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FAKTEN UND MEINUNGEN

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VOM BÜCHERFLUCH ZUM URHEBERRECHT:<br />

DER SCHUTZ VON WERKEN DER LITERATUR <strong>UND</strong> KUNST GESTERN <strong>UND</strong> HEUTE<br />

«Allen, die unrecht verfahren und sündigen<br />

mit diesem Buch, denen sende ich diesen<br />

Fluch und denen, die Falsches hinzu erdichten:<br />

Der Aussatz soll sie dann vernichten<br />

[…]. Wer dem Teufel ohne Ende will zugehören,<br />

der sende ihm diese Urkunde und fahre<br />

zu der Hölle Grunde.»<br />

Bücherfluch aus dem 13. Jahrhundert (Quelle: Eike von<br />

Repgow, Sachsenspiegel: in hochdeutscher Übersetzung<br />

von Paul Kaller, München 2002, S. 15)<br />

Im Mittelalter reichte es den Autoren, gegen unberechtigte<br />

Verwendungen ihrer Werke auf «Bücherfl<br />

üche» zurückzugreifen. Mit der Erfi ndung der<br />

13<br />

Druckerpresse konnten literarische Werke plötzlich<br />

in grösserem Umfang vervielfältigt werden. Dies war<br />

einerseits ein grosser Beitrag zur Alphabetisierung<br />

der Gesellschaft: Wissen war nun nicht mehr allein<br />

einer kleinen elitären Schicht vorbehalten. Andererseits<br />

tauchten aber immer mehr Nachdrucke auf.<br />

Um die Autoren des Originals zu schützen, schuf<br />

die Obrigkeit so genannte «Druckprivilegien», die<br />

auf ein bestimmtes Gebiet beschränkt und zeitlich<br />

befristet waren. Sie standen in erster Linie nicht<br />

den Urhebern, sondern den Druckern zu, sodass<br />

zwar von einem Recht an der Kopie – einem Copy -<br />

right –, aber nicht von einem Urheberrecht gesprochen<br />

werden kann.

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