Tierseuchenversicherung für landwirtschaftliche Biogasanlagen ...
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<strong>Tierseuchenversicherung</strong> <strong>für</strong><br />
<strong>landwirtschaftliche</strong> <strong>Biogasanlagen</strong> (Biogas-EVT)
Was ist Biogasproduktion?<br />
Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011<br />
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Wie werden <strong>Biogasanlagen</strong> gefördert?<br />
Durch die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2008 wurden die<br />
Rahmenbedingungen <strong>für</strong> die Stromerzeugung aus Biomasse neu gefasst (gültig ab 01.01.2009).<br />
In Abhängigkeit von der elektrischen Leistung der Anlage legt das EEG unterschiedliche – <strong>für</strong> einen<br />
Zeitraum von 20 Jahren garantierte - Mindestvergütungen <strong>für</strong> den eingespeisten Strom fest.<br />
11,67 Cent pro Kilowattstunde (KWh) bis 150 Kilowatt elektrische Energie Leistung (KWel)<br />
9,18 Cent pro KWh bis 500 kWel<br />
825C 8,25 Cent tpro KWhbi KWh bis 5MW 5 MWel l<br />
7,79 Cent pro KWh bis 20 MWel<br />
Beginnend mit dem Jahr 2010 wird jährlich die Mindestvergütung um 1,0% gegenüber dem Vorjahr<br />
abgesenkt (bei neuen Förderzusagen).<br />
Für Strom aus Anlagen, die vor dem 01.01.2009 in Betrieb genommen wurden, gelten die Vorschriften<br />
des EEG-Gesetzes 2004 in der am 31.12.2008 geltenden Fassung.<br />
Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011<br />
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Wie werden <strong>Biogasanlagen</strong> gefördert?<br />
Zusätzlich gibt es Bonuszahlungen <strong>für</strong>:<br />
den ausschließlichen Einsatz von Nachwachsenden Rohstoffen (NawaRo) und/oder Gülle/Festmist,<br />
ggf. auch in Kombination mit rein pflanzlichen Nebenprodukten (siehe Folie 6)<br />
7 Cent pro p KWh bis 500 KWel<br />
4 Cent pro KWh bis 5 MWel<br />
Güllebonus (Voraussetzung: ( g 30 Masseprozent p Gülleinsatz) )<br />
4 Cent pro KWh bis 150 KWel<br />
1 Cent pro KWh bis 500 KWel<br />
Erzeugung von Strom gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK) - Nutzung der Wärme<br />
(Substitution fossiler Energieträger)<br />
3 Cent pro KWh auf die anteilig erzeugte Strommenge<br />
Beginnend mit dem Jahr 2010 wird jährlich die Mindestvergütung um 1,0% gegenüber dem Vorjahr abgesenkt<br />
(b (bei i neuen Fö Förderzusagen).<br />
d )<br />
Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011<br />
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Wie werden <strong>Biogasanlagen</strong> gefördert?<br />
Zusätzlich gibt es Bonuszahlungen <strong>für</strong>:<br />
Einsatz innovativer Technik<br />
2 Cent pro KWh bis 500 KWel<br />
Immissionsbonus (bei Einhaltung der Formaldehydwerte nach TA Luft)<br />
1 Cent pro KWh bis 500 KWel<br />
Landschaftspflegebonus (bei mehr als 50% Einsatz von Landschaftspflegegut)<br />
2 Cent pro KWh bis 500 KWel<br />
Beginnend mit dem Jahr 2010 wird jährlich die Mindestvergütung um 1,0% gegenüber dem Vorjahr abgesenkt<br />
(bei neuen Förderzusagen).<br />
Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011<br />
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Womit werden NawaRo-<strong>Biogasanlagen</strong> betrieben?<br />
<strong>Biogasanlagen</strong>, die den NawaRo-Bonus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz erhalten, dürfen<br />
ausschließlich mit (Positiv- und Negativlisten siehe Anlage):<br />
Pflanzen oder Pflanzenbestandteile, die in Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Gartenbaubetrieben<br />
oder im Rahmen der Landschaftspflege anfallen und die nur einer Aufbereitung und Veränderung<br />
unterzogen wurden, wurden die der Ernte Ernte, Konservierung und Nutzung in der Biomasse dient (z (z.B. B Mais Mais,<br />
