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Tierseuchenversicherung für landwirtschaftliche Biogasanlagen ...

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<strong>Tierseuchenversicherung</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>landwirtschaftliche</strong> <strong>Biogasanlagen</strong> (Biogas-EVT)


Was ist Biogasproduktion?<br />

Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011<br />

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Wie werden <strong>Biogasanlagen</strong> gefördert?<br />

Durch die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2008 wurden die<br />

Rahmenbedingungen <strong>für</strong> die Stromerzeugung aus Biomasse neu gefasst (gültig ab 01.01.2009).<br />

In Abhängigkeit von der elektrischen Leistung der Anlage legt das EEG unterschiedliche – <strong>für</strong> einen<br />

Zeitraum von 20 Jahren garantierte - Mindestvergütungen <strong>für</strong> den eingespeisten Strom fest.<br />

11,67 Cent pro Kilowattstunde (KWh) bis 150 Kilowatt elektrische Energie Leistung (KWel)<br />

9,18 Cent pro KWh bis 500 kWel<br />

825C 8,25 Cent tpro KWhbi KWh bis 5MW 5 MWel l<br />

7,79 Cent pro KWh bis 20 MWel<br />

Beginnend mit dem Jahr 2010 wird jährlich die Mindestvergütung um 1,0% gegenüber dem Vorjahr<br />

abgesenkt (bei neuen Förderzusagen).<br />

Für Strom aus Anlagen, die vor dem 01.01.2009 in Betrieb genommen wurden, gelten die Vorschriften<br />

des EEG-Gesetzes 2004 in der am 31.12.2008 geltenden Fassung.<br />

Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011<br />

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Wie werden <strong>Biogasanlagen</strong> gefördert?<br />

Zusätzlich gibt es Bonuszahlungen <strong>für</strong>:<br />

den ausschließlichen Einsatz von Nachwachsenden Rohstoffen (NawaRo) und/oder Gülle/Festmist,<br />

ggf. auch in Kombination mit rein pflanzlichen Nebenprodukten (siehe Folie 6)<br />

7 Cent pro p KWh bis 500 KWel<br />

4 Cent pro KWh bis 5 MWel<br />

Güllebonus (Voraussetzung: ( g 30 Masseprozent p Gülleinsatz) )<br />

4 Cent pro KWh bis 150 KWel<br />

1 Cent pro KWh bis 500 KWel<br />

Erzeugung von Strom gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK) - Nutzung der Wärme<br />

(Substitution fossiler Energieträger)<br />

3 Cent pro KWh auf die anteilig erzeugte Strommenge<br />

Beginnend mit dem Jahr 2010 wird jährlich die Mindestvergütung um 1,0% gegenüber dem Vorjahr abgesenkt<br />

(b (bei i neuen Fö Förderzusagen).<br />

d )<br />

Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011<br />

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Wie werden <strong>Biogasanlagen</strong> gefördert?<br />

Zusätzlich gibt es Bonuszahlungen <strong>für</strong>:<br />

Einsatz innovativer Technik<br />

2 Cent pro KWh bis 500 KWel<br />

Immissionsbonus (bei Einhaltung der Formaldehydwerte nach TA Luft)<br />

1 Cent pro KWh bis 500 KWel<br />

Landschaftspflegebonus (bei mehr als 50% Einsatz von Landschaftspflegegut)<br />

2 Cent pro KWh bis 500 KWel<br />

Beginnend mit dem Jahr 2010 wird jährlich die Mindestvergütung um 1,0% gegenüber dem Vorjahr abgesenkt<br />

(bei neuen Förderzusagen).<br />

Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011<br />

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Womit werden NawaRo-<strong>Biogasanlagen</strong> betrieben?<br />

<strong>Biogasanlagen</strong>, die den NawaRo-Bonus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz erhalten, dürfen<br />

ausschließlich mit (Positiv- und Negativlisten siehe Anlage):<br />

Pflanzen oder Pflanzenbestandteile, die in Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Gartenbaubetrieben<br />

oder im Rahmen der Landschaftspflege anfallen und die nur einer Aufbereitung und Veränderung<br />

unterzogen wurden, wurden die der Ernte Ernte, Konservierung und Nutzung in der Biomasse dient (z (z.B. B Mais Mais,<br />

