Konzept Kinderwohngruppenreha
Konzept Kinderwohngruppenreha
Konzept Kinderwohngruppenreha
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<strong>Konzept</strong><br />
<strong>Kinderwohngruppenreha</strong><br />
Stand 2010<br />
I 1
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Selbstverständnis und Leitgedanke 4<br />
2 Kernkompetenz und Leistungen 5<br />
3 Zielgruppe und deren Bedürfnisse 6<br />
4 Angebote 10<br />
4.1 Betreuungsformen der <strong>Kinderwohngruppenreha</strong> 7<br />
4.1.1 Stationäre Betreuung 7<br />
4.1.2 Flexible Betreuung 7<br />
4.2 Arbeit mit Eltern, den Familien oder dem Herkunftssystem 8<br />
4.3 Come-in 8<br />
4.4. Case Management 9<br />
4.5. Therapeutisch psychologisches Angebot 10<br />
4.5.1 Psychologische Begleitung 10<br />
4.5.2 Craniosacral-Therapie 10<br />
4.5.3 Hypnotherapeutische-systemische Familientherapie 10<br />
5 Kernprozesse 11<br />
5.1 Aufnahmeprozedere 11<br />
5.1.1. Erstkontakt 11<br />
5.1.2. Begutachtung 11<br />
5.1.3. Antrag an die Landesregierung 11<br />
5.1.4. Selbstbehalt 11<br />
5.1.5. Auftragsklärung und Leistungsvereinbarung 12<br />
5.1.6. Antrag auf Verlängerung der Bewilligung 12<br />
5.2 Individuelle Ziel- und Entwicklungsplanung 12<br />
5.2.1 Ziele und Maßnahmen 13<br />
5.3 Beendigung des Betreuungsverhältnisses 13<br />
5.3.1 Reguläre Beendigung 13<br />
5.3.2 Irreguläre Beendigung 14<br />
6 Innere Organisation 15<br />
6.2. Personelle Struktur 16<br />
6.2.1 Bereichsleitung 16<br />
6.2.2 Teamleitung 18<br />
6.2.3 Fachbetreuer 20<br />
6.2.4 Case Management 21<br />
6.2.5 Hauswirtschaft 23<br />
I 2
7 Strukturelle Abläufe 24<br />
7.1 Interne stukturelle Abläufe 24<br />
7.1.1 Teamleitersitzung 24<br />
7.1.2 Teambesprechung 24<br />
7.1.2.1 Teambesprechung in den Kinderwohngruppen 24<br />
7.1.2.2 Teambesprechung in den Kindertagesgruppen 25<br />
7.1.3 Fallbesprechung 26<br />
7.1.4 Dienstübergabe 26<br />
7.1.5 Supervision 27<br />
7.1.6 Teamklausur 27<br />
7.1.7 Mitarbeitergespräch zwischen Bereichsleitung und Mitarbeiter 28<br />
7.1.8 Mitarbeitergespräch zwischen Teamleitung und Mitarbeiter 28<br />
7.1.9 Bereichstreffen 29<br />
7.1.10 Bereichsausflug 29<br />
7.2 Strukturelle Abläufe mit externen Partnern 30<br />
7.2.2 Schnittstellengespräch 30<br />
7.2.3 Helferkonferenz 31<br />
I 3
1. Selbstverständnis und Leitgedanke<br />
Die Stiftung Jupident ist eine private Stiftung, die<br />
ihre gemeinnützige Dienstleistung in Vorarlberg<br />
anbietet. Wir verstehen uns als Durchgangsort für<br />
Kinder und Jugendliche, die aufgrund von Behinderungen<br />
oder sozialen Benachteiligungen in ihrer körperlichen,<br />
geistigen und seelischen Entwicklung in<br />
besonderem Maße gefördert und unterstützt werden<br />
müssen. Unsere Angebote orientieren sich an den<br />
Bedürfnissen der betroffenen Kinder und Jugendlichen<br />
und deren Familien. Die Stiftung Jupident bietet<br />
Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichen<br />
Problemen und Behinderungen etwas mehr Zeit,<br />
Schutz und Unterstützung, mit dem Ziel der Reintegration<br />
ins Familiensystem bzw. des „selbstständigen“<br />
Lebens innerhalb der Gesellschaft. Durch ein<br />
Die <strong>Kinderwohngruppenreha</strong> der Stiftung Jupident<br />
sind vorwiegend als stationäre Betreuungsform<br />
ge dacht, in denen Kinder und Jugendliche mit Teilleistungsschwächen<br />
und Entwicklungsrückstanden<br />
und/oder geistiger, körperlicher oder mehrfacher<br />
Be hinderung einen stabilen Rahmen erhalten und<br />
ih ren individuellen Bedürfnissen und Ressourcen<br />
ent sprechend ganzheitlich betreut und gefördert<br />
I 4<br />
positives, offenes und ehrliches Miteinander soll<br />
eine tragfähige Beziehung entstehen. Wir sorgen<br />
für klare Strukturen und pädagogische Grenzen, um<br />
den Kindern und Jugendlichen Halt zu bieten und<br />
diese lernen eigenes Handeln zu reflektieren.<br />
Die Aufgabenschwerpunkte und methodischen Ansätze<br />
der Stiftung Jupident sind je nach Fachbereich<br />
unterschiedlich ausgeprägt. Grundsätzlich legen wir<br />
auf ein ressourcen- und lösungsorientiertes Arbeiten<br />
mit den Kindern und Jugendlichen wert. Weitere<br />
Schwerpunkte unserer Arbeit sind die Entwicklung<br />
von neuen Perspektiven, das Empowerment und die<br />
Vorbereitung zur Selbstständigkeit der Kinder und<br />
Jugendlichen.<br />
wer den. Ergänzend zum vollstationären Betreuungsangebot<br />
bieten wir in Zusammenarbeit mit System<br />
partnern (Schulen, AKS, IFS, etc.) und unserem<br />
in ternen Angebot (Case Management, Elternarbeit,<br />
etc.) jedem Kind eine bedarfsgerechte, individuelle<br />
und den Bedürfnissen des Kindes und der<br />
Er ziehungs berechtigten entsprechende teilstationäre<br />
und flexible Betreuung an.
2. Kernkompetenzen und Leistungen<br />
Die Kernkompetenz der <strong>Kinderwohngruppenreha</strong><br />
besteht in erster Linie in der direkten und unmittelbaren<br />
pädagogischen Arbeit mit den Kindern<br />
und Jugendlichen. Im Sinne des Kindes werden die<br />
„Regelsysteme“ (Erziehungsberechtigte, Familie,<br />
Schule) so intensiv wie möglich in unsere Arbeit mit<br />
einbezogen und in ihrer Verantwortung dem Kind<br />
gegenüber begleitet.<br />
Um das Grundprinzip (flexibel, individuell, bedürfnisorientiert)<br />
der Betreuung der Kinder und Jugendlichen<br />
zu gewährleisten, sind die <strong>Kinderwohngruppenreha</strong><br />
derzeit an fünf verschiedenen Standorten<br />
(Bregenz, Dornbirn, Rankweil, Schlins, Bersbuch)<br />
Da die <strong>Kinderwohngruppenreha</strong> über das Amt der<br />
Vorarlberger Landesregierung, Abt. IVa, Fachbereich<br />
Integrationshilfe finanziert werden und Teil der Rehabilitation<br />
sind, sind im Produktekatalog folgende<br />
Kernleistungen beschrieben:<br />
Kernleistungen:<br />
• Unterbringung, sozialpädagogische Betreuung<br />
und Begleitung, Verpflegung, Versorgung, Pflege<br />
und Hygiene der Kinder entsprechend dem<br />
Grund auftrag<br />
• Sicherstellung der physischen und psychischen<br />
Gesundheit<br />
• Schaffung klarer und förderlicher Strukturen<br />
und Grenzen im Erziehungsalltag<br />
• sinnvolle Freizeitgestaltung<br />
• Lernbetreuung und Lernförderung<br />
I 5<br />
in Vorarlberg verteilt, wobei eine vollstationäre Betreuung<br />
nur in den Gruppen in Schlins und Bregenz<br />
möglich ist.<br />
Aufgrund der Regionalisierung können notwendige<br />
Änderungen und Anpassungen in der Betreuung<br />
von Kindern und Jugendlichen variabler und unbürokratischer<br />
umgesetzt und eine bedarfsgerechte,<br />
punktgenaue Betreuungsmöglichkeit angeboten<br />
werden. Vorhandene Ressourcen im Herkunftssystem<br />
können durch die Unterstützung des Case Managements<br />
optimal genutzt werden. Zudem können<br />
auf vorhandene regionale Infrastrukturen und Netzwerke<br />
zugegriffen werden.<br />
• Einzel- und Gruppenarbeit<br />
• soziale und lebenspraktische Förderung<br />
• individuelle Entwicklungsplanung und Förderung<br />
• Familienentlastung<br />
• Systemarbeit (Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem<br />
und allen Systempartnern)<br />
• Organisation und Abklärung von Therapie<br />
• Case-Management<br />
• laufende Dokumentation und Evaluation<br />
• ethische Grundhaltung in der Arbeit mit Kindern
3. Zielgruppe und deren Bedürfnisse<br />
Unser Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche<br />
mit Teilleistungsschwächen und Entwicklungsrückständen<br />
und/oder geistiger bzw. mehrfacher<br />
Behinderung (belegt durch ein heilpädagogisches<br />
Beispiele für wesentliche Bedürfnisse<br />
der Kinder und Jugendlichen sind:<br />
• Pflege, Hygiene, Gesunderhaltung<br />
• Kontinuität, Stabilität<br />
• Schutz, Verlässlichkeit, Vertrauen<br />
• Anerkennung, Wertschätzung, Selbstwert<br />
• altersentsprechende Rahmenbedingungen,<br />
kindgerechte Atmosphäre<br />
• klare Strukturen, Grenzen<br />
• Selbstbestimmung, Selbstermächtigung,<br />
Mitspracherecht<br />
• Beziehungsgestaltung, persönliche Zuwendung<br />
• schulische, lebenspraktische Förderung<br />
• sinnvolle Freizeitgestaltung<br />
• Lernbetreuung – Unterstützung bei den<br />
Beschreibung der Zielgruppen:<br />
• Schüler/innen (6 - 14+) mit Störungen im Sozialverhalten<br />
und/oder Entwicklungsstörungen<br />
(SPF, ESPF usw.) und/oder deren Familiensystem<br />
keine adäquate Förderung mehr anbieten kann.<br />
• Schüler/innen (6 - 14+) mit ausschließlich erhöhtem<br />
SPF und/oder massiven Störungen im Sozialverhalten,<br />
die eine Betreuung in einer kleinen<br />
Gruppe benötigen und deren Familiensystem<br />
keine adäquate Förderung anbieten kann.<br />
I 6<br />
Gutachten), die einer sozialen, emotionalen und<br />
kognitiven Unterstützung und Förderung bedürfen,<br />
welche im Herkunftssystem momentan nicht ausreichend<br />
gewährleistet bzw. abgedeckt werden.<br />
Hausaufgaben<br />
• Einzelförderung, Zeitfenster für das Kind<br />
• persönlicher Freiraum für Entwicklungen<br />
• Privatsphäre, Rückzugsmöglichkeiten<br />
• Anerkennung der Individualität<br />
• soziale Integration<br />
• Kontakt zur Herkunftsfamilie bzw. zu Herkunftsstrukturen<br />
• Sozialkontakte nach außen<br />
• Rollenmodelle (männlich, weiblich, mütterlich,<br />
väterlich,…), Vorbilder<br />
• behinderten- und entwicklungsgerecht gestaltete<br />
Räume und Aktivitäten<br />
Nicht zur Zielgruppe gehören Kinder und Jugendliche<br />
mit:<br />
• akuten und schweren psychiatrischen Störungen<br />
(z.B. Psychosen oder Suchterkrankungen)<br />
• bei denen massive Fremd- und Selbstgefährdung<br />
gegeben ist.
