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Infoblatt - ADÜ Nord

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<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong><br />

Assoziierte Dolmetscher und Übersetzer in <strong>Nord</strong>deutschland e.V.<br />

<strong>Infoblatt</strong><br />

August 2008 (4/2008)<br />

Professionelle Auftragsabwicklung<br />

Joachim Manzin über die verschlungenen Pfade zwischen Auftragsannahme und -abgabe<br />

Grundwissen Normen<br />

Teil 2 der vierteiligen Serie über DIN, EN, ISO usw. von Carl-Heinz Gabriel (tekom)<br />

18. FIT-Weltkongress in Schanghai<br />

Bericht unseres FIT-Beauftragten Terence Oliver<br />

Suchleistenanpassung im Browser<br />

Tipps und Tricks von Elisabeth John


In diesem Heft<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis · Editorial · Aus dem Vorstand ..................................................................... 2<br />

Fallstricke bei der Auftragsabwicklung ..................................................................................... 3<br />

Neue Mitglieder · Adressänderungen ....................................................................................... 6<br />

Grundwissen Normung, Teil 2: Von Deutschland nach Europa ................................................. 7<br />

Computer und Internet: Suchleistenanpassung im Browser ...................................................... 11<br />

KSK: Abgabe für Übersetzungsaufträge? ............................................................................... 13<br />

18. FIT-Weltkongress in Schanghai ...................................................................................... 15<br />

Bericht über das Treffen der Normengruppe ISO TC37/SC2/WG6 ......................................... 16<br />

Aktuelles aus der Rechtsecke ............................................................................................... 17<br />

Kurzmeldungen · Seminare und Veranstaltungen des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> .............................................. 18<br />

Weitere Termine ................................................................................................................. 21<br />

Rezensionsangebote ............................................................................................................ 22<br />

Impressum · Mediadaten .................................................................................................... 23<br />

Kontaktpersonen beim <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> ........................................................................................ 24<br />

Bilder: Titelbild: iStockphoto; Bilder aus Schanghai: Terry Oliver; alle anderen Bilder, Grafiken und Screenshots<br />

sind dem <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> zum Druck überlassen worden.<br />

Editorial<br />

Erst sah es so aus, als würde die August-Ausgabe unter dem üblichen Sommerloch leiden und sehr dünn ausfallen. Aber<br />

dann traf ein interessanter Artikel nach dem anderen ein, sodass wir Ihnen wieder aktuelle Informationen aus vielen verschiedenen<br />

Bereichen bieten können: Joachim Manzin warnt vor Fallstricken bei der Auftragsabwicklung,<br />

Carl-Heinz Gabriel setzt seine Serie Grundwissen Normung fort, Elisabeth John gibt Tipps zur Suchleistenanpassung<br />

im Browser, Jutta Witzel führte ein Interview über die Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse KSK, Terry<br />

Oliver berichtet vom FIT-Weltkongress in Schanghai sowie dem Treffen des ISO TC37 in Moskau und Giannina<br />

Gindlers Rechtsecke enthält Neuigkeiten für vereidigte Sprachmittler. Und natürlich stellen wir Ihnen auch wieder<br />

Seminare und weiteren Veranstaltungen des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> und anderer Anbieter vor. Viel Spaß bei der Lektüre und guten<br />

Einstieg in den Alltag nach einer hoffentlich erholsamen Sommerpause! (hh)<br />

Aus dem Vorstand<br />

... gäbe es viel zu berichten (Bremer Runde, BA-und MA-Abschlüsse, JVEG-Umfrage, Berufs- und Ehrenordnung etc.),<br />

aber das muss angesichts der vielen anderen Artikel bis zur nächsten Ausgabe warten, ebenso wie die weitere Auswertung<br />

der Mitgliederumfrage vom Februar diese Jahres. Nur so viel: Auf dem letzten Kollegentreffen hat sich eine Arbeitsgruppe<br />

zur Überarbeitung der Berufs- und Ehrenordnung (AG BEO) gegründet, die von Ragna Möller organisiert wird. Und<br />

die Gemeinschaftsanzeige in den »Hamburger Branchen« unter dem Dach des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> ist in Druck gegangen;<br />

das Verzeichnis wird dieser Tage in Hamburg verteilt. Auch die Web-Visitenkarte des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> in der Internet-Ausgabe<br />

der »Hamburger Branchen« ist seit Anfang Juli geschaltet – gucken Sie mal rein: www.hamburger-branchen.de,<br />

Suchwort »Sprache«, »Übersetzer«, »Französisch« o. Ä. (wir haben fast 100 Suchwörter hinterlegt, darunter alle Sprachen<br />

der <strong>ADÜ</strong>-<strong>Nord</strong>-Mitglieder), und dann beim <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> auf »Mehr Infos« klicken. (hh)<br />

Kollegentreffen Donnerstag, 11. September 2008<br />

Auf diesem Kollegentreffen geht es um die Reformen im Gesundheitswesen und die Folgen für die Krankenversicherung.<br />

Petra Vortkort von der privaten Krankenversicherung DKV (Anbieter des Rahmenvertrags für <strong>ADÜ</strong>-<strong>Nord</strong>-<br />

Mitglieder) wird über den Reform-Dschungel in der Gesundheitspolitik referieren, über die Einführung eines Gesundheitsfonds,<br />

Beitragserhöhungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung, über Basis- und Wahltarife, über Wechselfristen für<br />

freiwillig Versicherte etc. Dies sind nur einige der zahlreichen Veränderungen, die spätestens zum 01.01.2009 auf die<br />

Versicherten zukommen. Gerne steht Frau Vortkort auch für Fragen rund um Gesundheitsreform und Krankenversicherung<br />

zur Verfügung.<br />

Das Kollegentreffen findet Donnerstag, am 11. September 2008 ab 19.30 Uhr in der Rudergesellschaft Hansa,<br />

Schöne Aussicht 39 in 22085 Hamburg statt. Nach Vortrag und Diskussion ist immer noch Zeit für Kontaktaufnahme und<br />

Gespräche mit Kollegen. Gäste sind uns herzlich willkommen! (mf)<br />

2 <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008


Auftragsabwicklung<br />

Vom Auftrag bis zur Abgabe (1) –<br />

Fallstricke und rechtliche Probleme<br />

Dies ist der erste Teil der schriftlichen Fassung eines Vortrags von Joachim Manzin, Fachübersetzer in Düsseldorf<br />

(www.manzin.de), den er im Juni dieses Jahres auf einem Wochenendseminar gehalten hat. Da die behandelten Themen<br />

zum täglichen Geschäft jedes Übersetzers gehören, freuen wir uns, diese interessanten Ausführungen hiermit einem breiteren<br />

Publikum zur Verfügung stellen zu können, und danken dem Autor für die Überarbeitung und der Seminar-Organisatorin<br />

