Thüringer Schulordnung für die Fachoberschule ... - Kursnet
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Tourismus sowie Me<strong>die</strong>nwirtschaft,<br />
2. Technik mit den Schwerpunkten Metall-, Elektro-, Bau-, Me<strong>die</strong>n- und Informationstechnik,<br />
Allgemeine Technik und Optik,<br />
3. Gesundheit und Soziales,<br />
4. Gestaltung sowie<br />
5. Ernährung und Hauswirtschaft.<br />
(2) Die Zulassung weiterer Fachrichtungen und Schwerpunkte bedarf der Genehmigung des <strong>für</strong> das<br />
Schulwesen zuständigen Ministeriums.<br />
§ 4 ThürSOFOS - Landesrecht Thüringen<br />
Stundentafeln<br />
(1) Der Unterricht bestimmt sich nach den Stundentafeln der Anlagen 1 bis 5.<br />
(2) Der allgemeine Unterricht ist fachrichtungsübergreifend, der berufsbezogene Unterricht ist<br />
fachrichtungsbezogen und gliedert sich in den fachtheoretischen Unterricht sowie ein Praktikum.<br />
(3) Bei der Fremdsprache handelt es sich um eine von der 5. Klasse der Regelschule fortgeführte<br />
Fremdsprache.<br />
Zweiter Teil<br />
Organisation, Aufnahme<br />
Zweiter Abschnitt<br />
Aufnahme<br />
§ 5 ThürSOFOS - Landesrecht Thüringen<br />
Anmeldung<br />
(1) Die Anmeldung <strong>für</strong> den Schulbesuch erfolgt bis zum 31. März des Jahres.<br />
(2) Schüler, <strong>die</strong> den nach Absatz 1 festgelegten Termin überschreiten, werden in der Regel nur im<br />
Rahmen der nach Berücksichtigung der fristgemäß eingegangenen Anmeldungen verbleibenden<br />
Aufnahmekapazität der Schule aufgenommen.<br />
§ 6 ThürSOFOS - Landesrecht Thüringen<br />
Aufnahmevoraussetzungen