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Verhandlungsschrift 4-2010 - Gemeinde St. Veit/Innkreis

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<strong>Verhandlungsschrift</strong> 4-<strong>2010</strong><br />

über die öffentliche Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I. am 24.09.<strong>2010</strong><br />

Ort: Sitzungssaal der <strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I.<br />

Anwesende:<br />

Anwesende:<br />

Franz Kneißl SPÖ Bürgermeister - Vorsitzender<br />

Manfred Feichtinger ÖVP Vizebürgermeister<br />

Rudolf Schrems ÖVP <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />

Aloisia Putzinger ÖVP<br />

Markus Preishuber ÖVP<br />

Josef Kneißl SPÖ<br />

Karin Lettner SPÖ<br />

Rudolf Bittermann SPÖ<br />

Karl Gradinger FPÖ<br />

Beginn: 19:30 Uhr<br />

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass<br />

a) die Sitzung von ihm einberufen worden ist<br />

b) die Verständigung hiezu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen fristgerecht unter<br />

Bekanntgabe der Tagesordnung an alle Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates ergangen ist<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist und folgende Tagesordnung vorliegt:<br />

Tagesordnung<br />

1. Genehmigung des <strong>Gemeinde</strong>ratsprotokolles vom 07.05.<strong>2010</strong><br />

2. Prüfungsbericht des örtlichen Prüfungsausschusses vom 20.09.<strong>2010</strong> - Kenntnisnahme<br />

3. Einführung der Biotonne – Beratung und Beschlussfassung über den Auftrag an den<br />

Bezirksabfallverband<br />

4. Bauhofkooperationsprojekt Dienstleistungszentrum 4 Sonnen – Beratung und<br />

Beschlussfassung über den Finanzierungsplan<br />

5. Ortsklassenverordnung 2011 – Beratung und Beschlussfassung über die Einstufung in<br />

der Ortsklasse C<br />

6. Regionalverkehrskonzept des Bezirkes Braunau am Inn – Beratung und<br />

Beschlussfassung über die Kostenbeteiligung<br />

7. Dienstpostenplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I., Abänderung aufgrund der Errichtung einer<br />

Verwaltungsgemeinschaft mit der <strong>Gemeinde</strong> Roßbach – neuerliche Beschlussfassung<br />

8. Kanalbau – Verlängerung der Laufzeiten der Darlehen von 25 auf 33 Jahre; Beratung<br />

und Beschlussfassung<br />

9. Katastrophenfälle in <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I. - Information über einen Lokalaugenschein<br />

10. Verwaltungsgemeinschaft zwischen den <strong>Gemeinde</strong>n <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I. und Roßbach;<br />

Durchführung von Personalbestellungen<br />

a) von Amtsleiter Peter <strong>St</strong>rasser zum Kassenführer<br />

b) von Amtsleiter Peter <strong>St</strong>rasser zum <strong>St</strong>andesbeamten<br />

c) von VB. Rosemarie <strong>St</strong>reif und VB. Margit Weinberger zum <strong>St</strong>A-<strong>St</strong>vtr.<br />

d) von Amtsleiter Peter <strong>St</strong>rasser zum GF der VFI der <strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I & Co KG<br />

11. Allfälliges<br />

Vom Vorsitzenden bestimmter Schriftführer: Al. Peter <strong>St</strong>rasser<br />

1


Beratungsverlauf zur Tagesordnung<br />

TOP 01 Genehmigung der <strong>Gemeinde</strong>ratsprotokolles vom 07.05.<strong>2010</strong><br />

Der Vorsitzende ersucht den Amtsleiter um Berichterstattung und dieser führt aus:<br />

Gemäß den Bestimmungen im § 54 der OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung wurde eine Reinschrift der<br />

<strong>Verhandlungsschrift</strong> der <strong>Gemeinde</strong>rates vom 07.05.<strong>2010</strong> den Fraktionen mit dem Hinweis<br />

übermittelt wurde, dass es sich nicht um die vom <strong>Gemeinde</strong>rat genehmigte Fassung handelt.<br />

Die vom Vorsitzenden und vom Schriftführer unterzeichnete Fassung des Protokolles lag<br />

überdies während der Amtsstunden zur Einsicht auf.<br />

Den Mitgliedern des <strong>Gemeinde</strong>rates steht es frei, gegen den Inhalt der <strong>Verhandlungsschrift</strong><br />

mündlich oder schriftlich Einwendung zu erheben.<br />

Sollten bis zur Sitzung Einwendungen gemacht werden, so ist darüber in der Sitzung zu<br />

befinden und diese Änderungen in der <strong>Verhandlungsschrift</strong> zu vermerken.<br />

Aufgrund dieser Beschlussfassung gilt die <strong>Verhandlungsschrift</strong>en der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

vom 07.05.<strong>2010</strong> als genehmigt und ist von den im <strong>Gemeinde</strong>rat vertretenen Fraktionsobmännern<br />

noch während der Sitzung zu unterfertigen, womit das ordnungsgemäße<br />

Zustandekommen der <strong>Verhandlungsschrift</strong> bestätigt wird.<br />

Der Amtsleiter stellt fest, dass es keine Einwendungen und Änderungsanträge gibt und er<br />

beantragt daher, dass die vorliegenden Protokolle vom 07.05.<strong>2010</strong> in der aufliegenden<br />

Fassung, welche den Fraktionen übermittelt wurden, zu bewilligen.<br />

Darüber lässt der Vorsitzende durch Handerheben abstimmen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat bewilligt das vorliegende Protokoll einstimmig.<br />

Sodann wird das Protokoll von den Vertretern der einzelnen Fraktionen unterzeichnet. Das<br />

Protokoll gilt daher als ordnungsgemäß Zustande gekommen.<br />

TOP 02 Prüfungsbericht des örtlichen Prüfungsausschusses vom 20.09.<strong>2010</strong> –<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Vorsitzende ersucht den Obmann des Prüfungsausschusses, Herrn Karl Gradinger, um<br />

Berichterstattung.<br />

Herr Gradinger stellt fest, dass die Prüfungsausschusssitzung vertagt wurde, da noch<br />

Unterlagen für die genaue Prüfung der Kanalanschluss- und benützungsgebühren und der<br />

Aufschließungsbeiträge fehlten bzw. ergänzt werden mussten.<br />

Die nächste Sitzung findet am Montag, den 27.09.<strong>2010</strong>. statt.<br />

Dies wird zur Kenntnis genommen, ein Beschluss wird nicht gefasst.<br />

TOP 03 Einführung der Biotonne – Beratung und Beschlussfassung über den Auftrag<br />

an den Bezirksabfallverband<br />

2


Der Vorsitzend ersucht den Amtsleiter um Berichterstattung und dieser führt im Sinne des<br />

allen Mitgliedern des <strong>Gemeinde</strong>rates zugegangenen Amtsvortrages, welcher folgenden<br />

Inhalt hat aus:<br />

Zu a)<br />

Der Bezirksabfallverband hat im April folgendes Schreiben an die <strong>Gemeinde</strong>n ausgesandt:<br />

3


Aufgrund dieses Schreibens wurde eine Erhebung hinsichtlich der Einführung der Biotonne<br />

in allen den Ortschaften durchgeführt.<br />

Da ja der BAV im ganzen Bezirk die Sammlung der biogenen Abfälle organisieren wird, kann<br />

es auch möglich sein außerhalb des dicht besiedelten Gebietes die Biotonne einführen zu<br />

4


können. Daher wurde die Erhebung vorerst auf alle Ortschaften ausgedehnt und brachte<br />

diese folgendes Ergebnis:<br />

Von den 118 Befragten nehmen 16 Haushalte eine Biotonne, wobei von diesen 16, 2 große<br />