4. Angebote<br />
4.1 Betreuungsformen der <strong>Kinderwohngruppenreha</strong><br />
Grundsätzlich werden alle Kinder/Jugendlichen<br />
entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse<br />
betreut. Dies kann bedeuten, dass Kinder je<br />
nach Notwendigkeit ein stationäres Angebot in<br />
Anspruch nehmen bzw. auch flexibel betreut<br />
4.1.1 Stationäre Betreuung<br />
Bei der stationären Betreuung nimmt ein Kind/<br />
Jugendlicher ein umfassendes, den Bedürfnissen<br />
des Klienten entsprechendes Angebot durch die<br />
Stiftung Jupident in Anspruch. Dies bedeutet,<br />
dass der Schulbesuch von der Wohngruppe aus<br />
stattfindet, und das Kind/der Jugendliche über-<br />
4.1.2 Flexible Betreuung<br />
Bei der flexiblen Betreuung nimmt ein Kind/Jugendlicher<br />
ein punktgenaues, den individuellen Bedürfnissen<br />
des Klienten entsprechendes Angebot durch<br />
die Stiftung Jupident in Anspruch. Der Schulbesuch<br />
kann von der Wohngruppe oder dem Herkunftssystem<br />
aus stattfinden. Ein persönlicher Rückzugsbe-<br />
I 7<br />
werden. Die von der Stiftung Jupident angebotene<br />
Betreuungsform kann sich in Absprache mit<br />
allen Systempartnern variabel gestalten und sich<br />
somit den Bedürfnissen der Kinder/Jugendlichen<br />
anpassen.<br />
wiegend in der Wohngruppe übernachtet. Ein<br />
stationär betreutes Kind hat den Anspruch auf<br />
ein fixes Zimmer mit konstantem Schlafplatz und<br />
persönlichem Rückzugsbereich. Die Konstanz der<br />
Betreuung ist durch die regionalen Möglichkeiten<br />
gewährleistet.<br />
reich für das Kind/den Jugendlichen in der Wohngruppe<br />
ist gegeben, nicht aber unbedingt ein fixes<br />
Zimmer oder ein Schlafplatz. Flexible Betreuung beinhaltet<br />
eine variablere Betreuungsmöglichkeit mit<br />
verpflichtender Planung und Absprache zwischen<br />
den Systempartnern und der Stiftung Jupident.
4.2 Arbeit mit den Eltern, den Familien oder dem Herkunftssystem<br />
Um ein passendes, den Bedürfnissen der Kinder/<br />
Jugendlichen entsprechendes Betreuungsangebot<br />
zu gestalten, das die persönliche Entwicklung der<br />
Klienten unterstützt und fördert, ist eine intensive<br />
und verpflichtende Zusammenarbeit mit dem<br />
Herkunftssystem notwendig. Die Arbeit mit Eltern,<br />
Familien bzw. dem Herkunftssystem kann sich unterschiedlich<br />
gestalten, wobei eine Kooperation<br />
mit unterstützenden Diensten (Familiendienst des<br />
Vorarlberger Kinderdorfes oder des Instituts für<br />
Sozialdienste, Familienservice, etc.), die bereits im<br />
Inhaltliche Schwerpunkte können sein:<br />
• Informationsaustausch<br />
• Hilfestellung im Sinne der Begleitung (pädagogische<br />
Beratung)<br />
• Beratung (z.B.: externe Förderangebote, institutionelle<br />
und medizinische Hilfeleistungen)<br />
• gemeinsame Ziel- und Entwicklungsplanung<br />
• Organisatorische Absprachen (z.B.: Heimfahrtsregelungen)<br />
4.3 „Come-in“<br />
Unter „Come-in“ werden alle Maßnahmen verstanden,<br />
bei denen ein Kind/Jugendlicher in einem vorgegebenen<br />
Rahmen, für ein definiertes Zeitfenster<br />
eine intensive und individuelle Form der Betreuung<br />
erhält, mit dem Ziel, eine neue Beziehungsbasis zu<br />
schaffen. Inhaltliche und formale Abläufe sind über<br />
die internen Richtlinien geregelt.<br />
Das wesentliche Merkmal des „Come-in“ ist der<br />
klare, geplante Rahmen und ein festgelegtes Prozedere<br />
entsprechend der internen Richtlinien.<br />
I 8<br />
Herkunftssystem installiert sind, erforderlich ist.<br />
Ziel der Arbeit ist der Einbezug des sowie der enge<br />
Austausch mit dem Herkunftssystem im Sinne der<br />
förderlichen Entwicklung der Kinder/Jugendlichen.<br />
Die Arbeit hat Beratung, Begleitung sowie Unterstützung<br />
zum Ziel und soll Eltern und Erziehungsberechtigte<br />
dazu anhalten, die höchstmögliche Verantwortung<br />
für ihre Kinder zu tragen.<br />
Dieses Angebot wird entweder über das Betreuungspersonal<br />
oder das Case Management abgedeckt.<br />
Eine klare Abgrenzung besteht zu:<br />
• Kriseninterventionen, die in akuten Situationen<br />
spontan und ungeplant erfolgen muss<br />
• alltägliche, kurze Auszeiten für Kinder/Jugendliche,<br />
die keiner besonderen Planung oder<br />
außerordentlicher personeller und finanzieller<br />
Ressourcen bedürfen
4.4 Case Management<br />
Ein verstärktes Einbeziehen der systemischen<br />
Perspektive kann zur Folge haben, dass die Fachbetreuer<br />
in ihren unterschiedlichen Funktionen<br />
(Betreuung, Pflege, Pädagogik, Beratung,…) in<br />
Rollenkonflikte kommen und ihren grundlegenden<br />
pädagogischen Aufgaben nicht mehr gerecht werden<br />
können. Daher besteht je nach Komplexität<br />
Aufgaben des Case Management können sein:<br />
• Auseinandersetzung mit der Situation des Klienten<br />
und Erkennen der notwendigen Hilfeleistung<br />
• Erarbeitung übergeordneter Ziel- und Zukunftsperspektiven<br />
• Koordination der Hilfeleistungen zwischen den<br />
einzelnen Systempartnern (Familie, Betreuungsgruppe,<br />
Schule, Behörden, medizinische<br />
und therapeutische Partner,…)<br />
• Direkte Hilfeleistung für die Klienten und deren<br />
Der wesentliche Unterschied zur Arbeit der Fachbetreuer<br />
besteht darin, dass beim Case Management<br />
der Fokus nicht auf der gezielten pädagogischen<br />
Förderung der Klienten, sondern auf der Arbeit mit<br />
I 9<br />
des Falles und nach Auftrag durch die Bereichsleitung<br />
die Möglichkeit, das Case Management<br />
heranzuziehen, um das Team zu unterstützen<br />
und zu entlasten, indem vom Case Management<br />
bestimmte Aufgaben übernommen werden, die in<br />
sinnvoller Weise aus dem Team ausgelagert werden<br />
können.<br />
Familien (Beratung und Unterstützung)<br />
• Direkte Unterstützung der Familien bei der<br />
richtigen Erstellung der vollständigen Aufnahmeunterlagen<br />
sowie bei der Sicherstellung der<br />
Finanzierung des Selbstbehaltes<br />
• Beschaffung und Weitergabe von relevanten<br />
Vorinformationen (Anamneseerhebung, Abklärungen,<br />
Vereinbarungen,…)<br />
• Laufende Dokumentationen und Berichterstattung<br />
dem System liegt. Der Case Manager kann als fallführende<br />
Person die Gesamtverantwortung für den<br />
Fall übernehmen oder in Einzelfragen lediglich in<br />
beratender Funktion tätig sein.
