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Ambulanten Gerontopsychiatrischen ... - Angehörigenberatung e.V.

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Masterarbeit<br />

im Master-Studiengang Gerontologie (M.Sc.)<br />

Case Management in der Gerontopsychiatrie am Beispiel<br />

des „<strong>Ambulanten</strong> <strong>Gerontopsychiatrischen</strong><br />

Fallmanagements (AGFM)“ der gerontopsychiatrischen<br />

Fachkoordination (GeFa) Mittelfranken.<br />

Eine erste Evaluationsstudie.<br />

Case Management in geronto-psychiatry illustrated by the<br />

example of ambulant Geronto-Psychiatric Case<br />

Management („Geronto-Psychatrisches Fallmanagement<br />

(AGFM)“) of the Geronto-Psychiatric Professional<br />

Coordination („Gerontopsychiatrische Fachkoordination“<br />

(GeFa)) Middle Franconia.<br />

A first evaluative study.<br />

vorgelegt von<br />

Sabine Schöner<br />

Matrikelnummer 21248230<br />

Die Arbeit wurde betreut von<br />

Prof. Dr. Jürgen Kaiser<br />

Nürnberg, den 07.12.2009<br />

Institut für Psychogerontologie


Inhaltsverzeichnis Seite<br />

1. Einführende Bemerkungen...................................................................................6<br />

2. Zentrale Aspekte und theoretische Grundlage von Case Management ...........8<br />

2.1 Definitionen von Case Management......................................................................9<br />

2.2 Klassifizierung von Case Management-Konzepten .............................................10<br />

2.3 Qualifikation und Funktionen im Case Management ...........................................11<br />

2.4 Abgrenzung von Case Management und Care Management<br />

(Managed Care) ........................................................................................................12<br />

2.5 Die Entwicklung von Case Management im historischen Kontext .......................14<br />

2.6 Methodisches Vorgehen im Case Management ..................................................21<br />

3. Case Management in der Altenhilfe bei Pflegebedürftigkeit<br />

im gerontopsychiatrischen Bereich.......................................................................31<br />

3.1 Case Management in der Altenhilfe.....................................................................31<br />

3.2 Case Management bei Pflegebedürftigkeit..........................................................32<br />

3.2.1 Definition von Pflegebedürftigkeit .....................................................................33<br />

3.2.2 Rechtliche Grundlagen für Case Management in der Pflege............................33<br />

3.2.3 Voraussetzungen für das Case Management in der Pflege..............................35<br />

3.3 Case Management in der Gerontopsychiatrie .....................................................36<br />

3.3.1 Definition von Gerontopsychiatrie und<br />

gerontopsychiatrischer Versorgung ...........................................................................36<br />

3.3.2 Gerontopsychiatrische Erkrankungen...............................................................37<br />

3.3.3 Anmerkungen zur praktischen Umsetzung.......................................................40<br />

4. Das Modellprojekt „Ambulantes gerontopsychiatrisches Fallmanagement<br />

(AGFM)“ der <strong>Gerontopsychiatrischen</strong> Fachkoordination (GeFa) Mfr .................41<br />

4.1 Vorstellung der Koordinierungsstelle Gerontopsychiatrische<br />

Fachkoordination (GeFa) Mfr.....................................................................................43<br />

4.2 Ausgangssituation für das Modellprojekt .............................................................44<br />

4.3 Die Darstellung des Projektes AGFM ..................................................................46<br />

4.4 Ergebnisse aus dem gerontopsychiatrischen Fallmanagement (AGFM).............54<br />

2


4.4.1 Zugangsweg zum Fallmanagement/ Regionale Verteilung/<br />

Alter und Geschlecht .................................................................................................54<br />

4.4.2 Krankheitsbilder und eingesetzte Testverfahren...............................................56<br />

4.4.3 Lebenssituation, Problemstellungen und daraus abgeleiteter Hilfebedarf ........60<br />

4.5 Die konkrete Fallbearbeitung...............................................................................64<br />

4.6 Hürden und Effekte des Fallmanagements..........................................................69<br />

5. Die Befragung von Fallmanagerinnen und Klienten, Alternativen zum<br />

Konzept und Weiterentwicklungsbemühungen....................................................73<br />

5.1 Ergebnisse und Tendenzen aus der Befragung von Betroffen/ Angehörigen......75<br />

5.2 Auswertung der Fragebögen für die Fallmanagerinnen<br />

und Interpretation der Ergebnisse .............................................................................76<br />

5.3 Alternativen zum Konzept AGFM/ (strukturelle)<br />

Weiterentwicklungsbemühungen...............................................................................83<br />

5.3.1 Das Konzept der <strong>Gerontopsychiatrischen</strong> Behandlungspflege<br />

von HALMA e.V. Würzburg und Entwicklungen in Mittelfranken ...............................84<br />

5.3.2 Strukturwandel in den ambulanten Pflegediensten...........................................90<br />

6. Fazit und Ausblick...............................................................................................93<br />

7. Literatur................................................................................................................96<br />

Anhang 1-13<br />

3


Abkürzungen<br />

AGFM Ambulantes gerontopsychiatrisches Fallmanagement<br />

BA Bundesagentur für Arbeit<br />

DBfK Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe<br />

DBSH Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit und Pflege<br />

DGGC Deutsche Gesellschaft für Care- und Case Management<br />

DGGPP Deutsche Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und Psychotherapie<br />

GDS Geriatrische Depressionsskala nach Yesavage<br />

GeFa Gerontopsychiatrische Fachkoordination<br />

GQ Qualifizierungskonzept Gerontopsychiatrie<br />

HALMA e.V. Hilfen für altersverwirrte Menschen im Alter<br />

HMO Health-Maintenance-Organisation<br />

MMST Minimental Status nach Folstein<br />

NIMH National Institute of Mental Health<br />

OBA Offene Behindertenarbeit<br />

PfWG Pflege-Weiterentwicklungsgesetz<br />

SGB Sozialgesetzbuch<br />

TN Teilnahme<br />

4


Tabellenverzeichnis<br />

Tabelle 1: Prävalenz von Demenzen in Abhängigkeit vom Alter ...............................39<br />

Tabelle 2: Mindest- und Höchstalter für weibliches und<br />

männliches Geschlecht .............................................................................................56<br />

Tabelle 3: Anzahl nach Geschlechterverteilung.........................................................56<br />

Tabelle 4: Anzahl somatischer Erkrankungen ...........................................................57<br />

Tabelle 5: Anzahl der erzielten Punkte im MMST......................................................58<br />

Tabelle 6: Anzahl der erzielten Punkte im DemTect..................................................59<br />

Tabelle 7: Anzahl der erzielten Punkte bei der GDS .................................................59<br />

Tabelle 8: Pflegeeinstufung zu Beginn ......................................................................61<br />

Tabelle 9: Pflegeeinstufung am Ende........................................................................62<br />

Tabelle 10: Anteil der Haus- und Facharztversorgung ..............................................62<br />

Tabelle 11: Anzahl der Diagnosen pro Klient.............................................................62<br />

Tabelle 12: Medikamentenverabreichung..................................................................63<br />

Tabelle 13: Befragung der Angehörigen zu den Effekten des Fallmanagements......75<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Grafik 1: Der Zugangsweg zum Fallmanagement .....................................................55<br />

Grafik 2: Anzahl der Fälle nach Regionen .................................................................55<br />

Grafik 3: Anzahl der Krankheitsbilder ........................................................................57<br />

Grafik 4: Diagnosestellung durch Arzt oder Fallmanagerin .......................................57<br />

Grafik 5: Familienstand der Erkrankten .....................................................................60<br />

Grafik 6: Wohnsituation der Klienten .........................................................................61<br />

Grafik 7: Verhaltensauffälligkeiten/ Risiken ...............................................................64<br />

Grafik 8: Hilfebedarf in den Versorgungskategorien ..................................................65<br />

Grafik 9: Vermittlung an weitere Unterstützungsangebote ........................................66<br />

Grafik 10: Grund der Beendigung von AGFM............................................................69<br />

5


1. Einführende Bemerkungen<br />

In der Bundesrepublik Deutschland und auch anderen westlichen Industrienationen<br />

hat eine nachhaltige Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung begonnen, die<br />

auch zukünftig in Richtung einer Alterung der Bevölkerung voranschreiten wird. Es<br />

gibt Modellrechnungen in Deutschland, die auf diese Entwicklung hinweisen, welche<br />

auf den Rückgang der Geburten und eine Zunahme der Lebenserwartung zurück-<br />

zuführen ist. In diesem Zusammenhang ist auch vom „Dreifachen Altern“ die Rede,<br />

das gekennzeichnet ist durch die Zunahme der absoluten Zahl älterer Menschen,<br />

dem wachsenden Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung und der<br />

Zunahme hochaltriger Menschen. Dem gegenüber steht die Entwicklung der Ab-<br />

nahme des Anteils und der Anzahl jüngerer Menschen, so dass eine Verschiebung<br />

der Altersstruktur der Bevölkerung stattfindet (vgl. Bäcker, Bispinck, Hofemann &<br />

Naegele 2000, S. 232). Einige Veränderungen sind laut aktuellsten Bevölkerungs-<br />

vorausberechnungen des Statistischen Bundesamtes zu erwarten. Zu nennen sind<br />

hier das Absinken der Gesamtbevölkerung von 82 Millionen im Jahr 2009 auf etwa<br />

65 bis 70 Millionen bis zum Jahr 2060, ein Anstieg des Anteils der über 60-jährigen<br />

(für 2060 wird erwartet, dass jeder dritte Bundes-Bürger mindestens 65 Jahre alt sein<br />

wird) und eine Steigerung des Anteils der 80-jährigen und älteren Menschen von<br />

derzeit sieben Prozent auf 14% im Jahr 2060 (vgl. Nürnberger Nachrichten,<br />

19.11.2009). In Zukunft wird das Erreichen eines hohen Lebensalters also zum<br />

kollektiven Phänomen werden, was rein quantitativ betrachtet eine bislang<br />

einzigartige Entwicklung darstellt (vgl. BMFSFJ 2002, S.24f). Obgleich die<br />

Entwicklung von Morbidität und Mortalität im Alter in Zukunft nur schwer zu<br />

bestimmen ist und Alter nicht zwangsläufig mit Krankheit gleichgesetzt werden kann,<br />

ist derzeit davon auszugehen, dass ab dem 80. bis 85. Lebensjahr die<br />

Wahrscheinlichkeit des Einsetzens von Multimorbidität zunimmt. Durch eine<br />

Beeinträchtigung ihres Gesundheitszustandes kommen viele ältere Menschen in die<br />

Lage, dass sie ihr alltägliches Leben nicht mehr aus eigener Kraft alleine bewältigen<br />

können, sondern auf die Hilfe und Pflege anderer angewiesen sind (vgl. ebd. S.26).<br />

Maßgeblich beteiligt an der Entstehung von Pflegebedürftigkeit im hohen Alter sind<br />

psychische Störungen und zwar hauptsächlich demenzielle Erkrankungen (vgl.<br />

Bickel 2001, S.42ff). In Deutschland gibt es derzeit 1,1 Millionen demenzkranke<br />

Menschen, deren Zahl sich in Zukunft deutlich erhöhen wird (vgl.<br />

http://www.deutschealzheimer de/index. php?id=37&no_cache=1&file=7&uid=224,<br />

6


Stand 09.05.09). Gegenwärtig findet die überwiegende Betreuung und Pflege von<br />

Demenzerkrankten in der häuslichen Umgebung - hauptsächlich durch Angehörige -<br />

statt. Eine ambulante Pflege älterer bedürftiger Menschen entspricht dabei auch den<br />

Wünschen der Betroffenen, die möglichst lange zu Hause leben möchten. Außerdem<br />

gewinnt diese Versorgungsform auch in Anbetracht der zunehmenden Kosten im<br />

Sozial- und Gesundheitswesen an Bedeutung (vgl. Engel & und Engels, 2000, S.8).<br />

Darüber hinaus wurde der Grundsatz „ambulant vor stationär“ mit Einführung der<br />

Pflegeversicherung gesetzlich verankert (elftes Sozialgesetzbuch „Soziale Pflege-<br />

versicherung“, SGBXI, §3). Allerdings reichen Familienangehörige alleine nicht aus,<br />

die Pflege der Erkrankten zu übernehmen. Denn in vielen Fällen sind Familien-<br />

angehörige - häufig im ähnlichen Alter wie der Betroffene - selbst nur noch ein-<br />

geschränkt leistungsfähig. Oft fühlen sich die Angehörigen durch die Pflegesituation<br />

überfordert und schlimmstenfalls ist ein pflegebedürftiger Mensch durch Tod oder<br />

Umzug von Angehörigen plötzlich auf sich selbst gestellt (vgl. Engel & Engels 2000,<br />

S.7). Strukturelle Entwicklungen wie sinkende Geburtenraten und zunehmende<br />

Kinderlosigkeit (in Zukunft wird etwa ein Drittel der älteren Menschen keine Kinder<br />

und Enkel haben), veränderte Familienstrukturen (Zunahme von nicht-ehelichen<br />

Lebensgemeinschaften), Zunahme der Single-Haushalte sowie zunehmende<br />

Erwerbstätigkeit von Frauen (vgl. BMFSFJ 2002, S.179ff) werden in Zukunft die<br />

Pflege im Verbund Familie erschweren. Aus diesen Gründen kommt bei der Pflege<br />

von morgen der zusätzlichen Unterstützung durch professionelle Pflegedienste und<br />

andere Unterstützungsformen eine tragende Bedeutung zu (vgl. ebd.). Dieser<br />

Umstand wiederum stellt ältere pflegebedürftige Menschen und pflegende<br />

Angehörige vor neue Herausforderungen: So ist die Vielfalt der zur Verfügung<br />

stehenden Dienste und Hilfeleistungen oft unüberschaubar für die Betroffenen. Hier<br />

kann ein qualifiziertes Case Management dazu beitragen, dass der konkrete Hilfe-<br />

und Pflegebedarf des älteren Menschen sondiert und das Angebot an<br />

professionellen und ehrenamtlichen Hilfestellungen mit seinem individuellen Hilfe-<br />

bedarf, seiner sozialen Lebenssituation und seiner Wohnsituation in optimaler Art<br />

und Weise abgestimmt wird (vgl. Engel & Engels 2000, S.7).<br />

In der vorliegenden Arbeit wird die derzeitige Verwendung von Case Management im<br />

gerontopsychiatrischen Bereich an dem Modellprojekt „ambulantes geronto-<br />

psychiatrisches Fallmanagement (AGFM)“ der gerontopsychiatrischen Fachkoordi-<br />

7


nation Mittelfranken (GeFa)/ <strong>Angehörigenberatung</strong> Nürnberg e.V.“ exemplarisch dar-<br />

gestellt und konzeptionell überprüft.<br />

Im Folgenden werden zunächst zentrale Aspekte und theoretische Grundlagen von<br />

Case Management im Allgemeinen (zweites Kapitel) und Case Management in der<br />

Altenhilfe bei Pflegebedürftigkeit im gerontopsychiatrischen Bereich im Speziellen<br />

vorgestellt (drittes Kapitel). Des Weiteren erfolgt eine Beschreibung des Konzeptes<br />

und der Ergebnisse aus dem Modellprojekt (Viertes Kapitel). Aus der Intention, mit<br />

der Befragung von ambulanten Pflegediensten ihre Eignung als Projektpartner zu<br />

evaluieren, ergibt sich die Notwendigkeit, die Strukturen von ambulanten Pflege-<br />

diensten und die konzeptionellen Gegebenheiten von AGFM zu überprüfen und<br />

Alternativen bzw. Weiterentwicklungen aufzuzeigen (fünftes Kapitel). Abschließend<br />

soll ein Fazit der Ausführungen und ein Ausblick für die Zukunft erfolgen (sechstes<br />

Kapitel).<br />

Aufgrund besserer Lesbarkeit werden in der Arbeit die geläufigsten Ausdrucksformen<br />

(z.B. Klient, Patient, Case Manager) in männlicher Form verwendet. Dies schließt<br />

immer auch das andere Geschlecht mit ein. Lediglich beim Begriff „Fallmanagerin“ ist<br />

die weibliche Form vorzufinden, da im Projekt ausschließlich Frauen in dieser<br />

Funktion tätig waren.<br />

2. Zentrale Aspekte und theoretische Grundlagen von Case Management<br />

Reformen im Sozial- und Gesundheitswesen verlangen eine veränderte Arbeitsweise<br />

in den entsprechenden Diensten und Einrichtungen, die mit der Pflege, Betreuung<br />

und Heilung von Menschen beauftragt sind. Dabei geht es bei der Neugestaltung der<br />

Versorgungsdienste immer in Richtung Rationalisierung, wobei im Idealfall nicht nur<br />

auf Kostenbegrenzung, sondern gleichzeitig auf die Gewährleistung von Qualität<br />

geachtet wird. Beide Aspekte kommen zum Tragen, indem eine Integration der<br />

Leistungserbringung, abgestimmt mit den Nutzern, angestrebt wird. In der<br />

beruflichen Tätigkeit findet derzeit eine Verschiebung statt: Nicht nur ein einzelner<br />

Professioneller kommt bei einem Klienten zum Einsatz. Vielmehr steht die<br />

Zusammenarbeit einer Mehrzahl von Beteiligten zur Koordination in der<br />

Ressourcennutzung und Leistungserbringung im Vordergrund. In diesem Zu-<br />

sammenhang hat sich ein neues Verständnis von Management auch im Dienst „am<br />

Menschen“ durchgesetzt. Ein solches Management ist zuständig für Kooperation und<br />

8


Koordination sowie die Kontrolle von Kosten und Qualität von Hilfen. Unnötige bzw.<br />

unwirksame Leistungen sollen hiermit vermieden werden. Um eine „Zielgenauigkeit“<br />

von Leistungen zu erreichen, muss die gesamte Arbeitsweise betrachtet und geprüft<br />

werden (vgl. Wendt 2008, S.7). Dieses Kapitel soll einen umfassenden Einblick in die<br />

zentralen Aspekte des Case Managements, als relativ neuen Ansatz in der Arbeit<br />

„am Menschen“ bieten. Zunächst werden Definitionen des Begriffs vorgestellt. In<br />

einem nächsten Schritt gewährt die Arbeit Einblick in die Klassifizierung von Case<br />

Management-Konzepten und die Funktionen sowie Qualifikation im Case<br />

Management. Da die Begriffe „Case Management“ und „Care Management“ oft als<br />

identisch behandelt werden, sich aber dennoch unterscheiden, wird des Weiteren<br />

eine Abgrenzung beider Termini vorgenommen. Wie sich Case Management im<br />

historischen Kontext entwickelt hat - sowohl im anglo-amerikanischen Raum als auch<br />

in Deutschland - findet ebenso in diesem Kapitel Eingang. Abschließend soll dem<br />

Leser das methodische Vorgehen im Case Management, das eine phasenorientierte<br />

Struktur aufweist, erläutert werden.<br />

2.1 Definitionen von Case Management<br />

In der Literatur gibt es aufgrund des breiten Anwendungsspektrums eine Vielzahl von<br />

Definitionen zu Case Management. Wörtlich übersetzt heißt Case „Fall“. Das<br />

bedeutet, dass es beim Case Management um Planung und Koordinierung von<br />

Einzelfällen geht. Die zuerst genannte Definition von Manfred Neuffer steht kenn-<br />

zeichnend für einen sozialarbeiterischen Einsatz und versteht Case Management als<br />

„ein Konzept zur Unterstützung von Einzelnen, Familien, Kleingruppen. Case<br />

Management gewährleistet durch eine durchgängige fallverantwortliche<br />

Beziehungs- und Klärungshilfe, Beratung und den Zugang zu notwendigen<br />

Dienstleistungen. Case Management befähigt Klienten, Unterstützungsleistungen<br />

selbständig zu nutzen und greift so wenig wie möglich in die Lebenswelt von<br />

Klienten ein“(2002, S19).<br />

Eine umfassendere Definition findet sich bei Rainer Wendt:<br />

„Case Management ist eine Verfahrensweise in Sozial- und Gesundheitsdiensten,<br />

mit der im Einzelfall die nötige Unterstützung, Behandlung und Versorgung von<br />

Menschen rational bewerkstelligt wird. Diese Handhabung des Vorgehens und des<br />

Einsatzes von Mitteln wird bei einem längeren Ablauf gebraucht, nicht wenn in<br />

einer Notsituation sofort geholfen oder eingegriffen werden muss. Angezeigt ist das<br />

9


gemeinte Vorgehen bei einer in der Regel komplexen Problematik mit einer<br />

Mehrzahl von Beteiligten und in vernetzten Bezügen. Im Case Management wird<br />

ein zielgerichtetes System der Zusammenarbeit organisiert“ (2008, S.17).<br />

Sämtliche Definitionen von Case Management unterliegen sieben gemeinsamen<br />

Kriterien, die als konstituierend für das Konzept begriffen werden können:<br />

• Der Prozess des Case Managements ist angelegt entlang des Betreuungs-<br />

verlaufs der Klienten.<br />

• Das Case Management beinhaltet eine ganzheitliche Sichtweise der Klienten<br />

und ihrer Bedürfnisse.<br />

• Der Beratungsprozess verläuft quer zu den Grenzen der jeweiligen Ver-<br />

sorgungseinrichtungen und deren Zuständigkeiten sowie der verschiedenen<br />

Professionen.<br />

• Das Case Management ist ein dynamischer Prozess: Es ist auf regelmäßige<br />

Kooperation mit fallrelevanten Personen und Organisationen ausgerichtet.<br />

• Case Manager verbinden fallrelevante Personen und Organisationen zu einem<br />

Hilfenetz (= integriertes Hilfesystem).<br />

• Mittels Koordination fallrelevanter Personen und Organisationen sollen vor-<br />

handene Probleme gelöst und vorher festgelegte Ergebnisse erreicht werden (=<br />

Zielorientierung).<br />

• Es findet Qualitätsentwicklung und -sicherung statt: Die Arbeit von Case<br />

Managern sowie die Versorgung und Zufriedenheit von Klienten werden<br />

reflektiert, gesichert und weiterentwickelt (vgl. Ewers 2000, S.57).<br />

2.2 Klassifizierung von Case Management-Konzepten<br />

Neben den zahlreichen Definitionen für Case Management gibt es ebenso eine<br />

Vielzahl von Klassifizierungen der unterschiedlichen Case Management-Konzepte.<br />

Die im Folgenden aufgeführte Klassifizierung wurde 1985 von Merill unternommen<br />

und ergänzt. In den USA findet diese Klassifizierung immer noch Anwendung.<br />

Demnach werden die unterschiedlichen Case Management Konzepte unterschieden<br />

nach Art der angebotenen Dienstleistung und der Zielgruppe.<br />

a) Soziales Case Management wurde für sozial und gesundheitlich gefährdete<br />

Bevölkerungsgruppen entwickelt und hat einen präventiven Charakter.<br />

10


) Case Management in der beruflichen Rehabilitation ist aus dem sozialen Case<br />

Management entstanden und hat die Wiedereingliederung von behinderten oder<br />

gesundheitlich beeinträchtigten Menschen in das Arbeitsleben zum Ziel.<br />

c) Case Management in der Primärversorgung koordiniert die primäre<br />

Gesundheitsversorgung von Personen im ambulanten Sektor.<br />

d) Case Management für Katastrophen oder kostenintensive medizinische Er-<br />

eignisse richtet sich an spezifische Zielgruppen (z.B. Aids- oder Schlag-<br />

anfallpatienten). Es dient der Zugangssteuerung und Kostenersparnis.<br />

e) Medizinisch-soziales Case Management. Es handelt sich hierbei um eine<br />

Mischform, bei der soziale, medizinische und pflegerische Dienstleistungen<br />

miteinander verbunden werden. Es richtet sich hauptsächlich an chronisch<br />

kranke Menschen und Langzeitpatienten (vgl. Ewers 2000, S.58ff).<br />

2.3 Qualifikation und Funktionen im Case Management<br />

Da in der Bundesrepublik der Titel bzw. die Zusatzbezeichnung eines Case<br />

Managers bisher nicht geschützt sind, kann sich theoretisch jeder dieses Titels be-<br />

mächtigen. Ernst zu nehmende Case Manager jedoch absolvieren als Professionelle<br />

nach ihrer Grundausbildung eine anerkannte Weiterbildung zur Erlangung dieser<br />

Zusatzbezeichnung. Die Deutsche Gesellschaft für Care und Case Management<br />

(DGGC) hat in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden in den Bereichen Soziale<br />

Arbeit (DBSH) und Pflege (DBfK) sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemein-<br />

same Richtlinien für diese Weiterbildung verabschiedet und ein Zertifizierungssystem<br />

erstellt. Absolventen dieser Weiterbildungen dürfen sich „Zertifizierte Case Manager<br />

(DGGC)“ nennen (vgl. Löcherbach 2009, S.226). Bislang können weder Gesund-<br />

heits-, Pflege- noch Sozialprofessionen für sich verbuchen, Case Manager hin-<br />

reichend auf ihr Arbeitsgebiet vorzubereiten. Am ehesten schaffen dies vermutlich<br />

noch die Sozialprofessionen, da der Ursprung von Case Management in der Sozial-<br />

arbeit als die Weiterentwicklung des Case Work zu betrachten ist (vgl. ebd. S.227);<br />

(vgl. Punkt 2.5). Wie aus der Klassifizierung von Case Management-Konzepten in<br />

Punkt 2.2. ersichtlich wird, findet eine Ausdifferenzierung von Case Management in<br />

der Praxis statt. Dies muss bei Qualifizierungsmaßnahmen berücksichtigt werden.<br />

Die im jeweiligen Tätigkeitssektor benötigten oder auch erworbenen spezifischen<br />

Kompetenzen stellen die Basisqualifikation dar, auf die eine Case Management-<br />

Qualifikation aufbaut (vgl. ebd. S.228). Ein Case Manager hat drei Kernfunktionen,<br />

11


die je nach Auftraggeber, Berufsfeld und Einsatzgebiet unterschiedliche Gewichtung<br />

haben:<br />

• Advocacy Funktion: Hier übernimmt der Case Manager eine Anwaltsfunktion für<br />

den Klienten. Durch diese Position sollen Interessen von Patienten- bzw.<br />

Klienten durchgesetzt werden, die selbst nicht in der Lage sind, ihre<br />

persönlichen Belange zu vertreten. Der Case Manager muss sich unmittelbar in<br />

die Situation seiner Klienten hineinversetzen, konsequent und mit<br />

professionellem Fallverständnis Probleme analysieren und den daraus<br />

entstehenden Versorgungsbedarf ermitteln. Des Weiteren gehört zu seiner<br />

Aufgabe, Lücken im Versorgungssystem aufzudecken und dies an zuständige<br />

Stellen weiter zu leiten.<br />

• Broker-Funktion: Der Case Manager hat als Broker eine Vermittlerfunktion<br />

zwischen Klienten und Organisationen/ Institutionen des Gesundheitswesens.<br />

Der Broker hat die Aufgabe aus dem „Versorgungsdschungel“ das bestmögliche<br />

Versorgungspaket für den Klienten zu eruieren.<br />

• Gate-Keeper-Funktion: Im Vordergrund stehen in der Funktion des Case<br />

Managers Zugangssteuerung sowie Selektion und Kostenkontrolle. In erster<br />

Linie fokussiert der Case Manager ökonomische Interessen (vgl. Ewers 2000,<br />

S.63ff).<br />

Die genannten Funktionen zeigen, dass an die Person des Case Managers hohe<br />

Erwartungen gerichtet sind. Case Manager haben es dabei in ihrer Funktion stets<br />

mit komplexen Situationen, schwierigem Klientel und unzureichenden Rahmen-<br />

bedingungen zu tun. Dies gilt als Merkmal für diesen neuen Dienstleistungstypus.<br />

Bisherige Praxiserfahrungen bestätigen die hohe Relevanz der Personal-<br />

qualifikation und Professionalität im Case Management (vgl. Löcherbach 2009,<br />

S.226).<br />

2.4 Abgrenzung von Case Management und Care Management (Managed Care)<br />

Da in der Literatur und auch in der Praxis Case Management und Care Management<br />

häufig synonym verwendet werden - obwohl sie unterschiedliche Ziele ansteuern –<br />

soll an dieser Stelle eine Abgrenzung zwischen beiden Begrifflichkeiten<br />

vorgenommen werden. So verfolgt Case Management in erster Linie die Intention,<br />

die bestmögliche Versorgung des Klienten zu erreichen. Care Management hingegen<br />

12


zielt eher auf eine Senkung der Kosten ab. Heutzutage stehen in fast allen Industrie-<br />

nationen die Gesundheitssysteme unter enormen Kostendruck. Aus Gründen der<br />

optimierten Lebensbedingungen und besseren (sowie teueren) medizinischen<br />

Versorgung steigt die Lebenserwartung in diesen Ländern an. Dadurch erhöht sich<br />

allerdings auch eine Vielzahl von chronischen Erkrankungen, die hohe Kosten für die<br />

Gesundheitssysteme verursachen (vgl. Ewers 2000, S.33). Laut Ewers führt dies in<br />

allen Sparten der Gesundheitsversorgung zu einer „Ökonomisierung“ (2000, S.33). In<br />

diesem Zusammenhang ist auch immer häufiger von Rationalisierung und<br />

Rationierung von Gesundheitsleistungen die Rede (vgl. ebd.). Seit den 80er Jahren<br />

arbeiten viele Organisationen des Gesundheitssektors in den USA mit Managed-<br />

Care-Programmen. Vor allem die Health-Maintenance-Organisations (HMO) ver-<br />

wenden Managed Care. Solche Organisationen sind Kostenträger und Leistungs-<br />

erbringer für den Klienten zugleich. Dies führt zu einer „Integration der Funktion<br />

Versicherung und Versorgung“ (Kühn 1997, zit. nach Ewers 2000, S.39).<br />

An dieser Stelle seien einige Merkmale des Care Managements dargestellt:<br />

• Eingeschränkte Arztwahl und Gatekeeping<br />

meistens handelt es sich bei einem Gatekeeper um den Hausarzt, der alle<br />

Leistungen koordiniert und kontrolliert. Er kann eine Überweisung des Patienten<br />

an einen Facharzt oder in eine Klinik vornehmen.<br />

• Selektives Kontrahieren<br />

es besteht keine freie Arztwahl des Patienten. Er ist an vertragliche Versorger<br />

gebunden.<br />

• Utilization review<br />

die Angemessenheit einer medizinischen Leistung wird vom Leistungs-<br />

finanzierer kontrolliert und überwacht.<br />

• Präventionsorientierung<br />

• Standardisierung über Guidelines, Behandlungspfade und Positivlisten<br />

Guidelines bezeichnen Vorgaben über standardisierte medizinische sowie<br />

pflegerische Versorgung; Behandlungspfade sollen zur Verbesserung und<br />

Effizienz der Versorgung beitragen; Positivlisten sind katalogisierte preis-<br />

günstige Medikamente, deren Wirksamkeit belegt ist und die vom Leistungs-<br />

anbieter vorgegeben sind.<br />

• Integrierte Behandlungsprozesse wie z.B. durch Case Management<br />

13


• Outcome Management<br />

Ergebnisse der Versorgung werden ständig kontrolliert und evaluiert, damit eine<br />

evidenz-basierte Medizin gewährleistet werden kann (vgl. Schwartz 2003, S.<br />

711).<br />

Wie aus den dargestellten Merkmalen ersichtlich, wird Case Management durchaus<br />

in einem Managed-Care-Programm als Instrumentarium eingesetzt. Allerdings<br />

kommt hier der Gate-Keeper-Funktion ein wesentlich höherer Stellenwert zu als der<br />

Advocacy-Funktion.<br />

Sehr wohl ist Case Management hier jedoch als ein Korrektursystem eingebunden,<br />

damit trotz Kostendruck die optimale Versorgung für den Klienten erreicht wird (vgl.<br />

Ewers 2000, S.40). Eine unzureichende Versorgung würde ja auch die Gesund-<br />

heitskosten langfristig erhöhen, weshalb trotz Kostendruck auf gewisse Qualitäts-<br />

kriterien nicht verzichtet werden kann. Managed Care ist trotzdem eher auf der Seite<br />

der Kostenträger anzusiedeln, weil Effizienz im Mittelpunkt steht. Case Management<br />

ist „näher“ am Klienten/ Patienten, da es ihm in einem unüberschaubaren Gesund-<br />

heitssystem die bestmöglichen Versorgungsleistungen vermitteln soll (vgl. Ewers<br />

2000, S.33).<br />

2.5 Die Entwicklung von Case Management im historischen Kontext<br />

Case Management stellt eine Weiterentwicklung der klassischen Methode des Social<br />

Case Work dar und hat seinen Ursprung in den USA (vgl. Neuffer 2002, S.38). Im<br />

Folgenden soll zunächst die historische Entwicklung von Case Work und Case<br />

Management im anglo-amerikanischen Raum aufgezeigt werden. Soziale Einzelhilfe<br />

in Deutschland ist als eine adaptierte Form des Case Work zu verstehen und ist stark<br />

von dessen Konzept beeinflusst. Da die Entwicklung der Einzelfallhilfe und des<br />

Fallmanagements in Deutschland sich dennoch geschichtlich von Case Work/ Case<br />

Management in den USA unterscheidet, wird diese eigens unter einem weiteren<br />

Punkt dargelegt.<br />

a) Case Work und Case Management im anglo-amerikanischen Raum<br />

Mit ihrer Schrift ‚Social Diagnosis’ 1917 gilt Mary Richmond in den USA als<br />

Begründerin des Ansatzes von Case Work. Eine wesentliche theoretische Weiter-<br />

entwicklung erfuhr der Ansatz zum einen durch Gordon Hamilton, als Vertreterin der<br />

14


sogenannten ‚diagnostic school’, in der das Individuum im Mittelpunkt und dessen<br />

Umwelt eher im Hintergrund steht. Weiterhin geprägt wurde die Methode Case Work<br />

durch Jassie Taft, welche die sogenannte ‚functional school’ ins Leben rief. Von ihr<br />

wird Case Work als prozessorientierte Hilfe verstanden (vgl. Neuffer 2002, S. 38).<br />

Beeinflusst wurde das Konzept Case Work in den 50er Jahren von der Ich-<br />

Psychologie, der Arbeit mit Familien (Fancis Scherz) sowie der ganzheitlichen Be-<br />

trachtung von Mensch und Situation (Kurt Lewin) (vgl. ebd.).<br />

Grundprinzipien wie Wertschätzung der menschlichen Persönlichkeit, aktive und<br />

bewusste Partizipation der Klienten, Selbstreflexion des Sozialarbeiters und Verant-<br />

wortung des Einzelnen für die Gesellschaft bildeten zunächst das Fundament von<br />

Case Work. Die beiden, sich ausdifferenzierenden Schulen, vertraten folgende<br />

Grundannahmen: Die ‚diagnostic school’ konzentrierte sich auf die Problem-<br />

lösungskompetenz des Individuums und der Funktion des Sozialarbeiters als<br />

Katalysator. Zentrale methodische Mittel in diesem Konzept waren die Diagnose des<br />

Problems sowie die Krisenintervention. In Erweiterung hierzu wurde die Not-<br />

wendigkeit der Mobilisierung der Stärken des Klienten und die Herstellung einer<br />

tragfähigen Beziehung zwischen Sozialarbeiter und Klient gesehen. Bei der<br />

‚functional school’ hingegen standen professionell gestaltete Dienstleistung und<br />

Beratung im Mittelpunkt. Hier entscheidet der Klient in Eigenverantwortung über die<br />

Annahme eines institutionellen Angebots, während der Sozialarbeiter Verantwortung<br />

übernimmt für den Prozess der Hilfestellung und die Entwicklung des Klienten (vgl.<br />

Neuffer 2008, S.38).<br />

In den 60er Jahren veränderten sich Konzept und Praxis des Case Work. Auslöser<br />

hierfür waren neue soziale Strömungen und Bewegungen wie z.B. Civil Rights- oder<br />

Poor People-Movement. Adressaten spezifischer Techniken waren benachteiligte<br />

Gruppen mit speziellen Problemlagen, wie z.B. Drogenabhängige. Praxistheoretische<br />

Neuerungen stellten z.B. Krisenintervention und Streetwork dar. Dennoch blieb die<br />

therapeutisch- und behandlungsorientierte Ausrichtung des Case Work im Großen<br />

und Ganzen erhalten (vgl. ebd. S.39).In den 70er Jahren fand in den USA eine<br />

Kampagne der „Deinstitutionalisierung“ statt. Es wurden seiner Zeit sehr viele<br />

psychisch kranke Menschen, geistig Behinderte und pflegebedürftige Menschen aus<br />

stationären Einrichtungen entlassen. Grund hierfür war zum einen, dass eine<br />

Unterbringung in Heimen u.ä. von Menschenrechts wegen her nicht mehr als<br />

vertretbar erschien. Außerdem musste man feststellen, dass die Versorgung in den<br />

15


stationären Einrichtungen eine Lebensuntüchtigkeit und Unselbständigkeit der<br />

Insassen erzeugte und der Schaden dadurch größer war als der Nutzen. Stationäre<br />

Angebote wurden in den USA und auch anderen Ländern reduziert und es folgte<br />

eine Umorientierung zu offenen, ambulanten Hilfen. Dieser Umstand brachte die<br />

Notwendigkeit mit sich, für die kurzfristig und oft hilflos „Entlassenen“ hinreichende<br />

soziale und medizinische Dienste für deren ambulante Betreuung zu organisieren<br />

(vgl. Wendt 2008, S. 19). Die zunehmende Differenzierung von Dienstleistungen und<br />

die daraus entstehende Multidisziplinarität erforderte nun vom Case Work eine<br />

Orientierung und Organisationsplanung sowie die Vernetzung von Dienstleistungen.<br />

Dies führte schließlich dazu, dass das Konzept des Case Managements als Zweig<br />

des Case Work entstand (vgl. Neuffer 2002, S.39). So gab es damals mehrere<br />

Versuche, ambulante Angebote in ein dem Bürger erschlossenes bzw.<br />

erschließbares Dienstleistungssystem zu integrieren (service integration). Zu dieser<br />

Zeit fand erstmalig eine gesetzliche Verankerung von Case Management statt: Im<br />

amerikanischen Developmental Disabilities Act von 1975 (Public Law 95-602) wurde<br />

festgelegt, dass Behinderte durch Case Management einen Dienst erhalten sollten,<br />

der ihnen notwendige soziale, erzieherische und medizinische Hilfen bietet und diese<br />

koordiniert. Durch die Unbeholfenheit vieler „deinstutionalisierter“ Menschen und<br />

deren offensichtliche Not wurden weiterhin Programme entwickelt, die eine vernetzte<br />

