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Konzept Kinderwohngruppenreha

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<strong>Konzept</strong><br />

<strong>Kinderwohngruppenreha</strong><br />

Stand 2010<br />

I 1


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Selbstverständnis und Leitgedanke 4<br />

2 Kernkompetenz und Leistungen 5<br />

3 Zielgruppe und deren Bedürfnisse 6<br />

4 Angebote 10<br />

4.1 Betreuungsformen der <strong>Kinderwohngruppenreha</strong> 7<br />

4.1.1 Stationäre Betreuung 7<br />

4.1.2 Flexible Betreuung 7<br />

4.2 Arbeit mit Eltern, den Familien oder dem Herkunftssystem 8<br />

4.3 Come-in 8<br />

4.4. Case Management 9<br />

4.5. Therapeutisch psychologisches Angebot 10<br />

4.5.1 Psychologische Begleitung 10<br />

4.5.2 Craniosacral-Therapie 10<br />

4.5.3 Hypnotherapeutische-systemische Familientherapie 10<br />

5 Kernprozesse 11<br />

5.1 Aufnahmeprozedere 11<br />

5.1.1. Erstkontakt 11<br />

5.1.2. Begutachtung 11<br />

5.1.3. Antrag an die Landesregierung 11<br />

5.1.4. Selbstbehalt 11<br />

5.1.5. Auftragsklärung und Leistungsvereinbarung 12<br />

5.1.6. Antrag auf Verlängerung der Bewilligung 12<br />

5.2 Individuelle Ziel- und Entwicklungsplanung 12<br />

5.2.1 Ziele und Maßnahmen 13<br />

5.3 Beendigung des Betreuungsverhältnisses 13<br />

5.3.1 Reguläre Beendigung 13<br />

5.3.2 Irreguläre Beendigung 14<br />

6 Innere Organisation 15<br />

6.2. Personelle Struktur 16<br />

6.2.1 Bereichsleitung 16<br />

6.2.2 Teamleitung 18<br />

6.2.3 Fachbetreuer 20<br />

6.2.4 Case Management 21<br />

6.2.5 Hauswirtschaft 23<br />

I 2


7 Strukturelle Abläufe 24<br />

7.1 Interne stukturelle Abläufe 24<br />

7.1.1 Teamleitersitzung 24<br />

7.1.2 Teambesprechung 24<br />

7.1.2.1 Teambesprechung in den Kinderwohngruppen 24<br />

7.1.2.2 Teambesprechung in den Kindertagesgruppen 25<br />

7.1.3 Fallbesprechung 26<br />

7.1.4 Dienstübergabe 26<br />

7.1.5 Supervision 27<br />

7.1.6 Teamklausur 27<br />

7.1.7 Mitarbeitergespräch zwischen Bereichsleitung und Mitarbeiter 28<br />

7.1.8 Mitarbeitergespräch zwischen Teamleitung und Mitarbeiter 28<br />

7.1.9 Bereichstreffen 29<br />

7.1.10 Bereichsausflug 29<br />

7.2 Strukturelle Abläufe mit externen Partnern 30<br />

7.2.2 Schnittstellengespräch 30<br />

7.2.3 Helferkonferenz 31<br />

I 3


1. Selbstverständnis und Leitgedanke<br />

Die Stiftung Jupident ist eine private Stiftung, die<br />

ihre gemeinnützige Dienstleistung in Vorarlberg<br />

anbietet. Wir verstehen uns als Durchgangsort für<br />

Kinder und Jugendliche, die aufgrund von Behinderungen<br />

oder sozialen Benachteiligungen in ihrer körperlichen,<br />

geistigen und seelischen Entwicklung in<br />

besonderem Maße gefördert und unterstützt werden<br />

müssen. Unsere Angebote orientieren sich an den<br />

Bedürfnissen der betroffenen Kinder und Jugendlichen<br />

und deren Familien. Die Stiftung Jupident bietet<br />

Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichen<br />

Problemen und Behinderungen etwas mehr Zeit,<br />

Schutz und Unterstützung, mit dem Ziel der Reintegration<br />

ins Familiensystem bzw. des „selbstständigen“<br />

Lebens innerhalb der Gesellschaft. Durch ein<br />

Die <strong>Kinderwohngruppenreha</strong> der Stiftung Jupident<br />

sind vorwiegend als stationäre Betreuungsform<br />

ge dacht, in denen Kinder und Jugendliche mit Teilleistungsschwächen<br />

und Entwicklungsrückstanden<br />

und/oder geistiger, körperlicher oder mehrfacher<br />

Be hinderung einen stabilen Rahmen erhalten und<br />

ih ren individuellen Bedürfnissen und Ressourcen<br />

ent sprechend ganzheitlich betreut und gefördert<br />

I 4<br />

positives, offenes und ehrliches Miteinander soll<br />

eine tragfähige Beziehung entstehen. Wir sorgen<br />

für klare Strukturen und pädagogische Grenzen, um<br />

den Kindern und Jugendlichen Halt zu bieten und<br />

diese lernen eigenes Handeln zu reflektieren.<br />

Die Aufgabenschwerpunkte und methodischen Ansätze<br />

der Stiftung Jupident sind je nach Fachbereich<br />

unterschiedlich ausgeprägt. Grundsätzlich legen wir<br />

auf ein ressourcen- und lösungsorientiertes Arbeiten<br />

mit den Kindern und Jugendlichen wert. Weitere<br />

Schwerpunkte unserer Arbeit sind die Entwicklung<br />

von neuen Perspektiven, das Empowerment und die<br />

Vorbereitung zur Selbstständigkeit der Kinder und<br />

Jugendlichen.<br />

wer den. Ergänzend zum vollstationären Betreuungsangebot<br />

bieten wir in Zusammenarbeit mit System<br />

partnern (Schulen, AKS, IFS, etc.) und unserem<br />

in ternen Angebot (Case Management, Elternarbeit,<br />

etc.) jedem Kind eine bedarfsgerechte, individuelle<br />

und den Bedürfnissen des Kindes und der<br />

Er ziehungs berechtigten entsprechende teilstationäre<br />

und flexible Betreuung an.