Getreide, Rübenblatt, Kartoffelkraut, Glanzpflanzensilage, Gras)<br />
Gülle, Festmist (seit der EEG-Novelle 2008 auch Pferdekot und –harn)<br />
Rein pflanzliche Nebenprodukte<br />
betrieben werden.<br />
Nicht zum NawaRo-Bonus berechtigt sind <strong>Biogasanlagen</strong>, die mit Kot und/oder Harn einschließlich Festmist<br />
von Heimtieren (Tiere (Tiere, die von Menschen zu anderen Zwecken als zu <strong>landwirtschaftliche</strong>n Nutzzwecken<br />
gefüttert und gehalten, nicht jedoch verzehrt werden, Ausnahme: Pferde) beschickt werden.<br />
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Wie können <strong>Biogasanlagen</strong> in der Betriebsphase versichert werden?<br />
Sachversicherung<br />
Feuer<br />
Sturm/Hagel jeweils incl. Betriebsunterbrechungsversicherung<br />
Einbruchdiebstahl<br />
Haftpflichtversicherung<br />
Betriebshaftpflicht<br />
Umwelthaftpflichtversicherung<br />
Technische Versicherungen<br />
Maschinenbruchversicherung<br />
Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung<br />
g g<br />
<strong>Tierseuchenversicherung</strong> (Biogas-EVT)<br />
Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011<br />
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<strong>Tierseuchenversicherung</strong> – was ist versichert?<br />
Grundlage sind die AVB EVT 01/2008 der VTV.<br />
Abweichend von § 1 Nr Nr. 2 AVB EVT 01/2008 der VTV ist der Ertragsschaden des zur Versicherung<br />
angemeldeten Produktionsverfahrens, d.h. die <strong>landwirtschaftliche</strong> Biogasproduktion infolge von<br />
versichert,<br />
1. Verminderung der Biogas-Produktionsleistung<br />
2. Unterbrechung oder Ausfall des Produktionsverfahrens Biogasproduktion<br />
soweit der Ertragsschaden durch<br />
anzeigepflichtige Tierseuchen gemäß Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen<br />
verursacht wird.<br />
Ein Schadenereignis tritt ein, wenn die versicherte Biogasanlage oder die vertraglich verbundenen<br />
Lieferanten des Ausgangsmaterials der Biogasproduktion in einem aufgrund anzeigepflichtiger<br />
Tierseuchen eingerichteten Sperr- oder Beobachtungsgebiet gemäß Verordnung über anzeigepflichtige<br />
Tierseuchen liegen und behördlich angeordneten Schutzmaßregeln gegen allgemeine und besondere<br />
Seuchengefahr unterliegen. unterliegen<br />
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Schadenszenarien<br />
Verminderung oder Ausfall der Biogasproduktion durch:<br />
Seucheneinbruch im eigenen Betrieb<br />
Keulung der Tiere und Betriebsperre:<br />
Gülle- und Festmistproduktion fällt aus, Zulieferung von Substrate wird untersagt. Desinfektion der<br />
Ställe und der noch vorhandenen Gülle kann negative Auswirkungen auf die Bakterienkultur<br />
haben. Ausbringung der vergorenen Substrate kann u.U. von den Behörden untersagt werden.<br />
Lage- im Sperr- oder Beobachtungsgebiet<br />
Liegen vertraglich gebundene Substratlieferanten oder die Biogasanlage in einem Sperr Sperr- oder<br />
Beobachtungsgebiet, kann durch behördliche Anordnung von Transportverboten die Substratzufuhr<br />
unterbrochen werden.<br />
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NEU: Mehrkostenversicherung zur Sicherung des Güllebonus durch Unterbrechung der<br />
Biogasproduktion<br />
Voraussetzung g <strong>für</strong> die Gewährung g des Güllebonus ( (s. Folie 4) ) ist, , dass der Masseanteil der Gülle<br />
am eingesetzten Biogassubstrat jederzeit mindestens 30% beträgt.<br />
Der Nachweis hierüber ist durch ein Umweltgutachten (Gutachter muss über eine Zulassung <strong>für</strong> den Bereich der<br />
Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energien verfügen) zu erbringen erbringen.<br />
Auszug aus dem EEG<br />