Versorgung der Betroffenen im kommunalen Umfeld ermöglichen sollten. In einer<br />

gemeindenahen Unterstützung (community care) erhielt Case Management den<br />

Auftrag, klientenbezogen die entsprechende Hilfestellung zu erbringen. 1977<br />

entwickelte das National Institute of Mental Health (NIMH) ein Community Support<br />

Program, in dem zum ersten Mal dem Case Manager eine zentrale Rolle eingeräumt<br />

wurde (vgl. Wendt 2008, S.19f). In den USA ist Case Management mittlerweile nicht<br />

mehr Teilaufgabe, sondern ein eigenständiger Bereich sozialer Arbeit. Außerdem<br />

verfügen Case Manager über ein eigenständiges Budget, aus dem Hilfestellungen<br />

finanziert werden. Dies verdeutlicht, dass Case Manager in den USA eine starke<br />

Position einnehmen. Im Jahr 2002 wurden 100.000 beschäftigte Case Manager in<br />

den USA geschätzt (vgl. Neuffer 2002, S.40). Es existieren unterschiedliche Modelle<br />

von Case Management in den USA. Im sogenannten broker model - als einfachen<br />

Typus des Case Managements - liegt der Fokus auf der Vermittlertätigkeit des Case<br />

Managers. Er tritt als eine Art Makler auf, der Dienste personenbezogen - für die im<br />

Einzelfall entsprechende Situation - passend beschafft. Ein weiteres Modell ist z.B.<br />

16


das rehabilitation model. Es arrangiert Hilfen zur Eingliederung von Menschen, die in<br />

ihrer Funktionsfähigkeit eingeschränkt sind. Seit den 80er Jahren entwickeln sich für<br />

verschiedenste Anwendungsbereiche weitere Ansätze von Case Management (vgl.<br />

Wendt 2008, S.20).<br />

Während der achtziger Jahre blieb Case Management in Theorie und Praxis<br />

hauptsächlich ein Ressort der beruflichen Sozialarbeit (v.a. der Sozialdienste). Mit<br />

weitläufigen Reformen im Gesundheitswesen befassten sich jedoch auch andere<br />

Berufssparten mit Case Management. Durch den zunehmenden Wettbewerb im<br />

Gesundheitswesen nahm in den USA auch die professionelle Krankenpflege Case<br />

Management für sich in Anspruch. Beginnend mit einem „internen Case Manage-<br />

ment“ im Krankenhaus wurde die Akutversorgung mit der nachfolgenden Pflege und<br />

Rehabilitation systematisch verbunden. Angeschlossen daran wurde ein „externes<br />

Case Management“ in der Überleitungspflege und Nachsorge. Ab 1985 wurde das<br />

entstandene Nursing Case Management in verschiedenen Krankenhäusern<br />

Amerikas eingesetzt und weiterentwickelt. Allerdings beruft sich das Nursing Case<br />

Management im Gegensatz zur Sozialarbeit nicht auf das Case Work, sondern<br />

lediglich auf die Erfordernisse im System der Gesundheitsversorgung (vgl. Wendt<br />

2008, S.24). Aufgrund der Kostenexplosion im Sozial- und Gesundheitswesen<br />

entwickelten sich zunehmend Managed Care Programme zur Steuerung der<br />

Patientenversorgung mit einhergehender Kosteneinsparung (vgl. Ewers 2000, S.<br />

41f). Parallel zur USA wurde auch in Großbritannien das Case Management als ein<br />

Instrumentarium eines gemeindegestützten Versorgungssystems (communitiy care)<br />

eingeführt. Allerdings war hier communitiy care eine politische Entscheidung auf<br />

nationaler Ebene im Gegensatz zur USA mit seinen verstreuten Diensten und<br />

Förderprogrammen. Die Regierung Margaret Thatcher forderte eine Reform des<br />

öffentlichen Dienstes, dem auch das staatliche Gesundheitssystem (National Health<br />

Service) in Großbritannien unterliegt. Diese Reform sollte sich an der freien<br />

Wirtschaft orientieren. Ziel war eine unternehmerisch kompetentere und produktive<br />

Administration. Nachdem im Auftrag des britischen Parlaments eine Kommission<br />

unter der Leitung des Unternehmers Roy Griffiths 1983 in ihrem Bericht einen<br />

Mangel an klarer Verteilung der Funktionen, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten<br />

feststellte und Case Management für die kommunalen Sozialbehörden vorschlug,<br />

wurde nach mehreren erfolgreichen Modellversuchen als Ergebnis der National<br />

Health Service and Community Care Act 1990 vom Parlament beschlossen. Das<br />

17


Gesetz verankert die Zuständigkeit von Care Managern in der örtlichen Sozial- und<br />

Gesundheitsbehörde für die Bedarfsprüfung und Hilfeplanung bei Versorgungs-<br />

bedürftigen. Anleitungen, wie das Care Management in seinen Grundfunktionen<br />

ablaufen kann, wurden vom zuständigen Ministerium herausgegeben. Amtlich setzte<br />

sich in Großbritannien der Begriff „Care Management“ anstatt „Case Management“<br />

durch, weil laut dem Department of Health nicht der Einzelne als „Fall“ zu managen<br />

sei, sondern der Prozess der Versorgung (vgl. Wendt 2008, S. 21f).<br />

Vom anglo-amerikanischen Raum wurde der Ansatz des Case Managements in<br />

andere Länder getragen. Insbesondere im Bereich der Pflege alter Menschen konnte<br />

beispielsweise in Ländern wie Holland, Italien oder Frankreich das Case Manage-<br />

ment Fuß fassen (vgl. ebd. S. 25).<br />

b) Soziale Einzelhilfe und Fallmanagement in Deutschland<br />

Alice Salomon beeinflusste Anfang des 20. Jahrhunderts maßgeblich die Anfänge<br />

professioneller sozialarbeiterischer Methoden in Deutschland. Mit der Veröffent-<br />

lichung ihres Buches Soziale Diagnose (1926) brachte sie die von Mary Richmond<br />

entwickelte Methode des Case Work nach Deutschland. Diese wurde als soziale<br />

Einzelhilfe auf deutsche Verhältnisse angepasst. Die soziale Einzelhilfe bezieht sich<br />

auf Individuen und Familien und beleuchtet deren Bedürfnislagen und Probleme in<br />

Wechselwirkung mit der relevanten Umwelt. Sie versucht dabei, Klienten zur<br />

Problemlösung zu motivieren. Folgende Grundprinzipien prägen die soziale Einzel-<br />

hilfe: Annahme und Akzeptanz, Individualisierung, individuelle Selbstbestimmung,<br />

Abholen der Klienten, wo sie gerade stehen, sowie die Arbeit mit den Ressourcen<br />

des Einzelnen. Dabei wird in einem „Methodischen Dreischritt“ verfahren. Erster<br />

Schritt: Fallstudie und Anamnese; zweiter Schritt: Soziale Diagnose; dritter Schritt:<br />

Behandlung. Im Zentrum des Ansatzes stehen eine helfende Beziehung und das<br />

Gespräch (vgl. Kleve 2006, S.21f). Ab den 30er Jahren nahm die Psychoanalyse<br />

immer mehr Einfluss auf dieses Konzept - analog zur Entwicklung in den USA. V.a.<br />

nach der Auswanderung einiger deutscher und österreichischer Psychoanalytiker<br />

nach Amerika aufgrund der faschistischen Machtergreifung, beeinflussten psycho-<br />

analytische Ideen maßgeblich die amerikanische Sozialarbeit. Psychoanalyse wurde<br />

zur psychologischen Bezugstheorie für Case Work in den USA. Allerdings wurde sie<br />

in den 50er Jahren relativ schnell durch die sich verbreitende Bewegung der<br />

humanistischen Psychologie abgelöst. Zudem gewann die Systemtheorie des<br />

18


Soziologen Talcott Pason zunehmend an Bedeutung (vgl. ebd. S.22). Die<br />

methodisch-theoretische Weiterentwicklung der sozialen Einzelhilfe (z.B. Marie<br />

Baum/ Hans Scherpner: Methode der Familienfürsorge) brach zunächst in der NS-<br />

Zeit ab. Nach Kriegsende 1945 wurden sehr viele Methoden aus den USA nach<br />

Deutschland übernommen, wie z.B. neben der sozialen Einzelhilfe die soziale<br />

Gemeinwesenarbeit (bezieht sich auf Menschen, die etwa durch räumliche Nähe und<br />

gemeinsamen Problemlagen verbunden sind) sowie soziale Gruppenarbeit (bezieht<br />

sich auf pädagogische Gruppen oder auf themenbezogene Gruppen in allen<br />

Bereichen der sozialen Arbeit). Die Ich-Psychologie war Kern der sozialen Einzelhilfe<br />

in der Nachkriegszeit. Die Stärkung des Ich als Hilfe zur Anpassung und nur die<br />

Arbeit im Hier und Jetzt standen im Gegensatz zur Psychoanalyse im Mittelpunkt.<br />

Übertragungsphänomene konnten zwar beobachtet werden, blieben aber unauf-<br />

gearbeitet. In der Übernahme verschiedener Ansätze aus den USA erkannte man in<br />

Deutschland in der Fort- und Weiterbildung eine Chance zur Professionalisierung<br />

sozialer Arbeit, die bis dahin als soziale Fürsorge ihren Namen hatte (vgl. Neuffer<br />

2002, S.39).<br />

Ende der 60er Jahre - im Zusammenhang mit der 68er Studentenbewegung - kam es<br />

in der Sozialen Arbeit zur Methodenkritik. Diese richtete sich gegen Individualisierung<br />

von gesellschaftlich ausgelösten Problemlagen und das unselbständige Übernehmen<br />

der klassischen Methoden aus den USA. Das Fehlen mehrdimensionaler Problem-<br />

definitionen wurde bemängelt, wie etwa die Überprüfung infrastruktureller Ge-<br />

gebenheiten im Gemeinwesen, die ökonomischen Lebensverhältnisse, Grenzen und<br />

Möglichkeiten von Institutionen etc. (vgl. ebd. S. 39f). In den 80er und 90er Jahren<br />

fand eine Ausdifferenzierung neuer Methoden in der sozialen Arbeit statt. Moderne<br />

psychotherapeutische Methoden, wie etwa Gestalt- und Familientherapie oder<br />

Gesprächspsychotherapie, hielten Einzug in die Sozialarbeit. Aufgrund der<br />

professionellen Etablierung Sozialer Arbeit entstanden viele neue Methoden, die bis<br />

heute die Sozialarbeit prägen. Zu nennen sind hier systemische Beratung,<br />

Empowerment, Mediation, Supervision, Sozialmanagement, Selbstevaluation und<br />

eben auch Case Management. Der Begriff Case Management wird in Deutschland<br />

häufig übernommen. Es existieren jedoch auch Bereiche in denen bewusst die<br />

Übersetzung „Fallmanagement“ gewählt wird, da diese bedürftigen Personen eher<br />

zugänglich ist. Dabei handelt es sich bei den verwendeten Begrifflichkeiten um<br />

dasselbe Konzept (vgl. Frommelt et al. 2008, S.16). Aufgrund immer knapper<br />

19


werdender öffentlicher Mittel ist auch Sozialarbeit mittlerweile verpflichtet, Hilfen<br />

stärker als früher an ökonomischen Effektivitäts- und Effizienzkritierien zu orientieren.<br />

Hilfen müssen evaluiert und dokumentiert werden. Zu überprüfen gilt es, ob und wie<br />

Ergebnisse der Arbeit mit den Zielen übereinstimmen und welcher Aufwand welchem<br />

Nutzen gegenübersteht (vgl. Kleve 2008, S.24). In Deutschland etabliert sich Case<br />

Management in der Gegenwart zunehmend als innovatives Konzept. Allerdings sind<br />

die Abläufe noch sehr unübersichtlich, da es kaum Untersuchungen über die<br />

Verbreitung von Case Management gibt. Es zeigen sich außerdem enorme Unter-<br />

schiede in verschiedenen Anwendungsfeldern, obwohl der generelle Ablauf des<br />

Konzeptes für fast alle Bereiche gleich ist (vgl. www.cms.uk-koeln.de/live/case-<br />

management..., Stand 01.03.09). Bei der Übernahme von Case Management in der<br />

Sozialarbeit stand zunächst - wie bereits erwähnt - im Vordergrund das Anliegen<br />

einer Neuorientierung und Modernisierung sozialer Arbeit. Trotz der Unterschiede im<br />

Gesundheitssystem zu den Ländern im anglo-amerikanischen Raum ist auch<br />

Deutschland von explodierenden Sozial- und Gesundheitskosten sowie den Folgen<br />

von diskontinuierlichen und fragrementierten Versorgungsstrukturen betroffen. Daher<br />

nehmen in Deutschland auch zunehmend die Sozialleistungsträger (Krankenkassen)<br />

Case Management ins Visier. Mittlerweile hält das Case Management in vielen<br />

Arbeitsfeldern Einzug. Es ist zu finden in der Altenhilfe und Rehabilitation,<br />

Psychiatrie, Jugendhilfe, Drogenarbeit, in der Arbeit mit HIV-Patienten und chronisch<br />

kranken Menschen. Allerdings handelt es sich bei Case Management in Deutschland<br />

bislang oftmals lediglich um Modellprojekte, bei denen es keine solide finanzielle und<br />

strukturelle Absicherung gibt. Erfahrungen mit Case Management zeigen auch<br />

hierzulande, dass mit zunehmender Popularität des Konzepts, die Gefahr besteht,<br />

dass Case Management einseitig zur ökonomischen Umgestaltung des Sozial- und<br />

Gesundheitswesens eingesetzt wird. Umso wichtiger ist es, bei der Diskussion um<br />

Case Management sich auf die ursprüngliche Intention dieses Steuerungs-<br />

instruments zu besinnen. Dies bedeutet, dass neben vorhandenen ökonomischen<br />

Potentialen der Methode der Klient die bestmögliche, für ihn passende Versorgung<br />

erhalten soll (vgl. Ewers et al. 2000, S. 20). Vermutlich gibt es nur wenige Bereiche,<br />

in denen sich Case Management bis jetzt als regelhaft finanziertes Handlungs-<br />

konzept durchgesetzt hat.<br />

Dennoch ist aufgrund aktueller sozialpolitischer Entwicklungen, Maßnahmen (z.B.<br />

integrierte Versorgungsformen) die Tendenz zu erkennen, dass Case Management-<br />

20


Konzepte in Zukunft weiterentwickelt und gefördert werden. Als Beispiel für eine<br />

gesetzliche Grundlage von Case Management sei hier das Pflege-Weiter-<br />

entwicklungsgesetz (PfWG) genannt. In sein Regelungskonzept wurde nach langer<br />

Diskussion das Thema Beratung und Unterstützung von Menschen mit Pflegebedarf<br />

aufgenommen. Es sieht einen Anspruch auf Pflegeberatung und den Aufbau von<br />

Pflegestützpunkten vor. Den Kommunen als Sozialhilfeträger wird hierbei die Ver-<br />

pflichtung übertragen, sich ebenfalls an der Koordination und der Beratung pflege-<br />

bedürftiger Menschen im Rahmen der Pflegestützpunkte zu beteiligen, womit Case<br />

Management-Strukturen in der Pflege verbindlich gemacht werden (vgl. Klie 2008,<br />

S9f). (näheres hierzu siehe Kapitel 3.2.2).<br />

2.6 Methodisches Vorgehen im Case Management<br />

Im Zentrum der Arbeit des Case Managements steht der konkrete Einzelfall. Dies<br />

bedeutet, dass subjekt- und fallbezogene und auch individuelle Netzwerke entwickelt<br />

und gestaltet werden müssen. Diese Netzwerke sollten subjekt- und fallbezogen<br />

effizient und effektiv sein (vgl. Müller 2008, S.63f). Deutlich gemacht sei an dieser<br />

Stelle, dass Case Management die Steuerung und Gestaltung von Handlungs-<br />

zusammenhängen ist und diese herbeiführt. Für eine einzelne Beratung oder<br />

medizinische Akutversorgung ist Case Management nicht das richtige Instrument.<br />

Wenn allerdings Zeit und eine Vielzahl an Ressourcen notwendig zur Zielerreichung<br />

sind, sollte Case Management zum Einsatz kommen. Gleiches gilt, wenn mehrere<br />

Alternativen vorhanden sind und mehrere Fachdienste und Personen in das<br />

Geschehen involviert sind (vgl. Wendt 2008, S.111). Wie im Kapitel über die<br />

Entwicklung von Case Management bereits beschrieben, waren es schließlich Multi-<br />

problemlagen von chronisch Kranken und die Komplexität von Versorgungssystemen<br />

in einem unkoordinierten Nebeneinander, die ein Case Management ins Leben<br />

riefen.<br />

Bei der Vorgehensweise im Case Management findet sich eine phasenorientierte<br />

Struktur. Auch wenn das Verständnis von Case Management je nach Berufszweig<br />

variiert und es in den einzelnen Arbeitsfeldern unterschiedlich angewendet wird, so<br />

besteht doch Einigkeit über seine Kernfunktionen. Sie kommen in der Ablauf-<br />

organisation eines Hilfegeschehens nacheinander vor (vgl. Wendt 2008, S.112). Es<br />

existieren hinsichtlich der Phasen des Case Managements unterschiedliche<br />

Konzepte und zum Teil unterschiedliche Bezeichnungen in der Literatur. So stellt<br />

21


Wendt 2008 ein achtphasiges Modell und Neuffer 2002 ein sechsphasiges vor. Trotz<br />

der unterschiedlichen Darstellung der Prozessschritte gibt es eine inhaltliche<br />

Übereinstimmung und die Logik ihres Zusammenhangs bleibt dieselbe (vgl. ebd.<br />

S.112). Das fünfteilige Modell nach David Moxley (1989) gilt als Ausgangsbasis für<br />

alle anderen entstandenen Konzepte und ist als Kern der Methode zu verstehen.<br />

Demnach beinhaltet das Case Management folgende Phasen:<br />

„a) ‚assessment’ (Einschätzung, Abklärung),<br />

b) ‚planning’ (Planung),<br />

c).,intervention’ (generell: die Durchführung),<br />

d) ‚monitoring’ (Kontrolle, Überwachung),<br />

f).‚evaluation’ (Bewertung, Auswertung)“ ( zit. nach Wendt 2008, S.112).<br />

Dabei sind die genannten Phasen, die im weiteren Verlauf näher erläutert werden,<br />

nicht streng abzuhandelnde Teilstücke, sondern sie verhelfen dazu, Komplexität zu<br />

erfassen und diese durch eine strukturierte Vorgehensweise zu reduzieren. Somit<br />

soll an den Kern der Problemstellung gelangt und die effektivste und effizienteste<br />

Hilfestellung erarbeitet werden. So kann es im Hilfegeschehen durchaus vorkommen,<br />

dass eine vorhergehende Phase erneut aufgegriffen werden muss, wenn sich<br />

während des Hilfeprozesses Situationen deutlich verändern (z.B. Trennung,<br />

Krankheit etc.). Dann kann es sein, dass eine neue Analyse erfolgen oder ein<br />

Handlungsplan neu überdacht werden muss (vgl. Neuffer 2002, S.49).<br />

„Die Steuerung der Verfahren in der Prozesskette verlangt, dass sie einerseits als<br />

ganze überblickt und gestaltet wird und dass man sie andererseits in ihren<br />

einzelnen Gliedern wahrnimmt und zu handhaben weiß. Zu jeder Komponente von<br />

Case Management gehören Konzepte, Handlungsempfehlungen und methodische<br />

Varianten, die selbständig bedacht und in verschiedenen Humandiensten<br />

Anwendung finden können. Die Selbständigkeit der Komponenten geht soweit,<br />

dass sie auch ohne ein Case Management in den Handlungsfeldern der Sozialen<br />

Arbeit, der Pflege und der Rehabilitation beispielsweise als (Methoden von)<br />

Planung oder als (Methoden der) Evaluation und Qualitätssicherung vorkommen.<br />

Case Management bindet sie ganz oder teilweise in die zielgerichtete Steuerung<br />

von Unterstützungs-, Behandlungs- und anderen Versorgungsprozessen ein.“<br />

(Wendt 2008, S.111).<br />

22


Vor dem Einstieg in die genannten Phasen ist zunächst die Frage, ob und wie man<br />

die Menschen erreicht, für die ein Dienst gedacht und konzipiert ist. Diese<br />

Fragestellung lässt sich wiederum in drei Funktionen gliedern:<br />

• Wohin reicht der Dienst? (= outreach)<br />

Die Frage nach der Reichweite bzw. der Erreichbarkeit kann nur beantwortet<br />

werden, wenn zuvor die Zielgruppe feststeht bzw. eine ausreichende Definition<br />

über die ihr zuzurechnenden Fallgruppen vorliegt. Man kann sie nach der Art der<br />

Problemstellung abgrenzen, zu deren Bewältigung ein Dienst verhelfen will oder<br />

z.B. nach einem Einzugsgebiet, für das ein Dienst zuständig ist, etc.<br />

• Wie ist der Zugang zum Dienst gestaltet? (= access)<br />

Mehrere Faktoren bestimmen, ob für einen festgelegten Personenkreis ein Dienst<br />

leicht oder schwer zugänglich ist. Beispielsweise kann der Zugang rechtlich<br />

beschränkt sein. Oder der Zugang ist abhängig vom finanziellen Aufwand, der<br />

damit verbunden ist. Ein weiterer Faktor kann die Öffnungszeit einer Einrichtung<br />

sein. Soziokulturelle oder psychologische Barrieren könnten bestimmten Personen-<br />

gruppen den Zugang erschweren, etc.<br />

• Wie läuft die Aufnahme von Personen und ihre Identifikation als Klient oder<br />

Patient ab? (= intake)<br />

Das intake umfasst die Anmeldung und Information über die Einrichtung. Es wird<br />

festgestellt, ob jemand sich an die richtige Stelle gewandt hat oder an andere<br />

Fachdienste zu verweisen ist. Es wird eine Vereinbarung getroffen, dass jemand<br />

von jetzt an betreut, behandelt oder unterstützt wird. Ist der Klient beim<br />

„passenden“ Dienst, wird sich dieser für ihn engagieren und ihn aktiv in den nun<br />

beginnenden Prozess der Beratung mit einbinden. Dem Klienten wird dargelegt,<br />

was der eingeleitete Vorgang für ihn bedeuten kann. Das intake stellt im Case<br />

Management die Fallaufnahme dar. (vgl. Wendt 2008, S.119ff).<br />

Wie bereits erwähnt, sind die Phasen als Kernaufgabe eines Case Managements zu<br />

verstehen und sollen in allen ihren Funktionen zur Stärkung eines Unterstützungs-<br />

netzwerks beitragen, in dem der Klient seine Situation bewältigt. Dabei dehnt sich<br />

dieses Netz aus in drei Dimensionen:<br />

• In der Erstreckung der Selbstsorge.<br />

• In der Erstreckung der professionellen Fürsorge durch die Sozialdienste.<br />

23


• In der Erstreckung wechselseitiger Anteilnahme im individuellen Beziehungs-<br />

netz von Menschen.<br />

Bei allen Phasen spielen Selbstsorge, sozialdienstliche Versorgung und informelle<br />

Hilfestellung eine Rolle (vgl. Wendt 2008, S. 113f).<br />

a) Einschätzung und Abklärung (Assessment)<br />

Das englische Verb „to assess“ bezeichnet den Vorgang einer kritischen Beurteilung<br />

und Bewertung eines Sachverhaltes. Assessment meint einen Prozess der Ein-<br />

schätzung und ihr Produkt, dass im weiteren Verlauf verwendet und zu den Akten<br />

hinzugefügt wird (vgl. Wendt 2008, S. 125).<br />

„Das Assessment ist die systematische Erfassung und Bewertung von Bedarf,<br />

Risiken und Ressourcen durch einen strukturierten Prozess der Erhebung,<br />

Beschaffung und Bewertung von Daten in bezug auf Fähigkeiten und Möglichkeiten<br />

des Lebensmanagements“ (Klug 2003, S.85).<br />

Zunächst erfolgt eine Problemanalyse. Bei der Problemanalyse wird der Klient oder<br />

werden die Klienten (z.B. Familie) zur eigenen Problemeinschätzung befragt und die<br />

bisher eigens versuchten Lösungsansätze ermittelt. Bei der Analyse sollten folgende<br />

Fragen eruiert werden:<br />

• Wie stellen sich Problemkonstruktionen dar?<br />

• Welche Problemattributionen finden statt? Wer schreibt wem, welches Problem<br />

und auf welche Art und Weise zu?<br />

• Besteht ein Bedarf zur Problembewältigung?<br />

• Auf welche Weise soll ein Problem bewältigt werden? Was könnte das<br />

Problembewältigungsziel sein? (vgl. Müller 2008, S. 69f).<br />

Ob die Problemsituation nun primär sozialer, gesundheitlicher oder pflegerischer<br />

Natur ist - es bleibt auf jeden Fall die individuelle Disposition im relevanten<br />

Lebensumfeld festzustellen. Weiterhin müssen die Erwartungen seitens der Klienten<br />

an den Case Manager abgefragt werden. Anhand der geschilderten Probleme und im<br />

Hinblick auf deren Lösungen ist eine erstmalige Ressourcen- und Netzwerkanalyse<br />

durchzuführen (vgl. Kleve 2008, S.50). Neben den zu ermittelnden intrapersonalen<br />

Ressourcen (Fähigkeiten aus Sicht des Klienten und aus Sicht des Case Managers)<br />

werden auch soziale und organisatorische Netzwerke, die vorhanden sind, erfasst<br />

und als soziale Ressourcen im Case Management-Prozess begriffen. Es wird auch<br />

überprüft, inwiefern bereits professionelle Helfer (z.B. Ärzte, Sozialpädagogen etc.)<br />

24


ereits mit den Klienten in Kontakt stehen. In diesem Fall ist - nach Absprache mit<br />

den Klienten - auch mit diesen eingebundenen Personen über die Problemsichten<br />

und -erklärungen, bereits unternommene Lösungsversuche sowie über Hilfebedarf<br />

und die vermuteten Ressourcen zu sprechen. Hier kann gegebenenfalls bereits<br />

geprüft werden, für welche Problemstellungen Professionelle oder auch Laien (z.B.<br />

Freunde und Verwandte) aktiviert werden können (vgl. ebd. S.50f). Für das<br />

Assessment sollten - je nach Arbeitsfeld - spezielle Fragebögen entwickelt werden,<br />

die dabei helfen, Interviews mit Klienten hinsichtlich Problemerfassung sowie<br />

Netzwerk- und Ressourcenanalyse und die Hilfebedarfsermittlung zu strukturieren<br />

(vgl. Kleve 2008, S. 50). Die Erfassung sozialer und organisatorischer Netzwerke<br />

kann auch durch verschiedene Techniken erfolgen. Laut Müller bietet sich für die<br />

Arbeit eines Case Managers z.B. die graphische Darstellungsform des „Ego-<br />

zentrierten Netzwerkes nach Jansen 1999“ an (vgl. Müller 2008, S. 70). Im ego-<br />

zentrierten Netzwerk ist der Klient, der zu seinen sozialen Beziehungen befragt wird,<br />

im Mittelpunkt. Um ihn herum werden die Menschen, die mit ihm in Kontakt stehen,<br />

platziert. Um zwischen männlichen und weiblichen Kontakten zu unterscheiden<br />

werden die aus der Genogrammarbeit bekannten Formen zur Darstellung verwendet<br />

(Kreis = weiblich; Quadrat = männlich). Für die Einschätzung der Beziehungsinten-<br />

sivität kann eine gestrichelte Linie für schwache Beziehungen, eine durchgezogene<br />

Linie für mittlere Beziehungen und eine doppelte Linie für starke Bindungen stehen<br />

(vgl. ebd. 2008, S. 70f). Diese Technik sei an dieser Stelle nur exemplarisch als<br />

Beispiel erwähnt. Je nach Fähigkeiten, Problemlagen oder Alter des Klienten ist zu<br />

entscheiden, welche Verfahrensweisen zur Erfassung im Assessment geeignet sind.<br />

Eine Dokumentation ist in jedem Fall unerlässlich. Nach der Ermittlung der sozialen<br />

und organisatorischen Netzwerke, sollen diese mit dem Klienten besprochen werden.<br />

Da durch die Ermittlung von Netzwerken bisher nicht genutzte eventuell aktiviert<br />

werden und im Hilfeprozess nützlich sein können, ist das Assessment nicht nur als<br />

reine Informationsbeschaffung anzusehen. Vielmehr ist es bereits Teil des Hilfe-<br />

handelns und als Basis für eine gelingende Weiterentwicklung im Case Managemen-<br />

Prozess zu verstehen (vgl. Klug 2003, S.90).<br />

b) Hilfeplanung (Planning)<br />

Der festgestellte Bedarf und aufgezeigte Ressourcen im Assessment dienen als<br />

Grundlage für den nun zu erstellenden Hilfeplan. In dieser Phase gilt es, Ziele zu<br />

25


vereinbaren, Mittel und Wege, die zu ihnen führen zu erörtern und Entscheidungen<br />

herbeizuführen (vgl. Wendt 2008, S.136). Demnach besteht die Planung aus einer<br />

Reihe von Aktivitäten, deren Ergebnis das Arbeitsinstrument „Hilfeplan“ darstellt. Der<br />

Hilfeplan ist als Aufgabenverteilung zu verstehen, die vorgibt, welche Handlungen<br />

zur Erlangung von (Teil-)Zielen notwendig sind. Dadurch wird ersichtlich, welche<br />

Einzelpersonen und/ oder Instanzen sich konkret in der Ausführung beteiligen<br />

müssen. Damit bildet der Hilfeplan einen roten Faden für alle Beteiligten und<br />

insbesondere das Fundament für den Case Manager in seiner Funktion. Des<br />

Weiteren dient der Hilfeplan als Basis, um die Resultate aller Aktivitäten und<br />

Bemühungen zur Verwirklichung der Klientenanliegen zu evaluieren (vgl. van Riet/<br />

Wouters 2002, S. 187). Der Hilfeplanprozess gliedert sich also in Teilschritte, in<br />

denen zu Beginn Ziele formuliert werden müssen und am Ende ein Hilfeplan zu<br />

vereinbaren ist. Ziele sichern die Effektivität im Case Management, da am Ende<br />

eines Hilfeprozesses erörtert werden kann, ob und in welchem Umfang sich erhoffte<br />

Wirkungen zeigen. Da in multibelasteten Fallkonstellationen verschiedene Arbeits-<br />

weisen und Techniken eingesetzt werden, kann anhand von formulierten Zielen<br />

eingeschätzt werden, ob die eingesetzten Arbeitsweisen hilfreich waren, Strukturen<br />

und Beziehungen in einem Klientensystem transparent zu machen oder ob ein<br />

Kontrakt zu verbindlichem Handeln führte. So können Zielvereinbarungen auch die<br />

Effizienz steigern. Bereits bei der Zielformulierung kann der Effizienzgedanke mit der<br />

Frage nach der Realisierbarkeit und Dringlichkeit eingearbeitet werden (vgl. Neuffer<br />

2002, S.82). Ziele beschreiben gewünschte Zustände in der Zukunft und stellen<br />

Transparenz her, „wenn sie zeitlich und in der Reichweite differenziert werden.<br />

Allgemeine Ziele, die in Hilfeplänen oft zu finden sind, geben wohl eine Richtung an,<br />

steuern aber in keiner Weise unmittelbar zu folgende Handlungen“ (Neuffer 2002,<br />

S.84). Daher ist es unabdingbar, unterschiedliche Zielebenen (Grundsatzziele,<br />

Rahmenziele, Ergebnisziele) festzulegen. „Die Zielebenen legen in ihrer vertikalen<br />

Struktur den Zielfindungsprozess fest. Aus ihren Inhalten lässt sich ablesen,<br />

inwieweit in ihrem Mittelpunkt ein angestrebtes Ergebnis, ein Prozess oder eine<br />

Struktur bzw. Rahmenbedingungen liegen“ (ebd. S.86). Der unmittelbare Zweck<br />

dieses Teilschritts im Case Management besteht darin, Pläne entwickeln zu können,<br />

die ein raum- und zeitbezogenes Handlungskonzept zur Realisierung der ange-<br />

strebten Ziele beinhalten.<br />

26


Bei der Ausgestaltung der Hilfeplanung ist festzulegen, wer etwas und in welchem<br />

Umfang zu leisten hat. Zudem ist zu bestimmen, wie und mit welchen Mitteln dies zu<br />

geschehen hat. Dabei gelten folgende Prinzipien:<br />

• Es wird im Case-Management generell von der Fähigkeit der selbständigen<br />

Lebensführung des Klienten ausgegangen, sei sie auch noch so eingeschränkt.<br />

Der Klient wird als Experte in eigener Sache gesehen. Durch das Case<br />

Management soll er in seiner Handlungskompetenz und Alltagsbewältigung<br />

gestärkt werden. Dabei wird das Wahlrecht, der Eigenwillen und die Selbst-<br />

verantwortung des Klienten respektiert und dementsprechend mit einbezogen.<br />

Daher gestaltet sich die Hilfeplanung als systematischer Aushandlungsprozess.<br />

• Beim Umgang mit gesundheitsbezogenen Einschränkungen und deren<br />

Bewältigung ist ein In-Beziehung-Setzen von Bedarfslagen und Risiken, von<br />

biografischen Prägungen und individuellen Lebenszielen erforderlich, die sich in<br />

Versorgungspräferenzen ausdrücken. Interventionen müssen sich in diesem<br />

Beziehungsgefüge einpassen. Ist dies nicht der Fall, so steht eine Wirksamkeit<br />

von Interventionen im Zweifel (vgl. van Riet/ Wouters 2002,S.186).<br />

Die Planung von Hilfen ist als ein Prozess zu begreifen, da sie meistens nicht in<br />

einem Schritt abgehandelt werden kann. Planung wird im Fallgeschehen schon im<br />

Assessment vorbereitet, in dem bereits Handlungsperspektiven aufgezeigt werden.<br />

Nach der Zielformulierung bzw. Zielvereinbarung findet im Idealfall eine Hilfe-<br />

plankonferenz statt.<br />

Neben anfänglichen Partnern (z.B. demenzkranke Frau und Ehemann) und dem<br />

Case Manager sind hier auch Kooperationspartner und involvierte Fachkräfte (z.B.<br />

ambulante Dienste, Ärzte, Psychologen etc.) anwesend. In der Konferenz werden<br />

notwendig befundene Leistungen mit allen Beteiligten besprochen und Aufgaben<br />

verteilt. Die Konferenz ist eine Art Vorausschau, wie sich Unterstützung praktisch<br />

gestalten lässt. Eine Konferenz kann auch öfter statt finden, um gegebenenfalls eine<br />

Planung zu revidieren. Mit der Aufgabenverteilung übernimmt jeder Beteiligte<br />

Verantwortung und es werden Aufträge fixiert. Der Hilfeplan wird in jedem Fall als<br />

Schriftstück dokumentiert, in welchem festgehalten wird, was vereinbart wurde und<br />

zu welchen Feststellungen die Beteiligten gekommen sind. In der Regel existieren je<br />

nach Arbeitsfeld Formblätter bzw. Vorlagen im Computer zur schriftlichen Aus-<br />

fertigung des Hilfeplans. Der Hilfeplanungsprozess endet in der Regel mit einer<br />

27


getroffenen Entscheidung und einem Kontrakt, um das im Hilfegeschehen Ver-<br />

einbarte für alle Beteiligten verbindlich zu machen (vgl. Wendt 2008, S. 138ff).<br />

c) Intervention und Monitoring (Kontrollierte Durchführung)<br />

Wendt fasst die bei Moxley separat aufgeführten Phasen „Intervention“ und<br />

„Monitoring“ zur „kontrollierten Durchführung“ zusammen (vgl. 2008, S.142). In dieser<br />

Phase leistet der Case Manager die einzelnen Hilfen nicht selbst, sondern „führt sie<br />

zusammen, koordiniert sie in individueller Fallführung und lenkt ihren Ablauf in der<br />

Phase der Umsetzung (Implementation) des Hilfeplans“ (Wendt 2008, S.142). Er<br />

überwacht die Durchführung der vereinbarten Hilfen bzw. Dienstleistungen und<br />

beobachtet ihren Verlauf (= monitoring). Ziel ist es, damit die Dienstleistungen und<br />

Bewältigungsleistungen einer Person sicherzustellen. Monitoring meint eine<br />

fortlaufende Überprüfung des geregelten Ablaufs der Versorgung sowie der Fort-<br />

schritte, die ein Klient macht (gemäß dem Plan, der zu seiner Bedarfsdeckung für ihn<br />

erarbeitet wurde) (vgl. ebd.). Klug sieht in der bereits beschriebenen Hilfekonferenz<br />

ein geeignetes Hilfsmittel für das Monitoring. Allerdings wird dies gerade in<br />

Deutschland aufgrund des hohen Aufwandes wenig eingesetzt und unterschätzt. Es<br />

ist jedoch als effektives Instrument zu betrachten, da die Dokumentation, die dabei<br />

erfolgt, der laufenden Vergewisserung einer angemessenen Verfahrensweise dient.<br />

Sie ist ein Leistungsnachweis, der zur Qualitätssicherung beiträgt und zur späteren<br />

Auswertung und Rechenschaftsablegung herangezogen werden kann (vgl. 2003 S.<br />

54f). Was das Monitoring im Einzelfall darstellt, entspricht auf der betrieblichen<br />

Ebene dem „Controlling“. Dies ist die Servicefunktion, die in einem komplexen<br />

System die Teilfunktionen auf die Funktion des ganzen Systems beobachtet und<br />

wiederum im System - vor allem im Management - rückmeldet.<br />

Wenn der Case Manager den Vorgang der Leistungserbringung überwacht, fällt ihm<br />

auch eine Anwaltschaftsfunktion für den Klienten zu. Die Anwaltschaft kann darin<br />

bestehen, dass der Case Manager von sich aus die Einhaltung von Leistungs-<br />

erbringungen bei Diensten oder von Absprachen innerhalb der Familie anmahnt.<br />