für die Genehmigung.<br />

Bitte beachten: Die folgenden Ausführungen beziehen<br />

sich auf die deutsche Rechtsordnung. Aber auch wenn<br />

andere Staaten manches anders regeln, lohnt es allemal,<br />

sich über den einen oder anderen grundlegenden Aspekt<br />

Gedanken zu machen.<br />

Fallstricke lauern überall<br />

Wie schnell man bei der Auftragsannahme über Fallstricke<br />

stolpern kann, beweist die Vorgeschichte meines<br />

Vortrags.<br />

Als das Treffen der Mailingliste pt_ in Regensburg geplant<br />

wurde, erhielt ich einen Anruf der Organisatorin mit der<br />

Frage, ob ich etwas Rechtliches für Anfänger vortragen<br />

könne. Spontan sagte ich zu und ebenso spontan fiel mir<br />

obiges Thema ein. Und dann verging die Zeit ...<br />

Als ich dann mit den Vorbereitungen anfing, stellte ich<br />

schnell fest, dass ich das Thema gewaltig unterschätzt<br />

hatte: Es war so weit gefasst, dass ich in der kurzen, für<br />

meinen Vortrag zur Verfügung stehenden Zeit mehr oder<br />

weniger die Regelungen des halben BGB unterbringen<br />

müsste. Außerdem hatte ich als »alter Hase« die Bodenhaftung<br />

verloren und kein Gefühl mehr dafür, welche Probleme<br />

Anfänger hauptsächlich beschäftigen. Als mir dann<br />

eine Anfängerin erzählte, sie habe einen Auftrag bearbeitet,<br />

den sie gar nicht erhalten hatte, geriet ich in Panik –<br />

denn auf so eine Idee wäre ich gar nicht gekommen.<br />

Hätte ich in diesem Fall den Vortrag absagen können?<br />

Wohl kaum, denn abgesehen davon, dass dies ein<br />

höchst unprofessionelles Verhalten wäre, gilt »pacta sunt<br />

servandea« (Verträge sind zu erfüllen). Auch der Aspekt<br />

der ehrenamtlichen Tätigkeit ohne Honorar ändert daran<br />

nichts – die Organisatorin des pt_-Treffens hat mein<br />

Erscheinen eingeplant, vielleicht kommt der eine oder<br />

andere sogar wegen meines Vortrags ... kurzum: Ich war<br />

eine Verpflichtung eingegangen, die ich im Nachhinein<br />

nicht ohne Weiteres ändern kann.<br />

So bin ich über einen der häufigsten Fallstricke gestolpert:<br />

Hat man sich erst mal auf etwas geeinigt, ist man<br />

daran gebunden.<br />

Wie einigt man sich?<br />

Für Juristen ist das, was ich bisher »sich einigen« nannte,<br />

ein Vertrag. Der Laie versteht darunter häufig eine schriftliche,<br />

unterschriebene Vereinbarung. Das greift jedoch zu<br />

kurz, denn Verträge können auch mündlich abgeschlossen<br />

werden – ein Vorgang, den jeder von uns, oftmals<br />

ohne sich dessen bewusst zu sein, hundertfach am Tag<br />

erlebt. Jeder simple Kauf ist ein Vertrag, das Blumengießversprechen<br />

gegenüber dem Nachbarn während dessen<br />

Ferien ebenfalls, genauso wie das Fahren mit Nahverkehrsmitteln,<br />

das Parken im Parkhaus und viele andere<br />

alltägliche Vorgänge.<br />

Wie aber entsteht ein Vertrag? Erforderlich hierfür<br />

sind Angebot und Annahme, durch die zwei übereinstimmende<br />

Willenserklärungen zustande<br />

kommen.<br />

Man muss diese drei Aspekte (Angebot und Annahme,<br />

zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Vertrag)<br />

begreifen, um zu verstehen, an welcher Stelle die Fallstricke<br />

auf einen lauern. Ins Umgangssprachliche übersetzt<br />

kann man auch vom Verhandeln, Einigen und<br />

Durchführen sprechen.<br />

Beispiele aus der Praxis<br />

Aber bevor wir uns diesen drei Phasen widmen, hier erst<br />

einmal ein paar Beispiele zur Veranschaulichung.<br />

Ich erwähnte schon den Fall der erledigten Übersetzung,<br />

von der der Kunde behauptete, der Auftrag sei nie erteilt<br />

worden. Nachdem ich mir dies nicht vorstellen konnte,<br />

habe ich herumgefragt und verschiedene Varianten dieses<br />

Themas gefunden. Und man mag sich wundern:<br />

Selbst in der Industrie kommt dies vor. Es handelt sich<br />

also um ein weit verbreitetes Phänomen. Zwei Fälle<br />

möchte ich schildern:<br />

1. Eine Agentur, mit der die Übersetzerin lange zusammengearbeitet<br />

hat, fragt am Freitagmittag nach, ob es<br />

möglich sei, über das Wochenende bis Montagmorgen<br />

einen umfangreichen Text zu übersetzen. Die Übersetzerin<br />

sagt zu und macht sich an die Arbeit. Als sie am Montag<br />

abliefert, ist die Agentur verwundert und sagt, sie<br />

habe vom Kunden doch gar keine Bestätigung bekommen<br />

und auch die Übersetzerin gar nicht beauftragt.<br />

2. Eine Übersetzerin erhält eine Anfrage zur Übersetzung<br />

eines Lebenslaufs und eines Anschreibens. Nach Nennung<br />

von Preis und Abgabetermin beginnt sie mit der Übersetzung<br />

und sendet an den Kunden verschiedene Rückfragen,<br />

die sie wiederholt, als sie keine Antwort erhält. Nachdem<br />

sie dem Kunden die Übersetzung zusammen mit der Rech-<br />

<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008 3


nung geschickt hat, bestreitet dieser, einen Auftrag erteilt<br />

zu haben, und verweigert die Zahlung.<br />

Was ist in beiden Fällen schief gelaufen? Und hat die<br />

jeweilige Übersetzerin Anspruch auf ihr Honorar?<br />

Erläuterungen zu Beispiel 2<br />

Beginnen wir mit Beispiel 2, denn diesbezüglich ist die<br />

Frage leicht zu beantworten: Nein.<br />

Betrachten wir den Vorgang von Anfang an: Nur wenn<br />

ein Vertrag zustande gekommen ist, haben die beteiligten<br />

Parteien Anspruch auf das Vereinbarte, also im einfachen<br />

Fall der Kunde auf rechtzeitige Lieferung der Übersetzung<br />

und der Übersetzer auf fristgerechte Bezahlung des<br />

Honorars.<br />

Der Vertrag kommt seinerseits zustande, wenn zwei übereinstimmende<br />

Willenserklärungen zusammenkommen:<br />

in unserem einfachen Fall also der erklärte Wille des<br />

Kunden, rechtzeitig seine Übersetzung zu bekommen und<br />

dafür fristgerecht einen bestimmten Betrag zu bezahlen,<br />

und der erklärte Wille des Übersetzers, rechtzeitig die<br />

Übersetzung zu fertigen und mit der fristgerechten Zahlung<br />

einverstanden zu sein.<br />

Um zu diesen Willenserklärungen zu kommen, gibt es<br />

eine Phase von Angebot und Annahme. (Um<br />

Missverständnissen vorzubeugen, sei hier gleich darauf<br />

hingewiesen, dass der juristische Begriff des »Angebots«<br />

nicht den umgangssprachlichen Sinn hat, nach dem ein<br />

Angebot eine Warenlieferungs- und Leistungsandienung<br />

ist, sondern zu verstehen ist als der ausgedrückte Wille,<br />

unter welchen Bedingungen man einen Vertrag abzuschließen<br />

bereit ist.) Durch Verhandeln muss eine der<br />

Parteien die Bedingungen formulieren, die Bestandteil<br />

des Vertrags werden sollen, und die andere stimmt dem<br />

einfach nur zu.<br />

So ist gleichgültig, ob der Kunde sagt, wann, was, wie zu<br />

welchem Preis zu liefern ist, oder ob der Übersetzer dies<br />

äußert. Wichtig ist, dass der jeweils andere einverstanden<br />

ist.<br />

Dieses Einverständnis hat im zweiten Beispiel der Kunde<br />

aber nicht geäußert. Daher ist gar kein Vertrag zustande<br />

gekommen.<br />

Praxistipp 1<br />

Was hätte die Übersetzerin tun können, um die Situation<br />

zu retten?<br />

Spätestens als der Kunde auf die Rückfragen nicht reagierte,<br />

wären Zweifel angebracht gewesen, und sie hätte<br />

den Kunden vor Lieferung der Übersetzung kontaktieren<br />

sollen. Hätte dieser dann bestätigt, die Übersetzung zu<br />

benötigen, wäre ein Anspruch auf Honorierung entstanden.<br />

Natürlich kann sich dabei herausstellen, dass die<br />

Übersetzung tatsächlich nicht benötigt wird. Dann war<br />

die Übersetzung zwar vergeblich, die Übersetzerin kann<br />

aber sicher sein, dass der Kunde sich die Übersetzung<br />

nicht erschlichen hat.<br />

Auftragsabwicklung<br />

Aber wie sieht es im ersten Beispiel aus? Hier könnte ein<br />

Vertrag zustande gekommen sein.<br />

Die rechtliche Bewertung ist sehr kompliziert, und ich<br />

kann nur auf die wichtigsten Aspekte eingehen. Zuvor<br />

aber wieder etwas Grundlagenwissen:<br />

Grundlagen: Angebot – Annahme<br />

Zuerst einmal muss ich zurückkommen auf die beiden<br />

Begriffe Angebot und Annahme. Um nicht zu abstrakt zu<br />

werden, illustriere ich dieses Thema durch Beschreibung<br />

üblicher Geschäftsvorgänge.<br />

Eine Privatperson möchte vom Übersetzer ein Dokument<br />

übersetzt bekommen und erkundigt sich, was das koste<br />

und wie lange die Übersetzung dauere.<br />

Diese Anfrage beinhaltet nur eine einzige feststehende<br />

Angabe: die Art und den Umfang der erwarteten Leistung.<br />

Da Preis und Liefertermin noch nicht feststehen,<br />

kann es sich also nicht um ein Angebot handeln. Juristen<br />

sprechen in diesem Fall von der Aufforderung zur<br />

Abgabe eines Angebots.<br />

Der Übersetzer wird das Dokument nun prüfen, einen Liefertermin<br />

angeben und seine Honorarforderung nennen.<br />

Er gibt damit ein Angebot ab. Dies kann die Privatperson<br />

nun annehmen, wodurch ein Vertrag zustande käme.<br />

Im Alltag sagt man: Der Auftrag ist erteilt.<br />

Empfindet die Privatperson die Honorarvorstellung als zu<br />

hoch, hat sie die Möglichkeit, ein neues Angebot zu erbitten<br />

oder durch Nennung eines Preises, den sie zu zahlen<br />

bereit ist, selbst ein Angebot zu machen, das wiederum<br />

der Übersetzer annehmen oder ablehnen kann.<br />

Was wir im Volksmund »Handeln« nennen, ist unter juristischen<br />

Gesichtspunkten ein ständiger Wechsel von<br />

Angeboten. Erst wenn durch diesen ständigen Austausch<br />

von Angeboten ein Vorschlag entsteht, der<br />

durch einfache Zustimmung angenommen werden kann,<br />

kommt der Vertrag zustande.<br />

Was aber muss unbedingt in einem solchen Angebot enthalten<br />

sein, um überhaupt zustimmungsfähig zu sein?<br />

1. Art der Leistung Welche Leistung ist zu erbringen?<br />

Also beispielsweise welche Stellen eines Textes zu übersetzen<br />

sind, welche Terminologie zu benutzen ist usw.<br />

2. Fälligkeit der Leistung Wann ist zu liefern?<br />

3. Art und Weg der Lieferung Wie ist zu liefern?<br />

4. Honorar und Fälligkeit Wie viel und wann ist zu<br />

bezahlen?<br />

5. Rand-/Zusatzvereinbarungen bei Bedarf<br />

Je genauer alle diese Punkte geklärt werden, desto weniger<br />

Probleme gibt es später. Denn wenn ein Punkt im<br />

Angebot nicht enthalten ist und der Geschäftspartner<br />

zustimmt, kann der Anbieter diese »Lücke« nach eigenem<br />

Ermessen im Rahmen des gesetzlich Zulässigen füllen.<br />

Im Alltag sind die Verhältnisse jedoch oftmals nicht so<br />

klar, wie unser erstes Beispiel lehrt.<br />

4 <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008


Erläuterungen zu Beispiel 1<br />

Noch mal zur Erinnerung: Eine Agentur, mit der die Übersetzerin<br />

lange zusammengearbeitet hat, fragt am Freitagmittag<br />

nach, ob es möglich sei, über das Wochenende<br />

einen umfangreichen Text zu übersetzen.<br />

Es handelt sich also nicht um die Anfrage eines unbekannten<br />

Kunden, sondern es bestehen schon langfristige<br />

Geschäftsbeziehungen. Daher stellt sich die Frage, ob<br />

die Agentur mit der vorstehenden Mitteilung eine »Aufforderung<br />

zur Abgabe eines Angebots« ausgesprochen hat<br />

oder bereits ein Angebot gemacht hat.<br />

Wie kann das sein, wo doch wesentliche der fünf Elemente<br />

für ein Angebot fehlen?<br />

Hier gilt, dass durch Gewohnheit bei langfristigen<br />

Geschäftsbeziehungen eine Art Rahmenvereinbarung<br />

durch immer wieder gleichartiges<br />

Handeln entstehen kann.<br />

Ein wohl allen bekanntes Beispiel ist, dass man mit alten<br />

Kunden nicht über das Honorar redet, weil sowohl diese<br />

als auch der Übersetzer voraussetzen, dass die Übersetzung<br />

zum gleichen Honorar durchgeführt wird wie die<br />

bisherigen Aufträge. Je länger eine Geschäftsbeziehung<br />

dauert, desto mehr solcher stillschweigenden Elemente<br />

werden unausgesprochen Bestandteil des Angebots und<br />

gehen mit dessen Annahme in den Vertrag über.<br />

Widmen wir uns also mit diesem Wissen wieder unserem<br />

Beispiel und prüfen die fünf Punkte:<br />

1. Art der Leistung<br />

Textumfang und Sprache sind klar definiert.<br />

2. Fälligkeit der Leistung<br />

Die Angabe lautet klar: Montagmorgen.<br />

3. Art und Weg der Lieferung<br />

Da nichts anderes vereinbart ist, können beide Parteien<br />

davon ausgehen, dass der übliche Weg (vermutlich<br />

E-Mail) gemeint ist.<br />

4. Honorar und Fälligkeit<br />

Auch hier gilt das bisher Übliche als stillschweigend vereinbart.<br />

5. Rand-/Zusatzvereinbarungen bei Bedarf<br />

sind hier nach der Beschreibung nicht nötig, und wenn es<br />

sie gab, sind sie nicht strittig.<br />

Es liegen also alle Elemente für ein Angebot vor, sodass<br />

die Agentur ein Angebot ausgesprochen haben könnte,<br />

zu dem die Übersetzerin ja gesagt hat: Dann wäre ein<br />

Vertrag zustande gekommen.<br />

Wenn wir davon ausgehen, dass beide Parteien ehrlich<br />

gehandelt haben: Was ist schief gelaufen?<br />

Offensichtlich ist es nicht zu übereinstimmenden Willenserklärungen<br />

gekommen, da die Agentur ihre Äußerung als<br />

»Aufforderung zur Abgabe eines Angebots« verstanden<br />

hat, während die Übersetzerin sie als Angebot auffasste.<br />

Auftragsabwicklung<br />

Wer von beiden nun die richtige Auffassung hat, müsste<br />

ein Richter klären. Anhaltspunkt könnte beispielsweise<br />

sein, wie die Auftragsvergabe normalerweise abläuft.<br />

Sofern eine hier nicht erfolgte schriftliche Bestätigung<br />

normalerweise üblich ist, muss geprüft werden, ob diese<br />

schon häufiger nach Erledigung oder Beginn der Übersetzung<br />

erfolgte; in diesem Fall hat die Übersetzerin gute<br />

Chancen. Wurde immer erst ein schriftlicher Auftrag<br />

erteilt, bevor mit der Übersetzung begonnen werden<br />

sollte, kann das mündliche Angebot als unter Vorbehalt<br />

erteilt zu verstehen sein, und die Agentur hätte bessere<br />

Chancen.<br />

An dieser Stelle ist das nicht zu klären. Es bleibt jedoch<br />

festzuhalten: Vor Beginn der Arbeit sollte man sich immer<br />

vergewissern, ob der Kunde wirklich beabsichtigt hat,<br />

einen Auftrag zu vergeben, oder nur angefragt hat.<br />

Nachfragen erspart manchen Ärger.<br />

Grundlage: Langfristige Geschäftsbeziehung<br />

Wir sprachen über die durch die langfristige Geschäftsbeziehung<br />

stillschweigend in den Vertrag eingezogenen<br />

Elemente. Hierzu zwei Beispiele:<br />

Triacom Unternehmensberatung<br />

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Sich richtig zu positionieren, ist genauso eine Kunst, wie einen<br />

Text zu übersetzen. Professionelle Übersetzer wissen, wie Stil,<br />

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<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008 5


Auftragsabwicklung Mitgliederdaten<br />

Weitere Beispiele aus der Praxis<br />

3. Der Übersetzer bekommt von einer Anwaltskanzlei<br />

regelmäßig relativ gleichlautende Schriftsätze auf Papier,<br />

die er übersetzen soll. Da er diese per OCR einscannt<br />

und per TM verarbeiten kann, hat er der Kanzlei einen<br />

Sonderpreis eingeräumt. Die Kanzlei weiß aber nichts<br />

von seiner Scan-Arbeit. Als der Übersetzer einen umfangreichen<br />

Schriftsatz erhält, der aus verschiedenen Gründen<br />

nicht per OCR verarbeitet werden kann, möchte er<br />

nach Angebotsannahme eine Honorarerhöhung, die die<br />

Kanzlei ablehnt, da sie den Unterschied dieses Schriftsatzes<br />

zu den anderen nicht zu erkennen vermag.<br />

4. Ein Kunde liefert dem Übersetzer häufig schlecht formatierte<br />

Texte, die dieser umformatiert, damit er selbst besser<br />

damit zurechtkommt. Der Kunde freut sich über die »Verschönerung«.<br />

Auf einmal kommt ein Text der berüchtigten<br />

Sekretärin, die den PC als Schreibmaschine benutzt: Zeilenumbrüche<br />

nach jeder Zeile, und statt des Tabulators<br />

wurden Leerzeichen verwendet. Diese Datei verwertbar zu<br />

machen, ist ein erheblicher Mehraufwand. Als der Übersetzer<br />

den Kunden darauf hinweist, hat der dafür kein Verständnis.<br />

»Sie haben meine Texte doch immer verschönert.<br />

Ich ging davon aus, das ist im Preis mit drin«.<br />

Erläuterungen zu den Beispielen 3 und 4<br />

In Beispiel 4 kann strittig sein, ob das Umformatieren wirklich<br />

Bestandteil der Leistung geworden ist oder erkennbar<br />

ein »Service« war. Doch wird der Übersetzer den Text nach<br />

Annahme des Auftrags übersetzen müssen – und sei es,<br />

dass er ihn ausdruckt und von Papier übersetzt. Natürlich<br />

kann er versuchen zu verhandeln, aber rechtlich hat er den<br />

Auftrag zum Übersetzen angenommen.<br />

In Beispiel 3 hingegen hat der Übersetzer den Fehler<br />

gemacht, sein Honorarangebot nicht von der Bedingung<br />

abhängig zu machen, eine elektronisch verwertbare<br />

Datei herstellen zu können. Für den Kunden sind alle<br />

gelieferten Vorlagen identisch, den für den Übersetzer<br />

maßgeblichen Unterschied, nämlich die Unmöglichkeit<br />

einer OCR-Verarbeitung, kann der Kunde nicht erkennen.<br />

Daher wäre es Aufgabe des Übersetzers gewesen,<br />

den Kunden vor Annahme des Angebots auf diesen<br />

Unterschied hinzuweisen.<br />

Praxistipp Nr. 2<br />

Wie lassen sich solche Missverständnisse vermeiden? Am<br />

besten natürlich, indem man sie von vorneherein nicht<br />

entstehen lässt und offen über alle Leistungen des Auftrags<br />

spricht.<br />

Ist dies versäumt worden und der Übersetzer scheut ein<br />

Gespräch über zusätzlichen Aufwand, kann er sich behelfen,<br />

indem er diese Zusatzleistungen in der Rechnung<br />

ausdrücklich aufführt. Er könnte in unseren Beispielen<br />

schreiben: »Geringfügige Formatierungsarbeiten wurden<br />

nicht berechnet«, um bei notwendigen komplizierten<br />

Umformatierungen über eine Honorierung verhandeln zu<br />

können. Für das Beispiel der OCR-Verarbeitung böte<br />

sich an: »Die Umwandlung der Papiervorlage in ein elek-<br />

tronisch verarbeitbares Dokument wurde nicht berechnet«,<br />

um dem Kunden gegenüber kenntlich zu machen,<br />

dass die Umwandlung Voraussetzung für die Arbeit ist<br />

und nicht vom angebotenen Honorar abgedeckt wird.<br />

Das Beste wäre natürlich, mit dem Kunden offen über<br />

diese Punkte zu sprechen und diese in einer Rahmenvereinbarung<br />

festzuhalten. Nur bietet die Hektik des alltäglichen<br />

Geschäfts dazu oftmals keine Gelegenheit, sodass<br />

man sich mit vorstehendem Hinweis behelfen kann. Zwar<br />

sichert dieses Vorgehen die Ansprüche juristisch nicht<br />

einwandfrei, verbessert bei möglichen Auseinandersetzungen<br />

aber die Position des Übersetzers. (sf) <br />

Lesen Sie im nächsten <strong>Infoblatt</strong> den zweiten Teil von<br />

Joachim Manzins Vortrag. Darin finden Sie eine Checkliste<br />

für Angebote, Erläuterungen zur Abnahme und<br />

Nacherfüllung sowie noch mehr Beispiele aus der Praxis<br />

und Praxistipps.<br />

Neue Mitglieder<br />

Wir freuen uns, die folgenden neuen Mitglieder begrüßen<br />

zu dürfen. Der <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> hat jetzt 342 Mitglieder.<br />

Judit Fazekas, vereidigte Übers./Dolm., de, hu*<br />

Weidendamm 7 in 21109 Hamburg<br />

040 7544879 040 75279822 0172 4575383<br />

fazekas@walczak-fazekas.de<br />

Ursula-Marina Jasper, Staatl. geprüfte Ü für Italienisch,<br />

de*, it Ulzburger Straße 35 in 22399 Hamburg<br />

+ 040 22929955 0171 4068345<br />

ullajasper@t-online.de www.ciao-hamburg.de<br />

Daniela Thelen, Diplom-Übersetzerin, de*, en, pt, ru<br />

Breidingstraße 2a in 29614 Soltau 05191 927887<br />

01212 548645234 daniela.thelen@t-online.de<br />

und kontakt@uebersetzungsbuero-reintges.de<br />

www.uebersetzungsbuero-reintges.de<br />

* = Muttersprache<br />

Adressänderungen<br />

Bitte beachten Sie folgende Adressänderungen von Mitgliedern.<br />

Nicht aufgeführte Daten haben sich nicht geändert.<br />

Michael Chevalier Münzweg 8 in 20097 Hamburg<br />

040 63671160<br />

Yvonne Lantsch 04381 902837<br />

Helle Laskowski Seewartenstraße 10, Haus 2, 3. OG<br />

in 20459 Hamburg<br />

Anne-Marie Lemarié Steinstoß 6 in 32756 Detmold<br />

05231 3024418 05231 3024419<br />

www.scriba-online.de<br />

Alexandro Moreira Gerichtstr. 1 in 22765 Hamburg<br />

Angelika Neuhoff angelikaneuhoff@t-online.de<br />

Andrea Ströh-Rohowski Köhlerstr. 2 in 22587 Hamburg<br />

6 <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008


Grundwissen Normung<br />

Von Deutschland nach Europa<br />

Immer wieder sehen sich auch Übersetzer mit Normen verschiedener Institutionen konfrontiert. Um das Verständnis für den<br />

Umgang mit Normen zu vereinfachen, drucken wir seit dem letzten <strong>Infoblatt</strong> (3/2008 vom Juni) eine Artikelreihe unter dem<br />

Schlagwort »Grundwissen Normen« aus den tekom nachrichten 05/07 bis 02/08 nach, die wesentliche Aspekte der Normung<br />

vorstellt. Autor Carl-Heinz Gabriel (carl-heinz.gabriel@t-online.de), Dipl.-Ing. der Fachrichtung Elektrotechnik, ist<br />

ausgewiesener Fachmann für Normen. Er hat für die tekom die DIN 2345, den ISO Guide 37, den IEEE 1063, die<br />

DIN EN 62079 sowie die VDI-Richtlinie 4500 mitgestaltet. Im tekom-Gesamtvorstand war er lange Jahre für das Ressort<br />