Getreide, Rübenblatt, Kartoffelkraut, Glanzpflanzensilage, Gras)<br />

Gülle, Festmist (seit der EEG-Novelle 2008 auch Pferdekot und –harn)<br />

Rein pflanzliche Nebenprodukte<br />

betrieben werden.<br />

Nicht zum NawaRo-Bonus berechtigt sind <strong>Biogasanlagen</strong>, die mit Kot und/oder Harn einschließlich Festmist<br />

von Heimtieren (Tiere (Tiere, die von Menschen zu anderen Zwecken als zu <strong>landwirtschaftliche</strong>n Nutzzwecken<br />

gefüttert und gehalten, nicht jedoch verzehrt werden, Ausnahme: Pferde) beschickt werden.<br />

Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011<br />

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Wie können <strong>Biogasanlagen</strong> in der Betriebsphase versichert werden?<br />

Sachversicherung<br />

Feuer<br />

Sturm/Hagel jeweils incl. Betriebsunterbrechungsversicherung<br />

Einbruchdiebstahl<br />

Haftpflichtversicherung<br />

Betriebshaftpflicht<br />

Umwelthaftpflichtversicherung<br />

Technische Versicherungen<br />

Maschinenbruchversicherung<br />

Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung<br />

g g<br />

<strong>Tierseuchenversicherung</strong> (Biogas-EVT)<br />

Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011<br />

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<strong>Tierseuchenversicherung</strong> – was ist versichert?<br />

Grundlage sind die AVB EVT 01/2008 der VTV.<br />

Abweichend von § 1 Nr Nr. 2 AVB EVT 01/2008 der VTV ist der Ertragsschaden des zur Versicherung<br />

angemeldeten Produktionsverfahrens, d.h. die <strong>landwirtschaftliche</strong> Biogasproduktion infolge von<br />

versichert,<br />

1. Verminderung der Biogas-Produktionsleistung<br />

2. Unterbrechung oder Ausfall des Produktionsverfahrens Biogasproduktion<br />

soweit der Ertragsschaden durch<br />

anzeigepflichtige Tierseuchen gemäß Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen<br />

verursacht wird.<br />

Ein Schadenereignis tritt ein, wenn die versicherte Biogasanlage oder die vertraglich verbundenen<br />

Lieferanten des Ausgangsmaterials der Biogasproduktion in einem aufgrund anzeigepflichtiger<br />

Tierseuchen eingerichteten Sperr- oder Beobachtungsgebiet gemäß Verordnung über anzeigepflichtige<br />

Tierseuchen liegen und behördlich angeordneten Schutzmaßregeln gegen allgemeine und besondere<br />

Seuchengefahr unterliegen. unterliegen<br />

Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011<br />

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Schadenszenarien<br />

Verminderung oder Ausfall der Biogasproduktion durch:<br />

Seucheneinbruch im eigenen Betrieb<br />

Keulung der Tiere und Betriebsperre:<br />

Gülle- und Festmistproduktion fällt aus, Zulieferung von Substrate wird untersagt. Desinfektion der<br />

Ställe und der noch vorhandenen Gülle kann negative Auswirkungen auf die Bakterienkultur<br />

haben. Ausbringung der vergorenen Substrate kann u.U. von den Behörden untersagt werden.<br />

Lage- im Sperr- oder Beobachtungsgebiet<br />

Liegen vertraglich gebundene Substratlieferanten oder die Biogasanlage in einem Sperr Sperr- oder<br />

Beobachtungsgebiet, kann durch behördliche Anordnung von Transportverboten die Substratzufuhr<br />

unterbrochen werden.<br />

Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011<br />

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NEU: Mehrkostenversicherung zur Sicherung des Güllebonus durch Unterbrechung der<br />

Biogasproduktion<br />

Voraussetzung g <strong>für</strong> die Gewährung g des Güllebonus ( (s. Folie 4) ) ist, , dass der Masseanteil der Gülle<br />

am eingesetzten Biogassubstrat jederzeit mindestens 30% beträgt.<br />

Der Nachweis hierüber ist durch ein Umweltgutachten (Gutachter muss über eine Zulassung <strong>für</strong> den Bereich der<br />

Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energien verfügen) zu erbringen erbringen.<br />

Auszug aus dem EEG<br />

Anlage 2 „Bonus <strong>für</strong> Strom aus nachwachsenden Rohstoffen“, VI „Bonushöhe“, 2 „Bonus <strong>für</strong> Strom aus Biogas“<br />

Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011<br />

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NEU: Mehrkostenversicherung zur Sicherung des Güllebonus durch Unterbrechung der<br />

