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FAKTEN UND MEINUNGEN

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verbreitung. Sie sind der Meinung, dass das vergütungsfreie<br />

Ausleihen der Bibliotheken den Autoren<br />

nicht schade, sondern ganz im Gegenteil kostenlose<br />

Werbung für ihre Werke sei. Sie argumentieren zudem,<br />

dass im Hochschulbereich insbesondere Werke<br />

ausgeliehen würden, deren Autoren für ihre Forschungstätigkeit<br />

bereits von den Hochschulen eine<br />

Vergütung erhalten würden. Eine zusätzliche Entschä<br />

digung sei deshalb auch nicht gerechtfertigt.<br />

Folgerecht<br />

Das Folgerecht soll den bildenden Künstlern einen<br />

Anteil am wirtschaftlichen Gewinn sichern, welcher<br />

für den Weiterverkauf ihrer Werke im Kunsthandel<br />

erzielt wird. Die EU führte dieses Recht im Jahr<br />

2001 ein. In der Schweiz ist das Folgerecht stark<br />

umstritten.<br />

Künstlerkreise fordern dessen Einführung. Sie argumentieren,<br />

dass bildende Künstler gegenüber anderen<br />

Urhebern benachteiligt seien, da sie nach heuti-<br />

gem Recht bei der Veräusserung der Originalwerke<br />

lediglich ein einziges Mal vom Verkauf profi tieren<br />

können. Ausserdem seien sie heute gegenüber europäischen<br />

Kunstschaffenden schlechter gestellt.<br />

Die Wirtschaft, der Kunsthandel, ihm nahestehende<br />

Kreise sowie einige Künstler lehnen das Folgerecht<br />

ab. Der Schweizer Kunsthandel nehme international<br />

eine Spitzenposition ein und habe eine grosse<br />

wirtschaftliche Bedeutung. Die Einführung eines<br />

Folgerechts würde diese Position gefährden und allgemein<br />

dem Wirtschaftsstandort Schweiz schaden.<br />

Gerätevergütung<br />

Bisher ist nur auf Leerträgern (z.B. CDs und DVDs)<br />

und für das Fotokopieren in Schulen, Bibliotheken<br />

und Betrieben eine Vergütung geschuldet. Mit der<br />

Gerätevergütung wäre auch auf Geräten, die sich<br />

zur Vervielfältigung eignen (z.B. Fotokopiergeräte,<br />

CD-Brenner oder PCs), eine Entschädigung zu bezahlen.

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