18.07.2013 Aufrufe

Thüringer Schulordnung für die Fachoberschule ... - Kursnet

Thüringer Schulordnung für die Fachoberschule ... - Kursnet

Thüringer Schulordnung für die Fachoberschule ... - Kursnet

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Externenprüfung<br />

§ 31 ThürSOFOS - Landesrecht Thüringen<br />

Zulassungsvoraussetzungen<br />

(1) Zur Prüfung <strong>für</strong> Externe kann zugelassen werden, wer am 1. März des Prüfungsjahres das 19.<br />

Lebensjahr vollendet haben wird.<br />

(2) Die Zulassung zur Prüfung <strong>für</strong> Externe setzt den Nachweis über eine abgeschlossene<br />

einschlägige Berufsausbildung und einen schulischen Abschluss nach § 6 Abs. 1 voraus. An <strong>die</strong><br />

Stelle einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung kann eine abgeschlossene<br />

Berufsausbildung und eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung treten.<br />

(3) Schüler des beruflichen Gymnasiums werden frühestens nach dem Besuch von zwei Halbjahren<br />

des Kurssystems in der Qualifikationsphase (12/II) zur Prüfung <strong>für</strong> Externe in einer einschlägigen<br />

Fachrichtung zugelassen. Sie erhalten bei bestandener Prüfung ein Zeugnis über den schulischen Teil<br />

der Fachhochschulreife.<br />

(4) Schüler des beruflichen Gymnasiums nach Absatz 3 Satz 1 müssen <strong>für</strong> den Erwerb der<br />

Fachhochschulreife über den schulischen Teil hinaus eine ausreichende berufliche Tätigkeit<br />

nachweisen. Der Nachweis kann durch<br />

1. ein mindestens einjähriges ununterbrochenes einschlägiges Praktikum in einem anerkannten<br />

Ausbildungsbetrieb oder in einer öffentlichen Verwaltung, das durch ein betriebliches Zeugnis<br />

nachzuweisen ist, oder<br />

2. eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder gleichwertig geregelten<br />

Ausbildungsberuf oder eine entsprechende Ausbildung in einem Beamtenverhältnis<br />

erbracht werden. Das Praktikum nach Satz 2 Nr. 1 ist nach der von dem <strong>für</strong> das Schulwesen<br />

zuständigen Ministerium als Verwaltungsvorschrift zu erfassenden Praktikumsordnung <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Ausbildung von Fachoberschülern zu gestalten, durch einen Praktikantenvertrag zu begründen und<br />

sein erfolgreicher Abschluss durch ein Praktikantenzeugnis zu belegen. An <strong>die</strong> Stelle des Praktikums<br />

nach Satz 2 Nr. 1 kann eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit treten. Bei<br />

Nachweis <strong>die</strong>ser ausreichender beruflichen Tätigkeit erteilt <strong>die</strong> Schule, an der der schulische Teil der<br />

Fachhochschulreife erworben wurde, das Zeugnis über den Erwerb der Fachhochschulreife.<br />

§ 32 ThürSOFOS - Landesrecht Thüringen<br />

Zulassungsantrag, Zulassung<br />

(1) Die Zulassung zur Prüfung <strong>für</strong> Externe ist bis zum 1. März eines Jahres bei dem Staatlichen<br />

Schulamt zu beantragen, in dessen Zuständigkeitsbereich <strong>die</strong> Prüfung stattfindet (zuständiges<br />

Schulamt).<br />

(2) Dem Zulassungsantrag sind beizufügen:<br />

1. Lebenslauf mit genauer Darstellung des Bildungswegs in tabellarischer Form,<br />

2. ein Lichtbild, das nicht älter als sechs Monate sein darf,<br />

3. Schulabschlusszeugnisse, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Bildungsvoraussetzungen belegen, in beglaubigter Abschrift<br />

oder beglaubigter Kopie,

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!