformungen als zu bürokratisch und sehr aufwändig dar.