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Titel<br />

Grünbuch über die Zukunft der Mehrwertsteuer:<br />

Teil 1: Grünbuch und Fragen zur<br />

Betrugsbekämpfung<br />

In zunehmendem Maße trägt das Mehrwertsteueraufkommen<br />

zum Gesamtsteueraufkommen der Mitgliedstaaten<br />

bei. Für nicht wenige von ihnen ist es bereits<br />

zur wichtigsten Einnahmequelle geworden. Dieser<br />

Trend hält weiter an: In jüngster Zeit haben viele Mitgliedstaaten<br />

den Mehrwertsteuersatz angehoben oder<br />

ziehen dies in Betracht, nicht zuletzt, um die Folgen<br />

der Finanzkrise zu bewältigen.<br />

Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem scheint nach über<br />

vierzig Jahren an den Grenzen seiner Möglichkeiten angelangt<br />

und durch begrenzte Reformen nicht weiter optimierbar zu<br />

sein. Bereits seit Längerem sind darum Forderungen laut geworden,<br />

das System in einem umfassenderen Rahmen zu überdenken.<br />

Mit dem im Dezember 2010 veröffentlichten Grünbuch regt<br />

die Kommission eine Diskussion über die Zukunft des Mehrwertsteuersystems<br />

auf europäischer Ebene an. Nun haben alle<br />

europäischen Unternehmen erstmals seit Einführung des<br />

gemeinsamen Mehrwertsteuersystems im Jahre 1967 die<br />

Möglichkeit, aktiv an der Diskussion zur Gestaltung eines<br />

einfacheren, robusteren und effizienteren Mehrwertsteuersystems<br />

teilzunehmen. Im Rahmen des Grünbuchs werden<br />

von der EU-Kommission im Wesentlichen zwei Grundfragen<br />

aufgeworfen:<br />

1. Wie kann das Mehrwertsteuersystem den Anforderungen<br />

des Binnenmarktes besser gerecht werden?<br />

2. Wie lässt sich die Effizienz und Solidität des Systems verbessern,<br />

unter anderem durch geringere Komplexität des<br />

Systems, durch Senkung der Verwaltungs- und Erhebungskosten<br />

und durch Minderung der Betrugsanfälligkeit?<br />

Der Ihnen vorliegende erste Teil zum Thema Grünbuch befasst<br />

sich mit der besseren Anpassung des Mehrwertsteuersystems<br />

auf grenzüberschreitende Lieferungen und Dienstleistungen<br />

im europäischen Binnenmarkt und auf Reformen im Bereich<br />

der Steuererhebung. Die erheblichen Steuerausfälle im Bereich<br />

des innergemeinschaftlichen Handels sind vor allem auf Betrug<br />

zurückzuführen, der die systembedingten Schwächen des<br />

Mehrwertsteuersystems ausnützt. Sinnvolle Maßnahmen im<br />

Kampf gegen den Steuerbetrug sind nicht alleine auf dem<br />

Gebiet des materiellen Mehrwertsteuerrechts, sondern auch<br />

durch neue Ansätze im Steuererhebungsverfahren denkbar.<br />

6 <strong>PwC</strong><br />

Grenzüberschreitende Umsätze im<br />

Binnenmarkt – Gleichbehandlung von<br />

inländischen und innergemeinschaftlichen<br />

Umsätzen<br />

Das derzeitige Mehrwertsteuersystem unterscheidet zwischen<br />

so genannten B2B-Umsätzen, die in der Regel nach dem Bestimmungslandprinzip<br />

beim Leistungsempfänger versteuert<br />

werden, und so genannten B2C-Umsätzen, deren Besteuerung<br />

grundsätzlich (wenngleich mit zahlreichen Ausnahmen) dem<br />

Ursprungslandprinzip folgt. Diese Ungleichbehandlung ist<br />

eines der Einfallstore für den Umsatzsteuerbetrug. Darum ist<br />

zu überlegen, ob eine Gleichbehandlung der Inlands- mit den<br />

innergemeinschaftlichen Umsätzen herbeigeführt oder das<br />

Besteuerungswesen auf eine gemeinsame administrative<br />

Grundlage gestellt werden sollte.<br />

• Sollten auch innergemeinschaftliche Umsätze grundsätzlich<br />

im Ursprungsland besteuert werden und der Kunde im anderen<br />

EU-Land die ausländische Umsatzsteuer (Vorsteuer)<br />

abziehen können? Sollte gegebenenfalls ein einheitlicher<br />

Steuersatz für Binnenmarktumsätze eingeführt werden (zum<br />

Beispiel 15 Prozent)?<br />

Aus unserer Sicht würde diese Variante zu erheblichem Anpassungsbedarf<br />

in der Buchhaltung führen, ohne aber dem Steuerpflichtigen<br />

allzu viele Vorteile zu bringen. Es ist kaum<br />

vorstellbar, dass diese Variante ohne das bekannte System der<br />

Zusammenfassenden Meldungen und Transportnachweise auskommen<br />

wird, dessen Nachteile auf der Hand liegen.<br />

• Sollte ein generelles Reverse-Charge-Verfahren angewendet<br />

werden, das alle B2B-Umsätze im Bestimmungsmitgliedstaat<br />

besteuert?<br />

Die bereits zu einem früheren Zeitpunkt diskutierte generelle<br />

Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens würde sich auf<br />

Steuerpflichtige trotz anfänglichem erheblichem Anpassungsbedarf<br />

in der Buchhaltung langfristig positiv auswirken, da<br />

eine Registrierungspflicht im Bestimmungsstaat zumeist vermieden<br />

und ein höherer Grad von Rechtssicherheit erreicht<br />

werden würde. Dagegen spricht, dass sich der Steuerbetrug in<br />

diesem Falle auf Leistungen an Nichtunternehmer oder zum<br />

nicht unternehmerischen Gebrauch verlagern könnte, was zur<br />

einseitigen Belastung bestimmter Branchen führen würde.<br />

• Wie ist die Einführung des so genannten „one stop shops“ zu<br />

beurteilen?

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