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Verhandlungsschrift 4-2010 - Gemeinde St. Veit/Innkreis

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Bei starken Regenfälle schüttet dieser Graben auf dem Grundstück der Familie Lindner aus<br />

und lagert Schlamm ab, trotzdem die Grundanrainer ständig bedacht sind, den Graben<br />

sauber zu halten.<br />

Es werden einige Lösungsmöglichkeiten angesprochen.<br />

Für eine Verrohrung bis zum Bach ist eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich<br />

Ein weitere Lösung, welche schließlich für leichter realisierbar erscheint ist, den<br />

vorhandenen Graben zu verbreitern.<br />

Die Grundbesitzer müssen sich diesbezüglich über die Lage einigen (vorgeschlagen wird auf<br />

der Grundgrenze, dh. Der Graben kommt je zur Hälfte auf die angrenzenden Grundstücke<br />

zum liegen).<br />

Von Herrn DI. Schaufler wird zugesagt, dass sich der Gewässerbezirks bei den Kosten im<br />

Zuge des Flussaufsichtsdienstes beteiligen wird. Diesbezüglich soll die <strong>Gemeinde</strong> mit Herrn<br />

Priewasser den Kontakt herstellen.<br />

Bgm.Kneissl sagt den Grundanrainer zu, dass sich die <strong>Gemeinde</strong> über das DLZ um die<br />

jährliche Reinigung des Grabens kümmer wird.<br />

Die im Zuge der Grabenräumung entfernte landwirtschaftliche Zufahrt (Feldzufahrt) soll an<br />

anderer <strong>St</strong>elle neu geschaffen werden.<br />

<strong>St</strong>M. Reich sagt zu, die Einfahrt wie besprochen neu zu machen.<br />

Im Bereich des landwirtschaftlichen Anwesens Wimhub 2 (Preishuber) besteht ein Auslauf<br />

von Oberflächenwässer auf ein Wiesengrundstück von Herrn Preishuber Markus. Durch<br />

diesen Auslauf wird das Wiesengrundstück in der Bewirtschaftung durch einen offenen<br />

Graben und durch längeres <strong>St</strong>ehenbleiben von Wasser beeinträchtigt.<br />

Auch hier werden einige Lösungsvarianten besprochen.<br />

Schaffung eines Beckens, in dem das Wasser versickern kann. Der Bereich des<br />

Grundstückes könnte vom Grundbesitzer an die <strong>Gemeinde</strong> verkaufen. Hier werden zwei<br />

verschiedene <strong>St</strong>andorte diskutiert. Dies wird jedoch vom Grundbesitzer abgelehnt.<br />

Schließlich wird vorgeschlagen im Bereich der Vernässung einen Sickerkörpter 10m lang 3<br />

m tief anzulegen und zu drainagieren.<br />

Im Bereich des Auslaufes des Oberflächenkanales soll eine breitere, befahrbare Mulde<br />

gebildet werden. Im Auslaufbereich soll darüber hinaus noch Rasengitter gelegt werden,<br />

damit ein Einsinken mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen verhindert wird.<br />

Seitens der <strong>St</strong>raßenmeisterei soll geprüft werden, ob das Auslaufrohr gekürzt werden kann,<br />

damit eine geringere Grundinanspruchnahme gegeben ist.<br />

Auch hier sagt DI.Schaufler zu, dass sich der Flußaufsichtsdienst (Gewässerbezirk) im<br />

Verhältnis 50/50 beteiligt. Die <strong>Gemeinde</strong> soll auch hier mit Herrn Priewasser Kontakt<br />

aufnehmen.<br />

Ortschaft Pudexing.<br />

Hier wird von Bgm.Kneissl die Situation bezüglich der Oberflächenentwässerung von den<br />

dort situierten Baugründen geschildert.<br />

Es besteht ein Oberflächenkanal, in den die Grundbesitzer einleiten können. Das Wasser<br />

versickert in einem Schacht einer angrenzenden Wiese.<br />

Der Besitzer der Wiese will nunmehr das Wiesengrundstück umackern. Deshalb wird nach<br />

einer anderen Lösung gesucht.<br />

DI.Schaufler rät der <strong>Gemeinde</strong> künftig in den Baubewilligungsbescheiden eine Versickerung<br />

auf eigenem Grund und Boden vorzuschreiben. Die Grundbesitzer sollen Sickerschächte mit<br />

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