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Zahlungsfrist<br />
30-Tage-Limit fix<br />
Für zahlungsmuffel wird der 1. märz 2013 in Österreich wohl ein schwarzer tag,<br />
denn dann wird die zweite eU-zahlungsverzugsrichtlinie (eU-richtlinie 2011/7/<br />
eU) hierzulande in n<strong>at</strong>ionales recht umgesetzt.<br />
Im Kern besagt diese Regelung, dass sich<br />
Unternehmen und öffentliche Stellen als<br />
Auftraggeber nur mehr eine maximale<br />
Zahlungsfrist von 30 Tagen erlauben dürfen.<br />
Kürzere Zahlungsziele lassen sich<br />
vertraglich n<strong>at</strong>ürlich jederzeit festlegen.<br />
Verlängerungen sind im öffentlichen Bereich<br />
nur in speziellen Fällen möglich,<br />
beispielsweise im Gesundheitswesen. Im<br />
B2B-Geschäft kann von den 30 Tagen<br />
durch eine vertraglich festgelegte Vereinbarung<br />
durchaus abgewichen werden<br />
– mehr als 60 Tage dürfen es aber nicht<br />
werden.<br />
anStrengung gefragt<br />
Für Österreich bedeutet das eine massive<br />
Verschärfung der gängigen Praxis, wobei<br />
besonders die öffentliche Hand vor einer<br />
Herausforderung stehen dürfte. Darauf<br />
lässt auch die jährlich vom KSV1870<br />
durchgeführte Umfrage zur Zahlungsmoral<br />
in Österreich schließen, der zufolge die<br />
durchschnittliche Zahlungsdauer öffentlicher<br />
Stellen im Vorjahr bei s<strong>at</strong>ten 42 Tagen<br />
lag. Für die Unternehmen sollte es einfacher<br />
werden, das angepeilte Ziel von 30<br />
Tagen zu erreichen – sie zahlen im Schnitt<br />
ohnehin nach 31 Tagen (2012). Nicht betroffen<br />
von der Regelung sind Priv<strong>at</strong>personen,<br />
die hierzulande seit vielen Jahren<br />
Rechnungen äußerst rasch begleichen.<br />
letzte chance<br />
Wie schauen nun die Details aus? Bis jetzt<br />
reichte es aus, wenn spätestens am letzten<br />
Tag des vereinbarten Zahlungszieles die<br />
Überweisung getätigt wurde. Ab sofort ist<br />
der Schuldner dafür verantwortlich, dass<br />
der Betrag spätestens am letzten Tag der<br />
„Je älter eine Forderung ist, umso<br />
höher das risiko eines totalausfalls.<br />
Der kSV1870 hilft rasch und übernimmt<br />
die betreibung“, so mag. Johannes eibl,<br />
geschäftsführer der kSV1870 Forderungsmanagement<br />
gmbh.<br />
©Foto martin Vukovits<br />
Zahlungsfrist auf dem Konto des Gläubigers<br />
verfügbar ist. Wurde vertraglich auch<br />
ein Abnahmeprozess vorgesehen, in dem<br />
der Kunde prüfen kann, ob die erhaltene<br />
Ware mit der bestellten übereinstimmt, so<br />
gibt es nun eine Höchstfrist von 30 Tagen.<br />
trödeln koStet extra<br />
Für Lieferanten bedeutet ein Zahlungsverzug<br />
meist Extraaufwand, und daher<br />
kann bei Zahlungsverzug autom<strong>at</strong>isch<br />
ein Pauschalbetrag von EUR 40 geltend<br />
gemacht werden. Schon jetzt ist es auch<br />
möglich – unabhängig von schriftlichen<br />
Vereinbarungen – einen Verzugszinss<strong>at</strong>z<br />
von 8% plus Basiszinss<strong>at</strong>z zu verrechnen,<br />
der nun auf 9,2% angehoben wird.<br />
Übernimmt die Betreibung ein Inkassoinstitut,<br />
wie etwa die KSV1870 Forderungsmanagement<br />
GmbH, dann können<br />
auch die Betreibungskosten im Sinne des<br />
Schadeners<strong>at</strong>zes vorgeschrieben werden.<br />
Ob Unternehmen aber wagen werden,<br />
den gesetzlichen Rahmen voll auszuschöpfen,<br />
bleibt abzuwarten. Vor dem<br />
Hintergrund schwieriger wirtschaftlicher<br />
Rahmenbedingungen wäre die Verankerung<br />
einer neuen Zahlungskultur jedenfalls<br />
wünschenswert.<br />
Nähere Inform<strong>at</strong>ionen unter<br />
www.ksv.<strong>at</strong>.<br />
junge wirtschaft wien 21