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Tierseuchenversicherung für landwirtschaftliche Biogasanlagen ...

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NEU: Mehrkostenversicherung zur Sicherung des Güllebonus durch Unterbrechung der<br />

Biogasproduktion<br />

Voraussetzung g <strong>für</strong> die Gewährung g des Güllebonus ( (s. Folie 4) ) ist, , dass der Masseanteil der Gülle<br />

am eingesetzten Biogassubstrat jederzeit mindestens 30% beträgt.<br />

Der Nachweis hierüber ist durch ein Umweltgutachten (Gutachter muss über eine Zulassung <strong>für</strong> den Bereich der<br />

Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energien verfügen) zu erbringen erbringen.<br />

Auszug aus dem EEG<br />

Anlage 2 „Bonus <strong>für</strong> Strom aus nachwachsenden Rohstoffen“, VI „Bonushöhe“, 2 „Bonus <strong>für</strong> Strom aus Biogas“<br />

Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011<br />

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