Leitlinien zur postexpositionellen Prophylaxe der HIV-Infektion
Leitlinien zur postexpositionellen Prophylaxe der HIV-Infektion
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Postexpositionelle <strong>Prophylaxe</strong> <strong>der</strong> <strong>HIV</strong>-<strong>Infektion</strong><br />
bevor diese Untersuchungen durchgeführt werden. Eine Ablehnung des <strong>HIV</strong>-Testes durch die<br />
Indexperson ist zu respektieren. In einigen Bundeslän<strong>der</strong>n gibt es weitergehende Regelungen,<br />
die eine Testung <strong>der</strong> Indexperson (z.B. nach Vergewaltigung o<strong>der</strong> Angriff mit einer<br />
gebrauchten Spritze) auch ohne <strong>der</strong>en Einverständnis erlauben.<br />
In Krankenhäusern mit eigenem Labor o<strong>der</strong> Einrichtungen, die <strong>HIV</strong>-Antikörperschnelltests<br />
<strong>zur</strong> Verfügung haben, kann ein Testergebnis innerhalb von wenigen Stunden <strong>zur</strong> Verfügung<br />
stehen [62]. Dies erfor<strong>der</strong>t jedoch ein im Vorfeld abgestimmtes, koordiniertes und<br />
zeitsparendes Vorgehen aller Beteiligten. Ziel einer raschen Testung <strong>der</strong> Indexperson ist es,<br />
die PEP-Indikation so gezielt wie möglich zu stellen.<br />
Zur Beurteilung des <strong>HIV</strong>-Expositionsrisikos und <strong>zur</strong> Abwägung des Nutzens und <strong>der</strong> Risiken<br />
einer <strong>HIV</strong>-PEP sollte ein in <strong>der</strong> <strong>HIV</strong>-Therapie erfahrener Arzt hinzugezogen werden. Dies<br />
kann auch nach einer vorläufigen, notfallmäßigen Einleitung einer <strong>HIV</strong>-PEP geschehen.<br />
1.7 Beratung und Einverständnis<br />
Entscheidend für die Indikationsstellung einer <strong>HIV</strong>-PEP ist zunächst die Abschätzung des<br />
<strong>Infektion</strong>srisikos auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> o.g. Kriterien. Auch Personen, bei denen lediglich ein<br />
vermeintliches <strong>HIV</strong>-Risiko ohne Indikation für eine medikamentöse PEP vorliegt, sind<br />
angemessen über die <strong>HIV</strong>-<strong>Infektion</strong>srisiken zu beraten. Exponierte Personen mit erhöhtem<br />
Risiko sind zusätzlich über Nutzen und Risiken <strong>der</strong> <strong>HIV</strong>-PEP aufzuklären. Eine <strong>HIV</strong>-PEP darf<br />
nur mit ausdrücklicher Zustimmung <strong>der</strong> zu behandelnden Person erfolgen. In jedem Fall ist<br />
darauf hinzuweisen, dass alle für die <strong>HIV</strong>-PEP eingesetzten Substanzen für diese spezielle<br />
Indikation nicht zugelassen sind (sog. „off-label-use“). Weiterhin sind exponierte Personen<br />
über die Möglichkeiten eines <strong>Prophylaxe</strong>versagens und Vorsichtsmaßnahmen aufzuklären. Sie<br />
sollten:<br />
• Über Nebenwirkungen <strong>der</strong> verordneten Medikamente informiert werden;<br />
• beraten werden, wann <strong>der</strong> nächste Test notwendig ist;<br />
• über mögliche Wechselwirkungen <strong>der</strong> PEP-Medikamente mit eventuell bestehen<strong>der</strong><br />
Dauermedikation aufgeklärt werden;<br />
• bis 12 Monate nach <strong>der</strong> Exposition kein Blut spenden;<br />
• bis zum Vorliegen eines aussagekräftigen negativen <strong>HIV</strong>-Testes (3 Monate nach <strong>der</strong><br />
Exposition, bzw. nach dem Ende <strong>der</strong> medikamentösen Postexpositionsprophylaxe)<br />
Kondome benutzen und/o<strong>der</strong> Safer Sex einhalten.<br />
Auf die ärztliche Dokumentationspflicht wird hingewiesen. <strong>HIV</strong>-exponierte Personen sollten<br />
schriftlich erklären, dass sie mit <strong>der</strong> <strong>HIV</strong>-PEP einverstanden sind und über Nutzen und<br />
Risiken aufgeklärt wurden.<br />
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