Tonnen für Wohnblöcke enthalten sind.<br />

Marlupp 0 ja 7 nein<br />

Pirat 3 ja 21 nein<br />

Pudexing 3 ja 14 nein<br />

Schacher 0 ja 5 nein<br />

<strong>St</strong>.<strong>Veit</strong> 6 ja 48 nein<br />

Wimhub 1 ja 10 nein<br />

Alle jene Haushalte, welche sich nicht an der Biotonne beteiligen haben schriftlich bekannt<br />

gegeben, dass sie eine Eigenkompostierung durchführen.<br />

Dieses Ergebnis wurde dem BAV mitgeteilt und wird dieser die Daten mit den Ergebnissen<br />

aus den anderen <strong>Gemeinde</strong>n zu einer Routenplanung verwerten. Erst dann wird sich<br />

endgültig herausstellen, welche Haushalt innerhalb des „Versorgungsgebietes“ sein werden.<br />

Wie aus dem oben angeführten Schreiben des BAV ersichtlich ist, muss die <strong>Gemeinde</strong> einen<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss fassen, in dem sie dem BAV den Auftrag zur Umsetzung der<br />

Biotonne erteilt.<br />

Da die Erhebungen seitens des BAV bzw. auch in anderen <strong>Gemeinde</strong>n noch nicht so weit<br />

fortgeschritten sind, kann vorerst nur hinsichtlich des Auftrages an den BAV beraten werden.<br />

Die Festlegung des Versorgungsgebietes mit der Biotonne und somit die Beschlussfassung<br />

über die Abfallordnung muss zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand befasste sich mit dieser Angelegenheit in seiner Sitzung am<br />

10.09.<strong>2010</strong> und fasste einstimmig folgenden Beschlussantrag an den <strong>Gemeinde</strong>rat:<br />

Um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, beauftragt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I.<br />

der Bezirksabfallverband Braunau am Inn mit der Umsetzung der Einführung der<br />

Biotonne in der <strong>Gemeinde</strong> Roßbach.<br />

Als zusätzliche Information darf Folgendes mitgeteilt werden:<br />

Darüber hinaus wurde vom BAV mitgeteilt, dass mit Beschluss der neuen Abfallordnung nur<br />

noch genormte Tonnen (Euro-Nor EN 840-1) verwendet werden dürfen. D.h., dass die<br />

verzinkten 90l-Tonnen und die 110l Kunststofftonne ohne Räder nicht mehr den Richtlinien<br />

des Arbeiterschutzgesetzes entsprechen. Diese genannten Tonnen müssen daher<br />

ausgetauscht werden. Dieser Sachverhalt ist den Bürgern mitzuteilen (Dies erfolgt mit der<br />

nächsten <strong>Gemeinde</strong>zeitung und ist auf der Homepage bereits einzusehen).<br />

Der BAV bietet dazu günstige Tonnen, welche der Norm entsprechen, zum Preis von 24,96<br />

an.<br />

Die Beschlussfassung über die Verordnung und das Versorgungsgebiet wird voraussichtlich<br />

in der nächsten Sitzung vollzogen.<br />

In der folgenden Diskussion wird von Frau GR.Putzinger vorgeschlagen, die Bevölkerung zur<br />

Eigenkompostierung zu animieren. Sie fände dies besser, als sich in Abhängigkeit vom BAV<br />

oder Kompostieren zu geben.<br />

Durch den Amtsleiter wird festgestellt, dass die <strong>Gemeinde</strong> aufgrund der gesetzlichen<br />

Vorgaben verpflichtet ist, die Biotonne ab 01.01.2011 anzubieten. Dies zumindest im<br />

5


Ortskern. Es sei jedenfalls günstiger dieses Angebot im Wege des BAV anzubieten, als<br />

selbst etwas zu „organisieren“.<br />

In der folgenden Diskussion wird über das Eigenkompostieren gesprochen, schließlich lässt<br />

der Vorsitzende jedoch über den vorliegenden Antrag durch Handerheben abstimmen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig, dem Antrag stattzugeben.<br />

TOP 4 Bauhofkooperationsprojekt Dienstleistungszentrum 4 Sonnen – Beratung und<br />

Beschlussfassung<br />

Der Vorsitzende ersucht den Amtsleiter um Berichterstattung und dieser führt im Sinne des<br />

allen Mitgliedern des <strong>Gemeinde</strong>rates zugegangenen Amtsvortrages, welcher folgenden<br />

Inhalt hat, aus:<br />

6


Gegenüber der seinerzeitigen Beschlussfassung im Jahr 2005 stieg der Gesamtfinanzierungsbetrag<br />

durch Mehrkosten bei der Errichtung des Gebäudes, um € 100.000,-. Der<br />

Beitrag des OHH der <strong>Gemeinde</strong> Roßbach bleibt unverändert. Der BZ-Anteil für Roßbach<br />

steigt von € 320.000,- auf € 338.630,-.<br />

Für die Zwischenfinanzierung der Förderungsmittel wird die <strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong> einen<br />

Haftungsanteil von 8,92% übernehmen müssen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand befasst sich mit dieser Angelegenheit in seiner Sitzung am<br />

10.09.<strong>2010</strong> und beschloss einstimmig folgenden Beschlussantrag an den <strong>Gemeinde</strong>rat:<br />

Der vorstehende Finanzierungsplan hinsichtlich dem DLZ 4 Sonnen wird bewilligt. Die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I. übernimmt für die eventuell notwendige Aufnahme eines<br />

Zwischenfinanzierungsdarlehen eine Haftung in der Höhe von 8,92%.<br />

Dazu ergeben sich keine Wortmeldungen, sodass der Vorsitzende über den vorliegenden<br />

Beschlussantrag durch Handerheben abstimmen lässt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig, dem Antrag stattzugeben.<br />

9


TOP 05 Ortsklassenverordnung 2011 Beratung und Beschlussfassung über die<br />

Auftragsvergabe<br />

Auch hiezu ersucht der Vorsitzende den Amtsleiter um Berichterstattung und dieser führt<br />

aus:<br />

Mit Schreiben vom 15.06.<strong>2010</strong> hat das Amt der OÖ. Landesregierung Direktion für<br />

Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft die<br />

Ortsklasseneinteilung 2011 mitgeteilt.<br />

10


Aufgrund des oben angeführten Erlasses der OÖ.Landesregierung erging durch den<br />

Tourismusverband nachstehendes E-Mail:<br />

„Letzte Woche haben Sie vom Amt der OÖ Landesregierung ein Schreiben über die<br />

Ortsklassifizierung Neu in Ihrer <strong>Gemeinde</strong> erhalten. Aufgrund einer zu niedrigen<br />

Nächtigungszahl oder einer zu niedrigen Nächtigungsintensität im Durchrechnungszeitraum<br />

ist Ihre <strong>Gemeinde</strong> von C auf D abgestuft worden. Dies würde bedeuten, dass Ihre <strong>Gemeinde</strong><br />

ab Jänner 2011 keine Tourismusgemeinde mehr ist und aus dem Tourismusverband<br />

s´Innviertel ausscheidet.<br />

12


Aufgrund der guten Zusammenarbeit gehen wir aber davon aus, dass Ihre <strong>Gemeinde</strong> auch<br />

weiterhin Tourismusgemeinde und somit auch ein Mitglied unseres mehrgemeindigen<br />

Tourismusverbandes bleiben will.<br />

Wir bitten Sie daher bei der nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung um auf Aufnahme des<br />

Tagesordnungspunktes „Tourismusgemeinde und Ortsklassifizierung in die Kategorie C“.<br />