2. Kernkompetenzen und Leistungen<br />

Die Kernkompetenz der <strong>Kinderwohngruppenreha</strong><br />

besteht in erster Linie in der direkten und unmittelbaren<br />

pädagogischen Arbeit mit den Kindern<br />

und Jugendlichen. Im Sinne des Kindes werden die<br />

„Regelsysteme“ (Erziehungsberechtigte, Familie,<br />

Schule) so intensiv wie möglich in unsere Arbeit mit<br />

einbezogen und in ihrer Verantwortung dem Kind<br />

gegenüber begleitet.<br />

Um das Grundprinzip (flexibel, individuell, bedürfnisorientiert)<br />

der Betreuung der Kinder und Jugendlichen<br />

zu gewährleisten, sind die <strong>Kinderwohngruppenreha</strong><br />

derzeit an fünf verschiedenen Standorten<br />

(Bregenz, Dornbirn, Rankweil, Schlins, Bersbuch)<br />

Da die <strong>Kinderwohngruppenreha</strong> über das Amt der<br />

Vorarlberger Landesregierung, Abt. IVa, Fachbereich<br />

Integrationshilfe finanziert werden und Teil der Rehabilitation<br />

sind, sind im Produktekatalog folgende<br />

Kernleistungen beschrieben:<br />

Kernleistungen:<br />

• Unterbringung, sozialpädagogische Betreuung<br />

und Begleitung, Verpflegung, Versorgung, Pflege<br />

und Hygiene der Kinder entsprechend dem<br />

Grund auftrag<br />

• Sicherstellung der physischen und psychischen<br />

Gesundheit<br />

• Schaffung klarer und förderlicher Strukturen<br />

und Grenzen im Erziehungsalltag<br />

• sinnvolle Freizeitgestaltung<br />

• Lernbetreuung und Lernförderung<br />

I 5<br />

in Vorarlberg verteilt, wobei eine vollstationäre Betreuung<br />

nur in den Gruppen in Schlins und Bregenz<br />

möglich ist.<br />

Aufgrund der Regionalisierung können notwendige<br />

Änderungen und Anpassungen in der Betreuung<br />

von Kindern und Jugendlichen variabler und unbürokratischer<br />

umgesetzt und eine bedarfsgerechte,<br />

punktgenaue Betreuungsmöglichkeit angeboten<br />

werden. Vorhandene Ressourcen im Herkunftssystem<br />

können durch die Unterstützung des Case Managements<br />

optimal genutzt werden. Zudem können<br />

auf vorhandene regionale Infrastrukturen und Netzwerke<br />

zugegriffen werden.<br />

• Einzel- und Gruppenarbeit<br />

• soziale und lebenspraktische Förderung<br />

• individuelle Entwicklungsplanung und Förderung<br />

• Familienentlastung<br />

• Systemarbeit (Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem<br />

und allen Systempartnern)<br />

• Organisation und Abklärung von Therapie<br />

• Case-Management<br />

• laufende Dokumentation und Evaluation<br />

• ethische Grundhaltung in der Arbeit mit Kindern


3. Zielgruppe und deren Bedürfnisse<br />

Unser Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche<br />

mit Teilleistungsschwächen und Entwicklungsrückständen<br />

und/oder geistiger bzw. mehrfacher<br />

Behinderung (belegt durch ein heilpädagogisches<br />

Beispiele für wesentliche Bedürfnisse<br />

der Kinder und Jugendlichen sind:<br />

• Pflege, Hygiene, Gesunderhaltung<br />

• Kontinuität, Stabilität<br />

• Schutz, Verlässlichkeit, Vertrauen<br />

• Anerkennung, Wertschätzung, Selbstwert<br />

• altersentsprechende Rahmenbedingungen,<br />

kindgerechte Atmosphäre<br />

• klare Strukturen, Grenzen<br />

• Selbstbestimmung, Selbstermächtigung,<br />

Mitspracherecht<br />

• Beziehungsgestaltung, persönliche Zuwendung<br />

• schulische, lebenspraktische Förderung<br />

• sinnvolle Freizeitgestaltung<br />

• Lernbetreuung – Unterstützung bei den<br />

Beschreibung der Zielgruppen:<br />

• Schüler/innen (6 - 14+) mit Störungen im Sozialverhalten<br />

und/oder Entwicklungsstörungen<br />

(SPF, ESPF usw.) und/oder deren Familiensystem<br />

keine adäquate Förderung mehr anbieten kann.<br />

• Schüler/innen (6 - 14+) mit ausschließlich erhöhtem<br />

SPF und/oder massiven Störungen im Sozialverhalten,<br />

die eine Betreuung in einer kleinen<br />

Gruppe benötigen und deren Familiensystem<br />

keine adäquate Förderung anbieten kann.<br />

I 6<br />

Gutachten), die einer sozialen, emotionalen und<br />

kognitiven Unterstützung und Förderung bedürfen,<br />

welche im Herkunftssystem momentan nicht ausreichend<br />

gewährleistet bzw. abgedeckt werden.<br />

Hausaufgaben<br />

• Einzelförderung, Zeitfenster für das Kind<br />

• persönlicher Freiraum für Entwicklungen<br />

• Privatsphäre, Rückzugsmöglichkeiten<br />

• Anerkennung der Individualität<br />

• soziale Integration<br />

• Kontakt zur Herkunftsfamilie bzw. zu Herkunftsstrukturen<br />

• Sozialkontakte nach außen<br />

• Rollenmodelle (männlich, weiblich, mütterlich,<br />

väterlich,…), Vorbilder<br />

• behinderten- und entwicklungsgerecht gestaltete<br />

Räume und Aktivitäten<br />

Nicht zur Zielgruppe gehören Kinder und Jugendliche<br />

mit:<br />

• akuten und schweren psychiatrischen Störungen<br />

(z.B. Psychosen oder Suchterkrankungen)<br />

• bei denen massive Fremd- und Selbstgefährdung<br />

gegeben ist.


4. Angebote<br />

4.1 Betreuungsformen der <strong>Kinderwohngruppenreha</strong><br />

Grundsätzlich werden alle Kinder/Jugendlichen<br />

entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse<br />

betreut. Dies kann bedeuten, dass Kinder je<br />

nach Notwendigkeit ein stationäres Angebot in<br />

Anspruch nehmen bzw. auch flexibel betreut<br />

4.1.1 Stationäre Betreuung<br />

Bei der stationären Betreuung nimmt ein Kind/<br />

Jugendlicher ein umfassendes, den Bedürfnissen<br />

des Klienten entsprechendes Angebot durch die<br />

Stiftung Jupident in Anspruch. Dies bedeutet,<br />

dass der Schulbesuch von der Wohngruppe aus<br />

stattfindet, und das Kind/der Jugendliche über-<br />

4.1.2 Flexible Betreuung<br />

Bei der flexiblen Betreuung nimmt ein Kind/Jugendlicher<br />

ein punktgenaues, den individuellen Bedürfnissen<br />

des Klienten entsprechendes Angebot durch<br />

die Stiftung Jupident in Anspruch. Der Schulbesuch<br />

kann von der Wohngruppe oder dem Herkunftssystem<br />

aus stattfinden. Ein persönlicher Rückzugsbe-<br />

I 7<br />

werden. Die von der Stiftung Jupident angebotene<br />

Betreuungsform kann sich in Absprache mit<br />

allen Systempartnern variabel gestalten und sich<br />

somit den Bedürfnissen der Kinder/Jugendlichen<br />

anpassen.<br />

wiegend in der Wohngruppe übernachtet. Ein<br />

stationär betreutes Kind hat den Anspruch auf<br />

ein fixes Zimmer mit konstantem Schlafplatz und<br />

persönlichem Rückzugsbereich. Die Konstanz der<br />

Betreuung ist durch die regionalen Möglichkeiten<br />

gewährleistet.<br />

reich für das Kind/den Jugendlichen in der Wohngruppe<br />

ist gegeben, nicht aber unbedingt ein fixes<br />

Zimmer oder ein Schlafplatz. Flexible Betreuung beinhaltet<br />

eine variablere Betreuungsmöglichkeit mit<br />

verpflichtender Planung und Absprache zwischen<br />

den Systempartnern und der Stiftung Jupident.


4.2 Arbeit mit den Eltern, den Familien oder dem Herkunftssystem<br />

Um ein passendes, den Bedürfnissen der Kinder/<br />

Jugendlichen entsprechendes Betreuungsangebot<br />

zu gestalten, das die persönliche Entwicklung der<br />

Klienten unterstützt und fördert, ist eine intensive<br />

und verpflichtende Zusammenarbeit mit dem<br />

Herkunftssystem notwendig. Die Arbeit mit Eltern,<br />

Familien bzw. dem Herkunftssystem kann sich unterschiedlich<br />

gestalten, wobei eine Kooperation<br />

mit unterstützenden Diensten (Familiendienst des<br />

Vorarlberger Kinderdorfes oder des Instituts für<br />

Sozialdienste, Familienservice, etc.), die bereits im<br />

Inhaltliche Schwerpunkte können sein:<br />

• Informationsaustausch<br />

• Hilfestellung im Sinne der Begleitung (pädagogische<br />

Beratung)<br />

• Beratung (z.B.: externe Förderangebote, institutionelle<br />

und medizinische Hilfeleistungen)<br />

• gemeinsame Ziel- und Entwicklungsplanung<br />

• Organisatorische Absprachen (z.B.: Heimfahrtsregelungen)<br />

4.3 „Come-in“<br />

Unter „Come-in“ werden alle Maßnahmen verstanden,<br />

bei denen ein Kind/Jugendlicher in einem vorgegebenen<br />

Rahmen, für ein definiertes Zeitfenster<br />

eine intensive und individuelle Form der Betreuung<br />

erhält, mit dem Ziel, eine neue Beziehungsbasis zu<br />

schaffen. Inhaltliche und formale Abläufe sind über<br />

die internen Richtlinien geregelt.<br />

Das wesentliche Merkmal des „Come-in“ ist der<br />

klare, geplante Rahmen und ein festgelegtes Prozedere<br />

entsprechend der internen Richtlinien.<br />

I 8<br />

Herkunftssystem installiert sind, erforderlich ist.<br />

Ziel der Arbeit ist der Einbezug des sowie der enge<br />

Austausch mit dem Herkunftssystem im Sinne der<br />

förderlichen Entwicklung der Kinder/Jugendlichen.<br />

Die Arbeit hat Beratung, Begleitung sowie Unterstützung<br />

zum Ziel und soll Eltern und Erziehungsberechtigte<br />

dazu anhalten, die höchstmögliche Verantwortung<br />

für ihre Kinder zu tragen.<br />

Dieses Angebot wird entweder über das Betreuungspersonal<br />

oder das Case Management abgedeckt.<br />

Eine klare Abgrenzung besteht zu:<br />

• Kriseninterventionen, die in akuten Situationen<br />

spontan und ungeplant erfolgen muss<br />

• alltägliche, kurze Auszeiten für Kinder/Jugendliche,<br />

die keiner besonderen Planung oder<br />

außerordentlicher personeller und finanzieller<br />

Ressourcen bedürfen


4.4 Case Management<br />

Ein verstärktes Einbeziehen der systemischen<br />

Perspektive kann zur Folge haben, dass die Fachbetreuer<br />

in ihren unterschiedlichen Funktionen<br />

(Betreuung, Pflege, Pädagogik, Beratung,…) in<br />

Rollenkonflikte kommen und ihren grundlegenden<br />

pädagogischen Aufgaben nicht mehr gerecht werden<br />

können. Daher besteht je nach Komplexität<br />

Aufgaben des Case Management können sein:<br />

• Auseinandersetzung mit der Situation des Klienten<br />

und Erkennen der notwendigen Hilfeleistung<br />

• Erarbeitung übergeordneter Ziel- und Zukunftsperspektiven<br />

• Koordination der Hilfeleistungen zwischen den<br />

einzelnen Systempartnern (Familie, Betreuungsgruppe,<br />

Schule, Behörden, medizinische<br />

und therapeutische Partner,…)<br />

• Direkte Hilfeleistung für die Klienten und deren<br />

Der wesentliche Unterschied zur Arbeit der Fachbetreuer<br />

besteht darin, dass beim Case Management<br />

der Fokus nicht auf der gezielten pädagogischen<br />

Förderung der Klienten, sondern auf der Arbeit mit<br />

I 9<br />

des Falles und nach Auftrag durch die Bereichsleitung<br />

die Möglichkeit, das Case Management<br />

heranzuziehen, um das Team zu unterstützen<br />

und zu entlasten, indem vom Case Management<br />

bestimmte Aufgaben übernommen werden, die in<br />

sinnvoller Weise aus dem Team ausgelagert werden<br />

können.<br />

Familien (Beratung und Unterstützung)<br />

• Direkte Unterstützung der Familien bei der<br />

richtigen Erstellung der vollständigen Aufnahmeunterlagen<br />

sowie bei der Sicherstellung der<br />

Finanzierung des Selbstbehaltes<br />

• Beschaffung und Weitergabe von relevanten<br />

Vorinformationen (Anamneseerhebung, Abklärungen,<br />

Vereinbarungen,…)<br />

• Laufende Dokumentationen und Berichterstattung<br />

dem System liegt. Der Case Manager kann als fallführende<br />

Person die Gesamtverantwortung für den<br />

Fall übernehmen oder in Einzelfragen lediglich in<br />

beratender Funktion tätig sein.


