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Download - Gemeindeverwaltung Lambsheim

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Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis<br />

Kreisjugend- und Sozialamt<br />

Referat 52<br />

Europaplatz 5<br />

67063 Ludwigshafen<br />

Fachberatung und Vermittlung<br />

Kindertagespflege<br />

nördlicher und mittlerer Kreis<br />

Studienreise nach Malta<br />

Eine der nächsten Studienreisen, zu denen die<br />

Volkshochschule des Rhein-Pfalz-Kreises einlädt,<br />

führt vom 4. bis 9. April nächsten Jahres nach Malta.<br />

Am ersten Tag nach der Ankunft per Flugzeug steht<br />

zunächst eine Besichtigung der Hauptstadt La Valetta<br />

mit dem Großmeisterpalast, den Upper Barracca<br />

Gärten und der Co-Kathedrale St. Johns auf dem<br />

Programm. Tags darauf geht es mit der Fähre auf<br />

die Nachbarinsel Gozo, die unter anderem neolithische<br />

Tempelanlagen beherbergt. Das prähistorische<br />

Malta ist Thema des dritten Tages. Bei geeignetem<br />

Wetter findet auch noch eine Bootsfahrt zur<br />

Blauen Grotte statt. Der Tag vor dem Heimflug hat<br />

schließlich noch das Malta des Paulus und der arabischen<br />

Zeit zum Thema.<br />

Nähere Informationen und Anmeldung bei der<br />

Volkshochschul-Geschäftsstelle im Ludwigshafener<br />

Kreishaus, Telefon 0621/5909-238 (nur vormittags).<br />

E-Mail: inge.fabian@kv-rpk.de.<br />

Fachberatung und Vermittlung<br />

Kindertagespflege<br />

südlicher Kreis<br />

Frau Kerstin Graber Frau Sabine Asal-Frey<br />

Zimmer: C 215 Zimmer: C 215<br />

Telefon: (0621) 59 09 - 256 Telefon: (0621) 59 09 - 215<br />

E-Mail: kerstin.graber@kv-rpk.de E-Mail: s.asal-frey@kv-rpk.de<br />

Zuständig für<br />

Gemeinde Bobenheim-Roxheim<br />

Gemeinde <strong>Lambsheim</strong><br />

Gemeinde Mutterstadt<br />

Gemeinde Neuhofen<br />

Gemeinde Limburgerhof<br />

Stadt Schifferstadt<br />

Verbandsgemeinde Dannstadt-<br />

Schauernheim<br />

Verbandsgemeinde Heßheim<br />

Verbandsgemeinde Maxdorf<br />

Finanzierung der Kindertagespflege<br />

Frau Andrea Schmidt<br />

Zimmer: C 220<br />

Telefon: (0621) 59 09 - 220<br />

E-Mail: a.schmidt@kv-rpk.de<br />

Bitte beachten Sie für Ihre<br />

Amtsblatt-Artikel<br />

unsere<br />

e-Mail-Adresse:<br />

amtsblatt@lambsheim.de<br />

Zuständig für<br />

Gemeinde Altrip<br />

Gemeinde Böhl-Iggelheim<br />

Gemeinde Römerberg<br />

Verbandsgemeinde Dudenhofen<br />

Verbandsgemeinde Waldsee<br />

Volkshochschule<br />

Rhein-Pfalz-Kreis<br />

<strong>Lambsheim</strong><br />

Gebührensatzung der Volkshochschule<br />

Rhein-Pfalz-Kreis<br />

§ 1 Allgemeines, Gebührenpflicht<br />

Der Rhein-Pfalz-Kreis erhebt zur Mitfinanzierung<br />

des im Zusammenhang mit dem Betrieb der Volkshochschule<br />

entstehenden Aufwandes Gebühren<br />

nach den Bestimmungen dieser Gebührensatzung.<br />

§ 2 Gebührenschuldner<br />

Gebührenschuldner ist die angemeldete Teilnehmerin<br />

/ der angemeldete Teilnehmer, bei Minderjährigen<br />

deren Erziehungsberechtigte.<br />

§ 3 Gebührenhöhe<br />

Es gilt die zur jeweiligen Veranstaltung veröffentlichte<br />

Gebühr.<br />

§ 4 Fälligkeit<br />

Die Gebühr wird drei Werktage nach dem ersten<br />

Kurstermin fällig.<br />

Für Veranstaltungen über mehrere Semester, insbesondere<br />

im Bereich der schulischen und beruflichen<br />

Weiterbildung, sowie für Studienreisen, kann eine<br />

