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Positionspapier 2013 - Wasserverbandstag eV

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WASSERVERBANDSTAG E.V.<br />

BREMEN, NIEDERSACHSEN, SACHSEN-ANHALT<br />

Seite - 30 -<br />

3.4 Maßnahmen im Wirkungsbereich des Abwasserabgabengesetzes<br />

3.4.1 Modernisierung der Abwasserabgabe<br />

Mit der Umsetzung der Abwasserbeseitigungskonzepte, welche bis zum 31. Dezember<br />

2006 erstmalig aufzustellen waren, ist damit zu rechnen, dass der erstmalige<br />

Ausbau der kommunalen und industriellen Abwasserbehandlungsanlagen nach dem<br />

Stand der Technik im Wesentlichen abgeschlossen ist, womit die im Abwasserabgabengesetz<br />

bezweckte Lenkungsfunktion hinsichtlich der Errichtung funktionsfähiger<br />

Anlagen ihre Wirkung verliert. Anreize zur Betriebsoptimierung sieht das Gesetz<br />

praktisch nicht vor und die im Gesetz festgeschriebenen Sanktionsmechanismen<br />

sind als überzogen zu beurteilen. Darüber hinaus gestaltet sich der Vollzug des AbwAG<br />

(Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer) als bürokratisch<br />

äußerst aufwändig. Insbesondere die Verrechnungsmodalitäten sowie die<br />

Erklärungsvorgänge und das damit verbundene Bescheidwesen belasten sowohl die<br />

Vollzugsbehörde wie auch Aufgabenträger selbst. Moderne Messmethoden könnten<br />

dabei zu einer realitätsnahen Frachterfassung führen. Darüber hinaus sollte die Lenkungsfunktion<br />

auf die heutigen aktuellen Anforderungen in der Abwasserbeseitigung<br />

in Bezug auf den Erhalt der Systeme und den demografischen Wandel ausgerichtet<br />

werden.<br />

Daneben stellt die Verrechnung und Abwälzung der Kleineinleiterabgaben die Anwender<br />

vor kaum vermittelbare und die Rechtsprechung vor kaum lösbare Probleme.<br />

Nicht zuletzt führte dies dazu, dass sich der Landesgesetzgeber in der Vergangenheit<br />

ständig gezwungen sah, Korrekturen am Ausführungsgesetz vornehmen zu<br />

müssen, welche aber nicht zu zufriedenstellenden und anwendungsfreundlichen Lösungen<br />

geführt haben.<br />

♦ Fazit:<br />

⇒ Mit der Umsetzung der Abwasserbeseitigungskonzepte verliert das AbwAG weitgehend<br />

seine bezweckte Lenkungsfunktion. Der Vollzug des AbwAG stellt sich<br />

mit seinen Ausformungen als zu bürokratisch und sehr aufwändig dar.

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