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Ökologische Folgen von Stauraum- spülungen - Bafu

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6. Konzipierung zukünftiger Spülungen<br />

Spülungsgesuche müssen wahrheitsgetreue und detaillierte Angaben zur geplanten Mas*<br />

nahme sowie den möglichen Auswirkungen haben (s. Tab. 6.1). Insbesondere zum Schutt<br />

der betroffenen Lebensgemeinschaften sind spezifische Vorabklärungen (Sedimentuntersu-<br />

chungen, Evaluation prophylaktischer Massnahmen u.a.) seitens der Kraftwerkbetreiber zu<br />

veranlassen und sollen ein Teil des Spülungsgesuchs sein.<br />

Bis heute beinhaltet ein Spülungsgesuch zwar ebenfalls alle Angaben zum technischen<br />

Ablauf der geplanten Massnahme, bereits die Angaben zur Menge und Art der Sedimente<br />

sind aber oft ungenau. Prognosen zu möglichen ökologische <strong>Folgen</strong> wurden bisher nicht<br />

gefordert, obwohl im Nachhinein Schädigungen - vor allem Fischsterben - festgestellt und<br />

auch <strong>von</strong> der Öffentlichkeit meist zur Kenntnis genommen vvurden. Eine Einberiehung öko-<br />

logischer Inhalte in das Bewilligungsverfahren drängt sich demnach auf; nur so können über<br />

die Festlegung <strong>von</strong> Verantwortlichkeiten absehbare Schäden überhaupt beeinflusst werden.<br />

Voraussetzung für ein solches Konzept ist die engere Zusammenarbeit zwischen Kraftwerk-<br />

betreiber und Bewilligungsbehörde mit den gemeinsamen Zielen, die Kraftwerksanlagen<br />

funktionsfähig ZU halten und mögliche ökologische Schäden bei der Beseitigung <strong>von</strong> Sedi-<br />

menten zu minimieren.<br />

Nach dem Verursacherprinzip ist der Kraftwerkbetreiber für die Zusammenstellung der im<br />

Spülungsgesuch enthaltenen Informationen verantwortlich. Seine diesbezüglichen Pflichten<br />

ergeben sich aus den bestehenden gesetzlichen Grundlagen (2.B. Fischereigesetz). Die<br />

Bewilligungsbehörde setzt die entsprechenden Auflagen zur Durchführung der Massnahme<br />

fest. In jedem Falle kann sie eine Kontrolle der im Gesuch enthaltenen Angaben und der Ein-<br />

haltung der Auflagen im Rahmen der Massnahme verlangen. Hierzu dienen beispielsweise<br />

zusätzliche Vorabklärungen, die Zusammenstellung der Erfahrungswerte früherer Spülungs-<br />

begleitungen am selben Objekt oder neue Untersuchungsinhalte (2.B. ergänzende wissen-<br />

schaftliche Untersuchungen).<br />

6.2 Planuna und Durchführun~ sisülunqsbeqleitender Massnahmen<br />

Systemdefinition<br />

Bevor Massnahmen zur Vermeidung oder zur Erfassung ökologischer Schäden erfolgen<br />

können, muss eine klare Systemdefinition vorliegen, die die Besonderheiten des betroffe-<br />

nen Gewässersystems aufzeigt (vgl. Kap. 4.1). Berücksichtigt werden muss dabei der<br />

morphologische und hydrologische Charakter der betroffenen Gerinne ( + allenfalls ste-<br />

hende Gewässer irn Nahbereich) und die Spezifik der daran adaptierten Lebensgemeln-<br />

schaften.<br />

P Voruntersuchungen<br />

Die Beurteilung der zu erwartenden Belastungen während der Spülung erfordert in jedem<br />

einzelnen Fall zusätzliche Vorabklärungen, um entscheiden zu können, ob ein erhöhtes<br />

Schadensrisiko prophylaktische Massnahmen notwendig macht. Hierzu gehören:<br />

a) eine Abschätzung der Menge und Zusammensetzung der im Verlauf der Spülung vor-<br />

aussichtlich mobilisierten Speichersedirnente;

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