Unter diesem Punkt ist auf die alle zehn Jahre vom Land OÖ durchgeführte Neueinstufung in<br />

eine Ortsklasse hinzuweisen. Als Tourismusgemeinde ist es notwendig in der Ortsklasse A,<br />

B oder C zu sein. Um den derzeit gültigen <strong>St</strong>atus einer Tourismusgemeinde in der<br />

Ortsklasse C zu erhalten ist ein <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss notwendig.<br />

Fazit: ja, unsere <strong>Gemeinde</strong> bleibt freiwillig Tourismusgemeinde im Tourismusverband<br />

s´Innviertel und möchte weiterhin in der Ortsklasse C eingestuft bleiben.<br />

Würde dieser <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss jedoch negativ ausfallen, wäre Ihre <strong>Gemeinde</strong> nicht<br />

mehr Tourismusgemeinde uns müsste aus dem mehrgemeindigen Tourismusverband<br />

s´Innviertel per 01.01.2011 aussteigen.<br />

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen Tourismusobmann Mag. Hannes Gadermair und/oder<br />

meine Wenigkeit gerne zur Verfügung.<br />

Ich bitte nach Abhaltung der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung um einen Auszug aus dem Protokoll.<br />

Herzlichen Dank.“<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I. hat daher einen Beschluss zu fassen, dass sie in der Ortsklasse C<br />

verbleiben möchte und dies dem Amt der OÖ. Landesregierung bis zum 15.10.<strong>2010</strong> und<br />

dem Tourismusverband mitzuteilen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand befasste sich mit dieser Angelegenheit in seiner Sitzung am<br />

10.09.<strong>2010</strong> und beschloss einstimmig, an den <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden Beschlussantrag zu<br />

stellen:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I. bleibt Tourismusgemeinde im Tourismusverband s´Innviertel.<br />

Der derzeit gültige <strong>St</strong>atus einer Tourismusgemeinde in der Ortsklasse C soll erhalten<br />

bleiben. Ein entsprechender Antrag ist beim Amt der Oö. Landesregierung auf<br />

Abänderung der Verordnung einzubringen.<br />

Frau Putzinger fragt an, was der Unterschied bzw. welche Konsequenzen für die <strong>Gemeinde</strong><br />

zwischen Ortsklasse C und D sind.<br />

Der Vorsitzende und Amtsleiter beantworten die Anfrage und stellen fest, dass für die<br />

Mitgliedschaft im Tourismusverband die Einstufung in C Voraussetzung sei. Außerdem<br />

müssen, so wie bisher auch schon, die Firmen, welche vom Tourismus profitieren,<br />

Zahlungen an den Tourismusverband in Promilhöhe des Umsatzes leisten.<br />

Weitere Wortmeldungen ergeben sich nicht, sodass der Vorsitzende über den vorliegenden<br />

Beschlussantrag durch Handerheben abstimmen lässt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig, dem Antrag stattzugeben.<br />

13


TOP 06 Regionalverkehrskonzept des Bezirkes Braunau am Inn - Beratung und<br />

Beschlussfassung über die Kostenbeteiligung<br />

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des allen Mitgliedern des <strong>Gemeinde</strong>rates zugegangenen<br />

Amtsvortrages, welcher folgenden Inhalt hat:<br />

Die OÖ. Landesregierung, Abteilung Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr, hat<br />

für die Region ein Verkehrskonzept in Auftrag gegeben (liegt bei der Amtsleitung zur Einsicht<br />

auf).<br />

Laut diesem Konzept würde <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I. von der Einführung einer neuen Linie (2354B)<br />

zwischen Altheim über <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I. nach Fraham bis voraussichtlich Höhnhart profitieren.<br />

Auf dieser Linie wären im Fahrplanentwurf die Einstiegszeiten von Altheim nach<br />

Höhnhart 07:32, 13:02, 14:02, 17:02 und 18:02 von Höhnhart nach Altheim um 07:54<br />

(06:39 zu Schulzeiten), 13:34. 14:24 und 17:24 geplant.<br />

(Das Konzept liegt in der <strong>Gemeinde</strong> zur Einsicht auf).<br />

Für diese Maßnahmen muss sich die <strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I. mit jährlichen Kosten von €<br />

3.331,- an diesem Konzept beteiligen. Diese Kosten werden beim Ausgleich des<br />

ordentlichen Haushaltes bewilligt.<br />

Per E-Mail vom 31.08.<strong>2010</strong> wurde durch das Amt der Oö. Landesregierung (DI.Holzer)<br />

Folgendes mitgeteilt:<br />

„Bisher war die Umsetzung des Konzeptes mit Fahrplanwechsel Dezember 2011<br />

vorgesehen, dies wurde auch im Rahmen der Konzeptsitzungen und der Bürgermeisterkonferenzen<br />

seitens des Landes kommuniziert.<br />

Wie Verkehrsreferent LR Hermann Kepplinger und Finanzreferent Landeshauptmann<br />

Dr. Josef Pühringer im Schreiben vom 9. Juli d. J. bereits mitgeteilt haben, ist es auf<br />

Grund der probelamtischen Finanzlage notwendig geworden, das Budget des Verkehrsressorts<br />

zu konsolidieren. Aufbauend auf eine Evaluierung werden in den Regionen, in<br />

denen bereits Verkehrskonzepte umgesetzt wurden, Leistungen zurückgenommen.<br />

Für die derzeit noch nicht umgesetzten Verkehrskonzepte - u.a. für den Bezirk Braunau<br />

- kann die Finanzierung budgetär erst nach Vorliegen der mittelfristigen Finanzplanung<br />

gesichert werden. Der Abschluss dieser Finanzplanung ist erst für Mitte 2011 zu<br />

erwarten. Das RVK für den Bezirk Braunau kann daher nicht wie ursprünglich vorgesehen<br />

im Dezember 2011 umgesetzt werden. Der endgültige Umsetzungszeitpunkt<br />

kann erst nach Vorliegen dieser mittelfristigen Finanzplanung festgelegt werden.<br />

In der Bürgermeisterkonferenz am 26.5. d. J. wurde vereinbart, dass die <strong>Gemeinde</strong>n<br />

ehestmöglich einen <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss zur Umsetzung und Finanzierung des<br />

Konzeptes herbeiführen. Auf Grund der nun geschilderten Lage erscheint es sinnvoller,<br />

derzeit keine <strong>Gemeinde</strong>ratsentscheidungen zu erwirken, sondern dafür den endgültigen<br />

Zeitplan abzuwarten.“<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand befasste sich mit dieser Angelegenheit in seiner Sitzung am<br />

10.09.<strong>2010</strong>. Er war einhellig der Auffassung, dass man trotz mangelnder finanzieller<br />

Mittel des Landes die Beteiligung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I. bereits beschließen sollte.<br />

Wenn wieder entsprechende Finanzmittel vorhanden sind und das Verkehrskonzept zur<br />

Umsetzung kommt, liegt der Beschluss der <strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I. vor.<br />

Es wurde daher folgende Beschlussantrag an den <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig<br />

beschlossen:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I. wird am Regionalverkehrskonzept für den Bezirk<br />

Braunau am Inn, das die Neuorganisation und Attraktivierung des öffentlichen<br />

14


Verkehrs im Bezirk beinhaltet, teilnehmen. Es wird angestrebt, mindestens drei<br />

Jahre am Konzept teilzunehmen. Die jährlichen Kosten für die <strong>Gemeinde</strong><br />

betragen ab <strong>2010</strong> € 3.331,-.<br />

Der Vorsitzende meint, man sollte trotz der Mitteilung des Landes einen Beschluss,<br />

vorbehaltlich der Finanzierung des Landes fassen.<br />

GV.Schrems meint, man sollte zuwarten, bis das Land mitteilt, dass die Finanzierung<br />

gesichert ist.<br />

Weitere Wortmeldungen ergeben sich nicht, sodass der Vorsitzende folgenden Beschluss<br />

beantragt:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I. wird am Regionalverkehrskonzept für den Bezirk<br />

