ENTGELTORDNUNG - Flughafen Graz
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1. Allgemeines<br />
III.<br />
FLUGGASTENTGELT<br />
Für die Benützung der Fluggastabfertigungsgebäude einschließlich ihrer Einrichtungen durch<br />
abfliegende Fluggäste ist ein Entgelt zu entrichten.<br />
Die Zurverfügungstellung der Passagier - Abfertigungsschalter ist in diesem Entgelt nicht enthalten.<br />
Der grundsätzliche Anspruch des Zivilflugplatzhalters auf dieses Entgelt entsteht mit der Annahme<br />
des Fluggastes zum Transport.<br />
Für die Feststellung der unter Ziffer 2. angeführten Bemessungsgrundlagen hat der Flugdurchführende<br />
oder der Luftfahrzeughalter oder das Luftverkehrsunternehmen oder der Eigentümer<br />
des LFZ dem Zivilflugplatzhalter angemessene Unterlagen zur Verfügung zu stellen.<br />
2. Bemessungsgrundlagen und Sätze<br />
Die Bemessungsgrundlage für das zu entrichtende Fluggastentgelt bildet die Anzahl der abfliegenden<br />
Fluggäste.<br />
a) Fluggastentgelt für Fluggäste im internationalen Flugverkehr, die das Abfertigungsgebäude<br />
(Fluggastgebäude / Terminal) benützen.<br />
Das Entgelt beträgt pro Fluggast EUR 13,42<br />
in Verbindung mit dem PRM-Entgelt (siehe Pkt. IIIA.) somit EUR 13,93<br />
b) Fluggastentgelt für Fluggäste im Regionalverkehr<br />
Das Entgelt beträgt pro Fluggast EUR 11,41<br />
in Verbindung mit dem PRM-Entgelt (siehe Pkt. IIIA.) somit EUR 11,92<br />
c) Fluggastentgelt für Transfer-Fluggäste und für Fluggäste, die das General Aviation - Center<br />
benützen.<br />
Das Entgelt beträgt pro Fluggast EUR 8,45 (international)<br />
in Verbindung mit dem PRM-Entgelt (siehe Pkt. IIIA.) somit EUR 8,96<br />
EUR 3,92 (national)<br />
in Verbindung mit dem PRM-Entgelt (siehe Pkt. IIIA.)somit EUR 4,43<br />
-15- Stand Jänner 2013