Satzung der WG Carl Zeiss - Wohnungsgenossenschaft Carl Zeiss eG
Satzung der WG Carl Zeiss - Wohnungsgenossenschaft Carl Zeiss eG
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Präambel<br />
<strong>Wohnungsgenossenschaft</strong> „<strong>Carl</strong> <strong>Zeiss</strong>“ <strong>eG</strong><br />
Inhalt<br />
Die seit 1954 bestehende Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft des VEB <strong>Carl</strong> <strong>Zeiss</strong> Jena wurde aufgrund<br />
<strong>der</strong> Verordnung zur Einführung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften<br />
<strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland für <strong>Wohnungsgenossenschaft</strong>en <strong>der</strong> Deutschen Demokratischen<br />
Republik vom 15.08.1990 (Gesetzblatt I S. 1072) mit Wirkung vom 01.07.1990 in eine Genossenschaft im<br />
Sinne dieses Gesetzes umgewandelt.<br />
In Übereinstimmung mit dieser formwechselnden Umwandlung setzte die bestehende Genossenschaft<br />
unter Wahrung aller ihrer Rechte, Ansprüche und Verbindlichkeiten sowie <strong>der</strong>jenigen ihrer bisherigen<br />
Mitglie<strong>der</strong> (Mitgliedsnummer 1 bis 6836 (ehemals 10619)) ihre Tätigkeit als <strong>Wohnungsgenossenschaft</strong><br />
„<strong>Carl</strong> <strong>Zeiss</strong>“ <strong>eG</strong> fort.<br />
Zu diesem Zweck beschloss die ordnungsgemäß gewählte Vertreterversammlung die <strong>Satzung</strong>. Sie trat an<br />
die Stelle <strong>der</strong> auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Mustersatzung für Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften vom<br />
23.02.1973 beschlossenen und am 31.12.1990 außer Kraft getretenen <strong>Satzung</strong>.<br />
Im vorliegenden Exemplar wurden alle bis einschließlich zum Geschäftsjahr 2005 beschlossenen und in<br />
das Genossenschaftsregister unter GnR 105 eingetragenen Än<strong>der</strong>ungen berücksichtigt. Des Weiteren<br />
wurde das Exemplar an die Regelungen des Corporate Governance Kodex angepasst. Die<br />
vorgenommenen Anpassungen tragen im Wesentlichen den Vorgaben im Bereich des<br />
Zusammenwirkens von Vorstand und Aufsichtsrat Rechnung. Es geht hierbei um die Fortführung <strong>der</strong><br />
bereits mit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz aus dem Jahre 1998 (KonTraG) begonnenen<br />
Reformen zur Verbesserung <strong>der</strong> Überwachungsfunktion des Aufsichtsrates und <strong>der</strong> Kommunikation<br />
zwischen Vorstand und Aufsichtsrat.<br />
Schließlich ist die <strong>Satzung</strong> an die „Mustersatzung 2005“ des GdW Bundsverbandes deutscher Wohnungsund<br />
Immobilienunternehmen e. V. und an das „Gesetz zur Ausführung <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 1435/2003<br />
des Rates vom 22.07.2003 über das Statut <strong>der</strong> europäischen Genossenschaft (SCE) (SCE-<br />
Ausführungsgesetz – SCEAG)“ vom 14.08.2006 (BGBl. I 2006, 1911) angepasst worden.<br />
<strong>Wohnungsgenossenschaft</strong> „<strong>Carl</strong> <strong>Zeiss</strong>“ <strong>eG</strong> Kundencenter „Neue Mitte“<br />
Emil-Wölk-Straße 13 Leutragraben 1<br />
07747 Jena 07743 Jena<br />
Nachbarschaftsstützpunkte/<br />
Servicecenter<br />
Lobeda: - Emil-Wölk-Straße 13 Winzerla: - E.-Zielinski-Straße 18<br />
- L.-Herrmann-Straße 8 - A.-Siemsen-Straße 61<br />
Nord: - Am Hang 5 Dorndorf-<br />
Steudnitz: - Jenaer Straße 11<br />
Stand: 01. April 2007