Sachsenwald aktuell
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Verehrte Mitbürgerinnen, verehrte Mitbürger,<br />
im Monat Mai werden in den zuständigen Ausschüssen und Ende Mai in der Gemeindevertretung<br />
wichtige Entscheidungen getroffen, die unsere Gemeinde betreffen. Hierzu gehört die Einrichtung einer<br />
Mensa mit Essenausgabe für die vielen Kinder, die in den Nachmittagstunden von Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeitern des Vereins Feste Grundschulzeiten ehrenamtlich betreut werden. Übrigens eine<br />
Einrichtung, für die die Gemeinde sehr dankbar ist, zumal die betroffenen Eltern sehr wohl wissen,<br />
dass für ihre Kinder gesorgt wird.<br />
Laut Beschluss der Gemeindevertretung werden die Kinder künftig in nicht mehr benötigten Klassen-<br />
räumen unserer auslaufenden Realschule im Block – C – untergebracht, so dass die nicht optimale Betreuung<br />
im Anbau auf der Rückseite mit der Containerlösung hoffentlich bald der Vergangenheit angehören<br />
wird. Diese Entscheidung hat aber auch zur Folge, dass dann die Kinder in der alten Schulküche<br />
verpflegt werden müssen. Dies ist aber nur möglich, wenn in diesem Bereich umfangreiche Umbauarbeiten<br />
durchgeführt werden. Ziel ist es, dort eine Mensa mit Essenausgabe zu errichten. Vom<br />
Raumangebot ist dies zum Glück machbar, jedoch muss die Gemeinde hierfür erhebliche Finanzmittel<br />
bereitstellen. Angedacht ist, dass 60 Kinder gleichzeitig essen können. Für die Gesamtmaßnahme<br />
müssen voraussichtlich nach den Berechnungen des beauftragten Architekten ca. 150.000 € bewilligt<br />
werden, die jedoch durch einen bereits bewilligten Zuschuss um ca. 52.000 € reduziert werden können.<br />
Eine weitere wichtige Entscheidung betrifft den geplanten Neubau einer Krippe. Dieser dringend benötigte<br />
Neubau kann seitens der Gemeinde nur errichtet werden, wenn die hierfür benötigten Zuschüsse<br />
durch den Bund (66,66 % der Baukosten) und der Zuschuss durch den Kreis (3.472 € pro Kind) bewilligt<br />
werden. Die Verwaltung hat in enger Zusammenarbeit mit der Politik rechtzeitig die benötigten<br />
Zuschüsse beantragt. Hierzu war es erforderlich geworden, umfangreiche nachvollziehbare Begründungen<br />
beizufügen bzw. sogar nachzureichen. Da wir unsere Schularbeiten gemacht haben, wurde unser<br />
Antrag beim Kreis auf der wichtigen Prioritätenliste an vierter Stelle gesetzt. Insgesamt hatten sich<br />
über zwanzig Gemeinden um einen Zuschuss durch den Bund beworben. Von dem Gesamtpaket<br />
standen dem Kreis 1.250.000 € zur Verfügung. Der Gemeinde Aumühle wurden aus diesem Paket<br />
465.000 € als Zuschuss für den Neubau im zuständigen Ausschuss des Kreises zugesprochen. Damit ist<br />
es uns gelungen, dass wir eine ganz wichtige Hürde genommen haben. Wenn nun die Gemeindevertretung<br />
die Entscheidung trifft, dass eine neue Krippe gebaut wird, muss ein Architekt mit der Ausschreibung<br />
beauftragt werden. Da der Neubau durch ein Generalunternehmen errichtet werden soll, wird<br />
dieser Architekt dann für die Gemeinde mit der Bauherrenüberwachung des Gebäudes beauftragt. Zusammen<br />
mit der Bauanzeige werden dann die Anträge für die Bezuschussung durch den Bund und den<br />
Kreis beantragt.<br />
Sobald für diese Zuschüsse die Bewilligungsbescheide vorliegen, kann der Auftrag zur Errichtung des<br />
Gebäudes für unsere Krippenkinder erteilt werden.<br />
Zur Umsetzung dieser so wichtigen Maßnahme muss auch die Gemeinde einen finanziellen Beitrag in<br />
Höhe von mindestens 130.000 € leisten. Deshalb wird im Beschluss der Gemeindevertretung auch stehen,<br />
