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Verhandlungsschrift 4-2010 - Gemeinde St. Veit/Innkreis

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TOP 10 Verwaltungsgemeinschaft zwischen den <strong>Gemeinde</strong>n <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I. und Roßbach;<br />

Durchführung von Personalbestellungen<br />

a) von Amtsleiter Peter <strong>St</strong>rasser zum Kassenführer<br />

b) von Amtsleiter Peter <strong>St</strong>rasser zum <strong>St</strong>andesbeamten<br />

c) von VB. Rosemarie <strong>St</strong>reif und VB. Margit Weinberger zum <strong>St</strong>A-<strong>St</strong>vtr.<br />

d) von Amtsleiter Peter <strong>St</strong>rasser zum GF d. VFI der <strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I & Co KG<br />

Der Vorsitzend ersucht den Amtsleiter um Berichterstattung und dieser führt im Sinne des<br />

allen Mitgliedern des <strong>Gemeinde</strong>rates zugegangenen Amtsvortrages, welcher folgenden<br />

Inhalt hat aus:<br />

Zu a)<br />

Gemäß § 89 der OÖ. GemO.1990 obliegt die Bestellung eines Kassenführers dem<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat. Wie bisher soll dies der Amtsleiter sein.<br />

Es wird daher vorgeschlagen Al.Peter <strong>St</strong>rasser zum Kassenführer zu bestellen. Ihm obliegen<br />

die Führung der Konten und laufenden Geschäfte, wie die Durchführung von Überweisungen<br />

etc.<br />

Zu b) und c)<br />

Al.Peter <strong>St</strong>rasser war bisher schon stellvertretender <strong>St</strong>andesbeamter. Nunmehr wird er zum<br />

<strong>St</strong>andesbeamten ernannt.<br />

Die Kolleginnen Rosemarie <strong>St</strong>reif und Margit Weinberber sollen zu seinen <strong>St</strong>ellvertreterinnen<br />

ernannt werden.<br />

Zu d)<br />

Für die Führung einer KG gibt es Rechtsvorschriften. Bei einem Workshop im Frühjahr<br />

dieses Jahres wurden die Geschäftsführer mit Nachdruck wiederrum darauf hingewiesen,<br />

diese genau einzuhalten und die entsprechenden Protokolle entsprechend zu führen sind.<br />

Dies erscheint sinnvoll, um rechtliche Folgen für die GF zu vermeiden und die<br />

Geschäftsführung und wirtschaftliche Situation der KG. nachvollziehbar zu gestalten.<br />

Nach den im <strong>Gemeinde</strong>rat am 02.06.2006 beschlossenen Satzungen des Vereines zur<br />

Förderung der Infrastruktur der <strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong> wäre binnen drei Monaten nach der<br />

konstituierenden Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates (um den Entwicklungen aus der<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratswahl zu entsprechen) längstens aber in einem Abstand von 4 Jahren eine<br />

Generalversammlung des Vereines abzuhalten.<br />

Der Verein VFI der <strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I. besteht laut Meldung an die BH Braunau nur aus 3<br />

Mitgliedern (Erhart Martin, Obmann, Josef Kneißl, Obmann-<strong>St</strong>vtr. und Franz <strong>St</strong>ranzinger,<br />

Schriftführer), welche auch gleichzeitig der Vorstand sind.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand bildet den Aufsichtsrat.<br />

Die in den Satzungen vorgesehenen Rechnungsprüfer wurden nicht bestellt.<br />

Aus den Bestimmungen der Satzung ist daher zu entnehmen, dass die Funktionsperiode des<br />

Vereinsvorstandes, des Aufsichtsrates und der Rechnungsprüfer 4 Jahre dauert.<br />

Wiederwahlen sind möglich.<br />

Aufgrund der vorgegebenen Bestimmungen, und auch im Hinblick darauf, dass ein Wechsel<br />

in der Obmann- und Geschäftsführerfunktion wahrscheinlich sind, sind in der<br />

Generalversammlung folgende Aufgaben zu erledigen:<br />

� Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes des<br />

Vereinsvorstandes<br />

� Entgegennahme und Genehmigung des Berichtes des Aufsichtsrates<br />

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