Braunau am Inn, das die Neuorganisation und Attraktivierung des öffentlichen<br />

Verkehrs im Bezirk beinhaltet, vorbehaltlich der Finanzierungszusage durch das<br />

Land OÖ. teilnehmen. Es wird angestrebt, mindestens drei Jahre am Konzept<br />

teilzunehmen. Die jährlichen Kosten für die <strong>Gemeinde</strong> betragen € 3.331,-.<br />

Über diesen Antrag lässt der Vorsitzende durch Handerheben abstimmen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig, dem Antrag stattzugeben.<br />

TOP 07 Dienstpostenplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I., Abänderung aufgrund der<br />

Errichtung einer Verwaltungsgemeinschaft mit der <strong>Gemeinde</strong> Roßbach –<br />

neuerliche Beschlussfassung<br />

Der Vorsitzend ersucht den Amtsleiter um Berichterstattung und dieser führt im Sinne des<br />

allen Mitgliedern des <strong>Gemeinde</strong>rates zugegangenen Amtsvortrages, welcher folgenden<br />

Inhalt hat aus:<br />

Aufgrund der gemeinsamen Vorsprache bei Dir.HR.Dr.Gugler am 25.04.<strong>2010</strong> wurde<br />

nachstehendes Schreibein mit dem gemeinsamen Dienstpostenplan für die<br />

Verwaltungsgemeinschaft übermittelt:<br />

15


In der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I. vom 07.05.<strong>2010</strong> wurde dieser<br />

gemeinsame Dienstpostenplan und die oben bezeichneten notwendigen Änderungen<br />

behandelt.<br />

Mit Schreiben vom 20.07.<strong>2010</strong> teilte jedoch die Aufsichtsbehörde Folgendes mit:<br />

„Die Formulierung des Tagesordnungspunkte und die Wortmeldungen dazu deuten darauf<br />

hin, dass eine Änderung des Dienstpostenplanes beabsichtigt war. Aus dem protokollierten<br />

Antrag des Bürgermeisters, dem die <strong>Gemeinde</strong>räte einstimmig zugestimmt haben, ist aber<br />

keine Änderung des Dienstpostenplanes ableitbar.<br />

Mangels eines Beschlusses über eine Änderung des Dienstpostenplanes kann auch kein<br />

Genehmigungsverfahren durchgeführt werden.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat sich daher nochmals mit dieser Angelegenheit zu befassen. Wir<br />

ersuchen Sie, dabei darauf zu achten, dass die beabsichtigte Änderungen des<br />

Dienstpostenplanes eindeutig ersichtlich sind. Der Beschluss (Auszug der<br />

<strong>Verhandlungsschrift</strong>) ist noch zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung vorzulegen.“<br />

Aufgrund dieses Schreibens hat sich daher der <strong>Gemeinde</strong>rat neuerlich mit dieser<br />

Angelegenheit zu befassen.<br />

Folgende Änderungen im Personalstand bzw. Dienstpostenplan sind vorzunehmen und zu<br />

beschließen:<br />

- Auflassung des Dienstspostens B GD 12.1 – B II-VI (nach dem Ausscheiden des<br />

Beamten Erhart Martin - Amtsleiter)<br />

- Erhöhung des Dienstpostens GD 20.3 – I/d von 0,5 auf 1,0 PE<br />

Herr Erhart Martin hat per 31.07.<strong>2010</strong> den Dienst bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I. entsagt.<br />

Die daraus notwendigen und aufgrund der Bildung der Verwaltungsgemeinschaft<br />

notwendigen Personalmaßnahmen wurden bereits vollzogen und auch Aufsichtsbehörde<br />

bereits bekannt gegeben. Der <strong>Gemeinde</strong> Roßbach wurden diese auch bereits bewilligt.<br />

Durch diese vorgenommenen Personalmaßnahmen werden die 3,625 Personaleinheiten des<br />

gemeinsamen Dienstpostenplanes der Verwaltungsgemeinschaft eingehalten.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand befasste sich mit dieser Angelegenheit erneut in seiner Sitzung am<br />

10.09.<strong>2010</strong> und beschloss einstimmig, an den <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden Beschlussantrag zu<br />

stellen:<br />

Der Dienstsposten B GD 12.1 – B II-VI wird aufgelassen.<br />

- Der Dienstposten GD 20.3 – I/d wird von 0,5 auf 1,0 PE erhöht.<br />

Nachstehender Dienstpostenplan für die Verwaltungsgemeinschaft der <strong>Gemeinde</strong>n<br />

Roßbach –<strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I. wird bewilligt:<br />

Allgemeine Verwaltung<br />

1,000 B GD 11.1 B II-VI/N1-Laufbahn dzt. Roßbach<br />

0,625 VB GD 16.3 I/c dzt. Roßbach<br />

1,000 VB GD 18.5 I/d dzt. Roßbach<br />

1,000 VB GD 20.3 I/d dzt. <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I.<br />

Der Vorsitzende ergänzt, dass diese Angelegenheit ja bereits beschlossen wurde und sich<br />

gegenüber der seinerzeitigen Beschlussfassung keine Änderungen ergeben.<br />

Weitere Wortmeldungen ergeben sich nicht, sodass der Vorsitzende über den vorliegenden<br />

Beschlussantrag durch Handerheben abstimmen lässt:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig, dem Antrag stattzugeben.<br />

17


TOP 08 Kanalbau – Verlängerung der Laufzeiten der Darlehen von 25 auf 33 Jahre;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

Der Vorsitzend ersucht den Amtsleiter um Berichterstattung und dieser führt im Sinne des<br />

allen Mitgliedern des <strong>Gemeinde</strong>rates zugegangenen Amtsvortrages, welcher folgenden<br />

Inhalt hat aus:<br />

Bereits im Jahr 2008 wurden die <strong>Gemeinde</strong>n durch die Aufsichtsbehörde auf die Notwendigkeit<br />

der Verlängerung der Laufzeiten bei Kanal-Darlehen aufmerksam gemacht.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I. ist mit 3 Darlehen davon betroffen:<br />

BA 03 – Darlehen bei der Volksbank Altheim-Braunau<br />

BA 02 – Darlehen bei der PSK-Bank<br />

BA 01 – Darlehen bei der Raiffeisenbank Region Altheim.<br />

Der Hintergrund ist, dass durch die Gewährung der Annuitätenzuschüsse durch die<br />

Kommunalkredt und der Verringerung der Tilgung ein Überschuss entsteht. Somit wird ein<br />

Beitrag zur Entlastung des ordentlichen Haushaltes geleistet.<br />

Mit allen drei Banken wurde bereits Kontakt aufgenommen und ist die Verlängerung<br />

grundsätzlich kein Problem.<br />

� Das Darlehen für den BA 01 bei der Raiffeisenbank Region Altheim wurde im Jahre 1997<br />

aufgenommen und verlängerst sich daher die Laufzeit bis 31.12.2030.<br />

� Das Darlehen für den BA 02 bei der PSK-Bank wird bis 31.12.2033 verlängert.<br />

� Das Darlehen für den BA 03 bei der Volksbank Altheim-Braunau wird bis 31.12.2040<br />

verlängert. Die Volksbank möchte mit der Änderung der Laufzeit auch die Konditionen<br />

verändert haben. So soll der Aufschlag der Basis 6-Monats-Euribor von 0,10% auf 0,50%<br />

erhöht werden.<br />

Auch mit dieser Angelegenheit hat sich der <strong>Gemeinde</strong>vorstand in seiner Sitzung am<br />