4.5 Therapeutisch psychologisches Angebot<br />
In der Regel wird die psychologische/therapeutische<br />
Begleitung von Mitarbeitern (Case Management,<br />
Teamleitung, Bereichsleitung) angeleitet und begleitet<br />
4.5.1. Psychologische Begleitung<br />
Die Jugendlichen werden im Bedarfsfall durch einen<br />
hausinternen Psychologen abgeklärt und psychologisch/therapeutisch<br />
begleitet bzw. an externe Partner<br />
weitervermittelt. Falls es erforderlich ist, kann<br />
die intern angebotene therapeutische Arbeit auch<br />
4.5.2 Craniosacral-Therapie<br />
Die Craniosacral-Therapie, die in der Stiftung Jupident<br />
angeboten wird, hat sich aus der Cranialen Osteopathie<br />
herausentwickelt. Diese sanfte Körperbehandlungsmethode<br />
unterstützt unter anderem auch<br />
junge Menschen in ihren Wachstums-, Wandlungs-<br />
und Regenerationsphasen. Behandelt wird vorwie-<br />
4.5.3 Hypnotherapeutische-systemische Familientherapie<br />
Ein weiteres internes Therapieangebot ist im<br />
Bereich der hypnotherapeutisch-systemischen<br />
Familientherapie angesiedelt. Viele betreute Kinder<br />
und Jugendliche erlebten traumatische und<br />
einschneidende Erfahrungen. Diese Belastungen<br />
können sie oft nicht mit Worten zum Ausdruck<br />
bringen und deshalb bedarf es anderer Methoden.<br />
I 10<br />
und durch externe Partner abgedeckt. In speziellen Fällen<br />
erhalten die Kinder und Jugendlichen aber auch ein<br />
internes psychologisches/ therapeutisches Angebot.<br />
auf die Familie ausgeweitet werden. In Einzelfällen<br />
wird eine therapeutische Begleitung auch in der<br />
Nachbetreuungsphase der Kinder und Jugendlichen<br />
weitergeführt.<br />
gend systembezogen, was bedeutet, dass durch den<br />
Ausgleich des cranialen Systems die Selbstheilungskräfte<br />
gestärkt und infolge Körperblockaden sowie<br />
emotionale Blockaden vermindert oder aufgelöst<br />
werden. Gleichzeitig wird versucht, eigene Ressourcen<br />
und innere Kraftquellen aufzubauen.<br />
Mittels Verfahren der klinischen Hypnose gelingt<br />
es, der Erlebenswelt der Kinder und Jugendlichen<br />
näher zu kommen und ihnen neue Lösungsmöglichkeiten<br />
anzubieten. In der hypnotherapeutischsystemischen<br />
Therapie orientiert man sich an den<br />
Ressourcen des Kindes, die durch unterschiedliche<br />
Methoden gestärkt werden.
5. Kernprozesse<br />
5.1 Aufnahmeprozedere<br />
Die <strong>Kinderwohngruppenreha</strong> der Stiftung Jupident<br />
sind eine allgemein zugängliche Einrichtung im Sinne<br />
der Teilhabe an der schulischen und beruflichen<br />
Ausbildung nach den Richtlinien der Vorarlberger<br />
Landesregierung, Abteilung IVa, Fachbereich Inte-<br />
5.1.1 Erstkontakt<br />
Anfragen können von unterschiedlichen Seiten kommen<br />
– Eltern und Erziehungsberechtigte, Beratungslehrer,<br />
Schulen, Jugendwohlfahrt, Partnerinstitutionen<br />
wie aks, IfS, Carina, Kinderdorf etc.. Der erste<br />
Schritt ist immer ein Informationsgespräch zwischen<br />
Eltern oder Erziehungsberechtigten sowie eventuell<br />
dem Anfragesteller einerseits und der Bereichsleitung<br />
sowie Teamleiter oder Case-Management<br />
andererseits. In diesem Gespräch werden Grundinformationen<br />
zur Einrichtung und deren Abläufe<br />
5.1.2 Begutachtung<br />
Für die Aufnahme benötigen die Eltern und Erziehungsberechtigten<br />
eine ärztliche Stellungnahme<br />
bzw. Gutachten oder Therapieberichte, die die Zugehörigkeit<br />
zur Zielgruppe (Rehamaßnahme) bestätigen<br />
bzw. die vorhandenen Potenziale und Res-<br />
5.1.3 Antrag an die Landesregierung<br />
Das entsprechende Gutachten wird gemeinsam mit<br />
dem Antrag auf Integrationshilfe sowie der Leis tungsvereinbarung<br />
und einem kurzen Schrei ben an die Landesregierung<br />
geschickt. Diese Unter lagen müssen<br />
vor der Aufnahme gesammelt bei der Bereichsleitung<br />
5.1.4 Selbstbehalt<br />
Der Selbstbehalt für die Erziehungsberechtigten<br />
wird von der Vorarlberger Landesregierung Abteilung<br />
IVa Fachbereich Integrationshilfe festgelegt<br />
und muss an die Stiftung Jupident regelmäßig bezahlt<br />
werden. Wird der Selbstbehalt von den Er-<br />
I 11<br />
grationshilfe. Die Leistungen der <strong>Kinderwohngruppenreha</strong><br />
sind in einem Rahmenvertrag zwischen<br />
der Stiftung Jupident und der Landesregierung (Abteilung<br />
IVa) festgelegt.<br />
weitergegeben und familiäre, schulische und persönliche<br />
Hintergründe des Kindes abgefragt. Das Erstgespräch<br />
entscheidet über die Aufnahme des Kindes<br />
(in diesen Fällen werden Schnuppertermine vor Ort<br />
für die weitere Orientierung vereinbart) bzw. über<br />
eine Evidenzhaltung. Falls sich beim Erstgespräch<br />
zeigt, dass ein Kind nicht der Zielgruppe entspricht<br />
oder eine weitere Betreuung nicht möglich ist, erhalten<br />
die Eltern alle verfügbaren Informationen über<br />
andere Betreuungs- und Förderungsmöglichkeiten.<br />
sourcen der Kinder und Jugendlichen beschreiben.<br />
Sollten diese Unterlagen für eine Bewilligung der<br />
Maßnahme nicht ausreichen, kann die Abteilung<br />
IVa der Vorarlberger Landesregierung beim aks ein<br />
heilpädagogisches Gutachten in Auftrag geben.<br />
aufliegen, die die Unterla gen an die Landesregierung<br />
wei ter leitet. Case-Management und Teamleitung unter<br />
stützen die Bereichsleitung dabei, alle Unterlagen<br />
zeit gerecht zusammen zu stellen. Die Bewilligung der<br />
Maß nahme erfolgt maximal für ein Jahr.<br />
zie hungs berechtigten nicht bezahlt, muss das<br />
Be treuungsverhältnis aufgelöst werden. Das Case-<br />
Ma nage ment begleitet und unterstützt die Eltern<br />
bei der Finanzierungsplanung, die nicht von der Jugend<br />
wohlfahrt betreut werden.
5.1.5 Auftragsklärung und Leistungsvereinbarung<br />
Vor der Aufnahme erfolgt in Absprache mit den Eltern<br />
eine Festlegung der realisierbaren Ziele der Betreuung.<br />
Diese Ziele bzw die notwendigen Maßnahmen<br />
zur Erreichung der Ziele werden in einer Leistungsvereinbarung<br />
festgehalten. Die Bereichsleitung wird von<br />
der Teamleitung oder dem Case-Management dabei<br />
unterstützt, diese Unterlagen zu erstellen und schickt<br />
die Leistungsvereinbarung an die Landesregierung.<br />
5.1.6 Antrag auf Verlängerung der Bewilligung<br />
Der Antrag auf Verlängerung der Bewilligung ergeht<br />
an die Landesregierung, wenn die realisierbaren<br />
Ziele noch nicht erreicht wurden (ersichtlich aus der<br />
5.2 Individuelle Ziel- und Entwicklungsplanung<br />
Für jedes Kind wird eine individuelle Ziel- und Entwicklungsplanung<br />
erstellt. Die Vereinbarung und<br />
Dokumentation konkreter Ziele und Maßnahmen<br />
Vorgehensweise<br />
• Die ersten drei Monate nach der Aufnahme dienen<br />
als Informationsphase, in der soviel (aber<br />
auch so angemessen) wie möglich die Vorgeschichte,<br />
Stärken, Ressourcen, Problembereiche<br />
und Bedürfnisse des Kindes/Jugendlichen erhoben<br />
werden. Dies geschieht vor allem durch<br />
gezielte Beobachtung und durch die direkte<br />
Auseinandersetzung mit dem Kind/Jugendlichen.<br />
In dieser Zeit findet auch ein ausführliches Anamnesegespräch<br />
mit den Obsorgeträgern statt, in<br />
dem diese ihre Vorstellungen, Wünsche und Ziele<br />
einbringen können. Vor allem wird aber auch gemeinsam<br />
mit dem Kind/Jugendlichen eruiert welche<br />
persönlichen Ziele es/er für sich selbst hat.<br />
• In einer ausführlichen, von der Primärbetreuung<br />
vorbereiteten Fallbesprechung dokumentiert<br />
das Team den Ist-Stand des Kindes/<br />
Jugendlichen und erstellt gemeinsam eine Ziel-<br />
I 12<br />
Falls die Jugendwohlfahrt eingebunden ist, muss bei<br />
der Erstellung der Leistungsvereinbarung ein Mitarbeiter<br />
der Jugendwohlfahrt den Prozess begleiten. In den<br />
ersten drei Monaten nach Aufnahme wird auch parallel<br />
die Anamnese (nach den internen Richtlinien) von<br />
Teamleitung und Primärbetreuer oder Case-Management<br />
und Primärbetreuer vervollständigt.<br />
internen Evaluation und Dokumentation). Zuständig<br />
dafür sind wie oben beschrieben Bereichsleitung,<br />
Teamleitung und Case-Management.<br />
soll die Entwicklung des Kindes beobachtbar und<br />
evaluierbar machen. Oberstes Ziel ist die Förderung<br />
der positiven und stabilen Entwicklung des Kindes.<br />
und Entwicklungsplanung. Zusammen mit dem<br />
Case-Management werden dabei auch Überlegungen<br />
angestellt, wie die Obsorgeträger optimal<br />
in die pädagogische Arbeit involviert werden<br />
können bzw. welche Hilfsmaßnahmen die<br />
Familie benötigt, damit das/der Kind/Jugendliche<br />
mittel- oder längerfristig ins Regelsystem<br />
zu rück geführt werden kann.<br />
• Die Ziel- und Entwicklungsplanung unterliegt<br />
einer laufenden Evaluation und Überarbeitung,<br />
die in den Teambesprechungen und regelmäßigen<br />
Fallbesprechungen stattfinden.<br />
• Die laufende Dokumentation und die Entwicklungsberichte<br />
dienen der Rechenschaft über<br />
die er folgten Maßnahmen und die Entwicklung<br />
der Kin der und Jugendlichen, sowie über die<br />
geplan te weitere Vorgehensweise.
