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Verhandlungsschrift 4-2010 - Gemeinde St. Veit/Innkreis

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Gemäß § 54 Abs 5 der Oö.GemO.1990 wurden den Mitgliedern des <strong>Gemeinde</strong>rates die<br />

Möglichkeit gegeben, gegen den Inhalt der <strong>Verhandlungsschrift</strong> mündlich oder schriftlich<br />

Einwendungen zu erheben.<br />

Gegen diese <strong>Verhandlungsschrift</strong> wurden keine Einwendungen erhoben und wurde darüber<br />

in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 07.12.<strong>2010</strong> befunden. Diese <strong>Verhandlungsschrift</strong> gilt daher<br />

als genehmigt und wird mit den nachstehenden Unterschriften das ordnungsgemäße<br />

Zustande gekommen der <strong>Verhandlungsschrift</strong> bestätigt.<br />

.................................................................... ...........................................................<br />

Manfred Feichtinger (ÖVP) Josef Kneißl (SPÖ)<br />

....................................................................<br />

Karl Gradinger (FPÖ)<br />

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