Das internationale Steuerrecht der USA - marc bauen
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Steuerhoheit für ein Einkommen bestimmt, ist es das jeweilige nationale <strong>Steuerrecht</strong>,<br />
welches die Besteuerung im Detail regelt.<br />
Beispiel: <strong>Das</strong> DBA mit <strong>der</strong> Schweiz bestimmt in Art. 5, dass das Einkommen<br />
eines in <strong>der</strong> Schweiz ansässigen Schweizers aus einer US-Geschäftstätigkeit<br />
so lange nicht in den <strong>USA</strong> besteuert wird, als dieses daselbst keiner Betriebsstätte<br />
(permanent establishment) zugerechnet werden kann. Kann eine solche<br />
Zurechnung vorgenommen werden, unterliegt das Einkommen nach den<br />
einschlägigen Bestimmungen des IRC in den <strong>USA</strong> <strong>der</strong> Besteuerung 63 . Liegt keine<br />
Betriebsstätte vor, ist das Einkommen in den <strong>USA</strong> nicht steuerbar, und aufgrund<br />
des DBA auch dann nicht, wenn es nach den rein nationalen Bestimmungen<br />
des IRC als effektiv mit einer US-Geschäftstätigkeit verbunden gilt 64 .<br />
Eine Person, die nach den nationalen Rechtsordnungen <strong>der</strong> jeweiligen DBA-<br />
Vertragsstaaten in diesen als nicht ansässig gilt, kann aufgrund einer einschlägigen<br />
DBA-Bestimmung als eine in einem dieser Staaten „ansässige Person“ qualifiziert<br />
werden. Diese Konsequenz steht nicht im Wi<strong>der</strong>spruch mit dem Grundsatz,<br />
dass ein DBA die Steuerhoheit eines Staates nicht ausdehnen darf. Zudem<br />
enthalten die DBA <strong>der</strong> <strong>USA</strong> oftmals Bestimmungen über die Ansässigkeit, welche<br />
dazu führen, dass Personen als nicht in den <strong>USA</strong> ansässig qualifiziert werden<br />
65 , obwohl sie nach den Bestimmungen des IRC als residents gelten 66 .<br />
In den nachfolgenden Kapiteln ist auf die steuerliche Behandlung von Auslän<strong>der</strong>n<br />
mit US-Aktivitäten und die Besteuerung ausländischer Einkünfte von<br />
US-Steuerpflichtigen einzugehen. Die Regeln zur Bestimmung <strong>der</strong> Einkommensquelle<br />
(source rules), die Steuergutschrift für ausländische Steuern, <strong>der</strong> Foreign<br />
Tax Credit (FTC) und <strong>der</strong> Fragenkomplex um den Subpart F betreffend<br />
ausländische Gesellschaften, welche von in den <strong>USA</strong> steuerpflichtigen Anteilseignern<br />
kontrolliert werden, verdienen dabei beson<strong>der</strong>e Aufmerksamkeit.<br />
63 § 871(b) IRC für natürliche Personen und § 882 IRC für juristische Personen.<br />
64 Vgl. dazu nachstehend III.1.C.<br />
65 In diesem Zusammenhang wird von tiebraker provisions gesprochen.<br />
66 D.h., den „Substantial Presence Test“ nach § 7701(b) IRC erfüllen.<br />
© Schulthess Juristische Medien AG, Zürich Marc Bauen