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Das internationale Steuerrecht der USA - marc bauen

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im Ausland wohnhaft sind 31 . Jede in den <strong>USA</strong> geborene o<strong>der</strong> als Staatsbürger<br />

aufgenommene natürliche Person gilt als Staatsangehörige <strong>der</strong> <strong>USA</strong> 32 . Solange<br />

<strong>der</strong> formelle Rechtsakt <strong>der</strong> Verleihung <strong>der</strong> US-Staatsbürgerschaft nicht vollzogen<br />

worden ist, gilt ein Auslän<strong>der</strong> für Steuerzwecke noch nicht als US-Bürger.<br />

Auch das Stellen eines diesbezüglichen Antrags reicht dafür nicht aus.<br />

B. Bestimmung <strong>der</strong> US-Ansässigkeit<br />

aa) Allgemeines<br />

Die US-Staatsangehörigkeit eines Steuerpflichtigen zu bestimmen erweist<br />

sich in <strong>der</strong> Regel als nicht schwierig 33 . Mit <strong>der</strong> Bestimmung des Status <strong>der</strong> Ansässigkeit<br />

(residency), d.h. als eine dauernd in den <strong>USA</strong> wohnhafte ausländische<br />

Person (resident alien), verhält es sich an<strong>der</strong>s 34 . Von dieser Qualifikation hängt<br />

es ab, ob eine natürliche Person mit ihrem weltweiten Einkommen gänzlich <strong>der</strong><br />

US-Steuerhoheit untersteht o<strong>der</strong> nur für ein bestimmtes mit den <strong>USA</strong> im Zusammenhang<br />

stehendes Einkommen besteuert wird. Nachstehend ist auf die in<br />

<strong>der</strong> Praxis zentralen Bestimmungen des IRC zur Definition des Status als resident<br />

alien bzw. als non-resident alien einzugehen 35 .<br />

bb) Bestimmung des Status als ansässige bzw. nichtansässige Person<br />

aaa) Allgemeines<br />

Der IRC enthält detaillierte Regeln zur Bestimmung des Status eines Auslän<strong>der</strong>s<br />

als ansässige bzw. als nichtansässige Person 36 . Um aus steuerlicher Sicht<br />

als ein in den <strong>USA</strong> Ansässiger qualifiziert zu werden, hat ein Auslän<strong>der</strong> einen<br />

<strong>der</strong> drei nachfolgenden Tests zu erfüllen: den Test <strong>der</strong> permanenten Ansässigkeit,<br />

den Permanent Residence Test; den 183-Tage-Test; den Substantial Presence<br />

Test. Werden die Anfor<strong>der</strong>ungen keines <strong>der</strong> genannten Tests erfüllt, gilt<br />

die Person als nicht in den <strong>USA</strong> ansässig.<br />

31 Zur verfassungsrechtlichen Rechtfertigung dieses Konzepts vgl. den Entscheid Cook v.<br />

Tait, 265 U.S. 47, 44 Supreme Court, 444 (1924), nach welchem „[the taxing power] is<br />

based on the presumption that government by its very nature benefits the citizen and his<br />

property wherever found […]“. Vgl. zu diesem leading case BITTKER/LOKKEN, 65-4 f.;<br />

GUSTAFSON/PERONI/PUGH, 30 f.<br />

32 Treas. Reg. § 1.1-1(c).<br />

33 Vgl. Treas. Reg. § 1.1-1(c ). Vgl. auch DOERNBERG, 19.<br />

34 Vgl. BITTKER/LOKKEN, 65-20 ff.; GUSTAFSON/PERONI/PUGH, 32 ff.; DOERNBERG, 20 ff.<br />

35 Die Aufnahme des § 7701(b) in den IRC im Jahr 1984 war eine Antwort auf die vorgängig<br />

bestehende Unsicherheit mit <strong>der</strong> mittels Richterrecht entwickelten Definition von resident<br />

alien und non-resident alien. Vgl. auch die Hinweise bei MCDANIEL/AULT, 61, FN 38.<br />

36 § 7701(b) IRC. Vgl. auch BITTKER/LOKKEN, 65-21 f.; DOERNBERG, 20.<br />

Marc Bauen © Schulthess Juristische Medien AG, Zürich<br />

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