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Leitlinien zur postexpositionellen Prophylaxe der HIV-Infektion

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Postexpositionelle <strong>Prophylaxe</strong> <strong>der</strong> <strong>HIV</strong>-<strong>Infektion</strong><br />

35 <strong>der</strong> Berufsgenossenschaften („Tropentauglichkeit“) ergeben, wird hingewiesen. Wichtig ist<br />

auch die Aufklärung über rechtliche Beson<strong>der</strong>heiten wie z.B. freiwilliger <strong>HIV</strong>-Test bzw.<br />

Einfrieren von Serum (Unfallversicherung) und off-label-Status <strong>der</strong> <strong>HIV</strong>-PEP (Haftung). Der<br />

Dokumentation <strong>der</strong> Beratungsinhalte und des schriftlichen Einverständnisses (vgl. 1.7) kommt<br />

hier beson<strong>der</strong>e Bedeutung zu.<br />

Die Ausstattung für die <strong>HIV</strong>-PEP sollte in sich vollständig und laienverständlich erklärt sein:<br />

Anleitung, Medikamente für vier Wochen, ggf. Hinweis auf getestete Versand- o<strong>der</strong> lokale<br />

Beschaffungsmöglichkeiten, mehrsprachiger Dokumentationsbogen, Beratungskontakte,<br />

Nebenwirkungsmanagement, serologisches und klinisch-chemisches Kontrollprogramm, ggf.<br />

Schwangerschaftstest. Die Zusammenstellung eines „Standardprophylaxe-Sets“ (vgl. 5.5) in<br />

Deutschland ist sehr teuer und durch das Arzneimittelrecht erschwert; es kann günstiger sein,<br />

die Medikamente vor Ort o<strong>der</strong> im internationalen Versandhandel zu beschaffen. Auf evtl.<br />

zollrechtliche Vorschriften im Zielland ist zu achten.<br />

Die Kosten für eine <strong>HIV</strong>-PEP bei Auslandseinsätzen von medizinischem o<strong>der</strong><br />

paramedizinischem Personal, aber auch an<strong>der</strong>er Berufsgruppen und <strong>der</strong>en Familien, sollten<br />

von <strong>der</strong> jeweiligen Entsendeorganisation getragen werden.<br />

5.3 <strong>HIV</strong>-PEP <strong>zur</strong> Selbstbehandlung<br />

Gegenwärtig fällt es schwer, unabhängig von den Gegebenheiten des Tätigkeitsortes und –<br />

feldes und <strong>der</strong> Qualifikation <strong>der</strong> beteiligten Personen eine einheitliche Empfehlung für o<strong>der</strong><br />

gegen die Mitgabe <strong>der</strong> Anleitung und <strong>der</strong> Medikamente <strong>zur</strong> selbständigen Durchführung einer<br />

<strong>HIV</strong>-PEP vor Ort zu geben. Es sind differenzierte Einzelfallentscheidungen unter<br />

Berücksichtigung des zu erwartenden Expositionsrisikos erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Wesentliche Voraussetzungen für die Durchführbarkeit einer <strong>HIV</strong>-PEP in Selbstbehandlung<br />

sind:<br />

o ausführliche Vorbereitung des Mitarbeiters/<strong>der</strong> Mitarbeiterin einschließlich<br />

schriftlicher Handlungsanleitung und schriftliches Vorab-Einverständnis <strong>zur</strong><br />

<strong>HIV</strong>-PEP,<br />

o Kritikfähigkeit des/r Exponierten hinsichtlich <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> Exposition, <strong>der</strong><br />

Risikoeinschätzung und <strong>der</strong> Schwere evtl. auftreten<strong>der</strong> Nebenwirkungen <strong>der</strong><br />

Medikation,<br />

o gute Kommunikationsverbindungen (vor allem telefonisch, auch: e-mail) mit<br />

dem/r im Ausland Beschäftigten,<br />

o vor <strong>der</strong> Ausreise etablierte Kontakte zu einem beratenden Arzt mit Erfahrung<br />

in <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> <strong>HIV</strong>-PEP, die für ein Fern-Counselling aktiviert<br />

werden können,<br />

o Zugang zu qualitativ zweifelsfreier Versorgung hinsichtlich <strong>der</strong> klinischen,<br />

laborchemischen und serologischen Verlaufskontrollen im Gastland.<br />

Gegen eine Durchführbarkeit sprechen:<br />

o fehlende Möglichkeiten <strong>zur</strong> unmittelbaren Kommunikation und eines Fern-<br />

Counselling,<br />

o fehlendes schriftliches Einverständnis,<br />

o Gefühl <strong>der</strong> „Überfor<strong>der</strong>ung“ durch die vom Exponierten zu leistenden<br />

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