Anwaltschaft kann weiterhin bedeuten, dass der Case Manager Beschwerden<br />

seitens der Klienten nachgeht. Allerdings kann anwaltliches Handeln dann schwierig<br />

werden, wenn Interessenskonflikte vorliegen und nicht frühzeitig geklärt werden<br />

können. So lassen sich etwa Wünsche von Klienten nicht immer mit den<br />

Notwendigkeiten eines Dienstbetriebes vereinbaren. Hier ist Verhandlungs- und<br />

28


Vermittlungsgeschick seitens des Case Managers gefragt (vgl. Wendt 2008, S.143f).<br />

Da Case Management Klienten grundsätzlich fördern soll, selbständig Hilfen und<br />

professionelle Dienste aufzusuchen, kann es nötig werden, dass der Case Manager<br />

als „Anwalt“ zunächst die Kontakte für seine Klienten zu bestimmten Stellen<br />

aufnimmt oder die Klienten durch Beratung befähigt, Angebote anzunehmen und<br />

Anliegen zu artikulieren. Dies ist vor allem vor Beendigung des Case Managements<br />

sehr wichtig, damit den Klienten ein informelles und formelles Netzwerk zur Ver-<br />

fügung steht, dass sie selbständig und ohne großen Aufwand in Anspruch nehmen<br />

können (vgl. Kleve 2008, S.54).<br />

d) Evaluation<br />

Das Wort Evaluation bezeichnet einen Prozess der Einschätzung dessen, was<br />

geschieht oder eingetreten ist. Es findet eine Überprüfung statt, ob und inwieweit der<br />

Sollzustand erreicht ist. Für Evaluation gibt es eine Vielzahl an Verfahrensweisen. Im<br />

Rahmen eines Qualitätsmanagements wird z.B. die Einhaltung von Standards und<br />

die Fachgerechtigkeit eines Vorgehens evaluiert. Dies können die beruflich<br />

Handelnden selbst vornehmen (Selbstevaluation) oder extern einschätzen lassen<br />

(Fremdevaluation). Dies ist angebracht zur Beurteilung der Qualität der Arbeit eines<br />

Dienstbetriebes. Auf der Ebene des Einzelfalles mit dem sich Case Management<br />

befasst, sollte in erster Linie der Nutzer einschätzen, was ihm eine Dienstleistung<br />

gebracht hat. Natürlich ist Selbstevaluation in Betrieben sinnvoll, um fallübergreifend<br />

Stärken und Schwächen des beruflichen Handelns zu überprüfen. Im Case<br />

Management verlangt Evaluation jedoch im Versorgungszusammenhang jedes<br />

Einzelfalles eine Bewertung vorzunehmen (vgl. Wendt 2008, S.146): „In der Praxis<br />

und als Teil von ihr wird evaluiert, was in ihr geschieht (reflecting in practice). Etwas<br />

anderes ist eine Besinnung der Praktiker über das (reflecting on practice), was sie<br />

tun oder getan haben“ (Wendt 2008, S.146). Natürlich findet auch eine Evaluation<br />

auf formativer Ebene statt. Sie begleitet das Handeln im Dienst und bewertet die<br />

Gestaltung eines Geschehens. Hier geht es um Fragen, wie sich seine Qualität ent-<br />

wickelt und ob sie den Absichten im Einzelfall und den Standards entspricht, an<br />

welche der Dienst sich halten will. Es wird auch beurteilt, wie es einem Klienten im<br />

Verlauf einer Behandlung oder Betreuung ergeht. Allerdings hat diese Art der<br />

Evaluation eine Kontrollfunktion und gehört daher in die Phase des Monitoring. In der<br />

Evaluationsphase im Case Management erfolgt eine Orientierung an der indi-<br />

29


viduellen Lebenslage, d.h. also daran, was sich in den einzelnen Dimensionen getan<br />

hat. Dabei ergänzen sich folgende Bewertungen:<br />

• Eine vergangenheitsorientierte und am Lebenslauf orientierte Bewertung (was<br />

wurde erreicht?)<br />

• Eine umweltorientierte Bewertung (welche soziale Akzeptanz erfährt das<br />

gewählte Unterstützungs- und Bewältigungsverfahren sowie sein Ergebnis?<br />

Was hat sich sozial verändert?)<br />

• Eine subjektive Bewertung (welche persönliche Befriedigung erfährt der Klient?<br />

Wie wird die physische und psychische Stabilisierung und Besserung beur-<br />

teilt?).<br />

• Eine perspektivische Bewertung (welche Chancen wurden wahrgenommen?<br />

Welche neuen Perspektiven konnten geschaffen werden?) (vgl. Wendt 2008,<br />

S.146f).<br />

Da individuelle Wahrnehmung für manche Klienten schwer formuliert oder reflektiert<br />

werden kann, ist daher eventuell eine gemeinsame Evaluation sinnvoll. Hier können<br />

Aspekte erhellt werden, die ein Einzelner womöglich von sich aus nicht erkennt. Dies<br />

kann in Gruppengesprächen mit den Beteiligten im Hilfegeschehen erfolgen. Anhand<br />

der beobachteten Veränderungen und gesetzten Kriterien in der Hilfeplanung kann<br />

ein Case Manager erkennen, wann eine Unterstützung für den Klienten zu beenden<br />

ist. Eine Evaluation des Erreichten kann mit einer abschließenden Besprechung<br />

zusammenfallen. Hierbei ist jedoch Umsicht seitens des Case Managers gefragt. Er<br />

muss sich vergewissern, ob sich der Klient hinreichend auf das Ende der Unter-<br />

stützung vorbereitet hat und ob in der Versorgung die notwendigen Schritte einge-<br />

leitet sind, die eine Beendigung der Hilfen rechtfertigen (Verselbständigung, Über-<br />

leitung, Absprache mit Angehörigen, etc.) und vom Case Manager verantwortet<br />

werden kann. (vgl. Wendt 2008, S.147f). In der Abschlussphase fungiert die<br />

Evaluation als Neueinschätzung der Situation des Klienten (= reassessement). Falls<br />

der Status des Klienten es nötig erscheinen lässt, knüpft an das Reassessment eine<br />

weitere Planung und Entscheidungsfindung an.<br />

Neben der beschriebenen klientenbezogenen Evaluation ist allerdings auch ein<br />

systembezogener Erfolg des Case Managements zu überprüfen. Denn mit Case<br />

Management soll Unterversorgung bzw. Überversorgung und Fehlversorgung<br />

entgegengewirkt werden. Es soll nicht nur effektiv, sondern auch effizient sein, d.h.<br />

dass kostengünstig ein möglichst optimaler Ressourceneinsatz erreicht werden soll.<br />

30


Dies kann jedoch nicht am Einzelfall geprüft werden, sondern nur über einen<br />

längeren Zeitraum hinweg und bezogen auf die ganze Population, der sich ein<br />

Leistungsträger mit dem Einsatz von Case Management verpflichtet (vgl. ebd.<br />

S.149).<br />

3. Case Management in der Altenhilfe bei Pflegebedürftigkeit im geronto-<br />

psychiatrischen Bereich<br />

Nachdem im vorhergehenden Kapitel das Konzept Case Management ausführlich<br />

dargestellt wurde, wird im Folgenden erläutert, wie derzeit der Stand der Umsetzung<br />

von Case Management in der Altenhilfe in Deutschland ist und zwar speziell bei<br />

Pflegebedürftigkeit im gerontopsychiatrischen Bereich. Es erscheint sinnvoll,<br />

zunächst die Anwendung von Case Management in der Altenhilfe generell dar-<br />

zustellen und auch die Anwendung in der Pflege und in der Gerontopsychiatrie<br />

getrennt voneinander auszuführen, auch wenn diese Elemente in sich verzahnt sind.<br />

Dennoch gibt es Besonderheiten, die in der einzelnen Aufstellung deutlich werden.<br />

3.1 Case Management in der Altenhilfe<br />

Nahezu alle europäischen Länder widmen Case Management in Anbetracht der<br />

demografischen Entwicklung verstärkte Aufmerksamkeit. Modellprojekte erproben<br />

dabei die bedarfsorientierte Weiterentwicklung heutiger (Alten-) Hilfesysteme (vgl.<br />

Kuhlmann 2005, S. 76f). Das Ziel ist „älteren Menschen, die im Verlauf des Alterns-<br />

prozesses erforderlichen spezifischen Hilfen entsprechend ihren individuellen Be-<br />

dürfnissen in fachlich abgesicherter Weise und aufeinander abgestimmt...“ (Engel &<br />

Engels 2000, S.122) zukommen zu lassen, um somit die Selbständigkeit und<br />

Selbstversorgung alter Menschen, auch bei Pflegebedürftigkeit, so lange als möglich<br />

zu gewährleisten. Auch in Deutschland gewinnt Case Management als Arbeitsfeld in<br />

der Altenhilfe zunehmend an Bedeutung. Dies wird belegt durch den sozial-<br />

politischen Stellenwert des Ansatzes und der entsprechenden Förderung von<br />

Modellprojekten (vgl. ebd. S.16). Das Case Management in der Altenhilfe sieht sich<br />

einer charakteristischen Trennung des Sozial- und Gesundheitswesens gegenüber,<br />

indem folglich nötige soziale und pflegerische Hilfen sinnvoll aufeinander abgestimmt<br />

werden müssen (vgl. ebd. S.109). Außerdem hat sich Case Management in diesem<br />

Bereich unter anderem mit infrastrukturellen und sozialplanerischen Notwendigkeiten<br />

wie etwa Versorgungslücken und Unterstützungsbedarf, psychosozialen Aspekten<br />

31


des Alters (Singularisierung) sowie Stigmatisierung und Ausgrenzung gefährdeter<br />

Gruppen (z.B. demenzkranker Menschen) auseinander zu setzen (vgl. Steiner-<br />

Hummel 1995, S. 165). In aktuellen (Modell-) Projekten der Altenhilfe findet Case<br />

Management nur in Ansätzen Realisierung. Die Anwendung der gesamten Prozess-<br />

schritte des Case Managements erfolgt in Deutschland eher selten. Dies liegt daran,<br />

dass Case Manager meist nicht über ausreichend Kapazitäten verfügen, um das<br />

gesamte Case Management-Regelwerk umzusetzen. Diese Tatsache wirft die Frage<br />

auf, inwiefern Case Management als Ansatz praxistauglich ist (vgl. Kuhlmann 2005,<br />

S. 79). Laut Ewers kann bezüglich der Umsetzung der Ansatz grundsätzlich „diskret<br />

in das Versorgungshandeln“ (2000, S.84) der Sozial- und Gesundheitsprofessionen<br />

integriert werden. Dies erfordert jedoch neben der Qualifikation von Anwendern den<br />

Auf- und Ausbau von Case Management-gerechten Strukturen (vgl. ebd.). Die<br />

personenbezogene Methode Case Management kann in Humandiensten nur erfolg-<br />

reich eingesetzt werden, falls<br />

„sie mit einer Organisationsentwicklung verbunden ist, welche die Strukturen der<br />

humandienstlichen Versorgung auf die prozessualen Anforderungen des Case<br />

Managements abstimmt und ihm das Netzwerk zur Koordination und Kooperation<br />

der beteiligten Stellen und Fachkräfte schafft“ (Wendt 2009, S.14f).<br />

Eine ansatzweise Umsetzung von Case Management ist insofern kritisch zu<br />

betrachten, als dass besonders die Vermittlung von Hilfen und die Überwachung des<br />

Versorgungsprozesses konstitutive Bestandteile des Case Managements sind. Bei<br />

der Umsetzung sollten alle Elemente des Case Management-Prozesses berück-<br />

sichtigt werden, damit der Ansatz nicht in einen reinen Beratungsprozess mündet<br />

(vgl. Engel & Engels 2000, S.116). Bislang bleibt umstritten, inwiefern der Einsatz<br />

einzelner Case Management Elemente die Bezeichnung Case Management recht-<br />

fertigt (vgl. Kuhlmann 2005, S. 80).<br />

3.2 Case Management bei Pflegebedürftigkeit<br />

Das Case Management in der Pflege als zentraler Bestandteil der Altenhilfe soll<br />

unter diesem Punkt genauer dargelegt werden. Zunächst erfolgt eine Definition von<br />

Pflegebedürftigkeit. Weiterhin werden gesetzliche Grundlagen für Case Management<br />

in der Pflege dargestellt und die Voraussetzungen die ein Case Management in<br />

diesem Bereich erfüllen muss, geschildert.<br />

32


3.2.1 Definition von Pflegebedürftigkeit<br />

Per Gesetz sind Personen pflegebedürftig,<br />

„die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder<br />

Behinderung für die gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im<br />

Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs<br />

Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen<br />

(http://www.gesetzliche-pflegeversicherung.com.,Stand 02.05.09).<br />

3.2.2 Rechtliche Grundlagen für Case Management in der Pflege<br />

Mittels der aktuellen Reform der Pflegeversicherung soll für Pflegebedürftige eine<br />

bessere Beratung und Hilfestellung zur Bewältigung der Lebenssituation und zur<br />

Sicherung der Versorgung geschaffen werden. Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz<br />

(PfWG) gewährt allen Versicherten der Pflegeversicherung einen Rechtsanspruch<br />

auf so genannte Pflegeberatung (vgl. Frommelt et al. 2008, S.11). § 7a Pflege-<br />

beratung, SGBXI:<br />

„(1)Personen, die Leistungen nach diesem Buch erhalten, haben ab dem 1. Januar<br />

2009 Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflege-<br />

berater oder eine Pflegeberaterin bei der Auswahl und Inanspruchnahme von<br />

bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen<br />

Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs-<br />

oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind (Pflegeberatung). Aufgabe der Pflege-<br />

beratung ist es insbesondere,<br />

1. den Hilfebedarf unter Berücksichtigung der Feststellung der Begutachtung<br />

durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung systematisch zu<br />

erfassen und zu analysieren<br />

2. einen individuellen Versorgungsplan mit den im Einzelfall erforderlichen<br />

Sozialleistungen und gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabili-<br />

tativen oder sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfen zu<br />

erstellen.<br />

3. auf die für die Durchführung des Versorgungsplans erforderlichen Maßnahmen<br />

einschließlich deren Genehmigung durch den jeweiligen Leistungsträger hin-<br />

zuwirken.<br />

4. Die Durchführung des Versorgungsplans zu überwachen und erforderlichenfalls<br />

einer veränderten Bedarfslage anzupassen sowie<br />

33


5. bei besonders komplexen Fallgestaltungen den Hilfeprozess auszuwerten und<br />

zu dokumentieren.“ (zit. nach Frommelt et al. 2008, S. 71).<br />

Weiterhin ist im PfWG der Aufbau von Pflegestützpunkten rechtlich in §92c, SGB XI<br />

festgeschrieben. Die Aufnahme der Termini „Beratung“ und „Unterstützung“ in<br />

diesem Gesetz machen Care- und Case-Management-Strukturen in der Pflege<br />

verbindlich. Somit sehen sich Kranken- und Pflegekassen als auch die Länder und<br />

Kommunen vor die Herausforderung gestellt, die Aufgaben der Pflegeberatung und<br />

den Aufbau von Pflegestützpunkten gemeinsam vorzunehmen. Einrichtungen der<br />

Altenhilfe und der Pflege sind hierdurch in ein sich neu strukturierendes Netzwerk<br />

eingebunden. Im Zuge dieser Entwicklung haben viele dieser Einrichtungen sich<br />

oftmals selbständig in den letzten Jahren um Qualifikation und Aufbau von Case<br />

Management bemüht. Trotz der gesetzlichen Verankerung von Pflegeberatung und<br />

Pflegestützpunkten bleiben hinsichtlich der Implementierung und Ausgestaltung noch<br />

viele Fragen offen. In positiver Hinsicht bietet dieser Umstand einen großen<br />

Gestaltungsraum für die Akteure. Allerdings besteht auch die Gefahr, dass<br />

Pflegeberatung und Pflegestützpunkte in der Vielfältigkeit oder Beliebigkeit unter-<br />

zugehen drohen (Klie, 2008, S.9). Zusammenfassend betrachtet hat das Pflege-<br />

Weiterentwicklungsgesetz ein erweitertes Pflegeverständnis aufgenommen, das<br />

seitens der Fachwelt längst fällig war. Hiernach impliziert Pflege über pflegerische<br />

Verrichtungen hinaus Lebensbewältigung und Alltagsbesorgung in gesundheitlicher<br />

und sozialer Hinsicht, sowie die Bewirtschaftung der hierfür notwendigen Kräfte,<br />

Mittel und Möglichkeiten. Weil es sich bei der Pflegesituation um einen komplexen<br />

Zusammenhang handelt (Pflegebedürftige, pflegende Angehörige, informelle Helfer,<br />

pflegeberuflich und administrativ Beteiligte), kann eine effektive begleitende Unter-<br />

stützung nur durch eine organisierende, steuernde und vernetzte Weise stattfinden<br />

(vgl. Frommelt et al. 2008, S. 11f). Hinsichtlich der Konzipierung, Ausstattung und<br />

Ansiedelung der vorgesehenen Unterstützung sind Prinzipien zu beachten, die<br />

überall in den Reformen des Sozialleistungssystems gelten:<br />

„Integrierte Versorgung, die sektorenübergreifend zu gestalten ist, Anspruch von<br />

Leistungsberechtigten auf Rehabilitation und Teilhabe, Individualisierung der<br />

Bedarfsfeststellung, der Hilfeplanung und der Bedarfsdeckung, eigenverant-<br />

wortliche Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger an der humandienstlichen<br />

Versorgung“ (ebd., S.12).<br />

34


Diese Prinzipien stehen im Sinne eines Case Managements und lassen eine<br />

Positionierung der geplanten Pflegeunterstützung zwischen der Lebenswelt der<br />

Betroffenen und dem formell strukturierten Versorgungssystem erwarten (vgl. ebd.<br />

S.12).<br />

3.2.3 Voraussetzungen für das Case Management in der Pflege<br />

Angesichts der Ausweitung und Favorisierung der häuslichen Versorgung<br />

pflegebedürftiger älterer Menschen durch Angehörige, mit oder ohne formelle<br />

Unterstützung durch ambulante Dienste (unter Einbeziehung teilstationärer oder<br />

zeitweise stationärer Versorgung), muss das Case Management bestimmte Voraus-<br />

setzungen erfüllen. Seine Hauptaufgabe besteht hierbei<br />

„in der Abstimmung professioneller Dienstleistungen mit dem informellen Hilfe-<br />

system, also mit der Selbstpflege der Leistungsnehmer und mit der Angehörigen-<br />

pflege. Diese Abstimmung ist Sache des Assessments, der Zielvereinbarung und<br />

Hilfeplanung sowie der Pflegeplanung, der kontrollierten Durchführung (Koordi-<br />

nation und Kooperation) und der Evaluation“ (Wendt 2008, S. 189).<br />

Formelle häusliche Pflege muss laut Wendt in ein „Alltagsmanagement“ übergehen.<br />

Das bedeutet, dass die professionelle Unterstützung von außen „in die Bewältigungs-<br />

weise selbständigen Lebens und Haushaltens eingefügt“ (ebd. S.189) wird. Ein<br />

Beitrag hierzu sind Hilfestellungen unterschiedlicher fachlicher Herkunft zur all-<br />

täglichen Lebensführung. Diese müssen gegebenenfalls bei chronischer Krankheit<br />

oder Behinderung an Erfordernisse der Behandlung und Versorgung angepasst<br />

werden. Somit steuert das Case Management fallbezogen den Hilfe-, Behandlungs-,<br />

Pflege-, oder Rehabilitationsprozess. Das Reassessment hat in diesem Bereich<br />

einen hohen Stellenwert, d.h. dass eine regelmäßige Kontrolle der Passung<br />

zwischen Hilfepaket und Versorgungsbedarf des Pflegebedürftigen im Vordergrund<br />

steht (vgl. Kuhlmann 2005, S.77ff). Bezüglich des Anforderungsprofils eines Case<br />

Managers ergeben sich aus der Lebens- und Versorgungssituation älterer pflege-<br />

bedürftiger Klienten und ihrer Angehörigen einige Besonderheiten:<br />

- „Die Notwendigkeit der zugehenden Arbeit aufgrund der Abgeschiedenheit von<br />

Lebens- und Pflegekonstellationen und der mangelnden Inanspruchnahme von<br />

Diensten.<br />

- Schaffung einer Vertrauensbasis und eines Arbeitsbündnisses mit allen an der<br />

Versorgung Beteiligten, insbesondere mit pflegenden Angehörigen.<br />

35


- Bei der Erstellung des Hilfeplans ist zu berücksichtigen, dass Ziele für den<br />

Pflegebedürftigen (z.B. Aktivierung) und Ziele für das Umfeld (z.B. Entlastung)<br />

divergieren können und in Einklang gebracht werden müssen.<br />

- Die Öffnung der Pflegesituation, das heißt die Hinzunahme von Diensten sollte<br />

kleinschrittig erfolgen und an der bisherigen Lebensform des älteren Menschen<br />

orientiert sein.<br />

- Eine wesentliche Aufgabe des Case Managers in der Altenarbeit stellt die<br />

Befähigung des älteren Menschen zur Inanspruchnahme von Hilfen dar“ (Steiner<br />

Hummel 1995, S. 173ff ).<br />

3.3 Case Management in der Gerontopsychiatrie<br />

Aufgrund des komplexen und vielschichtigen Hilfe- und Unterstützungsbedarfs<br />

demenzkranker und anders gerontopsychiatrisch erkrankter älterer Menschen findet<br />

das einzelfallbezogene Case Management auch für diese Zielgruppe in Modell-<br />

projekten Anwendung. Allerdings befindet sich der Ansatz in diesem Bereich noch in<br />

der Erprobungsphase und findet nur vereinzelt Berücksichtigung (vgl. Kuhlmann<br />

2005, S.83). Daher werden nach der Definition von Gerontopsychiatrie und Geronto-<br />

psychiatrischer Versorgung und Beschreibung von Krankheitsbildern allgemeine<br />

Anmerkungen zur derzeitigen praktischen Umsetzung von Case Management in der<br />

Gerontopsychiatrie in den weiteren Ausführungen dargestellt. Im Anschluss erfolgt in<br />

einem extra Kapitel als Beispiel für ein Modellprojekt die Vorstellung des „Geronto-<br />

psychiatrischen Fallmanagements (AGFM)“ der <strong>Gerontopsychiatrischen</strong> Fach-<br />

koordination Mittelfranken - kurz GeFa genannt - .<br />

3.3.1 Definition von Gerontopsychiatrie und gerontopsychiatrischer Ver-<br />

sorgung<br />

Laut der Deutschen Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und Psychotherapie<br />

(DGGPP) ist die Gerontopsychiatrie ein eigenständiger Teilbereich der Psychiatrie,<br />

„wobei sie jedoch nicht als eine einfache Extrapolation der ‚Erwachsenen’-<br />

Psychiatrie aufzufassen sei, sondern vielmehr unter Bezug auf die Ergebnisse der<br />

Forschung der Gerontologie und der Geriatrie ihre eigenen präventiven,<br />

diagnostischen, therapeutischen und rehabilitativen Strukturen entwickelt“<br />

(http://de.wikipedia.org/wiki/Gerontopsychiatrie...,Stand 09.05.09).<br />

36


Unter gerontopsychiatrischer Versorgung versteht man<br />

„die psychiatrische, psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung von<br />

Menschen über 65 Jahren...In der gerontopsychiatrischen Versorgung hat neben<br />

der klinischen die ambulante und häusliche gesundheitliche und soziale Ver-<br />

sorgung eine große Bedeutung. Im ambulanten wie im (teil-)stationären Sektor<br />

fehlen aber häufig spezifische gerontopsychiatrische Angebote. Deshalb ist eine<br />

enge Abstimmung zwischen Geriatrie, Gerontopsychiatrie und kommunaler<br />

Gesundheitsplanung (Rehabilitation, Pflege, Kostenträger, soziale Hilfen) not-<br />

wendig. Nur so können Alterserkrankungen die häufig durch Multimorbidität und<br />

Chronizität gekennzeichnet sind, adäquat behandelt werden“<br />

(http://www.duesseldorf.de/gesundheit/bericht...,Stand 09.05.09).<br />

3.3.2 Gerontopsychiatrische Erkrankungen<br />

Zu den typischen gerontopsychiatrischen Erkrankungen gehören die Demenz, die<br />

Altersdepression, das Delir und Schizophrenie (http://www.duesseldorf.de-<br />

/gesundheit/bericht...,Stand 09.05.09). Bei der Häufigkeit gerontopsychiatrischer Er-<br />

krankungen wird davon ausgegangen, dass ca. 25% der älteren Menschen von einer<br />

nicht geringfügigen Störung betroffen sind (vgl. Häfner 1994 S.156). Eingegangen sei<br />

an dieser Stelle lediglich auf die Krankheitsbilder Demenz und Depression. Zum<br />

einen, weil sie als psychische Erkrankung im Alter am häufigsten auftreten (vgl. ebd.)<br />

und zum anderen, weil sie hauptsächlich in den Modellprojekten des geronto-<br />

psychiatrischen Case Managements aufgegriffen werden. Allerdings können beide<br />

Erkrankungen nur kurz umrissen werden, da andernfalls der Rahmen dieser Arbeit<br />

gesprengt würde.<br />

a) Demenz<br />

Bei Demenz (aus dem lateinischen: Dementia = Wahnsinn, Tollheit) handelt es sich<br />

um ein definiertes Muster von Störungen, das Einbußen von Gedächtnis- und<br />

Orientierungsleistung als auch der intellektuellen Leistungen beinhaltet. Durch die<br />

Demenz findet eine Einschränkung von ehemals bewältigten Alltagsanforderungen<br />

statt. Außerdem treten Auffälligkeiten in der Stimmung (Depressivität) und des Ver-<br />

haltens auf (motorische Unruhe). (vgl. http://www.duesseldorf.de/gesundheit/<br />

bericht..., Stand 09.05.09). Auffallende Beispiele für die genannten Störungen sind<br />

Einbußen in der Sprachfähigkeit (Schwierigkeiten, Objekte und Dinge zu benennen;<br />

37


Probleme beim Verstehen gesprochener und geschriebener Sprache), Beein-<br />

trächtigung beim Ausführen von Handlungen (Anziehen, Zähneputzen), Orien-<br />

tierungsprobleme (nicht nach Hause finden) sowie Gedächtnisstörungen<br />

(Schwierigkeiten, sich Neues zu merken, Vergessen von Dingen, die man vorher<br />

wusste) (vgl. Engel 2006, S.14). Eine Demenz kann unterschiedliche Ursachen<br />

haben. Es wird unterschieden zwischen primärer und sekundärer Demenz. Bei der<br />

sekundären Demenz ist das Gehirn selbst ursprünglich nicht erkrankt. Es ist lediglich<br />

in seiner Funktionstüchtigkeit eingeschränkt, weil ein anderes Organ in Mitleiden-<br />

schaft gezogen wird. Seine Funktionsstörungen sind also nur Folge von anderen<br />

körperlichen Erkrankungen. Sie kann z.B. durch chronische Vergiftungen, hormonelle<br />

Störungen oder Mangelzustände auftreten. Wenn die körperlichen Beschwerden<br />

behandelt werden, kann sich die sekundäre Demenz im günstigsten Fall wieder<br />

zurückbilden. Bei den primären Demenzen ist hingegen das Gehirn unmittelbar<br />

erkrankt und sie sind in der Verlaufsform progredient (fortschreitend) und nicht<br />

heilbar. Die häufigste Form der Demenz ist die Alzheimer-Krankheit, die langsam<br />

fortschreitet. 60-70% aller Demenzkranken sind von einer Alzheimer-Demenz<br />

betroffen. Sie führt durchschnittlich nach acht bis zehn Jahren zum Tod. Bei<br />

Alzheimer bilden sich Eiweißablagerungen (Amyloid-Plaques) zwischen den<br />

Gehirnzellen in bestimmten Gehirnregionen. Zudem entstehen fadenförmige<br />

Eiweißablagerungen innerhalb der Gehirnzellen. Dies führt letztlich zum<br />

fortschreitenden Absterben der Gehirnzellen (vgl. Engel 2006, S. 15f). In Deutsch-<br />

land gibt es derzeit ca. 1,1 Millionen Demenzkranke. Zwei Drittel hiervon leidet unter<br />

der Alzheimer Krankheit. Jährlich treten mehr als 250.000 Neuerkrankungen auf.<br />

Aufgrund der demografischen Entwicklung nimmt die Zahl der Demenzerkrankungen<br />

stetig zu. Sollte kein einschneidender Durchbruch hinsichtlich Prävention und<br />

Therapie zu verzeichnen sein, wird sich nach voraussichtlichen Berechnungen der<br />

Bevölkerungsentwicklung die Krankenzahl bis zum Jahr 2050 auf ca. 2,6 Millionen<br />

erhöhen. Dies entspricht einem mittleren Anstieg der Patientenzahlen um nahezu<br />

35.000 pro Jahr. Laut umfangreichen Studien aus Deutschland und anderen<br />

Industrienationen liegen die Zahlen für die Prävalenz (= Anzahl der Kranken in der<br />

Bevölkerung zu einem bestimmten Zeitpunkt) von demenziellen Erkrankungen<br />

zwischen sechs und knapp neun Prozent der Menschen im Alter über 65 Jahren (vgl.<br />

http://www.deutsche-alzheimer.de..., Stand 09.05.09). Die Prävalenzrate steigt mit<br />

zunehmendem Alter an. Wie aus der nachgehenden Tabelle ersichtlich wird,<br />

38


„verdoppelt sich die Krankheitsziffer im Abstand von jeweils etwa 5 Altersjahren<br />

und nimmt von knapp über 1% in der Altersgruppe der 65-69-Jährigen auf mehr als<br />

30% unter den über 90-Jährigen zu. Überträgt man die altersbezogenen<br />

Prävalenzen auf die deutsche Altersstruktur, so zeigt sich, dass rund zwei Drittel<br />

aller Erkrankten bereits das 80. Lebensjahr vollendet hat. Weniger als 3% der<br />

Erkrankungen treten bereits im Alter von unter 65 Jahren auf. In Deutschland sind<br />

ca. 20.000 Patienten von diesen früh beginnenden Demenzen betroffen<br />

(http://www.deutsche-alzheimer.de..., Stand 09.05.09).<br />

Tabelle 1: Prävalenz von Demenzen in Abhängigkeit vom Alter<br />

(Quelle: http://www.deutsche-alzheimer.de..., Stand 09.05.09)<br />

b) Depression im Alter<br />

Bei Depressionen spricht man von affektiven Störungen. Das bedeutet, dass die<br />

Hauptsymptome sich durch eine Veränderung der Stimmung oder der Affektivität<br />

auszeichnen, die zum negativen, also depressiven Pol verschoben sind.<br />

Eine Depression im Alter stellt eine schwere Erkrankung dar. Es kommt häufig zu<br />

einem Verlust der Lebensfreude, zu Einschränkungen im Kontaktverhalten und in der<br />

Bewältigungsfähigkeit der Alltagsaufgaben. Dies kann wiederum zu Isolation, Verein-<br />

samung und vorzeitiger Hospitalisierung im Heim führen. Zudem konnte nachge-<br />

wiesen werden, dass die genannten Störungen mit einem höheren Mortalitätsrisiko<br />

einhergehen. Dies liegt nicht alleine an einem höheren Suizidrisiko, sondern auch an<br />

einer höheren somatischen Komorbidität. Energieverlust, Schmerzsyndrome,<br />

Gewichtsverlust, depressive Verstimmung, Angst, Neigung zum Grübeln sowie<br />

Apathie oder gesteigerte Erregbarkeit zählen zu den Leitsymptomen von<br />

Depressionen im Alter (http://www.duesseldorf.de/gesundheit/bericht..., Stand<br />

39


09.05.09). Dies allein ist jedoch noch kein klares Anzeichen von Depression: Die<br />

Symptome müssen über einen Zeitraum von zwei Wochen ununterbrochen<br />

bestehen. Zudem muss eine einschneidende Veränderung im Vergleich zu einem<br />

früheren beschwerdefreien Zustand feststellbar sein. Einschneidende Lebens-<br />

ereignisse, wie beispielsweise Tod des Partners, Pensionierung, Rollenverlust<br />

gefolgt von Inaktivität und Kompetenzverlust durch Krankheit, stellen bekannte<br />

psychosoziale Faktoren für die Auslösung einer Depression im höheren Lebensalter<br />

dar. Konflikte und Überforderung einhergehend mit gleichzeitig hohen Erwartungen<br />

an sich selbst, spielen ebenso eine Rolle bei der Krankheitsentstehung. Da<br />

Depressionen gut zu therapieren sind, ist es wichtig, sie frühzeitig zu erkennen<br />

(vgl.http://www.duesseldorf.de/gesundheit/bericht/...,Stand 09.05.09). Die Prävalenz<br />

einer Depression im Alter wird mit 15% – 25% angegeben. (http://www.<br />

psychiatriegespraech.de/psychische_krankheiten, Stand 22.10.09)<br />

3.3.3 Anmerkungen zur praktischen Umsetzung<br />

Für unser Sozial- und Gesundheitssystem stellt die Versorgung von Menschen mit<br />

gerontopsychiatrischer Erkrankung eine große Herausforderung dar. Auch gegen-<br />

wärtig sind die Altenhilfestrukturen nur unzulänglich hierauf vorbereitet. Daher wird<br />

diese Zielgruppe nicht hinreichend vom bestehenden (Alten-) Hilfenetz aufgefangen<br />

(vgl. Weber & Oppl 1997, S.3ff). Die Anwendung von Case Management in diesem<br />

Bereich soll dem Umstand gerecht werden, dass psychisch erkrankte ältere<br />

Menschen und deren Angehörige eine abgestufte Versorgung brauchen, die in einem<br />

fragmentierten (ambulanten) Hilfesystem geleistet werden muss. In Hirsch et al.<br />

(1999, S. 307ff zit. nach Kuhlmann 2005, S83f) ist eine Übersicht zu Modellprojekten<br />

in der ambulanten und teilstationären gerontopsychiatrischen Versorgung enthalten,<br />

die u.a. die Verwendung von Case Management berücksichtigt. Laut Kuhlmann<br />

unterscheiden sich die Projekte im wesentlichen in drei Aspekten:<br />

„-Projekte, in denen Tätigkeiten ausgeführt werden, die dem Ansatz des Case<br />

Managements zugeordnet werden können, aber den Begriff ‚Case Management’<br />

nicht verwenden.<br />

-Projekte, in denen einzelne Case Management-Elemente isoliert verwendet und<br />

dennoch unter dem Begriff Case Management zusammengefasst werden (z.B.<br />

isolierte Verwendung von: Hilfe bei der Organisation entlastender Hilfen<br />

(Implementation); Fallabsprachen und Überleitung zwischen Versorgungsformen;<br />

40


Überleitung von der stationären Akutbehandlung in die häusliche Umgebung und<br />

Einleitung ambulanter Interventionen; Hilfestellung bei der individuellen<br />

Pflegeplanung).<br />

-Projekte, in denen mehrere Case Management-Elemente verwendet werden,<br />

wobei die (Pflege-) Planung und Dokumentation, Vermittlung und Koordination der<br />

Hilfen, also die Phasen der Planung und Implementation überwiegen. Die Verlaufs -<br />

und Zielkontrolle erfolgen eher selten (Monitoring, Evaluation)“ (2005, S83f).<br />

Zusammenfassend betrachtet entspricht die Anwendung von Case Management in<br />

der Gerontopsychiatrie dem Stand der Umsetzung in der Altenhilfe, wie in Punkt 3.1<br />

ausgeführt. In der gegenwärtigen praktischen Umsetzung in Deutschland gibt es<br />

mehrere Modellprojekte, die folgende Merkmale aufweisen:<br />

• Durchführung im ambulanten Bereich<br />

• Eindeutige Verwendung von Case Management<br />

• Demenzkranke Menschen und pflegende Angehörige als Zielgruppe (vgl.<br />

Kuhlmann 2005, S.85).<br />

Als Beispiele sind zu nennen: Das Modellprojekt „Gerontopsychiatrisches<br />

Verbundnetz“ in der Altenhilfe Würzburg, Fachberatungsstellen für demenzkranke<br />

Menschen, die Case Management in das Beratungskonzept aufgenommen haben<br />

(DRK-Alzheimerhilfe Bochum, Alzheimergesellschaft Bochum, <strong>Angehörigenberatung</strong><br />

e.V. Nürnberg).<br />

4. Das Modellprojekt „Ambulantes gerontopsychiatrisches Fallmanagement<br />

(AGFM)“ der <strong>Gerontopsychiatrischen</strong> Fachkoordination (GeFa) Mfr.<br />

In den vergangenen vier Jahren wurde in Mittelfranken eine umfassende Bestands-<br />

aufnahme Gerontopsychiatrie von der GeFa Mittelfranken vorgenommen. Parallel<br />

hierzu und zum Teil auch dadurch initiiert hat sich die Versorgungslandschaft in<br />

diesem Bereich verändert. Unter dem Dach der Psychosozialen Arbeitsgemein-<br />

schaften entstanden in nahezu allen Regionen sogenannte „Arbeitskreise Geronto-<br />

psychiatrie“. Diese widmen sich in unterschiedlicher zeitlicher Intensität ver-<br />

schiedenen Aufgaben. Dazu zählen neben Information der Öffentlichkeit zu diversen<br />

Krankheitsbildern auch die Herstellung von Transparenz über bestehende geronto-<br />

psychiatrische Angebote. Wegweiser und Broschüren werden erstellt und eine frei<br />

zugängliche Datenquelle über das Internet zu gerontopsychiatrischen Angeboten im<br />

41


Bezirk Mittelfranken ist im Entstehen (vgl. GeFa 2006, S.5f). Die Anzahl der<br />

gerontopsychiatrischen Erkrankten, die durch ambulante Pflegedienste versorgt<br />

wurden, lag laut der Bestandsaufnahme etwa bei einem Drittel der insgesamt<br />

Versorgten. Nach Aussagen von Pflegedienstleitungen steigt deren Anzahl dra-<br />

matisch an. Diagnosen liegen in vielen Fällen jedoch nicht vor. Dies schuf u.a. den<br />

Anlass für die <strong>Angehörigenberatung</strong> Nürnberg e.V., eine Schulung für ambulante<br />

Pflegedienstmitarbeiter im gerontopsychiatrischen Bereich durchzuführen (siehe<br />

Punkt 4.2.2). Diese wurde positiv von den Geschulten aufgenommen. Dadurch<br />

entstand auch die Idee für das Modellprojekt „Ambulantes gerontopsychiatrisches<br />

