ENTGELTORDNUNG - Flughafen Graz
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Sicherheitsentgelt (SC)<br />
IV.<br />
SICHERHEITSENTGELT<br />
Gemäß dem Luftfahrtsicherheitsgesetz – LSG 2011 in der geltenden Fassung hat jedes Luftbeförderungsunternehmen<br />
für jeden vom <strong>Flughafen</strong> <strong>Graz</strong> abfliegenden Passagier für den auch das<br />
Fluggastentgelt Anwendung findet, ein Sicherheitsentgelt in der Höhe von EUR 12,72 zu entrichten.<br />
Die Entrichtung des Sicherheitsentgelts an die <strong>Flughafen</strong> <strong>Graz</strong> Betriebs GmbH unterliegt den Zahlungsmodalitäten,<br />
für die Entgeltentrichtung gem. Abs. 4 „Entgeltentrichtung“ unter Abschnitt I,<br />
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, der jeweils gültigen Entgeltordnung.<br />
- 17 - Stand Jänner 2013