Biogasproduktion<br />

Plakative Darstellung g des Sachverhaltes:<br />

Ein Anlagenbetreiber kann seine NawaRo-Biogasanlage im Fall einer Tierseuche nicht mehr mit<br />

mind. 30% Gülle betreiben. Daraufhin entfällt sein Anspruch auf den Güllebonus. Über die Biogas-<br />

EVT erhält er – stark vereinfacht dargestellt – den Verlust des Güllebonus <strong>für</strong> 12 Monate (genauer:<br />

Ermittlung des Deckungsbeitragsverlustes) erstattet. Nach 12 Monaten endet die Haftzeit, der<br />

Landwirt verliert den Bonus jedoch dauerhaft (max. <strong>für</strong> 20 Jahre).<br />

Folgen <strong>für</strong> Anlagenbetreiber:<br />

Güll Güllebonus b entfällt tfällt ddauerhaft h ft und d endgültig d ülti<br />

Beispiel: Schadenpotential <strong>für</strong> eine 150 kW-Anlage: ca. 48.000 € pro Jahr<br />

Bei einem Zeitraum von bis zu 20 Jahren, <strong>für</strong> den die Vergütung garantiert ist, kann sich der<br />

Verlust <strong>für</strong> den Anlagenbetreiber auf bis zu 1 Mio. EUR aufsummieren.<br />

Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011<br />

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NEU: Mehrkostenversicherung zur Sicherung des Güllebonus durch Unterbrechung der<br />

Biogasproduktion<br />

Lösung: Mehrkostenversicherung zur Sicherung des Güllebonus durch Unterbrechung der<br />

Bi Biogasproduktion d kti<br />

Im Rahmen der Mehrkostenversicherung mitversichert ist der Ertragsschaden (§2 AVB EVT 01-2008<br />

der VTV) der <strong>landwirtschaftliche</strong>n Biogasproduktion Biogasproduktion, der dadurch entsteht entsteht, dass die<br />

Biogasproduktion als Folge eines Versicherungsfalles unterbrochen wird, um den dauerhaften und<br />

endgültigen Verlust des Güllebonus zu vermeiden.<br />

Mit der Mehrkostenversicherung hat der Landwirt die Option, bei einem Mangel an Gülle die<br />

Biogasproduktion zu unterbrechen unterbrechen, um sie, sie nach Beendigung der tierseuchenrechtlichen<br />

Maßnahmen und wenn wieder ausreichend Gülle zur Verfügung steht, wieder anzufahren.<br />

Durch die Unterbrechung g bewahrt sich der VN den Anspruch p auf den Güllebonus, , weil er die Anlage g<br />

zu keiner Zeit mit weniger als 30% Gülle betrieben hat.<br />

Die Schadenberechnung erfolgt über die Ermittlung des Deckungsbeitragsverlustes.<br />

Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011<br />

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NEU: Mehrkostenversicherung zur Sicherung des Güllebonus durch Unterbrechung der<br />

Biogasproduktion<br />

Haftzeitvarianten:<br />

Haftungszeitraum g<br />

Zuschlag gauf die Grundprämie p in %<br />

3 Monate<br />

10,0%<br />

6 Monate 15,0%<br />

9 Monate 17 17,5% 5%<br />

12 Monate 20,0%<br />

Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011<br />

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Wie wird die Prämie ermittelt?<br />

Angabe der Gesamtleistung der Anlage (s. Genehmigungsbescheid):<br />

Prämienberechnung erfolgt durch Multiplikation mit einer KW-Prämie (siehe Antragsrückseite)<br />

Handelt es sich um eine KWK-Anlage und wie hoch ist der Anteil der KWK-Quote? Q ?<br />

Bei KWK-Anlagen wird ein Zuschlag <strong>für</strong> den prozentualen Anteil der KWK-Stromerzeugung berechnet (sowohl bei der<br />

Prämie als auch bei dem Selbstbehalt)<br />

Bei KWK-Anlagen mit Wärmelieferung an Dritte:<br />

Höhe des Jahresumsatzes aus Wärmelieferung (Prämie = Jahresumsatzes x Prämiensatz [siehe Antragsrückseite])<br />

Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011<br />

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NEU: Mehrkostenversicherung zur Sicherung des Güllebonus durch Unterbrechung der<br />

