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ENTGELTORDNUNG - Flughafen Graz

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LEISTUNGSVERZEICHNIS DER BODENABFERTIGUNGSDIENSTE<br />

Verbindlich für den Leistungsumfang, den der Bodenverkehrsdienst des <strong>Flughafen</strong> <strong>Graz</strong> erbringt, ist<br />

die nachfolgende Definition der Leistungsinhalte, welche mit Ramp Handling Charge (RHC) und Traffic<br />

Handling Charge (THC) gekennzeichnet sind.<br />

Alle Leistungen, die über das Grundleistungsverzeichnis hinausgehen sind Einzelleistungen, die mit<br />

Single Service (SS) gekennzeichnet sind und gemäß Einzelleistungsverzeichnis berechnet werden.<br />

Bei den Leistungen, die nachfolgend mit ISF gekennzeichnet sind, handelt es sich um Infrastrukturleistungen.<br />

Bei solchen, die mit PSF, LF oder PRM gekennzeichnet sind, handelt es sich um Entgelte.<br />

Die mit SC gekennzeichneten Leistungen werden im Rahmen des Luftfahrtsicherheitsgesetzes für das<br />

Bundesministerium für Inneres erbracht und sind im Sicherheitsentgelt (SC) enthalten.<br />

Leistungen, die nachfolgend mit „X“ gekennzeichnet sind, werden am <strong>Flughafen</strong> <strong>Graz</strong> nicht erbracht<br />

bzw. liegen deren Erfüllung nicht im Zuständigkeitsbereich des Zivilflugplatzhalters.<br />

Die zur Anwendung kommenden Pauschalentgelte sind unteilbar und auch dann in voller Höhe zu<br />

entrichten, wenn nur Teilleistungen in Anspruch genommen werden.<br />

Grundsatz:<br />

Über alle im Flugzeug oder an der Ladung festgestellten Schäden wird die Luftverkehrsgesellschaft<br />

sofort unterrichtet, unbeschadet der Frage nach Ursache und Zeitpunkt.<br />

Hinweis:<br />

Textelemente, die in der Anlage 2 in der Schriftart kursiv hinterlegt sind, weichen vom IATA Standard<br />

2008 ab.<br />

Textelemente, die in der Anlage 2 nachstehend mit * gekennzeichnet sind, verstehen sich laut abgeschlossenem<br />

Annex oder Attachement(s).<br />

- 37 - Stand Jänner 2013

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