Verhandlungsschrift 4-2010 - Gemeinde St. Veit/Innkreis
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TOP 10 Verwaltungsgemeinschaft zwischen den <strong>Gemeinde</strong>n <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I. und Roßbach;<br />
Durchführung von Personalbestellungen<br />
a) von Amtsleiter Peter <strong>St</strong>rasser zum Kassenführer<br />
b) von Amtsleiter Peter <strong>St</strong>rasser zum <strong>St</strong>andesbeamten<br />
c) von VB. Rosemarie <strong>St</strong>reif und VB. Margit Weinberger zum <strong>St</strong>A-<strong>St</strong>vtr.<br />
d) von Amtsleiter Peter <strong>St</strong>rasser zum GF d. VFI der <strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I & Co KG<br />
Der Vorsitzend ersucht den Amtsleiter um Berichterstattung und dieser führt im Sinne des<br />
allen Mitgliedern des <strong>Gemeinde</strong>rates zugegangenen Amtsvortrages, welcher folgenden<br />
Inhalt hat aus:<br />
Zu a)<br />
Gemäß § 89 der OÖ. GemO.1990 obliegt die Bestellung eines Kassenführers dem<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat. Wie bisher soll dies der Amtsleiter sein.<br />
Es wird daher vorgeschlagen Al.Peter <strong>St</strong>rasser zum Kassenführer zu bestellen. Ihm obliegen<br />
die Führung der Konten und laufenden Geschäfte, wie die Durchführung von Überweisungen<br />
etc.<br />
Zu b) und c)<br />
Al.Peter <strong>St</strong>rasser war bisher schon stellvertretender <strong>St</strong>andesbeamter. Nunmehr wird er zum<br />
<strong>St</strong>andesbeamten ernannt.<br />
Die Kolleginnen Rosemarie <strong>St</strong>reif und Margit Weinberber sollen zu seinen <strong>St</strong>ellvertreterinnen<br />
ernannt werden.<br />
Zu d)<br />
Für die Führung einer KG gibt es Rechtsvorschriften. Bei einem Workshop im Frühjahr<br />
dieses Jahres wurden die Geschäftsführer mit Nachdruck wiederrum darauf hingewiesen,<br />
diese genau einzuhalten und die entsprechenden Protokolle entsprechend zu führen sind.<br />
Dies erscheint sinnvoll, um rechtliche Folgen für die GF zu vermeiden und die<br />
Geschäftsführung und wirtschaftliche Situation der KG. nachvollziehbar zu gestalten.<br />
Nach den im <strong>Gemeinde</strong>rat am 02.06.2006 beschlossenen Satzungen des Vereines zur<br />
Förderung der Infrastruktur der <strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong> wäre binnen drei Monaten nach der<br />
konstituierenden Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates (um den Entwicklungen aus der<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratswahl zu entsprechen) längstens aber in einem Abstand von 4 Jahren eine<br />
Generalversammlung des Vereines abzuhalten.<br />
Der Verein VFI der <strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>.<strong>Veit</strong>/I. besteht laut Meldung an die BH Braunau nur aus 3<br />
Mitgliedern (Erhart Martin, Obmann, Josef Kneißl, Obmann-<strong>St</strong>vtr. und Franz <strong>St</strong>ranzinger,<br />
Schriftführer), welche auch gleichzeitig der Vorstand sind.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand bildet den Aufsichtsrat.<br />
Die in den Satzungen vorgesehenen Rechnungsprüfer wurden nicht bestellt.<br />
Aus den Bestimmungen der Satzung ist daher zu entnehmen, dass die Funktionsperiode des<br />
Vereinsvorstandes, des Aufsichtsrates und der Rechnungsprüfer 4 Jahre dauert.<br />
Wiederwahlen sind möglich.<br />
Aufgrund der vorgegebenen Bestimmungen, und auch im Hinblick darauf, dass ein Wechsel<br />
in der Obmann- und Geschäftsführerfunktion wahrscheinlich sind, sind in der<br />
Generalversammlung folgende Aufgaben zu erledigen:<br />
� Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes des<br />
Vereinsvorstandes<br />
� Entgegennahme und Genehmigung des Berichtes des Aufsichtsrates<br />
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