10.09.<strong>2010</strong> befasst. Grundsätzlich wurde beschlossen dem <strong>Gemeinde</strong>rat die Verlängerung<br />

der Darlehen zu empfehlen.<br />

Hinsichtlich des Darlehens für den BA 03, bei der Volksbank Altheim-Braunau wurde das<br />

Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde bezüglich der Veränderung der Konditionen<br />

hergestellt und wird diese Änderung akzeptiert.<br />

Folgender Beschlussantrag an den <strong>Gemeinde</strong>rat wurde vom <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />

beschlossen:<br />

Der Aufforderung der Aufsichtsbehörde hinsichtlich der Verlängerung der Darlehen<br />

für den Kanalbau wird Rechnung getragen und die Darlehen wie folgt verlängert:<br />

Das Darlehen für den BA 01 bei der Raiffeisenbank Region Altheim wurde im Jahre<br />

1997 aufgenommen und verlängerst sich daher die Laufzeit bis 31.12.2030.<br />

Das Darlehen für den BA 02 bei der PSK-Bank wird bis 31.12.2033 verlängert.<br />

Das Darlehen für den BA 03 bei der Volksbank Altheim-Braunau wird bis 31.12.2040<br />

verlängert.<br />

Der Änderung der Konditionen Aufschlag der Basis 6-Monats-Euribor von 0,10% auf<br />

0,50% wird zugestimmt.<br />

Weitere Wortmeldungen ergeben sich nicht, sodass der Vorsitzende über den vorliegenden<br />

Beschlussantrag durch Handerheben abstimmen lässt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt mit 8 <strong>St</strong>immen, dem Antrag stattzugeben. Frau Aloisia<br />

Putzinger enthält sich wegen Befangenheit der <strong>St</strong>imme.<br />

18


TOP 10 Katastrophenfälle in <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I. - Information über einen Lokalaugenschein<br />

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des allen Mitgliedern des <strong>Gemeinde</strong>rates zugegangenen<br />

Amtsvortrages, welcher folgenden Inhalt hat:<br />

Aktenvermerk vom 23.06.<strong>2010</strong><br />

Gegenstand: Begehung Katastrophenschäden durch starke Regenfälle und Nutzung bzw.<br />

Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen.<br />

Beteiligte:<br />

HR.Dipl.Ing.Reinhard Schaufler, Gewässerbezirk Braunau am Inn<br />

ORgR.Mag. Angela <strong>St</strong>offner, Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn<br />

<strong>St</strong>r.M. Walter Reich<br />

Bgm.Franz Kneißl<br />

Bauausschussobmann Preishuber Markus<br />

AL. Peter <strong>St</strong>rasser<br />

Ortsbauernobmann Josef Weinberger, Roßbach<br />

Ortsbauernobmann Franz <strong>St</strong>ranzinger, <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I.<br />

Bgm. Franz Bernroitner, Roßbach<br />

Vorerst wird grundsätzlich von Frau Mag.<strong>St</strong>offner festgestellt, dass den Landwirten nicht<br />

vorgeschrieben werden kann, welche Bewirtschaftung der Grundstücke die Landwirte<br />

vornehmen.<br />

DI.Schaufler stellt fest, dass die Landwirte in Hanglagen schon auf die Wasserabflüsse<br />

Rücksichtnehmen sollten. Hier bringt sich die Landwirtschaftskammer zu wenig ein.<br />

Die Landwirtschaftskammer und der Naturschutz bieten durch Herrn DI.Detzelhofer an, dass<br />

man einen Informationsabend abhält. Im Zuge dieses Info-Abend kann schließlich über eine<br />

Nutzung von Hanglagen informiert werden, sodass Abschwemmungen (Korrissionsschutz)<br />

verhindert werden, so Frau Mag.<strong>St</strong>offner.<br />

<strong>St</strong>rM.Reich ist der Meinung, dass in den AMA-Richtlinien schon Passagen verankert sind,<br />

die die Nutzung von Hanglagen regelt. Er wird diese Richtlinien Frau Mag.<strong>St</strong>offner und den<br />

<strong>Gemeinde</strong> zur Verfügung stellen.<br />

Darüber hinaus wird von den Ortsbauernobmännern auf die vorhandenen EU-Regelungen<br />

und EU-Richtlinien verwiesen. Diese Richtlinien benachteiligen die Kleinbauern bzw.<br />

verursachen, dass nur noch Großbauern „überleben“. Das heißt für die Bewirtschaftung<br />

auch, dass die Kleinkulturen, kleinstrukturierten Felder, verschwinden und nur noch im<br />

großen <strong>St</strong>il Bewirtschaftungen stattfinden.<br />

Viele Grundstücke sind verpachtet und den Pächtern ist es oftmals die Verhinderung von<br />

Korrissionsschäden nicht so wichtig. Von den Anwesenden wird daher angeregt, dass die<br />

Grundbesitzer entsprechende Passagen in die Pachtverträge aufnehmen sollten, die eine<br />

gewisse Nutzung und vor allem aber die Verhinderung der Abschwemmungen regeln<br />

Erster Besichtigungsort ist Wimhub.<br />

Im Bereich der Liegenschaften Wimhub 8 (Lindner/Bühr) und Wimhub 10 (Ranftl) besteht<br />

ein Durchlauf durch die Waghamer Bezirksstraße. Dieser Durchlauf läuft unterhalb der<br />

genannten Liegenschaft in einem offenen Graben aus.<br />

19


Bei starken Regenfälle schüttet dieser Graben auf dem Grundstück der Familie Lindner aus<br />

und lagert Schlamm ab, trotzdem die Grundanrainer ständig bedacht sind, den Graben<br />

sauber zu halten.<br />

Es werden einige Lösungsmöglichkeiten angesprochen.<br />

Für eine Verrohrung bis zum Bach ist eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich<br />

Ein weitere Lösung, welche schließlich für leichter realisierbar erscheint ist, den<br />

vorhandenen Graben zu verbreitern.<br />

Die Grundbesitzer müssen sich diesbezüglich über die Lage einigen (vorgeschlagen wird auf<br />

der Grundgrenze, dh. Der Graben kommt je zur Hälfte auf die angrenzenden Grundstücke<br />

zum liegen).<br />

Von Herrn DI. Schaufler wird zugesagt, dass sich der Gewässerbezirks bei den Kosten im<br />

Zuge des Flussaufsichtsdienstes beteiligen wird. Diesbezüglich soll die <strong>Gemeinde</strong> mit Herrn<br />

Priewasser den Kontakt herstellen.<br />

Bgm.Kneissl sagt den Grundanrainer zu, dass sich die <strong>Gemeinde</strong> über das DLZ um die<br />

jährliche Reinigung des Grabens kümmer wird.<br />

Die im Zuge der Grabenräumung entfernte landwirtschaftliche Zufahrt (Feldzufahrt) soll an<br />

anderer <strong>St</strong>elle neu geschaffen werden.<br />

<strong>St</strong>M. Reich sagt zu, die Einfahrt wie besprochen neu zu machen.<br />

Im Bereich des landwirtschaftlichen Anwesens Wimhub 2 (Preishuber) besteht ein Auslauf<br />

von Oberflächenwässer auf ein Wiesengrundstück von Herrn Preishuber Markus. Durch<br />

diesen Auslauf wird das Wiesengrundstück in der Bewirtschaftung durch einen offenen<br />

Graben und durch längeres <strong>St</strong>ehenbleiben von Wasser beeinträchtigt.<br />