4.5 Therapeutisch psychologisches Angebot<br />

In der Regel wird die psychologische/therapeutische<br />

Begleitung von Mitarbeitern (Case Management,<br />

Teamleitung, Bereichsleitung) angeleitet und begleitet<br />

4.5.1. Psychologische Begleitung<br />

Die Jugendlichen werden im Bedarfsfall durch einen<br />

hausinternen Psychologen abgeklärt und psychologisch/therapeutisch<br />

begleitet bzw. an externe Partner<br />

weitervermittelt. Falls es erforderlich ist, kann<br />

die intern angebotene therapeutische Arbeit auch<br />

4.5.2 Craniosacral-Therapie<br />

Die Craniosacral-Therapie, die in der Stiftung Jupident<br />

angeboten wird, hat sich aus der Cranialen Osteopathie<br />

herausentwickelt. Diese sanfte Körperbehandlungsmethode<br />

unterstützt unter anderem auch<br />

junge Menschen in ihren Wachstums-, Wandlungs-<br />

und Regenerationsphasen. Behandelt wird vorwie-<br />

4.5.3 Hypnotherapeutische-systemische Familientherapie<br />

Ein weiteres internes Therapieangebot ist im<br />

Bereich der hypnotherapeutisch-systemischen<br />

Familientherapie angesiedelt. Viele betreute Kinder<br />

und Jugendliche erlebten traumatische und<br />

einschneidende Erfahrungen. Diese Belastungen<br />

können sie oft nicht mit Worten zum Ausdruck<br />

bringen und deshalb bedarf es anderer Methoden.<br />

I 10<br />

und durch externe Partner abgedeckt. In speziellen Fällen<br />

erhalten die Kinder und Jugendlichen aber auch ein<br />

internes psychologisches/ therapeutisches Angebot.<br />

auf die Familie ausgeweitet werden. In Einzelfällen<br />

wird eine therapeutische Begleitung auch in der<br />

Nachbetreuungsphase der Kinder und Jugendlichen<br />

weitergeführt.<br />

gend systembezogen, was bedeutet, dass durch den<br />

Ausgleich des cranialen Systems die Selbstheilungskräfte<br />

gestärkt und infolge Körperblockaden sowie<br />

emotionale Blockaden vermindert oder aufgelöst<br />

werden. Gleichzeitig wird versucht, eigene Ressourcen<br />

und innere Kraftquellen aufzubauen.<br />

Mittels Verfahren der klinischen Hypnose gelingt<br />

es, der Erlebenswelt der Kinder und Jugendlichen<br />

näher zu kommen und ihnen neue Lösungsmöglichkeiten<br />

anzubieten. In der hypnotherapeutischsystemischen<br />

Therapie orientiert man sich an den<br />

Ressourcen des Kindes, die durch unterschiedliche<br />

Methoden gestärkt werden.


5. Kernprozesse<br />

5.1 Aufnahmeprozedere<br />

Die <strong>Kinderwohngruppenreha</strong> der Stiftung Jupident<br />

sind eine allgemein zugängliche Einrichtung im Sinne<br />

der Teilhabe an der schulischen und beruflichen<br />

Ausbildung nach den Richtlinien der Vorarlberger<br />

Landesregierung, Abteilung IVa, Fachbereich Inte-<br />

5.1.1 Erstkontakt<br />

Anfragen können von unterschiedlichen Seiten kommen<br />

– Eltern und Erziehungsberechtigte, Beratungslehrer,<br />

Schulen, Jugendwohlfahrt, Partnerinstitutionen<br />

wie aks, IfS, Carina, Kinderdorf etc.. Der erste<br />

Schritt ist immer ein Informationsgespräch zwischen<br />

Eltern oder Erziehungsberechtigten sowie eventuell<br />

dem Anfragesteller einerseits und der Bereichsleitung<br />

sowie Teamleiter oder Case-Management<br />

andererseits. In diesem Gespräch werden Grundinformationen<br />

zur Einrichtung und deren Abläufe<br />

5.1.2 Begutachtung<br />

Für die Aufnahme benötigen die Eltern und Erziehungsberechtigten<br />

eine ärztliche Stellungnahme<br />

bzw. Gutachten oder Therapieberichte, die die Zugehörigkeit<br />

zur Zielgruppe (Rehamaßnahme) bestätigen<br />

bzw. die vorhandenen Potenziale und Res-<br />

5.1.3 Antrag an die Landesregierung<br />

Das entsprechende Gutachten wird gemeinsam mit<br />

dem Antrag auf Integrationshilfe sowie der Leis tungsvereinbarung<br />

und einem kurzen Schrei ben an die Landesregierung<br />

geschickt. Diese Unter lagen müssen<br />

vor der Aufnahme gesammelt bei der Bereichsleitung<br />

5.1.4 Selbstbehalt<br />

Der Selbstbehalt für die Erziehungsberechtigten<br />

wird von der Vorarlberger Landesregierung Abteilung<br />

IVa Fachbereich Integrationshilfe festgelegt<br />

und muss an die Stiftung Jupident regelmäßig bezahlt<br />

werden. Wird der Selbstbehalt von den Er-<br />

I 11<br />

grationshilfe. Die Leistungen der <strong>Kinderwohngruppenreha</strong><br />

sind in einem Rahmenvertrag zwischen<br />

der Stiftung Jupident und der Landesregierung (Abteilung<br />

IVa) festgelegt.<br />

weitergegeben und familiäre, schulische und persönliche<br />

Hintergründe des Kindes abgefragt. Das Erstgespräch<br />

entscheidet über die Aufnahme des Kindes<br />

(in diesen Fällen werden Schnuppertermine vor Ort<br />

für die weitere Orientierung vereinbart) bzw. über<br />

eine Evidenzhaltung. Falls sich beim Erstgespräch<br />

zeigt, dass ein Kind nicht der Zielgruppe entspricht<br />

oder eine weitere Betreuung nicht möglich ist, erhalten<br />

die Eltern alle verfügbaren Informationen über<br />

andere Betreuungs- und Förderungsmöglichkeiten.<br />

sourcen der Kinder und Jugendlichen beschreiben.<br />

Sollten diese Unterlagen für eine Bewilligung der<br />

Maßnahme nicht ausreichen, kann die Abteilung<br />

IVa der Vorarlberger Landesregierung beim aks ein<br />

heilpädagogisches Gutachten in Auftrag geben.<br />

aufliegen, die die Unterla gen an die Landesregierung<br />

wei ter leitet. Case-Management und Teamleitung unter<br />

stützen die Bereichsleitung dabei, alle Unterlagen<br />

zeit gerecht zusammen zu stellen. Die Bewilligung der<br />

Maß nahme erfolgt maximal für ein Jahr.<br />

zie hungs berechtigten nicht bezahlt, muss das<br />

Be treuungsverhältnis aufgelöst werden. Das Case-<br />

Ma nage ment begleitet und unterstützt die Eltern<br />

bei der Finanzierungsplanung, die nicht von der Jugend<br />

wohlfahrt betreut werden.


