Leitlinien zur postexpositionellen Prophylaxe der HIV-Infektion
Leitlinien zur postexpositionellen Prophylaxe der HIV-Infektion
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Postexpositionelle <strong>Prophylaxe</strong> <strong>der</strong> <strong>HIV</strong>-<strong>Infektion</strong><br />
<strong>Infektion</strong>srisiko verbunden sein, da Viren in angetrockneten Blutresten stabil bleiben und<br />
bei erneuter Inlösungnahme weiter infektiös sein können [86]. Ein Arzt, <strong>der</strong> eine<br />
stattgehabte Risikosituation für eine ggf. PEP einschätzen soll, bittet am besten den IDU,<br />
ihm genau zu schil<strong>der</strong>n, wie ein ggf. gemeinsamer Drogenkonsum stattgefunden hat.<br />
• Mittels Stichverletzung Unbeteiligter durch herumliegendes, gebrauchtes IDU-<br />
Injektionsbesteck: Hierbei wird das <strong>HIV</strong>-Übertragungsrisiko als gering erachtet [87], weil<br />
an den Kanülen nach dem Gebrauch nur geringe Blutmengen anhaften, die zudem<br />
meistens getrocknet sind. Zusätzlich zu bedenken sind speziell hier jedoch auch<br />
<strong>Infektion</strong>en mit den Erregern von Hepatitis B, Hepatitis C o<strong>der</strong> Tetanus, weshalb in jedem<br />
Fall eine ärztliche Untersuchung und ggf. eine Immunisierung erfolgen sollte (als<br />
postexpositionelle Maßnahme möglich gegen Hepatitis B und Tetanus).<br />
Exposition durch Transfusion <strong>HIV</strong>-infizierten Blutes und Transplantation <strong>HIV</strong>infizierter<br />
Organe<br />
In Einzelfällen ist es durch unbeabsichtigte Transfusion virushaltigen Blutes und durch<br />
Transplantation von Organen eines <strong>HIV</strong>-infizierten Spen<strong>der</strong>s <strong>zur</strong> Exposition <strong>der</strong> Empfänger<br />
gekommen. Das im Vergleich mit den vorgenannten Fällen sehr große Volumen<br />
inkorporierten Materials rechtfertigt auch angesichts fehlen<strong>der</strong> Statistiken und auch in Fällen<br />
niedriger Virämie <strong>der</strong> Indexperson die Annahme, dass es sich im Sinne <strong>der</strong> Entscheidung über<br />
eine <strong>HIV</strong>-PEP um eine in hohem Maße infektionsgefährdende Situation handelt.<br />
3.4 Indikation<br />
Die ärztliche Indikationsstellung <strong>zur</strong> <strong>HIV</strong>-PEP muss streng an <strong>der</strong> individuellen<br />
Risikoabschätzung orientiert sein. Es gelten die folgenden Empfehlungen <strong>zur</strong> Einleitung einer<br />
PEP in Abhängigkeit vom möglichen <strong>Infektion</strong>srisiko wie in Tabelle 5 dargestellt. Eine<br />
Abweichung von den hier genannten Empfehlungen – insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> häufig<br />
vorkommenden Konstellation, dass <strong>der</strong> <strong>HIV</strong>-Status des Partners/ <strong>der</strong> Partnerin unbekannt ist -<br />
sollte <strong>zur</strong>ückhaltend erfolgen und bedarf bis auf weiteres einer beson<strong>der</strong>en Begründung und<br />
Dokumentation (siehe auch Entscheidungsbaum im Anhang).<br />
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