»Gesetze, Normen, Richtlinien« verantwortlich. Der Nachdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Autors, der<br />

tekom und des Verlags Schmidt-Römhild in Lübeck.<br />

Normen spielen eine zentrale Rolle für die Gestaltung<br />

und Sicherheit von Produkten. Europäische Normen sind<br />

ein unverzichtbares Instrument zur Umsetzung der Anforderungen<br />

von EG-Richtlinien und dienen dazu, die Ziele<br />

des europäischen Binnenmarktes zu verwirklichen.<br />

Ende 1988 lagen 20.500 DIN-Normen mit einem<br />

Gesamtvolumen von 110.000 Druckseiten vor. Die Normenwerke<br />

von Briten und Franzosen hatten etwa den<br />

gleichen Umfang. Durch die zunehmenden internationalen<br />

Handelsbeziehungen entwickelten sich die unterschiedlichen<br />

nationalen Normen zu Hemmnissen. Das<br />

Bestreben der Nationen zum Vereinheitlichen von Normen<br />

auf europäischer und internationaler Ebene wuchs.<br />

Die europäische Gemeinschaft hatte in der "Einheitlichen<br />

europäischen Akte" festgelegt, bis zum 31. Dezember<br />

1992 den europäischen Binnenmarkt schrittweise zu verwirklichen.<br />

Neues Konzept – New Approach<br />

Als die europäischen Staaten 1985 feststellten, dass sich<br />

die ursprüngliche Absicht, die Rechtsvorschriften im Einzelnen<br />

zu harmonisieren, nicht rechtzeitig verwirklichen<br />

ließ, entstand ein neues Vorhaben: New Approach. Die<br />

Grundlagen dazu wurden in der Ratsentschließung vom<br />

7. Mai 1985 über ein neues Konzept auf dem Gebiet der<br />

technischen Harmonisierung und der Normung getroffen<br />

und im Amtsblatt der europäischen Gemeinschaften,<br />

ABI. EG, 1985, Nr. C 136/01 veröffentlicht.<br />

Das neue Konzept stützt sich auf folgende Grundprinzipien:<br />

1. Beschränkung der EG-Richtlinien auf grundlegende<br />

Sicherheitsanforderungen<br />

2. Konkretisierung der EG-Richtlinien durch harmonisierte<br />

Normen<br />

3. Verpflichtung zur Übernahme<br />

4. Konformitätsvermutung<br />

5. Voraussetzung für die Konformitätsvermutung<br />

6. Normenanwendung ist freiwillig<br />

Die folgenden Abschnitte erläutern diese Prinzipien.<br />

1. Beschränkung auf Sicherheitsanforderungen<br />

Die Harmonisierung der Rechtsvorschriften beschränkt<br />

sich auf die Festlegung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen.<br />

Die neue Richtlinienpolitik für das<br />

Angleichen technischer Rechts- und Verwaltungsvorschriften<br />

sieht vor, dass in den EG-Richtlinien nur noch<br />

grundlegende Anforderungen (Sicherheitsziele oder<br />

andere Anforderungen im Interesse des Gemeinwohls)<br />

verbindlich festgelegt werden. Zu technischen Einzelheiten<br />

wird auf die harmonisierten europäischen Normen<br />

verwiesen.<br />

2. Konkretisierung durch harmonisierte<br />

Normen<br />

Den europäischen Normungsorganisationen<br />

CEN (Comité Européen de Normalisation),<br />

CENELEC (Comité Européen de Normalisation Electrotechnique)<br />

ETSI (European Telecommunications Standards<br />

Institut)<br />

wird vom Rat der europäischen Gemeinschaften die Aufgabe<br />

übertragen, europäische Normen (EN) zu erstellen,<br />

die die nötigen technischen Festlegungen enthalten, bei<br />

deren Befolgung die Erzeugnisse den grundlegenden<br />

Sicherheitsanforderungen entsprechen. Durch harmonisierte<br />

europäische Normen werden die grundlegenden<br />

Sicherheitsanforderungen der EG-Richtlinien näher konkretisiert.<br />

Abb. 1: Der Zusammenhang von europäischem Recht<br />

und europäischen Normen<br />

<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008 7


3. Verpflichtung zur Übernahme<br />

Die Mitglieder von CEN und CENELEC (in Deutschland<br />

DIN und DKE) sind nach diesem neuen Konzept verpflichtet,<br />

eine europäische Norm sowohl hinsichtlich des<br />

Sachinhaltes als auch der Gestaltung unverändert als<br />

nationale Norm zu übernehmen und widersprechende<br />

nationale Normen zurückzuziehen. Damit ist sichergestellt,<br />

dass insbesondere für die sicherheitstechnischen<br />

Aspekte der Produkte europäisch einheitliche Anforderungen<br />

in der EG und EFTA bestehen.<br />

4. Konformitätsvermutung<br />

Der Hersteller kann davon ausgehen, dass bei korrekter<br />

Anwendung harmonisierter Normen von den Behörden<br />

vermutet wird, dass die grundlegenden Sicherheitsanforderungen<br />

der entsprechenden EG-Richtlinie erfüllt sind<br />

und dass der freie Warenverkehr im Gebiet der europäischen<br />

Union nicht behindert wird. Es ist aber zu beachten,<br />

dass nicht alle europäischen Normen als harmonisierte<br />

Normen gelten, die eine Vermutungswirkung<br />

auslösen.<br />

5. Voraussetzung für Konformitätsvermutung<br />

Damit die Vermutungswirkung einer EN gilt, müssen folgende<br />

Voraussetzungen erfüllt sein:<br />

Die EN muss im Amtsblatt der EG als harmonisierte<br />

Norm gelistet sein und<br />

mindestens ein Mitgliedstaat muss die Norm in sein<br />

nationales Normenwerk übernommen haben.<br />

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Fundstellen der<br />

harmonisierten Normen bekannt zu machen.<br />

Abb. 2: Europäische Normen mit und ohne Vermutungswirkung<br />

6. Normenanwendung ist freiwillig<br />

Die Anwendung der europäischen Normen bleibt freiwillig.<br />

Der Hersteller kann auch von den Normen abweichen.<br />

In diesem Fall liegt aber die Beweislast für die Einhaltung<br />

der grundlegenden Sicherheitsanforderungen<br />

bei ihm.<br />

Grundwissen Normung<br />

Erarbeiten einer europäischen Norm<br />

Das Initiieren einer europäischen Norm erfolgt entweder<br />

durch eine nationale Normungsorganisation oder – zur<br />

Konkretisierung von EG-Richtlinien – durch die europäische<br />

Kommission mittels eines Normungsmandates.<br />

Wenn ausreichend viele nationale Normungsorganisationen<br />

zur Mitarbeit bereit sind und Mittel für die Sekretariatsführung<br />

zur Verfügung stehen, wird im CEN unter der<br />

Federführung eines technischen Komitees (TC) die Arbeit<br />

in einer bestehenden Arbeitsgruppe (WG) dieses TC<br />

begonnen oder an eine neue Arbeitsgruppe von Experten<br />

vergeben.<br />

In der Arbeitsgruppe wird ein Entwurf der Norm unter der<br />

Leitung eines Convenors erarbeitet. Dabei wird die Arbeit<br />

der Arbeitsgruppe und ihres Convenors von einer der nationalen<br />

Normungsorganisationen unterstützt. Das Sekretariat<br />

des Technischen Komitees wird ebenfalls von einer<br />

der nationalen Normungsorganisationen übernommen.<br />

Wenn die Arbeitsgruppe einen europäischen Norm-Entwurf<br />

(prEN) erarbeitet hat, wird die öffentliche Umfrage<br />

eingeleitet. Dann haben die nationalen Normungsorganisationen<br />

fünf Monate Zeit, eine nationale Stellungnahme<br />

zu erarbeiten und abzugeben. In Deutschland<br />

wird dazu ein DIN-EN-Entwurf in deutscher Sprache veröffentlicht,<br />

zu dem innerhalb einer Frist von etwa acht<br />

Wochen jedermann gegenüber dem DIN Stellung nehmen<br />

kann. Als Vorlage zur Stellungnahme sollte die Einspruchstabelle<br />

des DIN verwendet werden. Konkrete Formulierungsvorschläge<br />

sollen möglichst zusätzlich auch in<br />

englischer Sprache eingereicht werden. Das nationale<br />

Spiegelgremium berät in einer Einspruchssitzung über die<br />

eingegangenen Stellungnahmen, wobei die Einsprechenden<br />

die Gelegenheit erhalten, ihre Position zu erläutern.<br />

Anschließend gibt das Spiegelgremium die zusammengefasste<br />

nationale Stellungnahme ab. Bei mandatierten<br />

Norm-Entwürfen werden zusätzlich auf europäischer<br />

Ebene die Empfehlungen von Consultants eingeholt.<br />

Deren Aufgabe ist es zu überprüfen, ob die grundlegenden<br />

Anforderungen der EG-Richtlinien durch den Normentwurf<br />

erfüllt werden.<br />

Auf Basis der eingegangenen Stellungnahmen verfasst<br />

die Arbeitsgruppe den Schlussentwurf. Die nationalen<br />

Normungsorganisationen entscheiden anschließend in<br />

einer gewichteten Schlussabstimmung, bei der keine<br />

inhaltlichen Änderungen mehr möglich sind, über die<br />

Annahme des Schlussentwurfs der europäischen Norm<br />

(EN). Zur Annahme muss der Entwurf mindestens 71 Prozent<br />

der gewichteten Stimmen erhalten.<br />

Die Ratifizierung einer Norm erfolgt automatisch einen<br />

Monat nach dem positiven Endergebnis der Schlussabstimmung.<br />

Nach der Ratifizierung muss eine europäische<br />

Norm von den Normenorganisationen der Mitgliedsstaaten<br />

als nationale Norm übernommen werden. Abweichende<br />

nationale Normen müssen die Staaten zurückziehen.<br />

8 <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008


Bei mandatierten Normen beantragen die europäischen<br />

Normungsorganisationen bei der europäischen Kommission<br />

die Veröffentlichung der Fundstelle der EN im Amtsblatt<br />

der EU. Spätestens nach fünf Jahren überprüfen die<br />

Normungsorganisationen, ob eine Revision einer EN<br />

erforderlich ist. Dies erfolgt meist durch eine Abfrage in<br />

den nationalen Spiegelgremien.<br />

A-, B- und C-Normen<br />

Um dem Erfordernis nach grundlegenden Sicherheitsanforderungen<br />

nachzukommen, sind für die EG-Richtlinien<br />

in erster Linie Maschinensicherheitsnormen notwendig.<br />

Zur Vermeidung von Wiederholungen in den Normen<br />

sowie zur Vereinfachung von Querverweisen definierten<br />

CEN und CENELEC drei Normentypen der Sicherheitstechnik.<br />

Diese Definition ermöglicht eine hierarchische<br />

Gliederung der harmonisierten Normen der Sicherheitstechnik<br />

und ist in der EN 414 festgelegt. Die EN unterscheidet<br />

drei Normentypen:<br />

Typ-A-Normen = Sicherheitsgrundnormen<br />

Typ-B-Normen = Sicherheitsfachgrundnormen<br />

Typ-C-Normen =Maschinensicherheitsnormen<br />

Abb. 3: Normenhierarchie nach EN 414<br />

Typ-A-Norm = Sicherheitsgrundnorm<br />

Eine Typ-A-Norm ist eine Norm, die Grundbegriffe,<br />

Gestaltungsleitsätze und allgemeine Aspekte enthält und<br />

die für alle Maschinen, Geräte und Anlagen angewandt<br />

werden kann.<br />

Beispiele:<br />

EN ISO 12100-1 und -2, Sicherheit von Maschinen -<br />

Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze<br />

Teil 1 Grundsätzliche Terminologie, Methodik<br />

Teil 2 Technische Leitsätze und Spezifikationen<br />

Typ-B-Norm = Sicherheitsfachgrundnorm<br />

Eine Typ-B-Norm ist eine Norm, die einen Sicherheitsaspekt<br />

oder eine Art von Schutzeinrichtung behandelt<br />

und für eine Reihe verschiedener Maschinen, Geräte und<br />

Anlagen verwendet werden kann.<br />

Grundwissen Normung<br />

Unterschieden werden hier Typ B1- und B2-Normen:<br />

Eine Typ-B1-Norm behandelt bestimmte Sicherheitsaspekte,<br />

zum Beispiel Sicherheitsabstände, Oberflächentemperatur<br />

und Geräusch.<br />

Eine Typ-B2-Norm behandelt Schutzeinrichtungen,<br />

zum Beispiel Zweihandschaltungen, Verriegelungen,<br />

Kontaktmatten und trennende Schutzeinrichtungen.<br />

Beispiele:<br />

EN 294 Sicherheitsabstände gegen das Erreichen der<br />

Gefahrenstellen<br />

EN 349 Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens<br />

EN 574 Zweihandschaltungen<br />

Typ-C-Norm = Maschinensicherheitsnorm<br />

Eine Typ-C-Norm ist eine Norm, die detaillierte Sicherheitsanforderungen<br />

für eine bestimmte Maschine oder<br />

Gruppe von Maschinen behandelt. Typ C-Normen sollen<br />

alle für eine Maschinenart oder eine Gruppe von Maschinen<br />

signifikanten Gefährdungen in einer Norm behandeln<br />

durch Verweis auf<br />

Typ B-Normen oder andere Typ C-Normen<br />

Festlegung spezifischer Sicherheitsanforderungen<br />

Zielvorgaben ohne konstruktive Einzelheiten<br />

Aus der Sicht der Hersteller kommt den C-Normen die<br />

größte Bedeutung zu.<br />

Beispiele:<br />

EN 201 Spritzgießmaschinen<br />

EN 422 Blasformmaschinen<br />

EN 692 Mechanische Pressen<br />

EN 775 Industrieroboter<br />

EN 12417 Bearbeitungszentren<br />

EN 12478 Drehmaschinen und Drehzentren<br />

Harmonisierte Normen finden<br />

Die Mitgliedstaaten der europäischen Union haben nach<br />

dem neuen Konzept von 1985 die Aufgabe, die Fundstellen<br />

nationaler Normen, die harmonisierte Normen<br />

umsetzen, zu veröffentlichen. Bei Produkten, die nach<br />

diesen Normen gestaltetet sind, sollen die Behörden<br />

davon ausgehen, dass die Produkte den grundlegenden<br />

Anforderungen der betreffenden Richtlinien entsprechen<br />

– Konformitätsvermutung.<br />

Diese Normentitel sind wie folgt zu finden:<br />

im Amtsblatt der EU oder<br />

auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz<br />

und Arbeitsmedizin<br />

Unter www.newapproach.org finden Sie jeweils zu den<br />

einzelnen EG-Richtlinien die Seiten des Amtsblatts der EU<br />

mit entsprechender Auflistung der harmonisierten Normen.<br />

Unter www.baua.de veröffentlicht die Bundesanstalt<br />

für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Normenlisten<br />

geordnet nach den Verordnungen zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz.<br />

<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008 9


Diese Normenlisten enthalten jeweils einen Abschnitt 1<br />

mit Titeln von harmonisierten Normen mit Vermutungswirkung,<br />

die die grundlegenden Anforderungen der<br />

jeweiligen EG-Richtlinien an Geräte und Produkte zur<br />

Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit konkretisieren.<br />

Ohne Vermutungswirkung – aber wichtig und<br />

hilfreich<br />

Die nach den Verordnungen zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz<br />

(GPSG) geordneten Listen der Bundesanstalt<br />

für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin enthalten<br />

zusätzlich den Abschnitt 2, da es eine weitere Aufgabe<br />

der Mitgliedstaaten ist, diejenigen bestehenden nationalen<br />

Normen und technischen Spezifikationen den Betroffenen<br />

zur Kenntnis zu geben, für die es (noch) keine harmonisierten<br />

Normen gibt. Diese Normen lösen zwar<br />

keine Konformitätsvermutung aus, werden aber für die<br />

sachgerechte Umsetzung der Anforderungen der einzelnen<br />

Richtlinien als wichtig und hilfreich erachtet.<br />

Normenliste nach GPSG<br />

Eine weitere Liste der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und<br />

