FAKTEN UND MEINUNGEN
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Urheberrecht und die<br />
Entwicklung der Technik<br />
Die technische Entwicklung schafft immer wieder<br />
neue Produktions- und Verwendungsmöglichkeiten:<br />
Was mit der Druckerpresse im 15. Jahrhundert begann,<br />
fand mit der Erfi ndung von Rundfunk, Fernsehen<br />
und Internet im 20. Jahrhundert seine Fortsetzung.<br />
Schritt für Schritt entstand ein Markt für die<br />
Massennutzung von Inhalten. Dieser Markt ist heute<br />
ein wesentlicher Teil der Kulturwirtschaft, die in der<br />
Schweiz mehr als 80 000 Personen beschäftigt und<br />
mit einem jährlichen Umsatz von ca. 17 Milliar den<br />
Schweizer Franken einen erheblichen Beitrag zur<br />
Volkswirtschaft der Schweiz leistet.<br />
Mit der immer grösseren Verbreitung von Internet,<br />
digitalem Radio und Fernsehen sowie Mobilfunk –<br />
man denke an Online-Dienstleistungen oder auch<br />
Klingeltöne – wird dieser Markt seinen Einfl uss<br />
weiter verstärken. Das Recht muss diesen Entwicklungen<br />
Rechnung tragen.<br />
DER SCHUTZ VON WERKEN DER LITERATUR <strong>UND</strong> KUNST GESTERN <strong>UND</strong> HEUTE<br />
15<br />
DAS HEUTIGE<br />
URHEBERRECHTSGESETZ<br />
Was sind eigentlich Urheberrechte?<br />
Urheberrechte sind zeitlich befristete Monopole. Sie<br />
versetzen den Urheber in die Lage, eine bestimmte<br />
Verwendung seines Werks zu erlauben oder zu verbieten.<br />
So kann der Urheber beispielsweise die Aufführung<br />
oder die Sendung seines Werks gegen ein<br />
Entgelt erlauben und auf diese Weise ein Einkommen<br />
erzielen. Das Urheberrecht gibt ihm dazu Vermö<br />
gensrechte, die er mit einer Lizenz oder durch<br />
Rechteübertragung an andere weitergeben kann. Zu<br />
diesen Rechten gehören das Aufführungs-, Vortrags-<br />
und Vorführungsrecht, das Vervielfältigungsrecht,<br />
das Verbreitungsrecht, das Sende- und Weitersenderecht<br />
sowie das Recht der Wahrnehmbarmachung.