dass der Auftrag für den Neubau vorbehaltlich der Bewilligung der Zuschüsse erst erteilt werden<br />
darf. Aus eigener Kraft ist die Gemeinde nicht in der Lage, den dringend benötigten Neubau zu finanzieren.<br />
Ein weiteres Thema betrifft die Sanierung unserer Gemeindestraßen, vor allem, was die Winterschäden<br />
betrifft. Zwar wurden alle Schlaglöcher zwischenzeitlich geschlossen, aus der Erfahrung vergangener<br />
Jahre wissen wir aber, dass dies im Grunde genommen alles nur Flickwerk ist, da diese Löcher sehr<br />
schnell wieder neu entstehen. Durch ein Planungsbüro, das vom Amt den Auftrag erhalten hatte, alle<br />
Winterschäden in den Gemeinden des Amtes kostenpflichtig zu erfassen, wurde für die Beseitigung der<br />
Schäden in unserer Gemeinde, wenn sie sachgerecht durchgeführt werden, die Summe von 400.000 €<br />
ermittelt. Auch hierfür hat der Bund Gelder zur Verfügung gestellt. Durch das Amt wurden die Anträge<br />
auf Bezuschussung gestellt. Eine Aussage, ob die Gemeinde einen Zuschuss erhält und vor allem in<br />
welcher Höhe, steht derzeit noch nicht fest. Der Pferdefuß bei Zustellung eines Zuschusses liegt darin,<br />
dass dieser nur zur Beseitigung der Schlaglöcher verwendet werden darf. Also besonders marode Straßendecken<br />
können damit nicht saniert werden. Natürlich muss auch die Gemeinde ihren finanziellen<br />
Beitrag leisten.<br />
Hiermit möchte ich meine Berichterstattung beenden und wünsche allen einen schönen sonnenreichen<br />
Monat Mai.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Mitteilungen der<br />
GEMEINDE AUMÜHLE<br />
Ihr<br />
Herausgeber: Der Bürgermeister<br />
Telefonliste:<br />
Notruf: Telefon 110<br />
Feuer: Telefon 112<br />
Polizei: Telefon 96 93 88/89<br />
Station Aumühle Fax 96 93 93<br />
Bergstraße 9<br />
Krankenwagen:<br />
Telefon (04531) 8 10 01<br />
Kreisleitstelle Bad Oldesloe<br />
Ärztliche Notdienstversorgung:<br />
Telefon 0 18 05–11 92 92<br />
E.ON Hanse AG<br />
Telefon 01 80–1 61 66 16<br />
Störungs- und Service-Nr.<br />
Strom, Erdgas und Wasser<br />
Abwasserverband<br />
Telefon 0 40–72 00 12 64<br />
Nach Dienstschluss: 040–7 20 86 12<br />
Kindergärten:<br />
Ev.-Luth. Kindergarten<br />
Weidenstieg 2<br />
Telefon 51 74<br />
Montessori-Kinderhaus e.V.<br />
Ernst-Anton-Str. 27a<br />
Telefon 96 13 83<br />
Kinderkrippe Aumühle<br />
Große Straße 35a<br />
Telefon 69 57 17<br />
Fax 96 39 07<br />
Fürstin-Ann-Mari-von-<br />
Bismarck-Schule<br />
Telefon 15 65<br />
Grund- und Realschule<br />
Ernst-Anton-Straße 27<br />
Amtsverwaltung Hohe Elbgeest<br />
Christa-Höppner-Platz 1,<br />
21521 Dassendorf<br />
Telefon 9 90–0<br />
Fax 9 90–68<br />
Bürgermeister der<br />
Gemeinde Aumühle 9 90–1 02<br />
Vorzimmer 9 90–1 25<br />
Bismarckallee 21, Aumühle<br />
Schiedsamt<br />
für Aumühle und Wohltorf<br />
Rita Funke Te le fo n 51 2 5<br />
Stellv.: Dr. Ursula Behrens-Tönnies<br />
Telefon 15 64<br />
Gleichstellungsbeauftragte<br />
des Amtes Hohe Elbgeest<br />
Irmtraud Edler Telefon 68 36<br />
Frauenberatungsstelle<br />
Telefon 04151 - 8 13 06<br />
Bürgerservice für Aumühle<br />
und Wohltorf Telefon 9 90–1 26<br />
Sprechzeiten:<br />
montags von 9.00–12.00 Uhr und<br />
14.00–18.00 Uhr<br />
dienstags von 9.00–12.00 Uhr<br />
mittwochs geschlossen od. nach<br />
Vereinbarung<br />
donnerstags von 7.00–12.00 Uhr<br />
freitags von 9.00–12.00 Uhr<br />
Informationen für Neubürger<br />
An- und Abmeldung/Personalausweise<br />
Bürgerservice Rathaus Aumühle<br />
Reisepässe können nur beim<br />
Amt Hohe Elbgeest,<br />
Christa-Höppner-Platz 1<br />
in Dassendorf,<br />
Telefon 04104–9 90–3 02/-3 03<br />
beantragt werden.