Ökologische Folgen von Stauraum- spülungen - Bafu
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6. Konzipierung zukünftiger Spülungen<br />
Spülungsgesuche müssen wahrheitsgetreue und detaillierte Angaben zur geplanten Mas*<br />
nahme sowie den möglichen Auswirkungen haben (s. Tab. 6.1). Insbesondere zum Schutt<br />
der betroffenen Lebensgemeinschaften sind spezifische Vorabklärungen (Sedimentuntersu-<br />
chungen, Evaluation prophylaktischer Massnahmen u.a.) seitens der Kraftwerkbetreiber zu<br />
veranlassen und sollen ein Teil des Spülungsgesuchs sein.<br />
Bis heute beinhaltet ein Spülungsgesuch zwar ebenfalls alle Angaben zum technischen<br />
Ablauf der geplanten Massnahme, bereits die Angaben zur Menge und Art der Sedimente<br />
sind aber oft ungenau. Prognosen zu möglichen ökologische <strong>Folgen</strong> wurden bisher nicht<br />
gefordert, obwohl im Nachhinein Schädigungen - vor allem Fischsterben - festgestellt und<br />
auch <strong>von</strong> der Öffentlichkeit meist zur Kenntnis genommen vvurden. Eine Einberiehung öko-<br />
logischer Inhalte in das Bewilligungsverfahren drängt sich demnach auf; nur so können über<br />
die Festlegung <strong>von</strong> Verantwortlichkeiten absehbare Schäden überhaupt beeinflusst werden.<br />
Voraussetzung für ein solches Konzept ist die engere Zusammenarbeit zwischen Kraftwerk-<br />
betreiber und Bewilligungsbehörde mit den gemeinsamen Zielen, die Kraftwerksanlagen<br />
funktionsfähig ZU halten und mögliche ökologische Schäden bei der Beseitigung <strong>von</strong> Sedi-<br />
menten zu minimieren.<br />
Nach dem Verursacherprinzip ist der Kraftwerkbetreiber für die Zusammenstellung der im<br />
Spülungsgesuch enthaltenen Informationen verantwortlich. Seine diesbezüglichen Pflichten<br />
ergeben sich aus den bestehenden gesetzlichen Grundlagen (2.B. Fischereigesetz). Die<br />
Bewilligungsbehörde setzt die entsprechenden Auflagen zur Durchführung der Massnahme<br />
fest. In jedem Falle kann sie eine Kontrolle der im Gesuch enthaltenen Angaben und der Ein-<br />
haltung der Auflagen im Rahmen der Massnahme verlangen. Hierzu dienen beispielsweise<br />
zusätzliche Vorabklärungen, die Zusammenstellung der Erfahrungswerte früherer Spülungs-<br />
begleitungen am selben Objekt oder neue Untersuchungsinhalte (2.B. ergänzende wissen-<br />
schaftliche Untersuchungen).<br />
6.2 Planuna und Durchführun~ sisülunqsbeqleitender Massnahmen<br />
Systemdefinition<br />
Bevor Massnahmen zur Vermeidung oder zur Erfassung ökologischer Schäden erfolgen<br />
können, muss eine klare Systemdefinition vorliegen, die die Besonderheiten des betroffe-<br />
nen Gewässersystems aufzeigt (vgl. Kap. 4.1). Berücksichtigt werden muss dabei der<br />
morphologische und hydrologische Charakter der betroffenen Gerinne ( + allenfalls ste-<br />
hende Gewässer irn Nahbereich) und die Spezifik der daran adaptierten Lebensgemeln-<br />
schaften.<br />
P Voruntersuchungen<br />
Die Beurteilung der zu erwartenden Belastungen während der Spülung erfordert in jedem<br />
einzelnen Fall zusätzliche Vorabklärungen, um entscheiden zu können, ob ein erhöhtes<br />
Schadensrisiko prophylaktische Massnahmen notwendig macht. Hierzu gehören:<br />
a) eine Abschätzung der Menge und Zusammensetzung der im Verlauf der Spülung vor-<br />
aussichtlich mobilisierten Speichersedirnente;