Arbeitsmedizin enthält Titel von Normen und Spezifikationen,<br />

die der Ausschuss für technische Arbeitsmittel und<br />

Verbraucherprodukte ermittelt hat und die die Vermutungswirkung<br />

nach dem GPSG auslösen. Diese Liste enthält<br />

neben europäischen Normen zahlreiche nationale<br />

Normen. Der Ausschuss für technische Arbeitsmittel und<br />

Verbraucherprodukte (AtAV) hat seine Grundlage im<br />

Paragraf 13 des Gesetzes über technische Arbeitsmittel<br />

und Verbraucherprodukte (GPSG) und berät das Bundesministerium<br />

für Arbeit und Soziales hinsichtlich der<br />

Durchführung dieses Gesetzes.<br />

Das GPSG enthält folgende Festlegung: »Entspricht eine<br />

Norm oder sonstige technische Spezifikation, die vom<br />

Ausschuss für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte<br />

ermittelt und von der beauftragten Stelle im<br />

Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist, einer oder<br />

mehreren Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit,<br />

wird bei einem nach dieser Norm oder sonstigen Spezifikation<br />

hergestellten Produkt vermutet, dass es den betreffenden<br />

Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit<br />

genügt.«<br />

Bei entsprechend den aufgeführten Normen gestalteten<br />

Produkten kann deshalb davon ausgegangen werden,<br />

dass sie die vom Gesetzgeber vorgesehenen wesentlichen<br />

Anforderungen erfüllen. In der Liste der Normen,<br />

die eine Konformitätsvermutung auslösen, ist unter anderem<br />

die DIN EN 62079 aufgeführt.<br />

Harmonisierte Normen einheitlich definiert<br />

Harmonisierte Normen sind in verschiedenen EG-Richtlinien<br />

ähnlich, aber nicht einheitlich definiert. Die europäische<br />

Kommission beabsichtigt, die Grundsätze der europäischen<br />

Normung im harmonisierten Bereich auch<br />

weiterhin beizubehalten. Im Rahmen der Überarbeitung<br />

Grundwissen Normung<br />

des neuen Konzepts will die Kommission eine einheitliche<br />

Definition für die Begriffe »Harmonisierte Norm« und<br />

»Konformitätsvermutung« festlegen. Dazu hat die europäische<br />

Kommission in einem Arbeitsdokument eine<br />

Definition für die »harmonisierte Norm« und der mit ihr<br />

verbundenen »Konformitätsvermutung« vorgeschlagen,<br />

die frei übersetzt so lautet: »Eine harmonisierte<br />

Norm ist eine europäische Norm, die von einem der in<br />

Anhang 1 der Richtlinie 98/34/EG anerkannten europäischen<br />

Normungsgremien im Auftrag der europäischen<br />

Kommission gemäß dem Verfahren nach Artikel 6 Absatz<br />

3 der Richtlinie 98/34/EG erstellt wurde und die alleine<br />

oder gemeinsam mit anderen Normen Lösungen für die<br />

Einhaltung einer Rechtsvorschrift anbietet. Die Einhaltung<br />

einer harmonisierten Norm ist nicht zwingend vorgeschrieben.«<br />

Konformitätsvermutung gemäß<br />

Definitionsentwurf<br />

»Sind Produkte nach harmonisierten Normen (…) hergestellt<br />

worden, deren Fundstellen im EU-Amtsblatt veröffentlicht<br />

worden sind, (…) so wird davon ausgegangen,<br />

dass sie den von diesen harmonisierten Normen (…)<br />

erfassten grundlegenden Anforderungen entsprechen.«<br />

Diese Definitionsentwürfe sind Ergebnisse der begonnenen<br />

Überarbeitung des neuen Konzepts. Dabei sollen gleichartige<br />

in allen EG-Richtlinien wiederkehrende Elemente<br />

zusammengefasst und gestützt auf die bisher gemachten<br />

Erfahrungen vereinheitlicht und verbessert werden.<br />

Fazit<br />

EG-Richtlinien nach dem neuen Konzept dienen der<br />

Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Produktanwender<br />

und Verbraucher in einem großen europäischen<br />

Binnenmarkt. Die Richtlinien fordern von allen Herstellern<br />

bestimmter Produkte, dass sie alle für ihre Produkte relevanten<br />

Anforderungen der Richtlinien bei der Konstruktion<br />

berücksichtigen und dokumentieren. Jeder Hersteller<br />

muss durch eine Konformitätserklärung die Übereinstimmung<br />

seines Produktes mit den relevanten Anforderungen<br />

bestätigen und zur Überprüfung durch die Behörden eine<br />

bestimmte Dokumentation bereithalten. Bei Anwendung<br />

harmonisierter europäischer Normen kann der Hersteller<br />

von der Vermutungswirkung profitieren. Sie bewirkt, dass<br />

die Marktaufsichtbehörden der EG-Mitgliedstaaten das<br />

Inverkehrbringen des Produktes nicht behindern dürfen.<br />

Für die Technische Dokumentation ist es wichtig, solche<br />

harmonisierten europäischen Normen mit Vermutungswirkung<br />

zu kennen und zu beachten, die Anforderungen<br />

an Betriebsanleitungen konkretisieren. <br />

In der vorigen Ausgabe des <strong>Infoblatt</strong>s (3/2008)<br />

lasen Sie den ersten Artikel dieser Reihe von<br />

Carl-Heinz Gabriel »Von der Idee bis zur<br />

Norm«; in den nächsten Ausgaben folgen die<br />

Artikel »Von Europa in die Welt« und »Häufig<br />

gestellte Fragen zur Normung«.<br />

10 <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008


Tipps und Tricks<br />

Suchleistenanpassung im Browser<br />

Tipps und Tricks von Elisabeth John, Übersetzerin und Dozentin für Wordfast-Schulungen aus Schleiden (www.webjohn.de),<br />

die ursprünglich in der Juni-Ausgabe des FORUM – Periodikum von ATICOM – Fachverband der Berufsübersetzer und<br />

Berufsdolmetscher e. V. erschienen sind. Wir danken der Autorin und der Aticom für die Nachdruckgenehmigung!<br />

Das FORUM der Aticom steht auch als PDF zum Herunterladen bereit (www.aticom.de → Neuigkeiten).<br />

Die aktuellen Versionen der weit verbreiteten Internetbrowser<br />

Firefox und Internet Explorer bieten eine<br />

Suchleiste zum schnellen Aufruf von Suchmaschinen.<br />

Unabhängig von der gerade angezeigten Seite kann der<br />

Benutzer hier die gewünschte Suchmaschine auswählen<br />

und gelangt dann durch die Eingabe eines Suchausdrucks<br />

und Drücken der Return-Taste direkt zu den Suchergebnissen.<br />

Was viele nicht wissen: Die Suchleiste<br />

(Schnellaufruf in Firefox mit Strg+K oder Strg+E) ist<br />

erweiterbar und der Nutzer kann praktisch jede Webseite,<br />

die ein Suchfeld enthält, als Suchmaschine aufnehmen.<br />

Wie das geht, soll der folgende Text für Mozilla Firefox<br />

erläutern (spezielle Hinweise zum Internet Explorer finden<br />

sich weiter unten).<br />

Technischer Hintergrund<br />

Suchmaschinen werden mit sogenannten »Such-Plugins«<br />

in den jeweiligen Browser integriert. Diese Plugins (Einfügungen)<br />

sind im Grunde kleine Textdateien im xml-Format,<br />

die dem Browser mitteilen, wo er die Suchmaschine<br />

findet, welche Informationen er an die Suchmaschine<br />

weitergeben soll und wie die Suchergebnisse dargestellt<br />

werden sollen. Ergänzt wird das Such-Plugin durch eine<br />

kleine Bilddatei, die in der Suchleiste angezeigt wird,<br />

damit die gewünschte Suchmaschine einfacher ausgewählt<br />

werden kann.<br />

Firefox speichert die entsprechende xml-Datei standardmäßig<br />

im Ordner C:\Dokumente und Einstellungen\[Benutzername]\Anwendungsdaten\Mozilla\Firefox\Profiles\[Zahlen-Buchstaben-Folge].default\<br />

searchplugins<br />

Suchmaschinen mit dem angebotenen<br />

Such-Plugin hinzufügen<br />

Viele Suchmaschinenseiten bieten dem Browser von sich<br />

aus ein Such-Plugin – meist im OpenSearch-Format – für<br />

die Aufnahme der jeweiligen Suchmaschine in die Suchleiste<br />

an. Der Nutzer bemerkt dies an der eher unscheinbaren<br />

Verfärbung des Symbols der derzeit eingestellten<br />

Suchmaschine.<br />

Hier muss der Nutzer nur das Suchmaschinensymbol<br />

anklicken und die Integration des Plugins durch einen<br />

Klick auf »Suchmaschine hinzufügen« bestätigen.<br />

Suchmaschinen manuell in die Suchleiste<br />

aufnehmen<br />

Wenn Suchmaschinenseiten von sich aus kein Such-Plugin<br />

anbieten, kann der Benutzer ein Plugin erstellen lassen.<br />

Dazu gibt es bei Firefox zwei Möglichkeiten: entweder<br />

über eine Firefox-Erweiterung (wie »Add to Search<br />

Bar«) oder über eine Internetseite zur Erzeugung eines<br />

Such-Plugins.<br />

Als Firefox-Erweiterung bietet sich »Add to Search Bar« zur<br />

Erweiterung des Kontextmenüs von Firefox an. »Add to<br />

Search Bar« ist auf addons.mozilla.org zu finden und kann<br />

vor dort aus direkt installiert werden. Dieses Add-on<br />

erweitert das Kontextmenü von Firefox so, dass der Benutzer<br />

mit einem Rechtsklick in das Suchfeld der Suchmaschinenseite<br />

diesen Suchanbieter mit dem Befehl »Zur Suchleiste<br />

hinzufügen« in seine Suchleiste integrieren kann.<br />

Zusätzlich lassen sich noch Name und Icon der Suchmaschine<br />

anpassen. Dieselbe Funktion erfüllt übrigens<br />

OpenSearchFox, zu finden unter addons.mozilla.org (mit<br />

dem Kontextmenüeintrag »Suchmaschine hinzufügen«).<br />

Die Nutzung einer Internetseite zur Erzeugung eines<br />

Such-Plugins ist etwas weniger komfortabel, dafür hat der<br />

Nutzer hier mehr Möglichkeiten zur individuellen Anpassung.<br />

Zwei solche Seiten sind http://ready.to/search/en/<br />

(mit einer ausführlichen englischen Erläuterung) und<br />

http://www.searchplugins.net/generate.aspx (ebenfalls<br />

mit Erläuterung). Der Benutzer wird dabei aufgefordert,<br />

<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008 11


einen Namen für die Suchmaschine, ihre Internetadresse,<br />

eine Bilddatei für das Icon und ähnliches anzugeben.<br />

Den Suchmaschinennamen ändern<br />

Vor allem automatisch angebotene Such-Plugins haben<br />

manchmal eine wenig aussagekräftige Beschreibung.<br />

Dieser Suchmaschinenname lässt sich nachträglich<br />

ändern. Dazu muss die xml-Datei der betreffenden Suchmaschine<br />

geöffnet werden – sie liegt standardmäßig im<br />

oben angegebenen Ordner (bei Anzeigeproblemen ist<br />

zunächst im Windows-Explorer unter Extras → Ordneroptionen<br />

auf der Registerkarte Ansicht die Option Alle<br />

Dateien und Ordner anzeigen unter Versteckte Dateien<br />

und Ordner auszuwählen). Zum Öffnen reicht ein einfacher<br />

Texteditor wie der »Editor« im Zubehör des Microsoft-Betriebssystems.<br />

In der Datei muss nun die Zeile<br />

Bisheriger Suchmaschinenname<br />

bzw.<br />

Bisheriger Suchmaschinenname<br />

so verändert werden, dass an die Stelle von Bisheriger<br />

Suchmaschinenname der gewünschte neue Name<br />

geschrieben wird. Der Name darf maximal 60 alphanumerische<br />

Zeichen umfassen. Danach ist die Datei im<br />

ursprünglichen Format zu speichern. Ab dem nächsten<br />

Öffnen von Firefox ist die Suchmaschine dann unter dem<br />

geänderten Namen in der Suchleiste verfügbar.<br />

Was ist beim Internet Explorer anders?<br />

Im Internet Explorer wird die Suchleiste als »Schnellsuche«<br />

bezeichnet. Die Tatsache, dass eine Website ein Such-<br />

Plugin anbietet, wird durch die rötliche Verfärbung des<br />

Dropdown-Pfeils neben der Suchlupe kenntlich gemacht.<br />

Wird ein Suchausdruck durch gleichzeitiges Drücken der<br />

Alt- und der Return-Taste abgeschickt, so wird für die<br />

Anzeige der Suchergebnisse eine neue Registerkarte<br />

geöffnet.<br />

Die eingebundenen Suchmaschinen (»Suchanbieter«)<br />

werden nicht mit Icons kenntlich gemacht. Auf die integrierten<br />

Such-Plugins kann nicht als xml-Datei zugegriffen<br />

werden, so dass sie auch nicht nachträglich umbe-<br />

Tipps und Tricks<br />

nannt werden können. Sie können lediglich gelöscht<br />

werden (über den Dropdown-Pfeil → Suchstandard<br />

ändern).<br />

Wenn eine Suchseite kein Such-Plugin anbietet, lässt sie<br />

sich in vielen Fällen trotzdem in den Internet Explorer integrieren<br />

(leider nicht bei Suchmaschinen, die die POST-<br />

Methode benötigen wie beispielsweise die IATE-Suche).<br />

Hierzu bietet Microsoft eine Seite für die Konfiguration<br />

von eigenen Suchanbietern an (http://www.microsoft.com/<br />

windows/ie/searchguide/de-de/default.msp). Der Benutzer<br />

muss zunächst die gewünschte Suchmaschine in einem<br />

anderen Fenster oder auf einer anderen Registerkarte<br />

aufrufen und dort eine Suche nach dem Suchausdruck<br />

TEST (in Großbuchstaben) durchführen.<br />

Die URL (Internetadresse) der Seite mit den Suchergebnissen<br />

ist dann in ein Feld auf der genannten Microsoft-Seite<br />

einzugeben. Der Suchanbieter wird zur Schnellsuche hinzugefügt,<br />

indem nach der Angabe eines Namens für die<br />

Suchmaschine der Installations-Button auf der Microsoft-<br />

Seite geklickt wird. Alternativ können diese Schritte auch<br />

über http://www.enhanceie.com/IE/SearchBuilder.asp<br />

durchgeführt werden.<br />

Fertige Plugins für verschiedene<br />

Suchmaschinen<br />

Auf der Seite www.webjohn.de/suchleistenerweiterung.htm<br />

#fixundfertigplugins finden sich Links zu fertigen Plugins<br />

für die IATE-Suche EN→DE, DE→EN, FR→DE und<br />

DE→FR (nicht für den Internet Explorer) sowie zu benutzerdefinierten<br />

Google-Suchmaschinen (wie EU-Suche EN<br />

und DE).<br />

Weiterführende Links zu Such-Plugins<br />

Wer tiefer in die Materie der Open-Search-Spezifikationen<br />

u. Ä. eindringen möchte (beispielweise zur manuellen<br />

Erstellung eigener Such-Plugins), sei auf die folgenden<br />

Seiten verwiesen:<br />

opensearch.org<br />

http://www.opensearch.org/Specifications/Open-<br />

Search/1.1/Draft_3<br />

mozilla develper center<br />

http://developer.mozilla.org/en/docs/<br />

Creating_OpenSearch_plugins_for_Firefox<br />

Microsoft Developer Network<br />

http://msdn2.microsoft.com/en-us/library/<br />

bb891764.aspx<br />

Weitere Links sind unter www.webjohn.de/<br />

suchleistenerweiterung.htm#opensearch zu finden.<br />

Alle Angaben nach bestem Wissen, aber ohne<br />

Gewähr. <br />

12 <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008


Künstlersozialkasse (KSK)<br />

Abgabe für Übersetzungsaufträge?<br />

Wie steht es mit der Abgabepflicht an die KSK für Honorare an Künstler und Publizisten? Jutta Witzel führte ein Interview<br />

mit Werner Kühn von der Deutschen Rentenversicherung. Dieser Artikel erschien ursprünglich im MDÜ 3/2008<br />

(www.bdue.de → Fachzeitschrift MDÜ); der Nachdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung des MDÜ.<br />

