Zusammenfassung Recht für das Abitur - M19s28.dyndns.org
Zusammenfassung Recht für das Abitur - M19s28.dyndns.org
Zusammenfassung Recht für das Abitur - M19s28.dyndns.org
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
● Satzungen: Körpersch. d. öff. <strong>Recht</strong>s oder jur. Pers. d. priv. <strong>Recht</strong>s (z.B. Vereine); Regelung<br />
der eigenen Angelegenheiten durch selbstgesetzte Normen<br />
● Gerichtsentscheidungen: untere Instanzen verweisen oft auf Urteile höherer Gerichte<br />
<strong>Recht</strong>spositivismus<br />
nur von Staat in Gesetzen niedergelegte <strong>Recht</strong> anerkannt; übergeordnetes <strong>Recht</strong> abgelehnt<br />
=> Missbrauch in D unter NS<br />
positives <strong>Recht</strong> und Naturrecht beide nötig: Naturrecht regelt Grundlagen <strong>für</strong> die Menschen,<br />
positives <strong>Recht</strong> lenkt insbesondere in technisierten Staaten Dinge, die über Naturrecht hinaus gehen<br />
Gewohnheitsrecht<br />
lang andauernde tatsächliche Ausübung (überzeugt von <strong>Recht</strong>mäßigkeit)=> Behandlung wie Gesetz<br />
1.4.Fortentwicklung des <strong>Recht</strong>s<br />
Ständiger Wandel der Gesellschaft/ Technischer Fortschritt<br />
=> Anpassung des <strong>Recht</strong>s an veränderten Rahmen<br />
-> Sinnvolle, Gerechte und zweckmäßige Anwendung des <strong>Recht</strong>s<br />
1.5.Gliederung des <strong>Recht</strong>s<br />
Öffentliches <strong>Recht</strong> Privatrecht<br />
Öffentliches <strong>Recht</strong>: Organisation des Staates/ Verhältnis Staat-Bürger<br />
Privatrecht: <strong>Recht</strong>e und Pflichten der Beziehungen zwischen Privatpersonen<br />
-> Auch Träger öffentl. Gewalt können auf privatrechtlicher Ebene handeln (z.B. Schule kauft ein)<br />
-> einige Gesetze enthalten Bestimmungen <strong>für</strong> Privat- und Öffentliches <strong>Recht</strong> (z.B. Arbeitsrecht)<br />
materielles <strong>Recht</strong> formelles <strong>Recht</strong><br />
materielles <strong>Recht</strong>: „<strong>Recht</strong> haben“; beschreibt <strong>Recht</strong>slage in Hinblick auf Sachverhalt<br />
formelles <strong>Recht</strong>: „<strong>Recht</strong> bekommen“; beschreibt Durchsetzung von <strong>Recht</strong> = Verfahrensrecht<br />
Beispiel: Gesetzesentwurf darf nicht gegen Grundgesetzt verstoßen und muss formel richtig<br />
eingebracht werden<br />
Zwingendes <strong>Recht</strong> Dispositives <strong>Recht</strong><br />
dispositives <strong>Recht</strong>: kann durch Beteiligte geändert werden (z.B. Mietvertrag);<br />
-> Kennzeichen der sozialen Marktwirtschaft – Handelspartner sind frei, was sie vereinbaren<br />
-> Kann zur Überbrückung von Gesetzeslücken verwendet werden, aber auch Chancen & Risiken<br />
bewusst auf Vertragspartner verteilen<br />
Gegenteil: zwingendes <strong>Recht</strong> (z.B. Zivilprozessordnung)<br />
-> Öffentliches <strong>Recht</strong>: Über-/Unterordnung; Privatrecht: alle gleich berechtigt<br />
Objektives/subjektives <strong>Recht</strong><br />
objektiv: Gesamtheit der <strong>Recht</strong>svorschriften<br />
subjektiv: Herrschaftsrecht/Anspruch/Gestaltungsrecht/Befugnis <strong>für</strong> Berechtigten abgeleitet aus<br />
bzw. erworben aufgrund von objektivem <strong>Recht</strong><br />
Beispiel: Bezahlung des Kaufpreises (subjektiv) als Verpflichtung durch §433 BGB (objektiv)<br />
-> Durchsetzung des subjektiven <strong>Recht</strong>s bleibt dem Einzelnen überlassen<br />
Stand: 02.05.07 - Seite: 2