Fallmanagement (AGFM)“ (vgl. ebd. S.6f). Ambulante Pflegedienste als Projekt-<br />

partner zu wählen (anstelle der Implementierung eines eigenständigen ambulanten<br />

gerontopsychiatrischen Case-Management-Dienstes), schien aus mehreren Gründen<br />

von Vorteil zu sein. Zum einen kann durch die Nutzung ambulanter Pflegedienste<br />

das Angebot flächendeckend und ohne lange Fahrtzeiten umgesetzt werden und es<br />

kann zugehend gearbeitet werden, da bereits adäquate Arbeitsstrukturen vorhanden<br />

sind. Andererseits zeigt die ältere Generation, vor allem in der ländlichen Region,<br />

gegenüber psychiatrischen Leistungsanbietern immer noch starke Berührungs-<br />

ängste. Dabei spielt die Angst vor Stigmatisierung eine wesentliche Rolle. Ambulante<br />

Pflegedienste hingegen erfahren in der Bevölkerung eine große Akzeptanz. Somit<br />

besitzt das Angebot mit ambulanten Pflegediensten einen eindeutig niedrig-<br />

schwelligen Charakter. Des Weiteren liegt ein Vorteil darin, dass eventuell schon im<br />

Vorfeld Kontakte zu einem ambulanten Pflegedienst wegen Inanspruchnahme<br />

pflegerischer Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung besteht. Somit ist auch<br />

nicht die Einbindung eines zusätzlichen Dienstes notwendig, wodurch die<br />

Bezugspersonen minimiert werden können. Dieser Umstand ist für die Arbeit mit<br />

gerontopsychiatrisch Erkrankten auch als förderlich zu betrachten (vgl. GeFa 2006,<br />

S.10f).<br />

Bevor nun in diesem Kapitel die Darstellung des Projektes erfolgt und Ergebnisse<br />

hieraus, die konkrete Fallbearbeitung, sowie Hürden und Effekte des Fall-<br />

managements näher erläutert werden, soll zunächst die Stelle Geronto-<br />

psychiatrische Fachkoordination (GeFa) Mittelfranken (angesiedelt bei der Ange-<br />

hörigenberatung e.V. Nürnberg) als Initiator des Projektes vorgestellt und auf die<br />

Ausgangssituation für das Projekt näher eingegangen werden.<br />

42


4.1 Vorstellung der Koordinierungsstelle Gerontopsychiatrische Fach-<br />

koordination (GeFa) Mfr.<br />

Seit dem 02. August 2000 existiert die Einrichtung Gerontopsychiatrische Fach-<br />

koordination (GeFa) für Mittelfranken. Träger ist die <strong>Angehörigenberatung</strong> e.V.<br />

Nürnberg, die zusammen mit der GeFa den Sitz ihrer Büroräume in der Adam-Klein-<br />

Str. 6, 90429 Nürnberg, hat. Finanziell gefördert wird die Fachkoordination vom<br />

Bezirk Mittelfranken (vgl. GeFa 2004, S.2). Geschaffen wurde diese Stelle im Zuge<br />

des Rahmenkonzepts des Verbands der Bayerischen Bezirke zur Verbesserung der<br />

gerontopsychiatrischen Versorgungsstruktur. In diesem Konzept wurde für jede<br />

Region in Bayern eine gerontopsychiatrische Koordination gefordert. Neben der<br />

<strong>Angehörigenberatung</strong> Nürnberg e.V. bewarben sich drei weitere Einrichtungen um<br />

diese Stelle beim Bezirk. Schließlich wurde dieses bundesweite innovative Angebot<br />

bei der <strong>Angehörigenberatung</strong> e.V. angesiedelt. Dies hat zwei sachlich fundierte<br />

Gründe: Zum einen zeichnet sich die <strong>Angehörigenberatung</strong> e.V. durch eine<br />

Beratungsstruktur aus, die neutral und unabhängig ist von Trägerinteressen, da die<br />

Beratungsstelle selbst keine Versorgungsleistungen anbietet. Zum anderen wurde in<br />

dem langjährigen Bestehen der Beratungsstelle fundiertes und hochspezifisches<br />

Fachwissen bezüglich des Themas Gerontopsychiatrie gesammelt und entwickelt.<br />

In ihren fachlichen Grundsätzen stimmt die GeFa mit Erkenntnissen der geronto-<br />

logischen Forschung überein. Diese lauten in ihren Überschriften:<br />

a) Alter ist nicht mit Kompetenzverlust gleichzusetzen.<br />

b) Therapie bzw. Rehabilitation zeigen auch im hohen Alter Erfolg.<br />

c) Entwicklung ist möglich bis ins hohe Alter.<br />

Die GeFa Mittelfranken sieht sich in einer anwaltschaftlichen Funktion für ältere<br />

Menschen mit psychiatrischen Symptomen. Grundsätzliches Ziel der Fachkoordi-<br />

nation ist die Integration gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen. Daher strebt sie<br />

zum einen die Ausweitung des Angebots an gerontopsychiatrischen Dienst-<br />

leistungssystemen (quantitativer Aspekt) in Regionen an, die eine Unterversorgung<br />

aufweisen. Zum anderen unterstützt sie aktuell bestehende Angebote im Hinblick auf<br />

eine verbesserte Zusammenarbeit sowie der Weiterentwicklung im inhaltlich-<br />

konzeptionellen Bereich (qualitativer Aspekt). Zielgruppe der GeFa sind demenziell,<br />

depressiv und schizophren erkrankte ältere Menschen sowie Suchtkranke im Alter.<br />

Voraussetzung für die Zuständigkeit ist, dass sie im Bezirk Mittelfranken leben (vgl.<br />

GeFa 2004, S.2f).<br />

43


Das Aufgabenprofil der GeFa ergibt sich aus dem Unterstützungsbedarf geronto-<br />

psychiatrisch erkrankter Menschen. Dazu gehören folgende Aufgaben:<br />

• Bestandsaufnahme: Erfassung von vorhandenen Versorgungsbausteinen in<br />

Mittelfranken<br />

• Koordination: Förderung der Kooperation von Versorgungsanbietern<br />

• Case Management: Organisation einer fallbezogenen Zusammenarbeit unter-<br />

schiedlicher Leistungserbringer<br />

• Fachberatung: Beratung für Einrichtungen der Gesundheits- und Altenhilfe über<br />

innovative Konzepte der Gerontopsychiatrie<br />

• Bedarfsermittlung (wo bestehen z.B. Versorgungsdefizite?)<br />

• Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Informationsmaterialien zur GeFa-Arbeit, Gremien-<br />

arbeit)<br />

• Fortbildung (Organisation von Fortbildung für Berufsgruppen wie Klinikpersonal<br />

und Mitarbeiter in der Altenhilfe<br />

• Tätigkeitsberichte (einmal pro Jahr, Information für den Bezirk)<br />

Die GeFa Mittelfranken umfasst eine Vollzeitstelle mit 38,5 Wochenstunden. Derzeit<br />

teilen sich diese Stelle zwei Diplom-Sozialpädagoginnen mit gerontologischer<br />

Zusatzausbildung. Die Fachkoordination arbeitet eng zusammen mit der Ange-<br />

hörigenberatung e.V. Es finden regelmäßige Teamsitzungen mit der Angehörigen-<br />

beratung statt. Hier kommt es zum gegenseitigen Austausch von Informationen und<br />

einer Berichterstattung gegenüber dem Geschäftsführer (vgl. GeFa 2004, S.5f).<br />

4.2 Ausgangssituation für das Modellprojekt<br />

Die Häufigkeit gerontopsychiatrischer Erkrankungen in Mittelfranken und die positive<br />

Bewertung der Fortbildung „Qualifizierungskonzept Mittelfranken“ gaben für die<br />

Gerontopsychiatrische Fachkoordination den Anlass, das Modellprojekt „Geronto-<br />

psychiatrisches Fallmanagement (AGFM)“ zu konzipieren.<br />

a) Häufigkeit von Demenzerkrankungen und Depressionen in Mittelfranken<br />

In Mittelfranken leben zur Zeit etwa 1,7 Mio. Menschen, von denen 314.384<br />

Menschen ab 65 Jahre und älter sind (Bayerisches Landesamt für Statistik und<br />

Datenverarbeitung, Stand 24.02.2006, zit. nach GeFa 2009, S.5). Laut dem<br />

Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (zit. nach GeFa<br />

44


2009, S.5) liegt die Zahl der Demenzerkrankten in Mittelfranken bei 21.848 Demenz-<br />

erkrankten. Geht man von einer Prävalenz von zehn Prozent für Altersdepressionen<br />

aus (siehe Punkt 3.3.2), läge die Anzahl in Mittelfranken bei 31.438 Betroffenen. Laut<br />

der von der GeFa durchgeführten „Bestandsaufnahme zur gerontopsychiatrischen<br />

Versorgungsstruktur im Bezirk Mittelfranken“ lag die Anzahl der ermittelten geronto-<br />

psychiatrisch Erkrankten, die von ambulanten Pflegediensten versorgt wurden, ca.<br />

bei einem Drittel der insgesamt erfassten Versorgten. Aussagen von Pflege-<br />

dienstleitungen zufolge ist deren Anteil in der Zwischenzeit drastisch angestiegen.<br />

Nach deren Einschätzungen würden jedoch häufig keine Diagnosen vorliegen (vgl.<br />

GeFa 2009, S.5).<br />

b) Das Qualifizierungskonzept Gerontopsychiatrie (GQ)<br />

Seit Ende November 2002 führte die <strong>Angehörigenberatung</strong> e.V. Nürnberg die<br />

Schulung „Qualifizierungskonzept Gerontopsychiatrie“ durch. Daran nahmen Mit-<br />

arbeiter von rund 130 ambulanten Pflegediensten aus der Region Mittelfranken teil.<br />

Das Qualifizierungskonzept bietet eine Basisqualifikation im Umfang von 32 Fort-<br />

bildungseinheiten im ersten Teil an. In einem zweiten Teil findet eine Schulung zur<br />

Entwicklung von Handlungskompetenz zum Umgang mit Demenzpatienten im Um-<br />

fang von 16 Fortbildungseinheiten statt. Dieses Fortbildungsangebot, das vom Bezirk<br />

Mittelfranken finanziert wird und für die Pflegedienste kostenlos ist, stieß bei den<br />

Teilnehmern auf große Resonanz (vgl. GeFa 2009, S.6). Die Auswertung von<br />

Fragebögen zur Evaluation des Fortbildungsangebotes im Jahr 2005 (TN= 27,6%<br />

von insgesamt ca. 600 Mitarbeitern plus zusätzlich 37 Fragebögen der Pflege-<br />

dienstleitungen, die für 46 Dienste in 16 Orten Mittelfrankens zuständig waren) kam<br />

zu dem Ergebnis, dass sich durch die Fortbildung bei 80% der Mitarbeiter das<br />

Verständnis für gerontopsychiatrische Erkrankungen wesentlich erhöht hatte. Zwei<br />

Drittel der Befragten gab an, dass die Vermittlung an weiterführenden Hilfen für<br />

Betroffene und Angehörige angestiegen sei. Außerdem gaben 61% an, dass dem<br />

Arbeitsbereich Gerontopsychiatrie ein höherer Stellenwert innerhalb der eigenen<br />

Organisation zukommt. Laut Befragung erschien der Mehrzahl der Pflegedienst-<br />

leitungen (51,7%) die Übernahme eines gerontopsychiatrischen Fallmanagements<br />

vorstellbar (vgl. GeFa 2009, S.6).<br />

45


4.3 Die Darstellung des Projektes AGFM<br />

Das Projekt startete mit einer Einführungsveranstaltung für die Fallmanagerinnen im<br />

April 2006. Im Anschluss daran konnten im Mai 2006 die ersten Fälle angenommen<br />

werden. Für die „Bearbeitung“ eines Falles waren maximal sechs Monate ver-<br />

anschlagt. Da das Projekt im Dezember 2008 abgeschlossen sein sollte, konnten<br />

Fälle bis Ende Juni 2008 angenommen werden. Somit standen für die Fallaufnahme<br />

insgesamt 25 Monate während des Projektlaufs zur Verfügung. Der Abschluss des<br />

Projektes konnte zum geplanten Zeitpunkt erfolgen (vgl. GeFa 2009, S.6). Die Dar-<br />

stellung des Projektes umfasst im Folgenden die Beschreibung der Zielgruppe von<br />

AGFM und Ziele/ Aufgaben der Projektpartner. Eingegangen wird weiterhin an dieser<br />

Stelle auf die Teilnahmevoraussetzungen für die Fallmanagerinnen, auf Koopera-<br />

tionspartner und die regionale Verteilung im Fallmanagement. Außerdem gehört zur<br />

Darstellung des Projektes das verwendete Dokumentationsmaterial, die Schulungen<br />

der Fallmanagerinnen, die Finanzierung und die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von<br />

AGFM.<br />

a) Zielgruppe und Ziele/ Aufgaben der Projektpartner<br />

Zur Zielgruppe des Projektes zählten demenzerkrankte und depressiv erkrankte<br />

ältere Menschen ab ca. 65 Jahren, deren Lebensumstände beratende, koordi-<br />

nierende und lösungsorientierte Hilfe erfordern, unabhängig davon, ob sie allein oder<br />

mit Angehörigen zusammenlebten (vgl. ebd.). Voraussetzung für die Teilnahme war<br />

eine Diagnosestellung in Form einer Syndrombeschreibung seitens des Hausarztes<br />

oder einer anderen Einrichtung. Eine Differentialdiagnose musste nicht vorliegen.<br />

Ausreichend war in gewissen Fällen auch der Verdacht auf Demenz, wenn z.B. eine<br />

depressive Symptomatik im Vordergrund stand. Die Bereitschaft, sich einer um-<br />

fassenden diagnostischen Untersuchung zu unterziehen, konnte eben erst nach<br />

einer intensiven Hilfestellung erreicht werden. Ausgeschlossen vom Fallmanagement<br />

waren Menschen, deren Erkrankung bereits so weit fortgeschritten war, dass die<br />

Pflege im Mittelpunkt der Versorgung stand (vgl. GeFa 2006, S.11).<br />

Ziel des Projektes war es, durch ein wenn möglich frühzeitiges, koordiniertes Fall-<br />

management für die o.g. Zielgruppe und deren Angehörige einen Beitrag zur Ver-<br />

meidung von Krisensituationen zu leisten, die zu einer verfrühten bzw. unnötigen<br />

Einweisung in eine stationäre Einrichtung der Alten- und Gesundheitshilfe geführt<br />

hätten. Mit dem Angebot eines Fallmanagements (Unterstützung, Begleitung, Ent-<br />

46


lastung) sollten die kranken Menschen und ihre Angehörigen in der Stabilisierung<br />

ihrer Lebenssituation unterstützt werden und der Verbleib im eigenen zu Hause<br />

erhalten oder zumindest verlängert werden. Daraus leitet sich ein nicht zu ver-<br />

nachlässigender Begleitaspekt aus der Perspektive der Kostenträger ab: Durch die<br />

Vermeidung von stationärer Dauerversorgung, hervorgerufen durch evtl. nicht not-<br />

wendige oder verfrühte Einweisung in stationäre Pflegeeinrichtungen, ist eine<br />

Kostendämpfung von Sozialleistungen, Behandlungskosten und Pflegekosten<br />

möglich. (vgl. GeFa 2009, S.7). Um die genannten Ziele zu gewährleisten, mussten<br />

die Projektpartner auch schon im Vorfeld bestimmte Aufgaben übernehmen.<br />

Hauptaufgaben der GeFa waren die Planung, Entwicklung und Koordination des ge-<br />

samten Projektes sowie das Coaching der teilnehmenden ambulanten Pflegedienste.<br />

Daraus ergaben sich mehrere Teilaufgaben:<br />

• Erarbeitung einer Modellskizze sowie von Förderanträgen<br />

• Anfertigung einer ausführlichen Projektbeschreibung<br />

• Entwicklung des Instrumentariums (Dokumentationssystem) für die ambulanten<br />

Pflegedienste<br />

• Auswahl, Information und Vernetzung aller Beteiligten<br />

• Verhandlungen mit Kostenträgern<br />

• Coaching für die ambulanten Pflegedienste in Form von Schulungen und Fall-<br />

konferenzen<br />

• Einbindung von Ärzten zur Durchführung der Fallkonferenzen<br />

• Öffentlichkeitsarbeit<br />

• Dokumentation und Auswertung.<br />

Die Mitarbeiterinnen bzw. Fallmanagerinnen der ambulanten Pflegedienste waren<br />

zuständig für die aufsuchende Beratung, die Erstellung eines individuellen Hilfe-<br />

planes und dessen Umsetzung. Dies beinhaltete folgende Teilaufgaben:<br />

• Herstellung des Erstkontaktes und Aufbau eines Vertrauensverhältnisses<br />

• Kontraktvereinbarung zur Übernahme des Fallmanagements<br />

• Erschließung von Hilfen (z.B. aus Familie und Nachbarschaft)<br />

• Arztvermittlungen<br />

• Vermittlung von niedrigschwelligen Angeboten (z.B. Helferinnenkreis oder<br />

Gruppenangebote für Angehörige)<br />

• Unterstützung bei Antragstellungen sowie anderen Formalitäten<br />

47


• Vermittlung von Wohnberatung<br />

• Vermittlung von Krisenintervention und Verweisung an <strong>Angehörigenberatung</strong>s-<br />

stellen (vgl. GeFa 2006, S.9f).<br />

b) Teilnahmevoraussetzung der Fallmanagerinnen<br />

Als Voraussetzung für die Beteiligung am Projekt mussten die Fallmanagerinnen im<br />

Vorfeld mindestens am „Qualifizierungskonzept Gerontopsychiatrie“ Teil 1 teilge-<br />

nommen haben und möglichst zeitnah an Teil 2 (siehe Punkt 4.2). Eine höherwertige<br />

Fort-/ Aus- oder Weiterbildung war nicht verbindlich. Dies ist damit zu erklären, dass<br />

ein Kontakt zu den ambulanten Pflegediensten erst über das Angebot des<br />

„Qualifizierungskonzepts Gerontopsychiatrie“ zustande kam und nicht davon ausge-<br />

gangen werden konnte, dass in Mittelfranken flächendeckend gerontopsychiatrische<br />

Fachkräfte in ambulanten Pflegediensten zur Verfügung stehen. Darüber hinaus war<br />

eine weitere Voraussetzung, dass die teilnehmenden Pflegedienste eine Verein-<br />

barung mit folgenden Punkten unterzeichneten (vgl. GeFa 2009, S.8). Damit<br />

erklärten sie sich bereit<br />

- „zur Einhaltung völliger Neutralität bei der Durchführung des ambulanten<br />

Fallmanagements,<br />

- zur träger- und personenneutralen Vermittlung der notwendigen Hilfen und<br />

Unterstützungsmaßnahmen,<br />

- zur Beachtung des Vorranges der Wünsche und Erfordernisse von Seiten der<br />

Betroffenen bei der Vermittlung und Zuschaltung weitergehender Maßnahmen<br />

und<br />

- zur Kooperation mit allen notwendigen weiteren informellen und professionellen<br />

Unterstützern“ (GeFa 2009, S.8).<br />

Die durchzuführenden Maßnahmen sollten auf der Basis der Biografiekenntnis<br />

erfolgen. Größtmögliche Reaktivierung und Motivierung sowie die Stärkung des<br />

Selbstwertgefühls der kranken Senioren und deren Angehörigen waren seitens der<br />

Fallmanagerinnen anzustreben (vgl. ebd. S. 8).<br />

c) Kooperationspartner und regionale Verteilung<br />

Es konnten nach persönlichen Gesprächen vor Ort mit vorab interessierten Ge-<br />

schäftsführern und Pflegedienstleitungen 12 Diakoniestationen, eine Caritasstation<br />

48


und eine offene Behindertenarbeit (OBA) mit insgesamt 40 namentlich genannten<br />

Fallmanagerinnen für die Beteiligung am Projekt gewonnen werden (vgl. ebd. S.9).<br />

Die Einrichtungen, die an AGFM teilnahmen verteilten sich auf folgende Regionen:<br />

• Stadt Nürnberg 2 Einrichtungen<br />

• Landkreis Nürnberger Land 1 Einrichtung<br />

• Landkreis Fürth<br />

(mit einer Außenstelle) 1 Einrichtung<br />

• Stadt Erlangen<br />

(Sozialstation mit vier Dienststellen) 1 Einrichtung<br />

• Stadt und Landkreis Ansbach<br />

(mit zwei Fachstellen Beratung für pflegende Angehörige) 4 Einrichtungen<br />

• Landkreis Roth/Stadt Schwabach 2 Einrichtungen<br />

• Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen<br />

(mit je einer Fachstelle Beratung pflegende Angehörige<br />

und einer Außenstelle) 2 Einrichtungen<br />

• Neustadt/A. / Bad Windsheim<br />

(mit einer Fachstelle Beratung für pflegende Angehörige) 1 Einrichtung<br />

(vgl. GeFa 2009,S.8).<br />

d) Das Dokumentationsmaterial<br />

Eine Mitarbeiterin der <strong>Gerontopsychiatrischen</strong> Fachkoordination (GeFa) Mittelfranken<br />

konzipierte das Dokumentationssystem, um eine standardisierte Dokumentation der<br />

bearbeiteten Fälle im Rahmen des Fallmanagements zu ermöglichen. Basis hierfür<br />

waren umfangreiche Internet- und Literaturrecherchen zum Thema Case Manage-<br />

ment. Des Weiteren wurde auf verwendete Unterlagen im Bezirk Mittelfranken zum<br />

Gesamtplanverfahren nach §58 SGBXII zurückgegriffen. Auch persönliche Beratung<br />

durch die Geschäftsführung von Halma e.V. in Würzburg - eine Einrichtung, die<br />

ebenso Case Management durchführt - wurde in Anspruch genommen. Außerdem<br />

fand Rücksprache mit den beteiligten Pflegedienstleitungen zur Praktikabilität statt<br />

(vgl. GeFa 2009, S.9).<br />

Die Fallmanagerinnen erhielten das umfassende Dokumentationsmaterial zum einen<br />

in Papierform und zum anderen auf CD-ROM. Somit konnten alle Unterlagen von<br />

49


den Fallmanagerinnen per Hand oder PC bearbeitet werden. Eine Weiterleitung der<br />

bearbeiteten Fälle an die GeFa erfolgte per Post, per Fax oder per E-Mail (vgl. ebd.).<br />

Zur Einsicht befinden sich die im folgenden kurz dargestellten Unterlagen im Anhang.<br />

• Anforderungsprofil der Fallmanagerinnen<br />

Ein Anforderungsprofil mit 15 Items sollte den Fallmanagerinnen zur Kontrolle und<br />

Selbsteinschätzung dienen, ob sie das Anforderungsprofil der Fallmanagerin<br />

fachlich und persönlich erfüllen können.<br />

• Neutralitätserklärung<br />

Die kooperierenden ambulanten Pflegedienste mussten eine Neutralitätserklärung<br />

unterzeichnen. Dies war verbindlich vorgeschrieben. Bei der konkreten Fall-<br />

bearbeitung sollte das Angebot von Trägern vor Ort berücksichtigt werden. Außer-<br />

dem waren die Wünsche von Erkrankten und Angehörigen die Basis für die<br />

Koordination weiterführender Hilfsangebote.<br />

• Datenschutzerklärung der GeFa<br />

Die GeFa Mittelfranken verfasste eine Datenschutzerklärung, die den beteiligten<br />

Pflegediensten für die Erkrankten und Angehörigen als Vorlage zur Verfügung<br />

standen.<br />

• Rückfax Fallmeldung<br />

Bevor die Fallmanagerinnen begannen, einen Fall zu bearbeiten, wurde voraus-<br />

gesetzt, dass sie zu jedem Fall ein Fax mit Rahmendaten an die GeFa mit der Bitte<br />

um Bestätigung übermittelten. Durch diese verbindliche Anmeldung sollte gewähr-<br />

leistet werden, dass keine Überschreitung des Budgets erfolgte und die GeFa<br />

Rücksprachemöglichkeit hatte.<br />

• Schweigepflichtentbindung und Schweigepflichterklärung<br />

Die Unterschrift der Erkrankten oder ihrer Angehörigen unter die Schweigepflicht-<br />

entbindung war eine wichtige Zugangsvoraussetzung, da andernfalls eine Fall-<br />

bearbeitung nicht möglich war. Im Gegenzug verpflichtete sich der Pflegedienst<br />

durch Unterzeichnung, erforderliche Kontakte, die zu anderen Dienstleistern im<br />

Zuge der Fallbearbeitung aufgenommen wurden, offen zu legen. (vgl. ebd. S.10).<br />

50


• Dokumentationsbogen<br />

Im Dokumentationsbogen waren von den Fallmanagerinnen Angaben zur Person,<br />

psychiatrische und somatische Diagnose, Medikation, Verhaltensauffälligkeiten,<br />

Kontaktverhalten, Mobilität, Hilfsmittel, verordnete Therapien sowie ambulante, teil-<br />

stationäre und (klinisch) stationäre Unterstützungsmaßnahmen des Erkrankten zu<br />

erfassen.<br />

• Bedarfsermittlung<br />

Hier war für die Bereiche ärztliche Versorgung, Haushalt, Ernährung, Wohnung,<br />

soziale Kontakte, Tagesgestaltung, Mobilität und Aktivierung sowie Finanzen und<br />

Post der Hilfebedarf zu ermitteln und in Zusammenarbeit mit den Angehörigen und/<br />

oder den Betroffenen zu klären, welche Unterstützungsmaßnahmen und -<br />

leistungen durch welche Personen oder Dienstleister erbracht werden könnten.<br />

• Zeittabelle<br />

In der Zeittabelle wurde die Fahrtzeit der Fallmanagerinnen mit Kilometerangabe<br />

erfasst. Weiterhin schriftlich festgehalten wurde stichpunktartig der Inhalt der<br />

Gespräche bei den drei veranschlagten Hausbesuchen, die Angaben zur Anzahl<br />

der fallbezogenen Telefonkontakte und durch wen die Kontaktaufnahme vor-<br />

genommen wurde (vgl. ebd.).<br />

• Abschlussbericht<br />

In einem Abschlussbericht wurde Anfang und Ende des Fallmanagements, die<br />

durchgeführten Testverfahren und -ergebnisse, Pflegeeinstufung bei Beginn und<br />

Ende der Fallbearbeitung, die vermittelten Institutionen, verordnete Therapie-<br />

maßnahmen und weitere Unterstützungsleistungen sowie der Grund für die Be-<br />

endigung des Fallmanagements dokumentiert. Es konnte hier auch eine Eigen-<br />

beurteilung der Effekte des Fallmanagements seitens der Fallmanagerin und durch<br />

Klienten und Angehörige vermerkt werden.<br />

• Zahlungsanweisungsformular<br />

Die Fallmanagerinnen bzw. der kooperierende ambulante Pflegedienst erhielten<br />

nach Abschluss eines Falles eine pauschale Aufwandsentschädigung. Es war hier-<br />

51


für eine Anweisung zum Nachweis für die Buchhaltung erforderlich (vgl. GeFa<br />

2009, S. 11).<br />

e) Schulungen der Fallmanagerinnen<br />

Im Rahmen des Projekts war im Kooperationsvertrag mit den teilnehmenden Pflege-<br />

diensten festgelegt, dass begleitend für die Fallmanagerinnen halbjährliche<br />

Schulungen abgehalten werden. Ehe das Projekt startete, wurde eine Einführungs-<br />

veranstaltung durchgeführt. Ebenso gab es nach Beendigung des Projektes eine<br />

Abschlussveranstaltung. Die für das Projekt zuständige Mitarbeiterin der GeFa<br />

organisierte, moderierte und begleitete inhaltlich die Schulungen. Unterstützend hier-<br />

zu erhielten die Fallmanagerinnen umfangreiche Skripten und Protokolle. Von<br />

insgesamt 40 gemeldeten Fallmanagerinnen bearbeiteten 19 davon einen oder<br />

mehrere Fälle. Von diesen nahmen wiederum jeweils zwischen 15 und 17 Fall-<br />

managerinnen an den halbjährlichen Schulungen teil (vgl. GeFa 2009,S.11f).<br />

In einem Umfang von vier Fortbildungseinheiten wurden die künftigen Fall-<br />

managerinnen bei der Einführungsveranstaltung anhand eines exemplarischen Fall-<br />

beispiels an die Vorgehensweise im Fallmanagement herangeführt. Grundkenntnisse<br />

zum Case Management nach W.R. Wendt konnten bereits im Rahmen des<br />

„Qualifizierungskonzepts Gerontopsychiatrie“ gewonnen werden. Während der<br />

Einführungsveranstaltung wurden die Teilnehmerinnen vom Leiter der Gedächtnis-<br />

sprechstunde des Klinikums Nürnberg Nord zum Mini-Mental-Status-Test (MMST<br />

nach Folstein), zum Dem Tect (nach J. Kessler und P. Calabrese) sowie zur<br />

Geriatrischen Depressionsskala (GDS nach Yesavage) geschult. Dadurch erhielten<br />

die Fallmanagerinnen die Berechtigung, die Testverfahren selbständig durchzuführen<br />

(vgl. GeFa 2009, S.12). Ebenso erhielten die Fallmanagerinnen die Dokumentations-<br />

materialien (Punkt 4.3.4), die bei der Einführung ausführlich besprochen wurden. An<br />

der Einführungsveranstaltung nahmen 34 Fallmanagerinnen von 15 ambulanten<br />

Pflegediensten teil. Ein Pflegedienst entschied sich nach der Einführungsver-<br />

anstaltung gegen die Teilnahme am Projekt (vgl. ebd. S.12).<br />

Folgende Inhalte wurden in regelmäßigen Schulungen im Umfang zu je vier Fort-<br />

bildungseinheiten vermittelt:<br />

• Krankheitsbilder von Depression und Demenz<br />

• Das Konzept Case Management nach Wendt<br />

• Exemplarische Falldarstellung<br />

52


• Coaching zur Fallbearbeitung<br />

• kollegialer Austausch zur konkreten Durchführung des Fallmanagements<br />

• Schulung zur Wohnberatung und Wohnanpassung für Pflegekräfte (bezogen<br />

auf das Krankheitsbild Demenz)(vgl. ebd.).<br />

Die Referenten für die Schulungen kamen aus unterschiedlichen Bereichen. Zum<br />

Einsatz kamen:<br />

• ein Arzt des Klinikums Nürnberg Nord<br />

• eine Ärztin für Gerontopsychiatrie aus dem Bezirksklinikum Ansbach<br />

• ein Supervisor der Deutschen Gesellschaft für Supervision (DGSV)<br />

• eine Mitarbeiterin der „Fachstelle Wohnberatung in Bayern“<br />

• der Geschäftsführer der <strong>Angehörigenberatung</strong> e.V. Nürnberg<br />

• Mitarbeiterinnen der <strong>Gerontopsychiatrischen</strong> Fachkoordination Mittelfranken<br />

Verwendet wurden zur Vermittlung und Veranschaulichung von Inhalten Folien,<br />

Power-Point-Präsentationen, Video-Vorführungen und Moderationstechniken aus der<br />

Erwachsenenbildung.<br />

Außerdem gab es für die Fallmanagerinnen im Rahmen von AGFM eine Abschluss-<br />

schulung. Diese Veranstaltung diente der Besprechung ausgewählter Ergebnisse<br />

des Projektes und der Diskussion über die Frage nach einer potentiellen Fortführung<br />

des Projektes oder der Weiterentwicklung von Angeboten der ambulanten Pflege-<br />

dienste. Für Inhalte und Moderation waren die Mitarbeiterinnen der GeFa und der<br />

Geschäftsführer der <strong>Angehörigenberatung</strong> e.V. Nürnberg zuständig. In diesem<br />

Rahmen erhielten die Fallmanagerinnen eine Bestätigung über die Teilnahme an<br />

dem Projekt ausgehändigt (vgl. GeFa 2009, S.12f).<br />

f) Finanzierung und Öffentlichkeitsarbeit<br />

Finanziert wurde das Projekt AGFM durch den Bezirk Mittelfranken über das Budget<br />

für die Fortbildung „Qualifizierungskonzept Gerontopsychiatrie“. Zusätzliche Mittel<br />

standen dafür nicht zur Verfügung. Es fand eine Umwidmung der zur Verfügung<br />

gestellten Gelder statt, welche die <strong>Angehörigenberatung</strong> Nürnberg e.V. für das Fort-<br />

bildungsangebot erhielt. Die Fallmanagerinnen bzw. der ambulante Pflegedienst<br />

bekamen pro abgeschlossenen Fall eine pauschale Aufwandsentschädigung. Eine<br />

Durchführung des „Qualifizierungskonzepts Gerontopsychiatrie“ fand im Zeitraum<br />

des Projekts weiterhin statt (vgl. GeFa 2009, S.13).<br />

53


Um das Projekt AGFM der Öffentlichkeit nahe zu bringen, wurden verschiedene<br />

Maßnahmen und Medien eingesetzt:<br />

• Um den ambulanten Pflegediensten eine Werbung vor Ort zu ermöglichen,<br />

erhielten diese von der GeFa ein Faltblatt mit Rahmendaten zu AGFM.<br />

• Das neue Angebot wurde von einer Mitarbeiterin der GeFa Mittelfranken in<br />

verschiedenen Gremien (z.B. Arbeitskreis Gerontopsychiatrie, Pflegekonferen-<br />

zen, Verbrauchermesse sowie mittelfränkischer Geriatrietag) vorgestellt.<br />

• Die GeFa schickte an Ärzte vor Ort Briefe mit Anschreiben und Faltblättern.<br />

Damit wurde über das Projekt informiert und um Kooperation gebeten.<br />

• Im „Bezirks-Report“ fand ein Hinweis auf das Fallmanagement-Projekt statt.<br />

• Auf einer Pressekonferenz, bei welcher der Bezirkstagspräsident von Mittel-<br />

franken, eine GeFa-Mitarbeiterin und einige Fallmanagerinnen zugegen waren,<br />

wurde über das Projekt berichtet (vgl. ebd. S.13).<br />

4.4 Ergebnisse aus dem gerontopsychiatrischen Fallmanagement (AGFM)<br />

Nach Abschluss des Projektes im Dezember 2008 lagen der GeFa zur Auswertung<br />

Unterlagen von insgesamt 46 Fällen vor. Im Folgenden werden Ergebnisse aus der<br />

Auswertung dargestellt und zwar bezogen auf den Zugangsweg zum Fall-<br />

management, der regionalen Verteilung der Fälle, Alter und Geschlecht der Klienten,<br />

die auftretenden Krankheitsbilder und der dabei eingesetzten Testverfahren, die<br />

Lebenssituation der Betroffenen sowie auf die Problemstellungen, aus denen sich ein<br />

Hilfebedarf herauskristallisierte (vgl. GeFa 2009, S. 14 ff).<br />

4.4.1 Zugangsweg zum Fallmanagement/ Regionale Verteilung/ Alter und<br />

Geschlecht<br />

Den eingegangenen Fallunterlagen konnten die Zugangswege der Betroffenen zum<br />

Fallmanagement entnommen werden. Es ließen sich vier Kategorien erschließen:<br />

Der häufigste Zugang erfolgte mit 22 Nennungen über die GeFa/ Angehörigen-<br />

beratung e.V., Angehörige, Nachbarn, Bekannte oder Betreuer, was unter die Kate-<br />

gorie „Sonstige“ zusammengefasst wurde. An zweiter Stelle stand der Zugangsweg<br />

direkt über den Pflegedienst mit 21 Nennungen, d.h. dass die Fallmanagerinnen z.B.<br />

bei einem Pflege- oder Beratungsbesuch auf das Angebot hinwiesen. Bei diesen<br />

beiden Kategorien kamen Mehrfachnennungen zustande, da es sein konnte dass ein<br />

Angehöriger z.B. den Zugang über die GeFa hatte und der Pflegedienst gleichzeitig<br />

54


das erkrankte Familienmitglied auf AGFM hinwies. In fünf Fällen nahm der Klient<br />

selbst Kontakt zum Pflegedienst auf, um im Fallmanagement aufgenommen zu<br />

werden. Lediglich in einem Fall war ein Arzt für die Kontaktaufnahme verantwortlich<br />

(vgl. GeFa 2009, S.14).<br />

Grafik 1: Der Zugangsweg zum Fallmanagement (Quelle: Gefa 2009, S.14)<br />

Was die regionale Verteilung betrifft, kristallisierte sich heraus, dass die meisten<br />

dokumentierten Fälle im ländlichen Bereich bearbeitet wurden, was aus der nach-<br />

folgenden Grafik ersichtlich wird. An der Spitze steht hier die Region Landkreis<br />

Weißenburg-Gunzenhausen mit 41% aller bearbeiteten Fälle. In der Stadt Nürnberg<br />

gab es 21,7% Fälle, gefolgt von der Region Stadt und Landkreis Ansbach mit 19,6%.<br />

In der Region Landkreis Roth/ Stadt Schwabach und in der Region Landkreis<br />

Neustadt Aisch/ Bad Windsheim waren es jeweils 6,5% und in der Stadt Erlangen<br />

4,3% bearbeitete Fälle (vgl. GeFa 2009, S.15).<br />

Grafik 2: Anzahl der Fälle nach Regionen (Quelle GeFa 2009, S.15)<br />

55


Aus der nachstehenden Tabelle wird die Altersstruktur der Klienten (n = 46) im Fall-<br />

management-Projekt ersichtlich:<br />

Tabelle 2: Mindest- und Höchstalter für weibliches und männliches Geschlecht<br />

(Quelle: GeFa 2009, S.15).<br />

Das Durchschnittsalter lag bei 78,4 Jahren. Von den weiblichen Klienten war die<br />

jüngste 56 Jahre und die älteste 93 Jahre alt. Bei den teilnehmenden Männern war<br />

der jüngste 67 Jahre und der älteste 91 Jahre alt.<br />

Tabelle 2 spiegelt die Geschlechterverteilung wider (n = 46):<br />

Tabelle 3: Anzahl nach Geschlechterverteilung (Quelle: GeFa 2009, S.16)<br />

Mehr als drei Viertel der Erkrankten war weiblichen und knapp ein Viertel war<br />

männlichen Geschlechts (vgl. ebd. S.16).<br />

4.4.2 Krankheitsbilder und eingesetzte Testverfahren<br />

Die Klienten des Fallmanagements litten unter psychiatrischen und somatischen<br />

