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FAKTEN UND MEINUNGEN

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«Die Digitaltechnologie schafft ein grosses<br />

Potenzial an Nutzungsmöglichkeiten und damit<br />

auch an urheberrechtlichen Entschädigungsfolgen.<br />

Die öffentliche Verwaltung ist<br />

darauf an gewiesen, dass das Urheberrechtsgesetz<br />

eine Vergütungsregelung schafft, die<br />

nur die effektive Nutzung abgilt. Zudem sind<br />

Mehrfachbe lastungen für dieselbe Nutzung zu<br />

vermeiden.»<br />

Dr. Marcel Guignard<br />

Stadtpräsident Aarau und<br />

Präsident des Schweizerischen Städteverbandes<br />

DIE <strong>MEINUNGEN</strong> DER BETROFFENEN<br />

43<br />

«DRM ist gut und recht. Aber es ist keineswegs<br />

sichergestellt, dass die Künstler an diesen<br />

Einnahmen auch beteiligt werden. Und<br />

das private Kopieren wird trotz oder gerade<br />

wegen DRM nicht ab-, sondern zunehmen.<br />

Wenn dafür pauschale Vergütungen eingezogen<br />

und an uns verteilt werden, ist das keine<br />

Mehrfachbelastung, sondern eine gerechte<br />

Entschädigung.»<br />

George Gruntz<br />

Musiker

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