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Frauenbiburger Strasse

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Seite 8 von 15<br />

5. FOLGERUNGEN FÜR DIE GRÜNDUNG VON BAUWERKEN<br />

5.1 Gründungsempfehlung<br />

Zum derzeitigen Planungsstand liegen keine Detailpläne etc. vor. Sowohl bei einer<br />

Nichtunterkellerung (Gründungssohle bei frostfreier Einbindetiefe von ca. 1,2 m unter GOK) als auch<br />

Unterkellerung von Gebäuden liegen die Fundamentaufstandsflächen überwiegend in den Böden der<br />

Bodenschicht 1.<br />

Die Böden der Bodenschicht 1 mit mindestens steifen Konsistenzen sind nach DIN 18 196 für<br />

gründungstechnische Zwecke als brauchbar, die Böden der Bodenschicht 2 als geeignet bis gut<br />

geeignet zu bewerten und erfüllen die Voraussetzungen nach DIN 1054 zur Angabe von<br />

Bemessungswerten des Sohlwiderstands für einfache Fälle. Eine Flachgründung kann ausgeführt<br />

werden.<br />

Sofern weiche Konsistenzen vorliegen (unter Wasserzufluss zu erwarten) zeigen diese Böden<br />

geringe Tragfähigkeiten und ein ungünstiges Last-/Verformungsverhalten. Nach DIN 18 196 sind die<br />

Böden der Bodenschichten 1 und 2 mit weichen Konsistenzen zur Gründung von Bauwerken als<br />

weniger geeignet bis ungeeignet zu bewerten, weshalb in diesen Fällen Zusatzmaßnahmen<br />

erforderlich werden. In diesen Fällen wird empfohlen, hinsichtlich der Last-/ Setzungsverteilung eine<br />

Plattengründung auf einem geeigneten Gründungspolster mit gut verdichtbarem, nicht bindigem<br />

Boden auf einem geotextilen Filtervlies durchzuführen. Bei einer Polstergründung auf ggf.<br />

vorliegenden Böden mit weichen Konsistenzen ist der genaue Bettungsmodul nach Vorlage der<br />

Bauwerkslasten und –abmessungen zwingend in einer gesonderten Setzungsberechnung unter<br />

Berücksichtigung der Steifemoduln zu ermitteln. Die ggf. erforderlichen Bodenaustauschmaßnahmen<br />

sind durch den Sachverständigen für Geotechnik in einer Gründungssohlabnahme festzulegen.<br />

Nachfolgend werden für die Tone der Bodenschicht 1 mit mind. steifer Konsistenz Bemessungswerte<br />

des Sohlwiderstands für einfache Fälle angegeben.<br />

5.2 Flachgründung<br />

Einzel-/Streifenfundament<br />

Nach DIN 1054 (2010-12) können für die anstehenden Tone der Bodenschicht 1 mit mind. steifer<br />

Konsistenz die in der nachfolgenden Tabelle enthaltenen Bemessungswerte des Sohlwiderstands für<br />

einfache Fälle angesetzt werden. In den Tabellenwerten sind die Bodenfestigkeiten, die<br />

Wasserstände sowie die geologische Vorbelastung bereits eingearbeitet. Zwischenwerte können<br />

geradlinig interpoliert werden.<br />

In der Sohlaufstandsfläche ggf. witterungsbedingt anzutreffende weiche bindige Böden bzw.<br />

Auffüllungsböden etc. sind durch eine Magerbetonauffüllung oder einen geeigneten Bodenaustausch<br />

bis zu den Tonen der Bodenschicht 1 mit mind. steifer Konsistenz zu ersetzen.

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