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Verhandlungsschrift 4-2010 - Gemeinde St. Veit/Innkreis

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� Bestellung des Aufsichtsrates<br />

� Bestellung der Rechnungsprüfer<br />

� Entlastung des Vereinsvorstandes und des Aufsichtsrates<br />

Die Bestellung der Vorstandsmitglieder des Vereines obliegt dem Aufsichtsrat.<br />

Nachstehende Beschlüsse sind jährlich im Verein durchzuführen:<br />

Jahresvoranschlag<br />

� Erstellung durch Vorstand und Vorlage an Aufsichtsrat<br />

� Genehmigung durch Aufsichtsrat<br />

Rechnungsabschluss und Rechenschaftsbericht<br />

� Erstellung durch Vorstand und Vorlage an Aufsichtsrat und Rechnungsprüfer<br />

� Prüfbericht Rechnungsprüfer an Aufsichtsrat<br />

� Genehmigung Rechnungsabschluss und Rechenschaftsbericht durch Aufsichtsrat<br />

� Information des Vorstands an Mitglieder über Ergebnis Prüfbericht Rechnungsprüfer<br />

Generalversammlung<br />

� Genehmigung Rechenschaftsbericht in Generalversammlung<br />

� Genehmigung Bericht Aufsichtsrat in Generalversammlung<br />

� Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrates durch Generalversammlung<br />

Nachstehende Beschlüsse sind jährlich in der KG durchzuführen:<br />

Jahresvoranschlag<br />

� Erstellung durch Geschäftsführer<br />

� Vorlage an <strong>Gemeinde</strong> (Kommanditistin) = Genehmigung durch Beschlussfassung im<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Rechnungsabschluss<br />

� Erstellung durch Geschäftsführer<br />

� Gegebenenfalls Prüfung durch <strong>Gemeinde</strong>organe (Prüfungsausschuss)<br />

� Genehmigung durch <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

� Genehmigung in der Gesellschafterversammlung – Beschluss über den<br />

Rechnungsabschluss<br />

Aus der Erfahrung heraus wird daher folgende Vorgangsweise vorgeschlagen:<br />

Die beiden Vorstandsmitglieder Erhart und <strong>St</strong>ranzinger werden ersetzt.<br />

Den Aufsichtsrat bilden die Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes.<br />

Alle <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder werden Mitglieder des Vereines.<br />

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden zu Rechnungsprüfer bestellt.<br />

Dies alles hat den Vorteil, dass im Zuge der Prüfungsausschusssitzungen die notwendigen<br />

Prüfungen durchgeführt bzw. die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden können.<br />

Der Aufsichtsrat kann bei den Sitzungen im <strong>Gemeinde</strong>vorstand die jeweiligen Beschlüsse<br />

herbeiführen.<br />

Dadurch, dass alle Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates auch Mitglieder im Verein sind, stellt so zu<br />

sagen jede <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung auch eine Generalversammlung dar.<br />

Darauf wäre in den einzelnen Fällen bei der Einladung hinzuweisen und so hat man dann<br />

auch gleichzeitig die entsprechend Protokollierung.<br />

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