In der Öffentlichkeit wird seit einiger Zeit die Abgabepflicht<br />

von Unternehmern in Höhe von zurzeit 4,9 Prozent<br />

für Aufträge an selbstständige Künstler und Publizisten<br />

kontrovers diskutiert. Im Künstlerkatalog der KSK werden<br />

u. A. auch Lektoren, Lehrer für künstlerische/publizistische<br />

Tätigkeiten und Übersetzer aufgeführt. Wir haben<br />

bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg<br />

nachgefragt.<br />

Muss ein Unternehmen, das einen selbständigen Übersetzer<br />

mit der Übersetzung eines Textes beauftragt, eine<br />

Abgabe an die KSK nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz<br />

(KSVG) leisten? Oder wird hier nach Art des<br />

Auftrags unterschieden?<br />

Die erste Frage wird bejaht, sofern auch die anderen Voraussetzungen<br />

nach dem KSVG gegeben sind. Publizistisch<br />

tätig sind Übersetzer, die Übersetzungen für die Veröffentlichung<br />

in Massenkommunikationsmitteln fertigen. Dazu<br />

zählen auch Übersetzer von belletristischen und wissenschaftlichen<br />

Texten. Nach der Rechtsprechung werden auch<br />

Vorarbeiten (z. B. die Rohübersetzung eines Romans)<br />

erfasst, sofern sie zur Vorbereitung einer Veröffentlichung<br />

erstellt wurden.Bei Texten, die nicht der Literatur im weitesten<br />

Sinne zuzurechnen sind, die aber dennoch veröffentlicht<br />

werden sollen, ist zu prüfen, ob es um eine wörtliche<br />

oder wortgetreue Übersetzung geht oder ob dem Übersetzer<br />

ausnahmsweise ein Gestaltungsspielraum eingeräumt<br />

wird. Das Übersetzen von Broschüren und Bedienungsanleitungen<br />

ist in der Regel keine publizistische Tätigkeit. Es<br />

handelt sich hier um handwerkliche und rein technische<br />

Übersetzungen, die im Ergebnis nur eine »Kopie« des Originaltextes<br />

darstellen. Ferner liegt keine publizistische Tätigkeit<br />

vor, wenn die Übersetzungen nicht für die Veröffentlichung<br />

bestimmt sind, z. B. Gutachten, Geschäftsbriefe,<br />

Urkunden, sonstige Geschäftsunterlagen und dergleichen.<br />

Sind auch nicht gewinnorientierte Vereine, Verbände etc.<br />

grundsätzlich abgabepflichtig?<br />

Für die Künstlersozialabgabe spielt es keine Rolle, ob ein<br />

(anerkannter) gemeinnütziger Zweck verfolgt wird. Entscheidend<br />

sind allein Art und Umfang, in dem Aufträge<br />

an selbständige Künstler und Publizisten erteilt werden.<br />

Abgabepflichtig sind Vereine, die nicht nur gelegentlich<br />

solche Aufträge vergeben, wenn im Zusammenhang<br />

damit Einnahmen erzielt werden.<br />

Fällt die Abgabe bei der Beauftragung von selbständigen<br />

Einzelpersonen, GbRs und Partnerschaftsgesellschaften<br />

an, nicht aber bei der Beauftragung von GmbHs?<br />

Die Abgabepflicht kann nur im Zusammenhang mit der<br />

Auftragsvergabe an selbständig tätige Künstler oder<br />

Publizisten entstehen.<br />

Als selbständige Künstler oder Publizisten sind neben<br />

natürlichen Personen auch Personengesellschaften (z. B.<br />

OHG, KG) anzusehen. Juristische Personen (z. B. GmbH,<br />

AG), die Aufträge von einem Unternehmer erhalten, können<br />

für diesen Unternehmer hingegen keine Abgabepflicht<br />

begründen, weil sie nicht als »selbständige Künstler<br />

oder Publizisten« im Sinne der Vorschrift gelten.<br />

Viele Übersetzer arbeiten auch als Lektoren und lesen<br />

Übersetzungen Korrektur. Auf der Website von KSKontra<br />

ist eine Antwort der KSK vom Februar 2008 veröffentlicht,<br />

in der es heißt, dass Leistungen von Korrektoren nicht in<br />

die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind, sofern es<br />

sich nur um die Korrektur von Satzbau, Grammatik und<br />

Rechtschreibfehlern handelt. Wo genau setzten die Kriterien<br />

an, ab wann die Arbeit der Abgabepflicht unterliegt?<br />

Die Lektorentätigkeit ist ein nach dem KSVG anerkannter<br />

publizistischer Beruf. Das Korrekturlesen erfüllt<br />

in der Regel nicht das erforderliche Merkmal der freien<br />

Sicherheit<br />

übersetzt man so<br />

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<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008 13


eigenschöpferischen Leistung eines Publizisten. Für die<br />

Beurteilung des Einzelfalls ist somit das Gesamtbild der<br />

Tätigkeit maßgebend.<br />

Ein weiteres Betätigungsfeld von Übersetzern ist das<br />

Unterrichten von Fremdsprachen. Fällt diese Tätigkeit<br />

unter den von der KSK-Abgabepflicht definierten Lehrerbegriff<br />

für künstlerische/publizistische Tätigkeiten?<br />

Von einer publizistischen Lehrtätigkeit ist auszugehen,<br />

wenn Kenntnisse und Fähigkeiten für eine publizistische<br />

Tätigkeit vermittelt werden. Dies ist z. B. bei der Ausbildung<br />

von Journalisten, Redakteuren und Schriftstellern<br />

an entsprechenden Schulen und Fortbildungsinstitutionen<br />

der Fall. Eine konkrete Aussage ist jedoch nur im Einzelfall<br />

und aufgrund des genauen Tätigkeitsinhaltes möglich.<br />

Der Fremdsprachenlehrer ist grundsätzlich nicht<br />

dem publizistischen Bereich zuzuordnen.<br />

Allerdings unterliegen selbständige Fremdsprachenlehrer<br />

unter bestimmten Voraussetzungen der allgemeinen Rentenversicherungspflicht<br />

als selbständige Lehrer.<br />

Wenn der selbständige Übersetzer Kollegen (keine<br />

GmbHs) mit der Übersetzung, dem Lektorat oder mit<br />

Lehrtätigkeiten im Fremdsprachenbereich beauftragt,<br />

unterläge er hier auch der Abgabepflicht nach dem<br />

KSVG? Wie verhält sich der Fall bei der Beauftragung<br />

einer Werbeagentur, z. B. für einen Internetauftritt?<br />

Die Abgabepflicht entsteht mit der Auftragsvergabe an selbständig<br />

tätige Künstler oder Publizisten, soweit auch die<br />

übrigen Voraussetzungen nach dem KSVG vorliegen, d. h.<br />

auch ein Auftrag an einen Kollegen sowie an eine Werbeagentur<br />

kann Abgabepflicht nach dem KSVG auslösen.<br />

Gibt es eine Mindestumsatzgrenze, ab der die Abgabe<br />

fällig wird, oder reicht schon ein kleiner Auftrag von<br />

300 Euro? Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe<br />

sind die Entgelte, die an selbständige Künstler oder<br />

Publizisten gezahlt werden. Hier gibt es keine Mindestbetragsgrenze.<br />

Bei den typischen Verwertern reicht schon<br />

ein »kleiner Auftrag« an selbständige Künstler/Publizisten.<br />

Bei den Unternehmern, die Eigenwerbung betreiben, ist<br />

Voraussetzung für die Abgabepflicht, dass Aufträge an<br />

selbständige Künstler/Publizisten nicht nur gelegentlich<br />

erteilt werden. Gleiches gilt bei Anwendung der sogenannten<br />

Generalklausel.<br />

Nicht zu den Bemessungsgrundlagen gehören insbesondere<br />

Zahlungen an juristische Personen (z. B. GmbH) und<br />

Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA), die gesondert<br />

ausgewiesene Umsatzsteuer sowie steuerfreie Aufwandsentschädigungen.<br />

Sind Mehrfachabgaben für den gleichen Auftrag möglich?<br />

Ist das statthaft oder erwünscht?<br />

Nach der Systematik des KSVG soll es stets nur zu einer<br />

einmaligen Zahlung der Künstlersozialabgabe kommen.<br />

Bei einem mehrstufigen (Kunst)Handel wird die Abgabepflicht<br />

daher auf die erste Stufe beschränkt. Soweit es zu<br />

einem späteren Zeitpunkt zu einer erneuten Veräußerung<br />

Künstlersozialkasse (KSK)<br />

des künstlerischen/publizistischen Werkes kommt, entsteht<br />

keine erneute Abgabeschuld.<br />

Wird jemand als Künstler/Publizist und zugleich als Verwerter<br />

künstlerischer/publizistischer Leistungen tätig,<br />

unterliegen die an ihn für künstlerische/publizistische Leistungen<br />

gezahlten Entgelte bei seinem Verwerter der<br />

Abgabeschuld. Für Entgelte, die der Künstler/Publizist<br />

selbst an künstlerisch/publizistisch tätige freie Mitarbeiter<br />

zahlt, unterliegt er als Verwerter der Abgabeschuld. Eine<br />

vom Gesetz nicht beabsichtigte Doppelerhebung liegt in<br />

diesen Fällen nicht vor. Nach der Rechtsprechung wird<br />

nicht wegen der gleichen Leistung zweimal die Künstlersozialabgabe<br />

erhoben, vielmehr werden zwei verschiedene<br />

Leistungen der Beitragspflicht unterworfen.<br />

In welchen Fällen müssen sich Lektoren und Fremdsprachenlehrer<br />

bei der KSK pflichtversichern?<br />

Nach dem KSVG werden neben selbständigen Künstlern<br />

auch selbständige Publizisten in der Renten, Kranken und<br />

Pflegeversicherung versichert. Voraussetzung hierfür ist,<br />

dass sie die publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und<br />

nicht nur vorübergehend ausüben und im Zusammenhang<br />

mit dieser Tätigkeit nicht mehr als einen Arbeitnehmer<br />

beschäftigen. Es sei denn, die Beschäftigung des<br />

Arbeitnehmers erfolgt zur Berufsausbildung oder ist<br />

geringfügig.<br />

Außerdem muss das voraussichtliche Arbeitseinkommen<br />

aus der künstlerischen/publizistischen Tätigkeit die in der<br />

Künstlersozialversicherung geltende Geringfügigkeitsgrenze<br />

überschreiten. Diese liegt zurzeit bei 3.900 Euro<br />

im Kalenderjahr. Für den versicherten Personenkreis<br />

besteht eine Meldepflicht bei der Künstlersozialkasse.<br />

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Deutsche<br />

Rentenversicherung nur im Rahmen einer Betriebsprüfung<br />

bei den Unternehmen, die als Verwerter und<br />

Eigenwerber sowie aufgrund der Generalklausel nach<br />

dem KSVG abgabepflichtig sind, verbindliche Entscheidungen<br />

treffen kann. Außerhalb der Betriebsprüfung<br />

sowie hinsichtlich der Versicherungspflicht der selbständigen<br />

Künstler/Publizisten ist allein die Künstlersozialkasse<br />

für eine verbindliche Entscheidung zuständig.<br />

Weitere Informationen<br />

www.kuenstlersozialkasse.de; www.kskontra.de<br />

Gutachten des BDÜ zur Frage, ob Übersetzer als Publizisten<br />

der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz<br />

unterliegen (Beilage zum <strong>Infoblatt</strong><br />

6/2005 oder als PDF bei der <strong>Infoblatt</strong>-Redaktion<br />

abzurufen: infoblatt@adue-nord.de) <br />

Aktuelle Meldung vom 25.07.2008: Im Entwurf<br />

der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2009 heißt es:<br />

»Die Künstlersozialabgabe wird zum Jahr 2009 um einen<br />

halben Prozentpunkt auf 4,4 Prozent sinken.«<br />

(Quelle: www.bmas.de/coremedia/generator/27044)<br />

14 <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008


FIT<br />

FIT-Weltkongress 2008<br />

Bericht über den 18. Weltkongress des internationalen Sprachmittlerverbands FIT (Fédération Internationale des<br />

Traducteurs) von Terence Oliver, FIT-Beauftragter des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> und Schriftführer von FIT Europe<br />

1. August 2008. Schanghai. 20-Millionen-Metropole.<br />

Weltoffene Hafenstadt. Partnerstadt Hamburgs. Und<br />

beeindruckende Kulisse des diesjährigen FIT-Weltkongresses.<br />

Die Entscheidung war 2005 auf dem letzten Weltkongress<br />

in Tampere, Finnland gefallen. Der nächste der alle<br />

drei Jahre Anfang August stattfindenden Kongresse sollte<br />

in der Woche vor den 29. Olympischen Spielen in China<br />

abgehalten werden. Und zwar der zweitägige Statutory<br />

Congress mit den Delegierten aus allen Mitgliedsverbänden,<br />

sowie der viertägige Open Congress, der von Kollegen<br />

aus aller Welt gern als Treffpunkt zur Kontaktpflege<br />

und zum Gedankenaustausch besucht wird.<br />

Die Hinreise stand allerdings unter keinem guten Stern.<br />

Beim Buchen der Flüge im Frühjahr konnten wir natürlich<br />

nicht wissen, dass die Lufthansa ausgerechnet ab dem<br />

28. Juli mit einem Streik aufwarten würde. Die letzten<br />

Tage also Gewehr bei Fuß, ständige Bereitschaft, in letzter<br />

Minute auf Plan B, C, D usw. auszuweichen. Am Ende<br />

hat es aber doch geklappt, und wir landeten fast auf die<br />

Minute genau auf dem Flughafen Pudong International.<br />

Und so konnten wir am nächsten Tag einigermaßen ausgeruht<br />

am Statutory Congress teilnehmen. »Wir« – das<br />

sind Natascha Dalügge-Momme, 1. Vorsitzende des<br />

<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong>, und Terry Oliver, Schriftführer der FIT Europe.<br />