Erkrankungen.<br />

Den Angaben der Fallmanagerinnen konnte entnommen werden, dass von den 46<br />

Fällen 30 Personen (rund zwei Drittel) von einer Demenz betroffen waren. Bei 11<br />

Fällen traten eine Demenz und eine Depression gleichzeitig auf und bei fünf Fällen<br />

lag eine Depression vor. Bei der Fallaufnahme eines Klienten war es den Fall-<br />

managerinnen möglich, eine Eigenbeurteilung abzugeben, welche in einem Rück-<br />

meldebogen angegeben werden sollte. Zur Spezifizierung konnten die Fall-<br />

managerinnen Testverfahren einsetzen (vgl. GeFa 2009, S.16).<br />

56


Grafik 3: Anzahl der Krankheitsbilder (Quelle: GeFa 2009, S. 16)<br />

Bei rund 59% der Klienten lag bei der Fallaufnahme bereits eine ärztliche Diagnose<br />

vor. Bei rund 41% der Teilnehmer handelte es sich um eine Eigenbeurteilung durch<br />

die Fallmanagerinnen (vgl. ebd.). Die Verteilung der Diagnosestellung durch Arzt<br />

oder Fallmanagerin wird in der nachstehenden Grafik veranschaulicht.<br />

Grafik 4: Diagnosestellung durch Arzt oder Fallmanagerin (Quelle: GeFa 2009, S.17)<br />

Des Weiteren waren die Teilnehmer auch somatisch erkrankt (vgl. GeFa 2009,<br />

S.18f). Art und Anzahl der Erkrankung ist in der folgenden Tabelle dargestellt.<br />

Tabelle 4: Anzahl somatischer Erkrankungen (Mehrfachnennungen möglich) (Quelle GeFa 2009,<br />

S.18)<br />

57


Zur Eigenbeurteilung von psychiatrischen Erkrankungen konnten die Fall-<br />

managerinnen Testverfahren anwenden, zu denen sie in ihrer Fortbildung geschult<br />

worden waren. Zum Einsatz kamen der Mini-Mental Status Test (MMST), der<br />

DemTect sowie die Geriatrische Depressionsskala (GDS). Die Fallmanagerinnen<br />

konnten insgesamt 27 mal eines oder mehrere der genannten Testverfahren<br />

einsetzen. In 12 Fällen musste die Testung abgebrochen werden, da die Situation für<br />

den Kranken zu belastend war oder die Aufmerksamkeitsspanne des Betroffenen zu<br />

kurz war (vgl. ebd. S.17). Im Anschluss werden die eingesetzten Testverfahren kurz<br />

erklärt und deren Ergebnisse innerhalb des Projekts dargestellt.<br />

a) Der Mini-Mental Status Test (MMST)<br />

„Der Mini-Mental-Status-Test (MMST) nach Folstein u.a. ist wegen seiner raschen<br />

Durchführungszeit ein beliebtes Screening-Verfahren zur Erfassung zerebraler<br />

Insuffizienz bzw. Demenz. Er prüft mit wenigen Fragen sowie durch Schreiben und<br />

Abzeichnen einer einfachen geometrischen Figur grob die Orientierung,<br />

Aufmerksamkeit, Konzentration, Merkfähigkeit und das Sprachverständnis (Füsgen<br />

1996, S. 192).<br />

Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass er jedoch nicht für eine exakte Analyse<br />

kognitiver Fähigkeiten eingesetzt werden kann. Beim MMST kann ein Wert von null<br />

bis 30 Punkten erreicht werden. Dabei stehen 30 Punkte für uneingeschränkte und<br />

null Punkte für schwerst beeinträchtigte kognitive Funktionen. Ein Wert unter 20<br />

Punkten weist auf eine leichte bis mittlere Demenz hin. Eine Punktzahl unter zehn<br />

deutet auf eine schwere Demenz hin (vgl. ebd.). Im Projekt AGFM lagen die Ergeb-<br />

nisse beim MMST bei einem Wert von fünf bis 24 Punkten (vgl. GeFa 2009, S.17).<br />

Tabelle 5: Anzahl der erzielten Punkte im MMST (Quelle GeFa 2009, S.18)<br />

b) Der DemTect<br />

Der DemTect ist ein relativ neues Testverfahren, das im Jahr 2000 von Josef Kessler<br />

vom Max-Planck-Institut für neurologische Forschung in Köln und Pasquale<br />

Calabrese von der Neurologischen Uni-Klinik des Knappschaftskrankenhauses in<br />

Bochum entwickelt wurde. Der DemTect stellt ein einfaches, rasch und objektiv<br />

58


durchzuführendes und auszuwertendes Screening-Verfahren zu Demenz dar. Das<br />

Testinstrumentarium setzt sich zusammen aus den Subtests für Gedächtnis, Zahlen-<br />

transkodieren, Wortflüssigkeit, Wortspanne und verzögerter Abruf. Die Ergebnisse<br />

der Einzelaufgaben werden in Punkte umgerechnet. Die Testsummenwerte reichen<br />

von null bis 18 Punkte. Werte von 13-18 Punkten sprechen für eine altersgemäße<br />

kognitive Leistung. Bei einem Ergebnis von neun bis 12 Punkten geht man von einer<br />

leichten kognitiven Beeinträchtigung aus und bei einem Wert von acht Punkten und<br />

weniger besteht Demenzverdacht (vgl. http://deposit.ddb.de/cgi-bin/dokserv..., Stand<br />

15.10.09). Die Ergebnisse bei den getesteten Personen innerhalb von AGFM<br />

ergaben Punktwerte zwischen eins und fünf Punkten (vgl. GeFa 2009, S.18).<br />

Tabelle 6: Anzahl der erzielten Punkte im DemTect (Quelle:GeFa 2009, S.18)<br />

c) Die Geriatrische Depressionsskala (GDS)<br />

Die Geriatrische Depressionsskala nach Yesavage umfasst in ihrer Kurzform 15<br />

Fragen zu Depression, die jeweils mit „ja“ und „nein“ zu beantworten sind. Bei einem<br />

Wert von null bis fünf Punkten wird von normaler Befindlichkeit ausgegangen. Mehr<br />

als fünf Punkte weisen auf eine leichte bis mäßige Depression hin und bei 11 und<br />

mehr erreichten Punkten ist von einer schweren oder manifesten Depression<br />

auszugehen (vgl. http://www.buergerspital.ch..., Stand 15.10.09).<br />

Die Ergebnisse der Geriatrischen Depressionsskala im Rahmen von AGFM wiesen<br />

bei fünf Personen auf das Vorliegen einer Depression hin. Es gab zwischen sechs<br />

und 11 Ja-Antworten (vgl. GeFa 2009, S.18).<br />

Tabelle 7: Anzahl der erzielten Punkte bei der GDS (Quelle: GeFa 2009, S.18)<br />

59


4.4.3 Lebenssituation, Problemstellungen und daraus abgeleiteter Hilfebedarf<br />

Auch Angaben zum Familienstand konnten aus den Rückmeldungen der<br />

Fallmanagerinnen erschlossen werden. Von den 46 Teilnehmern waren 22 (= 47,8%)<br />

verwitwet. 17 Personen (= 36,9%) gaben an, verheiratet zu sein und 6 Personen (=<br />

13%) waren ledig. In einem Fall wurde keine Angabe zum Familienstand vorge-<br />

nommen (vgl. GeFa 2009, S.19).<br />

Grafik 5: Familienstand der Erkrankten (Quelle: GeFa 2009, S.19)<br />

Von den 46 Teilnehmern lebten 30 Personen (= 65,2%) mit ihren Angehörigen<br />

zusammen. 16 Personen (= 34,8%) lebten alleine. Auch zur Wohnsituation selbst<br />

gab es Angaben. 28 Personen hatten Treppen zu überwinden, 5 Personen hatten<br />

keinen Aufzug. Die Nutzung eines Bades stand 27 Personen zur Verfügung, 15<br />

Personen war eine Dusche zugänglich. 20 Teilnehmer lebten in einem<br />

Einfamilienhaus und 19 in einem Mehrfamilienhaus. Die Bewohner eines<br />

Einfamilienhauses waren sämtlich in der ländlichen Region Mittelfranken ansässig.<br />

Bei sieben Personen lagen keine Angaben vor (vgl. ebd.). Die Wohnsituation wird in<br />

der nachfolgenden Grafik veranschaulicht:<br />

60


Grafik 6: Wohnsituation der Klienten (Quelle: GeFa 2009, S.20)<br />

Hinsichtlich der Pflegeeinstufung, der ärztlichen Versorgung und der im Verlauf der<br />

Erkrankung auftauchenden Verhaltensänderungen ergab sich laut Angaben der Fall-<br />

managerinnen der hauptsächliche Hilfebedarf.<br />

Häufig war es für die Erkrankten und ihre Angehörigen wichtig, eine Pflegeeinstufung<br />

bzw. eine Höherstufung durchzusetzen. Zu Beginn des Fallmanagements lag bei den<br />

meisten Klienten (= 20 Personen) noch gar keine Einstufung oder lediglich die Ein-<br />

stufung in Pflegestufe I vor (= 20 Personen). Nur sechs Teilnehmer befanden sich zu<br />

Beginn in der Pflegestufe II (vgl. GeFa 2009, S.20).<br />

Tabelle 8: Pflegeeinstufung zu Beginn (Quelle: GeFa 2009, S.21)<br />

Während AGFM konnte in 6 Fällen eine Höherstufung mit Hilfe der Fallmanagerinnen<br />

erreicht werden. Eine Pflegeeinstufung bzw. eine Höherstufung wurde in 15 Fällen<br />

beantragt. In einem Fall kam es zu einer Rückstufung (vgl. ebd.).<br />

61


Tabelle 9: Pflegeeinstufung am Ende (Quelle: GeFa 2009, S.21)<br />

Eine weitere Aufgabe der Fallmanagerinnen war es, Unterstützung beim Zugang zu<br />

notwendiger medizinischer Diagnostik und Therapie zu bieten. Eine Versorgung<br />

durch einen Facharzt fand bereits bei mehr als der Hälfte (= 56,5%) der Klienten<br />

statt. Etwas mehr als ein Drittel (= 37%) wurde bisher jedoch nur von einem Hausarzt<br />

betreut (vgl. ebd. S. 21).<br />

Tabelle 10: Anteil der Haus- und Facharztversorgung (Quelle GeFa 2009, S.21)<br />

Die in der Fachliteratur häufig genannte Multimorbidität der Zielgruppe erfordert<br />

intensive medizinische Betreuung und Unterstützung. Der Anteil der Klienten von<br />

AGFM mit einer oder mehreren Diagnosen wird aus der nachstehenden Tabelle<br />

ersichtlich.<br />

Tabelle 11: Anzahl der Diagnosen pro Klient (Quelle GeFa 2009, S.21)<br />

Bezüglich der Diagnosen liegen weiterhin Angaben zur medikamentösen Versorgung<br />

vor. Aufgrund ihrer psychiatrischen Symptome bekamen jeweils 15 Personen Anti-<br />

dementiva oder Antidepressiva verordnet. Sieben Klienten bekamen Sedativa, drei<br />

Neuroleptika und eine Person Hypnotika verschrieben. 20 Personen erhielten da-<br />

rüber hinaus weitergehende Medikamente. Dies waren Medikamente zur Behand-<br />

62


lung von somatischen Erkrankungen, wie etwa Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-<br />

erkrankungen sowie Stoffwechselkrankheiten. Zudem kam es zu einer Verab-<br />

reichung von Antiepileptika, Gichtmittel sowie Cholesterin- oder Prostatamedi-<br />

kamenten (vgl. GeFa 2009, S.22).<br />

Da in der Betreuung und Versorgung gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen die<br />

Sicherstellung einer korrekten Medikamenteneinnahme eine wichtige Aufgabe ist,<br />

sollten die Fallmanagerinnen diesen Hilfebedarf mit überprüfen und ggf. für eine<br />

Sicherstellung sorgen.<br />

Bei 21 Klienten (= 45,7%) wurden die Medikamente gerichtet und die Einnahme<br />

durch einen ambulanten Pflegedienst beaufsichtigt. Bei sieben Klienten wurden die<br />

Medikamente gerichtet, allerdings erfolgte die Einnahme ohne Aufsicht. Bei neun<br />

Personen erfolgte nur die Einnahme unter Aufsicht und bei wiederum neun Personen<br />

waren entweder keine Hilfen nötig oder es gab keine Angaben über erforderliche<br />

Hilfen (vgl. ebd.).<br />

Tabelle 12: Medikamentenverabreichung (Quelle GeFa 2009, S.22)<br />

Die besonderen Probleme der Menschen mit einer Demenz und/ oder einer<br />

Depression sind häufig Verhaltensauffälligkeiten, aus denen sich ein spezieller Hilfe-<br />

bedarf ergibt. Im Projekt wurde durch die Fallmanagerinnen bei 25 Personen (=<br />

54,3%) ein verminderter Antrieb festgestellt. Bei 19 Personen (= 41,3%) zeigte sich<br />

ein Abwehrverhalten, 16 (= 34,8%) wurden von den Fallmanagerinnen als schwer<br />

motivierbar eingeschätzt. Weiterhin machte sich bei 18 Teilnehmern (= 39%) Unruhe<br />

bemerkbar und zehn Klienten (= 21,7%) hatten eine Weglauftendenz. Aggressivität<br />

wurde bei 13 Personen (= 28,3%) festgestellt. Immerhin 14 Personen (= 30,4%)<br />

zeigten Angstzustände und bei sieben Klienten (= 15,2%) stellten die Fall-<br />

managerinnen sogar Suizidalität fest (vgl. GeFa 2009, S.23).<br />

63


Grafik 7: Verhaltensauffälligkeiten/Risiken (Mehrfachnennungen möglich) (Quelle: GeFa 2009, S.23)<br />

Alle aufgeführten Symptome erschweren die Betreuung und Versorgung der Er-<br />

krankten. Da nur ein geringer Teil der Klienten bei Beginn des AGFM in Pflegestufe II<br />

eingestuft war, besteht die berechtigte Annahme, dass die Betreuung und Pflege der<br />

Erkrankten noch überwiegend von den Angehörigen geleistet wurde. Der Umgang<br />

mit den Betroffenen im häuslichen Alltag stellt aufgrund der genannten Symptome<br />

eine große Belastung für die Angehörigen dar. Die teils schwerwiegenden<br />

Verhaltensauffälligkeiten machen neben der notwendigen medizinischen Versorgung<br />

eine angepasste Vorgehensweise erforderlich. Hier konnten die Fallmanagerinnen<br />

Unterstützung bieten, u.a. auch durch die Vermittlung von niedrigschwelligen Ange-<br />

boten, die einen wichtigen Beitrag zur Entlastung leisten (vgl. ebd.).<br />

4.5 Die konkrete Fallbearbeitung<br />

Im Fokus bei der Fallbearbeitung standen Hilfebedarf und Hilfeplanung, die Ver-<br />

mittlung und Einbindung von Einrichtungen und Diensten sowie die Gestaltung von<br />

Kontakten und deren Zeitaufwand. Wie bereits in Punkt 3.1 erörtert, findet die<br />

Durchführung der gesamten Schritte des Case Managements in der Altenhilfe eher<br />

selten statt, wie auch an dieser Stelle deutlich wird. Dies liegt vermutlich auch im<br />

Modellprojekt an den nicht vorhandenen Kapazitäten und dem generellen Stand der<br />

Umsetzung von Case Management in diesem Bereich.<br />

a) Hilfebedarf und Hilfeplanung<br />

Anhand des Hilfebedarfplanes, der den Fallmanagerinnen zur Ermittlung und<br />

anschließenden Organisation entsprechender Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen<br />

64


zur Verfügung stand, wurde von den Fallmanagerinnen in Absprache mit den<br />

Klienten und gegebenenfalls mit deren Angehörigen bestimmte Bereiche ermittelt, in<br />

denen Unterstützung erfolgen sollte (vgl. GeFa 2009, S.24). Diese Bereiche sind der<br />

nachstehenden Grafik zu entnehmen.<br />

Grafik 8: Hilfebedarf in den Versorgungskategorien (Quelle GeFa 2009, S.24)<br />

Die Ermittlung des Bedarfs war in 32 von 46 Fällen (= 69,6%) möglich. Als zentrale<br />

Problematik wurde von den Fallmanagerinnen die zunehmende Einschränkung der<br />

Alltagsbewältigung und die fortschreitende fehlende Strukturierung bewertet. Weitere<br />

ermittelte Schwierigkeiten waren eine zunehmende Vereinsamung bei Allein-<br />

lebenden oder vereinzelte Tendenzen zur Verwahrlosung. In diesem Zusammen-<br />

hang gewann der Aufbau von sozialen Kontakten besonders an Bedeutung. Dies<br />

wurde in 38 Fällen (= 82,6%) für notwendig befunden. Bei den Erkrankten, die mit<br />

ihren Angehörigen zusammen lebten, wurde vor allem die Belastung der Ange-<br />

hörigen thematisiert (vgl. ebd.).<br />

65


) Vermittlung/ Einbindung<br />

Der ermittelte Hilfebedarf stellte die Basis für die zu organisierenden Unterstützungs-<br />

leistungen dar, deren Nutzung dazu beitragen sollte, die häusliche Situation zu<br />

stabilisieren. Dies erfolgte in Absprache mit den Klienten und den Angehörigen (vgl.<br />

GeFa 2009, S.25). Die nachstehende Grafik veranschaulicht, an welche Dienste und<br />

Einrichtungen die Erkrankten mit ihren Angehörigen zur Unterstützung weiter<br />

vermittelt wurden.<br />

Grafik 9: Vermittlung an weitere Unterstützungsangebote (Quelle: GeFa 2009, S. 25).<br />

Die Fallmanagerinnen verwiesen bei 15 Klienten an Beratungsstellen, in denen den<br />

Angehörigen Informationen über die Erkrankung, den Umgang mit dem Erkrankten<br />

und andere wichtige Informationen übermittelt werden konnten. Dieser Unter-<br />

stützungsleistung kam besonderer Bedeutung zu, da rund zwei Drittel der Erkrankten<br />

mit oder bei ihren Angehörigen lebte. Außerdem wurden ebenso 15 mal entweder die<br />

66


Betroffenen selbst und/ oder die Angehörigen in spezielle Gruppenangebote ver-<br />

mittelt. Wiederum kam es in 15 Fällen zur Verweisung an ambulante Pflegedienste<br />

oder die Pflege wurde durch den eigenen Pflegedienst ausgeweitet bzw. ergänzende<br />

Pflegeleistungen erbracht (vgl. GeFa 2009 S.25f). Neunmal kam der sogenannte<br />

„Helferinnenkreis“ zum Einsatz, der durch stundenweise Betreuung der Erkrankten<br />

den Angehörigen Entlastung und den Betroffenen selbst Anregung und sozialen<br />

Kontakt bietet. Siebenmal gab es eine Weitervermittlung an ambulante Wohnformen,<br />

wie z.B. Betreutes Wohnen oder eine spezielle Wohngemeinschaft. In ebenfalls<br />

sieben Fällen erfolgte aufgrund zunehmender Pflegebedürftigkeit bzw. akuter Er-<br />

krankung eine Weiterverweisung in die Kurzzeitpflege bzw. in ein Pflegeheim. Die<br />

Vermittlung zur Diagnostik und Therapie für eine verbesserte medizinische<br />

Versorgung wurde bei sieben Klienten entweder durch den Haus- oder Facharzt, die<br />

Gedächtnissprechstunde oder die Tagesklinik eingeleitet (vgl. ebd. S.26). Sechs<br />

Erkrankte wurden an die Tagesstätte/ Tagespflege vermittelt - ein Angebot, das den<br />

Betroffenen Aktivierung und soziale Kontakte sowie den Angehörigen Entlastung<br />

ermöglicht. In drei Fällen konnte das soziale Umfeld (z.B. Nachbarn) in die Ver-<br />

sorgung integriert werden. Unter „Sonstiges“ waren zehn Nennungen zu verzeichnen<br />

bezüglich des Einsatzes von einem Hausnotruf, Putzhilfen, Essen auf Rädern etc.<br />

Bei sieben Personen wurde auch die Verbesserung bzw. Sicherstellung der<br />

Medikamentenversorgung genannt, jeweils einmal durch Antidementiva und Anti-<br />

depressiva. Ebenso jeweils einmal wurde die Einleitung von Ergotherapie und<br />

Krankengymnastik genannt (vgl. ebd.).<br />

c) Kontakte und deren Zeitaufwand während AGFM<br />

Während des Projektes waren drei Haubesuche pro Fall vorgesehen. Weitere Kon-<br />

takte zu den Betroffenen und deren Angehörigen unterhielten die Fallmanagerinnen<br />

per Telefon. Eine wichtige Information für die GeFa bezüglich der praktischen Um-<br />

setzung des Projektes war der Zeitaufwand der Hausbesuche und die Erfassung der<br />

Anzahl der notwendigen Telefonkontakte (vgl. ebd.).<br />

• Die Hausbesuche<br />

Der überwiegende Anteil der Teilnehmer von AGFM lebte in der ländlichen Region.<br />

Als weiteste zurückgelegte Entfernung für einen Hausbesuch wurde von den Fall-<br />

managerinnen 30 Kilometer angegeben. Die kürzeste Strecke betrug einen Kilo-<br />

67


meter. Dementsprechend variierte die aufgewendete Fahrtzeit, die zwischen 2,5<br />

Minuten und 30 Minuten pro Fahrtstrecke lag.<br />

Der erste Hausbesuch war für die Kontaktaufnahme, Bedarfsermittlung,<br />

Information, Dokumentation, Testung der Erkrankten und Absprache über das<br />

weitere Vorgehen geplant. Pro Fall wurden für den ersten Besuch durchschnittlich<br />

62,5 Minuten bzw. ca. eine Stunde verwandt. Der höchste Zeiteinsatz lag bei knapp<br />

zwei Stunden und der niedrigste bei 20 Minuten (vgl. ebd.). Der zweite Hausbesuch<br />

war vorgesehen für die weitere Bedarfsermittlung, zur Erläuterung und Abstimmung<br />

von Maßnahmen, zur Planung, zur Testung und als Abschlussgespräch. Die<br />

verwendete Zeit für diesen zweiten Besuch lag zwischen fünf und 120 Minuten. Pro<br />

Hausbesuch wurden durchschnittlich 49,7 Minuten eingesetzt.<br />

Der dritte Hausbesuch diente der weiteren Bedarfsfeststellung, der Besprechung<br />

und Erkundung der Wünsche, der Information, Planung und Organisation, der<br />

Testung sowie einem Abschlussgespräch. Die eingesetzte Zeit lag zwischen zehn<br />

und 125 Minuten. Durchschnittlich wurden hier 55 Minuten pro Hausbesuch<br />

benötigt (vgl. GeFa 2009, S.27).<br />

• Die Telefonkontakte<br />

Dokumentiert wurden bei 38 Fällen 165 Telefonkontakte. Dies sind pro Fall rund<br />

vier Telefongespräche. Die überwiegende Anzahl fallbezogener Telefonate wurde<br />

123 mal durch die Fallmanagerinnen getätigt (= 74,5 %). 43 Telefonkontakte waren<br />

unter „Sonstige“ festgehalten worden, womit z.B. Angehörige, Nachbarn, Mit-<br />

arbeiter von Institutionen, Diensten und anderen Stellen gemeint sind. Dreimal<br />

erfolgte der telefonische Kontakt durch den Erkrankten selbst. Die Telefonate<br />

dienten hauptsächlich der Absprache und Informationsvermittlung und hatten in<br />

einem Fall auch die Funktion der Entlastung. Der Zeitaufwand pro Telefonat lag bei<br />

fünf und 25 Minuten (vgl. ebd. S.27).<br />

d) Grund der Beendigung von AGFM<br />

Für die Beendigung des Fallmanagements gaben die Fallmanagerinnen im Rück-<br />

meldebogen 26 mal als Grund an, dass es zu einer Stabilisierung der Situation des<br />

Erkrankten gekommen sei und keine weiteren Hilfen notwendig wären bzw. der<br />

Versorgungs- oder Hilfebedarf von der Familie gewährt oder geregelt würde.<br />

68


In sechs Fällen (= 13%) kam es zu einem Umzug in ein Pflegeheim, in das Betreute<br />

Wohnen, in eine Wohngruppe, eine ambulante Wohn- oder eine Hausgemeinschaft.<br />

Zweimal wurde eine Einweisung in die Psychiatrie veranlasst. In zwei anderen Fällen<br />

war das vorgesehene Zeitbudget von einem halben Jahr für die abschließende Fall-<br />

bearbeitung ausgeschöpft. In zwei Fällen war der Beendigungsgrund das Ver-<br />

sterben der Klienten. In drei Fällen wurde jegliche Hilfe vom Erkrankten abgelehnt,<br />

weshalb das Fallmanagement abgebrochen wurde. Sonstige Gründe waren einmal<br />

die Beendigung des Fallmanagements auf Grund der Einschätzung des Ehepartners,<br />

die Übernahme der Betreuung durch einen Angehörigen sowie Kontaktabbruch der<br />

Angehörigen wegen Wegzug (vgl. GeFa 2009, S.28).<br />

Grafik 10: Grund der Beendigung von AGFM (Quelle: GeFa 2009, S.28)<br />

4.6 Hürden und Effekte des Fallmanagements<br />

Ein wichtiger Aspekt für die GeFa und die Kostenträger war die Klärung, welche<br />

Effekte das gerontopsychiatrische Fallmanagement mit sich brachte. Bevor diese<br />

näher aus der Perspektive der Klienten und des Bezirks erläutert werden, soll auf die<br />

Hürden bei der Umsetzung eingegangen werden, die sich auf das Modellprojekt<br />

auswirkten.<br />

a) Hürden bei der Umsetzung<br />

Bei der Umsetzung des Fallmanagements ergaben sich einige Hürden, die u.a. dazu<br />

beigetragen haben, dass die Fallzahlen nach Einschätzung der GeFa nicht über die<br />

69


46 dokumentierten Fälle hinausgingen. Die hierzu auftretenden Fragestellungen<br />

wurden zwar in den begleitenden Schulungen thematisiert, konnten aber nicht immer<br />

gelöst werden (vgl. GeFa 2009, S. 29). Eine Hürde liegt in der Tatsache begründet,<br />

dass Erkrankte in vielen Fällen keine Krankheitseinsicht haben und dem zufolge<br />

nicht selbst die Initiative ergreifen, um Hilfen und Unterstützung zu verlangen.<br />

Angebotene Hilfen werden daher entweder gar nicht oder zu einem relativ späten<br />

Zeitpunkt der Erkrankung wahrgenommen. In einem Fall, der für AGFM in Frage<br />

gekommen wäre, lag beispielsweise ein Migrationshintergrund vor. Da die Erkrankte<br />

hier keine fremden Personen in ihrer häuslichen Ungebung duldete, konnten<br />

bestehende Versorgungsstrukturen nicht nutzbar gemacht werden. Die Angehörigen<br />

beugten sich - wie viele andere auch - trotz Überlastung dem Willen der Erkrankten.<br />

Weiterhin bestand manchmal keine Einsicht der Angehörigen bezüglich des<br />

bestehenden Hilfebedarfs. Aus professioneller Sicht wurde häufig ein dringender<br />

Handlungsbedarf gesehen und versucht, die notwendigen Maßnahmen nahe zu<br />

bringen. Allerdings stießen die Fallmanagerinnen mit ihren Vorschlägen bei einigen<br />

Angehörigen auf Ablehnung. Hier vermuteten die Fallmanagerinnen eine fehlende<br />

Auseinandersetzung mit dem Krankheitsverlauf oder finanzielle Gründe (vgl. ebd.).<br />

Auch die Haltung einiger Fallmanagerinnen stellte eine Hürde für die Durchführung<br />

des Projektes dar. Dies spiegelt die Anzahl der teilnehmenden Fallmanagerinnen<br />

wider: Von 40 gemeldeten Fallmanagerinnen bearbeiteten lediglich 19 einen oder<br />

mehrere Fälle. In den Schulungen äußerten sich einige Fallmanagerinnen skeptisch.<br />

Es kamen Äußerungen wie etwa, „das machen wir ja sowieso schon“ oder „die<br />

Beratungssituation ist nicht geeignet, um das Fallmanagement anzubieten“. In den<br />

Schulungen wurde diese Einstellung diskutiert und hinterfragt. Es fanden Versuche<br />

statt, neue Sichtweisen und Handlungsmöglichkeiten auszuloten (vgl. ebd. S.29f).<br />

Dies gelang aber nur bedingt, da meistens nur die sowieso aktiven Fallmanagerinnen<br />

bei den Schulungen anwesend waren. Diese nahmen das Coaching und die<br />

kollegiale Beratung für sich in Anspruch, was sich als hilfreich für ihre Arbeit erwies.<br />

Die mangelnde Zeit einiger Fallmanagerinnen für die Durchführung stellte ebenso ein<br />

Problem dar: Mit den teilnehmenden ambulanten Pflegediensten wurde zwar eine<br />

Kooperationsvereinbarung über das Fallmanagement getroffen, allerdings gestaltete<br />

sich für einige Fallmanagerinnen die Bearbeitung eines Falles als schwierig, da ihnen<br />

innerbetrieblich und trotz der gewährten Aufwandsentschädigung keine Zeit für die<br />

Bearbeitung und Dokumentation eingeräumt wurde. Dies hatte zur Folge, dass<br />

70


manche Fallmanagerinnen unter schwierigen Bedingungen und hin und wieder sogar<br />

außerhalb ihrer Arbeitszeit - zum Teil als Projektarbeit - die Fälle bearbeiteten und<br />

durchführten (vgl. ebd. S.30).<br />

Schließlich liegt ein weiteres Hindernis für das Projekt vermutlich darin begründet,<br />

dass zum einen aus der Sicht einiger Fallmanagerinnen eine zu geringe Aufwands-<br />

entschädigung gezahlt wurde und zum anderen der zur Verfügung gestellte Zeit-<br />

rahmen als zu gering bemessen angesehen wurde. Letzteres kritisierten allerdings<br />

nur wenige Fallmanagerinnen. Hierzu lautet das Zitat einer Fallmanagerin:<br />

„Bei professioneller, kontinuierlicher Begleitung der Erkrankten und ihrer<br />

Angehörigen sind weit mehr als die vorgesehenen drei Besuche nötig! Dazu<br />

müssen weiterhin und vermehrt finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden!<br />

Denn: Betreuung und Versorgung demenzkranker Menschen und ihrer<br />

Angehörigen wird angesichts der demographischen Entwicklung auch in Zukunft<br />

immer noch, immer wieder und immer Thema sein“ (zit. nach GeFa 2009, S.30).<br />

Die zum Teil unvollständige Dokumentation könnte weiterhin darauf hinweisen, dass<br />

die Pflegedienstmitarbeiterinnen großer zeitlicher Belastung ausgesetzt sind (vgl.<br />

GeFa 2009, S.30).<br />

b) Positive Effekte<br />

Für die Zukunft von Fallmanagement im gerontopsychiatrischen Bereich ist die Frage<br />

nach positiven Effekten von enormer Bedeutung. Trotz der vorher dargestellten<br />

Hürden, die während des Projekts auftraten, konnten in der Region Mittelfranken<br />

immerhin 46 Fälle bearbeitet werden. Dass sich hinter diesen sogenannten „Fällen“<br />

schwierigste menschliche Schicksale verbergen, darf dabei nicht vergessen werden.<br />

Es werden an dieser Stelle die Effekte für die Klienten und für den Bezirk dargestellt.<br />

Da in einer anonymen Erhebung die Pflegedienste nochmals gesondert zu AGFM<br />

befragt wurden und im Abschlussbericht der GeFa hierzu keine eigenen<br />

Informationen vorlagen, finden erst in Kapitel 5 (im Zusammenhang mit der<br />

Befragung) die Effekte für die ambulanten Pflegedienste Berücksichtigung.<br />

• Effekte für die Klienten<br />

Betroffene bzw. Angehörige äußerten sich überwiegend positiv über das<br />

Fallmanagement. Dies geht aus persönlichen Briefen an die GeFa und aus ein-<br />

71


geholten Beurteilungen der Fallmanagerinnen für den Abschlussberichtbogen<br />

hervor. Ein Angehöriger schreibt hierzu in einem Brief:<br />

„...Ich danke... für die gute Beratung, die mich ermutigt hat, den Antrag an die<br />

Pflegekasse zu stellen. Dieser Schritt ist mir schwer gefallen, denn damit<br />

verbunden ist auch eine starke emotionale Komponente, nämlich das<br />

Eingeständnis, dass eine einstmals tüchtige, umsichtige Partnerin,...nun auf die<br />

Hilfe von anderen angewiesen ist. Deswegen war der Kontakt mit der GeFa und die<br />

Beratung von Frau...ein wichtiger Impuls in unserer Situation,...“(zit. nach GeFa<br />

2009, S.31).<br />

Im Abschlussberichtsbogen lagen 40 positive Rückmeldungen (= 87%) vor.<br />

Angehörige und Klienten brachten ihre Dankbarkeit und Zufriedenheit zum Ausdruck<br />

(vgl. GeFa 2009, S.31). Es wurde eine spürbare Verbesserung oder/ und der<br />

Entlastung der Situation geäußert. Die Angehörigen gaben an, besser informiert zu<br />

sein und eine gesteigerte Motivation zu haben. sechsmal gab es auch negative<br />

Anmerkungen der Teilnehmer. Diese bezogen sich z.B. auf die fehlende Kooperation<br />

der Erkrankten, einen fehlenden Fahrdienst, die fehlende Überweisung zu einem<br />

Facharzt, die Verschlechterung der Situation, die unvermeidbare Einweisung eines<br />

Erkrankten in die geschlossene Abteilung (vgl. ebd.).<br />

• Effekte für den Bezirk Mittelfranken<br />

Ob eine Kosteneinsparung für den Bezirk Mittelfranken durch ein angebotenes<br />

Fallmanagement erfolgt, kann aus Sicht der GeFa nicht eindeutig beantwortet<br />

werden. Eine kostenneutrale Finanzierung des Fallmanagements ist nicht möglich,<br />

da es aus dem Budget für das „Qualifizierungskonzept Gerontopsychiatrie“ nicht zu<br />

finanzieren ist. Die Kostenhöhe hängt ab von der Höhe der Vergütung pro Fall und<br />

der Anzahl der Fälle die in Zukunft zu bearbeiten wären. Die GeFa verweist in<br />

diesem Zusammenhang auf folgende hypothetische Rechnung für Deutschland mit<br />

sehr konservativen Zahlen für Demenzkranke, die vom ehemaligen Leiter des<br />

Instituts für Psychogerontologie in Erlangen, Prof. Oswald bei seinem Vortrag „Ist<br />

Alzheimer unser Schicksal oder können wir etwas dagegen tun?“ aufgestellt wurde:<br />

550.000 Senioren in Pflegeheimen (Stand 1999/ Quelle: Statistisches Bundesamt<br />

(2002), davon desorientiert: 45% (Stand 1997, Quelle: Dritter Altenbericht der<br />

Bundesregierung 2001); Kosten eines Pflegeplatzes durchschnittlich 2500 Euro pro<br />

Monat (Stand 2002, Quelle: Akademischer Dienst Berlin 2003)<br />

72


Vermeidet man: spart man:<br />

Ein Monat Versorgung im Heim 0,62 Milliarden Euro<br />

Sechs Monate Versorgung im Heim 3,71 Milliarden Euro<br />

(zit. nach GeFa 2009, S.33).<br />

Laut dem ersten Bericht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und<br />

Jugend über die Situation der Heime und die Betreuung der Bewohner (Stand<br />

15.08.2006) deckt die Pflegeversicherung nicht sämtliche Pflegekosten ab. Ihre<br />

Leistungen sind einerseits begrenzt und andererseits übernimmt sie bestimmte<br />

Kosten nicht (z.B. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten<br />

im stationären Sektor). Können Bewohner von Pflegeheimen die Kosten, die auf sie<br />

entfallen nicht selbst - auch nicht durch Angehörige - leisten, muss für die zu<br />

entrichtenden Kosten die Sozialhilfe einspringen (vgl. GeFa 2009, S.33). In einer<br />

anonymen Befragung der an AGFM teilnehmenden Pflegedienste ( ausführlicher in<br />

Kapitel 5) kristallisierte sich heraus, dass durch das Projekt Heimeinweisung<br />

überwiegend vermieden oder zumindest verzögert werden konnte. Die Umsetzung<br />

des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ stellt - nicht nur aus Kostengründen - ein<br />

sozialpolitisches Ziel dar. Denn der Verbleib in der häuslichen Umgebung hat -<br />

insbesondere für demenzerkrankte Menschen - auch therapeutischen Charakter,<br />

da diese Zielgruppe ein besonderes Bedürfnis nach Kontinuität und Stabilität der<br />

räumlichen und sozialen Umwelt besitzt (vgl. Kuhlmann 2005, S. 34). Da die<br />

Belastbarkeitsgrenzen pflegender Angehöriger, die immer noch hauptsächlich den<br />

wesentlichen Teil der Versorgung und Betreuung der Erkrankten übernehmen,<br />

maßgeblich über das Aufrechterhalten der häuslichen Pflegesituation entscheiden,<br />

ist es wichtig, diesen eine entsprechende Unterstützung an die Seite zu stellen.<br />

Aufgrund der Rückmeldungen zu AGFM kann davon ausgegangen werden, dass<br />

das Fallmanagement Entlastung bot, was oftmals zu einer Stabilisierung oder Ver-<br />

besserung der häuslichen Situation für Erkrankte und Angehörige beitrug (vgl.<br />

GeFa 2009, S.33).<br />

5. Die Befragung von Fallmanagerinnen und Klienten, Alternativen zum<br />

Konzept und Weiterentwicklungsbemühungen<br />

Wie bereits in Punkt 4.3 erläutert, konnten im Rahmen des Projektes „ambulantes<br />

gerontopsychiatrisches Fallmanagement (AGFM)“ bis Juni 2008 Fälle neue Fälle an-<br />

73


genommen werden. Im August 2008 - kurz vor Beendigung des Projektes im<br />

Dezember desselben Jahres - entwickelte ich in Zusammenarbeit mit der zu-<br />

ständigen Mitarbeiterin der GeFa je einen Fragebogen für die ambulanten Pflege-<br />

dienste sowie für die teilnehmenden Klienten bzw. Angehörigen (siehe Anhang). Ziel<br />

der Befragung war einerseits, einen Eindruck im nachhinein zu erhalten, ob die<br />

ambulanten Pflegedienste tatsächlich geeignet sind, das ambulante Fallmanagement<br />

durchzuführen. Dies sollte mittels einer Abfrage der Einschätzung der eigenen<br />