Auch hier werden einige Lösungsvarianten besprochen.<br />

Schaffung eines Beckens, in dem das Wasser versickern kann. Der Bereich des<br />

Grundstückes könnte vom Grundbesitzer an die <strong>Gemeinde</strong> verkaufen. Hier werden zwei<br />

verschiedene <strong>St</strong>andorte diskutiert. Dies wird jedoch vom Grundbesitzer abgelehnt.<br />

Schließlich wird vorgeschlagen im Bereich der Vernässung einen Sickerkörpter 10m lang 3<br />

m tief anzulegen und zu drainagieren.<br />

Im Bereich des Auslaufes des Oberflächenkanales soll eine breitere, befahrbare Mulde<br />

gebildet werden. Im Auslaufbereich soll darüber hinaus noch Rasengitter gelegt werden,<br />

damit ein Einsinken mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen verhindert wird.<br />

Seitens der <strong>St</strong>raßenmeisterei soll geprüft werden, ob das Auslaufrohr gekürzt werden kann,<br />

damit eine geringere Grundinanspruchnahme gegeben ist.<br />

Auch hier sagt DI.Schaufler zu, dass sich der Flußaufsichtsdienst (Gewässerbezirk) im<br />

Verhältnis 50/50 beteiligt. Die <strong>Gemeinde</strong> soll auch hier mit Herrn Priewasser Kontakt<br />

aufnehmen.<br />

Ortschaft Pudexing.<br />

Hier wird von Bgm.Kneissl die Situation bezüglich der Oberflächenentwässerung von den<br />

dort situierten Baugründen geschildert.<br />

Es besteht ein Oberflächenkanal, in den die Grundbesitzer einleiten können. Das Wasser<br />

versickert in einem Schacht einer angrenzenden Wiese.<br />

Der Besitzer der Wiese will nunmehr das Wiesengrundstück umackern. Deshalb wird nach<br />

einer anderen Lösung gesucht.<br />

DI.Schaufler rät der <strong>Gemeinde</strong> künftig in den Baubewilligungsbescheiden eine Versickerung<br />

auf eigenem Grund und Boden vorzuschreiben. Die Grundbesitzer sollen Sickerschächte mit<br />

20


einem Überlauf, welcher in den Oberflächenkanal ausleitet, vorsehen. Dadurch ist eine<br />

Rückhaltung des Wassers gewährleistet.<br />

Weiters, so DI.Schaufler, soll die <strong>Gemeinde</strong> trachten einen Teil des Wiesengrundstückes<br />

anzukaufen. Dort sollen Versickerungsschächte oder ein Becken errichtet werden, welches<br />

weitläufig ausschüttet, falls es voll wird.<br />

Um bei den bereits bestehenden Bauten in diesem Bereich nachträglich einen Sickerschacht<br />

zu erzielen, sollte sich die <strong>Gemeinde</strong> an der eventuellen Errichtung beteiligen.<br />

Der Vorsitzende ergänzt, dass seitens der Gewässerbezirkes eine Unterstützung bei der<br />

jährlichen Grabenräumung in Wimhub zugesichert wurde.<br />

Der Vorsitzende nimmt ergänzend Bezug auf das Projekt Pudexing. Er stellt fest, dass es<br />

hier ein von der Fa.HIPI erstelltes Projekt gibt. Es lässt sich jedoch nicht realisieren, da Herr<br />

Niederhauser keinen Grund hergibt. Außerdem sei er auch nicht mehr davon überzeugt, ob<br />

dieses Projekt die beste Lösung sei, da bei starkem Regen aufgrund der Abänderung der<br />

Nutzung der oberhalb liegenden Grundstücke von Wiese auf Acker, viel Erde, Geröll und<br />

Humus nach unten transportiert wird.<br />

Er lädt daher den Bauausschuss ein, sich diesem Thema erneut anzunehmen.<br />

GR.Preishuber, Obmann des Bauausschusses, sieht keine Notwendigkeit sich mit diesem<br />

Thema erneut zu befassen. Die im oben angeführten Aktenvermerk angeführte Variante sei<br />

als alternative Maßnahme ja bereits vorgeschlagen. Etwas anderes kann auch der Bauausschuss<br />

nicht erarbeiten.<br />

Der Vorsitzende ergänzt, dass sich der Grundbesitzer (Schaller) durchaus bereit erklären<br />

würde, Grund für eine Versickerungsanlage zu verkaufen.<br />

In der weiteren Diskussion einigt man sich schließlich darauf, dass sich der Bauausschuss<br />

dem Thema noch einmal annimmt.<br />

21


TOP 10 Verwaltungsgemeinschaft zwischen den <strong>Gemeinde</strong>n <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I. und Roßbach;<br />

Durchführung von Personalbestellungen<br />

a) von Amtsleiter Peter <strong>St</strong>rasser zum Kassenführer<br />

b) von Amtsleiter Peter <strong>St</strong>rasser zum <strong>St</strong>andesbeamten<br />

c) von VB. Rosemarie <strong>St</strong>reif und VB. Margit Weinberger zum <strong>St</strong>A-<strong>St</strong>vtr.<br />

d) von Amtsleiter Peter <strong>St</strong>rasser zum GF d. VFI der <strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I & Co KG<br />

Der Vorsitzend ersucht den Amtsleiter um Berichterstattung und dieser führt im Sinne des<br />

allen Mitgliedern des <strong>Gemeinde</strong>rates zugegangenen Amtsvortrages, welcher folgenden<br />

Inhalt hat aus:<br />

Zu a)<br />

Gemäß § 89 der OÖ. GemO.1990 obliegt die Bestellung eines Kassenführers dem<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat. Wie bisher soll dies der Amtsleiter sein.<br />

Es wird daher vorgeschlagen Al.Peter <strong>St</strong>rasser zum Kassenführer zu bestellen. Ihm obliegen<br />

die Führung der Konten und laufenden Geschäfte, wie die Durchführung von Überweisungen<br />

etc.<br />

Zu b) und c)<br />

Al.Peter <strong>St</strong>rasser war bisher schon stellvertretender <strong>St</strong>andesbeamter. Nunmehr wird er zum<br />

<strong>St</strong>andesbeamten ernannt.<br />

Die Kolleginnen Rosemarie <strong>St</strong>reif und Margit Weinberber sollen zu seinen <strong>St</strong>ellvertreterinnen<br />

ernannt werden.<br />

Zu d)<br />

Für die Führung einer KG gibt es Rechtsvorschriften. Bei einem Workshop im Frühjahr<br />

dieses Jahres wurden die Geschäftsführer mit Nachdruck wiederrum darauf hingewiesen,<br />

diese genau einzuhalten und die entsprechenden Protokolle entsprechend zu führen sind.<br />

Dies erscheint sinnvoll, um rechtliche Folgen für die GF zu vermeiden und die<br />

Geschäftsführung und wirtschaftliche Situation der KG. nachvollziehbar zu gestalten.<br />

Nach den im <strong>Gemeinde</strong>rat am 02.06.2006 beschlossenen Satzungen des Vereines zur<br />

Förderung der Infrastruktur der <strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong> wäre binnen drei Monaten nach der<br />

konstituierenden Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates (um den Entwicklungen aus der<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratswahl zu entsprechen) längstens aber in einem Abstand von 4 Jahren eine<br />

Generalversammlung des Vereines abzuhalten.<br />

Der Verein VFI der <strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I. besteht laut Meldung an die BH Braunau nur aus 3<br />

Mitgliedern (Erhart Martin, Obmann, Josef Kneißl, Obmann-<strong>St</strong>vtr. und Franz <strong>St</strong>ranzinger,<br />

Schriftführer), welche auch gleichzeitig der Vorstand sind.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand bildet den Aufsichtsrat.<br />

