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FAHR Beteiligungen AG Geschäftsbericht 2001 - 907media

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38<br />

Erläuterungen Eigenkapital<br />

Anlagevermögen G&V<br />

Bilanz<br />

Konsolidierungsgrundsätze<br />

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Neubewertungsmethode<br />

(§ 301 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 HGB)<br />

zum Erwerbszeitpunkt durch Verrechnung des<br />

<strong>Beteiligungen</strong>buchwertes mit dem Konzernanteil am<br />

anteiligen Eigenkapital der konsolidierten Tochterunternehmen<br />

zum Zeitpunkt der erstmaligen Konsolidierung.<br />

Als Geschäfts- oder Firmenwert wird der<br />

Unterschiedsbetrag zwischen dem im Rahmen der<br />

Übernahme gezahlten Gesamtkaufpreis und den<br />

Werten der einzelnen übernommenen Vermögensgegenstände<br />

abzüglich Schulden nach der Verteilung<br />

der stillen Reserven im Umlaufvermögen ausgewiesen.<br />

Die Bewertung assoziierter Unternehmen nach der<br />

Equity-Methode folgt hinsichtlich der aktiven und<br />

passiven Unterschiedsbeträge und des Aufrechnungszeitpunktes<br />

denselben Grundsätzen. Der<br />

Konzernanteil am Jahresergebnis dieser Unternehmen<br />

wird in der Gewinn- und Verlustrechnung im<br />

Beteiligungsergebnis ausgewiesen.<br />

Die Abschlüsse der einzelnen Unternehmen wurden<br />

entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zur Einbeziehung<br />

in den Konzernabschluss nach einheitlichen<br />

Konzernbilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

aufgestellt und geprüft.<br />

Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Erträge<br />

und Aufwendungen zwischen den konsolidierten<br />

Unternehmen sind aufgerechnet; Zwischenergebnisse<br />

wurden eliminiert. Bei beteiligten Unternehmen,<br />

die nach der Equity-Methode bilanziert werden, sind<br />

Zwischenergebnisse nicht eliminiert worden. Die<br />

Bildung latenter Steuern wird nach § 306 HGB vorgenommen.<br />

Währungsumrechnung<br />

Die Währungsumrechnung der Abschlüsse der ausländischen<br />

Konzernunternehmen erfolgte für alle<br />

Posten der Bilanz mit Ausnahme des Stammkapitals<br />

welches zum historischen Kurs bei der Erstkonsolidierung<br />

umgerechnet wurde, sowie der Jahresergebnisse<br />

die zu Durchschnittskursen über den<br />

Zeitraum der Konzernzugehörigkeit im Jahr <strong>2001</strong><br />

umgerechnet wurden zu Stichtagskursen. Der Unterschiedsbetrag<br />

aus der Währungsumrechnung der<br />

einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

wurden erfolgswirksam verrechnet. Unterschiedsbeträge<br />

im Eigenkapital wurden erfolgsneutral in den<br />

Ausgleichsposten für Währungsumrechnung eingestellt.<br />

Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsgrundsätze<br />

Anlagevermögen<br />

Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu<br />

Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige<br />

Abschreibungen, bewertet.<br />

Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder<br />

Herstellungskosten, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung<br />

planmäßiger Abschreibungen bewertet.<br />

Die beweglichen Sachanlagen werden nach Maßgabe<br />

der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer<br />

überwiegend linear abgeschrieben,<br />

wobei auf die Zugänge des ersten Halbjahres der<br />

volle und auf die Zugänge des zweiten Halbjahres<br />

der halbe Abschreibungssatz verrechnet wird. Geringwertige<br />

Anlagegüter werden im Jahr des Zugangs<br />

voll abgeschrieben. Soweit den Anlagegegenständen<br />

am Bilanzstichtag ein niedriger Wert<br />

beizulegen ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen<br />

verrechnet.

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