Wer Mitgliederversammlungen kennt, weiß, dass große<br />

Teile der Tagesordnung zwar notwendig, aber nicht<br />

unbedingt aufregend sind. Und so kam es hier auch: Aufnahme<br />

von neuen Mitgliedsverbänden (darunter einer<br />

mit nur 11 Mitgliedern), Diskussion von Berichten, Vorschläge<br />

zur Änderung der Statuten, Finanzplanung.<br />

Spannend wurde es eigentlich erst bei der Wahl des<br />

neuen 17-köpfigen Rats (es werden 14 Personen<br />

gewählt, die dann weitere 3 Personen kooptieren, was<br />

einen gewissen Ausgleich ermöglicht, wenn bestimmte<br />

Regionen nicht vertreten sind oder erforderlichen Kompetenzen<br />

fehlen). Aus der Mitte des Rats wird schließlich das<br />

6-köpfige Executive Committee gewählt, das zwischen<br />

den jährlichen Sitzungen des Rats die Geschäfte führt.<br />

Zur neuen Präsidentin wurde Marion Boers vom südafrikanischen<br />

Sprachmittlerverband SATI gewählt. Ihr stehen<br />

drei Vizepräsidenten zur Seite: Jiri Stejskal (USA),<br />

dessen Verband ATA den nächsten Weltkongress 2011<br />

voraussichtlich in San Francisco ausrichten wird; Huang<br />

Youyi von der veranstaltenden Translators Association of<br />

China (TAC) und Miriam Lee (ITIA, Irland). Das Executive<br />

Committee wird von Frans de Laet (CBTIP, Belgien)<br />

als Generalsekretär und Andrew Evans (ITI,<br />

Großbritannien) als Schatzmeister komplettiert.<br />

Blick aus dem Hotelfenster: Vielschichtiges Schanghai<br />

Eine äußerst knappe Wahl führte zu einer Pattsituation<br />

mit drei Kandidaten für den 14. gewählten Platz. An dieser<br />

Stelle hat Terry Oliver seine Kandidatur zurückgezogen,<br />

um weiterhin auf europäischer Ebene eine aktive<br />

Rolle spielen zu können. Die endgültige Besetzung der<br />

Gremien kann auf jeden Fall als ausgewogen und vielversprechend<br />

bezeichnet werden, was die Zukunftsperspektiven<br />

der FIT betrifft.<br />

Als Highlight wurden alle Delegierten zu einem Abendessen<br />

im Gästehaus des Bürgermeisters von Schanghai eingeladen,<br />

was ein besonderes VIP-Gefühl aufkommen ließ,<br />

da die beiden Busse mit Polizeieskorte vorn und hinten<br />

durch fast menschenleere Straßen fuhren: An jeder Kreuzung<br />

standen Polizisten und riegelten den Querverkehr ab.<br />

Der dann folgende Open Congress sprengte erwartungsgemäß<br />

alle bisherigen Maßstäbe: Statt der üblichen 400<br />

bis 600 Teilnehmer waren es diesmal um die 1800,<br />

davon gut und gerne 1200 aus dem Gastgeberland.<br />

Einige Vortragsblöcke des Kongresses zum Thema<br />

»Übersetzung und kulturelle Vielfalt« fanden nur auf Chinesisch<br />

statt, die meisten wurden allerdings auf Englisch<br />

abgehalten. Man hatte ständig die Qual der Wahl: Meistens<br />

sechs, zuweilen zehn Parallelblöcke mit Themen,<br />

die das ganze Spektrum der Übersetzer- und Dolmetschertätigkeit<br />

abdeckten. Literarische Übersetzungen,<br />

<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008 15


Verbandsorganisation, Normen und Zertifizierung, technische<br />

Fortschritte, Ausbildung und vieles mehr waren in<br />

sämtlichen Schattierungen vertreten.<br />

Erwähnenswert sind weiterhin die Leistungen der Konferenzdolmetscher,<br />

die es allen Referenten ermöglichten,<br />

sich in den FIT-Sprachen Französisch und Englisch, auszudrücken:<br />

Bernard Ponette, Belgier aus Mexiko City und<br />

vor allem für UN-Dienste tätig, und Anne-Marie Arbaji,<br />

Französin aus Paris, Mitglied der AIIC, die mit Sohn<br />

angereist war. Wer, wenn nicht wir, könnte diese kontinuierlich<br />

sehr guten Leistungen über sechs Tage besser<br />

beurteilen?<br />

Zum Rahmenprogramm gehörten ein Abendessen mit<br />

kulturellen und zum Teil höchst akrobatischen Darbietungen,<br />

eine Flussfahrt mit Buffet und nächtlichem Blick auf<br />

die atemberaubende Architektur des modernen Schanghai<br />

und eine halbtägige Stadtrundfahrt mit Besuch im<br />

alten Chinatown.<br />

Chinatown: Wer bestaunt hier wen?<br />

Nachdem die Abschlussveranstaltung (auf der der deutsche<br />

BDÜ übrigens den Preis für die beste Internetpräsenz<br />

gewann) vorbei war, haben wir uns zur Abrundung für die<br />

Rückreise zum Flughafen eine beeindruckend schnelle<br />

und ruhige Fahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel<br />

gegönnt, das man hierzulande vergeblich sucht: dem<br />

»Maglev«, alias Transrapid. Und da die Lufthansa uns<br />

trotz neuerlicher Streikandrohung nicht im Stich gelassen<br />

hat, sind wir mit hanseatischer Pünktlichkeit wieder in<br />

Fuhlsbüttel (sorry: Hamburg Airport) gelandet. <br />

Tagesaktuelle Berichte vom 3. bis 7. August 2008 von<br />

Natascha Dalügge-Momme über den FIT-Kongress können<br />

Sie unter www.uepo.de nachlesen.<br />

FIT Normen<br />

Jährliche Sitzung der ISO<br />

TC37/SC2/WG6 in Moskau<br />

Die meisten Kollegen wissen natürlich, dass ISO für die<br />

Internationale Organisation für Normung steht. Aber was<br />

verbirgt sich hinter dem Kürzel TC37/SC2/WG6? Und<br />

warum ist das für unseren Beruf von Interesse?<br />

Nun, die ISO hat eine ganze Reihe von TCs (Technical<br />

Committees), und das TC37 befasst sich mit »Terminology<br />

and other language and content resources«. Einer<br />

der Ausschüsse nennt sich SC2 »Terminographical and<br />

lexicographical working methods« und ist wiederum in<br />

diverse Arbeitsgruppen unterteilt, wovon sich die WG6<br />

mit »Translation and interpretation« beschäftigt. Während<br />

des Jahres findet zwar ein gewisser elektronischer Austausch<br />

statt, das kann jedoch eine physische Präsenz und<br />

Diskussion nicht ersetzen, sodass die Mitglieder der<br />

Arbeitsgruppe sich einmal im Jahr für drei bis vier Tage<br />

persönlich irgendwo auf der Welt treffen.<br />

Und so kam die TC37/SC2/WG6 dieses Jahr in der<br />

zweiten Augustwoche in der russischen Hauptstadt<br />

zusammen. Als »unabhängiger Experte« im DIN Normungsausschuss<br />

für den Bereich Übersetzung nehme ich<br />

seit knapp drei Jahren an diesen Sitzungen teil, allerdings<br />

war ich diesmal aus verwaltungstechnischen Gründen<br />

Mitglied der österreichischen Delegation (wie bei Olympia:<br />

Dabei sein ist alles!).<br />

Auf der Tagesordnung standen neben der angestrebten<br />

internationalen Norm für das Dolmetschen<br />

(an diesen Arbeiten bin ich nicht beteiligt, da ein entsprechender<br />

deutscher Ausschuss nicht zustande gekommen<br />

ist und ich mich auf diesem Gebiet ohnehin nicht kompetent<br />

fühle) diverse Punkte wie Parameter, die zu Beginn<br />

eines Übersetzungsprojektes zu berücksichtigen sind,<br />

Schaffung einer terminologischen Datenbank zur Koordination<br />

der in Übersetzungsnormen verwendeten Begriffe<br />

(das hat übrigens Auswirkungen weit über den Übersetzungsbereich<br />

hinaus) und Möglichkeiten zur Qualitätsbewertung<br />

von Übersetzungen.<br />

Es wurden Berichte präsentiert, Arbeitspläne für das kommende<br />

Jahr aufgestellt und Vorgehensweisen zum Teil<br />

recht kontrovers diskutiert. Noch hat die europäische<br />

Norm EN 15038 eine gewisse Zeit, um sich in der Praxis<br />

zu bewähren, aber spätestens bei der in drei Jahren<br />

anstehenden Überprüfung wird sich die Frage wieder<br />

stellen: Soll sie durch eine weltweite Norm ersetzt werden?<br />

Und wie soll diese eventuell aussehen? Da die Meinungen<br />

hierzu sehr weit auseinandergehen, steht für die<br />

nächsten Jahre viel Arbeit an, wobei sich die Konsensfindung<br />

weitaus schwieriger gestalten dürfte als unter den<br />

immerhin 29 europäischen Staaten der CEN-Norm.<br />

Die nächste Sitzung der TC37/SC2/WG6 findet im<br />

August 2009 in Bogotá, Kolumbien, statt. (to)<br />

16 <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008


Rechtsecke<br />

Aktuelles aus der Rechtsecke<br />

Giannina Gindler, Referentin des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> für Dolmetschen und Übersetzen bei Gericht, Polizei und Behörden, berichtet<br />

in dieser Rubrik regelmäßig über Entwicklungen rund um Vereidigungen, JVEG, HmbDolmG etc.<br />

Neue Dolmetscher- und<br />

Übersetzergesetze:<br />

Schleswig-Holstein<br />

Nach Verlesung des Gesetzentwurfs im Innen- und<br />

Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags<br />

haben die Landtagsparteien im Juli eine zweite schriftliche<br />

Anhörung der interessierten Verbände und Institutionen<br />

beschlossen. Der <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> hat daraufhin die<br />

bereits Ende 2007 formulierte Stellungnahme erneut zur<br />

Verfügung gestellt, denn leider ist kein einziger Änderungsvorschlag<br />

in die erste Gesetzesüberarbeitung eingeflossen.<br />

Ergänzt wurde unsere Stellungnahme durch<br />

die allgemeine Verfügung des Justizministeriums in NRW<br />

zum Gesetz über Dolmetscher und Übersetzer vom<br />

13. März 2008, die eine Ladung bzw. Beauftragung ausschließlich<br />

solcher vereidigter Dolmetscher und Übersetzer<br />

vorgibt, die im gesetzlich geforderten Verzeichnis aufgeführt<br />

sind: unserer Auffassung nach eine begrüßenswerte<br />

Auslegung des neuen Gesetzes, die zu einem<br />

gesetzlich verankerten Ausschluss der Beauftragung bzw.<br />

Ladung von Übersetzungs- und Dolmetscheragenturen<br />

führen soll. (gg)<br />

Bundesweite Anerkennung<br />

Inzwischen hat der Bundestag eine Änderung von § 189<br />

Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes des Bundes verabschiedet.<br />

Der Passus hat nun folgenden Wortlaut: »Ist<br />

der Dolmetscher für Übertragungen der betreffenden Art<br />

in einem Land nach den landesrechtlichen Vorschriften<br />

allgemein beeidigt, so genügt vor allen Gerichten des<br />

Bundes und der Länder die Berufung auf diesen Eid.« Für<br />

die Praxis heißt dies, dass ein von einem Gericht in einem<br />

Bundesland beeidigter Dolmetscher bei einem Gericht in<br />

einem anderen Bundesland tätig werden kann, ohne dort<br />

neu beeidigt werden zu müssen. Die Verabschiedung der<br />

Gesetzesänderung durch den Bundesrat steht allerdings<br />

noch aus.<br />

Darüber hinaus soll § 142 Abs. 3 Satz 1 der Zivilprozessordnung<br />

(ZPO) mit Blick auf die bis Ende 2009 umzusetzende<br />

EG-Dienstleistungsrichtlinie dahingehend geändert<br />

werden, dass für Übersetzer künftig eine bundesweite<br />

Berufung auf die nach Landesrecht erfolgte allgemeine<br />

Ermächtigung möglich ist.<br />

(Quelle: TransRelations 2/2008 des BDÜ Bremen/SH;<br />

danke für die freundliche Nachdruckgenehmigung!)<br />

Mal nachgefragt …<br />

Die zum Teil bereits verabschiedeten neuen Dolmetscherund<br />

Übersetzergesetze sehen eine Abschaffung der befristeten<br />

Erteilung der Beeidigung/Vereidigung/Ermächtigung<br />

vor. Der <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> setzt sich für eine Bestandwahrung<br />

aller heute ermächtigten Übersetzer und beeidigten<br />

Dolmetscher ein. Dies bedeutet, dass keine Neuantragerfordernis<br />

besteht und eine in der Vergangenheit erteilte<br />

Vereidigung nicht durch Einführung der neuen Vereidigungsgesetze<br />

erlischt.<br />

Wir wollten aber genau wissen, ob eine eventuelle<br />

Aberkennung – und somit eine gewisse Schlechterstellung<br />

– überhaupt rechtmäßig wäre, insbesondere, wenn<br />

die Erteilung ursprünglich zeitlich unbegrenzt vorgenommen<br />

wurde. Diese Frage lassen wir derzeit anwaltlich<br />

prüfen und werden Sie in den kommenden <strong>Infoblatt</strong>-Ausgaben<br />

auf dem Laufenden halten. (gg)<br />

Weiterbildung an der Uni HH<br />

Der erste Durchgang des weiterbildenden, berufsbegleitenden<br />

Studiums »Dolmetschen und Übersetzen<br />

an Gerichten und Behörden« wurde sehr erfolgreich<br />

abgeschlossen und die Prüfung in den Sprachen<br />

Türkisch, Arabisch, Farsi, Polnisch, Spanisch, Russisch<br />

und Rumänisch abgehalten. Dank der hervorragenden<br />

Vorbereitung haben 75 Prozent der Kandidaten, die sich<br />

der nach wie vor sehr schwierigen Prüfung (Niveau Eignungsfeststellungsverfahren)<br />

gestellt haben, diese im<br />

ersten Anlauf bestanden.<br />

Der nächste Durchgang dieser berufsbegleitenden zehnmonatigen<br />

Weiterbildung beginnt am 10. Oktober,<br />

Bewerbungsschluss ist der 1. September 2008<br />

(siehe auch <strong>Infoblatt</strong> 3/2008). Voraussetzungen sind ein<br />

abgeschlossenes Studium an einer deutschen oder ausländischen<br />

Hoch- oder Fachhochschule (idealerweise ein<br />

Übersetzer-, Sprach- oder Rechtsstudium) sowie gute<br />

Deutschkenntnisse auf dem Niveau des Großen Sprachdiploms<br />

des Goethe-Instituts.<br />

Weitere Informationen: www.aww.uni-hamburg.de<br />

Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung (AWW)<br />

an der Universität Hamburg; Information und Fachberatung:<br />

Marlis Adjanor, Tel. 040 42883-2641/-2499,<br />

E-Mail wb@aww.uni-hamburg.de (ndm)<br />

<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008 17


Kurzmeldungen Seminare des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong><br />

Wussten Sie eigentlich, ...<br />

... dass Richard Schneider sein »Übersetzerportal«<br />

wieder zum Leben erweckt hat? Unter www.uepo.de<br />

können Sie Nachrichten aller Art aus der Sprachmittlerbranche<br />

lesen. Wir haben dieses hochaktuelle Medium<br />

genutzt und vom 3. bis 7. August 2008 sozusagen live<br />

vom FIT-Kongress in Schanghai berichtet. Sehr interessant<br />

auch die Geschichte über das Google Translation<br />

Center vom 6. August 2008 – sollten Sie mal<br />

nachlesen!<br />

Uepo.de ist für jedermann kostenlos und ohne Registrierung<br />

zugänglich. Man kann die Nachrichten auch als<br />

RSS-Newsfeed abonnieren (unten links im Menü). Die<br />

neuesten Nachrichten werden dann unmittelbar nach<br />

dem Erscheinen einschließlich eventuell vorhandener<br />

Bilder an den RSS-Reader übermittelt.<br />

... dass die Internetpräsenz des BDÜ auf dem diesjährigen<br />

FIT-Weltkongress zur besten Website gekürt<br />

wurde? Herzlichen Glückwunsch! Gucken Sie doch mal<br />

vorbei: www.bdue.de<br />

... dass gerade das neue MDÜ 3/08 erschienen ist?<br />

Themen: Übersetzen und Dolmetschen für die Medien,<br />

Reise zur chinesischen Sprache, internationale Unterschiede<br />

beim Lokalisieren von Webseiten, Untersuchung<br />

des Marktes für Dolmetscher. Nähere Informationen und<br />

Bestellmöglichkeit unter www.bdue.de<br />

... dass für die geplante BDÜ-Konferenz »Übersetzen<br />

in die Zukunft – Interpreting the Future« vom 11. bis<br />

13. September 2009 (!) in Berlin noch Experten aus<br />

den Bereichen Übersetzen und Dolmetschen für Vorträge<br />

oder Workshops zu folgenden Themenfeldern<br />

gesucht werden? Auswirkungen der Globalisierung auf<br />

den Sprachmittlermarkt, neue Berufsprofile und neue<br />

Perspektiven, neue Herausforderungen beim Übersetzen/<br />

Dolmetschen, neue Technologien, Ausbildung heute,<br />

neue Anforderungen an die Berufsverbände. Einsendeschluss<br />

für Vorschläge ist der 15. November 2008.<br />

Weitere Infos: www.uebersetzen-in-die-zukunft.de<br />

... dass die Aticom Auditoren für die EN 15038<br />

ausbilden lassen hat, die ihr Wissen jetzt an interessierte<br />

Übersetzer weitergeben? Es handelt sich hierbei nicht um<br />

eine Selbsterklärung oder Registrierung, sondern um eine<br />

echte Zertifizierung im Sinne der Norm. Weitere Informationen<br />

erhalten Sie auf dem Tagesseminar »Vorstellung<br />

EN 15038«, das am 13. und 17. September<br />

angeboten wird (siehe »Weitere Termine« auf Seite 21<br />

dieses <strong>Infoblatt</strong>s oder www.aticom.de/a-seminf.htm).<br />

Seminarangebot <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong><br />

Informationen über alle Seminare und Referenten finden<br />

Sie auch im Internet unter www.adue-nord.de → Weiterbildung,<br />

wo ebenfalls das Seminarprogramm 2008 als<br />

PDF bereit steht.<br />

Bitte beachten Sie die Anmeldeformalitäten: Rücktritte<br />

sind bis 1 Woche vor dem Seminartermin gegen eine<br />

Gebühr von 10 € möglich; eine rechtzeitige Anmeldung<br />

und Bezahlung bis zum Frühbuchertermin wird mit einem<br />

Frühbucherrabatt belohnt.<br />

Die Mitgliederkonditionen gelten außer für <strong>ADÜ</strong>-<br />

<strong>Nord</strong>-Mitglieder auch für Mitglieder in Mitgliedsverbänden<br />

der FIT (wie ATA, Aticom, BDÜ, SFÖ, Universitas<br />

...) sowie für Mitglieder des DTT, des QSD, der<br />

Staatlichen Fremdsprachenschule Hamburg (SFS) der<br />

tekom, des VdÜ und der WKÖ.<br />

Anmeldung für alle Seminare unter<br />

www.adue-nord.de → Weiterbildung → Anmeldung<br />

Einsteigerseminar 2008-E1<br />

Mit Erfolg in die<br />

Selbstständigkeit<br />

Referentin: Dr. Thea Döhler<br />

Betriebswirtin, Diplom-Pädagogin<br />

und Dip.Trans (IoLET). Seit 1997<br />

selbstständige Trainerin und Beraterin<br />

für Sprachmittler und deren Berufsverbände.<br />

Themen: Marketing, Kommunikation<br />

sowie Existenzgründung und<br />

-sicherung.<br />

Datum und Ort<br />

Freitag, 19.09. und Samstag, 20.09.2008,<br />

(Freitag 14 bis 18 Uhr, Samstag 9.30 bis 17.30 Uhr)<br />

in der Staatlichen Fremdsprachenschule Hamburg<br />

Lerninhalte<br />

Selbstständig als Übersetzer und Dolmetscher arbeiten<br />

– ja. Aber wie geht das? Was ist zu beachten,<br />

wenn der Einstieg in den Markt nicht gleich der Ausstieg<br />

werden soll? Eins ist klar: Arbeit auf eigene<br />

Rechnung und Verantwortung erfordert mehr als<br />

Sprachkenntnisse und Kreativität.<br />

Dieses Seminar vermittelt in komprimierter Form alles,<br />

was Sie im Geschäftsalltag als Freiberufler wissen<br />

müssen:<br />

Unternehmensform u. a. rechtliche Grundlagen<br />

Die Steuern und das Finanzamt<br />

Versicherungsschutz<br />

Kosten der Selbstständigkeit<br />

18 <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008


Seminare und Veranstaltungen des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong><br />