Biogasproduktion<br />

Auszug aus dem Antrag<br />

Auswahl des Haftungszeitraums<br />

Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011<br />

15<br />

Prozentualer Zuschlag auf den Nettobeitrag


Tarifierungsbeispiele (Jahresnettobeitrag in EUR - ohne Rabattierung)<br />

Biogasanlage mit 100 kWel ohne Kraft-Wärme-Kopplung, mit Güllebonus:<br />

Grundprämie: 100 kWel x 4,34 EUR/kWel = 434,00 EUR<br />

Mehrkostenversicherung, Haftzeit 3 Monate, Zuschlag 10% = 43,40 EUR<br />

===========<br />

477,40 EUR<br />

Biogasanlage mit 400 kWel mit Kraft-Wärme-Kopplung (25%) bei Eigenverwendung der<br />

Wä Wärmeenergie, i mit i Güll Güllebonus b<br />

Grundprämie: 400 kWel x 4,03 EUR/kWel = 1.612,00 EUR<br />

KWK-Zuschlag: g 0,25 , x 400 kWel x 0,48 , EUR/kWel = 48,00 , EUR<br />

Mehrkostenversicherung, Haftzeit 6 Monate, Zuschlag 15% = 249,00 EUR<br />

===========<br />

1.909,00 EUR<br />

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Tarifierungsbeispiele (Jahresnettobeitrag in EUR - ohne Rabattierung)<br />

Biogasanlage g g mit 600 kWel mit Kraft-Wärme-Kopplung pp g (20%) ( ) und Lieferung g der Wärmeenergie g an<br />

Dritte mit einem Jahresumsatz von 25.000,- EUR<br />

Grundprämie: 600 kWel x 3,72 EUR/kWel = 2.232,00 EUR<br />

KWK-Zuschlag: 00,20 20 x 600 kWel x 00,48 48 EUR/kWel = 57 57,60 60 EUR<br />

Wärmelieferung an Dritte: 25.000,- EUR x 0,31% = 77,50 EUR<br />

===========<br />

22.371,10 371 10 EUR<br />

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Welche Rabattierungsmöglichkeiten gibt es?<br />

AD-Kompetenzrahmen (maximal 20%)<br />

DDauernachlass hl (10% bbei i Ab Abschluss hl eines i 33-Jahresvertrages) J h t )<br />

Anbindebonus an ein Biogaskonzept des R+V-Konzerns (5%)<br />

Warum ist die <strong>Tierseuchenversicherung</strong> nicht bündelungsfähig mit der Ertragsschaden-<br />

versicherung (EVT)?<br />

Weil die Biogasanlage i.d.R. in einer eigenen Rechtsform geführt wird (z.B. GbR mit anderen<br />

Landwirten, , d.h. Versicherungsnehmer g der Biogasanlage g g und der Versicherungsnehmer g der EVT<br />

sind nicht identisch), so dass in Verbindung mit der EVT kein Kostenvorteil besteht.<br />

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<strong>Tierseuchenversicherung</strong> – Wettbewerbsvorteil <strong>für</strong> R+V / VTV<br />

Abrundung des R+V-Biogaskonzeptes<br />

EErgänzung ä zur Ertragsschadenversicherung<br />

E t h d i h<br />

Mit der <strong>Tierseuchenversicherung</strong> wird die Produktfamilie ‚Versicherungen <strong>für</strong> die<br />

<strong>landwirtschaftliche</strong> Tierproduktion‘ Tierproduktion ( („auch auch Methan bildende Bakterien sind Tiere“) Tiere ) weiter<br />

komplettiert<br />

Fluoreszenzmikroskopische p Aufnahmen Methan bildender Bakterien bei<br />

unterschiedlichen Temperaturen<br />

<strong>Tierseuchenversicherung</strong> <strong>für</strong> NawaRo-<strong>Biogasanlagen</strong> ist derzeit ein<br />

Alleinstellungsmerkmal der R+V /VTV / VTV<br />

Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011<br />

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Infos, Druckstücke und verkaufsunterstützende Materialien<br />

Antragsprogramm auf Excelbasis<br />

Bi Biogasflyer fl<br />

(Druckstück-Nr. 00 303 70 4000 001 0 04.11)<br />

Informationen im R+V-Maklerportal<br />

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20


Anlage: Positivliste Nachwachsende Rohstoffe (NawaRo)<br />

Quelle: Erneuerbare Energien Energien-Gesetz Gesetz 2009<br />

Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011<br />

21


Anlage: Negativliste Nachwachsende Rohstoffe (NawaRo)<br />

Quelle: Erneuerbare Energien Energien-Gesetz Gesetz 2009<br />

Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011<br />

22


Anlage: Positivliste der rein pflanzlichen Nebenprodukte<br />

Quelle: Erneuerbare Energien Energien-Gesetz Gesetz 2009<br />

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