Anlage 2 „Bonus <strong>für</strong> Strom aus nachwachsenden Rohstoffen“, VI „Bonushöhe“, 2 „Bonus <strong>für</strong> Strom aus Biogas“<br />
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NEU: Mehrkostenversicherung zur Sicherung des Güllebonus durch Unterbrechung der<br />
Biogasproduktion<br />
Plakative Darstellung g des Sachverhaltes:<br />
Ein Anlagenbetreiber kann seine NawaRo-Biogasanlage im Fall einer Tierseuche nicht mehr mit<br />
mind. 30% Gülle betreiben. Daraufhin entfällt sein Anspruch auf den Güllebonus. Über die Biogas-<br />
EVT erhält er – stark vereinfacht dargestellt – den Verlust des Güllebonus <strong>für</strong> 12 Monate (genauer:<br />
Ermittlung des Deckungsbeitragsverlustes) erstattet. Nach 12 Monaten endet die Haftzeit, der<br />
Landwirt verliert den Bonus jedoch dauerhaft (max. <strong>für</strong> 20 Jahre).<br />
Folgen <strong>für</strong> Anlagenbetreiber:<br />
Güll Güllebonus b entfällt tfällt ddauerhaft h ft und d endgültig d ülti<br />
Beispiel: Schadenpotential <strong>für</strong> eine 150 kW-Anlage: ca. 48.000 € pro Jahr<br />
Bei einem Zeitraum von bis zu 20 Jahren, <strong>für</strong> den die Vergütung garantiert ist, kann sich der<br />
Verlust <strong>für</strong> den Anlagenbetreiber auf bis zu 1 Mio. EUR aufsummieren.<br />
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NEU: Mehrkostenversicherung zur Sicherung des Güllebonus durch Unterbrechung der<br />
Biogasproduktion<br />
Lösung: Mehrkostenversicherung zur Sicherung des Güllebonus durch Unterbrechung der<br />
Bi Biogasproduktion d kti<br />
Im Rahmen der Mehrkostenversicherung mitversichert ist der Ertragsschaden (§2 AVB EVT 01-2008<br />
der VTV) der <strong>landwirtschaftliche</strong>n Biogasproduktion Biogasproduktion, der dadurch entsteht entsteht, dass die<br />
Biogasproduktion als Folge eines Versicherungsfalles unterbrochen wird, um den dauerhaften und<br />
endgültigen Verlust des Güllebonus zu vermeiden.<br />
Mit der Mehrkostenversicherung hat der Landwirt die Option, bei einem Mangel an Gülle die<br />
Biogasproduktion zu unterbrechen unterbrechen, um sie, sie nach Beendigung der tierseuchenrechtlichen<br />
Maßnahmen und wenn wieder ausreichend Gülle zur Verfügung steht, wieder anzufahren.<br />
Durch die Unterbrechung g bewahrt sich der VN den Anspruch p auf den Güllebonus, , weil er die Anlage g<br />
zu keiner Zeit mit weniger als 30% Gülle betrieben hat.<br />
Die Schadenberechnung erfolgt über die Ermittlung des Deckungsbeitragsverlustes.<br />
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NEU: Mehrkostenversicherung zur Sicherung des Güllebonus durch Unterbrechung der<br />
Biogasproduktion<br />
Haftzeitvarianten:<br />
Haftungszeitraum g<br />
Zuschlag gauf die Grundprämie p in %<br />
3 Monate<br />
10,0%<br />
6 Monate 15,0%<br />
9 Monate 17 17,5% 5%<br />
12 Monate 20,0%<br />
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Wie wird die Prämie ermittelt?<br />
Angabe der Gesamtleistung der Anlage (s. Genehmigungsbescheid):<br />
Prämienberechnung erfolgt durch Multiplikation mit einer KW-Prämie (siehe Antragsrückseite)<br />
Handelt es sich um eine KWK-Anlage und wie hoch ist der Anteil der KWK-Quote? Q ?<br />
Bei KWK-Anlagen wird ein Zuschlag <strong>für</strong> den prozentualen Anteil der KWK-Stromerzeugung berechnet (sowohl bei der<br />
Prämie als auch bei dem Selbstbehalt)<br />
Bei KWK-Anlagen mit Wärmelieferung an Dritte:<br />
Höhe des Jahresumsatzes aus Wärmelieferung (Prämie = Jahresumsatzes x Prämiensatz [siehe Antragsrückseite])<br />
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NEU: Mehrkostenversicherung zur Sicherung des Güllebonus durch Unterbrechung der<br />
Biogasproduktion<br />
Auszug aus dem Antrag<br />
Auswahl des Haftungszeitraums<br />
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15<br />