5.1.5 Auftragsklärung und Leistungsvereinbarung<br />

Vor der Aufnahme erfolgt in Absprache mit den Eltern<br />

eine Festlegung der realisierbaren Ziele der Betreuung.<br />

Diese Ziele bzw die notwendigen Maßnahmen<br />

zur Erreichung der Ziele werden in einer Leistungsvereinbarung<br />

festgehalten. Die Bereichsleitung wird von<br />

der Teamleitung oder dem Case-Management dabei<br />

unterstützt, diese Unterlagen zu erstellen und schickt<br />

die Leistungsvereinbarung an die Landesregierung.<br />

5.1.6 Antrag auf Verlängerung der Bewilligung<br />

Der Antrag auf Verlängerung der Bewilligung ergeht<br />

an die Landesregierung, wenn die realisierbaren<br />

Ziele noch nicht erreicht wurden (ersichtlich aus der<br />

5.2 Individuelle Ziel- und Entwicklungsplanung<br />

Für jedes Kind wird eine individuelle Ziel- und Entwicklungsplanung<br />

erstellt. Die Vereinbarung und<br />

Dokumentation konkreter Ziele und Maßnahmen<br />

Vorgehensweise<br />

• Die ersten drei Monate nach der Aufnahme dienen<br />

als Informationsphase, in der soviel (aber<br />

auch so angemessen) wie möglich die Vorgeschichte,<br />

Stärken, Ressourcen, Problembereiche<br />

und Bedürfnisse des Kindes/Jugendlichen erhoben<br />

werden. Dies geschieht vor allem durch<br />

gezielte Beobachtung und durch die direkte<br />

Auseinandersetzung mit dem Kind/Jugendlichen.<br />

In dieser Zeit findet auch ein ausführliches Anamnesegespräch<br />

mit den Obsorgeträgern statt, in<br />

dem diese ihre Vorstellungen, Wünsche und Ziele<br />

einbringen können. Vor allem wird aber auch gemeinsam<br />

mit dem Kind/Jugendlichen eruiert welche<br />

persönlichen Ziele es/er für sich selbst hat.<br />

• In einer ausführlichen, von der Primärbetreuung<br />

vorbereiteten Fallbesprechung dokumentiert<br />

das Team den Ist-Stand des Kindes/<br />

Jugendlichen und erstellt gemeinsam eine Ziel-<br />

I 12<br />

Falls die Jugendwohlfahrt eingebunden ist, muss bei<br />

der Erstellung der Leistungsvereinbarung ein Mitarbeiter<br />

der Jugendwohlfahrt den Prozess begleiten. In den<br />

ersten drei Monaten nach Aufnahme wird auch parallel<br />

die Anamnese (nach den internen Richtlinien) von<br />

Teamleitung und Primärbetreuer oder Case-Management<br />

und Primärbetreuer vervollständigt.<br />

internen Evaluation und Dokumentation). Zuständig<br />

dafür sind wie oben beschrieben Bereichsleitung,<br />

Teamleitung und Case-Management.<br />

soll die Entwicklung des Kindes beobachtbar und<br />

evaluierbar machen. Oberstes Ziel ist die Förderung<br />

der positiven und stabilen Entwicklung des Kindes.<br />

und Entwicklungsplanung. Zusammen mit dem<br />

Case-Management werden dabei auch Überlegungen<br />

angestellt, wie die Obsorgeträger optimal<br />

in die pädagogische Arbeit involviert werden<br />

können bzw. welche Hilfsmaßnahmen die<br />

Familie benötigt, damit das/der Kind/Jugendliche<br />

mittel- oder längerfristig ins Regelsystem<br />

zu rück geführt werden kann.<br />

• Die Ziel- und Entwicklungsplanung unterliegt<br />

einer laufenden Evaluation und Überarbeitung,<br />

die in den Teambesprechungen und regelmäßigen<br />

Fallbesprechungen stattfinden.<br />

• Die laufende Dokumentation und die Entwicklungsberichte<br />

dienen der Rechenschaft über<br />

die er folgten Maßnahmen und die Entwicklung<br />

der Kin der und Jugendlichen, sowie über die<br />

geplan te weitere Vorgehensweise.


5.2.1 Ziele und Maßnahmen<br />

Die im Ziel- und Entwicklungsplan angeführten<br />

Ziele werden inhaltlich unterschieden nach:<br />

• sozialer Bereich<br />

• emotionaler Bereich<br />

• körperlicher Bereich<br />

• Lern-, Leistungs- und Begabungsbereich<br />

• lebenspraktischer Bereich<br />

• Therapien<br />

5.3 Beendigung des Betreuungsverhältnisses<br />

5.3.1 Reguläre Beendigung<br />

• Beendigung der Schulpflicht (plus freiwilliges<br />

10./11. Schuljahr)<br />

• Erreichung der vereinbarten Ziele<br />

Bei der regulären Beendigung des Betreuungsverhältnisses<br />

sind wichtig:<br />

• Eine frühzeitige Information der Landesregierung<br />

und der Obsorgeträger über die anstehenden<br />

Änderungen, damit alle notwendigen<br />

Schritte geplant und aufeinander abgestimmt<br />

werden können.<br />

• Eine schrittweise Loslösung des Kindes aus der<br />

Gruppe und eine möglichst langsame Heranfüh-<br />

I 13<br />

Formal wird dabei zwischen den Grobzielen (längerfristig,<br />

weit gefasste Formulierungen) und den<br />

Feinzielen (kurz- und mittelfristig, konkrete Formulierungen)<br />

unterschieden. Der individuelle Ziel- und<br />

Entwicklungsplan wird entsprechend den internen<br />

Dokumentationsrichtlinien erstellt.<br />

• Rückführung ins gestärkte Herkunftssystem<br />

• vorbereitete Übergabe in ein weiterführendes<br />

System<br />

rung an das neue Umfeld (Arbeitsplatz, neue<br />

Institution,…) bzw. schrittweise Rückführung in<br />

die Familie.<br />

• Eine Nachbetreuung des Kindes durch Bezugspersonen<br />

aus der Gruppe oder durch das Case-<br />

Management in dem Ausmaß, wie es für das<br />

Kind erforderlich und sinnvoll ist.


5.3.2 Irreguläre Beendigung<br />

In außerordentlichen Situationen kann es auch der<br />

Fall sein, dass ein Kind/Jugendlicher in einer Gruppe<br />

nicht mehr tragbar ist, weil der Betreuungsrahmen<br />

Gründe für eine irreguläre Beendigung können sein:<br />

• massive psychiatrische Störungsbilder (wenn<br />

die Unterstützung durch externe Partner z.B.<br />

Kinder- und Jugendpsychiater/-psychiatrie)<br />

nicht mehr ausreichend ist<br />

• massive Fremd- und Selbstgefährdung<br />

• massive Suchterscheinungen (z.B. Drogen,<br />

Alkohol etc.) beim Kind/ Jugendlichen<br />

Bei der irregulären Beendigung des Betreuungsverhältnisses<br />

sind wichtig:<br />

• Die Letztentscheidung, ob ein weiterer Verbleib<br />

eines Kindes/Jugendlichen in der Gruppe verantwortet<br />

werden kann oder nicht, liegt bei der<br />

Be reichs leitung der <strong>Kinderwohngruppenreha</strong><br />

bzw. bei der Geschäftsleitung der Stiftung Jupident.<br />

• Eine frühzeitige Information der Landesregierung<br />

und der Obsorgeträger über die anstehenden<br />

Änderungen ist erforderlich. Die Notwendig-<br />

I 14<br />

den Bedürfnissen des jeweiligen Kindes/Jugendlichen<br />

nicht entspricht oder die Bedürfnisse der anderen<br />

Kinder/Jugendlichen massiv gefährdet sind.<br />

• Obsorgeträger beenden frühzeitig das Betreuungsverhältnis<br />

• Wenn Eltern den Anforderungen des Aufnahmeprozederes<br />

formal nicht gerecht werden<br />

(fehlende Anträge,…)<br />

• Wenn der von der Landesregierung vorgeschriebene<br />

und verpflichtende Selbstbehalt nicht bezahlt wird<br />

keit der Maßnahme wird von der Bereichsleitung<br />

schriftlich begründet.<br />

• Das Betreuungsverhältnis wird unter Einhaltung<br />

einer angemessenen Frist beendet, die es<br />

den Obsorgeträgern bzw. der Jugendwohlfahrt<br />

ermöglicht, die für das Kindeswohl notwendigen<br />

Maßnahmen zu setzen. Die Mitarbeiter der<br />

<strong>Kinderwohngruppenreha</strong> beteiligen sich aktiv an<br />

diesem Prozess.


