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Geschäftsbericht des DGB Östliches Ruhrgebiet (Oktober 2009)

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Ehrenamtliche Richterinnen und Richter<br />

Das Recht ist der Schutz der Schwachen<br />

„Das Recht ist der Schutz der Schwachen!“<br />

Diese Aussage gilt in besonderer<br />

Weise für Arbeitnehmerinnen und<br />

Arbeitnehmer. So werden über 95 Prozent<br />

der Klagen vor der Arbeitsgerichtsbarkeit<br />

von Beschäftigten, Betriebsräten<br />

oder Gewerkschaften anhängig gemacht.<br />

Das Arbeitsrecht ist wie kein anderes<br />

Rechtsgebiet für Beschäftigte<br />

während <strong>des</strong> bestehenden Arbeitsverhältnisses,<br />

bei Arbeitslosigkeit<br />

und Krankheit sowie<br />

auch in den Zeiten nach der<br />

Erwerbstätigkeit von überragender<br />

Bedeutung.<br />

Die Stimme ehrenamtlicher<br />

Richterinnen und<br />

Richter hat das gleiche<br />

Gewicht wie die der Berufsrichter.<br />

Ehrenamtliche Richter,<br />

vom <strong>DGB</strong> in Vorschlag<br />

gebracht, sollen sich daher<br />

auf gleicher Augenhöhe<br />

wie Berufsrichter bewegen<br />

können. Daher bieten der <strong>DGB</strong> und<br />

seine Mitgliedsgewerkschaften für ehrenamtliche<br />

Richterinnen und Richter ein<br />

hochwertiges Qualifizierungsprogramm<br />

an. Der <strong>DGB</strong> <strong>Östliches</strong> <strong>Ruhrgebiet</strong> hat<br />

darüber hinaus 2007 und 2008 weitere<br />

zwölf Veranstaltungen für ehrenamtliche<br />

Ehrenamtliche Richter<br />

Arbeitsgericht Dortmund 64<br />

Arbeitsgericht Hamm 20<br />

Arbeitsgericht Herne 1<br />

Arbeitsgericht Lippstadt 1<br />

Lan<strong>des</strong>arbeitsgericht Hamm 35<br />

Sozialgericht Dortmund 47<br />

Lan<strong>des</strong>sozialgericht Essen 18<br />

Finanzgericht Münster 8<br />

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 1<br />

ArbeitsrichterInnen in Hamm und Dortmund<br />

angeboten. Sachkundiger Referent<br />

und Moderator war Kollege Rechtsanwalt<br />

Dr. Martin Wolmerath aus Hamm.<br />

Ende <strong>2009</strong> werden wir diese Informationsreihe<br />

fortsetzen, wiederum<br />

mit einem Angebot in<br />

Hamm und Dortmund. Im<br />

Vorstand bestand Einmütigkeit<br />

darüber, dass diese Veranstaltungen<br />

für alle vom <strong>DGB</strong><br />

in Vorschlag gebrachten ehrenamtlichen<br />

ArbeitsrichterInnen verbindlich<br />

sein sollten. Für die Entwicklung der<br />

Rechtsprechung in der Bun<strong>des</strong>republik<br />

Deutschland ist die Alltags- und<br />

Berufserfahrung der ehrenamtlichen<br />

Richter und Richterinnen ein unverzichtbarer<br />

Beitrag. Über den <strong>DGB</strong> und<br />

seine Gewerkschaften sind eine bemerkenswerte<br />

Anzahl von „rechtskundigen<br />

Kolleginnen und Kollegen“<br />

als ehrenamtliche Richter tätig,<br />

die von ihren Gewerkschaften<br />

und dem <strong>DGB</strong> für ihre Aufgaben auch<br />

qualifiziert werden. Gerade sie sind es,<br />

die die Rechtsprechung in unserem Land<br />

fortschreiben. <br />

RIcHtERINNEN UND RIcHtER<br />

<strong>DGB</strong> <strong>Östliches</strong> <strong>Ruhrgebiet</strong> • <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

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