FAKTEN UND MEINUNGEN
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«Die Digitaltechnologie schafft ein grosses<br />
Potenzial an Nutzungsmöglichkeiten und damit<br />
auch an urheberrechtlichen Entschädigungsfolgen.<br />
Die öffentliche Verwaltung ist<br />
darauf an gewiesen, dass das Urheberrechtsgesetz<br />
eine Vergütungsregelung schafft, die<br />
nur die effektive Nutzung abgilt. Zudem sind<br />
Mehrfachbe lastungen für dieselbe Nutzung zu<br />
vermeiden.»<br />
Dr. Marcel Guignard<br />
Stadtpräsident Aarau und<br />
Präsident des Schweizerischen Städteverbandes<br />
DIE <strong>MEINUNGEN</strong> DER BETROFFENEN<br />
43<br />
«DRM ist gut und recht. Aber es ist keineswegs<br />
sichergestellt, dass die Künstler an diesen<br />
Einnahmen auch beteiligt werden. Und<br />
das private Kopieren wird trotz oder gerade<br />
wegen DRM nicht ab-, sondern zunehmen.<br />
Wenn dafür pauschale Vergütungen eingezogen<br />
und an uns verteilt werden, ist das keine<br />
Mehrfachbelastung, sondern eine gerechte<br />
Entschädigung.»<br />
George Gruntz<br />
Musiker