27.07.2013 Aufrufe

ENTGELTORDNUNG - Flughafen Graz

ENTGELTORDNUNG - Flughafen Graz

ENTGELTORDNUNG - Flughafen Graz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

1. Erfüllungsort<br />

I.<br />

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN<br />

Der Erfüllungsort ist der <strong>Flughafen</strong> <strong>Graz</strong>, Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in <strong>Graz</strong>.<br />

Auf die aus dieser Entgeltordnung sich ergebenden gegenseitigen Rechtsbeziehungen findet ausschließlich<br />

das in der Republik Österreich geltende Recht sowie die Bestimmungen der Europäischen<br />

Union Anwendung. Eine von den nachstehenden Bedingungen abweichende Kondition bedarf<br />

vor deren Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung.<br />

2. Verbindlichkeit der Entgeltordnung<br />

Jeder Benützer, der die Anlagen und Einrichtungen des <strong>Flughafen</strong>s in Anspruch nimmt, unterwirft<br />

sich gemäß § 15 der ZFBO, den Bestimmungen dieser Entgeltordnung als Teil II. der Zivilflugplatz-<br />

Benützungsbedingungen.<br />

Die in dieser Entgeltordnung angeführten Entgelte sind Pauschalbeträge. Die zur Anwendung<br />

kommenden Pauschalbeträge sind unteilbar und auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn nur<br />

Teilleistungen in Anspruch genommen werden. Die Pauschalentgelte werden mit Erbringung der<br />

Leistung fällig.<br />

3. Begriffe<br />

Unter dem Begriff „Allgemeine Luftfahrt“ („General Aviation“) fallen jene Luftfahrzeuge, die nicht<br />

im regelmäßigen Linien- und Bedarfsluftverkehr mit Flugnummer eingesetzt werden.<br />

"Ambulanzflüge" sind gemäß § 2 ZARV zur Beförderung von bereits ärztlich versorgten,<br />

schwerkranken oder schwerverletzten Personen oder Notfallpatienten von einer Krankenanstalt in<br />

eine andere.<br />

- 7 - Stand Jänner 2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!