Durchführung der Fallmanagerinnen erfolgen. Hierzu wurden die Fragebögen direkt<br />

an die teilnehmenden ambulanten Pflegedienste verschickt.<br />

Mit der Befragung der Klienten bzw. Angehörigen sollte parallel hierzu heraus-<br />

gefunden werden, ob sich deren häusliche Situation durch AGFM stabilisiert hatte.<br />

Die Weiterleitung der Fragebögen für die Klienten/ Angehörigen erfolgte durch die<br />

zuständigen Fallmanagerinnen, da ihnen die Einschätzung überlassen blieb, für<br />

welche Betroffenen es überhaupt zumutbar war, einen Fragebogen auszufüllen. Im<br />

Anschluss folgt eine deskriptive Auswertung der jeweiligen Fragebögen und eine<br />

kurze Interpretation der Ergebnisse. Bei den Fallmanagerinnen erfolgte von August<br />

2008 bis November 2008 ein Rücklauf von 22 Fragebögen (von insgesamt 40<br />

Fallmanagerinnen), also von ca. 50%. Dies ist ein hoher Rücklauf. Dennoch werden<br />

an dieser Stelle keine statistischen Auswertungen vorgenommen, weil das Projekt für<br />

sich gesehen eher klein ist und derartige Vorgehensweise wenig Aussagekraft<br />

besitzt. Der Rücklauf der Befragung von den Betroffenen war - wie zu erwarten -<br />

eher gering. Es gingen lediglich acht Fragebögen von Angehörigen ein. Hier gilt zu<br />

berücksichtigen, dass durch die Einschätzung der Fallmanagerinnen, wem eine<br />

Befragung zumutbar sei, die Teilnahme vermutlich von vorneherein nicht sehr hoch<br />

war. Um die Betroffenen in ihrer bereits belasteten Situation nicht übermäßig zu<br />

beanspruchen wurden hier auch nur wenige Fragen gestellt. Aufgrund des geringen<br />

Rücklaufs von Angehörigen wird im Folgenden nur kurz auf die Ergebnisse<br />

eingegangen, zumal auf die Effekte für die Klienten bereits in Punkt 4.6 verwiesen<br />

wurde. Im Fokus soll die Befragung der Fallmanagerinnen und deren Auswertung<br />

stehen. Im Anschluss an die Auswertung und deren Ergebnisse bzw. Tendenzen<br />

finden in einem weiteren Schritt die Vorstellung einer Alternative zum Konzept des<br />

Projektes und eine Beschreibung von Weiterentwicklungen Eingang in diesem<br />

Kapitel. In diesem Zusammenhang wird außerdem die Notwendigkeit eines Struktur-<br />

wandels der ambulanten Pflegedienste erörtert.<br />

74


5.1 Ergebnisse und Tendenzen aus der Befragung von Angehörigen/<br />

Betroffenen<br />

Bei der Befragung von Angehörigen/ Betroffenen (siehe Anhang) gingen wie bereits<br />

erwähnt acht Fragebögen bei der GeFa ein. Sie wurden ausschließlich von<br />

Angehörigen beantwortet (Töchter/ Ehepartner, Nichte). Von den acht Befragten<br />

antworteten lediglich sechs Personen auf folgende Fragestellungen:<br />

Tabelle 13: Befragung der Angehörigen zu den Effekten des Fallmanagements (Quelle GeFa 2009,<br />

S.31)<br />

Der Tabelle ist zu entnehmen, dass die Resonanz bei den Befragten bezüglich<br />

AGFM eindeutig positiv ist und dies auf eine Stabilisierung der häuslichen Situation<br />

hindeutet. Zwei Angehörige beantworteten die dargestellten Fragen nicht. In einem<br />

Fall gab die Angehörige an, dass es lediglich zu einem Erstkontakt kam und sie<br />

selbst ausgebildete Fachkraft ist, was vermuten lässt, dass sie sich selbst weiterhin<br />

um die Belange des Betroffenen kümmerte. In dem anderen Fall schrieb der Ehe-<br />

mann, dass trotz der Bemühen der Fallmanagerin keine Fallübernahme zustande<br />

kam. In einem ausführlichen Brief als Anlage zur Befragung schreibt er:<br />

„...Meine Frau geht zur Zeit in die Tagespflege nach Bad Windsheim (montags bis<br />

einschließlich donnerstags von 7.30 bis 16.00 Uhr). Bad Windsheim ist 13 km<br />

75


entfernt. Da meine Frau eine starke Abneigung gegen das Autofahren hat, war der<br />

Gedanke, ihr dies einen weiteren Tag durch den Besuch einer Dame der zentralen<br />

Diakoniestation zu ersparen. Frau... hat sich wöchentlich 2 Stunden redlich bemüht,<br />

fand aber doch keinen Zugang zu meiner Frau (lag nicht an Frau..., sondern an<br />

meiner Frau, die jede Neuerung ablehnt)“.<br />

Trotz des Bemühens des Ehemanns, der sich durch das Fallmanagement Ab-<br />

wechslung und Beteiligung für seine Frau erhoffte, kam das Fallmanagement auf-<br />

grund der Haltung der Ehefrau nicht zustande. In seinem Schreiben bedankt sich<br />

dieser Herr nochmals ausdrücklich für das Angebot und betont, dass er das<br />

Fallmanagement trotzdem für sehr sinnvoll hält.<br />

Die Befragung der Betroffenen war ein Versuch, die Ergebnisse der GeFa in diesem<br />

Punkt (vgl. Punkt 4.6.2) nochmals zu konkretisieren. Aufgrund der geringen Teil-<br />

nahme an der Befragung können die Ergebnisse an dieser Stelle allerdings nur als<br />

beispielhaft gelten.<br />

5.2 Auswertung der Fragebögen für die Fallmanagerinnen und Interpretation<br />

der Ergebnisse<br />

Der Fragebogen (siehe Anhang) für die Fallmanagerinnen bestand aus 16 Fragen,<br />

die an dieser Stelle mit den Ergebnissen ausgewertet und interpretiert werden:<br />

• Die Grundqualifikation und Fort-/ Weiterbildung der Fallmanagerinnen:<br />

Die Frage nach der Grundqualifikation ergab, dass die teilnehmenden Fall-<br />

managerinnen überwiegend eine Ausbildung zur examinierten Krankenschwester<br />

haben (12 von 22 Befragten). Acht von den Gesamtbefragten gaben an, eine<br />

Grundqualifikation zur examinierten Altenpflegerin zu besitzen. Andere Berufs-<br />

gruppen waren bei den Befragten kaum vertreten ( eine Nennung Sozialpädagogin<br />

und eine Nennung „Sonstige“). Das Ergebnis zu der Frage nach Fort- und Weiter-<br />

bildung konnte verdeutlichen, dass ein großer Teil der Fallmanagerinnen am<br />

Qualifizierungskonzept I und II der <strong>Angehörigenberatung</strong> e.V. teilgenommen hat<br />

(16 der Befragten an GQ I und II und eine an GQ I). Vier der Befragten hatten ihre<br />

Qualifikation für das Fallmanagement bei einer Weiterbildung zur Fachkraft<br />

Gerontopsychiatrie erworben. Bei „sonstige“ gab es eine Nennung.<br />

76


• Die Anzahl der bearbeiteten Fälle<br />

Von insgesamt 22 Befragten haben 17 Personen Fälle in unterschiedlicher Anzahl<br />

bearbeitet. Insgesamt waren es von den Befragten 41 Fälle, die bearbeitet wurden.<br />

Fünf Personen gaben an, keine Fälle bearbeitet zu haben. Hier ist anzumerken,<br />

dass bei einer Nichtbearbeitung die Beantwortung der weiteren Fragen kaum<br />

vorgenommen wurde, weshalb auch nicht bei jeder Frage 22 Nennungen zu<br />

verzeichnen sind. Zu der Frage gab es auch Platz für eigene Anmerkungen, der<br />

jedoch in diesem Fall nur wenig genutzt wurde. Eine Person gab an, dass sie keine<br />

Unterstützung vom Leitungsteam hatte, eine andere gab an, dass ein Fall wegen<br />

fehlender Einverständniserklärung der Angehörigen nicht angenommen werden<br />

konnte. Beide dieser Personen hatten jedoch Fälle bearbeitet, so dass aus den<br />

Anmerkungen keine Rückschlüsse darüber gezogen werden können, warum es<br />

nicht zu einer Fallbearbeitung kam.<br />

• Umfang der vorgesehenen Hausbesuche<br />

Die drei vorgesehenen Hausbesuche im Rahmen von AGFM wurden von 13<br />

Fallmanagerinnen als „ausreichend“ gewertet. Sechs Befragte befand die Anzahl<br />

der Hausbesuche als „nicht ausreichend“. Drei Personen beantworteten die Frage<br />

nicht. Aus den Anmerkungen zu dieser Frage ging hervor, dass laut der Fall-<br />

managerinnen die Anzahl der notwendigen Hausbesuche je nach Fall stark<br />

variieren kann. Zum zeitlichen Umfang waren zehn Befragte der Meinung, dass bis<br />

zu einer Stunde dafür angemessen seien. Acht Befragte bevorzugten allerdings<br />

einen zeitlichen Umfang von mehr als einer Stunde. Dies wurde wiederum mit der<br />

Spezifität der Fälle begründet. Vier mal wurden hierzu keine Angaben gemacht.<br />

• Vermittlung geeigneter ambulanter Maßnahmen<br />

Die Frage, ob geeignete ambulante Maßnahmen an die Betroffenen vermittelt<br />

werden konnten, fiel positiv aus. Eine Befragte gab an, dass dies voll und ganz zu-<br />

trifft und 14 gaben an, dass dies zutrifft. Nur in einem Fall wurde die Rubrik „trifft<br />

überhaupt nicht zu“ angegeben und zwei Personen befanden, dass dies weniger<br />

zutrifft. Viermal wurde die Frage nicht beantwortet. Bei den „Negativnennungen“<br />

gab es keine Anmerkungen, aus denen sich eine Begründung ableiten ließe. Bei<br />

den Anmerkungen der positiven Antworten, kam des öfteren die schwierige<br />

Kooperation mit den Angehörigen zur Sprache.<br />

77


• Verbesserung der Lebensqualität der Erkrankten/ Angehörigen<br />

Ebenso 14 Personen gaben mit dem Item „trifft zu“ an, dass durch das geronto-<br />

psychiatrische Fallmanagement die Lebensqualität der Erkrankten verbessert<br />

werden konnte. Drei Befragte gaben sogar an, dass dies voll und ganz zutrifft,<br />

wohingegen nur zwei Personen der Meinung waren, dass dies weniger zutrifft. In<br />

diesem Fall wurde dies mit einer Anmerkung wieder mit der mangelnden<br />

Kooperation der Angehörigen erklärt. Positive Anmerkungen waren meist, dass<br />

durch die Stabilisierung des Pflegeverhältnisses und geeignete ambulante Maß-<br />

nahmen die Lebensqualität der Erkrankten verbessert werden konnte. Drei Be-<br />

fragte machten keine Angaben. Ähnlich gestaltet sich das Ergebnis zur Frage nach<br />

der Verbesserung der Lebensqualität bei den Angehörigen: Hier gaben 13 der Be-<br />

fragten an, dass dies zutrifft und vier sogar, dass dies voll und ganz zutrifft. Das<br />

Item „trifft weniger zu“ wurde nur von einer Person gewählt. Vier Fallmanagerinnen<br />

beantworteten diese Frage nicht. Aus den Anmerkungen ging überwiegend hervor,<br />

dass die Angehörigen durch das Fallmanagement Entlastung erfuhren und sich<br />

einen Freiraum schaffen konnten. Vor allem die Gespräche über ihre Situation<br />

seien laut der Fallmanagerinnen für viele Angehörige hilfreich gewesen.<br />

• Verzögerung bzw. Vermeidung von Heimeinweisung<br />

Bei der Einschätzung, ob Heimeinweisung durch AGFM verzögert werden konnte,<br />

gaben 11 Personen an, dass dies der Fall sei, eine Person verneinte dies und<br />

sechs Befragte kreuzten das Item „weiß nicht“ an. Vier machten wiederum keine<br />

Angaben. Ob Heimeinweisung vermieden werden konnte, wurde dahingegen nur<br />

von drei Befragten bejaht und von zwei Befragten verneint. Hier überwog mit zehn<br />

Nennungen „weiß nicht“. Sieben Personen machten keine Angaben. Aus den An-<br />

merkungen lassen sich kaum Rückschlüsse ziehen. Die vielen Nennungen des<br />

Items „weiß nicht“ können eventuell so interpretiert werden, dass die Fall-<br />

managerinnen nach Abschluss des Projektes keinen Kontakt mehr zum Klienten<br />

hatten und daher auch nicht wissen, wie sich der weitere Krankheitsverlauf<br />

gestaltete.<br />

78


• Annahme der Vorschläge der Fallmanagerinnen durch Angehörige/ Erkrankte<br />

Weiterhin wurde danach gefragt, ob die Vorschläge der Fallmanagerinnen von den<br />

Angehörigen angenommen wurden. „Trifft voll und ganz zu“ wurde von fünf Per-<br />

sonen, „trifft zu“ von 11 und „trifft weniger zu“ von drei Personen gewählt. Dreimal<br />

gab es hierzu keine Angabe. Die gleiche Frage bezogen auf die Erkrankten wurde<br />

dreimal mit „trifft voll und ganz zu“, achtmal mit „trifft zu“, fünfmal mit „trifft weniger<br />

zu“ und einmal mit „trifft überhaupt nicht zu“ eingeschätzt. Fünfmal gab es keine<br />

Angabe. Aus den Anmerkungen zu den Angehörigen ging hervor, dass diese über-<br />

wiegend dankbar waren für die Vorschläge der Fallmanagerinnen, in manchen<br />

Fällen kam es allerdings auch zu keiner Kooperation. Was die Erkrankten anbetrifft<br />

wurde ihre Fähigkeit zur Kooperation als stark abhängig vom Erkrankungsgrad<br />

bewertet.<br />

• Zusammenarbeit mit Versorgungsanbietern<br />

Die Zusammenarbeit mit Versorgungsanbietern (andere ambulante Dienste, Ärzte<br />

etc.) wurde überwiegend als „gut“ eingestuft (zehn Nennungen). Drei Befragte<br />

empfanden die Zusammenarbeit als „zufriedenstellend“ und eine Befragte als<br />

„weniger gut“. Hier gab es neunmal keine Beantwortung der Frage. Bei Nicht-<br />

beantwortung gaben jedoch einige Fallmanagerinnen in der Anmerkung an, dass<br />

es zu keiner Zusammenarbeit mit anderen Versorgungsanbietern während ihrer<br />

Fallbearbeitung gekommen war.<br />

• Die Höhe der Aufwandsentschädigung<br />

Die nächste Frage bezog sich auf die Höhe der Aufwandsentschädigung. Dass<br />

diese kostendeckend sei, gaben drei Personen mit „ja“, sieben mit „nein“ und<br />

sieben Personen mit „weiß nicht“ an. Fünf Befragte machten keine Angaben. Es<br />

gab an dieser Stelle die Möglichkeit einen Vorschlag für die Höhe anzugeben.<br />

Dieser Vorschlag lag im Rahmen von 200 bis 250 Euro pro Fall. Die tatsächliche<br />

Aufwandsentschädigung lag bei 100 Euro pro Fall. Den Anmerkungen war zu ent-<br />

nehmen, dass die Aufwandsentschädigung wegen des intensiven zeitlichen Be-<br />

darfs einfach höher liegen müsste.<br />

79


• Abrechnungsart<br />

Weiterhin sollten die Fallmanagerinnen mitteilen, welche Abrechnungsart sie im<br />

Rahmen des Projektes bevorzugten. Hier wünschten sich 15 Personen eine<br />

stundenweise Abrechnung und nur zwei waren für eine Pauschale. Fünfmal wurde<br />

die Frage nicht beantwortet. Die Bevorzugung einer stundenweise Abrechnung<br />

wurde in den Anmerkungen überwiegend damit begründet, dass der Zeitaufwand -<br />

je nach Fall - unterschiedlich hoch sei.<br />

• zeitliche Angemessenheit des Dokumentationssystems<br />

Als nächstes wurde das Dokumentationssystem des gerontopsychiatrischen<br />

Fallmanagements abgefragt. Dies gliedert sich in Dokumentationsbogen, Bedarfs-<br />

ermittlung, Zeittabelle und Abschlussbericht. Ob der Dokumentationsbogen zeitlich<br />

angemessen sei, beantworteten sieben der Befragten mit „ja“ und sechs mit „nein“.<br />

Neunmal gab es keine Angabe. An dieser Stelle konnte ein zeitlicher Vorschlag<br />

gemacht werden. Dieser lag bei den Befragten bei einer Zeitspanne von zehn bis<br />

60 Minuten. Die Bedarfsermittlung wurde von fünf Personen als zeitlich ange-<br />

messen eingeschätzt. Sieben Befragte hielten sie nicht für zeitlich angemessen und<br />

zehn machten keine Angaben. Hier lag die angegebene Zeitspanne zwischen 15<br />

und 60 Minuten. Die Zeittabelle wurde von sechs Befragten als zeitlich<br />

angemessen und von sechs Befragten als nicht zeitlich angemessen befunden.<br />

Zehnmal gab es hierzu wieder keine Angaben. Der zeitliche Vorschlag reichte von<br />

fünf bis 60 Minuten. Beim Abschlussbericht waren es sieben Personen, die diesen<br />

als zeitlich angemessen und sechs die ihn als nicht zeitlich angemessen einstuften.<br />

Neun Fallmanagerinnen beantworteten diese Frage nicht. Hier lag die angegebene<br />

Zeitspanne zwischen acht und 60 Minuten. Auch hier war den Anmerkungen zu<br />

entnehmen, dass die stark variierenden Zeitvorstellungen mit dem unter-<br />

schiedlichen Zeitaufwand je nach Fall zusammenhängen. Fallmanagerinnen, die<br />

das Dokumentationssystem überwiegend für nicht zeitlich angemessen hielten,<br />

gaben an, dass neben der Dokumentation viel Zeit für Gespräche mit Betroffenen<br />

oder Angehörigen benötigt wurde. Die zeitliche Angemessenheit ist laut den<br />

Anmerkungen auch stark abhängig von der Routine beim Ausfüllen des<br />

Dokumentationssystems.<br />

80


• Praktikabilität des Dokumentationssystems<br />

Die Praktikabilität des Dokumentationssystems wurde in der Befragung über-<br />

wiegend bestätigt. So hielten 16 Befragte den Dokumentationsbogen für prakti-<br />

kabel, zwei verneinten dies und vier machten keine Angaben. Bei der Bedarfs-<br />

ermittlung antworteten 15 Personen mit „ja“, drei mit „nein“ und keine Angaben<br />

machten fünf Befragte. Bei der Zeittabelle bestätigten 14 Fallmanagerinnen die<br />

Praktikabilität, vier verneinten sie und wiederum vier beantworteten diese Frage<br />

nicht. Den Abschlussbericht bezeichneten 16 Befragte als praktikabel, zwei<br />

Personen verneinten dies und vier machten keine Angaben. Angemerkt wurde hier<br />

lediglich, dass zum Teil mehr Platz zum Schreiben vorhanden sein sollte.<br />

• Schulungen im Rahmen von AGFM<br />

Hier wurden die Fallmanagerinnen gefragt, ob sie Schulungen im Rahmen von<br />

AGFM für hilfreich halten. Neun von ihnen gaben an, dass dies voll zutrifft, sieben<br />

gaben „trifft zu“ an, eine Person gab „trifft weniger zu“ an und eine Person<br />

entschied sich für das Item „trifft überhaupt nicht zu“. Viermal gab es keine An-<br />

gaben. Anmerkungen hierzu waren zum Beispiel, dass die Testungen von Ärzten<br />

oder Gedächtnissprechstunden durchgeführt werden sollten, auch wenn es gut<br />

war, die Tests in den Schulungen kennen zu lernen. Eine Fallmanagerin wünschte<br />

sich Fortbildung in kürzeren zeitlichen Abständen, dafür nicht so zeitintensiv. An-<br />

sonsten wurde angemerkt, dass die Fortbildungen hilfreich und gut waren.<br />

• Kosten-Nutzen-Effekt von AGFM für Patienten/ Klienten sowie die ambulanten<br />

Dienste<br />

Auch der Kosten-Nutzen-Effekt für die Patienten/ Klienten sollte von den Fall-<br />

managerinnen bewertet werden. Drei gaben an dass das Projekt diesbezüglich<br />

„sehr effektiv“ sei, 14 befanden es als „effektiv“, zwei als „weniger effektiv“ und eine<br />

Person als „überhaupt nicht effektiv“. Viermal gab es keine Angaben. Der Kosten-<br />

Nutzen-Effekt bestand laut den Anmerkungen darin, dass den Betroffenen keine<br />

Kosten entstanden und sie dafür Entlastung erhielten.<br />

Bei der Einschätzung des Kosten-Nutzen-Effekts für die ambulanten Dienste<br />

befand keiner der Befragten AGFM für „sehr effektiv“, sieben wählten das Item<br />

„effektiv“, sieben das Item „weniger effektiv“. Drei Personen befanden das Projekt<br />

diesbezüglich als „überhaupt nicht effektiv“ und fünf Fallmanagerinnen beant-<br />

81


worteten diese Frage nicht. Hier ging aus den Anmerkungen hervor, dass der Zeit-<br />

aufwand zu groß war, als dass davon die ambulanten Dienste profitieren konnten.<br />

Den erhofften „Werbeeffekt“ stellten einige Fallmanagerinnen in den Anmerkungen<br />

positiv dar, andere wiederum gaben an, dass der erhoffte erweiterte Zugang zu<br />

neuem Klientel ausblieb, da das Fallmanagement zu unbekannt war.<br />

• Fortführung von AGFM<br />

Ob sie an einer Fortführung des gerontopsychiatrischen Fallmanagements<br />

interessiert seien, beantworteten 12 Fallmanagerinnen mit „ja“ und sieben mit<br />

„nein“. Drei machten keine Angaben. Ein Votum für die Fortführung wird in den<br />

Anmerkungen damit begründet, dass psychiatrische Erkrankungen im Alter<br />

zunehmen. Ein Argument der Fallmanagerinnen, die eine Weiterführung des<br />

Projekts ablehnten war, dass sie ähnliche Tätigkeit in ihren Diensten bereits<br />

vornähmen.<br />

• zusätzliche Fortbildung als Fallmanagerin<br />

Abschließend wurde der Wunsch nach zusätzlichen Fortbildungen als Fall-<br />

managerin abgefragt. Dies wurde von acht Personen gewünscht und zehn sahen<br />

für sich keinen zusätzlichen Fortbildungsbedarf. Vier Fallmanagerinnen äußerten<br />

sich hierzu nicht. Hier konnte angegeben werden welche Fortbildungen gewünscht<br />

werden. Angegeben wurden eine Fortbildung zu Beraterqualifikationen, zu<br />

aktuellen Veränderungen, zu Formulierungsmöglichkeiten für das Dokumentations-<br />

system sowie Supervision.<br />

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Frage, ob ambulante<br />

Pflegedienste als Projektpartner für das gerontopsychiatrische Fallmanagement ge-<br />

eignet sind, durch die Befragung nicht eindeutig geklärt werden kann. Die Rück-<br />

meldung der Fallmanagerinnen war zwar in einigen Bereichen überwiegend positiv,<br />

dennoch gibt es in der Befragung Hinweise darauf, dass ein Verbesserungsbedarf<br />

hinsichtlich der Strukturen der ambulanten Dienste aber auch des Konzeptes AGFM<br />

(z.B. Abrechnungsart, Dokumentationssystem etc.) besteht. Wie bereits erwähnt,<br />

haben auch Fallmanagerinnen den Fragebogen beantwortet, die kein Fall-<br />

management durchgeführt haben. Daher wurden auch bei vielen Fragen keine An-<br />

gaben gemacht. Zu klären wäre u.a. mit diesen Personen, warum es zu keiner<br />

82


Fallbearbeitung kam. Vermutlich könnten Aussagen darüber - neben der Haltung der<br />

Fallmanagerinnen - ebenso auf die Notwendigkeit hindeuten, dass das Konzept<br />

selbst überarbeitet werden muss und eine Anpassung der Strukturen der ambulanten<br />

Dienste erfolgen sollte, wenn sie Case Management als Projektpartner durchführen<br />

wollen.<br />

5.3 Alternativen zum Konzept AGFM/ (strukturelle) Weiterentwicklungs-<br />

bemühungen<br />

Nicht nur aufgrund der Tendenzen, die sich aus der Befragung ableiten lassen, soll in<br />

den weiteren Ausführungen eine Alternative zum ambulanten gerontopsychiatrischen<br />

Fallmanagement aufgezeigt werden. Laut der zuständigen Mitarbeiterin der GeFa<br />

wird das Projekt noch einmal für ein Jahr weitergeführt. Es wird immer noch über das<br />

Fortbildungsbudget „Qualifizierungskonzept Gerontopsychiatrie“ finanziert. Aufgrund<br />

der Resultate aus der Befragung der Fallmanagerinnen hat die GeFa bereits<br />

Änderungen im Konzept vorgenommen, um eine Fallbearbeitung zu erleichtern. So<br />

wurde die pauschale Aufwandsentschädigung von ursprünglich 100 Euro auf 200<br />

Euro erhöht. Außerdem müssen die Fallmanagerinnen nicht mehr das Doku-<br />

mentationssystem der GeFa bei der Fallbearbeitung verwenden. Sie können selbst<br />

bestimmen, wie sie die Dokumentation vornehmen. Auffällig ist, dass nach Aussagen<br />

der Mitarbeiterin der GeFa trotz dieser Veränderungen nur drei Fälle aktuell in Mittel-<br />

franken bearbeitet werden. Aufgrund der geringen Resonanz wird das Projekt nach<br />

der einjährigen Laufzeit nicht mehr weitergeführt. Vielmehr gibt es bei der GeFa<br />

Bestrebungen, neue Konzepte zu entwickeln, die Case Management weiterhin als<br />

Ansatz enthalten. Dies erfolgt auch als Antwort auf gesetzliche Bestimmungen (siehe<br />

Punkt 5.3.2). Unabhängig davon fanden Diskussionen mit der Mitarbeiterin der GeFa<br />

statt, inwieweit es sinnvoll ist, dass die Fallmanagerinnen die Pflege und das Case<br />

Management gleichermaßen durchführen. In Kapitel 4 wurden bereits die Vorteile<br />

(z.B. Niedrigschwelligkeit des Angebotes, flächendeckende Versorgung, geringe<br />

Fahrtzeiten) geschildert, die den Anlass für die GeFa gaben, die ambulanten Dienste<br />

als Projektpartner zu wählen. Während des beschriebenen Projektzeitraums konnten<br />

ja auch durchaus mehrere Fälle erfolgreich bearbeitet werden und die Vorzüge einer<br />

„Hilfe aus erster Hand“ genutzt werden. Allerdings deutet die niedrige Anzahl der<br />

Fallbearbeitung in der Fortführung des Projektes darauf hin, dass lediglich eine<br />

geringe Bereitschaft bei den ambulanten Pflegediensten besteht, das Case<br />

83


Management durchzuführen. Dies wurde auch von der Mitarbeiterin der GeFa so<br />

bewertet. Um ein Case Management optimal in den Pflegediensten zu integrieren,<br />

muss an dieser Stelle auf jeden Fall ein Strukturwandel stattfinden. Diese Über-<br />

legungen werden in Punkt 5.3.2 genauer erörtert. Aufgrund der bestehenden Struk-<br />

turen, die in ambulanten Diensten momentan vorherrschen, ist ein von ambulanten<br />

Pflegediensten unabhängiges Case Management trotz der genannten Vorteile zu<br />

bevorzugen. Dies kann damit begründet werden, dass die Fallmanagerinnen in der<br />

Befragung häufig äußerten, zu wenig Zeit für die Fallbearbeitung zu haben also über-<br />

fordert waren. Des Weiteren hielten sich hinsichtlich der Bearbeitung des Doku-<br />

mentationssystems und der Testverfahren nicht alle Fallmanagerinnen für aus-<br />

reichend geschult. Ein weiteres Kriterium, das für ein von Trägern der ambulanten<br />

Pflege unabhängiges Case Management spricht, ist die Neutralität des Case<br />

Managers. Dadurch kann eher gewährleistet werden, dass nur im Interesse des<br />

Klienten Maßnahmen ergriffen und geeignete Hilfsangebote vermittelt werden. Bei<br />

der Befragung der Fallmanagerinnen zum Kosten-Nutzen-Effekt für die ambulanten<br />

Dienste wird ersichtlich, dass einige ambulante Dienste das Case Management<br />

durchführten, da sie sich einen Werbeeffekt und somit neues Klientel erhofften. Ob<br />

daher ein echtes Interesse besteht, das Fallmanagement im Sinne der optimalen<br />

Hilfestellung für den Klienten durchzuführen, steht und fällt mit dem Engagement der<br />

einzelnen Fallmanagerinnen. Laut Aussage der Mitarbeiterin der GeFa besteht<br />

außerdem seitens der Fallmanagerinnen hinsichtlich der Zusammenarbeit mit<br />

anderen ambulanten Dienststellen nicht selten eine Hemmschwelle, da diese oft als<br />

Konkurrenten angesehen werden. Auf die Frage, ob Sie es für sinnvoll halte, als<br />

Pflegedienstmitarbeiterin auch für die Durchführung des Case Managements<br />

zuständig zu sein antwortete eine teilnehmende Fallmanagerin: „Eine Mitarbeiterin<br />

des ambulanten Dienstes schaut oft durch die Brille einer ‚Pflegerin’. Im Falle dieser<br />

ratsuchenden Menschen bedarf es Weitsicht und Umsicht. Meiner Meinung nach<br />

wäre das Case Management besser bei den Fachstellen o.ä. angesiedelt“ (eine<br />

Fallmanagerin, 03.11.09).<br />

5.3.1 Das Konzept der <strong>Gerontopsychiatrischen</strong> Behandlungspflege von HALMA<br />

e.V. Würzburg und Entwicklungen in Mittelfranken<br />

Das Konzept der „<strong>Gerontopsychiatrischen</strong> Behandlungspflege“ soll im Folgenden als<br />

Alternative zum Projekt „Ambulantes gerontopsychiatrisches Fallmanagement<br />

84


(AGFM)“ im Vergleich und als Beispiel für ein von ambulanten Pflegediensten unab-<br />

hängiges Case Management vorgestellt werden. Außerdem sind Weiterent-<br />

wicklungen in Mittelfranken Gegenstand der Ausführungen.<br />

Der Ansatz der „<strong>Gerontopsychiatrischen</strong> Behandlungspflege“ wurde von HALMA e.V.<br />

(Hilfen für altersverwirrte Menschen im Alter) konzipiert und wird aktuell umgesetzt.<br />

Der Verein ist eine Beratungs-, Unterstützungs- und Vernetzungsstelle in Würzburg.<br />

Seit 1996 handelt es sich bei HALMA e.V. um einen Trägerverein, bestehend aus der<br />

Stadt Würzburg, den fünf Wohlfahrtsverbänden Arbeiterwohlfahrt, Bayerisches Rotes<br />

Kreuz, Caritasverband, Diakonisches Werk und Paritätischer Wohlfahrtsverband<br />

sowie der Alzheimer Gesellschaft für Würzburg und Unterfranken. Aktuell gibt es in<br />

der Einrichtung 3,25 Planstellen, die mit einer Stelle für die Leitung, einer Dipl.<br />

Pädagogin und einer Dipl. Soziologin jeweils halbtags, zwei gerontopsychiatrischen<br />

Fachpflegekräften (eindreiviertel Stellen) und einer Verwaltungsfachkraft (halbtags)<br />

besetzt sind. Zusätzlich erhält das Team ärztliche Unterstützung durch einen Fach-<br />

arzt der Universitätsnervenklinik. Die Finanzierung von Halma e.V. erfolgt durch den<br />

Bezirk Unterfranken als sozialpsychiatrischer Dienst, durch das Bayerische Projekt<br />

„Netzwerk Pflege“ des Bayerischen Landesamtes für Versorgung und Familien-<br />

förderung für Angehörigenarbeit und HelferInnenkreise und die Stadt Würzburg im<br />

Rahmen ihres Programms Soziale Dienste (vgl. Weber 2003, S. 49 f). Die Zielgruppe<br />

und die Ziele der gerontopsychiatrischen Behandlungspflege sind identisch mit<br />

denen des Projektes AGFM. Der gravierende Unterschied zu AGFM besteht darin,<br />

dass das Case Management direkt von HALMA e.V. mittels der geronto-<br />

psychiatrischen Fachpflegekräfte für die Klienten im Raum Würzburg angeboten und<br />

durchgeführt wird (anstelle der Ansiedlung von Fallmanagerinnen in den jeweiligen<br />

ambulanten Pflegediensten). Im Vergleich zu AGFM handelt es sich dabei<br />

ausschließlich um gerontopsychiatrische Fachpflegekräfte.<br />

„Das Konzept der <strong>Gerontopsychiatrischen</strong> Behandlungspflege stellt eine gelungene<br />

Verknüpfung von psychiatrischer Pflege und der Arbeitsweise des Case Manage-<br />

ment aus der Sozialarbeit dar. Dieser Arbeitsansatz setzt damit die Ziele der<br />

psychiatrischen Pflege wie die Verbesserung der Lebensqualität psychisch<br />

erkrankter älterer Menschen in ihrer häuslichen Umgebung, den Erhalt bzw. die<br />

Förderung der Ressourcen und Kompetenzen, die Stärkung des Selbstwertgefühls<br />

um und versucht hierdurch die Abhängigkeit von Fremdhilfe möglichst gering zu<br />

halten. Das Case Management koordiniert die vorhandenen Einrichtungen der<br />

85


Altenhilfe im Sinne einer anwaltlichen Unterstützung einer bedürfnis- und patienten-<br />

orientierten Betreuung der Patienten“ (Weber 2003, S.51).<br />

Die Prozessschritte des Case Managements werden dabei eingesetzt:<br />

• Einschätzung der individuellen Bedürfnisse<br />

Es erfolgt zunächst ein umfassendes Assessment. Hier wird der Hilfebedarf im<br />

Einzelfall nach pflegerischen, medizinischen, hauswirtschaftlichen, sozialen und<br />

finanziellen Aspekten festgelegt.<br />

• Entwicklung des individuellen Versorgungspaketes<br />

Ein symptombezogener individueller Hilfeplan wird aufbauend auf den Ressourcen<br />

der Klienten, den eigenen Kompetenzen und bestehenden Hilfen erstellt.<br />

• Sicherstellung des Zugangs zu den ermittelten Hilfen<br />

Bei gerontopsychiatrischen Patienten beinhaltet dieser Arbeitsschritt die Erarbei-<br />

tung der Hilfeannahme und die Befähigung der Pflegepersonen im Umgang mit<br />

dem Patienten.<br />

• Qualitätssicherung, Koordination und Absprachen<br />

Dies wird erreicht durch regelmäßige Zielkontrollen und Rückmeldungen.<br />

• Anpassung des Hilfeplans<br />

Wenn das Hilfeniveau verändert werden muss kann es zur Ausweitung oder<br />

Reduzierung der Hilfen kommen (vgl. ebd. S.52f).<br />

Falls es zu einer Übernahme der gerontospsychiatrischen Behandlungspflege und<br />

somit dem Case Management durch HALMA e.V. kommt, gilt es zunächst einmal, ein<br />

Vertrauensverhältnis zum Patienten herzustellen. In der praktischen Umsetzung<br />

bedeutet dies, dass die gerontopsychiatrische Pflegefachkraft Kontakt zum Klienten<br />

aufnimmt und ihn regelmäßig besucht. Um ein Vertrauensverhältnis zu schaffen,<br />

findet hierbei eine enge Begleitung statt. Die Fachkraft kommt in der Regel zwei- bis<br />

dreimal in der Woche für zwei bis drei Stunden zu verschiedenen Tageszeiten. Dabei<br />

konzentriert sich die Fachkraft auf den Patienten und stellt ihn und seine Erlebniswelt<br />

in den Mittelpunkt. Über die enge Alltagsbegleitung wird es der Fachkraft möglich,<br />

Handlungsroutinen aber auch Störfaktoren im Alltag des Betroffenen zu erkennen.<br />

86


Außerdem kann sie ausprobieren, auf welche Impulse die Klienten ansprechen (das<br />

Umlegen einer Schürze signalisiert beispielsweise, dass Hausarbeit angesagt ist).<br />

Gemeinsame Einkäufe werden getätigt. Hierdurch kann z.B. festgestellt werden,<br />

inwieweit der Patient noch in der Lage ist, sich zu orientieren. Im gemeinsamen<br />

Alttagshandeln kristallisiert sich heraus, welche Hilfen im konkreten Fall erforderlich<br />

sind und wie die Hilfen angelegt sein sollten (vgl. Weber 2003, S.53). Zudem können<br />

sich die Patienten durch diese Vorgehensweise als kompetente Wesen erleben, was<br />

auch zur Stärkung des Selbstwertgefühls beiträgt. Ressourcen sollen beim Patienten<br />

dadurch soweit als möglich geweckt und zur Alltagsbewältigung eingesetzt werden<br />

(vgl. ebd. S.55).<br />

Erforderliche Hilfen hält die Pflegefachkraft in einem individuellen Hilfeplan fest. Falls<br />

noch nicht im Einsatz, werden weitere Pflegepersonen eingeführt, wie etwa die<br />

ambulanten Pflegedienste für die Grundpflege. In einer Helferkonferenz werden<br />

Hilfen und Vorgehensweise aufeinander abgestimmt sowie die Finanzierung von<br />

Hilfen besprochen. Hier werden auch Themen wie Beantragung zur Einstufung nach<br />

der Pflegeversicherung oder Einrichtung einer amtlichen Betreuung aufgegriffen. Die<br />

eingesetzten Pflegepersonen erhalten fachliche Unterstützung von der Fach-<br />

pflegekraft, damit sie wissen, wie ihre Hilfen von den Klienten angenommen werden.<br />

