Frauenbiburger Strasse
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5. FOLGERUNGEN FÜR DIE GRÜNDUNG VON BAUWERKEN<br />
5.1 Gründungsempfehlung<br />
Zum derzeitigen Planungsstand liegen keine Detailpläne etc. vor. Sowohl bei einer<br />
Nichtunterkellerung (Gründungssohle bei frostfreier Einbindetiefe von ca. 1,2 m unter GOK) als auch<br />
Unterkellerung von Gebäuden liegen die Fundamentaufstandsflächen überwiegend in den Böden der<br />
Bodenschicht 1.<br />
Die Böden der Bodenschicht 1 mit mindestens steifen Konsistenzen sind nach DIN 18 196 für<br />
gründungstechnische Zwecke als brauchbar, die Böden der Bodenschicht 2 als geeignet bis gut<br />
geeignet zu bewerten und erfüllen die Voraussetzungen nach DIN 1054 zur Angabe von<br />
Bemessungswerten des Sohlwiderstands für einfache Fälle. Eine Flachgründung kann ausgeführt<br />
werden.<br />
Sofern weiche Konsistenzen vorliegen (unter Wasserzufluss zu erwarten) zeigen diese Böden<br />
geringe Tragfähigkeiten und ein ungünstiges Last-/Verformungsverhalten. Nach DIN 18 196 sind die<br />
Böden der Bodenschichten 1 und 2 mit weichen Konsistenzen zur Gründung von Bauwerken als<br />
weniger geeignet bis ungeeignet zu bewerten, weshalb in diesen Fällen Zusatzmaßnahmen<br />
erforderlich werden. In diesen Fällen wird empfohlen, hinsichtlich der Last-/ Setzungsverteilung eine<br />
Plattengründung auf einem geeigneten Gründungspolster mit gut verdichtbarem, nicht bindigem<br />
Boden auf einem geotextilen Filtervlies durchzuführen. Bei einer Polstergründung auf ggf.<br />
vorliegenden Böden mit weichen Konsistenzen ist der genaue Bettungsmodul nach Vorlage der<br />
Bauwerkslasten und –abmessungen zwingend in einer gesonderten Setzungsberechnung unter<br />
Berücksichtigung der Steifemoduln zu ermitteln. Die ggf. erforderlichen Bodenaustauschmaßnahmen<br />
sind durch den Sachverständigen für Geotechnik in einer Gründungssohlabnahme festzulegen.<br />
Nachfolgend werden für die Tone der Bodenschicht 1 mit mind. steifer Konsistenz Bemessungswerte<br />
des Sohlwiderstands für einfache Fälle angegeben.<br />
5.2 Flachgründung<br />
Einzel-/Streifenfundament<br />
Nach DIN 1054 (2010-12) können für die anstehenden Tone der Bodenschicht 1 mit mind. steifer<br />
Konsistenz die in der nachfolgenden Tabelle enthaltenen Bemessungswerte des Sohlwiderstands für<br />
einfache Fälle angesetzt werden. In den Tabellenwerten sind die Bodenfestigkeiten, die<br />
Wasserstände sowie die geologische Vorbelastung bereits eingearbeitet. Zwischenwerte können<br />
geradlinig interpoliert werden.<br />
In der Sohlaufstandsfläche ggf. witterungsbedingt anzutreffende weiche bindige Böden bzw.<br />
Auffüllungsböden etc. sind durch eine Magerbetonauffüllung oder einen geeigneten Bodenaustausch<br />
bis zu den Tonen der Bodenschicht 1 mit mind. steifer Konsistenz zu ersetzen.