Teamleitung<br />

100%<br />

Kinderwohn- Teamleitung<br />

gruppe 100% Bregenz<br />

Fachbetreuer 370%<br />

Hauswirtschaft 80%<br />

6. Innere Organisation<br />

6.1 Organigramm<br />

Teamleitung<br />

100%<br />

Kinderwohngruppe<br />

Schlins 2<br />

Fachbetreuer 370%<br />

I 15<br />

Geschäftsführung<br />

Stiftung Jupident<br />

Bereichsleitung<br />

<strong>Kinderwohngruppenreha</strong><br />

Teamleitung<br />

100%<br />

Kinderwohn- Teamleitung<br />

gruppe 100% Schlins 4<br />

Fachbetreuer 500%<br />

Kindertages- Teamleitung<br />

gruppe 100% Dornbirn<br />

Fachbetreuer 200%<br />

Case-Management<br />

170%<br />

Teamleitung<br />

100%<br />

Kindertagesgruppe<br />

Rankweil<br />

Fachbetreuer 200%<br />

Kindertages- Teamleitung<br />

gruppe 100% Bersbuch<br />

Fachbetreuer 20%


6.2 Personelle Struktur<br />

6.2.1 Bereichsleitung<br />

Der Bereichsleiter, die Bereichsleiterin ist Angestellte/r<br />

der Stiftung Jupident. Die übergeordnete Stelle ist die<br />

Geschäftsführung, die untergeordneten Stellen sind<br />

alle Mitarbeiter der <strong>Kinderwohngruppenreha</strong>.<br />

Hauptaufgaben:<br />

• ökonomische Verantwortung für den Bereich<br />

• pädagogische Verantwortung für den Bereich<br />

• Schaffung und Erhaltung von förderlichen Rahmenbedingungen<br />

innerhalb der Einrichtung<br />

• Suche, Auswahl, Einteilung und Personalführung<br />

der Mitarbeiter im Bereich (z.B. Mitarbeitergespräche)<br />

• Abwicklung aller dienstrechtlichen Angelegenheiten<br />

(Genehmigung von Urlauben, Fortbildungen,<br />

Dienstplänen,…)<br />

• Organisation der Aufnahmen von Kindern und<br />

Jugendlichen sowie der ordnungsgemäßen<br />

Beendigung von Betreuungsverhältnissen<br />

Rechte und Befugnisse der Bereichsleitung<br />

• Weisungsrecht (fachlich und dienstrechtlich) gegenüber<br />

allen Mitarbeitern des Bereiches<br />

• Letztentscheidung über Aufnahme oder Beendigung<br />

von Betreuungsverhältnissen<br />

Pflichten der Bereichsleitung:<br />

• Sicherstellung und Kontrolle der Einhaltung<br />

der im <strong>Konzept</strong> vorgegebenen Richtlinien und<br />

Hauptaufgaben.<br />

• Information der Geschäftsführung und der Mitarbeiter<br />

über alle wesentlichen Entwicklungen<br />

und Vorgänge innerhalb des Bereiches<br />

I 16<br />

• Sicherstellung der Deckung der Bedürfnisse der<br />

Kinder und Jugendlichen im Sinne des <strong>Konzept</strong>es<br />

• Unterstützende Intervention bei entscheidenden<br />

Veränderungen der Kinder und Jugendlichen<br />

im Bereich<br />

• Unterstützung und Initiation von Teamentwicklungsprozessen<br />

• <strong>Konzept</strong>ionelle Weiterentwicklung und Qualitätssicherung<br />

• Pflege und Optimierung der Kontakte mit internen<br />

und externen Systempartnern<br />

• Öffentlichkeitsarbeit und Vertretung des Bereiches<br />

nach außen und nach innen<br />

• Zuteilung der Kinder und Jugendlichen zu den<br />

einzelnen Betreuungsplätzen<br />

• Informationsrecht über alle Belange des Bereiches<br />

• Inanspruchnahme von Supervision und Fortbildung<br />

• Planung, Überwachung und Einhaltung des<br />

Budgets<br />

• Planung, Durchführung und Leitung von Organisationsbesprechungen<br />

• enge Kooperation mit dem pädagogischen und<br />

psychologischen Personal<br />

• Verschwiegenheit


Fachliche Qualifikation der Bereichsleitung<br />

• höhere Ausbildung (akademisch) aus dem<br />

pädagogischen, psychologischen oder sozialen<br />

Berufsfeld<br />

• langjährige Berufs- und Führungserfahrung im<br />

Sozialbereich<br />

• langjährige Erfahrung in Netzwerkarbeit und<br />

Familienarbeit<br />

Persönliche Qualifikation der Bereichsleitung:<br />

• Führungskompetenz<br />

• hohe organisatorische Kompetenz<br />

• hohe kommunikative Kompetenz<br />

• hohe soziale Kompetenz<br />

• hohe Sensibilität für gruppendynamische<br />

Prozesse<br />

• hohe Eigenverantwortung<br />

• Konfliktfähigkeit und Reflexionsfähigkeit<br />

I 17<br />

• Empathie und Sensibilität<br />

• Belastbarkeit und Gelassenheit<br />

• Engagement und Geduld<br />

• Flexibilität und Mobilität<br />

• positive Grundeinstellung<br />

• korrektes Erscheinungsbild und<br />

adäquates Auftreten<br />

• Humor


6.2.2 Teamleitung<br />

Der Teamleiter, die Teamleiterin ist Angestellte/r der<br />

Stiftung Jupident, die übergeordnete Stelle ist die Be-<br />

Hauptaufgaben<br />

• Sämtliche Hauptaufgaben der Fachbetreuer im<br />

Zuge des Alltags der Betreuung.<br />

Aufgaben im administrativen Bereich in<br />

Absprache mit der Bereichsleitung:<br />

• Erstellung der Dienstpläne in Anhörung der<br />

Mitarbeiter<br />

• Urlaubsplanung bzw. Sabbatverbrauch (Regelung)<br />

im Sinne einer Jahresplanung in Anhörung<br />

der Mitarbeiter<br />

• Auflistung der Grundinvestitionen der Gruppe<br />

• Verwaltung des Gruppengeldes und des Haushaltsgeldes<br />

Aufgaben im inhaltlichen Bereich:<br />

• Erstellung der Entwicklungsberichte<br />

• Erstellung der Ziel- und Förderplanung<br />

• Vollständigkeit der Aktenführung und Doku<br />

• Zuständig für die Planung der Elternarbeit<br />

• Regelmäßige Gesprächsführung mit allen Teammitgliedern<br />

• ernst nehmen der Befindlichkeiten der Teammitglieder<br />

• Enge Zusammenarbeit mit den übrigen Teamleitungen<br />

sowie der Bereichsleitung bei gruppenübergreifenden<br />

Prozessen und Aktivitäten (z.B.<br />

Öffnungszeiten/Schließungszeiten, Gruppenbelegung,<br />

Besuchszeiten, Elterninformationen etc.)<br />

• Einarbeitung von neuen Mitarbeitern<br />

• Moderation und Leitung von Teamsitzungen<br />

I 18<br />

reichsleitung. Die nachgeordneten Stellen sind Fachbetreuer,<br />

Mitarbeiter der Hauswirtschaft, Zivildiener<br />

und Praktikanten.<br />

• termingerechte Abgabe der Stundenlisten, Km-<br />

Listen, Anwesenheitslisten ect.<br />

• Verwaltung des Supervisionsbudgets<br />

• termingerechte Übergabe der vollständigen<br />

Aufnahmeunterlagen an die Bereichsleitung<br />

• termingerechte Abgabe aller Unterlagen bei der<br />

Verlängerung von Bewilligungen<br />

• Hilfestellung bei der Lösung von Systemproblemen<br />

innerhalb des Teams<br />

• Reflexion der täglichen Arbeitsabläufe und der<br />

geleisteten Arbeit<br />

• Enge Zusammenarbeit mit allen Teammitgliedern<br />

und der Bereichsleitung<br />

• Weisungen an Mitarbeiter unter Absprache mit<br />

der Bereichsleitung<br />

• Koordination von therapeutischer Intervention<br />

in Absprache mit der Bereichsleitung<br />

• Zuständig für den Informationsfluss zu übergeordneten<br />

und untergeordneten Stellen und dem<br />

Case-Management<br />

• Koordination der Zusammenarbeit/Kontaktpflege<br />

mit Systempartnern


Rechte und Befugnisse der Teamleiter:<br />

• Kontrolle und Überprüfung der Gestaltung des<br />

Alltages der Kinder auf pädagogischen und lebenspraktischen<br />

Grundlagen<br />

• fachlich, inhaltliches Weisungsrecht allen Teammitgliedern<br />

gegenüber<br />

• Vertretung des Teams nach außen<br />

• Transparenter Informationsfluss zu übergeordneten<br />

und untergeordneten Stellen<br />

Pflichten der Teamleiter:<br />

• Einhaltung der im <strong>Konzept</strong> vorgegebenen Richtlinien<br />

und Hauptaufgaben sowie die Überprüfung<br />

und Unterstützung aller Teammitglieder in<br />

diesem Sinne<br />

• aktive Teilnahme an Organisationsbesprechungen<br />

Fachliche Qualifikation der Teamleiter:<br />

• Grundausbildung und Berufserfahrung im sozialen<br />

Berufsfeld<br />

Persönliche Qualifikation der Teamleiter:<br />

• Führungskompetenz<br />

• Teamfähigkeit<br />

• Organisatorische Teamkompetenz (wie Verlässlichkeit<br />

und Genauigkeit)<br />

• kommunikative Teamkompetenz (wie Ehrlichkeit<br />

und Offenheit)<br />

• soziale Teamkompetenz (wie Anpassungsfähigkeit,<br />

Engagement, Empathie, Frustrationstole-<br />

I 19<br />

• regelmäßige Organisationsbesprechungen<br />

• Mitsprache bei der individuellen Entwicklungsplanung<br />

der Kinder<br />

• Mitsprache bei Aufnahmen bzw. Austritten von<br />

Kindern<br />

• Mitsprache bei Neueinstellung von Teammitgliedern<br />

• Inanspruchnahme von Supervision und Fortbildung<br />

• aktive Mitwirkung bei Teamentwicklungsprozessen<br />

• Fort- und Weiterbildung<br />

• Aufsichtspflicht<br />

• Verschwiegenheitspflicht<br />

ranz, Durchhaltevermögen)<br />

• Konfliktfähigkeit<br />

• Reflexionsfähigkeit<br />

• Belastbarkeit<br />

• Flexibilität und Mobilität<br />

• hohe Eigenverantwortung<br />

• positive Grundeinstellung<br />

• Humor


6.2.3 Fachbetreuer<br />

Der Fachbetreuer, die Fachbetreuerin ist Angestellte/r<br />

der Stiftung Jupident, die übergeordnete Stellen sind<br />

Hauptaufgaben:<br />

• Deckung der Grundbedürfnisse der Kinder<br />

• Gesunderhaltung, Pflege und Hygiene der<br />

Kinder<br />

