Tierseuchenversicherung für landwirtschaftliche Biogasanlagen ...
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<strong>Tierseuchenversicherung</strong> – was ist versichert?<br />
Grundlage sind die AVB EVT 01/2008 der VTV.<br />
Abweichend von § 1 Nr Nr. 2 AVB EVT 01/2008 der VTV ist der Ertragsschaden des zur Versicherung<br />
angemeldeten Produktionsverfahrens, d.h. die <strong>landwirtschaftliche</strong> Biogasproduktion infolge von<br />
versichert,<br />
1. Verminderung der Biogas-Produktionsleistung<br />
2. Unterbrechung oder Ausfall des Produktionsverfahrens Biogasproduktion<br />
soweit der Ertragsschaden durch<br />
anzeigepflichtige Tierseuchen gemäß Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen<br />
verursacht wird.<br />
Ein Schadenereignis tritt ein, wenn die versicherte Biogasanlage oder die vertraglich verbundenen<br />
Lieferanten des Ausgangsmaterials der Biogasproduktion in einem aufgrund anzeigepflichtiger<br />
Tierseuchen eingerichteten Sperr- oder Beobachtungsgebiet gemäß Verordnung über anzeigepflichtige<br />
Tierseuchen liegen und behördlich angeordneten Schutzmaßregeln gegen allgemeine und besondere<br />
Seuchengefahr unterliegen. unterliegen<br />
Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011<br />
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