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ENTGELTORDNUNG - Flughafen Graz

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Sicherheitsentgelt (SC)<br />

IV.<br />

SICHERHEITSENTGELT<br />

Gemäß dem Luftfahrtsicherheitsgesetz – LSG 2011 in der geltenden Fassung hat jedes Luftbeförderungsunternehmen<br />

für jeden vom <strong>Flughafen</strong> <strong>Graz</strong> abfliegenden Passagier für den auch das<br />

Fluggastentgelt Anwendung findet, ein Sicherheitsentgelt in der Höhe von EUR 12,72 zu entrichten.<br />

Die Entrichtung des Sicherheitsentgelts an die <strong>Flughafen</strong> <strong>Graz</strong> Betriebs GmbH unterliegt den Zahlungsmodalitäten,<br />

für die Entgeltentrichtung gem. Abs. 4 „Entgeltentrichtung“ unter Abschnitt I,<br />

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, der jeweils gültigen Entgeltordnung.<br />

- 17 - Stand Jänner 2013

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