Download - Gemeindeverwaltung Lambsheim
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Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis<br />
Kreisjugend- und Sozialamt<br />
Referat 52<br />
Europaplatz 5<br />
67063 Ludwigshafen<br />
Fachberatung und Vermittlung<br />
Kindertagespflege<br />
nördlicher und mittlerer Kreis<br />
Studienreise nach Malta<br />
Eine der nächsten Studienreisen, zu denen die<br />
Volkshochschule des Rhein-Pfalz-Kreises einlädt,<br />
führt vom 4. bis 9. April nächsten Jahres nach Malta.<br />
Am ersten Tag nach der Ankunft per Flugzeug steht<br />
zunächst eine Besichtigung der Hauptstadt La Valetta<br />
mit dem Großmeisterpalast, den Upper Barracca<br />
Gärten und der Co-Kathedrale St. Johns auf dem<br />
Programm. Tags darauf geht es mit der Fähre auf<br />
die Nachbarinsel Gozo, die unter anderem neolithische<br />
Tempelanlagen beherbergt. Das prähistorische<br />
Malta ist Thema des dritten Tages. Bei geeignetem<br />
Wetter findet auch noch eine Bootsfahrt zur<br />
Blauen Grotte statt. Der Tag vor dem Heimflug hat<br />
schließlich noch das Malta des Paulus und der arabischen<br />
Zeit zum Thema.<br />
Nähere Informationen und Anmeldung bei der<br />
Volkshochschul-Geschäftsstelle im Ludwigshafener<br />
Kreishaus, Telefon 0621/5909-238 (nur vormittags).<br />
E-Mail: inge.fabian@kv-rpk.de.<br />
Fachberatung und Vermittlung<br />
Kindertagespflege<br />
südlicher Kreis<br />
Frau Kerstin Graber Frau Sabine Asal-Frey<br />
Zimmer: C 215 Zimmer: C 215<br />
Telefon: (0621) 59 09 - 256 Telefon: (0621) 59 09 - 215<br />
E-Mail: kerstin.graber@kv-rpk.de E-Mail: s.asal-frey@kv-rpk.de<br />
Zuständig für<br />
Gemeinde Bobenheim-Roxheim<br />
Gemeinde <strong>Lambsheim</strong><br />
Gemeinde Mutterstadt<br />
Gemeinde Neuhofen<br />
Gemeinde Limburgerhof<br />
Stadt Schifferstadt<br />
Verbandsgemeinde Dannstadt-<br />
Schauernheim<br />
Verbandsgemeinde Heßheim<br />
Verbandsgemeinde Maxdorf<br />
Finanzierung der Kindertagespflege<br />
Frau Andrea Schmidt<br />
Zimmer: C 220<br />
Telefon: (0621) 59 09 - 220<br />
E-Mail: a.schmidt@kv-rpk.de<br />
Bitte beachten Sie für Ihre<br />
Amtsblatt-Artikel<br />
unsere<br />
e-Mail-Adresse:<br />
amtsblatt@lambsheim.de<br />
Zuständig für<br />
Gemeinde Altrip<br />
Gemeinde Böhl-Iggelheim<br />
Gemeinde Römerberg<br />
Verbandsgemeinde Dudenhofen<br />
Verbandsgemeinde Waldsee<br />
Volkshochschule<br />
Rhein-Pfalz-Kreis<br />
<strong>Lambsheim</strong><br />
Gebührensatzung der Volkshochschule<br />
Rhein-Pfalz-Kreis<br />
§ 1 Allgemeines, Gebührenpflicht<br />
Der Rhein-Pfalz-Kreis erhebt zur Mitfinanzierung<br />
des im Zusammenhang mit dem Betrieb der Volkshochschule<br />
entstehenden Aufwandes Gebühren<br />
nach den Bestimmungen dieser Gebührensatzung.<br />
§ 2 Gebührenschuldner<br />
Gebührenschuldner ist die angemeldete Teilnehmerin<br />
/ der angemeldete Teilnehmer, bei Minderjährigen<br />
deren Erziehungsberechtigte.<br />
§ 3 Gebührenhöhe<br />
Es gilt die zur jeweiligen Veranstaltung veröffentlichte<br />
Gebühr.<br />
§ 4 Fälligkeit<br />
Die Gebühr wird drei Werktage nach dem ersten<br />
Kurstermin fällig.<br />
Für Veranstaltungen über mehrere Semester, insbesondere<br />
im Bereich der schulischen und beruflichen<br />
Weiterbildung, sowie für Studienreisen, kann eine<br />
