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Zahlungsfrist<br />

30-Tage-Limit fix<br />

Für zahlungsmuffel wird der 1. märz 2013 in Österreich wohl ein schwarzer tag,<br />

denn dann wird die zweite eU-zahlungsverzugsrichtlinie (eU-richtlinie 2011/7/<br />

eU) hierzulande in n<strong>at</strong>ionales recht umgesetzt.<br />

Im Kern besagt diese Regelung, dass sich<br />

Unternehmen und öffentliche Stellen als<br />

Auftraggeber nur mehr eine maximale<br />

Zahlungsfrist von 30 Tagen erlauben dürfen.<br />

Kürzere Zahlungsziele lassen sich<br />

vertraglich n<strong>at</strong>ürlich jederzeit festlegen.<br />

Verlängerungen sind im öffentlichen Bereich<br />

nur in speziellen Fällen möglich,<br />

beispielsweise im Gesundheitswesen. Im<br />

B2B-Geschäft kann von den 30 Tagen<br />

durch eine vertraglich festgelegte Vereinbarung<br />

durchaus abgewichen werden<br />

– mehr als 60 Tage dürfen es aber nicht<br />

werden.<br />

anStrengung gefragt<br />

Für Österreich bedeutet das eine massive<br />

Verschärfung der gängigen Praxis, wobei<br />

besonders die öffentliche Hand vor einer<br />

Herausforderung stehen dürfte. Darauf<br />

lässt auch die jährlich vom KSV1870<br />

durchgeführte Umfrage zur Zahlungsmoral<br />

in Österreich schließen, der zufolge die<br />

durchschnittliche Zahlungsdauer öffentlicher<br />

Stellen im Vorjahr bei s<strong>at</strong>ten 42 Tagen<br />

lag. Für die Unternehmen sollte es einfacher<br />

werden, das angepeilte Ziel von 30<br />

Tagen zu erreichen – sie zahlen im Schnitt<br />

ohnehin nach 31 Tagen (2012). Nicht betroffen<br />

von der Regelung sind Priv<strong>at</strong>personen,<br />

die hierzulande seit vielen Jahren<br />

Rechnungen äußerst rasch begleichen.<br />

letzte chance<br />

Wie schauen nun die Details aus? Bis jetzt<br />

reichte es aus, wenn spätestens am letzten<br />

Tag des vereinbarten Zahlungszieles die<br />

Überweisung getätigt wurde. Ab sofort ist<br />

der Schuldner dafür verantwortlich, dass<br />

der Betrag spätestens am letzten Tag der<br />

„Je älter eine Forderung ist, umso<br />

höher das risiko eines totalausfalls.<br />

Der kSV1870 hilft rasch und übernimmt<br />

die betreibung“, so mag. Johannes eibl,<br />

geschäftsführer der kSV1870 Forderungsmanagement<br />

gmbh.<br />

©Foto martin Vukovits<br />

Zahlungsfrist auf dem Konto des Gläubigers<br />

verfügbar ist. Wurde vertraglich auch<br />

ein Abnahmeprozess vorgesehen, in dem<br />

der Kunde prüfen kann, ob die erhaltene<br />

Ware mit der bestellten übereinstimmt, so<br />

gibt es nun eine Höchstfrist von 30 Tagen.<br />

trödeln koStet extra<br />

Für Lieferanten bedeutet ein Zahlungsverzug<br />

meist Extraaufwand, und daher<br />

kann bei Zahlungsverzug autom<strong>at</strong>isch<br />

ein Pauschalbetrag von EUR 40 geltend<br />

gemacht werden. Schon jetzt ist es auch<br />

möglich – unabhängig von schriftlichen<br />

Vereinbarungen – einen Verzugszinss<strong>at</strong>z<br />

von 8% plus Basiszinss<strong>at</strong>z zu verrechnen,<br />

der nun auf 9,2% angehoben wird.<br />

Übernimmt die Betreibung ein Inkassoinstitut,<br />

wie etwa die KSV1870 Forderungsmanagement<br />

GmbH, dann können<br />

auch die Betreibungskosten im Sinne des<br />

Schadeners<strong>at</strong>zes vorgeschrieben werden.<br />

Ob Unternehmen aber wagen werden,<br />

den gesetzlichen Rahmen voll auszuschöpfen,<br />

bleibt abzuwarten. Vor dem<br />

Hintergrund schwieriger wirtschaftlicher<br />

Rahmenbedingungen wäre die Verankerung<br />

einer neuen Zahlungskultur jedenfalls<br />

wünschenswert.<br />

Nähere Inform<strong>at</strong>ionen unter<br />

www.ksv.<strong>at</strong>.<br />

junge wirtschaft wien 21

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