Tierseuchenversicherung für landwirtschaftliche Biogasanlagen ...
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NEU: Mehrkostenversicherung zur Sicherung des Güllebonus durch Unterbrechung der<br />
Biogasproduktion<br />
Plakative Darstellung g des Sachverhaltes:<br />
Ein Anlagenbetreiber kann seine NawaRo-Biogasanlage im Fall einer Tierseuche nicht mehr mit<br />
mind. 30% Gülle betreiben. Daraufhin entfällt sein Anspruch auf den Güllebonus. Über die Biogas-<br />
EVT erhält er – stark vereinfacht dargestellt – den Verlust des Güllebonus <strong>für</strong> 12 Monate (genauer:<br />
Ermittlung des Deckungsbeitragsverlustes) erstattet. Nach 12 Monaten endet die Haftzeit, der<br />
Landwirt verliert den Bonus jedoch dauerhaft (max. <strong>für</strong> 20 Jahre).<br />
Folgen <strong>für</strong> Anlagenbetreiber:<br />
Güll Güllebonus b entfällt tfällt ddauerhaft h ft und d endgültig d ülti<br />
Beispiel: Schadenpotential <strong>für</strong> eine 150 kW-Anlage: ca. 48.000 € pro Jahr<br />
Bei einem Zeitraum von bis zu 20 Jahren, <strong>für</strong> den die Vergütung garantiert ist, kann sich der<br />
Verlust <strong>für</strong> den Anlagenbetreiber auf bis zu 1 Mio. EUR aufsummieren.<br />
Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011<br />
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