abweichende Fälligkeit festgelegt werden.<br />
§ 5 Zahlungsweise<br />
(1) Die Gebühren werden grundsätzlich durch Lastschrift<br />
eingezogen, in begründeten Fällen mit<br />
Zahlschein.<br />
<strong>Lambsheim</strong> Seite 10<br />
(2) Bei Vortragsveranstaltungen wird die Gebühr<br />
vor Ort in bar erhoben.<br />
§ 6 Ermäßigung und Befreiung von Teilnehmergebühren<br />
(1) Die Ermäßigungsregel findet nur bei Kursen<br />
Anwendung, die mit mindestens 20 Unterrichtsstunden<br />
(á 45 Minuten) ausgeschrieben sind, und<br />
soweit sie im Einzelfall bei der Veröffentlichung<br />
nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Treten mehrere<br />
Ermäßigungsgründe gleichzeitig auf, wird die<br />
Teilnehmergebühr nur einmal ermäßigt.<br />
Auf schriftlichen Antrag und mit entsprechendem<br />
Nachweis der genannten Voraussetzung wird die<br />
Kursgebühr herabgesetzt:<br />
um 25 %<br />
a) für Studenten, Schüler, Auszubildende.<br />
b) bei Familien, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehenden<br />
mit minderjährigen Kindern im gleichen<br />
Kurs ab dem 2. Mitglied.<br />
c) für Wehrdienst- und Zivildienstleistende, Schwerbehinderte<br />
(ab 80 %).<br />
um 10 %<br />
d) bei Belegung von mindestens zwei ermäßigungsberechtigten<br />
Veranstaltungen innerhalb<br />
eines Kalenderhalbjahres für jeden dieser Kurse.<br />
Die Ermäßigung wird nachträglich zum Ende<br />
des Halbjahres erstattet.<br />
e) für Inhaber der Jugendleiter-Card.<br />
Die Ermäßigungen werden rückwirkend längstens<br />
für das zurückliegende Kalenderhalbjahr gewährt.<br />
Die für zusätzliche Aufwendungen (z. B. Materialkosten)<br />
erhobenen Zuschläge werden nicht<br />
ermäßigt.<br />
(2) In besonderen Fällen, insbesondere bei nachgewiesener<br />
finanzieller Notlage einer/eines Teilnehmenden,<br />
können die Gebühren ganz oder teilweise<br />
erlassen werden.<br />
§ 7 Rücktritt, Gebührenrückzahlung<br />
(1) Ein Rücktritt ist nur bis zu einem Werktag vor<br />
dem Kurstermin ohne Angabe von Gründen möglich.<br />
Für besonders gekennzeichnete Veranstaltungen<br />
und für Studienreisen gelten gesonderte<br />
Regelungen.<br />
Im Falle eines Rücktritts werden gezahlte Gebühren<br />
erstattet.<br />
(2) Wird eine angekündigte Veranstaltung seitens<br />
der Kreisvolkshochschule abgesagt, werden geleistete<br />
Gebühren in voller Höhe erstattet. Ein weitergehender<br />
Anspruch besteht nicht.<br />
§ 8 Bescheinigungen<br />
Für das Ausstellen von Bescheinigungen über geleistete<br />
Zahlungen wird eine Gebühr von 4,00 Euro<br />
erhoben.<br />
§ 9 Teilnehmerzahl<br />
Es gelten die jeweils ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl<br />
und Höchstteilnehmerzahl. Die zur Verfügung<br />
stehenden Kursplätze werden in der Reihenfolge<br />
des Anmeldeeingangs vergeben.<br />
§ 10 Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt zum 01.01.2011 in Kraft.<br />
Neuer Grundkurs für<br />
Gehaltsabrechnungen<br />
Neue Wege der Wissensvermittlung beschreitet die<br />
Volkshochschule des Rhein-Pfalz-Kreises bei ihrem<br />
nächsten Kurs, in dem man sich Grundkenntnisse für<br />
die Lohn- und Gehaltsabrechnung aneignen kann:<br />
Der Unterricht findet überwiegend online per<br />
Videokonferenz statt.<br />
Die Teilnahme erfordert einen Computer mit Mikrofon<br />
und Webcam sowie einen Internetzugang über