Finanzierungsbedarf und Fördermöglichkeiten<br />

Kalkulation und Preisbildung<br />

Marketing und Kundengewinnung<br />

Zielgruppe und Vorkenntnisse<br />

Dieses Seminar richtet sich an alle, die sich für eine<br />

selbstständige Tätigkeit als Sprachmittler interessieren.<br />

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie entweder »nur«<br />

mit dem Gedanken spielen, bereits konkrete Pläne<br />

geschmiedet oder erste Schritte auf dem Markt unternommen<br />

haben. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.<br />

Teilnahmebeitrag (zzgl. 19 % MwSt.)<br />

(zweitägiges Seminar inklusive 1 Mittagessen,<br />

Pausenverpflegung, Seminarunterlagen und<br />

<strong>ADÜ</strong>-<strong>Nord</strong>-Publikation »Grünes Licht«)<br />

Mitglieder 150 €<br />

Nichtmitglieder 190 €<br />

Kombipreis bei Buchung aller<br />

Seminare der Sonderreihe E1-3<br />

Mitglieder und Schüler der SFS 250 Euro<br />

Nichtmitglieder 340 Euro (zzgl. 19 % MwSt)<br />

Seminarübersicht 2. Hj. 2008<br />

++++++++++++++++++++++++++++<br />

NEU 2008-10 11. Oktober 2008 NEU<br />

Stilsicher Russisch schreiben (Doz.Russ.Hochsch.)<br />

++++++++++++++++++++++++++++<br />

2008-E2 1. November 2008<br />

Tools für Übersetzer: Hard-/Software (Axel Geffken)<br />

2008-7 15. November 2008<br />

Websites übersetzen (Dr. Arnim Mennecke)<br />

2008-E3 22. November 2008<br />

Word: Textverarbeitung professionell (C. Mielsch)<br />

2008-8 29.–30. November 2008<br />

Marketing mit Persönlichkeit (Dr. Thea Döhler)<br />

++++++++++++++++++++++++++++<br />

NEU 2008-9 6.–7. Dezember 2008 NEU<br />

Curso de corrección de estilo (José A. Moreno)<br />

++++++++++++++++++++++++++++<br />

In Planung ist außerdem ein Mini-Seminar zum Einsatz<br />

von Abbyy FineReader im Übersetzeralltag.<br />

Aktuelle Informationen zu allen Seminaren und das<br />

Anmeldeformular finden Sie immer unter<br />

www.adue-nord.de → Weiterbildung.<br />

Kollegentreffen<br />

Unsere Kollegentreffen finden üblicherweise am 2. Donnerstag<br />

der ungeraden Monate (März, Mai, Juli, September,<br />

November) statt.<br />

Auf dem Kollegentreffen im September geht es um die<br />

Reformen im Gesundheitswesen und die Folgen<br />

für die Krankenversicherung. Petra Vortkort von der<br />

privaten Krankenversicherung DKV (Anbieter des Rahmenvertrags<br />

für <strong>ADÜ</strong>-<strong>Nord</strong>-Mitglieder) wird über den<br />

Reform-Dschungel in der Gesundheitspolitik referieren,<br />

über die Einführung eines Gesundheitsfonds, Beitragserhöhungen<br />

in der Gesetzlichen Krankenversicherung,<br />

über Basis- und Wahltarife, über Wechselfristen für freiwillig<br />

Versicherte etc. Dies sind nur einige der zahlreichen<br />

Veränderungen, die spätestens zum 01.01.2009 auf die<br />

Versicherten zukommen. Gerne steht Frau Vortkort auch<br />

für Fragen rund um Gesundheitsreform und Krankenversicherung<br />

zur Verfügung.<br />

Das Kollegentreffen findet Donnerstag, am 11. September<br />

ab 19.30 Uhr in der Rudergesellschaft<br />

Hansa, Schöne Aussicht 39 in 22085 Hamburg statt.<br />

Nach Vortrag und Diskussion ist immer noch Zeit für<br />

Kontaktaufnahme und Gespräche mit Kollegen. Gäste<br />

sind uns herzlich willkommen!<br />

Informationen zu den Kollegentreffen finden Sie immer<br />

unter www.adue-nord.de → Termine).<br />

Dialogo italiano<br />

Wir treffen uns an jedem 3. Samstag im Monat und diskutieren<br />

ganz informell über aktuelle Themen, die die italienische<br />

Öffentlichkeit und den beruflichen Alltag bewegen.<br />

Nächste Treffen: 20. Sept. und 18. Okt. 2008;<br />

Ristorante Oscar, Am Güterbahnhof 5, Tor 8<br />

und 9 in 21035 Hamburg<br />

Herzlich willkommen sind alle Kolleginnen und Kollegen<br />

aus dem Großraum Hamburg mit Arbeitssprache Italienisch,<br />

wobei eine Mitgliedschaft im <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> nicht<br />

erforderlich ist.<br />

Weitere Informationen: giannina@adue-nord.de<br />

appleÛ„Î˚È ÒÚÓÎ<br />

Die Russisch-AG trifft sich üblicherweise alle 2 Monate<br />

bei einer Teilnehmerin/einem Teilnehmer zu Hause. Termin,<br />

Thema und Ort des nächsten Treffens stehen noch<br />

nicht fest.<br />

Interessenten sind jederzeit herzlich willkommen und<br />

melden sich bitte bei Eleonora Büchner<br />

eleonora_buechner@t-online.de<br />

ƒÓ·appleÓ ÔÓʇÎÓ‚‡Ú¸ Í Ì‡¯ÂÏÛ ÒÚÓÎÛ<br />

<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008 19


Grupo de español<br />

Veranstaltungen des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong><br />

Die Treffen Arbeitsgruppe Spanisch finden in den geraden<br />

Monaten am 3. Dienstag des Monats statt.<br />

Nächstes Treffen: Dienstag, 21. Oktober 2008<br />

um 19.00 Uhr im WESTWIND, Spadenteich 1<br />

(Hamburg Hauptbahnhof)<br />

Wir nutzen unsere Treffen, um Kontakte untereinander zu<br />

pflegen und uns fachlich auszutauschen. Es besteht auch<br />

die Möglichkeit, sich in den E-Mail-Verteiler der Gruppe<br />

einzutragen und darüber alle Infos und Nachrichten zu<br />

erhalten, die die Gruppe betreffen. Um sich in die Liste<br />

einzutragen, genügt es, eine Nachricht mit beliebigem<br />

Betreff und Text an folgende Adresse zu senden:<br />

ADUe-<strong>Nord</strong>-Spanisch-subscribe@yahoogroups.com<br />

Wir freuen uns auf weitere interessierte Kolleginnen und<br />

Kollegen. Kontakt: Karmele Rodríguez<br />

04105 152062 mail@karmelerodriguez.de<br />

Groupe de travail français<br />

Unsere Treffen finden üblicherweise am 1. Donnerstag<br />

des Monats statt. Wir haben ein Kooperationsnetzwerk<br />

aufgebaut und tauschen uns über alle Aspekte unserer<br />

Arbeit aus.<br />

Interessent(inn)en sind jederzeit herzlich willkommen und<br />

melden sich bei: Dominique Bohère<br />

040 5603828 d.bohere@t-online.de<br />

Einsteigerstammtisch<br />

Der Hamburger Stammtisch für Einsteiger ist die erste<br />

Anlaufstelle für Berufsanfänger, die sich mit Kollegen<br />

über verschiedene Aspekte der Existenzgründung und<br />

beruflichen Selbstständigkeit austauschen möchten.<br />

Die Treffen finden regelmäßig am letzten Dienstag<br />

des Monats statt (August-Treffen fällt aus!).<br />

Nächstes Treffen: Dienstag, 30. September ab<br />

20.00 Uhr in der »Filmhauskneipe«, Friedensallee<br />

7 in Hamburg-Ottensen<br />

Damit die Teilnehmer auch außerhalb der Treffen in Kontakt<br />

bleiben können, gibt es die Yahoo-Gruppe »Einsteigerstammtisch«(http://de.groups.yahoo.com/group/einsteigerstammtisch/).<br />

Hier finden eingetragene Mitglieder<br />

nützliche Informationen zur beruflichen Selbstständigkeit.<br />

Wer Fragen zum Stammtisch oder zur Yahoo-Gruppe hat,<br />

wendet sich bitte an Katarzyna Golab-Schafrik<br />

040 53206489 oder katarzyna@adue-nord.de.<br />

Rechtsberatung<br />

Durch die Kooperation mit der Aticom und dem BDÜ-<br />

Landesverband Bremen-Niedersachsen beträgt die<br />

Dauer der Rechtsberatung 4 Stunden. Die Rechtsberatung<br />

findet regelmäßig an jedem 1. und 3. Montag des<br />

Monats statt, und zwar von 15.00 bis 19.00 Uhr.<br />

Die nächsten Termine 2008:<br />

01.09. 15.09 06.10. 20.10. 03.11<br />

Der beratende Rechtsanwalt ist Dr. Wolfram Velten. Er ist<br />

zu den Sprechzeiten unter unserer speziellen Telefonnummer<br />

040 21980939 erreichbar.<br />

Die Rechtsberatung steht nur Mitgliedern des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong><br />

bzw. der kooperierenden Verbände offen und kann zu<br />

den angegebenen Zeiten telefonisch in Anspruch genommen<br />

werden. Es gibt auch die Möglichkeit, persönliche<br />

Gesprächstermine in der Kanzlei von Dr. Wolfram Velten<br />

zu vereinbaren.<br />

Marketingberatung<br />

Die kostenlose telefonische Marketingberatung für Mitglieder<br />

des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> von Dr. Thea Döhler findet regelmäßig<br />

an jedem 2. und 4. Mittwoch im Monat von<br />

10 Uhr bis 12 Uhr statt. ACHTUNG, Ausnahme:<br />

Im Oktober findet die Beratung wegen Fortbildung<br />

der Beraterin am 3. und 5. Mittwoch statt.<br />

Die nächsten Termine 2008:<br />

10.09. 24.09 15.10. 29.10<br />

Die Marketingberatung steht nur <strong>ADÜ</strong>-<strong>Nord</strong>-Mitgliedern<br />

zur Verfügung und ist unter 04137 810893 zu erreichen.<br />

Außerhalb der Sprechzeiten ist ein Anrufbeantworter<br />

geschaltet, dem Sie Ihr Anliegen schildern können.<br />

Oder senden Sie vorab eine E-Mail an<br />

marketingberatung@adue-nord.de<br />

Steuerberatung<br />

Mitglieder des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> können eine telefonische Steuerberatung<br />

in Anspruch nehmen, die von Steuerberater<br />

Hans Dohrndorf, Partner der von Berlichingen & Partner<br />

Steuerberatungsgesellschaft in Hamburg, angeboten wird.<br />

Dieser Service ist für Mitglieder des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> kostenlos<br />

und deckt die Beantwortung steuerlicher Fragen ab, die<br />

direkten Bezug zur Ausübung ihres Berufs als Dolmetscher/Übersetzer<br />

haben. Weitergehende Leistungen wie<br />

das Anfertigen von Steuererklärungen fallen nicht hierunter<br />

und sind ggf. vom Mitglied selbst zu tragen.<br />

Unter 040 35763513 beantwortet Hans Dohrndorf<br />

werktags zwischen 17 und 18 Uhr Ihre Fragen.<br />

20 <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008


Weitere Termine<br />

Die hier genannten Veranstaltungen sind eine willkürliche<br />

Terminsammlung von Weiterbildungsangeboten und<br />

Stammtischen, die für Übersetzer und Dolmetscher interessant<br />

sein könnten. Die Redaktion kann die Qualität der<br />

Veranstaltungen nicht überprüfen, diese Liste versteht sich<br />

nicht als Empfehlung des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> und erhebt keinerlei<br />

