Investment-Analyse Neu-Emission
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Die kürzlich eingeführte Pflegeversicherung verstärkt die Nachfrage nach<br />
privater Altersversorgung und Pflegeleistung. Träger der sozialen Pflegeversicherung<br />
sind die jeweiligen Pflegekassen, die wiederum bei den Krankenkassen<br />
angesiedelt sind. Auf der Grundlage des Pflegeversicherungsgesetztes<br />
wird die Finanzierung der Pflegesätze in Zukunft wie folgt aussehen.<br />
Die Pflegeleistungen, bestehend aus der allgemeinen Pflegeleistung (Hilfen<br />
bei der Körperpflege, bei der Ernährung und Mobilität), der medizinischen<br />
Behandlungspflege und der sozialen Betreuung werden bis zu den jeweiligen<br />
Höchstgrenzen in den einzelnen Pflegestufen von den Pflegekassen<br />
finanziert.<br />
Gemäß § 4 HeimG war bislang eine Vertragsfreiheit gegeben, die einen<br />
zwischen dem Träger der Pflegeeinrichtung und dem Pflegebedürftigen individuell<br />
ausgehandelten Heimvertrag ermöglichte. Durch das PflegeVG wird<br />
diese Vertragsfreiheit in Zukunft eingeschränkt. Die neue Regelung stellt<br />
fest, daß die im Vertrag vereinbarten Leistungen ihrer Art, Inhalt und Umfang<br />
nach durch das SGB XI bestimmt werden und damit dem Versorgungsvertrag<br />
nachgeordnet sind. Die unter Berücksichtigung der Grundsätze der<br />
Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Leistungsgerechtigkeit und der Beitragsstabilität<br />
ermittelten Pflegesätze sollen zukünftig nach einer Empfehlung<br />
der Kostenträger folgendendermaßen vergütet werden:<br />
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