5.2.1 Ziele und Maßnahmen<br />
Die im Ziel- und Entwicklungsplan angeführten<br />
Ziele werden inhaltlich unterschieden nach:<br />
• sozialer Bereich<br />
• emotionaler Bereich<br />
• körperlicher Bereich<br />
• Lern-, Leistungs- und Begabungsbereich<br />
• lebenspraktischer Bereich<br />
• Therapien<br />
5.3 Beendigung des Betreuungsverhältnisses<br />
5.3.1 Reguläre Beendigung<br />
• Beendigung der Schulpflicht (plus freiwilliges<br />
10./11. Schuljahr)<br />
• Erreichung der vereinbarten Ziele<br />
Bei der regulären Beendigung des Betreuungsverhältnisses<br />
sind wichtig:<br />
• Eine frühzeitige Information der Landesregierung<br />
und der Obsorgeträger über die anstehenden<br />
Änderungen, damit alle notwendigen<br />
Schritte geplant und aufeinander abgestimmt<br />
werden können.<br />
• Eine schrittweise Loslösung des Kindes aus der<br />
Gruppe und eine möglichst langsame Heranfüh-<br />
I 13<br />
Formal wird dabei zwischen den Grobzielen (längerfristig,<br />
weit gefasste Formulierungen) und den<br />
Feinzielen (kurz- und mittelfristig, konkrete Formulierungen)<br />
unterschieden. Der individuelle Ziel- und<br />
Entwicklungsplan wird entsprechend den internen<br />
Dokumentationsrichtlinien erstellt.<br />
• Rückführung ins gestärkte Herkunftssystem<br />
• vorbereitete Übergabe in ein weiterführendes<br />
System<br />
rung an das neue Umfeld (Arbeitsplatz, neue<br />
Institution,…) bzw. schrittweise Rückführung in<br />
die Familie.<br />
• Eine Nachbetreuung des Kindes durch Bezugspersonen<br />
aus der Gruppe oder durch das Case-<br />
Management in dem Ausmaß, wie es für das<br />
Kind erforderlich und sinnvoll ist.
5.3.2 Irreguläre Beendigung<br />
In außerordentlichen Situationen kann es auch der<br />
Fall sein, dass ein Kind/Jugendlicher in einer Gruppe<br />
nicht mehr tragbar ist, weil der Betreuungsrahmen<br />
Gründe für eine irreguläre Beendigung können sein:<br />
• massive psychiatrische Störungsbilder (wenn<br />
die Unterstützung durch externe Partner z.B.<br />
Kinder- und Jugendpsychiater/-psychiatrie)<br />
nicht mehr ausreichend ist<br />
• massive Fremd- und Selbstgefährdung<br />
• massive Suchterscheinungen (z.B. Drogen,<br />
Alkohol etc.) beim Kind/ Jugendlichen<br />
Bei der irregulären Beendigung des Betreuungsverhältnisses<br />
sind wichtig:<br />
• Die Letztentscheidung, ob ein weiterer Verbleib<br />
eines Kindes/Jugendlichen in der Gruppe verantwortet<br />
werden kann oder nicht, liegt bei der<br />
Be reichs leitung der <strong>Kinderwohngruppenreha</strong><br />
bzw. bei der Geschäftsleitung der Stiftung Jupident.<br />
• Eine frühzeitige Information der Landesregierung<br />
und der Obsorgeträger über die anstehenden<br />
Änderungen ist erforderlich. Die Notwendig-<br />
I 14<br />
den Bedürfnissen des jeweiligen Kindes/Jugendlichen<br />
nicht entspricht oder die Bedürfnisse der anderen<br />
Kinder/Jugendlichen massiv gefährdet sind.<br />
• Obsorgeträger beenden frühzeitig das Betreuungsverhältnis<br />
• Wenn Eltern den Anforderungen des Aufnahmeprozederes<br />
formal nicht gerecht werden<br />
(fehlende Anträge,…)<br />
• Wenn der von der Landesregierung vorgeschriebene<br />
und verpflichtende Selbstbehalt nicht bezahlt wird<br />
keit der Maßnahme wird von der Bereichsleitung<br />
schriftlich begründet.<br />
• Das Betreuungsverhältnis wird unter Einhaltung<br />
einer angemessenen Frist beendet, die es<br />
den Obsorgeträgern bzw. der Jugendwohlfahrt<br />
ermöglicht, die für das Kindeswohl notwendigen<br />
Maßnahmen zu setzen. Die Mitarbeiter der<br />
<strong>Kinderwohngruppenreha</strong> beteiligen sich aktiv an<br />
diesem Prozess.
Teamleitung<br />
100%<br />
Kinderwohn- Teamleitung<br />
gruppe 100% Bregenz<br />
Fachbetreuer 370%<br />
Hauswirtschaft 80%<br />
6. Innere Organisation<br />
6.1 Organigramm<br />
Teamleitung<br />
100%<br />
Kinderwohngruppe<br />
Schlins 2<br />
Fachbetreuer 370%<br />
I 15<br />
Geschäftsführung<br />
Stiftung Jupident<br />
Bereichsleitung<br />
<strong>Kinderwohngruppenreha</strong><br />
Teamleitung<br />
100%<br />
Kinderwohn- Teamleitung<br />
gruppe 100% Schlins 4<br />
Fachbetreuer 500%<br />
Kindertages- Teamleitung<br />
gruppe 100% Dornbirn<br />
Fachbetreuer 200%<br />
Case-Management<br />
170%<br />
Teamleitung<br />
100%<br />
Kindertagesgruppe<br />
Rankweil<br />
Fachbetreuer 200%<br />
Kindertages- Teamleitung<br />
gruppe 100% Bersbuch<br />
Fachbetreuer 20%
6.2 Personelle Struktur<br />
6.2.1 Bereichsleitung<br />
Der Bereichsleiter, die Bereichsleiterin ist Angestellte/r<br />
der Stiftung Jupident. Die übergeordnete Stelle ist die<br />
Geschäftsführung, die untergeordneten Stellen sind<br />
alle Mitarbeiter der <strong>Kinderwohngruppenreha</strong>.<br />
Hauptaufgaben:<br />
• ökonomische Verantwortung für den Bereich<br />
• pädagogische Verantwortung für den Bereich<br />
• Schaffung und Erhaltung von förderlichen Rahmenbedingungen<br />
innerhalb der Einrichtung<br />
• Suche, Auswahl, Einteilung und Personalführung<br />
der Mitarbeiter im Bereich (z.B. Mitarbeitergespräche)<br />
• Abwicklung aller dienstrechtlichen Angelegenheiten<br />
(Genehmigung von Urlauben, Fortbildungen,<br />
Dienstplänen,…)<br />
• Organisation der Aufnahmen von Kindern und<br />
Jugendlichen sowie der ordnungsgemäßen<br />
Beendigung von Betreuungsverhältnissen<br />
Rechte und Befugnisse der Bereichsleitung<br />
• Weisungsrecht (fachlich und dienstrechtlich) gegenüber<br />
allen Mitarbeitern des Bereiches<br />
• Letztentscheidung über Aufnahme oder Beendigung<br />
von Betreuungsverhältnissen<br />
Pflichten der Bereichsleitung:<br />
• Sicherstellung und Kontrolle der Einhaltung<br />
der im <strong>Konzept</strong> vorgegebenen Richtlinien und<br />
Hauptaufgaben.<br />
• Information der Geschäftsführung und der Mitarbeiter<br />
über alle wesentlichen Entwicklungen<br />
und Vorgänge innerhalb des Bereiches<br />
I 16<br />
• Sicherstellung der Deckung der Bedürfnisse der<br />
Kinder und Jugendlichen im Sinne des <strong>Konzept</strong>es<br />
• Unterstützende Intervention bei entscheidenden<br />
Veränderungen der Kinder und Jugendlichen<br />
im Bereich<br />
• Unterstützung und Initiation von Teamentwicklungsprozessen<br />
• <strong>Konzept</strong>ionelle Weiterentwicklung und Qualitätssicherung<br />
• Pflege und Optimierung der Kontakte mit internen<br />
und externen Systempartnern<br />
• Öffentlichkeitsarbeit und Vertretung des Bereiches<br />
nach außen und nach innen<br />
• Zuteilung der Kinder und Jugendlichen zu den<br />
einzelnen Betreuungsplätzen<br />
• Informationsrecht über alle Belange des Bereiches<br />
• Inanspruchnahme von Supervision und Fortbildung<br />
• Planung, Überwachung und Einhaltung des<br />
Budgets<br />
• Planung, Durchführung und Leitung von Organisationsbesprechungen<br />
• enge Kooperation mit dem pädagogischen und<br />
psychologischen Personal<br />
• Verschwiegenheit
Fachliche Qualifikation der Bereichsleitung<br />
• höhere Ausbildung (akademisch) aus dem<br />
pädagogischen, psychologischen oder sozialen<br />
Berufsfeld<br />
• langjährige Berufs- und Führungserfahrung im<br />
Sozialbereich<br />
• langjährige Erfahrung in Netzwerkarbeit und<br />
Familienarbeit<br />
Persönliche Qualifikation der Bereichsleitung:<br />
• Führungskompetenz<br />
• hohe organisatorische Kompetenz<br />
• hohe kommunikative Kompetenz<br />
• hohe soziale Kompetenz<br />
• hohe Sensibilität für gruppendynamische<br />
Prozesse<br />
• hohe Eigenverantwortung<br />
• Konfliktfähigkeit und Reflexionsfähigkeit<br />
I 17<br />
• Empathie und Sensibilität<br />
• Belastbarkeit und Gelassenheit<br />
• Engagement und Geduld<br />
• Flexibilität und Mobilität<br />
• positive Grundeinstellung<br />
• korrektes Erscheinungsbild und<br />
adäquates Auftreten<br />
• Humor
6.2.2 Teamleitung<br />
