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april-2011_final herunterladen - PwC Blogs

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Länder<br />

nehmer nachkommen, wodurch seinerseits<br />

eine Meldepflicht gegenüber der<br />

Steuerbehörde entsteht. Die Modifizierung<br />

konkretisiert den Beginn der Versicherungszeit.<br />

Die Versicherungspflicht<br />

entsteht nur dann, wenn der Arbeitnehmer<br />

die Arbeit auch tatsächlich aufnimmt<br />

(zurzeit gilt hier der Tag nach<br />

Abschluss des Arbeitsvertrags als Beginn<br />

der Versicherungszeit).<br />

Gabriella Erdös<br />

Tel.: +36 1 461-9130<br />

Bulgarien<br />

Einführung der EU-Richtlinie zu<br />

Zins- und Lizenzgebühren<br />

Am 1. Januar <strong>2011</strong> hat Bulgarien die<br />

Quellensteuer auf Zinsen und Lizenzgebühren,<br />

die an verbundene EU-Unternehmen<br />

zu zahlen sind, von zehn auf<br />

fünf Prozent herabgesetzt. Diese Änderung<br />

folgt der Umsetzung der Zins- und<br />

Lizenzrichtlinie der Europäischen Union<br />

in die nationale Steuergesetzgebung. Der<br />

Quellensteuersatz von fünf Prozent gilt<br />

für Einkommen, die an EU-Unternehmen<br />

zu zahlen sind, die seit mindestens zwei<br />

Jahren mindestens 25 Prozent der Anteile<br />

an dem einheimischen Zahlenden<br />

halten. Wenn das nationale Unternehmen<br />

seit mindestens zwei Jahren mindestens<br />

25 Prozent der Anteile des<br />

Einkommensempfängers in der EU<br />

besitzt, gilt die Regelung ebenfalls. Der<br />

Fünf-Prozent-Quellensteuersatz wird<br />

außerdem angewandt, wenn ein drittes<br />

EU-Unternehmen seit mindestens zwei<br />

Jahren mindestens 25 Prozent der Anteile<br />

des bulgarischen Zahlers sowie des<br />

Einkommensempfängers in der EU hält.<br />

In einigen Fällen wird das bevorzugte<br />

System indes nicht angewandt: bei Gewinnbeteiligungskrediten,<br />

verdeckten<br />

Gewinnausschüttungen, Plänen zur<br />

Steuerhinterziehung, nicht absetzbaren<br />

Ausgaben für eine nationale Betriebsstätte<br />

oder Ausgaben für eine Betriebsstätte<br />

eines nicht EU-Ansässigen. Die<br />

Richtlinie über Zins- und Lizenzgebühren<br />

soll am 1. Januar 2015 voll umgesetzt<br />

werden. Demnach wird eine komplette<br />

Befreiung der Quellensteuer auf<br />

Zinsen und Lizenzgebühren, die an ver-<br />

28 <strong>PwC</strong><br />

bundene EU-Unternehmen zu zahlen<br />

sind, möglich sein.<br />

Ginka Iskrova<br />

Tel.: +359 2 9355-100<br />

Rumänien<br />

<strong>2011</strong> erhöhte sich der Anteil von individuellen<br />

Sozialversicherungsbeiträgen,<br />

umgeleitet in die private Rentenversicherung,<br />

von 2,5 (2010) auf drei Prozent.<br />

Der Beitragssatz zu den anderen Fonds<br />

des Sozialversicherungssystems (Gesundheit,<br />

Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfälle und<br />

Berufsunfähigkeit) sowie des Lohngarantiefonds<br />

bleiben auf dem Niveau von<br />

2010.<br />

Einkommensbesteuerung von<br />

Kleinstfirmen<br />

Die Anordnung führt erneut Bestimmungen<br />

zur Einkommensbesteuerung von<br />

Kleinstfirmen ein. Der Steuersatz liegt<br />

bei drei Prozent. Einer Pressemitteilung<br />

des Finanzministeriums zufolge können<br />

alle Kleinstfirmen, die Ertragsteuer zahlen,<br />

