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Akademische Feier der Rechtwissenschaftlichen Fakultät der ...

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Verhandelt und beurkundet im Säkularkanoniker und <strong>der</strong> Mönche,<br />

Jahre des Herrn 1252. die in den Mauem <strong>der</strong> Stadt Köln<br />

bestehen, bekräftigen und beiden<br />

vorgenannten Parteien eine gleich-<br />

lautende Ausfertigung übergeben<br />

lassen. Verhandelt zu Köln im Jahre<br />

des Herrn 1252, im Monat April.<br />

Anhang 111: Päpstliche Urkunden<br />

1252, Dezember 12: Papst Innozenz IV. bestätigt auf Bitte <strong>der</strong> Kölner<br />

Bürger den Schiedsspruch9.<br />

1252, Dezember 12: Innozenz IV. bestätigt <strong>der</strong> Stadt alle Vorrechte und<br />

Freiheiten'?<br />

Innozenz, Bischof, Knecht <strong>der</strong> Knechte Gottes, seinen geliebten Söhnen,<br />

den Amtleuten, Schöffen und den übrigen Kölner Bürgern Heil und aposto-<br />

lischen Segen. So fest war immer Eure und Eurer Vorfahren Zuverlässigkeit<br />

im Glauben des heiligen Petrus und Eure und ihre Aufrichtigkeit und Treue<br />

zur Römischen Kirche, Eurer Mutter, so erprobt, daß niemals an Eurer und<br />

ihrer Standhaftigkeit ihr gegenüber in irgend etwas zu zweifeln war, weil ihr,<br />

das Gehör den Stimmen an<strong>der</strong>er verschließend, nie eines an<strong>der</strong>en als nur des<br />

Hirten und Vaters <strong>der</strong> allgemeinen Kirche Spuren kanntet. Daher stimmten<br />

wir Euren Wünschen gern zu und erhören, so weit wir es mit Gott können,<br />

Eure Bitten. Deswegen bestätigen wir, Euren demütigen Bitten gemäfl, die<br />

Freiheiten, Freiungen und Rechte, die Euch von den Römischen Kaisern und<br />

Königen, auch von den Kölner Erzbischöfen und an<strong>der</strong>en gläubigen Fürsten<br />

gültig verliehen worden sind, sowie Eure löblichen und alten Gewohnhei-<br />

ten, wie Ihr sie gerecht und friedlich erworben habt, Euch und durch Euch<br />

Eurer Stadt o<strong>der</strong> ihren Bürgern mit päpstlicher Vollmacht und bestärken dies<br />

mit dieser Urkunde. Aber keinem Menschen sei es erlaubt, diese von uns<br />

bestätigte Urkunde zu beschädigen o<strong>der</strong> zu wagen, ihr unüberlegt zuwi<strong>der</strong>-<br />

zuhandeln. Wer aber solches zu tun sich vermißt, <strong>der</strong> wisse, daß ihn <strong>der</strong> Zorn<br />

des allmächtigen Gottes und <strong>der</strong> Heiligen Petrus und Paulus treffen wird.<br />

Beurkundet am 12. Dezember [I 2521, im zehnten Jahr unseres Pontifikats.

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