ENTGELTORDNUNG - Flughafen Graz
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Die "Gewichtsklasse "A" - gemäß Luftfahrzeug-Register der Republik Österreich - umfasst<br />
einmotorige Flächenflugzeuge und Drehflügler bis 2.000 kg MTOW unbeschadet ihrer<br />
Sitzplatzanzahl.<br />
Ein „Großraum-Luftfahrzeug“ (Wide-Body Aircraft) ist ein Flugzeug mit mehr als einem<br />
Durchgang in der Passagierkabine und mit mehr als 6 Passagiersitzen pro Sitzreihe.<br />
Höchstabfluggewicht (MTOW) = strukturelles Höchstabfluggewicht gemäß den LFZ-<br />
Zulassungsdokumenten.<br />
Unter dem Begriff „Ladung“ versteht man: Passagiere, Gepäck, Fracht und Post.<br />
Unter "Luftbeförderungsunternehmen" sind Luftverkehrsunternehmen zur gewerbsmäßigen<br />
Beförderung von Personen und Sachen mit Luftfahrzeugen zu verstehen (§ 101 lit. a LFG).<br />
Unter dem Begriff "luftfahrtbehördliche Aufgaben" sind insbesondere<br />
zu verstehen.<br />
- Flüge zur Ausübung des Aufsichtsrechtes gemäß LFG<br />
- Flüge gemäß § 119 (e) LFG<br />
- Funkmessflüge<br />
- Flüge zur Festlegung der Anflug- und Landeverfahren<br />
- Flüge der Flugunfallkommission und<br />
- Flüge des Such- und Rettungsdienstes<br />
Einsatzflüge gemäß § 145 LFG werden gleich behandelt.<br />
Unter dem Begriff "Luftfahrzeuge, deren Halter die Republik Österreich ist", sind die im LFZ<br />
Register eingetragenen LFZ der Österreichischen Bundesbehörden bzw. Dienststellen zu<br />
verstehen.<br />
Der "Notfall" ist eine Landung bei Vorliegen eines bezüglichen Ereignisses (z.B. Krankheit oder<br />
Tod eines Passagiers, technische Gebrechen am LFZ etc.) oder bei Androhung von Gewalt.<br />
- 9 - Stand Jänner 2013