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Satzung der WG Carl Zeiss - Wohnungsgenossenschaft Carl Zeiss eG

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IV. Rechte und Pflichten <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

§ 12 Rechte <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

(1) Die Mitglie<strong>der</strong> üben ihre Rechte in Angelegenheiten <strong>der</strong> Genossenschaft durch die Wahl <strong>der</strong> Vertreter für<br />

die Vertreterversammlung, soweit sie als Vertreter gewählt werden, gemeinschaftlich in <strong>der</strong><br />

Vertreterversammlung durch Beschlussfassung aus. Sie bewirken dadurch, dass die Genossenschaft ihre<br />

Aufgaben erfüllen kann.<br />

(2) Aus den Aufgaben <strong>der</strong> Genossenschaft ergibt sich insbeson<strong>der</strong>e das Recht jedes Mitgliedes auf<br />

Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Einrichtungen <strong>der</strong> Genossenschaft nach dafür getroffenen<br />

Bestimmungen sowie das Recht auf Teilnahme an sonstigen Vorteilen, die die Genossenschaft ihren<br />

Mitglie<strong>der</strong>n gewährt, nach Maßgabe <strong>der</strong> folgenden <strong>Satzung</strong>sbestimmungen und <strong>der</strong> gemäß § 27<br />

aufgestellten Grundsätze.<br />

(3) Das Mitglied ist aufgrund <strong>der</strong> Mitgliedschaft vor allem berechtigt,<br />

a. weitere Geschäftsanteile zu übernehmen (§ 16 Abs. 4),<br />

b. Vertreter für die Vertreterversammlung zu wählen, sofern die Teilnahme nicht gem. § 10<br />

Abs. 3 ausgeschlossen ist,<br />

c. in einer vom zehnten Teil <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> in Textform verlangten unterschriebenen Eingabe,<br />

die Einberufung einer Vertreterversammlung o<strong>der</strong> Ankündigung von Gegenständen zur<br />

Beschlussfassung in einer bereits einberufenen Vertreterversammlung zu for<strong>der</strong>n (§ 32 Abs.<br />

3),<br />

d. an einer gemäß § 32 Abs. 3 einberufenen Vertreterversammlung teilzunehmen und hier<br />

das Antrags- und Re<strong>der</strong>echt durch einen Bevollmächtigten auszuüben (§ 32 Abs. 3),<br />

e. in einer vom zehnten Teil <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> verlangten Eingabe in Textform die Einberufung<br />

einer Mitglie<strong>der</strong>versammlung zur Abschaffung <strong>der</strong> Vertreterversammlung zu verlangen, §§<br />

32 und 33 gelten entsprechend,<br />

f. die Ernennung o<strong>der</strong> Abberufung von Liquidatoren durch eine mindestens vom zehnten<br />

Teil <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> unterschriebene Eingabe beim Gericht zu beantragen (§ 44),<br />

g. eine Abschrift <strong>der</strong> Liste <strong>der</strong> gewählten Vertreter und Ersatzvertreter zu verlangen,<br />

h. am Bilanzgewinn <strong>der</strong> Genossenschaft teilzunehmen (§ 40),<br />

i. das Geschäftsguthaben ganz o<strong>der</strong> teilweise durch schriftliche Vereinbarung auf einen<br />

an<strong>der</strong>en zu übertragen (§ 7),<br />

j. den Austritt aus <strong>der</strong> Genossenschaft zu erklären (§ 6),<br />

k. weitere Geschäftsanteile nach Maßgabe von § 17 zu kündigen,<br />

l. die Zahlung des Auseinan<strong>der</strong>setzungsguthabens zu for<strong>der</strong>n (§ 11),<br />

m. Einsicht in die Nie<strong>der</strong>schrift über die Beschlüsse <strong>der</strong> Vertreterversammlung zu nehmen und<br />

auf seine Kosten eine Abschrift <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift zu verlangen sowie auf seine Kosten eine<br />

Abschrift des in <strong>der</strong> Geschäftsstelle ausgelegten Jahresabschlusses, des Lageberichtes und<br />

<strong>der</strong> Bemerkungen des Aufsichtsrates zu for<strong>der</strong>n,<br />

n. die Mitglie<strong>der</strong>liste einzusehen,<br />

o. Einsicht in das zusammengefasste Ergebnis des Prüfungsberichtes zu nehmen.<br />

<strong>Wohnungsgenossenschaft</strong> „<strong>Carl</strong> <strong>Zeiss</strong>“ <strong>eG</strong><br />

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