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Verhandlungsschrift 4-2010 - Gemeinde St. Veit/Innkreis

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TOP 10 Katastrophenfälle in <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I. - Information über einen Lokalaugenschein<br />

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des allen Mitgliedern des <strong>Gemeinde</strong>rates zugegangenen<br />

Amtsvortrages, welcher folgenden Inhalt hat:<br />

Aktenvermerk vom 23.06.<strong>2010</strong><br />

Gegenstand: Begehung Katastrophenschäden durch starke Regenfälle und Nutzung bzw.<br />

Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen.<br />

Beteiligte:<br />

HR.Dipl.Ing.Reinhard Schaufler, Gewässerbezirk Braunau am Inn<br />

ORgR.Mag. Angela <strong>St</strong>offner, Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn<br />

<strong>St</strong>r.M. Walter Reich<br />

Bgm.Franz Kneißl<br />

Bauausschussobmann Preishuber Markus<br />

AL. Peter <strong>St</strong>rasser<br />

Ortsbauernobmann Josef Weinberger, Roßbach<br />

Ortsbauernobmann Franz <strong>St</strong>ranzinger, <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I.<br />

Bgm. Franz Bernroitner, Roßbach<br />

Vorerst wird grundsätzlich von Frau Mag.<strong>St</strong>offner festgestellt, dass den Landwirten nicht<br />

vorgeschrieben werden kann, welche Bewirtschaftung der Grundstücke die Landwirte<br />

vornehmen.<br />

DI.Schaufler stellt fest, dass die Landwirte in Hanglagen schon auf die Wasserabflüsse<br />

Rücksichtnehmen sollten. Hier bringt sich die Landwirtschaftskammer zu wenig ein.<br />

Die Landwirtschaftskammer und der Naturschutz bieten durch Herrn DI.Detzelhofer an, dass<br />

man einen Informationsabend abhält. Im Zuge dieses Info-Abend kann schließlich über eine<br />

Nutzung von Hanglagen informiert werden, sodass Abschwemmungen (Korrissionsschutz)<br />

verhindert werden, so Frau Mag.<strong>St</strong>offner.<br />

<strong>St</strong>rM.Reich ist der Meinung, dass in den AMA-Richtlinien schon Passagen verankert sind,<br />

die die Nutzung von Hanglagen regelt. Er wird diese Richtlinien Frau Mag.<strong>St</strong>offner und den<br />

<strong>Gemeinde</strong> zur Verfügung stellen.<br />

Darüber hinaus wird von den Ortsbauernobmännern auf die vorhandenen EU-Regelungen<br />

und EU-Richtlinien verwiesen. Diese Richtlinien benachteiligen die Kleinbauern bzw.<br />

verursachen, dass nur noch Großbauern „überleben“. Das heißt für die Bewirtschaftung<br />

auch, dass die Kleinkulturen, kleinstrukturierten Felder, verschwinden und nur noch im<br />

großen <strong>St</strong>il Bewirtschaftungen stattfinden.<br />

Viele Grundstücke sind verpachtet und den Pächtern ist es oftmals die Verhinderung von<br />

Korrissionsschäden nicht so wichtig. Von den Anwesenden wird daher angeregt, dass die<br />

Grundbesitzer entsprechende Passagen in die Pachtverträge aufnehmen sollten, die eine<br />

gewisse Nutzung und vor allem aber die Verhinderung der Abschwemmungen regeln<br />

Erster Besichtigungsort ist Wimhub.<br />

Im Bereich der Liegenschaften Wimhub 8 (Lindner/Bühr) und Wimhub 10 (Ranftl) besteht<br />

ein Durchlauf durch die Waghamer Bezirksstraße. Dieser Durchlauf läuft unterhalb der<br />

genannten Liegenschaft in einem offenen Graben aus.<br />

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