Bei der Übernahme der gerontopsychiatrischen Behandlungspflege wird ein so-<br />

genanntes „Patientenheft“ angelegt. Darin werden systematisch pflegerelevante<br />

Informationen festgehalten (vgl. ebd. S.55). In einer von HALMA e.V. entwickelten<br />

Verlaufsdokumentation werden alle durchgeführten Hilfen aufgezeichnet. Durch die<br />

Erstellung des Hilfeplanes und der Einführung der Pflegepersonen wird die geronto-<br />

psychiatrische Behandlungspflege vervollständigt. Sind erforderliche Hilfen ein-<br />

geleitet, zieht sich die Fachkraft schleichend aus dem Pflegeprozess zurück und<br />

steht als Ansprechpartner für Angehörige, Helfer und Mitarbeiter ambulanter Dienste<br />

zur Verfügung (vgl. Weber 2003, S. 56).<br />

Allerdings gibt es auch Grenzen der <strong>Gerontopsychiatrischen</strong> Behandlungspflege.<br />

Diese sind erreicht, wenn<br />

• eine Herstellung einer Vertrauensbasis nicht gelingt,<br />

• die Hilfeannahme trotz intensiver Bemühungen abgelehnt oder aus finanziellen<br />

Gründen nicht zugelassen wird,<br />

• der Schweregrad der Erkrankung zu hoch ist und eine „Rund-um-die-Uhr-<br />

Versorgung“ (v.a. bei allein lebenden älteren Menschen) notwendig ist,<br />

87


• keine verlässlichen Bezugspersonen gefunden werden können.<br />

Bei einer Bewertung der Langzeitpflege im Verbund Würzburg zeigte sich, dass<br />

aufgrund der gerontopsychiatrischen Behandlungspflege die Hälfte der bearbeiteten<br />

Fälle länger zu Hause verweilen kann (vgl. Weber 2003, S.56).<br />

Aus der Darstellung des Konzeptes der „<strong>Gerontopsychiatrischen</strong> Behandlungspflege"<br />

wird ersichtlich, dass im Vergleich zu AGFM in diesem Ansatz ein zeitintensiveres<br />

Fallmanagement statt findet. Dies ist möglich, da ein Case Management gesondert<br />

durch die gerontopsychiatrischen Fachpflegekräfte erfolgt und lediglich die Grund-<br />

pflege von den ambulanten Pflegediensten übernommen wird. Die Schwierigkeiten in<br />

der Versorgung gerontopsychiatrischer Patienten ergeben sich aus dem Zusammen-<br />

wirken von somatischen und psychischen Erkrankungen. Sie erfordern einen um-<br />

fassenden ganzheitlichen Pflegeansatz, der ein hohes Maß an fachlicher und<br />

sozialer Kompetenz bei den Pflegenden verlangt (vgl. Weber 2003, S.57). Deswegen<br />

scheint eine Trennung von Case Management und der Grundpflege ( ausgeführt von<br />

den ambulanten Pflegediensten) sinnvoll zu sein. Zum einen kann eine ausgebildete<br />

gerontopsychiatrische Fachkraft sich einem qualitativ hochwertigen Case<br />

Management widmen und zum anderen können Mitarbeiter von ambulanten<br />

Pflegediensten sich auf die Grundpflege konzentrieren, ohne unter Zeitdruck noch<br />

weitere Aufgaben übernehmen zu müssen. Vielmehr können sie die Unterstützung<br />

der gerontopsychiatrischen Fachpflegekraft für ihre Tätigkeit in Anspruch nehmen,<br />

was als Entlastung bei der ohnehin knapp bemessenen Pflegezeit begriffen werden<br />

kann. Für das Konzept der Behandlungspflege spricht zudem, dass es sich seit<br />

nunmehr zehn Jahren als Arbeitsansatz in der ambulanten Versorgung<br />

gerontopsychiatrischer Patienten bewährt hat (vgl. Weber 2003, S.57).<br />

In Mittelfranken gab es weiterhin Bemühungen, ein von der GeFa entwickeltes<br />

Konzept in der ambulanten gerontopsychiatrischen Versorgungslandschaft um-<br />

zusetzen. Es handelt sich dabei um die sogenannte „Ambulante Geronto-<br />

psychiatrische Pflege in Mittelfranken“. Das Konzept sollte über die Pflegekassen<br />

finanziert werden. Da eine Finanzierung von dieser Seite aktuell abgelehnt wurde,<br />

findet eine Implementierung der „<strong>Ambulanten</strong> <strong>Gerontopsychiatrischen</strong> Pflege“ in<br />

Mittelfranken nicht statt. Daher möchte ich nur kurz auf die konzeptionellen Inhalte<br />

eingehen. Als gesetzliche Grundlage für diesen Ansatz galt § 37 Absatz 1 und 2<br />

i.V.m. 132a SGB V in der seit dem 01. Juli 2005 die Verordnungsfähigkeit der<br />

ambulanten Psychiatrischen Krankenpflege bundeseinheitlich geregelt ist. Zudem<br />

88


erfolgte 2008 eine Ergänzung der „Richtlinien über die Verordnung von häuslicher<br />

Krankenpflege“ nach §92 Abs.1 Satz 2 Nr.6 und Abs.7 SGB V um die Leistung<br />

ambulanter psychiatrischer Pflege (vgl. Lezius 2009, S. 39ff ). Wesentlich an dem<br />

Konzept ist, dass eine Kooperationsvereinbarung zwischen ambulanten Pflege-<br />

diensten, Sozialpsychiatrischen Diensten und <strong>Angehörigenberatung</strong> Nürnberg e.V.<br />

bzw. GeFa vorgesehen war. Als Kooperationspartner sollte ein ambulanter Pflege-<br />

dienst die gerontopsychiatrische Pflege beim Betroffenen übernehmen. An-<br />

forderungsprofil der Pflegekassen war, dass es sich hierbei um einen eigenständigen<br />

gerontopsychiatrischen Pflegedienst handeln müsse, der mindestens fünf<br />

Pflegefachkräfte mit gerontopsychiatrischer Zusatzausbildung vorweisen kann.<br />

Anders als bei dem Modell in Würzburg sollte der zuständige sozialpsychiatrische<br />

Dienst das Case Management durch geschulte Fachkräfte (Sozialpädagogen mit<br />

Zusatzausbildung) bei Bedarf übernehmen und die <strong>Angehörigenberatung</strong> Nürnberg<br />

e.V. die Beratung und Belange der Angehörigen vertreten. Die Verordnung der<br />

ambulanten gerontopsychiatrischen Pflege war entweder vorgesehen durch einen<br />

Facharzt (Neurologie, Psychiatrie), oder einen Hausarzt bei erfolgter Diagnose-<br />

stellung durch einen Facharzt. Die Zielgruppe wurde im Vergleich zum Projekt AGFM<br />

erweitert und zwar zusätzlich zu Demenz und Depressiven Störungen um die<br />

Diagnosegruppen bipolare affektive Störungen, Angststörungen, wahnhafte<br />

Störungen, Schizophrenie und Suchtkranke (vgl. Lezius 2009, S. 39ff). Eine Hürde<br />

beim Konzept war laut Aussagen der GeFa von Beginn an, einen eigenständigen<br />

gerontopsychiatrischen Pflegedienst mit den genannten Anforderungen als<br />

Kooperationspartner bei den Kassen vorweisen zu können. Es bestanden<br />

Überlegungen einen „virtuellen“ Dienst aufzubauen. Dies hätte bedeutet, dass sich<br />

mehrere Pflegedienste mit den entsprechenden Fachkräften zusammenschließen zu<br />

einem Dienst. Ob dieses Vorhaben umgesetzt hätte werden können bleibt fraglich<br />

und ist in Anbetracht der Tatsache einer Ablehnung seitens der Pflegekassen<br />

hinfällig. Vermutet wird von den Mitarbeiterinnen der GeFa, dass die Pflegekassen<br />

aufgrund großer finanzieller Belastungen dem Konzept nicht statt gaben.<br />

„Grünes Licht“ für die Implementierung eines gerontopsychiatrischen Case Manage-<br />

ments im ambulanten Bereich Mittelfranken wurden nach neuesten Informationen,<br />

die sich im Gespräch mit der GeFa-Mitarbeiterin ergaben (10.11.2009), von anderer<br />

Stelle gegeben: Im Sozialausschuss des Bezirks Mittelfranken wurde dem Antrag<br />

verschiedener sozialpsychiatrischer Dienste, eigene Fachstellen für Case Manage-<br />

89


ment zu errichten, stattgegeben. Das heißt, das ab Januar 2010 nach und nach bei<br />

den sozialpsychiatrischen Diensten Stellen für Sozialpädagogen vom Bezirk ge-<br />

schaffen und finanziert werden, die ein Case Management in diesem Sektor an-<br />

bieten. Geplant ist, dass die GeFa Mfr. bzw. die <strong>Angehörigenberatung</strong> Nürnberg e.V.<br />

die Schulungen zum Case Management für die Mitarbeiter der geplanten Stellen<br />

vornimmt. Leider liegt der GeFa zu diesen neuesten Entwicklungen noch keine<br />

verbindliche schriftliche Information vor.<br />

5.3.2 Strukturwandel in den ambulanten Pflegediensten<br />

Im Projekt AGFM sind die ambulanten Pflegedienste Projektpartner für das Case<br />

Management. Wie bereits dargestellt, ist ein „unabhängiges“ Case Management aus<br />

den genannten Gründen - anders als im Projekt durchgeführt - von Vorteil. Auch die<br />

aktuellen gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Case Management fördern diese<br />

Entwicklung. Die zum 01.07.2008 in Kraft getretene Reform der Pflegeversicherung<br />

(Pflegeweiterentwicklungsgesetz), sieht in §92c SGB XI die Möglichkeit vor, in den<br />

Bundesländern sogenannte Pflegestützpunkte zu errichten. Hierdurch soll eine<br />

wohnortnahe Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten erfolgen. Die<br />

Entscheidung über die Etablierung von Pflegestützpunkten liegt bei den obersten<br />

Landesbehörden, in Bayern beim Sozialministerium, das derzeit eine Errichtung der<br />

Pflegestützpunkte über die Pflegekassen plant (vgl. www.pflegen-online.de/-<br />

nachrichten..., Stand 16.11.2009). Wie bereits in Punkt 3.2.2 geschildert, gibt es<br />

hinsichtlich der Implementierung und der Ausgestaltung noch Klärungsbedarf. Es ist<br />

verständlich, dass es seitens der ambulanten Pflegedienste aufgrund der geplanten<br />

Pflegestützpunkte kaum Bemühungen gibt, Case Management eigenständig in ihren<br />

Diensten anzubieten. Dies könnte auch ein Grund dafür sein, dass das Projekt<br />

AGFM im zweiten Anlauf nur wenig von den ambulanten Diensten angenommen<br />

wird. Da durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz (PFWG) Case Management-<br />

Strukturen in der Pflege verbindlich gemacht werden und ambulante Dienste<br />

zukünftig Netzwerkpartner im Case Management-Geschehen sein werden, ist ein<br />

Strukturwandel bzw. ein neues Selbstverständnis in den ambulanten Diensten<br />

trotzdem eine unabdingbare Voraussetzung. Es muss daher eine qualitative Weiter-<br />

entwicklung des Dienstleistungsangebots der ambulanten Pflege erfolgen, um ein<br />

optimales, auf die Bedarfe des Kunden zugeschnittenes Leistungsangebot ver-<br />

mitteln zu können. Die Qualität der ambulanten Dienste ist dabei auch für deren<br />

90


wirtschaftliches Überleben entscheidend. Das Hauptaugenmerk der ambulanten<br />

Dienste muss sich abwenden von der Berufsgruppe der Mediziner als Nachfrager<br />

von pflegerischen Dienstleistungen und sich auf die Patienten als „Koproduzenten<br />

der Pflege“ richten. Deswegen hat sich die ambulante Pflege spezialisierten<br />

Modellen und Konzepten zu widmen (vgl. Hasseler, Meyer 2004, S.9). Gerade im<br />

Hinblick auf die gerontopsychiatrische Versorgung herrscht bei den ambulanten<br />

Pflegediensten dringend Handlungsbedarf. Derzeit ist noch ein mangelndes<br />

gerontopsychiatrisches Fachwissen in der pflegerischen Aus- Fort- und Weiter-<br />

bildung festzustellen (vgl. Kuhlmann 2005, S.42). Dieser Umstand spiegelt sich auch<br />

in der Befragung der Teilnehmerinnen an AGFM wider (siehe Punkt 5.2), bei der die<br />

Grundqualifikation abgefragt wurde. Lediglich vier der Befragten hatten eine<br />

gerontopsychiatrische Zusatzausbildung.<br />

Immer noch zielen Leistungen der ambulanten Pflegedienste vorrangig auf die<br />

Befriedigung physischer Grundbedürfnisse ab, was bei gerontopsychiatrischen<br />

Patienten alleine nicht ausreicht. Bei dieser Zielgruppe stehen zunächst Bedürfnisse<br />

nach Sicherheit, Geborgenheit und Anerkennung im Vordergrund. Erst nach<br />

Realisierung dieser Aspekte im Rahmen der Pflegebeziehung kann sich ein<br />

gerontopsychiatrischer Patient auf somatische oder hauswirtschaftliche Hilfen<br />

einstellen (vgl. Weber & Oppl 1997, S.84). Um sich in diesem Bereich zu<br />

positionieren, bedarf es eines vermehrten Einsatzes gerontopsychiatrischer Pflege-<br />

fachkräfte in den ambulanten Diensten. Denn nur fachlich geschultes Personal ist in<br />

der Lage, die Situation des Erkrankten professionell einzuschätzen und als Netz-<br />

werkpartner für ein Case Management dementsprechend zu agieren. Des Weiteren<br />

wäre es sinnvoll, Schulungen zum Konzept des Case Managements für die<br />

Mitarbeiter von ambulanten Diensten zu ermöglichen, um ihnen die Notwendigkeit<br />

der Netzwerkarbeit zu verdeutlichen. Das Konzept AGFM der gerontopsychiatrischen<br />

Fachkoordination Mittelfranken hat in jedem Fall einen Beitrag hinsichtlich der<br />

gerontopsychiatrischen Schulung von Mitarbeitern der Dienste und der Sensibili-<br />

sierung für das Thema Case Management geleistet. Als Modellprojekt ist es allein<br />

jedoch nicht geeignet, Strukturen in ambulanten Pflegediensten zu verändern. Viel-<br />

mehr müssen die ambulanten Pflegedienste von sich aus erkennen, dass ihr<br />

weiteres Fortbestehen von Weiterentwicklungsbemühungen hin zu einer qualifi-<br />

zierten gerontopsychiatrischen Pflegebegleitung in der sich zukünftig gestaltenden<br />

Versorgungslandschaft abhängig sein wird. Unterstützung brauchen die ambulanten<br />

91


Pflegedienste hierbei auch in finanzieller Hinsicht: Experten bemängeln, dass der<br />

ambulante Pflegebereich, trotz der demografischen Entwicklungen und dem Wandel<br />

der Versorgungsstrukturen, in den letzten Jahren unter dem restriktiven Einsparungs-<br />

willen der Kassen gelitten hat. Dies hatte eine Flut von Insolvenzen von ambulanten<br />

Pflegediensten zur Folge (Ludwig 2004, S.17). Aufgrund erhöhter Anforderungen,<br />

wie etwa im Bereich des Qualitätsmanagements, die aus einer Vielzahl von<br />

Gesetzesänderungen resultierten, haben mittlerweile viele Dienste ihre Rationali-<br />

sierungsreserven weitgehend aufgebraucht (vgl. ebd.).<br />

„Diese von einem Bürokratiewahn begleitete Fremdbestimmung, hat in ihrer Folge<br />

Unmengen von Energie der Leistungserbringer verschlungen und dazu geführt,<br />

dass die Zunahme von Administration zu Lasten der direkten Pflege vor Ort ging,<br />

u.a. hierdurch die Berufszufriedenheit der Pflegekräfte deutlich abgenommen hat<br />

und wesentliche Innovationen auf der Strecke geblieben sind“ (Ludwig 2004, S.17).<br />

Die Finanzierung von ambulanten Pflegediensten wird zu mehr als Drei Viertel von<br />

der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung übernommen. Die ent-<br />

sprechenden Regelungen dieser Leistungssysteme stellen die entscheidenden öko-<br />

nomischen Rahmenbedingungen der ambulanten Pflege dar. Erbrachte Leistungen<br />

für ambulante Pflege von den Diensten werden als sogenannte Pflegesachleistungen<br />

von der gesetzlichen Pflegeversicherung in begrenzter Höhe übernommen, wobei<br />

hier eine Staffelung der maximalen Leistungshöhen nach dem Schweregrad der<br />

Pflegebedürftigkeit erfolgt. Die Leistungshöhen wurden seit Verabschiedung des<br />

Pflegeversicherungsgesetzes im Mai 1994 nicht erhöht, obwohl Personalkosten<br />

stetig anstiegen und der Bedarf an ambulanter Versorgung wächst. Die maximalen<br />

Leistungshöhen waren bisher nicht bedarfsdeckend (vgl. Rothgang 2004, S. 37f).<br />

Nach langen Verhandlungen konnte sich die große Koalition 2008 auf Eckpunkte bei<br />

der Pflegereform verständigen. Erst seitdem ist der Beitragssatz zur Pflege-<br />

versicherung zum 1.Juli 2008 um 0,25 Punkte auf 1,95% des Bruttolohns gestiegen.<br />

Zeitgleich mit dem Beschluss der Pflegestützpunkte ist vorgesehen, dass die Beträge<br />

für ambulante Sachleistungen bis 2012 stufenweise angehoben werden: In der<br />

Pflegestufe I von 384 auf 450 Euro, in der Pflegestufe II von 921 auf 1100 Euro und<br />

in der Stufe III von 1432 auf 1550 Euro im Monat (vgl. http://www.focus.de/<br />

finanzen/versicherungen/pflegereform..., Stand 16.11.09). Inwieweit die ambulanten<br />

Pflegedienste von dieser Entwicklung profitieren können, wird sich erst in Zukunft<br />

zeigen.<br />

92


6. Fazit und Ausblick<br />

In der vorliegenden Arbeit wurde das Modellprojekt „Ambulantes Geronto-<br />

psychiatrisches Fallmanagement (AGFM)“ der GeFa Mittelfranken vorgestellt und<br />

evaluiert.<br />

Insgesamt betrachtet hatte das Fallmanagement - sofern ein Zugang zu den<br />

Betroffenen und deren Familien hergestellt werden konnte - einen eindeutig positiven<br />

Effekt auf die Lebenssituation der Erkrankten und deren Angehörige ergeben.<br />

Allerdings kristallisierte sich im Verlauf der vorliegenden Arbeit heraus, dass<br />

ambulante Pflegedienste als durchführende Organe für das Case Management nicht<br />

in erster Linie in Frage kommen bzw. geeignet sind. Dies konnte nicht alleine durch<br />

die vorgenommene Befragung der Fallmanagerinnen, die im Projekt tätig waren,<br />

geklärt werden, sondern muss auch mit den dargestellten gesetzlichen und<br />

strukturellen Entwicklungen im Zusammenhang bewertet werden. Die Beendigung<br />

des Projektes nach Ablauf des zweiten „Durchgangs“ seitens der GeFa bestätigt<br />

diesen Eindruck. Ebenso die Weiterentwicklungsbemühungen der Einrichtung be-<br />

züglich neuer Konzepte zeigen, dass AGFM als Projekt für die Zukunft nicht<br />

richtungsweisend sein kann. Aufgrund der positiven Effekte für die Betroffenen kann<br />

jedoch nicht von einem Scheitern des Projektes gesprochen werden. Vielmehr muss<br />

darauf verwiesen werden, dass AGFM als eines von vielen Modellprojekten in<br />

Deutschland ein Versuch war, Case Management in der gerontopsychiatrischen<br />

Versorgungslandschaft zu erproben. Dies entspricht dem Stand der bisherigen<br />

Verwendung von Case Management in der Altenhilfe (vgl. Kuhlmann 2005, S.84).<br />

Der Start des Projektes erfolgte 2006, also noch vor der Reform der Pflege-<br />

versicherung mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (01. Juli 2008), das Case<br />

Management-Strukturen in der Pflege nun verbindlich macht und andere Ent-<br />

wicklungen bezüglich Case Management vorantreibt. In Bayern hat Sozialministerin<br />

Christine Haderthauer erst am 30. Oktober 2009 den Startschuss zur Errichtung von<br />

Pflegestützpunkten in Bayern gegeben, die im Pflegeweiterentwicklungsgesetz fest-<br />

geschrieben sind und in Zukunft das Case Management für die Betroffenen anbieten<br />

sollen (vgl.http://www.pflegen-online.de/nachrichten..., Stand 16.11.2009) Mit der<br />

vom Sozialministerium erlassenen Allgemeinverfügung tritt nun auch in Bayern die<br />

bundesrechtlich vorgesehene Verpflichtung der Kranken- und Pflegekassen, Pflege-<br />

stützpunkte einzurichten, in Kraft. Die Allgemeinverfügung sieht in Bayern die<br />

Errichtung von bis zu 60 Pflegestützpunkten vor, die in allen Regierungsbezirken,<br />

93


sowohl in ländlich strukturierten Regionen als auch in städtischen Ballungsräumen<br />

angesiedelt werden sollen (vgl.http://www.stmas.bayern.de..., Stand 16.11.2009).<br />

„§92c Abs.2 Satz2 und 3SGB XI verpflichtet die Pflegekassen, bei der Errichtung<br />

von Pflegestützpunkten auf vorhandene vernetzte Strukturen zurückzugreifen. Mit<br />

der Festschreibung, dass vorhandene vernetzte Beratungsstrukturen die Möglich-<br />

keit haben müssen, sich in die Pflegestützpunkte zu integrieren, wird diesem<br />

gesetzlichen Auftrag Rechnung getragen. In Bayern besteht ein vernetztes Be-<br />

ratungsangebot durch die staatlich geförderten Fachstellen für pflegende<br />

Angehörige“ (http://www.stmasbayern.de..., Stand 16.09.2009).<br />

Hiermit soll eine Vermeidung von eventuellen Doppelstrukturen - was wiederum zur<br />

Unübersichtlichkeit für die Betroffenen führen würde - gewährleistet werden. Dazu<br />

äußerte sich auch Sozialministerin Haderthauer:<br />

„Ich erwarte, dass bei der konkreten Ausgestaltung vor Ort Neutralität und Qualität<br />

der Beratung gewährleistet ist. Wichtig ist, dass einheitliche Anlaufstellen<br />

geschaffen werden, ohne bereits bestehende und gewachsene Strukturen zu<br />

zerschlagen. Neben der Beteiligung der Kranken- und Pflegekassen und der<br />

Kommunen sollen auch die Fachstellen für pflegende Angehörige die Möglichkeit<br />

erhalten, sich in die Pflegestützpunkte zu integrieren“ (http://www.pflegen-<br />

online.de/nachrichten..., Stand 16.11.2009).<br />

Wie diese Integration vorhandener Strukturen stattfinden soll, ist allerdings laut der<br />

GeFa noch nicht geklärt und es bestehen diesbezüglich noch viele Unsicherheiten.<br />

Die Entwicklung der Pflegestützpunkte ist als Antwort auf ein neues Pflege-<br />

verständnis - wie bereits in dieser Arbeit dargestellt - sicherlich positiv zu bewerten,<br />

v.a. auch im Hinblick auf eine ambulante gerontopsychiatrische Versorgung. Dieses<br />

neue Verständnis entspricht auch den Forderungen, die seit einigen Jahren aus<br />

Fachkreisen an die Politik herangetragen wurden. Modellprojekte wie das<br />

„Ambulante Gerontopsychiatrische Fallmanagement“ der GeFa Mittelfranken und<br />

andere Projekte in Deutschland, die eine Vernetzung durch Case Management in der<br />

Altenhilfe anstreben, können durchaus als Wegbereiter für die neuen gesetzlichen<br />

Entwicklungen gesehen werden. Abzuwarten bleibt in Zukunft, ob durch die Er-<br />

richtung der Pflegestützpunkte in der Pflegerealität tatsächlich eine an den<br />

Bedürfnissen der Betroffenen zugeschnittene Dienstleistung erfolgt. Die von Hadert-<br />

hauer erhoffte Neutralität der Pflegeberater bei den Stützpunkten ist in Frage zu<br />

stellen, da diese bei den Pflegekassen angesiedelt sind. Dadurch besteht die Gefahr<br />

94


dass kassenorientierte und nicht wirklich bedarfsorientierte Beratung im Vordergrund<br />

steht. Dies wurde auch in der Zeitschrift „Pflege Konkret“ in einer ersten Bilanz zur<br />

Einführung der Pflegestützpunkte so bewertet:<br />

„Wenn Stützpunkte bei den Kostenträgern angesiedelt sind, ist sowohl für den<br />

Versicherten als auch für pflegende Angehörige die Situation der Vergangenheit<br />

einer kassenorientierten und nicht personenbedarfsorientierten Beratung fort-<br />

geschrieben“ (Ausgabe 07/2009, S.2).<br />

Diese Kritik darf daher bei der Umsetzung der Pflegestützpunkte in Bayern nicht<br />

unberücksichtigt bleiben. Da die Stützpunkte in ihrer Entwicklung erst am Anfang<br />

stehen, wird sich erst in Zukunft zeigen, ob sie die geeignete Antwort sind auf die<br />

Notwendigkeiten und Herausforderungen, welche die eingangs erwähnte demo-<br />

grafische Entwicklung - auch im gerontopsychiatrischen Bereich - mit sich bringt.<br />

Eine Evaluation diesbezüglich könnte auch Thema für eine weiterführende Arbeit<br />

sein.<br />

95


7. Literatur<br />

Bäcker,G., Bispinck, R., Hofemann, K. & Naegele, G. (2000).Sozialpolitik und soziale<br />

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gesundheitspolitische Grundlagen. In: Ewers, M. & Schaefer D. (Hrsg.). Case<br />

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methodische Grundlagen. In: Ewers, M. & Schaefer D. (Hrsg.). Case Management in<br />

Theorie und Praxis. Bern: Huber.<br />

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Pflegeberatung, Pflegestützpunkte und das Case Management. Die Aufgaben<br />

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Nürnberg (2009). Abschlussbericht „Ambulantes gerontopsychiatrisches<br />

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Demenz oder Depression.<br />

http://angehoerigenberatung-nbg.de/uploads/media/Abschlussbericht_AGFM.pdf.<br />

Gerontopsychiatrische Fachkoordination (GeFa) Mfr./ <strong>Angehörigenberatung</strong> e.V.<br />

Nürnberg (2006). Projektbeschreibung. Fallmanagement für gerontopsychiatrisch<br />

erkrankte Menschen in der häuslichen Versorgung. Unveröffentlichtes Manuskript.<br />

Gerontopsychiatrische Fachkoordination (GeFa) Mfr./ <strong>Angehörigenberatung</strong> e.V.<br />

Nürnberg (2004). Konzept der GeFa Mittelfranken (Gerontopsychiatrische<br />

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Hasseler M., Meyer M. (2004). Einführung: Ambulante Pflege vor neuen<br />

Herausforderungen. In: Hasseler M., Meyer M. (Hrsg.). Ambulante Pflege: Neue<br />

Wege und Konzepte für die Zukunft. Professionalität erhöhen - Wettbewerbsvorteile<br />

sichern. Hannover: Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG.<br />

97


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Skizze. In: Kleve H., Haye B., Hampe-Grosser A., Müller M. Systemisches Case<br />

Management. Falleinschätzung und Hilfeplanung in der sozialen Arbeit. 2. Auflage.<br />

Heidelberg: Carl-Auer-Verlag.<br />

Klie, Th. (2008). Vorwort. In: Frommelt, M., Klie, Th., Löcherbach, P., Mennemann,<br />

H., Monzer, M., Wendt., W. R. Deutsche Gesellschaft für Care und Case<br />

Management (dgcc) (Hrsg.). Pflegeberatung, Pflegestützpunkte und das Case<br />

Management. Die Aufgaben personen- und familienbezogener Unterstützung bei<br />

Pflegebedürftigkeit und ihre Realisierung in der Reform der Pflegeversicherung.<br />

Freiburg i. Br.: Verlag Forschung - Entwicklung - Lehre (FEL).<br />

Klug, W. (2003). Mit Konzept planen - effektiv helfen. Ökosoziales Case<br />

Management in der Gefährdetenhilfe. Freiburg i.Br.: Lambertus-Verlag.<br />

Kuhlmann, A. (2005). Case Management für demenzkranke Menschen. Eine<br />

Betrachtung der gegenwärtigen praktischen Umsetzung. Münster: Lit Verlag.<br />

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nötig, was ist möglich“. Ein Workshop. In: GeFa. Tagungsdokumentation zum 8.<br />

Fachtag Gerontopsychiatrie. „Lebensqualität und Demenz“. Ideen für den<br />

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In: Löcherbach P., Klug W., Remmel-Faßbender R., Wendt W.R. (Hrsg.). Case<br />

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München: Ernst Reinhardt Verlag.<br />

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veränderter Menschen - Herausforderungen an die ambulante Pflege. Vortrag. In:<br />

98


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ändern - Strukturen anpassen. Nürnberg, 31.03.2004. Eigenverlag.<br />

Müller M. (2008). Verfahren (Techniken) und Struktur im Case-Management-<br />

Prozess. Theorie-Praxis-Handreichungen. In: Kleve H., Haye B., Hampe-Grosser A.,<br />

Müller M. Systemisches Case Management. Falleinschätzung und Hilfeplanung in<br />

der sozialen Arbeit. 2. Auflage. Heidelberg: Carl-Auer-Verlag.<br />

Neuffer, M. (2002). Case Management. Soziale Arbeit mit Einzelnen und Familien.<br />

Weinheim und München: Juventa-Verlag.<br />

Nürnberger Nachrichten: Deutschland überaltert. 19.11.2009<br />

Pflege konkret. (Ausgabe 07/2009).<br />

Editorial. Ein Jahr Pflegeweiterentwicklungsgesetz. Zeitschrift des Deutschen<br />

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Rothgang, H. (2004). Ökonomische Rahmenbedingungen der ambulanten Pflege. In:<br />

Hasseler M., Meyer M. (Hrsg.). Ambulante Pflege: Neue Wege und Konzepte für die<br />

Zukunft. Professionalität erhöhen - Wettbewerbsvorteile sichern. Hannover:<br />

Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG.<br />

Schwartz, F.W. (2003) (Hrsg.). Das Public Health Buch. Gesundheit und<br />

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Integration und ambulante Versorgung älterer Menschen mit psychischen Störungen.<br />

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Weber, U. (2003). Halma e.V. hilft altersverwirrten Menschen. Vernetzung von<br />

ambulanten Hilfsangeboten. In: Füsgen I., Hallauer J., Frölich, L. (Hrsg). Demenz-<br />

auf dem Weg zu einem Disease-Management-Programm? 5. Workshop des<br />

„Zukunftforum Demenz“. Dokumentationsband 1. Wiesbaden: Medical Tribune<br />

Verlagsgesellschaft mbH.<br />

Wendt, W.R. (2008). Case Management im Sozial- und Gesundheitswesen. Eine<br />

Einführung. 4. Auflage. Freiburg i.Br.: Lambertus-Verlag.<br />

Wendt, W.R. (2009). Case Management: Stand und Positionen in der<br />

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(Hrsg.). Case Management. Fall- und Systemsteuerung in Theorie und Praxis. 4.<br />

Auflage. München: Ernst Reinhardt Verlag.<br />

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Gesetz. http://www.gesetzliche-pflegeversicherung.com/pflegebeduerftig.html,<br />

Stand 02.05.2009.<br />

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wikipedia. Gerontopsychiatrie. http://de.wikipedia.org/wiki/Gerontopsychiatrie, Stand<br />

05.08.2009.<br />

101


Lebenslauf<br />

Name: Sabine Schöner<br />

Geburtsdatum: 08. Oktober 1968<br />

Familienstand: ledig<br />

Kinder: Paul 2001, Rebekka 2004<br />

Ausbildung:<br />

1975 – 1979 Grundschule Neualbenreuth<br />

1979 – 1981 Stiftlandgymnasium Tirschenreuth<br />

1981 – 1985 Klosterrealschule Waldsassen (mittlere Reife)<br />

1985 – 1988 Ausbildung zur Hotelfachfrau, Schlosshotel Ernestgrün<br />

1989 – 1991 Fachhochschulreife an der staatlichen FOS Bayreuth<br />

1991 – 1996 Studium der Sozialpädagogik an der Georg-Simon-Ohm-<br />

FH, Nürnberg; Schwerpunkt Jugendarbeit<br />

Seit 10/2005 Diplom-Aufbaustudium Psychogerontologie an der<br />

Friedrich-Alexander-Universität, Erlangen<br />

Seit 10/2007 Master-Studiengang Gerontologie (M.Sc.) an der Friedrich<br />

Berufserfahrung<br />

Alexander Universität Erlangen (Teilzeitstudium;<br />

Fortführung des vorherigen Studiums)<br />

1988 – 1989 Arbeit als Hotelfachfrau im Schoßhotel Ernestgrün<br />

1996 – 2001 Arbeit als Diplom-Sozialpädagogin (FH) in der Maßnahme<br />

2001 – 2007 in Elternzeit<br />

ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) beim Internationalen<br />

Bund, Mathildenstr.40, 90762 Fürth<br />

2007 – 2009 Pädagogische Leitung des Schülertreffs beim<br />

Praktika<br />

Internationalen Bund, Mathildenstr.40, 90762 Fürth<br />

04/1993 – 07/1993 Studienbegleitendes Praktikum beim Reso-Kreis,<br />

Stadtmission Nürnberg: Betreuung von Strafgefangenen<br />

10/1993 – 02/1994 Auslandspraktikum in Israel in verschiedenen<br />

Einrichtungen der Stadt Beer-Sheva im Rahmen des<br />

Sozialpädagogik-Studiums (davon Anerkennung eines


sechswöchigen Praktikums in der Altenarbeit für das<br />

Psychogerontologie-Studium)<br />

04/1994 – 07/1994 Degrin e.V.- Ausländer und Deutsche gemeinsam e.V.<br />

Nürnberg, Betreuung von Kindern und Jugendlichen im<br />

Rahmen des Sozialpädagogikstudiums<br />

09/2006 – 06/2007 Praktikum während des Psychogerontologie-Studiums bei<br />

Nürnberg, 07.12.2009<br />

der <strong>Gerontopsychiatrischen</strong> Fachkoordination (GeFa) Mfr./<br />

<strong>Angehörigenberatung</strong> e.V., Nürnberg


Eidesstattliche Versicherung<br />

Ich versichere an Eides statt, dass ich die vorgelegte Arbeit ohne fremde Hilfe<br />

und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Quellen angefertigt habe.<br />

Die vorgelegte Arbeit wurde weder in gleicher noch in ähnlicher Form<br />

publiziert und auch bei keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt.<br />

Alle Ausführungen, die wörtlich oder sinngemäß übernommen wurden, sind<br />

als solche gekennzeichnet.<br />

Ort und Datum<br />

Nürnberg,07.12.2009<br />

Unterschrift<br />

Institut für Psychogerontologie<br />

Institut für Psychogerontologie, Leiter: Prof. Dr. Frieder R. Lang<br />

Anschrift: Nägelsbachstr. 25, 91052 Erlangen, Telefon: +49 9131 85-26526, Telefax: +49 9131 85-26554<br />

psycho@geronto.uni-erlangen.de www.geronto.uni-erlangen.de


Zusammenfassung<br />

Case Management in der Gerontopsychiatrie am Beispiel des „<strong>Ambulanten</strong><br />

Gerontospychiatrischen Fallmanagements (AGFM)“ der Gerontopsychiat-<br />

rischen Fachkoordination (GeFa) Mittelfranken. Eine erste Evaluationsstudie.<br />

Die derzeitige demografische Entwicklung ist gekennzeichnet durch die Zunahme der<br />

absoluten Zahl älterer Menschen, dem wachsenden Anteil älterer Menschen an der<br />

Gesamtbevölkerung und der Zunahme hochaltriger Menschen. Obwohl Alter nicht<br />

generell gleichgesetzt werden kann mit Krankheit, ist davon auszugehen, dass ab<br />

dem 80.- 85. Lebensjahr die Wahrscheinlichkeit des Einsetzens von Multimorbidität<br />

zunimmt. Dies wiederum führt in vielen Fällen zur Pflegebedürftigkeit. Maßgeblich<br />

beteiligt an der Pflegebedürftigkeit im Alter sind gerontopsychiatrische Erkrankungen.<br />

Der in der Pflegeversicherung verankerte Grundsatz „ambulant vor stationär“, der<br />

auch den Wünschen der Betroffenen nach einem möglichst langen Verbleib in der<br />

häuslichen Umgebung entspricht, stellt die Pflegebedürftigen und deren pflegende<br />

Angehörige vor neue Herausforderungen. Die Vielfalt der zur Verfügung stehenden<br />

Dienste und Hilfeleistungen, die Betroffene und Angehörige zur Unterstützung in<br />

Anspruch nehmen wollen und müssen, sind oft unüberschaubar für diese Zielgruppe.<br />

Hier kann ein Case Management dazu beitragen, die passende Versorgungsleistung<br />

für die Betroffenen zu ermitteln.<br />

Als Beispiel für ein gerontopsychiatrisches Case Management wurde das<br />

Modellprojekt „Ambulantes Gerontopsychiatrisches Fallmanagement (AGFM)“ der<br />

Gerontospychiatrischen Fachkoordination (GeFa) Mfr. gewählt. Neben der Dar-<br />

stellung des Projektes in seiner Umsetzung und dessen Ergebnissen, wurde<br />

überprüft, inwieweit ambulante Pflegedienste als Projektpartner geeignet sind, das<br />

Fallmanagement durchzuführen. Dies sollte mittels einer Befragung der Fall-<br />

managerinnen erfolgen. Aufgrund der Interpretation der Ergebnisse der Befragung<br />

und in Anbetracht neuer gesetzlicher Entwicklungen (Pflegestützpunkte), kann davon<br />

ausgegangen werden, dass ambulante Pflegedienste als Projektpartner nicht in<br />

erster Linie geeignet sind. Aufgrund dieser Feststellung wurde eine Alternative zum<br />

Projekt dargestellt und die Notwendigkeit eines Strukturwandels bei den ambulanten<br />

Pflegediensten erläutert.