Der Teamleiter, die Teamleiterin ist Angestellte/r der<br />
Stiftung Jupident, die übergeordnete Stelle ist die Be-<br />
Hauptaufgaben<br />
• Sämtliche Hauptaufgaben der Fachbetreuer im<br />
Zuge des Alltags der Betreuung.<br />
Aufgaben im administrativen Bereich in<br />
Absprache mit der Bereichsleitung:<br />
• Erstellung der Dienstpläne in Anhörung der<br />
Mitarbeiter<br />
• Urlaubsplanung bzw. Sabbatverbrauch (Regelung)<br />
im Sinne einer Jahresplanung in Anhörung<br />
der Mitarbeiter<br />
• Auflistung der Grundinvestitionen der Gruppe<br />
• Verwaltung des Gruppengeldes und des Haushaltsgeldes<br />
Aufgaben im inhaltlichen Bereich:<br />
• Erstellung der Entwicklungsberichte<br />
• Erstellung der Ziel- und Förderplanung<br />
• Vollständigkeit der Aktenführung und Doku<br />
• Zuständig für die Planung der Elternarbeit<br />
• Regelmäßige Gesprächsführung mit allen Teammitgliedern<br />
• ernst nehmen der Befindlichkeiten der Teammitglieder<br />
• Enge Zusammenarbeit mit den übrigen Teamleitungen<br />
sowie der Bereichsleitung bei gruppenübergreifenden<br />
Prozessen und Aktivitäten (z.B.<br />
Öffnungszeiten/Schließungszeiten, Gruppenbelegung,<br />
Besuchszeiten, Elterninformationen etc.)<br />
• Einarbeitung von neuen Mitarbeitern<br />
• Moderation und Leitung von Teamsitzungen<br />
I 18<br />
reichsleitung. Die nachgeordneten Stellen sind Fachbetreuer,<br />
Mitarbeiter der Hauswirtschaft, Zivildiener<br />
und Praktikanten.<br />
• termingerechte Abgabe der Stundenlisten, Km-<br />
Listen, Anwesenheitslisten ect.<br />
• Verwaltung des Supervisionsbudgets<br />
• termingerechte Übergabe der vollständigen<br />
Aufnahmeunterlagen an die Bereichsleitung<br />
• termingerechte Abgabe aller Unterlagen bei der<br />
Verlängerung von Bewilligungen<br />
• Hilfestellung bei der Lösung von Systemproblemen<br />
innerhalb des Teams<br />
• Reflexion der täglichen Arbeitsabläufe und der<br />
geleisteten Arbeit<br />
• Enge Zusammenarbeit mit allen Teammitgliedern<br />
und der Bereichsleitung<br />
• Weisungen an Mitarbeiter unter Absprache mit<br />
der Bereichsleitung<br />
• Koordination von therapeutischer Intervention<br />
in Absprache mit der Bereichsleitung<br />
• Zuständig für den Informationsfluss zu übergeordneten<br />
und untergeordneten Stellen und dem<br />
Case-Management<br />
• Koordination der Zusammenarbeit/Kontaktpflege<br />
mit Systempartnern
Rechte und Befugnisse der Teamleiter:<br />
• Kontrolle und Überprüfung der Gestaltung des<br />
Alltages der Kinder auf pädagogischen und lebenspraktischen<br />
Grundlagen<br />
• fachlich, inhaltliches Weisungsrecht allen Teammitgliedern<br />
gegenüber<br />
• Vertretung des Teams nach außen<br />
• Transparenter Informationsfluss zu übergeordneten<br />
und untergeordneten Stellen<br />
Pflichten der Teamleiter:<br />
• Einhaltung der im <strong>Konzept</strong> vorgegebenen Richtlinien<br />
und Hauptaufgaben sowie die Überprüfung<br />
und Unterstützung aller Teammitglieder in<br />
diesem Sinne<br />
• aktive Teilnahme an Organisationsbesprechungen<br />
Fachliche Qualifikation der Teamleiter:<br />
• Grundausbildung und Berufserfahrung im sozialen<br />
Berufsfeld<br />
Persönliche Qualifikation der Teamleiter:<br />
• Führungskompetenz<br />
• Teamfähigkeit<br />
• Organisatorische Teamkompetenz (wie Verlässlichkeit<br />
und Genauigkeit)<br />
• kommunikative Teamkompetenz (wie Ehrlichkeit<br />
und Offenheit)<br />
• soziale Teamkompetenz (wie Anpassungsfähigkeit,<br />
Engagement, Empathie, Frustrationstole-<br />
I 19<br />
• regelmäßige Organisationsbesprechungen<br />
• Mitsprache bei der individuellen Entwicklungsplanung<br />
der Kinder<br />
• Mitsprache bei Aufnahmen bzw. Austritten von<br />
Kindern<br />
• Mitsprache bei Neueinstellung von Teammitgliedern<br />
• Inanspruchnahme von Supervision und Fortbildung<br />
• aktive Mitwirkung bei Teamentwicklungsprozessen<br />
• Fort- und Weiterbildung<br />
• Aufsichtspflicht<br />
• Verschwiegenheitspflicht<br />
ranz, Durchhaltevermögen)<br />
• Konfliktfähigkeit<br />
• Reflexionsfähigkeit<br />
• Belastbarkeit<br />
• Flexibilität und Mobilität<br />
• hohe Eigenverantwortung<br />
• positive Grundeinstellung<br />
• Humor
6.2.3 Fachbetreuer<br />
Der Fachbetreuer, die Fachbetreuerin ist Angestellte/r<br />
der Stiftung Jupident, die übergeordnete Stellen sind<br />
Hauptaufgaben:<br />
• Deckung der Grundbedürfnisse der Kinder<br />
• Gesunderhaltung, Pflege und Hygiene der<br />
Kinder<br />
• Pädagogische und lebenspraktische Entscheidungen<br />
für das Kind zu treffen, zu tragen und<br />
zu verantworten<br />
• Erkennung und Förderung der individuellen<br />
Neigungen, Fähigkeiten und Talente der Kinder<br />
• Erstellung und Durchführung der geregelten<br />
Tagesstruktur<br />
• Förderung im emotionalen Bereich<br />
• Förderung der Sozialkompetenz<br />
• Förderung im lebenspraktischen Bereich<br />
• Förderung einer positiven Einstellung zum<br />
eigenen Körper und zur Sexualität<br />
• Förderung im schulischen Bereich<br />
• Anamneseerhebung (innerhalb der ersten drei<br />
Monate im Sinne eines standardisierten Ablaufes)<br />
• Erstellung der individuellen Ziel- und Förderpläne<br />
der Kinder<br />
Rechte und Befugnisse der Fachbetreuer:<br />
• Gestaltung des Alltags der Kinder auf pädagogischen<br />
und lebenspraktischen Grundlagen<br />
• Mitsprache bei der individuellen Entwicklungsplanung<br />
der Kinder<br />
• Anhörung bei Aufnahmen bzw. Austritten von<br />
Kindern<br />
Pflichten der Fachbetreuer:<br />
• Einhaltung der im <strong>Konzept</strong> vorgegebenen Richtlinien<br />
und Hauptaufgaben<br />
• enge Zusammenarbeit mit allen Kollegen des<br />
Teams sowie der Teamleitung<br />
I 20<br />
die Teamleitung und in weiterer Folge die Bereichsleitung.<br />
Die nachgeordneten Stellen sind Zivildiener<br />
und Praktikanten.<br />
• Organisation der therapeutischen Interventionen<br />
in Absprache mit der Teamleitung<br />
• Planung, Organisation und Umsetzung von<br />
(gruppenübergreifenden) Aktivitäten in Absprache<br />
mit der Teamleitung<br />
• Planung, Organisation und Umsetzung von<br />
gruppenübergreifender Betreuung in Absprache<br />
mit der Teamleitung<br />
• Übernahme der Pflichten der Hauswirtschafterin,<br />
wenn diese durch Urlaub oder Krankheit<br />
ausfällt<br />
• Zusammenarbeit/Kontaktpflege mit Systempartnern<br />
(Herkunftssystem, Schule, aks, IfS,<br />
Vereine, Praktikumsplätze,…) in Absprache mit<br />
der Teamleitung<br />
• laufender Informationsaustausch innerhalb des<br />
Teams und gegenüber übergeordneten/untergeordneten<br />
Stellen<br />
• Reflexion und Evaluation der geleisteten Arbeit<br />
• Laufende Dokumentation der geleisteten Arbeit<br />
und Berichterstellung<br />
• Anhörung bei Neueinstellung von Teammitgliedern<br />
• Transparenter Informationsfluss zu übergeordneten/untergeordneten<br />
Stellen<br />
• Regelmäßige Organisationsbesprechungen<br />
• Inanspruchnahme von Supervision und Fortbildung<br />
• aktive Teilnahme an Organisationsbesprechungen<br />
• Fort- und Weiterbildung<br />
• Aufsichtspflicht<br />
• Verschwiegenheitspflicht
Fachliche Qualifikation der Fachbetreuer:<br />
• Grundausbildung im sozialen Berufsfeld<br />
Persönliche Qualifikation der Fachbetreuer:<br />
• Teamfähigkeit<br />
• Flexibilität<br />
• Verantwortungsbewusstsein<br />
• Engagement und Empathie<br />
• Offenheit und Ehrlichkeit<br />
• Durchhaltevermögen und Anpassungsfähigkeit<br />
6.2.4 Case Management<br />
Der Case Manager, die Case Managerin ist Angestellte/r<br />
der Stiftung Jupident, die übergeordnete<br />
Stel le ist die Bereichsleitung.<br />
Hauptaufgaben:<br />
• Beratung, Begleitung und Unterstützung der<br />
Eltern (bei Behörden/Institutionen, bei Hilfeleistungen<br />
durch externe Stellen,…)<br />
• Abklärung der sinnvollen und möglichen Zukunftsperspektiven<br />