Anspruch auf Vollständigkeit. Unter www.adue-nord.de<br />

→ Weiterbildung → Partner finden Sie direkte Links zu<br />

einigen deutschsprachigen Verbänden und Portalen, die<br />

ebenfalls interessante Seminare anbieten. Eine gute<br />

Übersicht bietet auch der internationale Veranstaltungskalender<br />

des britischen ITI<br />

(www.iti.org.uk/ice).<br />

Fortbildungsveranstaltung Hildesheim:<br />

Qualitätssicherung durch Mess- und Prüftechnik<br />

4.–6. September in Hildesheim<br />

Auch im Jahr 2008 setzen das Institut für Angewandte<br />

Sprachwissenschaft (IfAS) und das Institut für Physik und<br />

Technik (IPT) der Universität Hildesheim die Reihe der<br />

beliebten Hildesheimer Fortbildungsseminare fort. Auf<br />

Wunsch vieler Teilnehmer früherer Veranstaltungen steht<br />

im September 2008 das Schwerpunktthema Mess- und<br />

Prüftechnik auf dem Programm.<br />

Veranstalter: Uni Hildesheim und BDÜ<br />

Weitere Infos: www.bdue.de<br />

Weiterbildungsseminar Dolmetschen<br />

Japanisch/Deutsch<br />

11.–20. September 2008 in Heidelberg<br />

Voraussetzung: Einwandfreie Beherrschung der Muttersprache<br />

DE bzw. JP und hervorragende mündliche und<br />

schriftliche Kenntnisse der Fremdsprache JP bzw. DE.<br />

Veranstalter: Inst. für Japanologie der Uni Heidelberg<br />

Weitere Infos: www.rzuser.uni-hd.de/~hw3/<br />

Vorstellung der EN 15038:2006<br />

13. September 2008 in Köln oder<br />

17. September 2008 in Dortmund (Wiederh.)<br />

»Diese Norm ist zukunftsweisend für unseren Berufsstand<br />

und muss als Instrument der Professionalität betrachtet<br />

werden. Viele sind der Meinung, es führt kein Weg daran<br />

vorbei. Die Wirkung kann sich nicht richtig entfalten,<br />

wenn man sich nur auf eine Registrierung beschränkt,<br />

vielmehr sollte man auf die Zertifizierung durch ein offizielles<br />

Prüfinstitut hinarbeiten.«<br />

Veranstalter: Aticom, Referent: Martin Bindhardt, Sprachmittler<br />

sowie Auditor nach EN 15038<br />

Weitere Infos: www.aticom.de/a-seminf.htm<br />

Weitere Termine<br />

Computer und Übersetzen<br />

15.–24. September 2008 in Saarbrücken<br />

Seminar für Übersetzer und Dolmetscher über TM-<br />

Systeme sowie Software- und Website-Lokalisierung<br />

Veranstalter: FR 4.6 der Uni des Saarlandes<br />

Referenten: Karl-Heinz Freigang, Daniel Zielinski etc.<br />

Anmeldung: http://fr46.uni-saarland.de/fbs2008<br />

Fachseminar Juristisches Übersetzen in Paris<br />

17.–19. September 2008 in Paris<br />

Französischsprachiges Seminar, das Fachleute über alle<br />

Aspekte des französischen Justizsystems informieren soll;<br />

gut geeignet für Übersetzer die völlig andere Arbeitsgebiete<br />

haben, trotzdem jedoch regelmäßig oder gelegentlich<br />

mit juristischen Konzepten und Rechtsterminologie<br />

konfrontiert sind.<br />

Veranstalter: Französischer Übersetzerverband SFT<br />

Info und Anmeldung: www.sft.fr → »Formations«<br />

TM-Europe 2008 Conference<br />

9.–10. Oktober 2008 in Warschau<br />

Focusing on customers, vendors and process management<br />

from the global and the local perspective – best<br />

strategies and practices for GILT (globalization, internationalization,<br />

localization and translation) industry.<br />

Veranstalter: Translation Management Global und der<br />

polnische Verband PSBT<br />

Weitere Infos: www.tm-europe.org<br />

Medizinsprachmittlerkonferenz (EN/ES/PT)<br />

17.–18. Oktober 2008 in Lissabon<br />

Die »International Translation Conference on Health Sciences«<br />

in Lissabon wird vom internationalen Übersetzungsunternehmen<br />

Tradulínguas organisiert und ist als<br />

ATA-Weiterbildungsveranstaltung anerkannt.<br />

»Two full days of practical learning sessions -- translation<br />

and terminology workshops (in Portuguese, English, and<br />

Spanish) -- for the professional translator and interpreter<br />

of health-related materials delivered by physicians and<br />

other health professionals with extensive experience in<br />

translation, and by professional translators and interpreters<br />

and other leading experts in their field. Opportunities<br />

for skill-building, information-sharing, and networking.<br />

Choose from 22 Speakers, 23 Sessions, and 5 Conference<br />

Tracks.«<br />

Frühbucherschluss: 3. Oktober; weitere Infos unter<br />

www.tradulinguas.com/conf-med/index.htm<br />

15. Réseau franco-allemand<br />

24.–26. Oktober in Wien<br />

Alljährliches Treffen der FR/DE-Sprachmittler mit Rahmenprogramm<br />

und diversen Fachvorträgen<br />

Kosten: 100 Euro für Mitglieder<br />

Anmeldung: www.aticom.de/Anmeldungrfa08.pdf<br />

Anmeldeschluss: 15. September 2008<br />

<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008 21


Weitere Termine Rezensionsangebot<br />

tekom-Jahrestagung<br />

5.–7. November 2008 in Wiesbaden<br />

Themen: Open Source, Lokalisierung, Content-Management,<br />

Produktdatenmanagement, Terminologie und<br />

Sprachtechnologie, User Assistance und XML-Anwendungen.<br />

Neue Themengebiete zu Grundlagen der Technischen<br />

Kommunikation: Management von Technischer<br />

Kommunikation, Professionelles Schreiben und Wissenschaftliche<br />

Beiträge<br />

Veranstalter: tekom<br />

Weitere Infos: www.tekom.de/tagung/<br />

Audiovisual translation workshop:<br />

Translating corporate films<br />

7. November 2008 in Köln<br />

»With the increasing use of video (also for Internet and<br />

now iPhone use) to promote goods and services, advertise<br />

a corporate image, communicate information, train staff,<br />

etc., professional translators are frequently faced with the<br />

task of translating corporate video material. The aim of the<br />

workshop is to outline the problems involved in translating<br />

corporate films and the strategies required to solve them.<br />

Course Language: English with multilingual examples<br />

Course Fee: € 100 (€ 30 for students)<br />

Referent: Dr. Jean-Pierre Mailhac, Senior Lecturer at the<br />

University of Salford, UK«<br />

Veranstalter: Fachhochschule Köln, Institut für Translation<br />

und mehrsprachige Kommunikation, Infos unter:<br />

www.f03.fh-koeln.de/Kalender/2008/06/f03_msg_02563.html<br />

Séminaire d’initiation juridique<br />

20.–22. November 2008 in Luxemburg<br />

Quelles sont les étapes dans le raisonnement pendant un<br />

délibéré : constatation de la violation d'une liberté fondamentale;<br />

justification de la violation; application des<br />

principes généraux?<br />

Veranstalter: AIIC<br />

Weitere Infos: www.aiic.net/ViewPage.cfm/article2222<br />

The Translator as Strategic Partner<br />

22.–23. November 2008 in London<br />

Conference on the practices and technologies of translation<br />

quality sponsored by Chartered Institute of Linguists,<br />

Institute of Translation and Interpreting and ProZ.<br />

Referenten (u. a.): Daniel Benito, Michael Benis, Istvan<br />

Lengyel und Jost Zetzsche<br />

Weitere Infos www.translationconference.org.uk<br />

Kurz vor Redaktionsschluss ...<br />

... erreichten uns noch Rezensionsangebote für drei aktuelle<br />

Fachbücher aus der Übersetzungswissenschaft<br />

vom Narr-Verlag. Wenn Sie Lust haben, sich mal wieder<br />

außerhalb des praktischen Tagesgeschäfts mit den theoretischen<br />

Grundlagen unserer Tätigkeit zu beschäftigen<br />

und eine Rezension über eines der folgenden Bücher<br />

zu schreiben, schicken Sie einfach eine E-Mail an<br />

infoblatt@adue-nord.de. Neben dem Erkenntnisgewinn<br />

dürfen Sie als Lohn der Mühe das Buch behalten!<br />

Susanne Göpferich, Translationsprozessforschung:<br />

Stand, Methoden, Perspektiven, 313 Seiten<br />

Das Buch bietet den ersten umfassenden Überblick über<br />

den Stand der Translationsprozessforschung (speziell der<br />

Übersetzungsprozessforschung) mit ihren Methoden und<br />

Analyseverfahren, den Möglichkeiten der Datendokumentation<br />

und -bereitstellung sowie ihren Modellen und<br />

Ergebnissen und zeigt zukunftsträchtige Perspektiven für<br />

die weitere Forschung auf. Es richtet sich an Übersetzungsstudierende,<br />

Übersetzungsdidaktiker und professionelle<br />

Übersetzer sowie Forschungsinteressierte gleichermaßen.<br />

Es bietet Anstöße zur Reflexion der eigenen<br />

kognitiven Prozesse und damit zur Optimierung der<br />

Übersetzungsleistungen.<br />

Radegundis Stolze, Übersetzungstheorien: Eine<br />

Einführung, 5., überarb. und erw. Auflage 2008, 285 S.<br />

Inzwischen gibt es eine kaum noch zu überblickende Vielzahl<br />

theoretischer Äußerungen zum Übersetzen, die auf<br />

einer unterschiedlichen wissenschaftlichen Perspektive<br />

basieren und teilweise widersprüchlich erscheinen. Das<br />

Studienbuch ordnet die Ideenvielfalt mit didaktischen<br />

Kategorien wie dem Blick auf die Sprachsysteme, auf die<br />

Texte, auf die Disziplin, auf das Handeln und auf den<br />

Übersetzer. Die einzelnen wissenschaftlichen Schulen<br />

werden dabei in ihren Kernaussagen, mit zentralen<br />

Modellen und Anwendungsbeispielen vorgestellt, auf<br />

Querverbindungen und Gegensätze wird hingewiesen.<br />

Zahlreiche Zitate aus den Originalwerken lassen die<br />

jeweilige Diktion ersichtlich werden.<br />

Christoph Strosetzki (Hg.), Übersetzung.<br />

Ursprung und Zukunft der Philologie? 367 S.<br />

Die Konstanten und Veränderungen in Tätigkeit und<br />

Selbstverständnis von Übersetzern und Philologen stehen<br />

im Zentrum dieses Bands. Es diskutierten Vertreter der<br />

Übersetzungswissenschaft, der mittellateinischen, romanischen<br />

und germanistischen Sprach- bzw. Literaturwissenschaft.<br />

Die Themen reichen von der Übersetzungsleistung<br />

der ersten Glossen bis zu heutigen Lehrplänen<br />

europäischer Universitäten. Entstehung, Wandel und Beispiele<br />

von Übersetzungen im Zusammenhang mit der<br />

Philologie präsentieren Wissenschaftler aus Belgien,<br />

Frankreich, Deutschland und Spanien am Beispiel literarischer<br />

Meisterwerke von Goethe bis Montaigne.<br />

22 <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008


Datenänderungen<br />

Die Geschäftsstelle bittet:<br />

Änderungen von Postadressen, E-Mail-Adressen,<br />

Telefon- und Faxnummern und Ähnlichem rechtzeitig<br />

an die Geschäftsstelle senden.<br />

Änderungen dieser Art nur an die Geschäftsstelle senden,<br />

nicht an das <strong>Infoblatt</strong> und auch nicht an einzelne<br />

Vorstandsmitglieder.<br />

Daten im Internet werden periodisch (etwa alle<br />

3 Monate) auf der Grundlage der Daten aus der<br />

Datenbank in der Geschäftsstelle aktualisiert. Bitte<br />

daher keine Meldung an den Seitenmeister machen.<br />

Manuelle Einzeländerungen im Internet sind nicht<br />

möglich.<br />

Bei Änderungen gleichzeitig mitteilen, ob sonstige<br />

Daten wie zum Beispiel Privatanschriften, Mobiltelefonnummer<br />

weiterhin gültig sind.<br />

Abonnement<br />

Elektronisches Abonnement (PDF-Datei):<br />

Kostenlos auf Anforderung: infoblatt@adue-nord.de<br />

Druck-Abonnement<br />

Jahresabonnement (6 Ausgaben mit je mindestens<br />

24 Seiten); 27 € im Inland (inkl. 7 % MwSt.), 45 € im<br />

Ausland inkl. Porto- und Versandkosten; zu bestellen<br />

über das Internet (www.adue-nord.de → Bestellungen<br />

<strong>Infoblatt</strong>).<br />

In eigener Sache<br />

Personenbezeichnungen in den Veröffentlichungen des<br />

<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> beschränken sich aus Gründen der Lesbarkeit<br />

im Allgemeinen auf die Grundform, schließen aber weibliche<br />

und männliche Personen gleichermaßen ein.<br />

Die Inhalte des <strong>Infoblatt</strong>s werden nach bestem Wissen<br />

erstellt, aber die Redaktion übernimmt keine Gewähr für<br />

die Richtigkeit, Gültigkeit oder Vollständigkeit. Links zu<br />

externen Internetangeboten sowie von dort aus weiterführende<br />

Links verweisen auf Inhalte fremder Anbieter, für<br />

die nur der jeweilige Anbieter verantwortlich ist.<br />

Redaktions-/Anzeigenschluss<br />

für das nächste <strong>Infoblatt</strong>:<br />

Montag, 6. Oktober 2008<br />

Impressum Mediadaten<br />

Impressum<br />

Redaktion Helke Heino (v.i.S.d.P.)<br />

Layout und Druck TETRADOC<br />

Endkorrektorat von Artikeln, die mit sf gekennzeichnet<br />

sind: Sybille Frey (www.freytrans.de)<br />

Leserbriefe und Mitteilungen<br />

infoblatt@adue-nord.de <strong>Infoblatt</strong> · c/o TETRADOC ·<br />

Schönberger Straße 26 · 23896 Walksfelde<br />

04543 891667 04543 891668<br />

Erscheinen und Auflage 6-mal jährlich · etwa 430<br />

auf Papier · über 540 per E-Abo · etwa 2500 Internetabrufe<br />

Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung der<br />

Autoren, nicht notwendigerweise die der Redaktion oder des<br />

<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> wieder.<br />

© <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong>. Nachdruck, auch auszugsweise,<br />

nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion<br />

Anzeigenpreisliste Nr. 5<br />

Gültig seit 1. August 2005<br />

Alle Preise zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer!<br />

Anzeigen<br />

Schwarz-weiß in Druckauflage, Farbe in elektronischer Auflage;<br />

Platzierungswünsche im Innenteil werden nach Möglichkeit<br />

berücksichtigt.<br />

¼ Seite im Innenteil (117 mm hoch x 85 mm breit) 65,00 €<br />

½ Seite im Innenteil (117 mm hoch x 180 mm breit) 105,00 €<br />

1 Seite im Innenteil (260 mm hoch x 180 mm breit) 190,00 €<br />

1 Seite U2, U3 oder U4 (grün, Maße wie innen) 255,00 €<br />

Der Rand der Seiten kann aus technischen Gründen nicht bedruckt<br />

werden. Die Anzeige ist in einer von uns verarbeitbaren<br />

Form anzuliefern, vorzugsweise als PDF-Datei (Adobe Acrobat)<br />

oder in einem PC-Grafikformat wie JPG oder TIF.<br />

Beilagenwerbung<br />

Preise jeweils pro Blatt A4 oder kleiner, bis 160 g/m²<br />

Gesamte Druckauflage........................................... 80,00 €<br />

Diese Preise setzen die Lieferung der Beilage durch den Kunden<br />

voraus. Die elektronisch zu veröffentlichenden Beilagen sind als<br />

PDF-Datei zu liefern. Gedruckte und elektronische Beilagen<br />

müssen rechtzeitig zum Anzeigenschluss vorliegen.<br />

Wir können Beilagen unter Umständen im Rahmen unserer<br />

technischen Möglichkeiten gegen Kostenübernahme auch für<br />

Sie produzieren. Näheres vereinbaren Sie bitte mit uns.<br />

Kleinanzeigen<br />

In der Rubrik »Kleinanzeigen« können die <strong>ADÜ</strong>-<strong>Nord</strong>-Mitglieder<br />

Referenzmaterial wie Wörterbücher/CDs suchen, verkaufen oder<br />

verschenken, auf interessante Veranstaltungen hinweisen,<br />

Mitfahr-/Mitwohngelegenheiten bei Konferenzen suchen oder<br />

anbieten und Ähnliches.<br />

Kleinanzeigen sind kostenlos, aber Mitgliedern vorbehalten.<br />

Werbung für Sprachmittlerleistungen wird nicht veröffentlicht.<br />

<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008 23


Geschäftsstelle (GS)<br />

Vorstand<br />

Kontaktpersonen beim <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong><br />

Noëlle Friebel (nf)<br />

Öffnungszeiten: Mo und Do 9.30–12.30 Uhr<br />

<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> e. V.<br />

Wendenstraße 435 in 20537 Hamburg<br />

040 2191001 040 2191003<br />

info@adue-nord.de www.adue-nord.de<br />

1. Vorsitzende<br />

Natascha Dalügge-Momme (ndm)<br />

Vertretung des Verbandes nach außen<br />

Koordination GS<br />

04102 8249340<br />

natascha@adue-nord.de<br />

2. Vorsitzende<br />

Helke Heino (hh)<br />

Interne und externe Kommunikation<br />

Redaktion <strong>Infoblatt</strong><br />

04543 891667<br />

helke@adue-nord.de<br />

Schatzmeister<br />

Michael Friebel (mf)<br />

Finanzen Versicherungen und Steuern<br />

04105 660484<br />

michael@adue-nord.de<br />

Schriftführerin<br />

Silke Voigt (sv)<br />

Ausbildung Berufseinstieg Transforum<br />

040 21982815<br />

silke@adue-nord.de<br />

Referentin<br />

Giannina Gindler (gg)<br />

Vereidigungen D/Ü für Gerichte, Polizei, Behörden<br />

04102 678674<br />

giannina@adue-nord.de<br />

Beauftragte<br />

Seitenmeister Datenbank<br />

Per N. Döhler (pd)<br />

04137 810161<br />

per@adue-nord.de<br />

Einsteigerstammtisch<br />

Katarzyna Golab-Schafrik (kg)<br />

040 53206489<br />

katarzyna@adue-nord.de<br />

Wiebke Räke (wr)<br />

040 28513185<br />

wiebke@adue-nord.de<br />

Schleswig-Holstein<br />

Thekla Kruse (tk)<br />

0461 28556<br />

thekla@adue-nord.de<br />

Weiterbildung<br />

Georgia Mais (gm)<br />

040 21986625<br />

seminare@adue-nord.de<br />

Literarisches Übersetzen<br />

Maralde Meyer-Minnemann<br />

040 8802343<br />

maralde@adue-nord.de<br />

Angestellte Dolmetscher und Übersetzer<br />

Marietta Müller<br />

040 76757458<br />

marietta@adue-nord.de<br />

FIT Europa/Normenausschüsse<br />

Terence Oliver (to)<br />

04171 73366<br />

terry@adue-nord.de<br />

Konferenzdolmetschen<br />

Manuela B. Wille (mw)<br />

040 76411025<br />

manu@adue-nord.de<br />

Gebärdensprachdolmetschen<br />

Simone Scholl<br />

040 428383535 (Büro)<br />

04151 867139 (privat)<br />

simone@adue-nord.de<br />

Andrea Schaffers, DAW-GmbH<br />

040 428386581 (Büro)<br />

040 8803578 (privat)<br />

Die Postadressen der Vorstandsmitglieder und Beauftragten finden Sie im Internet unter www.adue-nord.de Über uns Leute.

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