abweichende Fälligkeit festgelegt werden.<br />

§ 5 Zahlungsweise<br />

(1) Die Gebühren werden grundsätzlich durch Lastschrift<br />

eingezogen, in begründeten Fällen mit<br />

Zahlschein.<br />

<strong>Lambsheim</strong> Seite 10<br />

(2) Bei Vortragsveranstaltungen wird die Gebühr<br />

vor Ort in bar erhoben.<br />

§ 6 Ermäßigung und Befreiung von Teilnehmergebühren<br />

(1) Die Ermäßigungsregel findet nur bei Kursen<br />

Anwendung, die mit mindestens 20 Unterrichtsstunden<br />

(á 45 Minuten) ausgeschrieben sind, und<br />

soweit sie im Einzelfall bei der Veröffentlichung<br />

nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Treten mehrere<br />

Ermäßigungsgründe gleichzeitig auf, wird die<br />

Teilnehmergebühr nur einmal ermäßigt.<br />

Auf schriftlichen Antrag und mit entsprechendem<br />

Nachweis der genannten Voraussetzung wird die<br />

Kursgebühr herabgesetzt:<br />

um 25 %<br />

a) für Studenten, Schüler, Auszubildende.<br />

b) bei Familien, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehenden<br />

mit minderjährigen Kindern im gleichen<br />

Kurs ab dem 2. Mitglied.<br />

c) für Wehrdienst- und Zivildienstleistende, Schwerbehinderte<br />

(ab 80 %).<br />

um 10 %<br />

d) bei Belegung von mindestens zwei ermäßigungsberechtigten<br />

Veranstaltungen innerhalb<br />

eines Kalenderhalbjahres für jeden dieser Kurse.<br />

Die Ermäßigung wird nachträglich zum Ende<br />

des Halbjahres erstattet.<br />

e) für Inhaber der Jugendleiter-Card.<br />

Die Ermäßigungen werden rückwirkend längstens<br />

für das zurückliegende Kalenderhalbjahr gewährt.<br />

Die für zusätzliche Aufwendungen (z. B. Materialkosten)<br />

erhobenen Zuschläge werden nicht<br />

ermäßigt.<br />

(2) In besonderen Fällen, insbesondere bei nachgewiesener<br />

finanzieller Notlage einer/eines Teilnehmenden,<br />

können die Gebühren ganz oder teilweise<br />

erlassen werden.<br />

§ 7 Rücktritt, Gebührenrückzahlung<br />

(1) Ein Rücktritt ist nur bis zu einem Werktag vor<br />

dem Kurstermin ohne Angabe von Gründen möglich.<br />

Für besonders gekennzeichnete Veranstaltungen<br />

und für Studienreisen gelten gesonderte<br />

Regelungen.<br />

Im Falle eines Rücktritts werden gezahlte Gebühren<br />

erstattet.<br />

(2) Wird eine angekündigte Veranstaltung seitens<br />

der Kreisvolkshochschule abgesagt, werden geleistete<br />

Gebühren in voller Höhe erstattet. Ein weitergehender<br />

Anspruch besteht nicht.<br />

§ 8 Bescheinigungen<br />

Für das Ausstellen von Bescheinigungen über geleistete<br />

Zahlungen wird eine Gebühr von 4,00 Euro<br />

erhoben.<br />

§ 9 Teilnehmerzahl<br />

Es gelten die jeweils ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl<br />

und Höchstteilnehmerzahl. Die zur Verfügung<br />

stehenden Kursplätze werden in der Reihenfolge<br />

des Anmeldeeingangs vergeben.<br />

§ 10 Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt zum 01.01.2011 in Kraft.<br />

Neuer Grundkurs für<br />

Gehaltsabrechnungen<br />

Neue Wege der Wissensvermittlung beschreitet die<br />

Volkshochschule des Rhein-Pfalz-Kreises bei ihrem<br />

nächsten Kurs, in dem man sich Grundkenntnisse für<br />

die Lohn- und Gehaltsabrechnung aneignen kann:<br />

Der Unterricht findet überwiegend online per<br />

Videokonferenz statt.<br />

Die Teilnahme erfordert einen Computer mit Mikrofon<br />

und Webcam sowie einen Internetzugang über

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