FAHR Beteiligungen AG Geschäftsbericht 2001 - 907media
FAHR Beteiligungen AG Geschäftsbericht 2001 - 907media
FAHR Beteiligungen AG Geschäftsbericht 2001 - 907media
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
38<br />
Erläuterungen Eigenkapital<br />
Anlagevermögen G&V<br />
Bilanz<br />
Konsolidierungsgrundsätze<br />
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Neubewertungsmethode<br />
(§ 301 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 HGB)<br />
zum Erwerbszeitpunkt durch Verrechnung des<br />
<strong>Beteiligungen</strong>buchwertes mit dem Konzernanteil am<br />
anteiligen Eigenkapital der konsolidierten Tochterunternehmen<br />
zum Zeitpunkt der erstmaligen Konsolidierung.<br />
Als Geschäfts- oder Firmenwert wird der<br />
Unterschiedsbetrag zwischen dem im Rahmen der<br />
Übernahme gezahlten Gesamtkaufpreis und den<br />
Werten der einzelnen übernommenen Vermögensgegenstände<br />
abzüglich Schulden nach der Verteilung<br />
der stillen Reserven im Umlaufvermögen ausgewiesen.<br />
Die Bewertung assoziierter Unternehmen nach der<br />
Equity-Methode folgt hinsichtlich der aktiven und<br />
passiven Unterschiedsbeträge und des Aufrechnungszeitpunktes<br />
denselben Grundsätzen. Der<br />
Konzernanteil am Jahresergebnis dieser Unternehmen<br />
wird in der Gewinn- und Verlustrechnung im<br />
Beteiligungsergebnis ausgewiesen.<br />
Die Abschlüsse der einzelnen Unternehmen wurden<br />
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zur Einbeziehung<br />
in den Konzernabschluss nach einheitlichen<br />
Konzernbilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
aufgestellt und geprüft.<br />
Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Erträge<br />
und Aufwendungen zwischen den konsolidierten<br />
Unternehmen sind aufgerechnet; Zwischenergebnisse<br />
wurden eliminiert. Bei beteiligten Unternehmen,<br />
die nach der Equity-Methode bilanziert werden, sind<br />
Zwischenergebnisse nicht eliminiert worden. Die<br />
Bildung latenter Steuern wird nach § 306 HGB vorgenommen.<br />
Währungsumrechnung<br />
Die Währungsumrechnung der Abschlüsse der ausländischen<br />
Konzernunternehmen erfolgte für alle<br />
Posten der Bilanz mit Ausnahme des Stammkapitals<br />
welches zum historischen Kurs bei der Erstkonsolidierung<br />
umgerechnet wurde, sowie der Jahresergebnisse<br />
die zu Durchschnittskursen über den<br />
Zeitraum der Konzernzugehörigkeit im Jahr <strong>2001</strong><br />
umgerechnet wurden zu Stichtagskursen. Der Unterschiedsbetrag<br />
aus der Währungsumrechnung der<br />
einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
wurden erfolgswirksam verrechnet. Unterschiedsbeträge<br />
im Eigenkapital wurden erfolgsneutral in den<br />
Ausgleichsposten für Währungsumrechnung eingestellt.<br />
Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsgrundsätze<br />
Anlagevermögen<br />
Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu<br />
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige<br />
Abschreibungen, bewertet.<br />
Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder<br />
Herstellungskosten, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung<br />
planmäßiger Abschreibungen bewertet.<br />
Die beweglichen Sachanlagen werden nach Maßgabe<br />
der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer<br />
überwiegend linear abgeschrieben,<br />
wobei auf die Zugänge des ersten Halbjahres der<br />
volle und auf die Zugänge des zweiten Halbjahres<br />
der halbe Abschreibungssatz verrechnet wird. Geringwertige<br />
Anlagegüter werden im Jahr des Zugangs<br />
voll abgeschrieben. Soweit den Anlagegegenständen<br />
am Bilanzstichtag ein niedriger Wert<br />
beizulegen ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen<br />
verrechnet.