in Rücksprache mit allen Beteiligten<br />
• Begleitung bei Maßnahmen zur Erreichung der<br />
Zukunftsperspektiven<br />
• Abschluss aller laufenden Maßnahmen in Kooperation<br />
mit Team und Bereichsleitung<br />
• Unterstützende Intervention in Schule und Betreuungsgruppe<br />
bei massiven Verhaltensauffälligkeiten<br />
(physische und psychische Gewalt)<br />
einzelner Kinder und Jugendlichen<br />
• pädagogische Unterstützung der Erziehungsberechtigten<br />
Aufgaben im administrativen Bereich:<br />
• Eigenverantwortliche Zeiteinteilung in Absprache<br />
mit der Bereichsleitung<br />
• Urlaubsplanung bzw. Sabbatverbrauch (Regelung)<br />
im Sinne einer Jahresplanung<br />
• termingerechte Abgabe der Stundenlisten,<br />
I 21<br />
• Frustrationstoleranz<br />
• Sozialkompetenz und Reflexionsfähigkeit<br />
• Positive Grundeinstellung<br />
• Verlässlichkeit<br />
• Kommunikationsfähigkeit und Konfliktfähigkeit<br />
• Kreativität und Humor<br />
• Beschaffung und Weitergabe von relevanten<br />
Vorinformationen (Anamneseerhebung, Abklärung…)<br />
• Netzwerkarbeit zwischen allen beteiligten Systempartnern<br />
(Betreuungsgruppe, Bereichsleitung,<br />
Familie, Schule, Institutionen, Behörden,…)<br />
• laufende Dokumentation der geleisteten Arbeit<br />
• Informieren der Teams und der Bereichsleitung<br />
über aktuelle Entwicklungen<br />
• Weiterleitung der laufenden Dokumentation an<br />
die Bereichsleitung und die Teamleitung<br />
• Evaluation der gesamten Fallarbeit<br />
• enge Kooperation mit der Bereichsleitung, der<br />
Teamleitung, der psychologischen Unterstützung<br />
und den Teams<br />
Kilometerlisten<br />
• termingerechte Übergabe der vollständigen<br />
Aufnahmeunterlagen an die Bereichsleitung<br />
• termingerechte Abgabe aller Unterlagen bei der<br />
Verlängerung von Bewilligungen
Aufgaben im inhaltlichen Bereich<br />
• Verantwortlich für Entwicklungsberichte der zugeordneten<br />
Fälle<br />
• Verantwortlich für die Erstellung der Ziel- und<br />
Förderplanung der zugeordneten Fälle<br />
• Zuständig für die Planung der Elternarbeit der<br />
zugeordneten Fälle<br />
Rechte und Befugnisse der Case Manager:<br />
• Teilnahme an regelmäßigen Organisationsbesprechungen<br />
• Umfassende Information bei allen zugeordneten<br />
Fällen<br />
• Transparenter Informationsfluss zu übergeord-<br />
Pflichten der Case Manager:<br />
• Einhaltung der im <strong>Konzept</strong> vorgegebenen Richtlinien<br />
und Hauptaufgaben<br />
• enge Zusammenarbeit mit allen Teammitgliedern<br />
und der Bereichsleitung<br />
Fachliche Qualifikation der Case Manager:<br />
• Grundausbildung und Berufserfahrung im sozialen<br />
Berufsfeld<br />
Persönliche Qualifikation der Case Manager:<br />
• Teamfähigkeit<br />
• hohe Eigenverantwortung/Abgrenzungsfähigkeit<br />
• klare und strukturierte Arbeitsweise (Bewahren<br />
des Überblickes)<br />
• organisatorische Kompetenz (wie Verlässlichkeit<br />
und Genauigkeit)<br />
• kommunikative Kompetenz. (wie Ehrlichkeit<br />
und Offenheit)<br />
I 22<br />
neten und untergeordneten Stellen<br />
• Mitsprache bei der individuellen Entwicklungsplanung<br />
der zugeordneten Fälle<br />
• Mitsprache beim Ein- und Austritt von Klienten<br />
• Inanspruchnahme von Supervision und Fortbildung<br />
• aktive Teilnahme an Organisationsbesprechungen<br />
• Fort- und Weiterbildung<br />
• Verschwiegenheitspflicht<br />
• Erfahrung in der Netzwerkarbeit<br />
• Kennen des sozialen Netzwerkes Vorarlbergs<br />
• soziale Kompetenz<br />
(Engagement, Empathie, Frustrationstoleranz,<br />
Durchhaltevermögen)<br />
• Konfliktfähigkeit<br />
• Reflexionsfähigkeit<br />
• Belastbarkeit und Gelassenheit<br />
• Flexibilität und Mobilität<br />
• positive Grundeinstellung
6.2.5 Hauswirtschaft<br />
Der Mitarbeiter, die Mitarbeiterin im hauswirtschaftlichen<br />
Bereich ist Angestellte/r der Stiftung Jupident. Die<br />
Hauptaufgaben:<br />
• Erstellung und Umsetzung eines Hauswirtschaftsplanes<br />
und ausgewogenen Speiseplanes<br />
sowie deren Umsetzung<br />
• Einkauf und Lagerung von Lebensmitteln und<br />
hauswirtschaftlichen Gebrauchsgütern unter<br />
Einhaltung der budgetären Vorgaben und in Absprache<br />
mit der Teamleitung<br />
• Organisation und Durchführung der Reinigung<br />
Rechte und Befugnisse:<br />
• Erstellung des Hauswirtschafts- und<br />
Speiseplanes<br />
• Planung der Hauswirtschaftsarbeiten<br />
Pflichten:<br />
• Einhaltung der im <strong>Konzept</strong> vorgegebenen Richtlinien<br />
und Hauptaufgaben<br />
• Einteilung der Urlaubszeiten in Absprache mit<br />
der Teamleitung<br />
• Ökonomische Verwendung aller zur Verfügung<br />
stehenden Mittel<br />
Fachliche Qualifikation:<br />
• Ausbildung im hauswirtschaftlichen Bereich<br />
oder langjährige praktische Erfahrung<br />
• Fundierte praktische Erfahrung bei der Führung<br />
eines großen hauswirtschaftlichen, institutionellen<br />
Bereiches<br />
Persönliche Qualifikation:<br />
• Eigenverantwortung und Belastbarkeit<br />
• Verlässlichkeit und Sauberkeit<br />
• Teamfähigkeit<br />
• Flexibilität<br />
• Eigeninitiative und Selbständigkeit<br />
I 23<br />
übergeordnete Stelle ist die Teamleitung, die untergeordneten<br />
Stellen sind Praktikanten und Zivildiener.<br />
des Wohnbereiches<br />
• fachgerechte Pflege der Kleidung und Wäsche<br />
• praktische Anleitung und Beaufsichtigung von<br />
Kindern und Jugendlichen im hauswirtschaftlichen<br />
Bereich in Absprache mit der Teamleitung<br />
und dem pädagogischen Personal<br />
• transparenter Informationsaustausch innerhalb<br />
des Teams und zu übergeordneten Stellen<br />
• Recht auf relevante Informationen<br />
• Inanspruchnahme von Supervision und<br />
Fortbildung<br />
• Kooperation mit der Teamleitung und<br />
allen Teammitgliedern<br />
• Sauberkeit und Hygiene<br />
• Aufsichtspflicht<br />
• Verschwiegenheit<br />
• Durchhaltevermögen und<br />
Frustrationstoleranz<br />
• Konfliktfähigkeit<br />
• Kreativität und Humor<br />
• positive Grundeinstellung zu Kindern
7. Strukturelle Abläufe<br />
7.1 interne strukturelle Abläufe<br />
7.1.1 Teamleitersitzung<br />
Zielsetzung<br />
Die Teamleitungssitzungen dienen dem Austausch<br />
und der Information über aktuelle Entwicklungen<br />
Teilnehmer<br />
Bereichsleitung, Teamleitungen, Case Management<br />
sowie Psychologie - bei Bedarf<br />
Verantwortliche<br />
Verantwortlich für die Planung und den Ablauf ist<br />
die Bereichsleitung. Die einzelnen Teilnehmer kön-<br />
Dauer/Intervall<br />
Die Teamleitungssitzung findet wöchentlich statt<br />
und dauert 3-4 Stunden. Beim ersten Teil der Be-<br />
7.1.2 Teambesprechung<br />
7.1.2.1 Teambesprechung in den Kinderwohngruppen<br />
Zielsetzung<br />
In den Teambesprechungen werden alle wesentlichen<br />
pädagogischen und organisatorischen Themen, die<br />
die Gruppen betreffen, besprochen und gemeinsame<br />
Entscheidungen, die über die Kompetenz des Einzelnen<br />
hinausgehen, getroffen. Es werden Gruppenprozesse<br />
besprochen und Teamprozesse durchleuchtet.<br />
Teilnehmer<br />
Teamleitung, Fachbetreuer des Teams, Case Management,<br />
Bereichsleitung nach Planung, Psychologie<br />
und hauswirtschaftliche Mitarbeiter nach Bedarf<br />
I 24<br />
sowie der Planung und Koordination gruppenübergreifender<br />
Prozesse.<br />
nen Tagesordnungspunkte einbringen. Ein/e Teamleiter/in<br />
erstellt das Ergebnisprotokoll.<br />
sprechung sind Case Management und Psychologie<br />
zu den relevanten Themen anwesend.<br />
Weitere Themen sind die Evaluation, Abstimmung<br />
und Entwicklung des pädagogischen Handelns sowie<br />
die organisatorische Planung des Gruppengeschehens.<br />
Zudem werden die aktuelle Situation bzw. die<br />
Bedürfnisse jedes Kindes reflektiert und eine laufende<br />
Ziel- und Entwicklungsplanung erstellt.
