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Verhandlungsschrift 4-2010 - Gemeinde St. Veit/Innkreis

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In der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I. vom 07.05.<strong>2010</strong> wurde dieser<br />

gemeinsame Dienstpostenplan und die oben bezeichneten notwendigen Änderungen<br />

behandelt.<br />

Mit Schreiben vom 20.07.<strong>2010</strong> teilte jedoch die Aufsichtsbehörde Folgendes mit:<br />

„Die Formulierung des Tagesordnungspunkte und die Wortmeldungen dazu deuten darauf<br />

hin, dass eine Änderung des Dienstpostenplanes beabsichtigt war. Aus dem protokollierten<br />

Antrag des Bürgermeisters, dem die <strong>Gemeinde</strong>räte einstimmig zugestimmt haben, ist aber<br />

keine Änderung des Dienstpostenplanes ableitbar.<br />

Mangels eines Beschlusses über eine Änderung des Dienstpostenplanes kann auch kein<br />

Genehmigungsverfahren durchgeführt werden.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat sich daher nochmals mit dieser Angelegenheit zu befassen. Wir<br />

ersuchen Sie, dabei darauf zu achten, dass die beabsichtigte Änderungen des<br />

Dienstpostenplanes eindeutig ersichtlich sind. Der Beschluss (Auszug der<br />

<strong>Verhandlungsschrift</strong>) ist noch zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung vorzulegen.“<br />

Aufgrund dieses Schreibens hat sich daher der <strong>Gemeinde</strong>rat neuerlich mit dieser<br />

Angelegenheit zu befassen.<br />

Folgende Änderungen im Personalstand bzw. Dienstpostenplan sind vorzunehmen und zu<br />

beschließen:<br />

- Auflassung des Dienstspostens B GD 12.1 – B II-VI (nach dem Ausscheiden des<br />

Beamten Erhart Martin - Amtsleiter)<br />

- Erhöhung des Dienstpostens GD 20.3 – I/d von 0,5 auf 1,0 PE<br />

Herr Erhart Martin hat per 31.07.<strong>2010</strong> den Dienst bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I. entsagt.<br />

Die daraus notwendigen und aufgrund der Bildung der Verwaltungsgemeinschaft<br />

notwendigen Personalmaßnahmen wurden bereits vollzogen und auch Aufsichtsbehörde<br />

bereits bekannt gegeben. Der <strong>Gemeinde</strong> Roßbach wurden diese auch bereits bewilligt.<br />

Durch diese vorgenommenen Personalmaßnahmen werden die 3,625 Personaleinheiten des<br />

gemeinsamen Dienstpostenplanes der Verwaltungsgemeinschaft eingehalten.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand befasste sich mit dieser Angelegenheit erneut in seiner Sitzung am<br />

10.09.<strong>2010</strong> und beschloss einstimmig, an den <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden Beschlussantrag zu<br />

stellen:<br />

Der Dienstsposten B GD 12.1 – B II-VI wird aufgelassen.<br />

- Der Dienstposten GD 20.3 – I/d wird von 0,5 auf 1,0 PE erhöht.<br />

Nachstehender Dienstpostenplan für die Verwaltungsgemeinschaft der <strong>Gemeinde</strong>n<br />

Roßbach –<strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I. wird bewilligt:<br />

Allgemeine Verwaltung<br />

1,000 B GD 11.1 B II-VI/N1-Laufbahn dzt. Roßbach<br />

0,625 VB GD 16.3 I/c dzt. Roßbach<br />

1,000 VB GD 18.5 I/d dzt. Roßbach<br />

1,000 VB GD 20.3 I/d dzt. <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I.<br />

Der Vorsitzende ergänzt, dass diese Angelegenheit ja bereits beschlossen wurde und sich<br />

gegenüber der seinerzeitigen Beschlussfassung keine Änderungen ergeben.<br />

Weitere Wortmeldungen ergeben sich nicht, sodass der Vorsitzende über den vorliegenden<br />

Beschlussantrag durch Handerheben abstimmen lässt:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig, dem Antrag stattzugeben.<br />

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