• Pädagogische und lebenspraktische Entscheidungen<br />

für das Kind zu treffen, zu tragen und<br />

zu verantworten<br />

• Erkennung und Förderung der individuellen<br />

Neigungen, Fähigkeiten und Talente der Kinder<br />

• Erstellung und Durchführung der geregelten<br />

Tagesstruktur<br />

• Förderung im emotionalen Bereich<br />

• Förderung der Sozialkompetenz<br />

• Förderung im lebenspraktischen Bereich<br />

• Förderung einer positiven Einstellung zum<br />

eigenen Körper und zur Sexualität<br />

• Förderung im schulischen Bereich<br />

• Anamneseerhebung (innerhalb der ersten drei<br />

Monate im Sinne eines standardisierten Ablaufes)<br />

• Erstellung der individuellen Ziel- und Förderpläne<br />

der Kinder<br />

Rechte und Befugnisse der Fachbetreuer:<br />

• Gestaltung des Alltags der Kinder auf pädagogischen<br />

und lebenspraktischen Grundlagen<br />

• Mitsprache bei der individuellen Entwicklungsplanung<br />

der Kinder<br />

• Anhörung bei Aufnahmen bzw. Austritten von<br />

Kindern<br />

Pflichten der Fachbetreuer:<br />

• Einhaltung der im <strong>Konzept</strong> vorgegebenen Richtlinien<br />

und Hauptaufgaben<br />

• enge Zusammenarbeit mit allen Kollegen des<br />

Teams sowie der Teamleitung<br />

I 20<br />

die Teamleitung und in weiterer Folge die Bereichsleitung.<br />

Die nachgeordneten Stellen sind Zivildiener<br />

und Praktikanten.<br />

• Organisation der therapeutischen Interventionen<br />

in Absprache mit der Teamleitung<br />

• Planung, Organisation und Umsetzung von<br />

(gruppenübergreifenden) Aktivitäten in Absprache<br />

mit der Teamleitung<br />

• Planung, Organisation und Umsetzung von<br />

gruppenübergreifender Betreuung in Absprache<br />

mit der Teamleitung<br />

• Übernahme der Pflichten der Hauswirtschafterin,<br />

wenn diese durch Urlaub oder Krankheit<br />

ausfällt<br />

• Zusammenarbeit/Kontaktpflege mit Systempartnern<br />

(Herkunftssystem, Schule, aks, IfS,<br />

Vereine, Praktikumsplätze,…) in Absprache mit<br />

der Teamleitung<br />

• laufender Informationsaustausch innerhalb des<br />

Teams und gegenüber übergeordneten/untergeordneten<br />

Stellen<br />

• Reflexion und Evaluation der geleisteten Arbeit<br />

• Laufende Dokumentation der geleisteten Arbeit<br />

und Berichterstellung<br />

• Anhörung bei Neueinstellung von Teammitgliedern<br />

• Transparenter Informationsfluss zu übergeordneten/untergeordneten<br />

Stellen<br />

• Regelmäßige Organisationsbesprechungen<br />

• Inanspruchnahme von Supervision und Fortbildung<br />

• aktive Teilnahme an Organisationsbesprechungen<br />

• Fort- und Weiterbildung<br />

• Aufsichtspflicht<br />

• Verschwiegenheitspflicht


Fachliche Qualifikation der Fachbetreuer:<br />

• Grundausbildung im sozialen Berufsfeld<br />

Persönliche Qualifikation der Fachbetreuer:<br />

• Teamfähigkeit<br />

• Flexibilität<br />

• Verantwortungsbewusstsein<br />

• Engagement und Empathie<br />

• Offenheit und Ehrlichkeit<br />

• Durchhaltevermögen und Anpassungsfähigkeit<br />

6.2.4 Case Management<br />

Der Case Manager, die Case Managerin ist Angestellte/r<br />

der Stiftung Jupident, die übergeordnete<br />

Stel le ist die Bereichsleitung.<br />

Hauptaufgaben:<br />

• Beratung, Begleitung und Unterstützung der<br />

Eltern (bei Behörden/Institutionen, bei Hilfeleistungen<br />

durch externe Stellen,…)<br />

• Abklärung der sinnvollen und möglichen Zukunftsperspektiven<br />

in Rücksprache mit allen Beteiligten<br />

• Begleitung bei Maßnahmen zur Erreichung der<br />

Zukunftsperspektiven<br />

• Abschluss aller laufenden Maßnahmen in Kooperation<br />

mit Team und Bereichsleitung<br />

• Unterstützende Intervention in Schule und Betreuungsgruppe<br />

bei massiven Verhaltensauffälligkeiten<br />

(physische und psychische Gewalt)<br />

einzelner Kinder und Jugendlichen<br />

• pädagogische Unterstützung der Erziehungsberechtigten<br />

Aufgaben im administrativen Bereich:<br />

• Eigenverantwortliche Zeiteinteilung in Absprache<br />

mit der Bereichsleitung<br />

• Urlaubsplanung bzw. Sabbatverbrauch (Regelung)<br />

im Sinne einer Jahresplanung<br />

• termingerechte Abgabe der Stundenlisten,<br />

I 21<br />

• Frustrationstoleranz<br />

• Sozialkompetenz und Reflexionsfähigkeit<br />

• Positive Grundeinstellung<br />

• Verlässlichkeit<br />

• Kommunikationsfähigkeit und Konfliktfähigkeit<br />

• Kreativität und Humor<br />

• Beschaffung und Weitergabe von relevanten<br />

Vorinformationen (Anamneseerhebung, Abklärung…)<br />

• Netzwerkarbeit zwischen allen beteiligten Systempartnern<br />

(Betreuungsgruppe, Bereichsleitung,<br />

Familie, Schule, Institutionen, Behörden,…)<br />

• laufende Dokumentation der geleisteten Arbeit<br />

• Informieren der Teams und der Bereichsleitung<br />

über aktuelle Entwicklungen<br />

• Weiterleitung der laufenden Dokumentation an<br />

die Bereichsleitung und die Teamleitung<br />

• Evaluation der gesamten Fallarbeit<br />

• enge Kooperation mit der Bereichsleitung, der<br />

Teamleitung, der psychologischen Unterstützung<br />

und den Teams<br />

Kilometerlisten<br />

• termingerechte Übergabe der vollständigen<br />

Aufnahmeunterlagen an die Bereichsleitung<br />

• termingerechte Abgabe aller Unterlagen bei der<br />

Verlängerung von Bewilligungen


Aufgaben im inhaltlichen Bereich<br />

• Verantwortlich für Entwicklungsberichte der zugeordneten<br />

Fälle<br />

• Verantwortlich für die Erstellung der Ziel- und<br />

Förderplanung der zugeordneten Fälle<br />

• Zuständig für die Planung der Elternarbeit der<br />

zugeordneten Fälle<br />

Rechte und Befugnisse der Case Manager:<br />

• Teilnahme an regelmäßigen Organisationsbesprechungen<br />

• Umfassende Information bei allen zugeordneten<br />

Fällen<br />

• Transparenter Informationsfluss zu übergeord-<br />

Pflichten der Case Manager:<br />

• Einhaltung der im <strong>Konzept</strong> vorgegebenen Richtlinien<br />

und Hauptaufgaben<br />

• enge Zusammenarbeit mit allen Teammitgliedern<br />

und der Bereichsleitung<br />

Fachliche Qualifikation der Case Manager:<br />

• Grundausbildung und Berufserfahrung im sozialen<br />

Berufsfeld<br />

Persönliche Qualifikation der Case Manager:<br />

• Teamfähigkeit<br />

• hohe Eigenverantwortung/Abgrenzungsfähigkeit<br />

• klare und strukturierte Arbeitsweise (Bewahren<br />

des Überblickes)<br />

• organisatorische Kompetenz (wie Verlässlichkeit<br />

und Genauigkeit)<br />

• kommunikative Kompetenz. (wie Ehrlichkeit<br />

und Offenheit)<br />

I 22<br />

neten und untergeordneten Stellen<br />

• Mitsprache bei der individuellen Entwicklungsplanung<br />

der zugeordneten Fälle<br />

• Mitsprache beim Ein- und Austritt von Klienten<br />

• Inanspruchnahme von Supervision und Fortbildung<br />

• aktive Teilnahme an Organisationsbesprechungen<br />

• Fort- und Weiterbildung<br />

• Verschwiegenheitspflicht<br />

• Erfahrung in der Netzwerkarbeit<br />

• Kennen des sozialen Netzwerkes Vorarlbergs<br />

• soziale Kompetenz<br />

(Engagement, Empathie, Frustrationstoleranz,<br />

Durchhaltevermögen)<br />

• Konfliktfähigkeit<br />

• Reflexionsfähigkeit<br />

• Belastbarkeit und Gelassenheit<br />

• Flexibilität und Mobilität<br />

• positive Grundeinstellung


6.2.5 Hauswirtschaft<br />

Der Mitarbeiter, die Mitarbeiterin im hauswirtschaftlichen<br />

Bereich ist Angestellte/r der Stiftung Jupident. Die<br />

Hauptaufgaben:<br />

• Erstellung und Umsetzung eines Hauswirtschaftsplanes<br />

und ausgewogenen Speiseplanes<br />

sowie deren Umsetzung<br />

• Einkauf und Lagerung von Lebensmitteln und<br />

hauswirtschaftlichen Gebrauchsgütern unter<br />

Einhaltung der budgetären Vorgaben und in Absprache<br />

mit der Teamleitung<br />

• Organisation und Durchführung der Reinigung<br />

Rechte und Befugnisse:<br />

• Erstellung des Hauswirtschafts- und<br />

Speiseplanes<br />

• Planung der Hauswirtschaftsarbeiten<br />

Pflichten:<br />

• Einhaltung der im <strong>Konzept</strong> vorgegebenen Richtlinien<br />

und Hauptaufgaben<br />

• Einteilung der Urlaubszeiten in Absprache mit<br />

der Teamleitung<br />

• Ökonomische Verwendung aller zur Verfügung<br />

stehenden Mittel<br />

Fachliche Qualifikation:<br />

• Ausbildung im hauswirtschaftlichen Bereich<br />

oder langjährige praktische Erfahrung<br />

• Fundierte praktische Erfahrung bei der Führung<br />

eines großen hauswirtschaftlichen, institutionellen<br />

Bereiches<br />

Persönliche Qualifikation:<br />

• Eigenverantwortung und Belastbarkeit<br />

• Verlässlichkeit und Sauberkeit<br />

• Teamfähigkeit<br />

• Flexibilität<br />

• Eigeninitiative und Selbständigkeit<br />

I 23<br />

übergeordnete Stelle ist die Teamleitung, die untergeordneten<br />

Stellen sind Praktikanten und Zivildiener.<br />

des Wohnbereiches<br />