Verantwortliche<br />
Die Teamleitung erstellt die Tagesordnung und ist für<br />
die Zeitplanung und Moderation verantwortlich. Ein-<br />
Dauer/Intervall<br />
Die Teambesprechung findet wöchentlich statt und<br />
dauert maximal drei Stunden im Zeitfenster von<br />
08. 00 Uhr bis 12. 00 Uhr.<br />
7.1.2.2 Teambesprechung in den Kindertagesgruppen<br />
Zielsetzung<br />
In den Teambesprechungen werden alle wesentlichen<br />
pädagogischen und organisatorischen Themen, die<br />
die Gruppen betreffen, besprochen und gemeinsame<br />
Entscheidungen, die über die Kompetenz des Einzelnen<br />
hinausgehen, getroffen. Es werden Gruppenprozesse<br />
besprochen und Teamprozesse durchleuchtet.<br />
Teilnehmer<br />
Teamleitung, Fachbetreuer des Teams, Bereichsleitung<br />
nach Planung, Case Management, Psychologie<br />
nach Bedarf<br />
Verantwortliche<br />
Die Teamleitung erstellt die Tagesordnung und ist<br />
für die Zeitplanung und Moderation verantwortlich.<br />
Dauer/Intervall<br />
Die Teambesprechung findet nach Planung und<br />
Notwendigkeit statt und dauert maximal drei Stunden<br />
im Zeitfenster von 08 00 Uhr bis 12 00 Uhr.<br />
I 25<br />
zelne Aufgaben werden an Teammitglieder delegiert,<br />
ein Teammitglied erstellt das Ergebnisprotokoll.<br />
Weitere Themen sind die Evaluation, Abstimmung<br />
und Entwicklung des pädagogischen Handelns sowie<br />
die organisatorische Planung des Gruppengeschehens.<br />
Zudem werden die aktuelle Situation bzw. die<br />
Bedürfnisse jedes Kindes reflektiert und eine laufende<br />
Ziel- und Entwicklungsplanung erstellt.<br />
Einzelne Aufgaben werden an Teammitglieder delegiert,<br />
die Teamleitung erstellt das Ergebnisprotokoll.
7.1.3 Fallbesprechung<br />
Zielsetzung<br />
In der Fallbesprechung werden die jeweiligen<br />
Situationen und die Bedürfnisse der einzelnen<br />
Kinder/Jugendlichen erhoben, Erfahrungen und<br />
Sichtweisen bezüglich der Kinder/Jugendlichen<br />
Teilnehmer<br />
Teamleitung, alle Fachbetreuer des Teams, Bereichs<br />
lei tung nach Planung, Case Management und<br />
Psy c ho lo gie nach Bedarf<br />
Verantwortliche<br />
Der Primärbetreuer trifft alle notwendigen Vorbereitungen,<br />
stellt den Fall dem Team vor und dokumentiert<br />
die Ergebnisse bzw. die Änderungen im Ent-<br />
Dauer/Intervall<br />
Jedes betreute Kind wird mindestens einmal jährlich<br />
besprochen. Fallbesprechungen finden durch-<br />
7.1.4 Dienstübergabe<br />
Zielsetzung<br />
Die Dienstübergabe gewährleistet den Informationsfluss,<br />
der für die tägliche Arbeit in der Gruppe<br />
Teilnehmer<br />
Diensthabender Fachbetreuer bzw. Teamleitung<br />
nach Bedarf<br />
Verantwortliche<br />
Es liegt in der Verantwortung des aus dem Dienst<br />
gehenden Fachbetreuers, wesentliche Informationen<br />
im Dienstbuch zu dokumentieren bzw. weiter-<br />
Dauer/Intervall<br />
Der Zeitpunkt der Dienstübergabe hängt von der<br />
je wei ligen Dienstplanung sowie aktuellen Notwen-<br />
I 26<br />
ausgetauscht, der individuelle Ziel- und Entwicklungsplan<br />
auf den neuesten Stand gebracht und<br />
eventuell Änderungen der Maßnahmen vereinbart.<br />
wicklungsplan sowie die vereinbarten Maßnahmen.<br />
Die Bereichsleitung oder die Teamleitung moderiert<br />
die Fallbesprechung.<br />
schnittlich alle 6 Wochen statt und dauern maximal<br />
3 Stunden im Zeitfenster von 08 00 Uhr bis 12 00 Uhr.<br />
unerlässlich ist und kann persönlich oder schriftlich<br />
erfolgen.<br />
zugeben. Der nachfolgende diensthabende Fachbetreuer<br />
ist verpflichtet, wesentliche Informationen<br />
über das Dienstbuch einzuholen.<br />
dig kei ten ab. Die tägliche maximale Dauer der<br />
münd lich en Dienst übergabe liegt bei 30 Minuten<br />
bzw. kann auch nur schriftlich erfolgen.
7.1.5 Supervision<br />
Zielsetzung<br />
Die Supervision dient der laufenden Teamentwicklung<br />
und der Bearbeitung von Inhalten der pädagogischen<br />
Arbeit unter externer Anleitung. Ein wei -<br />
terer wichtiger Aspekt der Supervision ist die Psyc-<br />
Teilnehmer<br />
Alle Fachbetreuer eines Teams, Teamleitung, Case<br />
Management und hauswirtschaftliche Mitarbeiter<br />
nach Bedarf, Bereichsleitung auf Einladung<br />
Verantwortliche<br />
Die Teamleitung ist verantwortlich für die Planung<br />
der Supervision unter Einhaltung des vorgegebenen<br />
Supervisionsbudgets. Die Wahl des Supervisors er-<br />
Dauer/Intervall<br />
Die Planung der Supervisionstermine unterliegt der<br />
Teamautonomie unter Einhaltung des Budgets.<br />
7.1.6 Teamklausur<br />
Zielsetzung<br />
In der Teamklausur wird eine Standortbestimmung<br />
durchgeführt und auf deren Basis eine grobe Jahresplanung<br />
vorgenommen. Die Teamklausur dient auch<br />
dem Rückblick und der Evaluation der bereits geleisteten<br />
Arbeit. In der Teamklausur werden Gruppenpro-<br />
Teilnehmer<br />
Alle Fachbetreuer des Teams, Teamleitung, eventuell<br />
Bereichsleitung und Hauswirtschaft<br />
Verantwortliche<br />
Die Teamleitung ist verantwortlich für die Planung<br />
und Abhaltung der Teamklausur. Die Teamleitung<br />
erstellt unter Absprache mit den Fachbetreuern im<br />
Dauer/Intervall<br />
Die Teamklausur findet einmal jährlich statt und<br />
soll in der Zeit um Schulanfang bzw. Schulende abgehalten<br />
werden - mit dem Schwerpunkt Ausblick<br />
I 27<br />
hohygiene innerhalb eines Teams. Wichtige grundsätzliche<br />
Richtungsentscheidungen für das Team<br />
und Lösungsstrategien werden in der Supervision<br />
erarbeitet.<br />
folgt durch das Team, die Bereichsleitung kann ein<br />
Veto einlegen. Die Teamleitung übernimmt die Planung<br />
der Supervisionsthemen.<br />
zesse durchleuchtet, gemeinsame Regeln erstellt und<br />
Gruppenstrukturen erarbeitet. Zudem kann die Teamklausur<br />
der Teamentwicklung und -förderung dienen.<br />
Für die Erarbeitung gesamthafter Prozesse besteht die<br />
Möglichkeit, Moderation von Außen hinzu zu ziehen.<br />
Vorfeld eine gemeinsame Tagesordnung und bereitet<br />
sich gezielt darauf vor.<br />
und Planung. Die Teamklausur dauert in der Regel 8<br />
Stunden und kann nach Bedarf mit Zustimmung der<br />
Bereichsleitung ausgedehnt werden.
