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Investment-Analyse Neu-Emission

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Die kürzlich eingeführte Pflegeversicherung verstärkt die Nachfrage nach<br />

privater Altersversorgung und Pflegeleistung. Träger der sozialen Pflegeversicherung<br />

sind die jeweiligen Pflegekassen, die wiederum bei den Krankenkassen<br />

angesiedelt sind. Auf der Grundlage des Pflegeversicherungsgesetztes<br />

wird die Finanzierung der Pflegesätze in Zukunft wie folgt aussehen.<br />

Die Pflegeleistungen, bestehend aus der allgemeinen Pflegeleistung (Hilfen<br />

bei der Körperpflege, bei der Ernährung und Mobilität), der medizinischen<br />

Behandlungspflege und der sozialen Betreuung werden bis zu den jeweiligen<br />

Höchstgrenzen in den einzelnen Pflegestufen von den Pflegekassen<br />

finanziert.<br />

Gemäß § 4 HeimG war bislang eine Vertragsfreiheit gegeben, die einen<br />

zwischen dem Träger der Pflegeeinrichtung und dem Pflegebedürftigen individuell<br />

ausgehandelten Heimvertrag ermöglichte. Durch das PflegeVG wird<br />

diese Vertragsfreiheit in Zukunft eingeschränkt. Die neue Regelung stellt<br />

fest, daß die im Vertrag vereinbarten Leistungen ihrer Art, Inhalt und Umfang<br />

nach durch das SGB XI bestimmt werden und damit dem Versorgungsvertrag<br />

nachgeordnet sind. Die unter Berücksichtigung der Grundsätze der<br />

Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Leistungsgerechtigkeit und der Beitragsstabilität<br />

ermittelten Pflegesätze sollen zukünftig nach einer Empfehlung<br />

der Kostenträger folgendendermaßen vergütet werden:<br />

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