Prozentualer Zuschlag auf den Nettobeitrag
Tarifierungsbeispiele (Jahresnettobeitrag in EUR - ohne Rabattierung)<br />
Biogasanlage mit 100 kWel ohne Kraft-Wärme-Kopplung, mit Güllebonus:<br />
Grundprämie: 100 kWel x 4,34 EUR/kWel = 434,00 EUR<br />
Mehrkostenversicherung, Haftzeit 3 Monate, Zuschlag 10% = 43,40 EUR<br />
===========<br />
477,40 EUR<br />
Biogasanlage mit 400 kWel mit Kraft-Wärme-Kopplung (25%) bei Eigenverwendung der<br />
Wä Wärmeenergie, i mit i Güll Güllebonus b<br />
Grundprämie: 400 kWel x 4,03 EUR/kWel = 1.612,00 EUR<br />
KWK-Zuschlag: g 0,25 , x 400 kWel x 0,48 , EUR/kWel = 48,00 , EUR<br />
Mehrkostenversicherung, Haftzeit 6 Monate, Zuschlag 15% = 249,00 EUR<br />
===========<br />
1.909,00 EUR<br />
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Tarifierungsbeispiele (Jahresnettobeitrag in EUR - ohne Rabattierung)<br />
Biogasanlage g g mit 600 kWel mit Kraft-Wärme-Kopplung pp g (20%) ( ) und Lieferung g der Wärmeenergie g an<br />
Dritte mit einem Jahresumsatz von 25.000,- EUR<br />
Grundprämie: 600 kWel x 3,72 EUR/kWel = 2.232,00 EUR<br />
KWK-Zuschlag: 00,20 20 x 600 kWel x 00,48 48 EUR/kWel = 57 57,60 60 EUR<br />
Wärmelieferung an Dritte: 25.000,- EUR x 0,31% = 77,50 EUR<br />
===========<br />
22.371,10 371 10 EUR<br />
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Welche Rabattierungsmöglichkeiten gibt es?<br />
AD-Kompetenzrahmen (maximal 20%)<br />
DDauernachlass hl (10% bbei i Ab Abschluss hl eines i 33-Jahresvertrages) J h t )<br />
Anbindebonus an ein Biogaskonzept des R+V-Konzerns (5%)<br />
Warum ist die <strong>Tierseuchenversicherung</strong> nicht bündelungsfähig mit der Ertragsschaden-<br />
versicherung (EVT)?<br />
Weil die Biogasanlage i.d.R. in einer eigenen Rechtsform geführt wird (z.B. GbR mit anderen<br />
Landwirten, , d.h. Versicherungsnehmer g der Biogasanlage g g und der Versicherungsnehmer g der EVT<br />
sind nicht identisch), so dass in Verbindung mit der EVT kein Kostenvorteil besteht.<br />
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<strong>Tierseuchenversicherung</strong> – Wettbewerbsvorteil <strong>für</strong> R+V / VTV<br />
Abrundung des R+V-Biogaskonzeptes<br />
EErgänzung ä zur Ertragsschadenversicherung<br />
E t h d i h<br />
Mit der <strong>Tierseuchenversicherung</strong> wird die Produktfamilie ‚Versicherungen <strong>für</strong> die<br />
<strong>landwirtschaftliche</strong> Tierproduktion‘ Tierproduktion ( („auch auch Methan bildende Bakterien sind Tiere“) Tiere ) weiter<br />
komplettiert<br />
Fluoreszenzmikroskopische p Aufnahmen Methan bildender Bakterien bei<br />
unterschiedlichen Temperaturen<br />
<strong>Tierseuchenversicherung</strong> <strong>für</strong> NawaRo-<strong>Biogasanlagen</strong> ist derzeit ein<br />
Alleinstellungsmerkmal der R+V /VTV / VTV<br />
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Infos, Druckstücke und verkaufsunterstützende Materialien<br />
Antragsprogramm auf Excelbasis<br />
Bi Biogasflyer fl<br />
(Druckstück-Nr. 00 303 70 4000 001 0 04.11)<br />
Informationen im R+V-Maklerportal<br />
Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011<br />
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Anlage: Positivliste Nachwachsende Rohstoffe (NawaRo)<br />
Quelle: Erneuerbare Energien Energien-Gesetz Gesetz 2009<br />
Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011<br />
21
Anlage: Negativliste Nachwachsende Rohstoffe (NawaRo)<br />
Quelle: Erneuerbare Energien Energien-Gesetz Gesetz 2009<br />
Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011<br />
22
Anlage: Positivliste der rein pflanzlichen Nebenprodukte<br />
Quelle: Erneuerbare Energien Energien-Gesetz Gesetz 2009<br />
Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011<br />
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