7.1.7 Mitarbeitergespräch zwischen Bereichsleitung und Mitarbeiter<br />
Zielsetzung<br />
In diesem Mitarbeitergespräch geben sich Mitarbeiter<br />
und Bereichsleitung Feedback über die geleistete<br />
Arbeit. Es erfolgt ein Austausch über vergangene,<br />
aktuelle und zukünftige Themen, die im beruflichen<br />
und persönlichen Bereich liegen können. Wichtige<br />
Teilnehmer<br />
Bereichsleitung und Mitarbeiter<br />
Verantwortliche<br />
Bereichsleitung und Mitarbeiter planen gemeinsam<br />
Termin und Gesprächsort. Für die Einberufung des<br />
Dauer/Intervall<br />
Das Mitarbeitergespräch findet einmal in 18 Monaten<br />
statt und dauert ca. 2 Stunden.<br />
7.1.8 Mitarbeitergespräch zwischen Teamleitung und Mitarbeiter<br />
Zielsetzung<br />
In diesem Mitarbeitergespräch geben sich Mitarbeiter<br />
und Teamleitung Feedback über die geleistete<br />
Arbeit. Es erfolgt ein Austausch über vergangene,<br />
aktuelle und zukünftige Themen, die im beruflichen<br />
und persönlichen Bereich liegen können. Wichtige<br />
Themen in diesem Mitarbeitergespräch sind Hin-<br />
Teilnehmer<br />
Teamleitung und Mitarbeiter<br />
Verantwortliche<br />
Teamleitung und Mitarbeiter planen gemeinsam<br />
Termin und Gesprächsort. Für die Einberufung des<br />
Mitarbeitergesprächs sowie die Erstellung des Ergebnisprotokolls<br />
ist die Teamleitung verantwortlich.<br />
Dauer/Intervall<br />
Das Mitarbeitergespräch zwischen Teamleitung und<br />
Mitarbeiter findet mindestens einmal jährlich statt.<br />
I 28<br />
Punkte im Mitarbeitergespräch sind Zukunftspläne,<br />
Ausbildungswünsche bzw. -vorschläge, Anstellungsausmaß<br />
und Einsatzmöglichkeiten. Das<br />
Mitarbeitergespräch dient auch dem gegenseitigen<br />
Verständnis und wird von beiden Seiten vorbereitet.<br />
Mitarbeitergesprächs sowie die Erstellung des Ergebnisprotokolls<br />
ist die Bereichsleitung verantwortlich.<br />
weise auf optimierbarere strukturelle Abläufe und<br />
Veränderungsvorschläge. Das Mitarbeitergespräch<br />
zwischen Teamleitung und Mitarbeiter ist prinzipiell<br />
vertraulich und wird von beiden Seiten vorbereitet,<br />
einzelne relevante Themen können bzw. müssen<br />
eventuell weitergeleitet werden.
7.1.9 Bereichstreffen<br />
Zielsetzung<br />
Das Bereichstreffen dient als Forum um Themen,<br />
die den ganzen Bereich betreffen, in einem großen<br />
Rahmen zu diskutieren. Es soll den Mitarbeitern die<br />
Möglichkeit bieten, ihre Fachkenntnisse und Erfah-<br />
Teilnehmer<br />
Bereichsleitung, Teamleitungen, alle Fachbetreuer<br />
des Bereichs<br />
Verantwortliche<br />
Die Bereichsleitung plant, koordiniert und moderiert<br />
das Bereichstreffen (Terminfestlegung in der Teamleitersitzung,<br />
Standort im Wechsel unter den Gruppen).<br />
Dauer/Intervall<br />
Das Bereichstreffen findet mindestens viermal jährlich<br />
für 3 Stunden im Zeitfenster zwischen 08 00 Uhr<br />
und 12 00 Uhr statt (Ausnahme: Exkursionen).<br />
7.1.10 Bereichsausflug<br />
Zielsetzung<br />
Der Bereichsausflug dient dem Gemeinschaftsgefühl,<br />
der Kontaktpflege und dem gegenseitigen<br />
Teilnehmer<br />
Bereichsleitung und alle Mitarbeiter des Bereichs<br />
auf freiwilliger Basis und außerhalb der Dienstzeit.<br />
Verantwortliche<br />
Die Bereichsleitung plant und koordiniert in Zusammenarbeit<br />
mit den Teamleitungen den Bereichsausflug.<br />
Die Finanzierung wird von der Geschäftsführung<br />
entschieden.<br />
Dauer/Intervall<br />
Der Bereichsausflug findet einmal jährlich statt.<br />
I 29<br />
rungen für den ganzen Bereich einzubringen. Das<br />
Bereichstreffen ermöglicht den Mitarbeitern sich<br />
auszutauschen und Kontakte zu pflegen sowie das<br />
gruppenübergreifende Verständnis zu stärken.<br />
Tagesordnungspunkte können von allen Mitarbeitern<br />
im Vorfeld eingebracht werden. Zu Beginn der Sitzung<br />
wird bestimmt, wer das Ergebnisprotokoll schreibt.<br />
persönlichen Austausch in einem lockeren, nichtberuflichen<br />
Rahmen.
7.2 Strukturelle Abläufe mit externen Partnern<br />
7.2.1 Elterngespräch<br />
Zielsetzung<br />
Das Elterngespräch dient dem regelmäßigen Kontakt<br />
zu den Eltern und dem Herkunftssystem und<br />
signalisiert dem Kind das gemeinsame Bemühen zu<br />
seinem Wohl. Bei einem Elterngespräch werden die<br />
jeweilige Situation und die Bedürfnisse der Kinder<br />
und Jugendlichen besprochen, Erfahrungen und<br />
Teilnehmer<br />
Eltern oder Erziehungsberechtigte, Primärbetreuer,<br />
Teamleitung oder zweiter Fachbetreuer sowie Bereichsleitung,<br />
Case Management, Psychologie so-<br />
Verantwortliche<br />
Verantwortlich für die Planung und den Ablauf ist<br />
der Primärbetreuer bzw. das Case Management.<br />
Die Termine werden mit der Teamleitung koordiniert<br />
Dauer/Intervall<br />
Ein Elterngespräch findet mindestens ein bis zweimal<br />
jährlich statt und soll die Dauer von 2 Stunden<br />
nicht über schreiten.<br />
7.2.2 Schnittstellengespräch<br />
Zielsetzung<br />
Ein Schnittstellengespräch dient der Vernetzung mit<br />
den Systempartnern, die direkt mit dem Kind bzw.<br />
dem Herkunftssystem arbeiten. Bei einem Schnitt-<br />
Teilnehmer<br />
Primärbetreuer bzw. Case Management bzw. Teamleitung,<br />
diverse Systempartner (Schule, AFD, IfS,<br />
Verantwortliche<br />
Der Primärbetreuer bzw. das Case Management<br />
plant und koordiniert die Termine, die Moderation<br />
erfolgt nach Absprache und die Teamleitung bzw.<br />
Bereichsleitung ist immer zu informieren (kann<br />
I 30<br />
Sichtweisen ausgetauscht, der individuelle Ziel-<br />
und Entwicklungsplan mit den Eltern abgestimmt<br />
und eventuelle Änderungen der Maßnahmen vereinbart.<br />
Einfache informelle Elterngespräche führen<br />
die Mitarbeiter selbstständig, wobei immer eine<br />
Informationspflicht dem Team gegenüber besteht.<br />
wie weitere Systempartner nach Bedarf. Zu achten<br />
ist dabei immer auf ein ausgewogenes Verhältnis<br />
der Teilnehmer.<br />
und die Gesprächsmoderation wird nach Sinnhaftigkeit<br />
entschieden. Der Primärbetreuer oder das<br />
Case Management erstellt das Ergebnisprotokoll.<br />
stellengespräch geht es um einen umfassenden<br />
Informationsaustausch sowie die Abstimmung geplanter<br />
Maßnahmen.<br />
aks, Ärzte,…), Bereichsleitung und Psychologie<br />
nach Bedarf<br />
über die eigene Teilnahme am Schnittstellengespräch<br />
entscheiden). Das Ergebnisprotokoll wird<br />
von Primärbetreuer bzw. Case Management erstellt.
Dauer/Intervall<br />
Ein Schnittstellengespräch findet bei Bedarf statt<br />
und soll den Zeitrahmen von 2 Stunden nicht überschreiten.<br />
7.2.3 Helferkonferenz<br />
Zielsetzung<br />
In schwierigen und komplexen Fällen ist es mitunter<br />
von außerordentlicher Wichtigkeit, alle betroffenen<br />
Institutionen und Systempartner in die Arbeit mit<br />
ein zu beziehen. Die Helferkonferenz dient dem ge-<br />
Teilnehmer<br />
Bereichsleitung und/oder Teamleitung sowie Case<br />
Management bzw. Primärbetreuer (maximal 2 Vertreter<br />
der eigenen Institution), relevante Systempartner<br />
Verantwortliche<br />
Die Teamleitung entscheidet in Absprache mit<br />
dem Team den Bedarf einer Helferkonferenz. Die<br />
Bereichsleitung bzw. die Teamleitung plant, koor-<br />
Dauer/Intervall<br />
Die Helferkonferenz wird bei Bedarf einberufen<br />
und soll den Zeitrahmen von 2 Stunden nicht überschreiten.<br />
I 31<br />
genseitigen Informationsaustausch, dem Aufzei gen<br />
verschiedener Erfahrungen und Sichtweisen und<br />
der Koordination der Arbeit mit dem Kind bzw. der<br />
Bündelung der Hilfsmaßnahmen mit allen relevanten<br />
Systempartnern.<br />
diniert und moderiert die Termine. Das Ergebnisprotokoll<br />
erstellt der Primärbetreuer oder das Case<br />
Management.