FAKTEN UND MEINUNGEN
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verbreitung. Sie sind der Meinung, dass das vergütungsfreie<br />
Ausleihen der Bibliotheken den Autoren<br />
nicht schade, sondern ganz im Gegenteil kostenlose<br />
Werbung für ihre Werke sei. Sie argumentieren zudem,<br />
dass im Hochschulbereich insbesondere Werke<br />
ausgeliehen würden, deren Autoren für ihre Forschungstätigkeit<br />
bereits von den Hochschulen eine<br />
Vergütung erhalten würden. Eine zusätzliche Entschä<br />
digung sei deshalb auch nicht gerechtfertigt.<br />
Folgerecht<br />
Das Folgerecht soll den bildenden Künstlern einen<br />
Anteil am wirtschaftlichen Gewinn sichern, welcher<br />
für den Weiterverkauf ihrer Werke im Kunsthandel<br />
erzielt wird. Die EU führte dieses Recht im Jahr<br />
2001 ein. In der Schweiz ist das Folgerecht stark<br />
umstritten.<br />
Künstlerkreise fordern dessen Einführung. Sie argumentieren,<br />
dass bildende Künstler gegenüber anderen<br />
Urhebern benachteiligt seien, da sie nach heuti-<br />
gem Recht bei der Veräusserung der Originalwerke<br />
lediglich ein einziges Mal vom Verkauf profi tieren<br />
können. Ausserdem seien sie heute gegenüber europäischen<br />
Kunstschaffenden schlechter gestellt.<br />
Die Wirtschaft, der Kunsthandel, ihm nahestehende<br />
Kreise sowie einige Künstler lehnen das Folgerecht<br />
ab. Der Schweizer Kunsthandel nehme international<br />
eine Spitzenposition ein und habe eine grosse<br />
wirtschaftliche Bedeutung. Die Einführung eines<br />
Folgerechts würde diese Position gefährden und allgemein<br />
dem Wirtschaftsstandort Schweiz schaden.<br />
Gerätevergütung<br />
Bisher ist nur auf Leerträgern (z.B. CDs und DVDs)<br />
und für das Fotokopieren in Schulen, Bibliotheken<br />
und Betrieben eine Vergütung geschuldet. Mit der<br />
Gerätevergütung wäre auch auf Geräten, die sich<br />
zur Vervielfältigung eignen (z.B. Fotokopiergeräte,<br />
CD-Brenner oder PCs), eine Entschädigung zu bezahlen.