• fachgerechte Pflege der Kleidung und Wäsche<br />

• praktische Anleitung und Beaufsichtigung von<br />

Kindern und Jugendlichen im hauswirtschaftlichen<br />

Bereich in Absprache mit der Teamleitung<br />

und dem pädagogischen Personal<br />

• transparenter Informationsaustausch innerhalb<br />

des Teams und zu übergeordneten Stellen<br />

• Recht auf relevante Informationen<br />

• Inanspruchnahme von Supervision und<br />

Fortbildung<br />

• Kooperation mit der Teamleitung und<br />

allen Teammitgliedern<br />

• Sauberkeit und Hygiene<br />

• Aufsichtspflicht<br />

• Verschwiegenheit<br />

• Durchhaltevermögen und<br />

Frustrationstoleranz<br />

• Konfliktfähigkeit<br />

• Kreativität und Humor<br />

• positive Grundeinstellung zu Kindern


7. Strukturelle Abläufe<br />

7.1 interne strukturelle Abläufe<br />

7.1.1 Teamleitersitzung<br />

Zielsetzung<br />

Die Teamleitungssitzungen dienen dem Austausch<br />

und der Information über aktuelle Entwicklungen<br />

Teilnehmer<br />

Bereichsleitung, Teamleitungen, Case Management<br />

sowie Psychologie - bei Bedarf<br />

Verantwortliche<br />

Verantwortlich für die Planung und den Ablauf ist<br />

die Bereichsleitung. Die einzelnen Teilnehmer kön-<br />

Dauer/Intervall<br />

Die Teamleitungssitzung findet wöchentlich statt<br />

und dauert 3-4 Stunden. Beim ersten Teil der Be-<br />

7.1.2 Teambesprechung<br />

7.1.2.1 Teambesprechung in den Kinderwohngruppen<br />

Zielsetzung<br />

In den Teambesprechungen werden alle wesentlichen<br />

pädagogischen und organisatorischen Themen, die<br />

die Gruppen betreffen, besprochen und gemeinsame<br />

Entscheidungen, die über die Kompetenz des Einzelnen<br />

hinausgehen, getroffen. Es werden Gruppenprozesse<br />

besprochen und Teamprozesse durchleuchtet.<br />

Teilnehmer<br />

Teamleitung, Fachbetreuer des Teams, Case Management,<br />

Bereichsleitung nach Planung, Psychologie<br />

und hauswirtschaftliche Mitarbeiter nach Bedarf<br />

I 24<br />

sowie der Planung und Koordination gruppenübergreifender<br />

Prozesse.<br />

nen Tagesordnungspunkte einbringen. Ein/e Teamleiter/in<br />

erstellt das Ergebnisprotokoll.<br />

sprechung sind Case Management und Psychologie<br />

zu den relevanten Themen anwesend.<br />

Weitere Themen sind die Evaluation, Abstimmung<br />

und Entwicklung des pädagogischen Handelns sowie<br />

die organisatorische Planung des Gruppengeschehens.<br />

Zudem werden die aktuelle Situation bzw. die<br />

Bedürfnisse jedes Kindes reflektiert und eine laufende<br />

Ziel- und Entwicklungsplanung erstellt.


Verantwortliche<br />

Die Teamleitung erstellt die Tagesordnung und ist für<br />

die Zeitplanung und Moderation verantwortlich. Ein-<br />

Dauer/Intervall<br />

Die Teambesprechung findet wöchentlich statt und<br />

dauert maximal drei Stunden im Zeitfenster von<br />

08. 00 Uhr bis 12. 00 Uhr.<br />

7.1.2.2 Teambesprechung in den Kindertagesgruppen<br />

Zielsetzung<br />

In den Teambesprechungen werden alle wesentlichen<br />

pädagogischen und organisatorischen Themen, die<br />

die Gruppen betreffen, besprochen und gemeinsame<br />

Entscheidungen, die über die Kompetenz des Einzelnen<br />

hinausgehen, getroffen. Es werden Gruppenprozesse<br />

besprochen und Teamprozesse durchleuchtet.<br />

Teilnehmer<br />

Teamleitung, Fachbetreuer des Teams, Bereichsleitung<br />

nach Planung, Case Management, Psychologie<br />

nach Bedarf<br />

Verantwortliche<br />

Die Teamleitung erstellt die Tagesordnung und ist<br />

für die Zeitplanung und Moderation verantwortlich.<br />

Dauer/Intervall<br />

Die Teambesprechung findet nach Planung und<br />

Notwendigkeit statt und dauert maximal drei Stunden<br />

im Zeitfenster von 08 00 Uhr bis 12 00 Uhr.<br />

I 25<br />

zelne Aufgaben werden an Teammitglieder delegiert,<br />

ein Teammitglied erstellt das Ergebnisprotokoll.<br />

Weitere Themen sind die Evaluation, Abstimmung<br />

und Entwicklung des pädagogischen Handelns sowie<br />

die organisatorische Planung des Gruppengeschehens.<br />

Zudem werden die aktuelle Situation bzw. die<br />

Bedürfnisse jedes Kindes reflektiert und eine laufende<br />

Ziel- und Entwicklungsplanung erstellt.<br />

Einzelne Aufgaben werden an Teammitglieder delegiert,<br />

die Teamleitung erstellt das Ergebnisprotokoll.


7.1.3 Fallbesprechung<br />

Zielsetzung<br />

In der Fallbesprechung werden die jeweiligen<br />

Situationen und die Bedürfnisse der einzelnen<br />

Kinder/Jugendlichen erhoben, Erfahrungen und<br />

Sichtweisen bezüglich der Kinder/Jugendlichen<br />

Teilnehmer<br />

Teamleitung, alle Fachbetreuer des Teams, Bereichs<br />

lei tung nach Planung, Case Management und<br />

Psy c ho lo gie nach Bedarf<br />

Verantwortliche<br />

Der Primärbetreuer trifft alle notwendigen Vorbereitungen,<br />

stellt den Fall dem Team vor und dokumentiert<br />

die Ergebnisse bzw. die Änderungen im Ent-<br />

Dauer/Intervall<br />

Jedes betreute Kind wird mindestens einmal jährlich<br />

besprochen. Fallbesprechungen finden durch-<br />

7.1.4 Dienstübergabe<br />

Zielsetzung<br />

Die Dienstübergabe gewährleistet den Informationsfluss,<br />

der für die tägliche Arbeit in der Gruppe<br />

Teilnehmer<br />

Diensthabender Fachbetreuer bzw. Teamleitung<br />

nach Bedarf<br />

Verantwortliche<br />

Es liegt in der Verantwortung des aus dem Dienst<br />

gehenden Fachbetreuers, wesentliche Informationen<br />

im Dienstbuch zu dokumentieren bzw. weiter-<br />

Dauer/Intervall<br />

Der Zeitpunkt der Dienstübergabe hängt von der<br />

je wei ligen Dienstplanung sowie aktuellen Notwen-<br />

I 26<br />

ausgetauscht, der individuelle Ziel- und Entwicklungsplan<br />

auf den neuesten Stand gebracht und<br />

eventuell Änderungen der Maßnahmen vereinbart.<br />

wicklungsplan sowie die vereinbarten Maßnahmen.<br />

Die Bereichsleitung oder die Teamleitung moderiert<br />

die Fallbesprechung.<br />

schnittlich alle 6 Wochen statt und dauern maximal<br />

3 Stunden im Zeitfenster von 08 00 Uhr bis 12 00 Uhr.<br />

unerlässlich ist und kann persönlich oder schriftlich<br />

erfolgen.<br />

zugeben. Der nachfolgende diensthabende Fachbetreuer<br />

ist verpflichtet, wesentliche Informationen<br />

über das Dienstbuch einzuholen.<br />

dig kei ten ab. Die tägliche maximale Dauer der<br />

münd lich en Dienst übergabe liegt bei 30 Minuten<br />

bzw. kann auch nur schriftlich erfolgen.


7.1.5 Supervision<br />

Zielsetzung<br />

Die Supervision dient der laufenden Teamentwicklung<br />

und der Bearbeitung von Inhalten der pädagogischen<br />

Arbeit unter externer Anleitung. Ein wei -<br />

terer wichtiger Aspekt der Supervision ist die Psyc-<br />

Teilnehmer<br />

Alle Fachbetreuer eines Teams, Teamleitung, Case<br />

Management und hauswirtschaftliche Mitarbeiter<br />

nach Bedarf, Bereichsleitung auf Einladung<br />

Verantwortliche<br />

Die Teamleitung ist verantwortlich für die Planung<br />

der Supervision unter Einhaltung des vorgegebenen<br />

Supervisionsbudgets. Die Wahl des Supervisors er-<br />

Dauer/Intervall<br />

Die Planung der Supervisionstermine unterliegt der<br />

Teamautonomie unter Einhaltung des Budgets.<br />

7.1.6 Teamklausur<br />

Zielsetzung<br />

In der Teamklausur wird eine Standortbestimmung<br />

durchgeführt und auf deren Basis eine grobe Jahresplanung<br />

vorgenommen. Die Teamklausur dient auch<br />

dem Rückblick und der Evaluation der bereits geleisteten<br />

Arbeit. In der Teamklausur werden Gruppenpro-<br />

Teilnehmer<br />

Alle Fachbetreuer des Teams, Teamleitung, eventuell<br />

Bereichsleitung und Hauswirtschaft<br />

Verantwortliche<br />

Die Teamleitung ist verantwortlich für die Planung<br />

und Abhaltung der Teamklausur. Die Teamleitung<br />

erstellt unter Absprache mit den Fachbetreuern im<br />

Dauer/Intervall<br />

Die Teamklausur findet einmal jährlich statt und<br />

soll in der Zeit um Schulanfang bzw. Schulende abgehalten<br />

werden - mit dem Schwerpunkt Ausblick<br />

I 27<br />

hohygiene innerhalb eines Teams. Wichtige grundsätzliche<br />

Richtungsentscheidungen für das Team<br />

und Lösungsstrategien werden in der Supervision<br />

erarbeitet.<br />

folgt durch das Team, die Bereichsleitung kann ein<br />

Veto einlegen. Die Teamleitung übernimmt die Planung<br />

der Supervisionsthemen.<br />

zesse durchleuchtet, gemeinsame Regeln erstellt und<br />

Gruppenstrukturen erarbeitet. Zudem kann die Teamklausur<br />

der Teamentwicklung und -förderung dienen.<br />

Für die Erarbeitung gesamthafter Prozesse besteht die<br />

Möglichkeit, Moderation von Außen hinzu zu ziehen.<br />

Vorfeld eine gemeinsame Tagesordnung und bereitet<br />

sich gezielt darauf vor.<br />

und Planung. Die Teamklausur dauert in der Regel 8<br />

Stunden und kann nach Bedarf mit Zustimmung der<br />

Bereichsleitung ausgedehnt werden.


