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Das internationale Steuerrecht der USA - marc bauen

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Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Besteuerung dieser foreign corporations ist auf<br />

die beson<strong>der</strong>en Regeln über die Besteuerung von US-Zweignie<strong>der</strong>lassungen ausländischer<br />

Gesellschaften mittels einer Branch Profits Tax (BPT) zu verweisen<br />

19 . In ihrer Wirkung führt diese Steuer dazu, dass ausländische Gesellschaften<br />

auf Gewinne ihrer US-Zweignie<strong>der</strong>lassungen eine Steuer von 30 Prozent<br />

entrichten müssen, wenn sie diese ins „Heimatland“ transferieren (repatriation),<br />

bzw. wenn ein solcher Transfer vom IRS angenommen wird 20 . Die BPT wird<br />

zusätzlich zur vorgenannten Bruttosteuer von 30 Prozent erhoben 21 .<br />

D. Personengesellschaften<br />

Dem Besteuerungskonzept einer Partnership folgend, wird eine nicht in den<br />

<strong>USA</strong> dauernd wohnhafte natürliche Person o<strong>der</strong> eine daselbst nicht domizilierte<br />

ausländische Gesellschaft, die Partner in einer ausländischen o<strong>der</strong> in einer US-<br />

Personengesellschaft ist, so besteuert, als ob sie das Einkommen direkt empfangen<br />

würde. Die Merkmale <strong>der</strong> Personengesellschaft bzw. <strong>der</strong> Umstand, dass <strong>der</strong>en<br />

Einkünfte in einem wirklichen Zusammenhang mit einem Handel o<strong>der</strong> einer<br />

Geschäftstätigkeit in den <strong>USA</strong> stehen, werden somit ihren Partnern zugerechnet<br />

22 . Die gleichen Prinzipien kommen auch auf die Begünstigten eines Nachlasses<br />

o<strong>der</strong> eines Trust zur Anwendung 23 . Der Personengesellschaft kommt für<br />

steuerliche Zwecke keine eigene Rechtssubjektivität zu.<br />

3. Ausländische Einkünfte von US-Bürgern und von in den <strong>USA</strong><br />

ansässigen Auslän<strong>der</strong>n<br />

Die Besteuerung ausländischer Einkünfte von US-Bürgern (US citizens) und<br />

von in den <strong>USA</strong> ansässigen Auslän<strong>der</strong>n (resident aliens) wird in Literatur und<br />

Steuerpraxis unter dem Begriff <strong>der</strong> Outbound Transactions behandelt 24 . Sie folgt<br />

einem einheitlichen Besteuerungsprinzip, indem sie sämtliche US-Bürger, sämtliche<br />

in den <strong>USA</strong> ansässigen Auslän<strong>der</strong> sowie die daselbst errichteten und nach<br />

US-Recht organisierten Gesellschaften für <strong>der</strong>en weltweites Einkommen als in<br />

den <strong>USA</strong> für steuerpflichtig erklärt 25 . US-Gesellschafter bzw. in den <strong>USA</strong> domizilierte<br />

Gesellschaften, die Gesellschafter in einer US-amerikanischen o<strong>der</strong> einer<br />

ausländischen Personengesellschaft sind, unterliegen ebenfalls für <strong>der</strong>en welt-<br />

19 § 884 IRC. Vgl. dazu BITTKER/LOKKEN, 66-157 ff.; GUSTAFSON/PERONI/PUGH, 164 ff.<br />

20 § 884(b) IRC spricht dabei von dividend equivalent amount.<br />

21 § 884(a) IRC.<br />

22 § 875 IRC. Vgl. dazu BITTKER/LOKKEN, 66-108 ff.; GUSTAFSON/PERONI/PUGH, 27 ff.<br />

23 § 875 IRC.<br />

24 Vgl. DOERNBERG, 12.<br />

25 Diese weltweite Steuerpflicht richtet sich konsequent nach den allgemein anwendbaren<br />

Steuersätzen <strong>der</strong> §§ 1 und 11 IRC. Vgl. zu den domestic corporations § 7701(a)(4) IRC.<br />

Marc Bauen © Schulthess Juristische Medien AG, Zürich<br />

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