Abstract<br />

Case Management in geronto-psychiatry illustrated by the example of ambulant<br />

Geronto-Psychiatric Case Management („Geronto-Psychatrisches Fallmanage-<br />

ment (AGFM)“) of the Geronto-Psychiatric Professional Coordination<br />

(„Gerontopsychiatrische Fachkoordination“ (GeFa)) Middle Franconia. A first<br />

evaluative study.<br />

The present demographic development is characterized by the increase in the<br />

absolute numbers of elderly people, the growing proportion of the elderly in the total<br />

population, and an increase in the numbers of very old people. Although old age<br />

does not necessarily mean illness, it is fair to assume that the probability of the<br />

occurrence multi-morbidity increases from the age of 80 to 85. In many cases, this<br />

leads to care dependency. Geronto-psychiatric diseases are among the most<br />

prominent factors to necessitate care among old people. The motto “ambulant before<br />

stationary care”, which is both the basic principle of the German care insurance and<br />

also meets the wishes of the people concerned for remaining in their familiar<br />

environments for as long as possible, poses new challenges for people dependent on<br />

care and their caring relatives. The great variety of the services and aid programmes<br />

available that the people concerned and their relatives can or must use are often<br />

hardly manageable for this target group. Under these circumstances, case-<br />

management can contribute to finding the appropriate model of care for the people<br />

concerned.<br />

As an example of geronto-psychiatric case-management, the model-project<br />

“Ambulantes Gerontopsychiatrisches Fallmanagement (AGFM)“ of the Geronto-<br />

Psychiatric Professional Coordination (“Gerontopsychiatrische Fachkoordination“<br />

(GeFa)) has been chosen for this thesis. Apart from describing the implementation<br />

and the results of this project, the study evaluates the question to what extent<br />

ambulant care services can be adequate partners for case-management. This was<br />

done by questioning case-managers and subsequently interpreting these<br />

questionnaires. In view of the results and of new legislative developments (e.g. care-<br />

centers), it is safe to assume that ambulant care-services cannot ultimately be seen<br />

as adequate partners for case-management projects. Thus, the study outlines an<br />

alternative to this project and highlights the necessity for structural changes in<br />

ambulant care-services.


Anhang<br />

Anhang 1: Fallbeispiel<br />

Anhang 2: Anforderungsprofil Fallmanagerinnen<br />

Anhang 3: Neutralitätserklärung<br />

Anhang 4: Datenschutzerklärung<br />

Anhang 5: Rückfax Fallmeldung<br />

Anhang 6: Schweigepflichtentbindung<br />

Anhang 7: Dokumentationsbogen<br />

Anhang 8: Bedarfsermittlung<br />

Anhang 9: Zeittabelle<br />

Anhang 10: Abschlussbericht<br />

Anhang 11: Zahlungsanweisung<br />

Anhang 12: Fragebogen Fallmanagerinnen<br />

Anhang 13: Fragebogen Angehörige


Anhang 1: Fallbeispiel<br />

Eine Fallmanagerin aus der Stadt Nürnberg stellt folgenden Fall dar:<br />

Bericht über einen unserer Klienten unseres ambulanten gerontopsychiatrischen<br />

Fallmanagements um einen Einblick in die Arbeit zu ermöglichen: Wir kamen zu<br />

unserem Klienten durch seine Ehefrau, die wir mit Behandlungspflege ambulant<br />

versorgen. Die bereits 88-jährige Dame leidet an Diabetes und Beschwerden nach<br />

einem Schlaganfall, versorgt aber trotz ihrer eigenen Probleme ihren an Alzheimer<br />

erkrankten Ehemann. Der Mann hat zudem Probleme mit Inkontinenz und bereits<br />

eine Prostata-Operation hinter sich. Dazu kommen Probleme mit Schwindel und<br />

aufgrund seines Alters von 86 Jahren altersgemäße körperliche Beschwerden. Sein<br />

Verhalten wechselt von Antriebslosigkeit in starke Unruhe, der Tag-Nacht-Rhythmus<br />

ist gestört und immer wieder irrt er orientierungslos in der Wohnung umher. Der<br />

Alkoholkonsum stieg an. Bei Aufforderung der Ehefrau zur Medikamenteneinnahme<br />

und zur - stark vernachlässigten - Körperpflege, zu der ihm zum einen die Einsicht<br />

fehlt und zu deren selbstständiger Durchführung er nicht mehr in der Lage ist, kam<br />

es regelmäßig zu starkem Abwehrverhalten bis hin zu verbaler Aggressivität. Die<br />

Ehefrau war stark überfordert, als sie uns ihre Probleme anvertraute. Die Kinder<br />

halfen zwar bei den Einkäufen und bei der Wohnungspflege, sollten aber nicht zu<br />

sehr belastet werden.<br />

Wir konnten in dieser Situation Hilfe anbieten, zu deren Umsetzung wir das<br />

„Ambulante gerontopsychiatrische Fallmanagement (AGFM)“ nahmen, wenngleich<br />

wir zunächst Mühe hatten unseren Klienten zur Annahme unserer Hilfe zu bewegen.<br />

Bei unseren genaueren Betrachtungen konnten wir offensichtliche Beein-<br />

trächtigungen im kognitiven Bereich und Einschränkungen im Orientierungs-<br />

vermögen feststellen, zudem zeigten sich depressive Symptome. Unter Berück-<br />

sichtigung der Biografie des Mannes und seiner Gewohnheiten - er war viele Jahre<br />

selbstständiger Handwerker und aktiv im Sportverein, zuletzt aber hatte er keinerlei<br />

Aufgaben mehr - erstellten wir unter Berücksichtigung der Wünsche der Angehörigen<br />

einen Bedarfsplan, der die Situation entspannen sollte. Dazu benötigten wir ein Netz<br />

verschiedener Hilfen: Wir nahmen Kontakt zum Hausarzt unseres Klienten auf und<br />

schilderten die Probleme, die wir von der Ehefrau wussten. Hausbesuche des Arztes<br />

hatten unregelmäßig stattgefunden, jedoch hatten bei den Besuchen weder der<br />

Klient noch die Ehefrau konkrete Probleme geschildert, so dass der Arzt nicht den


nötigen Einblick in die belastenden Verhaltensauffälligkeiten unseres Klienten haben<br />

konnte. Eine Diagnosestellung beim Facharzt über die Alzheimererkrankung hatte<br />

zwar vor längerem stattgefunden, jedoch war die medikamentöse Behandlung zum<br />

Zeitpunkt unserer Erhebungen nicht mehr angepasst. Nach Absprache mit dem Arzt<br />

vereinbarten wir eine Wiedervorstellung unseres Klienten beim Facharzt, für welche<br />

der Arzt eine Überweisung ausstellte. Der Sohn erklärte sich bereit, mit dem Vater<br />

den Besuch bei dem von unserem Klienten bereits bekannten Facharzt<br />

durchzuführen, um die Verhaltensänderungen gezielter behandeln zu lassen. Dies<br />

stieß wie erwartet, wegen fehlender Einsicht unseres Klienten generell zu<br />

Arztbesuchen, auf Probleme. Wir nahmen zusätzlich Telefonkontakt zum Arzt auf,<br />

erläuterten die uns bekannten aktuellen Probleme und vereinbarten, künftige<br />

Arztkontakte wenn möglich über Hausbesuche stattfinden zu lassen und aktuelle<br />

Veränderungen telefonisch an die miteinbezogenen behandelnden Ärzte<br />

weiterzuleiten. Über einen längeren Zeitraum konnte dadurch für unseren Klienten<br />

eine geeignetere medikamentöse Behandlung erzielt werden. Um Konfrontationen zu<br />

Lasten der Ehefrau zu vermeiden, regelten wir die Verabreichung der<br />

Medikamentengabe nach Rücksprache mit den behandelnden Ärzten über<br />

Verordnung durch häusliche Krankenpflege. Wir rieten den Angehörigen, nochmals<br />

einen Antrag bei der Pflegekasse zu stellen, der im Vorfeld bereits einmal abgelehnt<br />

worden war. Durch genaue Begründung und Dokumentation über den tatsächlichen<br />

zeitlichen Aufwand an nötiger Beaufsichtigung, Anleitung sowie Übernahme bei der<br />

Pflege des Klienten konnten wir endlich eine Pflegeeinstufung erreichen. Wir rieten<br />

zudem, einen Antrag auf Betreuung zu stellen, da der Klient wegen seiner Ein-<br />

schränkungen nicht mehr in der Lage war, seine Angelegenheiten selbst zu regeln<br />

und auch die Ehefrau nicht mehr in der Lage war, für alles Sorge zu tragen. Die<br />

Tochter stellte sich für diese Aufgabe zur Verfügung. Der angeforderte Besuchs-<br />

dienst der <strong>Angehörigenberatung</strong> konnte der Ehefrau zusätzlich zur Seite stehen, was<br />

sich als gute Ergänzung und Weiterführung unserer Arbeit erwies. Wir vereinbarten<br />

gemeinsam, dass es hilfreich wäre, den Besuch unseres Klienten in der Tagespflege<br />

anzustreben, beginnend zumindest einmal wöchentlich. Um eventuelle Widerstände<br />

des Klienten besser abfangen zu können, vereinbarten wir für den Tag, an dem der<br />

Klient die Tagespflege besuchen sollte, ambulante Hilfe am Morgen, welche bei der<br />

Grundpflege und beim Ankleiden behilflich sein sollte, sowie den Klienten positiv auf<br />

den Besuch in der Tagespflege einzustimmen und vorzubereiten. Dies geschah sehr


umsichtig und durch langsame Vorgehensweise, um den Klienten nicht zu<br />

überfordern. Je nach Verfassung des Mannes gelingt dies nicht immer, was wir<br />

akzeptieren müssen, aber im Laufe der Zeit und Gewohnheit und auch unter der<br />

nach und nach besseren medikamentösen Behandlung doch oftmals. Dies entlastet<br />

die Ehefrau, die dadurch zumindest ein wenig freie Zeit zur Verfügung hat. Zudem<br />

wirkt es sich positiv auf unseren Klienten aus, der sonst nur noch wenige soziale<br />

Anreize hat. Ambulante Hilfe wurde unter Berücksichtigung des möglichen<br />

finanziellen Rahmens zusätzlich vereinbart, um die Ehefrau sowohl körperlich zu<br />

entlasten als auch problematische Situationen zu vermindern. Die Pflege wird ein-<br />

fühlend und motivierend gestaltet und nur in dem Rahmen, in dem unser Klient sie<br />

akzeptiert, ohne sie als Bevormundung zu empfinden. Dies setzt eine gute Planung<br />

der Pflege und ausreichende Absprachen unter den Pflegenden voraus. Nötige<br />

Hilfsmittel wurden organisiert und auch die passende Inkontinenzversorgung wurde<br />

geregelt. Zwischenzeitlich gelang auch eine Wiedervorstellung unseres Klienten<br />

beim Urologen für weitere nötige Untersuchungen. Die Kinder unseres Klienten<br />

konnten aufgeklärt und dazu angeregt werden, den Vater soweit möglich auf kleinere<br />

Spaziergänge und zu Beschäftigungen mitzunehmen, um die dringend nötige<br />

körperliche Auslastung am Tage zu erreichen. Die Angehörigen wurden ebenfalls<br />

über die Krankheit informiert und konnten sich zusätzliche Hilfe und Beratung durch<br />

die <strong>Angehörigenberatung</strong> einholen, welche weiteren Behandlungs- und Betreuungs-<br />

möglichkeiten noch möglich sind und über welche Wege sie dazu kommen. Wegen<br />

Sturzgefahr und zur allgemeinen Sicherheit beider Eheleute wurde ein Hausnotruf<br />

organisiert. Weitere Gefahrenquellen und Unsicherheiten in der Wohnung konnten<br />

verringert werden. Einer der wichtigsten Punkte war es, die Ehefrau in Gesprächen<br />

über das Krankheitsbild der Demenz und damit verbundener möglicher Verhaltens-<br />

änderungen besser zu informieren. Wir erreichten damit, dass sie etwas gelassener<br />

damit umgehen und auf kritische Situationen entsprechend reagieren kann. Durch<br />

Umsetzung eines geregelteren Tagesrhythmus, Kontinuität in der Pflege, schnelles<br />

Reagieren auf Probleme von Seiten aller miteinbezogenen Dienste konnte so eine<br />

Basis geschaffen werden, die es unserem Klienten und seiner Ehefrau erlaubt, ihren<br />

Alltag in angenehmerer Weise miteinander zu verbringen. Unser Klient ist<br />

mittlerweile viel zufriedener, der Alkoholkonsum konnte verringert werden und auch<br />

die Nächte sind mittlerweile ruhiger geworden. Die Ehefrau ist ebenfalls<br />

ausgeglichener als vor Beginn unseres Fallmanagements. Auch die Angst der


Angehörigen, hilflos in unüberschaubaren Situationen alleine zu stehen, konnte<br />

durch bessere Informationen verringert werden, auch im Hinblick darauf, wie die<br />

Krankheit weiter fortschreitet. Zeitliche, fachliche, körperliche und psychische<br />

Entlastung durch verschiedene Dienste und Hilfen und genaue Absprachen und<br />

Abstimmung aller Beteiligten erwiesen sich als ein hilfreiches Netz für unseren<br />

Klienten und seine Angehörigen und wurden dankbar angenommen.<br />

(Quelle: GeFa 2009, S.36ff)


Anhang 2: Anforderungsprofil Fallmanagerinnen<br />

Anforderungsprofil<br />

für Pflegedienst-Mitarbeiter/-innen bei der Übernahme des ambulanten<br />

gerontopsychiatrischen Fallmanagements in Mittelfranken.<br />

Bereitschaft, insbesondere mit demenziell und depressiv erkrankten<br />

Menschen nicht primär pflegerisch, sondern koordinierend arbeiten zu wollen<br />

Bereitschaft zur Einbeziehung der Angehörigen und/oder anderer<br />

Bezugspersonen<br />

Teilnahme am Qualifizierungskonzept Gerontopsychiatrie Teil I und Teil II<br />

bzw. die Zusage, an Teil II teilzunehmen<br />

Alternativ eine höherwertige (geronto-) psychiatrische Aus-/ Fort-/<br />

Weiterbildung<br />

Erfahrungen mit demenziell und/ oder depressiv Erkrankten durch vorherige/<br />

bisherige Tätigkeiten<br />

Kommunikationsfähigkeit und - bereitschaft und gute Sprachkenntnisse in der<br />

Muttersprache der Klientin/ des Klienten<br />

Wertschätzender und respektvoller Umgang mit den Erkrankten und<br />

ihren Angehörigen<br />

Anwaltschaftliches Handeln unter Beachtung der Wünsche der<br />

Erkrankten und ihrer Angehörigen<br />

Bereitschaft zur Dokumentation der geleisteten Arbeit<br />

Bereitschaft zur Teilnahme an den regionalen Fallbesprechungen<br />

Wahrung der Neutralität bei der trägerunabhängigen Organisation bzw.<br />

Vermittlung der benötigten Hilfen<br />

Wahrung der Schweigepflicht und Einholung der Entbindung von der<br />

Schweigepflicht bei der Koordination der verschiedenen Leistungserbringer<br />

Erkennen und Akzeptieren der Grenzen des eigenen Handelns<br />

(Quelle: GeFa 2009, S. 42)


Anhang 3: Neutralitätserklärung<br />

Erklärung<br />

Der unterzeichnende Pflegedienst erklärt sich hiermit zur Einhaltung völliger<br />

Neutralität bei der Durchführung des ambulanten Fallmanagements bereit.<br />

Notwendige Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen werden träger- und<br />

personenneutral vermittelt.<br />

Vorrangig bei der Vermittlung und Zuschaltung weitergehender Maßnahmen sind die<br />

Wünsche und Erfordernisse von Seiten der Betroffenen.<br />

Die durchzuführenden Maßnahmen erfolgen auf der Grundlage der<br />

Biographiekenntnis und haben als Ziel die größtmögliche Motivierung, Reaktivierung<br />

und Stärkung des Selbstwertgefühls des erkrankten Menschen und seiner<br />

Angehörigen.<br />

Es wird eine Kooperation mit allen notwendigen weiteren informellen und<br />

professionellen Unterstützern angestrebt.<br />

________________________________ _________________________<br />

Ort/Datum Stempel/Unterschrift<br />

(Quelle: GeFa 2009, S.44)


Anhang 4: Datenschutzerklärung<br />

Datenschutzerklärung<br />

zum „<strong>Ambulanten</strong> gerontopsychiatrischen Fallmanagement“<br />

Die GeFa Mittelfranken erklärt hiermit, dass die durch die ambulanten Pflegedienste<br />

erhobenen Daten nur im Rahmen des Projektes genutzt und für die<br />

Abschlussdokumentation ausschließlich in anonymisierter Form bearbeitet und<br />

dargestellt werden.<br />

Die erhobenen Daten werden nicht außerhalb des Projektes weitergegeben und<br />

keiner weiteren Nutzung - sei es kommerziell oder nichtkommerziell - außerhalb des<br />

Projekteszugeführt.<br />

Nürnberg, den 26. April 2006<br />

(Quelle: GeFa 2009, S.45 )


Anhang 5: Rückfax Fallmeldung<br />

Absender:<br />

Rückfax Fallmeldung<br />

............................................... Bitte Rückfax senden an<br />

............................................... Fax- Nr.: 0911/28 760 80<br />

Ich habe Kenntnis von einem Fall erhalten, der die Kriterien für das AGFM erfüllt.<br />

Zugangsweg:<br />

eigene/r Kunde/-in durch Patient/-in selbst Arzt<br />

sonstiger Zugangsweg ______________________________________<br />

Die Person ist:<br />

männlich weiblich<br />

Alter:_______________<br />

Demenz Eigenbeurteilung<br />

Depression Ärztliche Diagnose<br />

Pflegestufe: keine 1 2<br />

Schweigepflichtentbindung liegt vor<br />

Fallmanager/-in<br />

(Name, Vorname):____________________________________________<br />

Ich bitte um Bestätigung.<br />

Bestätigung durch GeFa<br />

wird erteilt<br />

nicht erteilt<br />

_______________________________ _________________________<br />

(Datum und Unterschrift) (Datum und Unterschrift GeFa<br />

(Quelle: GeFa 2009, S.46 )


Anhang 6: Schweigepflichtentbindung<br />

Schweigepflichtentbindung<br />

Zum Zweck einer möglichst umfassenden Unterstützung ist eine gute Zusammenarbeit<br />

zwischen den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der eingebundenen<br />

Institutionen notwendig.<br />

Um diese zu ermöglichen, entbinde ich die MitarbeiterInnen von der Schweigepflicht,<br />

die unmittelbar mit der Durchführung spezieller Aufgaben betraut sind, die mit meiner<br />

Person bzw. meiner/m Angehörigen zusammenhängen.<br />

Ort/Datum Unterschrift<br />

durch den beteiligten Sozialdienst<br />

Schweigepflicht-Erklärung<br />

Die Art und der Umfang des vorgesehenen Austauschs mit anderen Organisationen<br />

oder beteiligten Personen wird der Klientin/ dem Klienten bzw. Patientin/-en bzw.<br />

seiner Betreuerin stets offen gelegt und nur in begründbarem Umfang vorgenommen.<br />

Ort/Datum Stempel/Unterschrift<br />

(Quelle: GeFa 2009, S.47)


Anhang 7: Dokumentationsbogen<br />

Dokumentationsbogen<br />

Klientendaten:<br />

Name:..................................................................Geburtsdatum:.................................<br />

Straße:...........................................................................................................................<br />

PLZ:......................Ort:...........................................................Region:...........................<br />

Familienstand: ledig verheiratet bzw. Partnerschaft<br />

seit...........................................<br />

geschieden seit........ .... verwitwet seit.................<br />

Wohnform: mit Ehe-/Partner mit Angehörigen alleine<br />

Sonstige:..............<br />

Wohnsituation: EFH MFH Treppe Aufzug Bad Dusche<br />

Konfession: evang. kathol. Sonstige:..............................<br />

Ausgeübte Berufe:<br />

Spezielle Interessen:<br />

Besondere Lebensereignisse:<br />

Tabuthemen:<br />

Angehörige/r: Tel.:<br />

Bezugsperson: Tel.:<br />

Gesetzl. BetreuerIn: Tel.:<br />

Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung<br />

liegt vor<br />

Pflegeeinstufung: keine 1 2 3 beantragt für<br />

Stufe...........<br />

Ärztliche Versorgung:<br />

Hausarzt: Tel.:<br />

Facharzt: Tel.:<br />

Facharzt: Tel.:


Somatische und psychiatrische Diagnosen:<br />

Demenzielle Erkrankung Herz-/Kreislauferkrankung<br />

Depressive Störung Stoffwechselerkrankung<br />

Wahnhafte Erkrankung Neurologische Erkrankung<br />

Suchterkrankung Degenerative Erkrankung<br />

Medikamente:<br />

Antidementiva Antidepressiva Sedativa Hypnotika<br />

Anxiolytika Atypisches Neuroleptikum<br />

Sonstige:................................................<br />

Ärztlich verordnete Medikamente: werden gerichtet Einnahme unter Aufsicht<br />

Psychiatrische Symptome:<br />

Bewusstsein: wach schläfrig<br />

Orientierung: zeitlich immer / teilweise / nie<br />

Örtlich immer / teilweise / nie<br />

Situativ immer / teilweise / nie<br />

Gedächtnisstörungen:<br />

Wahn (Art):<br />

Halluzination (Art):<br />

Substanzmissbrauch: Alkohol Medikamente Tabak Sonstige<br />

Stimmung: gehoben depressiv gereizt ängstlich<br />

Kontaktverhalten / Kommunikation:<br />

Muttersprache: benutzte Sprache:<br />

verbal nonverbal Verständigung<br />

verlangsamtes Denken verlangsamte Sprache unverständliche Sprache<br />

Schwerhörigkeit: Gehörlosigkeit: Sehbehinderung: Blindheit:<br />

sucht Kontakt lehnt Kontakt ab Distanzminderung sozialer Rückzug<br />

Besonderheiten:<br />

Verhaltensauffälligkeiten / Risiken:<br />

Abwehrverhalten bei:<br />

Aggressivität / Art und Situation:<br />

Angstzustände / Art und Situation:<br />

Antriebsstörung: Antrieb vermindert Passivität schwer motivierbar<br />

Antrieb gesteigert Unruhe<br />

Weglauftendenzen Suizidalität suizidale Äußerungen Suizidversuch<br />

Sonstige Risiken:<br />

Mobilität:<br />

selbstständig eingeschränkt rastlos Apraxie<br />

benötigt Hilfe bei:<br />

Sturzprophylaxe durch:


Hilfsmittel:<br />

Brille Hörgerät: rechts / links Zahnprothese: oben / unten<br />

Toilettensitz Badewannenlifter Rollator Rollstuhl Sonstige:<br />

Benötigte Hilfsmittel:<br />

Durchgeführte Therapien/Name/Tel.:<br />

Atemtherapie Krankengymnastik<br />

Bewegungstherapie Logopädie<br />

Ergotherapie Physiotherapie<br />

Haushaltstraining Psychotherapie<br />

Kognitives Training Sonstige<br />

Ambulante Versorgung:<br />

Unterstützung durch/Vermittlung an:<br />

Angehörige/n: Tel.:<br />

Angehörige/n: Tel.:<br />

Nachbar/in: Tel.:<br />

Nachbar/in: Tel.:<br />

ambulanten Pflegedienst: Tel.:<br />

Beratungsstelle: Tel.:<br />

Beratungsstelle: Tel.:<br />

Besuchsdienst: Tel.:<br />

Einkaufsdienst: Tel.:<br />

Essen auf Rädern: Tel.:<br />

Gruppenangebot: Tel.:<br />

Haushaltshilfe: Tel.:<br />

Putzhilfe: Tel.:<br />

Sonstige: Tel.:<br />

Sonstige: Tel.:<br />

Teilstationäre Versorgung:<br />

Tagesklinik: Tel.:<br />

Tagespflege: Tel.:<br />

Stationäre Versorgung:<br />

Klinikaufenthalt: von bis von bis<br />

von bis von bis<br />

Kurzzeitpflege: von bis von bis<br />

Pflegeheim: Eintritt ab: in:<br />

Grund der stationären Versorgung:<br />

Anmerkungen:<br />

Datum, Unterschrift<br />

(Quelle: GeFa 2009, S.48ff)


Anhang 8: Bedarfsermittlung<br />

Bedarfsermittlung<br />

für<br />

Frau/Herrn___________________________________________________________<br />

Zentrale<br />

Problematik__________________________________________________________<br />

Bereich Fachlich<br />

Notwendige<br />

Maß-<br />

Kontaktaufnahme <br />

Grundpflege <br />

Behandlungspflege<br />

Haus-/<br />

Facharztbesuche<br />

Ernährung<br />

nahme<br />

Ziel<br />

Interventionswünsche<br />

der Klientin/<br />

d. Klienten<br />

des/ der<br />

Angehörigen<br />

Vereinbarte<br />

Maßnahme<br />

Durchführung<br />

von/ am


Bereich Fachlich<br />

Notwendige<br />

Maßnahme<br />

Kontaktaufnahme <br />

Wohnungspflege<br />

Soziale<br />

Kontakte<br />

Tagesgestaltung<br />

Mobilität/<br />

Aktivierung<br />

Finanzen/<br />

Post<br />

Sonstiges<br />

Ziel<br />

Interventionswünsche<br />

der Klientin/<br />

d. Klienten<br />

des/ der<br />

Angehörigen<br />

Vereinbarte<br />

Maßnahme<br />

Klient/-in oder (gesetzl.) Vertreter/-in Mitarbeiter/-in des Pflegedienstes<br />

_____________________________ ___________________________<br />

Datum/Unterschrift<br />

(Quelle: GeFa 2009, S.51ff)<br />

Durchführung<br />

von/ am


Anhang 9: Zeittabelle<br />

Zeittabelle<br />

Für<br />

Frau/Herrn......................................................................................................................<br />

Hausbesuch Fahrzeit<br />

in Min.<br />

1.Hausbesuch<br />

2.Hausbesuch<br />

3.Hausbesuch<br />

Telefonkontakt<br />

KM-<br />

Angabe<br />

Kontaktaufnahme<br />

durch<br />

Klient/-in<br />

Mitarbeiterin<br />

Sonstige:<br />

Klient/-in<br />

Mitarbeiterin<br />

Sonstige<br />

Klient/-in<br />

Mitarbeiterin<br />

Sonstige<br />

Klient/-in<br />

Mitarbeiterin<br />

Sonstige<br />

(Quelle: GeFa 2009, S.54f)<br />

Dauer Inhalt Datum/Zeichen<br />

Dauer Inhalt<br />

Datum/Zeichen


Anhang 10: Abschlussbericht<br />

Abschlussbericht<br />

für<br />

Herrn/Frau:.....................................................................................................................<br />

Krankheitsgruppe:<br />

Demenz Depression<br />

Eigenbeurteilung oder Ärztliche Diagnose<br />

Durchgeführte Tests:<br />

DemTect =>Ergebnis: MMST =>Ergebnis:<br />

Geriatric Depression Scale => Ergebnis:<br />

Sonstige:<br />

Beginn des Fallmanagements: Beendigung des Fallmanagements:<br />

Pflegestufe bei Beginn: bei Ende:<br />

Vermittelte Institutionen:<br />

1. 3.<br />

2. 4.<br />

Eingeleitete Therapiemaßnahmen:<br />

1. 3.<br />

2. 4.<br />

Weitere Unterstützungsmaßnahmen:<br />

1. 3.<br />

2. 4.<br />

Grund für Beendigung des Fallmanagements:<br />

Eigenbeurteilung der Effekte:<br />

Beurteilung des Fallmanagements durch Klienten oder Angehörige:<br />

Stempel/Unterschrift<br />

(Quelle: GeFa 2009, S.56)


Anhang 11: Zahlungsanweisung<br />

Zahlungsanweisung<br />

für das Ambulante Gerontopsychiatrische Fallmanagement<br />

Bitte als Rückfax an <strong>Angehörigenberatung</strong> e.V. Nürnberg<br />

0911/ 287 60 80<br />

Hiermit bestätigen wir den Abschluss des folgenden Fallmanagements:<br />

Region:<br />

Fallmanagerin:<br />

Beginn: Ende:<br />

Bitte überweisen Sie die pauschale Aufwandsentschädigung von 100.-Euro an:<br />

Empfängeranschrift:<br />

Institution:<br />

Straße:<br />

PLZ: Ort:<br />

Kontoverbindung:<br />

Bank:<br />

BLZ:<br />

Konto-Nr.:<br />

Anmerkungen:<br />

Datum<br />

Stempel/Unterschrift<br />

(Quelle: GeFa 2009, S.57)


Anhang 12: Fragebogen Fallmanagerinnen<br />

Fragebogen zum gerontopsychiatrischen Fallmanagement (AGFM)<br />

Sehr geehrte Fallmanagerinnen,<br />

im Rahmen des gerontopsychiatrischen Fallmanagements in Mittelfranken hatten Sie<br />

die Möglichkeit an dem Projekt teilzunehmen. Da uns Ihre Erfahrungen und<br />

Einschätzungen in Ihrer Tätigkeit als Fallmanagerin wichtig sind, bitten wir Sie heute<br />

darum, diesen Fragebogen für uns auszufüllen. Wir versichern Ihnen, dass diese<br />

Umfrage anonym bleibt und wir dem Datenschutz unterliegen. Ihre Daten werden<br />

lediglich für Auswertungszwecke verwendet.<br />

I. Welche Grundqualifikation haben Sie?<br />

examinierte Krankenschwester examinierte Altenpflegerin Sozialpädagogin<br />

Sonstiges ...................................................<br />

II. Welche Fort-/Weiterbildung haben Sie im (geronto-)psychiatrischen Bereich<br />

absolviert?<br />

„Qualifizierungskonzept Gerontopsychiatrie I“<br />

„Qualifizierungskonzept Gerontopsychiatrie II“<br />

Weiterbildung zur Fachkraft Gerontopsychiatrie (720 Std.)<br />

Sonstige: ....................................................<br />

1. Haben Sie im Rahmen des gerontopsychiatrischen Fallmanagements Fälle<br />

bearbeitet?<br />

ja nein<br />

Anzahl der Fälle:...........<br />

Anmerkung:....................................................................................................................<br />

2. Halten Sie die drei vorgesehenen Hausbesuche für ausreichend, um das<br />

Fallmanagement durchführen zu können?<br />

ja nein<br />

Anmerkung:....................................................................................................................<br />

3. Welchen zeitlichen Umfang halten Sie pro Hausbesuch für angemessen?<br />

bis zu einer Stunde mehr als eine Stunde<br />

Anmerkung:....................................................................................................................<br />

4. Konnten geeignete ambulante Maßnahmen an die Betroffenen vermittelt<br />

werden?<br />

trifft voll und ganz zu<br />

trifft zu<br />

trifft weniger zu<br />

trifft überhaupt nicht zu<br />

Anmerkung:....................................................................................................................


5a. Konnte Ihrer Meinung nach die Lebensqualität der Erkrankten durch das<br />

Fallmanagement verbessert werden?<br />

trifft voll und ganz zu<br />

trifft zu<br />

trifft weniger zu<br />

trifft überhaupt nicht zu<br />

Anmerkung:....................................................................................................................<br />

5b. Konnte Ihrer Meinung nach die Lebensqualität der Familienangehörigen<br />

durch das Fallmanagement verbessert werden?<br />

trifft voll und ganz zu<br />

trifft zu<br />

trifft weniger zu<br />

trifft überhaupt nicht zu<br />

Anmerkung:....................................................................................................................<br />

6. Konnte Ihrer Einschätzung nach durch das Fallmanagement eine<br />

Heimeinweisung<br />

- verzögert werden?<br />

ja nein weiß nicht<br />

- vermieden werden?<br />

ja nein weiß nicht<br />

Anmerkung:....................................................................................................................<br />

7. Wie schätzen Sie die Zusammenarbeit mit den Angehörigen ein?<br />

7a. Ihre Vorschläge als Fallmanagerin wurden von den Familienangehörigen<br />

angenommen.<br />

trifft voll und ganz zu<br />

trifft zu<br />

trifft weniger zu<br />

trifft überhaupt nicht zu<br />

Anmerkung:....................................................................................................................<br />

7b. Ihre Vorschläge als Fallmanagerin wurden von den Erkrankten<br />

angenommen.<br />

trifft voll und ganz zu<br />

trifft zu<br />

trifft weniger zu<br />

trifft überhaupt nicht zu<br />

Anmerkung:....................................................................................................................


8. Die Zusammenarbeit mit den vermittelten Versorgungsanbietern (Ärzten,<br />

Beratungsstellen, anderen ambulanten Diensten etc.) war Ihrer Meinung nach<br />

sehr gut<br />

gut<br />

zufriedenstellend<br />

weniger gut<br />

Anmerkung:....................................................................................................................<br />

9. Halten Sie die Höhe der zur Verfügung gestellten Aufwandsentschädigung<br />

für das Fallmanagement für Kosten deckend?<br />

ja nein weiß nicht<br />

Vorschlag:...........€<br />

Anmerkung:....................................................................................................................<br />

10. Welche Abrechnungsart halten Sie im Rahmen des Fallmanagements für<br />

sinnvoll?<br />

Pauschale stundenweise Abrechnung<br />

Anmerkung:....................................................................................................................<br />

11. Halten Sie den Bearbeitungsaufwand des Dokumentationssystems für<br />

zeitlich angemessen und wie viel Zeit haben Sie aufgewendet?<br />

Dokumentationsbogen ja nein<br />

Bedarfsermittlung ja nein<br />

Zeittabelle ja nein<br />

Abschlussbericht ja nein<br />

Anmerkung:....................................................................................................................<br />

12. Halten Sie das Dokumentationssystem in seiner Handhabung für<br />

praktikabel?<br />

Dokumentationsbogen ja nein<br />

Bedarfsermittlung ja nein<br />

Zeittabelle ja nein<br />

Abschlussbericht ja nein<br />

Anmerkung:....................................................................................................................<br />

13. Halten Sie die Schulungen im Rahmen des gerontopsychiatrischen<br />

Fallmanagements für hilfreich?<br />

trifft voll und ganz zu<br />

trifft zu<br />

trifft weniger zu<br />

trifft überhaupt nicht zu<br />

Anmerkung:....................................................................................................................


14. Wie schätzen Sie persönlich den Kosten-Nutzen-Effekt des<br />

Fallmanagements ein?<br />

Für<br />

- die Klienten/Patienten:<br />

sehr effektiv effektiv weniger effektiv überhaupt nicht effektiv<br />

- die ambulanten Dienste:<br />

sehr effektiv effektiv weniger effektiv überhaupt nicht effektiv<br />

Anmerkung:....................................................................................................................<br />

15. Sind Sie an einer Fortführung des gerontopsychiatrischen<br />

Fallmanagements interessiert?<br />

ja nein<br />

Anmerkung:....................................................................................................................<br />

16. Wünschen Sie sich als Fallmanagerin zusätzliche Fortbildungen, um diese<br />

Tätigkeit weiterhin erfolgreich durchführen zu können?<br />

ja nein<br />

welche?..........................................................................................................................<br />

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung!


Anhang 13: Fragebogen Angehörige<br />

Angehörigen-Fragebogen<br />

zum gerontopsychiatrischen Fallmanagement (AGFM)<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Sie haben durch einen ambulanten Pflegedienst an einem Fallmanagement<br />

teilgenommen. Als Auftraggeber interessiert uns nun, ob Sie als Angehörige/r bzw.<br />

Erkrankte/r von dieser Maßnahme profitiert haben. Daher möchten wir Sie bitten,<br />

diesen Fragebogen für uns auszufüllen. Wir versichern Ihnen hiermit, dass Ihre<br />

Angaben anonym bleiben und wir dem Datenschutz unterliegen. Die von Ihnen<br />

beantworteten Fragen dienen lediglich Auswertungszwecken.<br />

I. Sie sind<br />

Angehörige/r Erkrankte/r<br />

Ehefrau Tochter<br />

Ehemann Sohn Sonstige ...........................................<br />

II. Geschlecht w m<br />

Alter 40-49J. 50-59J. 60-69J. 70-79J. 80-89J.<br />

Sonstiges.......<br />

III. Aufgrund welcher Erkrankung haben Sie das Fallmanagement in Anspruch<br />

genommen?<br />

Demenzielle Erkrankung Depression Sonstiges<br />

1. Empfanden Sie das Fallmanagement insgesamt für Ihre persönliche<br />

Situation als hilfreich?<br />

trifft voll und ganz zu<br />

trifft zu<br />

trifft weniger zu<br />

trifft überhaupt nicht zu<br />

Anmerkung:.............................................................................................................<br />

2. Konnte in Ihrer Situation durch das Fallmanagement eine Heimeinweisung<br />

-verzögert werden?<br />

ja nein<br />

-vermieden werden?<br />

ja nein<br />

Anmerkung:.............................................................................................................<br />

3. Konnten geeignete ambulante Maßnahmen für Sie oder den/die Angehörige<br />

vermittelt werden?<br />

trifft voll und ganz zu<br />

trifft zu<br />

trifft weniger zu<br />

trifft überhaupt nicht zu<br />

Anmerkung:.............................................................................................................


4. Sind Sie seit der Teilnahme am Fallmanagement mit Ihrer Lebenssituation<br />

zufriedener?<br />

trifft voll und ganz zu<br />

trifft zu<br />

trifft weniger zu<br />

trifft überhaupt nicht zu<br />

Anmerkung:.............................................................................................................<br />

5. Fühlen Sie sich durch die vermittelten Maßnahmen des Fallmanagements in<br />

Ihrem Alltag entlastet?<br />

trifft voll und ganz zu<br />

trifft zu<br />

trifft weniger zu<br />

trifft überhaupt nicht zu<br />

Anmerkung:.............................................................................................................<br />

6. Würden Sie das Fallmanagement bei Bedarf wieder in Anspruch nehmen?<br />

ja nein weiß nicht<br />

Anmerkung:.............................................................................................................<br />

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-mail an:<br />

Elfi Ziebell<br />

Gerontopsychiatrische Fachkoordiantion (GeFa) Mittelfranken<br />

Tel.: 0911/26 98 39<br />

E-Mail: gefa@angehoerigenberatung-nbg.de<br />

Den ausgefüllten Fragebogen senden Sie bitte in dem beigefügten<br />

Freiumschlag zurück an die GeFa Mittelfranken.<br />

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