Verhandlungsschrift 4-2010 - Gemeinde St. Veit/Innkreis
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Bei starken Regenfälle schüttet dieser Graben auf dem Grundstück der Familie Lindner aus<br />
und lagert Schlamm ab, trotzdem die Grundanrainer ständig bedacht sind, den Graben<br />
sauber zu halten.<br />
Es werden einige Lösungsmöglichkeiten angesprochen.<br />
Für eine Verrohrung bis zum Bach ist eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich<br />
Ein weitere Lösung, welche schließlich für leichter realisierbar erscheint ist, den<br />
vorhandenen Graben zu verbreitern.<br />
Die Grundbesitzer müssen sich diesbezüglich über die Lage einigen (vorgeschlagen wird auf<br />
der Grundgrenze, dh. Der Graben kommt je zur Hälfte auf die angrenzenden Grundstücke<br />
zum liegen).<br />
Von Herrn DI. Schaufler wird zugesagt, dass sich der Gewässerbezirks bei den Kosten im<br />
Zuge des Flussaufsichtsdienstes beteiligen wird. Diesbezüglich soll die <strong>Gemeinde</strong> mit Herrn<br />
Priewasser den Kontakt herstellen.<br />
Bgm.Kneissl sagt den Grundanrainer zu, dass sich die <strong>Gemeinde</strong> über das DLZ um die<br />
jährliche Reinigung des Grabens kümmer wird.<br />
Die im Zuge der Grabenräumung entfernte landwirtschaftliche Zufahrt (Feldzufahrt) soll an<br />
anderer <strong>St</strong>elle neu geschaffen werden.<br />
<strong>St</strong>M. Reich sagt zu, die Einfahrt wie besprochen neu zu machen.<br />
Im Bereich des landwirtschaftlichen Anwesens Wimhub 2 (Preishuber) besteht ein Auslauf<br />
von Oberflächenwässer auf ein Wiesengrundstück von Herrn Preishuber Markus. Durch<br />
diesen Auslauf wird das Wiesengrundstück in der Bewirtschaftung durch einen offenen<br />
Graben und durch längeres <strong>St</strong>ehenbleiben von Wasser beeinträchtigt.<br />
Auch hier werden einige Lösungsvarianten besprochen.<br />
Schaffung eines Beckens, in dem das Wasser versickern kann. Der Bereich des<br />
Grundstückes könnte vom Grundbesitzer an die <strong>Gemeinde</strong> verkaufen. Hier werden zwei<br />
verschiedene <strong>St</strong>andorte diskutiert. Dies wird jedoch vom Grundbesitzer abgelehnt.<br />
Schließlich wird vorgeschlagen im Bereich der Vernässung einen Sickerkörpter 10m lang 3<br />
m tief anzulegen und zu drainagieren.<br />
Im Bereich des Auslaufes des Oberflächenkanales soll eine breitere, befahrbare Mulde<br />
gebildet werden. Im Auslaufbereich soll darüber hinaus noch Rasengitter gelegt werden,<br />
damit ein Einsinken mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen verhindert wird.<br />
Seitens der <strong>St</strong>raßenmeisterei soll geprüft werden, ob das Auslaufrohr gekürzt werden kann,<br />
damit eine geringere Grundinanspruchnahme gegeben ist.<br />
Auch hier sagt DI.Schaufler zu, dass sich der Flußaufsichtsdienst (Gewässerbezirk) im<br />
Verhältnis 50/50 beteiligt. Die <strong>Gemeinde</strong> soll auch hier mit Herrn Priewasser Kontakt<br />
aufnehmen.<br />
Ortschaft Pudexing.<br />
Hier wird von Bgm.Kneissl die Situation bezüglich der Oberflächenentwässerung von den<br />
dort situierten Baugründen geschildert.<br />
Es besteht ein Oberflächenkanal, in den die Grundbesitzer einleiten können. Das Wasser<br />
versickert in einem Schacht einer angrenzenden Wiese.<br />
Der Besitzer der Wiese will nunmehr das Wiesengrundstück umackern. Deshalb wird nach<br />
einer anderen Lösung gesucht.<br />
DI.Schaufler rät der <strong>Gemeinde</strong> künftig in den Baubewilligungsbescheiden eine Versickerung<br />
auf eigenem Grund und Boden vorzuschreiben. Die Grundbesitzer sollen Sickerschächte mit<br />
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