Verhandlungsschrift 4-2010 - Gemeinde St. Veit/Innkreis
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� Bestellung des Aufsichtsrates<br />
� Bestellung der Rechnungsprüfer<br />
� Entlastung des Vereinsvorstandes und des Aufsichtsrates<br />
Die Bestellung der Vorstandsmitglieder des Vereines obliegt dem Aufsichtsrat.<br />
Nachstehende Beschlüsse sind jährlich im Verein durchzuführen:<br />
Jahresvoranschlag<br />
� Erstellung durch Vorstand und Vorlage an Aufsichtsrat<br />
� Genehmigung durch Aufsichtsrat<br />
Rechnungsabschluss und Rechenschaftsbericht<br />
� Erstellung durch Vorstand und Vorlage an Aufsichtsrat und Rechnungsprüfer<br />
� Prüfbericht Rechnungsprüfer an Aufsichtsrat<br />
� Genehmigung Rechnungsabschluss und Rechenschaftsbericht durch Aufsichtsrat<br />
� Information des Vorstands an Mitglieder über Ergebnis Prüfbericht Rechnungsprüfer<br />
Generalversammlung<br />
� Genehmigung Rechenschaftsbericht in Generalversammlung<br />
� Genehmigung Bericht Aufsichtsrat in Generalversammlung<br />
� Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrates durch Generalversammlung<br />
Nachstehende Beschlüsse sind jährlich in der KG durchzuführen:<br />
Jahresvoranschlag<br />
� Erstellung durch Geschäftsführer<br />
� Vorlage an <strong>Gemeinde</strong> (Kommanditistin) = Genehmigung durch Beschlussfassung im<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Rechnungsabschluss<br />
� Erstellung durch Geschäftsführer<br />
� Gegebenenfalls Prüfung durch <strong>Gemeinde</strong>organe (Prüfungsausschuss)<br />
� Genehmigung durch <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
� Genehmigung in der Gesellschafterversammlung – Beschluss über den<br />
Rechnungsabschluss<br />
Aus der Erfahrung heraus wird daher folgende Vorgangsweise vorgeschlagen:<br />
Die beiden Vorstandsmitglieder Erhart und <strong>St</strong>ranzinger werden ersetzt.<br />
Den Aufsichtsrat bilden die Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes.<br />
Alle <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder werden Mitglieder des Vereines.<br />
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden zu Rechnungsprüfer bestellt.<br />
Dies alles hat den Vorteil, dass im Zuge der Prüfungsausschusssitzungen die notwendigen<br />
Prüfungen durchgeführt bzw. die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden können.<br />
Der Aufsichtsrat kann bei den Sitzungen im <strong>Gemeinde</strong>vorstand die jeweiligen Beschlüsse<br />
herbeiführen.<br />
Dadurch, dass alle Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates auch Mitglieder im Verein sind, stellt so zu<br />
sagen jede <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung auch eine Generalversammlung dar.<br />
Darauf wäre in den einzelnen Fällen bei der Einladung hinzuweisen und so hat man dann<br />
auch gleichzeitig die entsprechend Protokollierung.<br />
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