7.1.7 Mitarbeitergespräch zwischen Bereichsleitung und Mitarbeiter<br />

Zielsetzung<br />

In diesem Mitarbeitergespräch geben sich Mitarbeiter<br />

und Bereichsleitung Feedback über die geleistete<br />

Arbeit. Es erfolgt ein Austausch über vergangene,<br />

aktuelle und zukünftige Themen, die im beruflichen<br />

und persönlichen Bereich liegen können. Wichtige<br />

Teilnehmer<br />

Bereichsleitung und Mitarbeiter<br />

Verantwortliche<br />

Bereichsleitung und Mitarbeiter planen gemeinsam<br />

Termin und Gesprächsort. Für die Einberufung des<br />

Dauer/Intervall<br />

Das Mitarbeitergespräch findet einmal in 18 Monaten<br />

statt und dauert ca. 2 Stunden.<br />

7.1.8 Mitarbeitergespräch zwischen Teamleitung und Mitarbeiter<br />

Zielsetzung<br />

In diesem Mitarbeitergespräch geben sich Mitarbeiter<br />

und Teamleitung Feedback über die geleistete<br />

Arbeit. Es erfolgt ein Austausch über vergangene,<br />

aktuelle und zukünftige Themen, die im beruflichen<br />

und persönlichen Bereich liegen können. Wichtige<br />

Themen in diesem Mitarbeitergespräch sind Hin-<br />

Teilnehmer<br />

Teamleitung und Mitarbeiter<br />

Verantwortliche<br />

Teamleitung und Mitarbeiter planen gemeinsam<br />

Termin und Gesprächsort. Für die Einberufung des<br />

Mitarbeitergesprächs sowie die Erstellung des Ergebnisprotokolls<br />

ist die Teamleitung verantwortlich.<br />

Dauer/Intervall<br />

Das Mitarbeitergespräch zwischen Teamleitung und<br />

Mitarbeiter findet mindestens einmal jährlich statt.<br />

I 28<br />

Punkte im Mitarbeitergespräch sind Zukunftspläne,<br />

Ausbildungswünsche bzw. -vorschläge, Anstellungsausmaß<br />

und Einsatzmöglichkeiten. Das<br />

Mitarbeitergespräch dient auch dem gegenseitigen<br />

Verständnis und wird von beiden Seiten vorbereitet.<br />

Mitarbeitergesprächs sowie die Erstellung des Ergebnisprotokolls<br />

ist die Bereichsleitung verantwortlich.<br />

weise auf optimierbarere strukturelle Abläufe und<br />

Veränderungsvorschläge. Das Mitarbeitergespräch<br />

zwischen Teamleitung und Mitarbeiter ist prinzipiell<br />

vertraulich und wird von beiden Seiten vorbereitet,<br />

einzelne relevante Themen können bzw. müssen<br />

eventuell weitergeleitet werden.


7.1.9 Bereichstreffen<br />

Zielsetzung<br />

Das Bereichstreffen dient als Forum um Themen,<br />

die den ganzen Bereich betreffen, in einem großen<br />

Rahmen zu diskutieren. Es soll den Mitarbeitern die<br />

Möglichkeit bieten, ihre Fachkenntnisse und Erfah-<br />

Teilnehmer<br />

Bereichsleitung, Teamleitungen, alle Fachbetreuer<br />

des Bereichs<br />

Verantwortliche<br />

Die Bereichsleitung plant, koordiniert und moderiert<br />

das Bereichstreffen (Terminfestlegung in der Teamleitersitzung,<br />

Standort im Wechsel unter den Gruppen).<br />

Dauer/Intervall<br />

Das Bereichstreffen findet mindestens viermal jährlich<br />

für 3 Stunden im Zeitfenster zwischen 08 00 Uhr<br />

und 12 00 Uhr statt (Ausnahme: Exkursionen).<br />

7.1.10 Bereichsausflug<br />

Zielsetzung<br />

Der Bereichsausflug dient dem Gemeinschaftsgefühl,<br />

der Kontaktpflege und dem gegenseitigen<br />

Teilnehmer<br />

Bereichsleitung und alle Mitarbeiter des Bereichs<br />

auf freiwilliger Basis und außerhalb der Dienstzeit.<br />

Verantwortliche<br />

Die Bereichsleitung plant und koordiniert in Zusammenarbeit<br />

mit den Teamleitungen den Bereichsausflug.<br />

Die Finanzierung wird von der Geschäftsführung<br />

entschieden.<br />

Dauer/Intervall<br />

Der Bereichsausflug findet einmal jährlich statt.<br />

I 29<br />

rungen für den ganzen Bereich einzubringen. Das<br />

Bereichstreffen ermöglicht den Mitarbeitern sich<br />

auszutauschen und Kontakte zu pflegen sowie das<br />

gruppenübergreifende Verständnis zu stärken.<br />

Tagesordnungspunkte können von allen Mitarbeitern<br />

im Vorfeld eingebracht werden. Zu Beginn der Sitzung<br />

wird bestimmt, wer das Ergebnisprotokoll schreibt.<br />

persönlichen Austausch in einem lockeren, nichtberuflichen<br />

Rahmen.


7.2 Strukturelle Abläufe mit externen Partnern<br />

7.2.1 Elterngespräch<br />

Zielsetzung<br />

Das Elterngespräch dient dem regelmäßigen Kontakt<br />

zu den Eltern und dem Herkunftssystem und<br />

signalisiert dem Kind das gemeinsame Bemühen zu<br />

seinem Wohl. Bei einem Elterngespräch werden die<br />

jeweilige Situation und die Bedürfnisse der Kinder<br />

und Jugendlichen besprochen, Erfahrungen und<br />

Teilnehmer<br />

Eltern oder Erziehungsberechtigte, Primärbetreuer,<br />

Teamleitung oder zweiter Fachbetreuer sowie Bereichsleitung,<br />

Case Management, Psychologie so-<br />

Verantwortliche<br />

Verantwortlich für die Planung und den Ablauf ist<br />

der Primärbetreuer bzw. das Case Management.<br />

Die Termine werden mit der Teamleitung koordiniert<br />

Dauer/Intervall<br />

Ein Elterngespräch findet mindestens ein bis zweimal<br />

jährlich statt und soll die Dauer von 2 Stunden<br />

nicht über schreiten.<br />

7.2.2 Schnittstellengespräch<br />

Zielsetzung<br />

Ein Schnittstellengespräch dient der Vernetzung mit<br />

den Systempartnern, die direkt mit dem Kind bzw.<br />

dem Herkunftssystem arbeiten. Bei einem Schnitt-<br />

Teilnehmer<br />

Primärbetreuer bzw. Case Management bzw. Teamleitung,<br />

diverse Systempartner (Schule, AFD, IfS,<br />

Verantwortliche<br />

Der Primärbetreuer bzw. das Case Management<br />

plant und koordiniert die Termine, die Moderation<br />

erfolgt nach Absprache und die Teamleitung bzw.<br />

Bereichsleitung ist immer zu informieren (kann<br />

I 30<br />

Sichtweisen ausgetauscht, der individuelle Ziel-<br />

und Entwicklungsplan mit den Eltern abgestimmt<br />

und eventuelle Änderungen der Maßnahmen vereinbart.<br />

Einfache informelle Elterngespräche führen<br />

die Mitarbeiter selbstständig, wobei immer eine<br />

Informationspflicht dem Team gegenüber besteht.<br />

wie weitere Systempartner nach Bedarf. Zu achten<br />

ist dabei immer auf ein ausgewogenes Verhältnis<br />

der Teilnehmer.<br />

und die Gesprächsmoderation wird nach Sinnhaftigkeit<br />

entschieden. Der Primärbetreuer oder das<br />

Case Management erstellt das Ergebnisprotokoll.<br />

stellengespräch geht es um einen umfassenden<br />

Informationsaustausch sowie die Abstimmung geplanter<br />

Maßnahmen.<br />

aks, Ärzte,…), Bereichsleitung und Psychologie<br />

nach Bedarf<br />

über die eigene Teilnahme am Schnittstellengespräch<br />

entscheiden). Das Ergebnisprotokoll wird<br />

von Primärbetreuer bzw. Case Management erstellt.


Dauer/Intervall<br />

Ein Schnittstellengespräch findet bei Bedarf statt<br />

und soll den Zeitrahmen von 2 Stunden nicht überschreiten.<br />

7.2.3 Helferkonferenz<br />

Zielsetzung<br />

In schwierigen und komplexen Fällen ist es mitunter<br />

von außerordentlicher Wichtigkeit, alle betroffenen<br />

Institutionen und Systempartner in die Arbeit mit<br />

ein zu beziehen. Die Helferkonferenz dient dem ge-<br />

Teilnehmer<br />

Bereichsleitung und/oder Teamleitung sowie Case<br />

Management bzw. Primärbetreuer (maximal 2 Vertreter<br />

der eigenen Institution), relevante Systempartner<br />

Verantwortliche<br />

Die Teamleitung entscheidet in Absprache mit<br />

dem Team den Bedarf einer Helferkonferenz. Die<br />

Bereichsleitung bzw. die Teamleitung plant, koor-<br />

Dauer/Intervall<br />

Die Helferkonferenz wird bei Bedarf einberufen<br />

und soll den Zeitrahmen von 2 Stunden nicht überschreiten.<br />

I 31<br />

genseitigen Informationsaustausch, dem Aufzei gen<br />

verschiedener Erfahrungen und Sichtweisen und<br />

der Koordination der Arbeit mit dem Kind bzw. der<br />

Bündelung der Hilfsmaßnahmen mit allen relevanten<br />

Systempartnern.<br />

diniert und moderiert die Termine. Das Ergebnisprotokoll<br />

erstellt der Primärbetreuer oder das Case<br />

Management.

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