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Tierseuchenversicherung für landwirtschaftliche Biogasanlagen ...

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<strong>Tierseuchenversicherung</strong> – was ist versichert?<br />

Grundlage sind die AVB EVT 01/2008 der VTV.<br />

Abweichend von § 1 Nr Nr. 2 AVB EVT 01/2008 der VTV ist der Ertragsschaden des zur Versicherung<br />

angemeldeten Produktionsverfahrens, d.h. die <strong>landwirtschaftliche</strong> Biogasproduktion infolge von<br />

versichert,<br />

1. Verminderung der Biogas-Produktionsleistung<br />

2. Unterbrechung oder Ausfall des Produktionsverfahrens Biogasproduktion<br />

soweit der Ertragsschaden durch<br />

anzeigepflichtige Tierseuchen gemäß Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen<br />

verursacht wird.<br />

Ein Schadenereignis tritt ein, wenn die versicherte Biogasanlage oder die vertraglich verbundenen<br />

Lieferanten des Ausgangsmaterials der Biogasproduktion in einem aufgrund anzeigepflichtiger<br />

Tierseuchen eingerichteten Sperr- oder Beobachtungsgebiet gemäß Verordnung über anzeigepflichtige<br />

Tierseuchen liegen und behördlich angeordneten Schutzmaßregeln gegen allgemeine und besondere<br />

Seuchengefahr unterliegen. unterliegen<br />

Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011<br />

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