Die in den Satzungen vorgesehenen Rechnungsprüfer wurden nicht bestellt.<br />

Aus den Bestimmungen der Satzung ist daher zu entnehmen, dass die Funktionsperiode des<br />

Vereinsvorstandes, des Aufsichtsrates und der Rechnungsprüfer 4 Jahre dauert.<br />

Wiederwahlen sind möglich.<br />

Aufgrund der vorgegebenen Bestimmungen, und auch im Hinblick darauf, dass ein Wechsel<br />

in der Obmann- und Geschäftsführerfunktion wahrscheinlich sind, sind in der<br />

Generalversammlung folgende Aufgaben zu erledigen:<br />

� Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes des<br />

Vereinsvorstandes<br />

� Entgegennahme und Genehmigung des Berichtes des Aufsichtsrates<br />

22


� Bestellung des Aufsichtsrates<br />

� Bestellung der Rechnungsprüfer<br />

� Entlastung des Vereinsvorstandes und des Aufsichtsrates<br />

Die Bestellung der Vorstandsmitglieder des Vereines obliegt dem Aufsichtsrat.<br />

Nachstehende Beschlüsse sind jährlich im Verein durchzuführen:<br />

Jahresvoranschlag<br />

� Erstellung durch Vorstand und Vorlage an Aufsichtsrat<br />

� Genehmigung durch Aufsichtsrat<br />

Rechnungsabschluss und Rechenschaftsbericht<br />

� Erstellung durch Vorstand und Vorlage an Aufsichtsrat und Rechnungsprüfer<br />

� Prüfbericht Rechnungsprüfer an Aufsichtsrat<br />

� Genehmigung Rechnungsabschluss und Rechenschaftsbericht durch Aufsichtsrat<br />

� Information des Vorstands an Mitglieder über Ergebnis Prüfbericht Rechnungsprüfer<br />

Generalversammlung<br />

� Genehmigung Rechenschaftsbericht in Generalversammlung<br />

� Genehmigung Bericht Aufsichtsrat in Generalversammlung<br />

� Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrates durch Generalversammlung<br />

Nachstehende Beschlüsse sind jährlich in der KG durchzuführen:<br />

Jahresvoranschlag<br />

� Erstellung durch Geschäftsführer<br />

� Vorlage an <strong>Gemeinde</strong> (Kommanditistin) = Genehmigung durch Beschlussfassung im<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Rechnungsabschluss<br />

� Erstellung durch Geschäftsführer<br />

� Gegebenenfalls Prüfung durch <strong>Gemeinde</strong>organe (Prüfungsausschuss)<br />

� Genehmigung durch <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

� Genehmigung in der Gesellschafterversammlung – Beschluss über den<br />

Rechnungsabschluss<br />

Aus der Erfahrung heraus wird daher folgende Vorgangsweise vorgeschlagen:<br />

Die beiden Vorstandsmitglieder Erhart und <strong>St</strong>ranzinger werden ersetzt.<br />

Den Aufsichtsrat bilden die Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes.<br />

Alle <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder werden Mitglieder des Vereines.<br />

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden zu Rechnungsprüfer bestellt.<br />

Dies alles hat den Vorteil, dass im Zuge der Prüfungsausschusssitzungen die notwendigen<br />

Prüfungen durchgeführt bzw. die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden können.<br />

Der Aufsichtsrat kann bei den Sitzungen im <strong>Gemeinde</strong>vorstand die jeweiligen Beschlüsse<br />

herbeiführen.<br />

Dadurch, dass alle Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates auch Mitglieder im Verein sind, stellt so zu<br />

sagen jede <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung auch eine Generalversammlung dar.<br />

Darauf wäre in den einzelnen Fällen bei der Einladung hinzuweisen und so hat man dann<br />

auch gleichzeitig die entsprechend Protokollierung.<br />

23


Die Gesellschafterversammlung stellt die Zusammenkunft des Amtsleiters und des<br />

Bürgermeisters als jeweiliger Vertreter der KG. bzw. der <strong>Gemeinde</strong> dar.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand hat sich in seiner Sitzung am 10.09.<strong>2010</strong> für die Durchführung dieser<br />

Vorgangsweise ausgesprochen. Um diesen Vorschlag realisieren zu können, müsste also<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat bei der nächsten Sitzung die entsprechenden Beitritte vollziehen.<br />

In der Beilage wird daher ein Beitrittsformulare zum Verein zur Förderung der Infrastruktur<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I. beigeschlossen und ersucht, dieses ausgefüllt zur <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

am 24.09.<strong>2010</strong> mitzunehmen.<br />

Aufgrund der gegebenen und anzuwendenden Bestimmungen wäre dann vom bestehenden<br />

Vereinsvorstand eine Generalversammlung einzuberufen und sind dort die entsprechenden<br />

Bestellungen vorzunehmen.<br />

Der Obmann des Vereines ist dann aufgrund des Gesellschaftsvertrages Geschäftsführer<br />

der VFI KG.<br />

Nach kurzer Diskussion stimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat der oben Vorgeschlagenen Vorgangsweise<br />

zu d) zu und jedes <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied gibt eine Beitrittserklärung zum Verein zur<br />

Förderung der Infrastruktur der <strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I.ab.<br />

Die Bestellungen zum <strong>St</strong>andesbeamten und dessen Vertreter werden vom <strong>Gemeinde</strong>rat zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

Schließlich beantragt der Vorsitzende folgenden Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates:<br />

Amtsleiter Peter <strong>St</strong>rasser wird zum Kassenführer der <strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I. bestellt. Ihm<br />

obliegen die Führung der Konten und laufenden Geschäfte, wie die Durchführung von<br />

Überweisungen etc.<br />

Über diesen Antrag lässt der Vorsitzende durch Handerheben abstimmen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig, dem Antrag stattzugeben.<br />

TOP 11 Allfälliges<br />

a) Förderung E-Bike<br />

Vbgm.Feichtinger kritisiert Bürgermeister Kneißl hinsichtlich der Vorgangsweise beim<br />

gemeinsamen Ankauf des E-Bikes mit der <strong>Gemeinde</strong> Roßbach. Er findet es nicht in<br />

Ordnung, wenn vor dem Ankauf an die Fraktionen keine Information ergeht und diese nur<br />

zum „Fotomachen“ eingeladen werden.<br />

Hier hätten die Fraktionen vorher informiert werden müssen. Vbgm. Feichtinger ersucht den<br />

Amtsleiter um Berichterstattung wie, der Ankauf von statten ging.<br />

Der Amtsleiter erläutert die Finanzierung und den Ablauf.<br />

Der Vorsitzende stellt fest, dass er es bei einer Beteiligung von € 500,- als nicht vordringlich<br />

notwendig erachtet hat, die Fraktionen zu informieren. Diese Summe falle in seinen<br />

Entscheidungsbereich.<br />

Er habe die Absicht gehabt, die € 500,- selbst zu bezahlen. Nach Einholung einiger<br />

Informationen bezahlt er jedoch diese Summe aus seinen Verfügungsmitteln.<br />

Vbgm.Feichtinger ist überrascht. GR.Putzinger verweist auf die Diskussion aus dem Vorjahr<br />

hinsichtlich der Kostenbeteiligung für das Holzhaus, welches beim Ferienprogramm errichtet<br />

24


wurde. Dort war man nicht gleich bereit, einen Beitrag zu leisten. Hier beim E-Bike erscheint<br />

dies als selbstverständlich.<br />

b) Vermessung in der Ortschaft Pirath<br />

Vbgm.Feichtinger ersucht den Vorsitzenden um Auskunft hinsichtlich der durchgeführten<br />