die Zahlung von Einkommensteuer<br />

ab dem 1. Januar <strong>2011</strong> wählen, wenn sie<br />

bis zum 31. Dezember 2010 die vom Gesetz<br />

vorausgesetzten Bedingungen erfüllten.<br />

Der Status einer Kleinstfirma ist bis<br />

zum 31. Dezember 2009 nicht relevant.<br />

Einkommensteuer<br />

• Für unabhängige Unternehmungen<br />

wurde der Zeitraum, während dem angefallene<br />

Benzinkosten nicht abgezogen<br />

werden dürfen, auf das Jahr <strong>2011</strong><br />

verlängert.<br />

• Gutscheine für Geschenkkarten, die<br />

Einzelpersonen kostenlos angeboten<br />

werden, sind nicht mehr steuerfrei.<br />

• Besondere Regeln für die Berechnung<br />

und den Einbehalt von Einkommensteuer<br />

aus einer Vereinigung zwischen<br />

einer Einzelperson und einer Kleinstfirma<br />

traten in Kraft.<br />

• Für bestimmte unabhängige Unternehmungen,<br />

für die es die Anordnung<br />

einer erwarteten Steuer von zehn Prozent<br />

gibt, wurde die Möglichkeit des<br />

Einbehalts einer Schlusssteuer von 16<br />

Prozent eingeführt. Diese Arten von<br />

Einkommen sind von der Kategorie<br />

„andere Einkommensarten“ ausgeschlossen.<br />

• Im Gegensatz zu Anteilen und Wert -<br />

papieren im Falle eines aufgelösten<br />

Unternehmens ist die Verpflichtung<br />

der vierteljährlichen Anmeldung und<br />

Bezahlung der Steuer für Kapitalgewinne<br />

erhalten geblieben.<br />

• Ein neuer Artikel zu Definition und Besteuerung<br />

von Einkommen aus unbekannter<br />

Quelle wurde eingeführt. Um<br />

die Steuerbemessungsgrundlage festzustellen,<br />

werden nun indirekte Festsetzungsverfahren<br />

benutzt (dazu gehören<br />

das Quellen-, das Aufwands-, das Geldfluss-<br />

und das Herkunftsverfahren).<br />

• Wieder eingeführt wurde die Option,<br />

Einkommensteuervorauszahlungen im<br />

Falle vorübergehender Unterbrechung<br />

oder der Beendigung unabhängiger<br />

oder landwirtschaftlicher Unternehmungen<br />

neu zu berechnen.<br />

• Die Verpflichtung, die Einkommensteuer<br />

jährlich bis zum 25. Mai anzumelden<br />

und zu zahlen, wurde aufgehoben.<br />

Die Anordnung führt das jährlicheEinkommensteuererklärungsverfahren<br />

(für Einkommen aus Rumänien<br />

und dem Ausland) vom 15. Mai des<br />

Jahres, nach dem das Einkommen erzielt<br />

wurde, mit der Differenzzahlung<br />

innerhalb von 60 Tagen nach der Bekanntgabe<br />

des Steuerbescheids durch<br />

die Steuerbehörde, wieder ein.<br />

Sozialabgaben<br />

• Sozialabgaben werden durch die Abgabenordnung<br />

abgedeckt.<br />

• Die neue Bestimmung IX 2 wurde wirksam.<br />

Demnach sind folgende Gruppen<br />

als Steuerzahler definiert, die zum Sozialversicherungssystem<br />

beitragen, das<br />

durch die Abgabenordnung abgedeckt<br />

wird:<br />

– Ortsansässige mit Einkommen aus<br />

einem Arbeitsvertrag (oder aus<br />

einem Arbeitsverhältnis oder besonderen<br />

Status) sowie mit als Lohn behandelten<br />

Einkommen<br />

– Ortsansässige mit Einkommen aus<br />

a) mit Beachtung internationaler<br />

rechtlicher Übereinkommen, an<br />

denen Rumänien beteiligt ist<br />

– Einzelpersonen mit Einkommen aus<br />

fachmännischen Unternehmungen

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