Vermessung beim Anwesen Höcker in Pirat. Hier hat sich die <strong>Gemeinde</strong> an einer<br />

Vermessung beteiligt. Auch hier wurde an die Fraktionen bzw. den Bauausschuss keine<br />

Information vorab geliefert.<br />

Der Vorsitzende stellt fest, dass es notwendig war, bei der öffentlichen <strong>St</strong>raße einen<br />

Vermessungspunkt festzustellen. Daher musste sich die <strong>Gemeinde</strong> auch an den Kosten mit<br />

rund € 470,- beteiligen. Da die Einigung zwischen den Nachbarn Höcker und Burgstaller<br />

etwas Zeit in Anspruch nahm, hat diese Vermessung etwas mehr Kosten als geplant<br />

verursacht. Es war jedoch notwendig, dass ein neutraler Beteiligter dabei war. Auch hiezu<br />

stellt der Bürgermeister fest, dass solche Dinge in die Entscheidungskraft eines<br />

Bürgermeisters fallen.<br />

GR.Preishuber sieht die Gefahr von Nachahmer geben.<br />

GR.Putzinger verweist in der folgenden Diskussion auch auf die ungleiche Behandlung<br />

verschiedener Grundbesitzer. In Wimhub wurde die jährliche Räumung eines Grabens<br />

zugesagt. Der Graben beim Holzberg hingegen wurde, trotz Antrag des Grundbesitzers,<br />

nicht geräumt.<br />

Der Vorsiztende stellt fest, dass er den Graben beim Holzberg besichtigt hat und eine<br />

Räumung für nicht notwendig erachtet wurde. Wäre dies der Fall gewesen, wäre auch dort<br />

der Graben geräumt worden.<br />

c) Einladungen durch die <strong>Gemeinde</strong><br />

Vbgm.Feichtinger ersucht um generelle Klärung wer im Namen der <strong>Gemeinde</strong> Einladungen<br />

aussenden darf. Er nimmt Bezug auf die Aussendung der Gesunden <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Der Amtsleiter stellt fest, dass aus seiner Sicht, alle jene „Funktionäre“ bzw. Verantwortliche,<br />

welche sich um Angelegenheiten der <strong>Gemeinde</strong> kümmern, eine solche Einladung im Namen<br />

der <strong>Gemeinde</strong> aussenden kann.<br />

Der Vorsitzende berichtet über die Einladung zum Kooperations-Wandertag. Es wird von<br />

Aspach zur Schanze nach Höhnhart gewandert. Alle Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates und die<br />

Bediensteten sind herzlich eingeladen.<br />

d) Kindergartentransport – Aussage GR.Gradinger<br />

Vbgm.Feichtinger kritisiert eine Aussage von GR.Gradinger gegenüber GV.Schrems. Herr<br />

Gradinger habe gesagt, dass die ÖVP-Fraktion gegen die Aufrechterhaltung der Einstiegsstelle<br />

in Pudexing beim Kindergartentransport gewesen sei. Vbgm.Feichtinger stellt fest,<br />

dass dies nicht richtig sei und Herr Gradinger daher mit solchen Aussagen vorsichtig sein<br />

soll.<br />

GR.Gradinger ist der Auffassung, dass die ÖVP-Fraktion erst im Zuge der Diskussion über<br />

die Angelegenheit zustimmte und zu Beginn noch anderer Meinung war.<br />

Dies entspreche nicht den Tatsachen, wird von der ÖVP-Fraktion einheitlich bekräftigt.<br />

e) Dienstleistungszentrum 4 Sonnen<br />

Vbgm.Feichtinger fragt an, ob es im DLZ 4 Sonnen Neuigkeiten gibt.<br />

25


Der Vorsitzende berichtet über die letzte Vorstandssitzung und die Notwendigkeit 2<br />

Bedienstete (Bachinger und Reichinger) abzumahnen, da sie sich 1,5 <strong>St</strong>unden Jausenzeit<br />

genommen hatten.<br />

Er berichtet auch darüber, dass er und Bgm.Bernroitner eine genaue Dienstanweisung an<br />

die Bediensteten des DLZ formulieren werden.<br />

Künftig sollte auch AL.<strong>St</strong>rasser bei den Vorstandssitzungen teilnehmen.<br />

f) Jubiläumsjahr 2011<br />

Der Vorsitzende fragt Frau Putzinger wie weit die Planungen zum Jubiläumsjahr im Jahr<br />

2011 fortgeschritten sind und stellt fest, dass auf Wunsch der Naturschule für den 05.06.<br />

wiederum das Rosenblütenfest geplant sei. Dazu wurden auch die Spitzenpolitiker alle<br />

Parteien bereits eingeladen.<br />

Frau Putzinger berichtet, dass sie ein Fest für die <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>er Bevölkerung machen will, an dem<br />

sich nicht in verschiedenen Bereich arbeiten müssen, sondern sich auch am Fest beteiligen<br />

können - „<strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I. feiert Geburtstag“.<br />

Hiezu werden zeitgerecht die Planungen und Gespräche beginnen. Sie ersucht vorweg<br />

abzuklären, welche Förderungsmöglichkeiten es geben kann.<br />

Dies wird zugesagt.<br />

g) Filmvortrag der Bücherei<br />

GR.Putzinger lädt alle <strong>Gemeinde</strong>räte zur Filmpräsentation „Unser Leben am<br />

Kobernaußerwald“ am 23.10.<strong>2010</strong> 19:30 Uhr in der Mehrzweckhalle <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I. ein.<br />

Sie stellt fest, dass es schon Diskussionen über den Ankauf von <strong>St</strong>ehtischen gab, dies aber<br />

nicht erfolgte.<br />

Der Vorsitzende bestätigt grundsätzlich die Gespräche über den Ankauf der <strong>St</strong>ehtische und<br />

stellt fest, dass er dafür sei.<br />

g) Gesunde <strong>Gemeinde</strong> - Einladung<br />

GR.Josef Kneißl kritisiert die Aussage von Vbgm.Feichtinger hinsichtlich der Einladung der<br />

Gesunden <strong>Gemeinde</strong> und stellt fest, wenn solche Dinge ein Problem darstellen, wird man<br />

sich künftig der Angelegenheit nicht mehr annehmen.<br />

g) Herbstfest 2011<br />

GR.Josef Kneißl lädt alle <strong>Gemeinde</strong>räte zum Herbstfest der SPÖ am 25.09. in die<br />

Mehrzweckhalle ein. Beginn 20:00 Uhr.<br />

Weitere Wortmeldungen ergeben sich nicht, sodass der Vorsitzende die Sitzung um 22:07<br />

Uhr schließt.<br />

.................................................................... ...........................................................<br />

Bgm. Franz Kneißl (SPÖ) Schriftführer<br />

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Gemäß § 54 Abs 5 der Oö.GemO.1990 wurden den Mitgliedern des <strong>Gemeinde</strong>rates die<br />

Möglichkeit gegeben, gegen den Inhalt der <strong>Verhandlungsschrift</strong> mündlich oder schriftlich<br />

Einwendungen zu erheben.<br />

Gegen diese <strong>Verhandlungsschrift</strong> wurden keine Einwendungen erhoben und wurde darüber<br />

in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 07.12.<strong>2010</strong> befunden. Diese <strong>Verhandlungsschrift</strong> gilt daher<br />

als genehmigt und wird mit den nachstehenden Unterschriften das ordnungsgemäße<br />

Zustande gekommen der <strong>Verhandlungsschrift</strong> bestätigt.<br />

.................................................................... ...........................................................<br />

Manfred Feichtinger (ÖVP) Josef Kneißl (SPÖ)<br />

....................................................................<br />

Karl Gradinger (FPÖ)<br />

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